Mandari Insight

3122/2020

Reinigung Freizeitanlage Klingelpützpark

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 27.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.12.2020, TOP 9.12

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
Antrag AN/1556/2019 
Vorlagen-Nummer 
 3122/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Reinigung Freizeitanlage Klingelpützpark 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert die Freizeitanlage „Klingelpütz Park“ verstärkt durch den Ordnungs-
dienst zu kontrollieren sowie die AWB GmbH zu beauftragen diesen verstärkter zu reinigen. 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Die Situation am Klingelpützpark ist der Verwaltung bekannt. In der Vergangenheit fanden im Rah-
men der Kapazitäten bereits Kontrollen sowohl im Tag- als auch im Spätdienst durch den Ordnungs-
dienst statt. Sofern die Ordnungsdienstkräfte einen Missstand feststellten, wurden neben der Durch-
führung ordnungsbehördlicher Maßnahmen auch Aufträge an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH (AWB) zur Beseitigung der mitunter starken Vermüllung erteilt. 
 
Die Verwaltung nimmt den Antrag AN/1556/2019 zum Anlass weitere Schwerpunktmaßnahmen 
durchzuführen. Zukünftig wird der Bereich des Klingelpützpark neben den Anfahrten innerhalb des 
Tag- bzw. Spätdienstes zusätzlich auch im Rahmen der Frühkontrollen durch die Ordnungsdienstkräf-
te bestreift. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage stehen hierbei insbesondere die Einhal-
tung des Jugendschutzes, die Ahndung der damit in Zusammenhang stehenden Alkohol- und Tabak-
verstöße und die ordnungsrechtliche Kontrolle lagernder Personen im Fokus. 
 
Bezüglich der benannten Verunreinigung hat die AWB GmbH über die Sommermonate 2020 die Situ-
ation beobachtet und hierbei auch eine Anpassung des Einsatzzeitraums getestet. Mit Abschluss des 
Sommers 2020 hat sich in den Sommermonaten eine Aufstockung der Reinigung auf 5 x wöchentlich 
zzgl. Picknickreinigung am Wochenende und Feiertagen nach Witterung bewährt. Dementsprechend 
wird für 2021 in den Sommermonaten dieser Turnus weiter beibehalten und ist auch ohne Zusatzkos-
ten finanziert. In den Wintermonaten wird die Reinigung bedarfsorientiert jedoch auf das bisherige 
Maß zurückgefahren.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klingelpütz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3122/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
27.10.2020
Erstellt
27.10.2020 09:38