Mandari Insight

2007/0679

Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2)

Magistratsvorlage 21.11.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

423.1 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0679

14.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1390 Zeichen

Erschließungsanlage 
Lärmschutzwall 
beitragspflichtige 
Grundstücke 
Ostgrenze 
Bebauungsplan A 24.1 
Selma- 
Lagerlöff- 
Haus 
 Friedhof 
26
6
1 6
86
67
26
30
28
23
20 1 9
90
9491
7
2
2 4
8
63
57
3 1
14
41
5
57
45
51
35
17
13
6
11
8 6
5
14
24
35
3 7
1 31 1
39 4 6
5
52
56
4947
15
2 7
20
1 1
21
15
12
2 0
103 6
17
3
44
13
23
27
2
34
2 8
40
15
11
5
23
27
10
4
3 A 3
3 3
4 0
8
28
22
18
25
27
4
1510
7
3A
18
9
15
12
37A
35
29
10
21
1 9
1 6 1 4
2 2
3 2
1 845
51
31
27
2 8
29
2 19
30
3 5 A3 7 A
27
3 8
4 4
4
5 14
1 8 1 2 A 8
3 43 64 4
17
13 22
4 8
20
5
33
25
68
59
4
1
6
4 3
25
2 2
2
13 9
1
8
10
18
1 B
13
14
10
14
16
16
4
3324
35
38
32
2623
32
42
29
2
16A
18
20
1 01 0 C
2A4
11B9 9C
13B
15B
2
2A
14B
2
1 0 F1 2
10B12B
688C
33
19
25
22
21
20
32
5 1
7B
1B
3B
5B6
30
24
17
11 4
85
9
1 4
2
16 10
6
8A1214
36
33
44
23
29
39
Röm
W
eg
W
ixhäuser
Fu
Menzelweg
M
eidnerweg
Fuchsstraße
BirngartenwegSchorlemmerstraße
Kneippstraße
Lupinenweg
Fohrstraße
W
echslerstraße
Im Le
Jungfern-
Alter
Zöll
Falkenstraße
Hoelscherweg
Röm
erstraße
Altheim
weg
Beyerweg
W
ixhäuser
berg
Fritz - Meister - Anlage 
Tulpenweg
Spitzwegpfad
Blüten-
M
alvenweg
allee
Dahlienweg
Asternweg
Nelkenweg
Brombeer-Am
allee
M
enzelweg
Tulpenweg
how- lütenallee
Schorlemmerstraße
Veilchenweg
Blüten-
Im
Erlich
Alter
Am
Brom
beerberg
Glaeserweg
Schm
ittweg
Glaeserweg
Ettester
W
eg
Gemarkung    ARHEILGEN 
Flur    10          Nr. 616/2

2007/0679

3587 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.11.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Rechtsamt 
 
Amt: Kassen- und 
Steueramt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0679 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage 
(Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) 
 
Vorlage vom: 21.11.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) 
im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) werden nur von den Eigentümern 
der im Baugebiet A 24.1 von der Lärmschutzanlage erschlossenen Grundstücke erhoben. 
 
 
 
 
Anlagen: Plan über die von der Lärmschutzanlage erfassten Grundstücke 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung: 
 
Nach den §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung über die 
Erhebung eines Er schließungsbeitrages für die Im missionsschutzanlage 
(Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädt er Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) vom 
11.10.2007 erhebt die Wissenschaftsstadt Darm stadt zur Deckung ihres anderweitig nicht 
gedeckten Aufwandes einen Erschließungsbeitrag. 
 
Erschlossen sind die Grundstücke, die durch die Immissionsschutzanlage 
(Lärmschutzeinrichtung) eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, 
soweit auf ihnen nicht ausschließlich Garagen oder Stellplätze gebaut werden dürfen. 
 
Die durch ein Fachbüro für Akkustik und Im missionsschutz durchgeführte schalltechnische 
Untersuchung hat ergeben, dass auch östlich des Baugebietes A 24.1 gelegene 
Grundstücke im Altbaugebiet Arheilgens eine solche Lärmminderung erfahren. Insofern 
wären auch diese „Altanlieger“ zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. 
 
Es ist allerdings rechtlich bedenklich, auch die Eigentümer der Grundstücke, die östlich des 
Baugebietes A 24.1 eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, zu 
Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. Diese bereits vorhandene Bebauung im 
Altbaugebiet Arheilgens, die in rechtlich zulässiger Weise ohne
 Lärmschutzmaßnahmen 
genehmigt wurde, kann schwerlich im Nachhinein durch eine Lärmschutzanlage erstmals 
erschlossen werden. Hinzu kommt, dass nach Aussage des Lärmgutachters die 
nachträgliche Verbesserung der Wohnsituation in der Altbebauung östlich des Baugebietes 
A 24.1 kaum spürbar wahrzunehmen ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass viele 
Grundstücke der „Altanlieger“ groß sind, so dass ein erheblicher Erschließungsbeitrag ca. 
10.000,–– EUR zu entrichten wäre. Das stellt  sich angesichts des kaum wahrnehmbaren 
Vorteils, den die Anlage diesen Grundstücken vermittelt, als unzumutbare Härte dar. 
 
Ein Erschließungsbeitrag soll deshalb von den Eigentümern der Grundstücke außerhalb 
des A 24.1 nicht erhoben werden. Dieses hat zur Folge, dass die Stadt die auf diese 
Grundstücke entfallenden Kosten zu tragen hat. Sie belaufen sich auf ca. 610.000,–– EUR. 
Der gesamte zu verteilende Aufwand beträgt 2.601671,20 EUR. Eine Abwälzung der bei 
der Stadt verbleibenden 610.000,–– EUR auf di e Eigentümer im A 24.1 ist nach der 
Rechtsprechung unzulässig. 
 
Darmstadt, den 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister 
 
Anlage
 
Bebauungsplan A 24.1

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 33
TOP 27
TOP 772

Orte (15)

  • Schorlemmerstraße
  • Menzelweg
  • Beyerweg
  • Tulpenweg
  • Glaeserweg
  • Fuchsstraße
  • Kneippstraße
  • Falkenstraße
  • Hoelscherweg
  • Spitzwegpfad
  • Lupinenweg
  • Dahlienweg
  • Asternweg
  • Nelkenweg
  • Im Erlich

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0679
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.11.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00