Mandari Insight

3653/2022

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FDP-Fraktion) betreffend „Mobilfunknetz Porz" AN/1475/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 03.11.2022, TOP 9.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/12/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3653/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FDP-Fraktion) betreffend „Mobilfunknetz Porz" 
AN/1475/2022 
Am 23.08.2022 richtete die FDP-Fraktion in der BV Porz die folgenden Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Gibt es im Stadtbezirk Porz, hier vor allem Langel, Zündorf, Ensen und Westhoven sogenann-
te weiße Flecken (white spots), in denen heute kein oder ein unzureichendes Mobilfunknetz 
bzw. keinerlei Versorgung mit schnellen mobilen Datenverbindungen besteht? 
 
2. Welche Mobilfunknetz-Betreiber haben die Lizenz von der Bundesregierung über die Bundes-
netzagentur erhalten, das betriebene Netz in ausreichender Qualität zu gewährleisten, so 
dass die im Einzugsbereich von Langel, Zündorf, Ensen und Westhoven gelegenen Haushalte 
und die Verkehrslinien nahezu vollständig erreichbar sind? 
 
3. Die hier als Aufsichtsbehörde zuständige Bundesnetzagentur hat mit der Erteilung der Sende-
lizenzen die Verpflichtung verbunden, diese Lücken bis 31.12.2022 nachweisbar zu schließen. 
Wird dieses Ziel in Köln erreicht? 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. „Weiße Flecken" sind im Sinne des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung Gebiete, 
in denen „keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertra-
gung … durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht“ (dementsprechend handelt 
es sich um Gebiete, in denen nur 2G verfügbar ist). Gemäß dem Mobilfunk-Monitoring der 
Bundesnetzagentur (Stand 07.2022) gibt es in den genannten Orten keine solche Position. 
Zwar liegen bei 4G und 5G einige wenige punktuelle Lücken vor, die jedoch unterschiedlich je 
Anbieter sind. Damit sind in den genannten Gebieten keine „weißen Flecken“ des Mobilfunks 
vorhanden. 
Die Datenbasis der Bundesnetzagentur ist als Geodaten-Darstellung unter folgendem Link 
einsehbar: https://www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring/karte 
 
2. In Deutschland betreiben derzeit die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica bundeswei-
te, öffentliche, Mobilfunknetze. Sie besitzen entsprechende Frequenznutzungsrechte. Im Jahr 
2019 konnte zusätzlich die 1&1 Mobilfunk GmbH (vordem Drillisch Netz AG), Frequenznut-
zungsrechte ersteigern. Das Netz der 1&1 Mobilfunk GmbH ist noch im Aufbau und wird daher 
noch nicht im Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur angezeigt. 
Mit Blick auf die 5G-Lizenzen sehen die Frequenzauflagen der Bundesnetzagentur als Zwi-
schenziel für alle Netzbetreiber die Errichtung von 1.000 5G-Antennenstandorten bis Ende 
2022 vor. Dieses Ziel wollen alle Netzbetreiber erreichen, obwohl aktuell teilweise Verzöge-
rungen des Netzausbaues gegenüber dieser Zeitplanung zu befürchten sind.

2 
 
3. In den genannten Gebieten sind keine weißen Flecken dokumentiert. Die Bundesnetzagentur 
bietet die Möglichkeit, aufgetretene Versorgungsprobleme über die „Funkloch-App“ 
https://breitbandmessung.de/funkloecher-erfassen zu melden, so dass dies überprüft wird. 
Desgleichen ist die Mobilfunkkoordination der Verwaltung für Hinweise dankbar und wird diese 
mit den betroffenen Netzbetreibern abgleichen.

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3653/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.11.2022
Erstellt
31.10.2022 11:42