3337/2023
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ostspitze ehemaliger Güterbahnhof (AN 1843/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1712 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 3337/2023 Freigabedatum 20.10.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ostspitze ehemaliger Güterbahnhof 1. Wann ist mit einem Baubeginn auf den genannten Grundstücken zu rechnen? 2. Wurde für diese Grundstücke ein Baugebot gem. § 176 BauGB mit einer Fristsetzung fest- gelegt? 3. Hat die Verwaltung geprüft, ob auf dieser Fläche der Bau einer Schule möglich wäre? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Zu den betreffenden Flurstücken liegen vier in 2021 erteilte Baugenehmigungen zur Er- richtung von Gebäuden vor. Diese beinhalten zum einen die Errichtung einer zweigeschossi- gen Tiefgarage, zum anderen die Errichtung eines Hochhauses als Bürogebäude mit einer Gastronomieeinheit, außerdem die Errichtung eines weiteren Bürogebäudes auch mit einer Gastronomieeinheit und letztlich die Errichtung eines weiteren (reinen) Bürogebäudes. Eine Anzeige zum Baubeginn dieser v. g. Baugenehmigungen liegt noch nicht vor. Da es ei- ner Bauherrnschaft im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundgesetz (GG) frei- steht, sowohl über die inhaltliche als auch zeitliche Dimension einer Bauausführung ganz al- lein zu bestimmen (sog. Baufreiheit), kann die Verwaltung keine Prognose zur Frage eines Baubeginns abgeben. Zu 2.) Nein, es wurde kein Baugebot gemäß § 176 BauGB festgelegt. Zu 3.) Das Grundstück wurde bisher noch nicht intensiv auf die Eignung als Schulgrundstück geprüft. Die Verwaltung nimmt die Anregung aber gerne auf und wird eine detaillierte Prüfung durchführen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3337/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.10.2023
- Erstellt
- 18.10.2023 12:31