2007/0679
Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2)
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Erschließungsanlage Lärmschutzwall beitragspflichtige Grundstücke Ostgrenze Bebauungsplan A 24.1 Selma- Lagerlöff- Haus Friedhof 26 6 1 6 86 67 26 30 28 23 20 1 9 90 9491 7 2 2 4 8 63 57 3 1 14 41 5 57 45 51 35 17 13 6 11 8 6 5 14 24 35 3 7 1 31 1 39 4 6 5 52 56 4947 15 2 7 20 1 1 21 15 12 2 0 103 6 17 3 44 13 23 27 2 34 2 8 40 15 11 5 23 27 10 4 3 A 3 3 3 4 0 8 28 22 18 25 27 4 1510 7 3A 18 9 15 12 37A 35 29 10 21 1 9 1 6 1 4 2 2 3 2 1 845 51 31 27 2 8 29 2 19 30 3 5 A3 7 A 27 3 8 4 4 4 5 14 1 8 1 2 A 8 3 43 64 4 17 13 22 4 8 20 5 33 25 68 59 4 1 6 4 3 25 2 2 2 13 9 1 8 10 18 1 B 13 14 10 14 16 16 4 3324 35 38 32 2623 32 42 29 2 16A 18 20 1 01 0 C 2A4 11B9 9C 13B 15B 2 2A 14B 2 1 0 F1 2 10B12B 688C 33 19 25 22 21 20 32 5 1 7B 1B 3B 5B6 30 24 17 11 4 85 9 1 4 2 16 10 6 8A1214 36 33 44 23 29 39 Röm W eg W ixhäuser Fu Menzelweg M eidnerweg Fuchsstraße BirngartenwegSchorlemmerstraße Kneippstraße Lupinenweg Fohrstraße W echslerstraße Im Le Jungfern- Alter Zöll Falkenstraße Hoelscherweg Röm erstraße Altheim weg Beyerweg W ixhäuser berg Fritz - Meister - Anlage Tulpenweg Spitzwegpfad Blüten- M alvenweg allee Dahlienweg Asternweg Nelkenweg Brombeer-Am allee M enzelweg Tulpenweg how- lütenallee Schorlemmerstraße Veilchenweg Blüten- Im Erlich Alter Am Brom beerberg Glaeserweg Schm ittweg Glaeserweg Ettester W eg Gemarkung ARHEILGEN Flur 10 Nr. 616/2
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.11.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Rechtsamt Amt: Kassen- und Steueramt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0679 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) Vorlage vom: 21.11.2007 Beschlussvorschlag: Die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Immissionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädter Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) werden nur von den Eigentümern der im Baugebiet A 24.1 von der Lärmschutzanlage erschlossenen Grundstücke erhoben. Anlagen: Plan über die von der Lärmschutzanlage erfassten Grundstücke Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Nach den §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung über die Erhebung eines Er schließungsbeitrages für die Im missionsschutzanlage (Lärmschutzanlage) im Baugebiet Ötterstädt er Weg (A 24.1, A 25.1 und A 25.2) vom 11.10.2007 erhebt die Wissenschaftsstadt Darm stadt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes einen Erschließungsbeitrag. Erschlossen sind die Grundstücke, die durch die Immissionsschutzanlage (Lärmschutzeinrichtung) eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, soweit auf ihnen nicht ausschließlich Garagen oder Stellplätze gebaut werden dürfen. Die durch ein Fachbüro für Akkustik und Im missionsschutz durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass auch östlich des Baugebietes A 24.1 gelegene Grundstücke im Altbaugebiet Arheilgens eine solche Lärmminderung erfahren. Insofern wären auch diese „Altanlieger“ zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. Es ist allerdings rechtlich bedenklich, auch die Eigentümer der Grundstücke, die östlich des Baugebietes A 24.1 eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. Diese bereits vorhandene Bebauung im Altbaugebiet Arheilgens, die in rechtlich zulässiger Weise ohne Lärmschutzmaßnahmen genehmigt wurde, kann schwerlich im Nachhinein durch eine Lärmschutzanlage erstmals erschlossen werden. Hinzu kommt, dass nach Aussage des Lärmgutachters die nachträgliche Verbesserung der Wohnsituation in der Altbebauung östlich des Baugebietes A 24.1 kaum spürbar wahrzunehmen ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass viele Grundstücke der „Altanlieger“ groß sind, so dass ein erheblicher Erschließungsbeitrag ca. 10.000,–– EUR zu entrichten wäre. Das stellt sich angesichts des kaum wahrnehmbaren Vorteils, den die Anlage diesen Grundstücken vermittelt, als unzumutbare Härte dar. Ein Erschließungsbeitrag soll deshalb von den Eigentümern der Grundstücke außerhalb des A 24.1 nicht erhoben werden. Dieses hat zur Folge, dass die Stadt die auf diese Grundstücke entfallenden Kosten zu tragen hat. Sie belaufen sich auf ca. 610.000,–– EUR. Der gesamte zu verteilende Aufwand beträgt 2.601671,20 EUR. Eine Abwälzung der bei der Stadt verbleibenden 610.000,–– EUR auf di e Eigentümer im A 24.1 ist nach der Rechtsprechung unzulässig. Darmstadt, den Wolfgang Glenz Bürgermeister Anlage Bebauungsplan A 24.1
Beratungsverlauf (4)
Orte (15)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0679
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.11.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00