3653/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FDP-Fraktion) betreffend „Mobilfunknetz Porz" AN/1475/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3285 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/12/2 Vorlagen-Nummer 3653/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FDP-Fraktion) betreffend „Mobilfunknetz Porz" AN/1475/2022 Am 23.08.2022 richtete die FDP-Fraktion in der BV Porz die folgenden Fragen an die Verwaltung: 1. Gibt es im Stadtbezirk Porz, hier vor allem Langel, Zündorf, Ensen und Westhoven sogenann- te weiße Flecken (white spots), in denen heute kein oder ein unzureichendes Mobilfunknetz bzw. keinerlei Versorgung mit schnellen mobilen Datenverbindungen besteht? 2. Welche Mobilfunknetz-Betreiber haben die Lizenz von der Bundesregierung über die Bundes- netzagentur erhalten, das betriebene Netz in ausreichender Qualität zu gewährleisten, so dass die im Einzugsbereich von Langel, Zündorf, Ensen und Westhoven gelegenen Haushalte und die Verkehrslinien nahezu vollständig erreichbar sind? 3. Die hier als Aufsichtsbehörde zuständige Bundesnetzagentur hat mit der Erteilung der Sende- lizenzen die Verpflichtung verbunden, diese Lücken bis 31.12.2022 nachweisbar zu schließen. Wird dieses Ziel in Köln erreicht? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. „Weiße Flecken" sind im Sinne des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung Gebiete, in denen „keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertra- gung … durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht“ (dementsprechend handelt es sich um Gebiete, in denen nur 2G verfügbar ist). Gemäß dem Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur (Stand 07.2022) gibt es in den genannten Orten keine solche Position. Zwar liegen bei 4G und 5G einige wenige punktuelle Lücken vor, die jedoch unterschiedlich je Anbieter sind. Damit sind in den genannten Gebieten keine „weißen Flecken“ des Mobilfunks vorhanden. Die Datenbasis der Bundesnetzagentur ist als Geodaten-Darstellung unter folgendem Link einsehbar: https://www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring/karte 2. In Deutschland betreiben derzeit die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica bundeswei- te, öffentliche, Mobilfunknetze. Sie besitzen entsprechende Frequenznutzungsrechte. Im Jahr 2019 konnte zusätzlich die 1&1 Mobilfunk GmbH (vordem Drillisch Netz AG), Frequenznut- zungsrechte ersteigern. Das Netz der 1&1 Mobilfunk GmbH ist noch im Aufbau und wird daher noch nicht im Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur angezeigt. Mit Blick auf die 5G-Lizenzen sehen die Frequenzauflagen der Bundesnetzagentur als Zwi- schenziel für alle Netzbetreiber die Errichtung von 1.000 5G-Antennenstandorten bis Ende 2022 vor. Dieses Ziel wollen alle Netzbetreiber erreichen, obwohl aktuell teilweise Verzöge- rungen des Netzausbaues gegenüber dieser Zeitplanung zu befürchten sind. 2 3. In den genannten Gebieten sind keine weißen Flecken dokumentiert. Die Bundesnetzagentur bietet die Möglichkeit, aufgetretene Versorgungsprobleme über die „Funkloch-App“ https://breitbandmessung.de/funkloecher-erfassen zu melden, so dass dies überprüft wird. Desgleichen ist die Mobilfunkkoordination der Verwaltung für Hinweise dankbar und wird diese mit den betroffenen Netzbetreibern abgleichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3653/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.11.2022
- Erstellt
- 31.10.2022 11:42