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Ladezone vor den Häusern Deutzer Freiheit 112 und 114

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3075/2017 vom 18.10.2017

Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 3075/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Ladezone vor den Häusern Deutzer Freiheit 112 und 114 hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 14.09.2017, TOP 8.3 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage1: „Aus welchem Grund wurde die Änderung der Nutzungszeit für die Ladezone vorgenommen?“ Antwort der Verwaltung: Die Zeiten der Ladezone auf der Deutzer Freiheit in Höhe der Häuser 112 und 114 wurden zur Ver- besserung des Be- und Entladens der Bäckerei geändert, da die Ladezone auch am Sonntag stark von Lieferfahrzeugen frequentiert wird. Bevor die Ladezeiten auf den Sonntag erweitert wurden, kam es immer wieder zu verkehrlichen Behinderungen auf der Deutzer Freiheit durch Liefertätigkeiten auf der Fahrbahn, da die Ladezone regulär durch parkende Kraftfahrzeuge belegt war. Frage2: „Warum wurde die Bezirksvertretung Innenstadt hiervon nicht in Kenntnis gesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Die Anpassung von Ladezonenlaufzeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Die Verkehrsüberwachung hat auf das Problem der nicht nutzbaren Lade- zone an Sonntagen und die Behinderungen im Fahrbereich aufmerksam gemacht. Dies war der Grund der Veränderung der Laufzeiten. Frage 3: „Wie kann die Ladezone sonntags genutzt werden, ohne dass dabei eine Ordnungswidrigkeit began- gen wird, da ja ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug verlässt, parkt, ebenso ein Fahrzeugführer, der länger als drei Minuten hält und da ja sonntags keine Anlieferungen durch gewerbliche Fahrzeuge erfolgen können?“ Antwort der Verwaltung: Die Ladezone dient ausschließlich zum Be- und Entladen. Die Ladezone wurde nicht auf Sonntage ausgeweitet, um Kunden zielnahe Parkplätze anzubieten.

Beratungsverlauf

  1. 19.10.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 7.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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