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3075/2017

Ladezone vor den Häusern Deutzer Freiheit 112 und 114

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2017, TOP 7.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2037 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 3075/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
 
Ladezone vor den Häusern Deutzer Freiheit 112 und 114 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 14.09.2017, TOP 8.3 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage1:  
„Aus welchem Grund wurde die Änderung der Nutzungszeit für die Ladezone vorgenommen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Zeiten der Ladezone auf der Deutzer Freiheit in Höhe der Häuser 112 und 114 wurden zur Ver-
besserung des Be- und Entladens der Bäckerei geändert, da die Ladezone auch am Sonntag stark 
von Lieferfahrzeugen frequentiert wird. Bevor die Ladezeiten auf den Sonntag erweitert wurden, kam 
es immer wieder zu verkehrlichen Behinderungen auf der Deutzer Freiheit durch Liefertätigkeiten auf 
der Fahrbahn, da die Ladezone regulär durch parkende Kraftfahrzeuge belegt war. 
 
Frage2: 
„Warum wurde die Bezirksvertretung Innenstadt hiervon nicht in Kenntnis gesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anpassung von Ladezonenlaufzeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit  gehört zum laufenden 
Geschäft der Verwaltung. Die Verkehrsüberwachung hat auf das Problem der nicht nutzbaren Lade-
zone an Sonntagen und die Behinderungen im Fahrbereich aufmerksam gemacht. Dies war der 
Grund der Veränderung der Laufzeiten. 
 
Frage 3:  
„Wie kann die Ladezone sonntags genutzt werden, ohne dass dabei eine Ordnungswidrigkeit began-
gen wird, da ja ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug verlässt, parkt, ebenso ein Fahrzeugführer, der 
länger als drei Minuten hält und da ja sonntags keine Anlieferungen durch gewerbliche Fahrzeuge 
erfolgen können?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ladezone dient ausschließlich zum Be- und Entladen. Die Ladezone wurde nicht auf Sonntage 
ausgeweitet, um Kunden zielnahe Parkplätze anzubieten.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Freiheit 112

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Details

Aktenzeichen
3075/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.10.2017 09:33