Reinigung Freizeitanlage Klingelpützpark
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3122/2020 vom 27.10.2020
Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Antrag AN/1556/2019 Vorlagen-Nummer 3122/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Reinigung Freizeitanlage Klingelpützpark Die Verwaltung wird aufgefordert die Freizeitanlage „Klingelpütz Park“ verstärkt durch den Ordnungs- dienst zu kontrollieren sowie die AWB GmbH zu beauftragen diesen verstärkter zu reinigen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Situation am Klingelpützpark ist der Verwaltung bekannt. In der Vergangenheit fanden im Rah- men der Kapazitäten bereits Kontrollen sowohl im Tag- als auch im Spätdienst durch den Ordnungs- dienst statt. Sofern die Ordnungsdienstkräfte einen Missstand feststellten, wurden neben der Durch- führung ordnungsbehördlicher Maßnahmen auch Aufträge an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) zur Beseitigung der mitunter starken Vermüllung erteilt. Die Verwaltung nimmt den Antrag AN/1556/2019 zum Anlass weitere Schwerpunktmaßnahmen durchzuführen. Zukünftig wird der Bereich des Klingelpützpark neben den Anfahrten innerhalb des Tag- bzw. Spätdienstes zusätzlich auch im Rahmen der Frühkontrollen durch die Ordnungsdienstkräf- te bestreift. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage stehen hierbei insbesondere die Einhal- tung des Jugendschutzes, die Ahndung der damit in Zusammenhang stehenden Alkohol- und Tabak- verstöße und die ordnungsrechtliche Kontrolle lagernder Personen im Fokus. Bezüglich der benannten Verunreinigung hat die AWB GmbH über die Sommermonate 2020 die Situ- ation beobachtet und hierbei auch eine Anpassung des Einsatzzeitraums getestet. Mit Abschluss des Sommers 2020 hat sich in den Sommermonaten eine Aufstockung der Reinigung auf 5 x wöchentlich zzgl. Picknickreinigung am Wochenende und Feiertagen nach Witterung bewährt. Dementsprechend wird für 2021 in den Sommermonaten dieser Turnus weiter beibehalten und ist auch ohne Zusatzkos- ten finanziert. In den Wintermonaten wird die Reinigung bedarfsorientiert jedoch auf das bisherige Maß zurückgefahren.
Beratungsverlauf
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08.12.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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