Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4182/2022 vom 05.01.2023
Stand: Am 09.02.2023 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 14 Stellungnahme der IHK
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Stadt Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner E-Mail Telefon Datum 28. November 2022 Stellungnahme zu den Anträgen der Interessengemeinschaften auf Genehmigung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den von den Kölner Interessen- und Werbegemeinschaften eingereichten Anträgen auf Genehmigung von Sonntags öffnungen für das Jahr 2023 gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW. Verkaufsoffene Sonntage eröffnen insbesondere kleineren Händlern bzw. inhabergeführten Läden die Möglichkeit Aufmerksamkeit für ihr Geschäft zu generieren und aktiv Marketing zu betreiben. Die positiven Effekte von Sonntagsöffnungen beschränken sich jedoch nicht allein auf die Verfolgung händlereigener Ziele bzw. Interessen. Sonntagsöffnungen leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Ortskerne bzw. Stadtteilzentren, sowie des lokalen stationären Einzelhandels. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Onlinehandels kommt der Stärkung des stationären Einzelhandels eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren sorgen sie für eine Belebung des gesellschaftlichen Lebens in den Veedeln. Dies trifft insbesondere auf Traditionsfeste zu, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und Ausstrahlwirkungen über die Stadteilgrenzen hinaus entfalten. Das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht (OLG NRW) definiert in seiner ständige n Rechtsprechung den prägenden Charakter der Veranstaltung – die anlässlich der Sonntagsöffnung stattfindet – als Genehmigungsvoraussetzung. Dementsprechend darf die Sonntagsöffnung nur einen Annexcharakter haben. Neben der eindeutigen gesetzlichen Vorgabe sind in der Genehmigungspraxis dennoch auch der Mut und der Gestaltungswille aller am Prozess Beteiligten gleichermaßen gefragt, um die verkaufsoffenen Sonntage als Instrument erfolgreich und proaktiv für die Stadt Köln einsetzen zu können. 29. November 2022 | Seite 2 Vorliegend haben die Antragssteller für die beantragten Sonntagsöffnungen substantiiert zu den jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen vorgetragen. Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln daher alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln -
Anlage 12 Anträge Rath Heumar
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Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: IG Rath/Heumar Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Musikfestival 04.06.2023 Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen abwechselnd Bands auftreten. Newcomer, als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist frei, 2017 feierte das Musikfestival 20. Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. ☐ ja, das Fest zieht die Besucher nach Rath/Heumar ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung ☐ eine Veranstaltung, welche zum 25. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. ☐ ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn- Platz an der Rösrather Straße, die Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte auf der Rösrather Straße Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; ☐ ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 3500-4000 1500-1700 2000qm 20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50- 100qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Im Jahr 2017 haben wir auf dem Veranstaltungsgelände eine Zählung mit Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte selbst haben eine Strichliste geführt. Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel und Rundblick Im Jahr 2019 waren die Zahlen ähnlich derer aus 2017 und 2018 Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath darunter, dass viele Kunden in die Stadt abwandern. Dadurch ergibt sich ein Teufelskreis. Die Menschen vermissen verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie in der Innenstadt finden, den Geschäften fehlt die Kundschaft um zu bestehen. Daher erfolgen Schließungen der Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort als „Geisterstadt“. Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen Filialisten in Rath/Heumar Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter und wenig mobil, aber auch junge Familien ziehen in den letzten Jahren nach Rath. Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, im Ort das alltägliche erledigen zu können, als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in die Innenstadt fahren zu müssen oder sich online zu versorgen. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, Gerade in einem kleinen Vorort ist das Zusammenleben sehr wichtig. Die Menschen wollen nicht die Anonymität der Großstadt. Dafür ist es wichtig, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu schaffen. Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung sind daher immens wichtig und in Rath auch noch vorhanden Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: IG Rath/Heumar Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest 24.09.2023 wenn ein Konsens für einen der Termine gefunden wird. Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der verschiedene Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die die IG selbst baut und den Wein verkauft. Es gibt ebenfalls nicht alkoholische Getränke und sowohl einen Stand mit Kuchen/Waffeln als auch einen mit herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. ☐ ja, das Fest zieht die Besucher nach Rath/Heumar, die letzten zwei Jahre gab es keinen VOS zu dieser Veranstaltung, davor die Jahre schon. Der Besucherstrom war allerdings ähnlich . ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung ☐ eine Veranstaltung, welche zum 11. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. ☐ ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn- Platz an der Rösrather Straße, die Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte auf der Rösrather Straße Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; ☐ ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 3500-4000 1500-1700 2000qm 20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50- 100qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel und Rundblick Besucherstrom in den vergangenen Jahren war mit dem traditionellen Musikfestival vergleichbar. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath darunter, dass viele Kunden in die Stadt abwandern. Dadurch ergibt sich ein Teufelskreis. Die Menschen vermissen verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie in der Innenstadt finden, den Geschäften fehlt die Kundschaft um zu bestehen. Daher erfolgen Schließungen der Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort als „Geisterstadt“. Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen Filialisten in Rath/Heumar Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter und wenig mobil, aber auch junge Familien ziehen in den letzten Jahren nach Rath. Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, im Ort das alltägliche erledigen zu können, als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in die Innenstadt fahren zu müssen oder sich online zu versorgen. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, Gerade in einem kleinen Vorort ist das Zusammenleben sehr wichtig. Die Menschen wollen nicht die Anonymität der Großstadt. Dafür ist es wichtig, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu schaffen. Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung sind daher immens wichtig und in Rath auch noch vorhanden Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. -
Anlage 7 Anträge Lindenthal
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Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Lindenthal – Sonntag, 16.07.2023 Antragsteller: Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest: 2. Lindenthaler Familien- und Veedelsfest Anlassbeschreibung: Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest Von Freitag, 14.07. bis Sonntag, 16.07.2023 verwandelt sich der Karl- Schwering-Platz wieder in ein wundervolles Gourmet- und Familienfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Passantenfrequenzzählung durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem Werktag (Details: s. „Quellen- angabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Für das Jahr 2022 hat die Köln Business Wirtschaftsförderung eine Erhebung, anhand der Mobilfunkdaten, durchgeführt, die an dem Event-Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen davor und danach und auch im Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine Besucherfrequenzerhöhung, bei den Personen mit einem Mobiltelefon, in Höhe von rund 48% ergeben hat. Wie im Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag, ab mittags ausgedehnt und die gesamte Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Herbert-Lewin- Straße als Veranstaltungsfläche bespielt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Familienrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeits- Kategorie für Kleine und Größere, gestellt. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen Rallye eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Als besonderes Highlight - wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Classen- Kappelmann-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und spielerisch den alle Aktionen kennen lernen. Als Attraktionen sind z.B. sind wieder mehrere Hüpfburgen, ein Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars geplant. Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächshäusern zum selbst setzen mit verschieden Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal und Basteltisch mit Motiven aus der Blumen- und Tierwelt geben. Zudem ist im Spieleland auch die Haltestelle für die beliebte Kindereisenbahn, die die ganzen Dürener Str. in dem Abschnitt der Gesamtveranstaltungsfläche abfährt. Eine Dixie Band sorgt auch auf der ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der Dürener Str. als Walking Act, für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteres Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stimmung sorgen. Parallel zu den Veranstaltungen des Familien- und Veedelsfest sollen am Sonntag von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Ca. 20.000 4.105 Karl-Schwering-Platz und die Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Herbert-Lewin- Str.) Dürener Str. (Falkenburgstraße bis Herbert-Lewin-Str., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Beim allerersten Lindenthaler Frühlingsfest wurde von der CIMA am Sonntag, den 19.05.2019 eine Passantenfrequenzzählung durchgeführt. Bis zum Einsetzen von Regen und Gewitter wurden je 30 Minuten 500 bis 900 Besucher, im Durchschnitt pro Stunde also 1.400 Personen gezählt. Die CIMA schreibt in Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30 Minuten zu rechnen gewesen sei. Im Durchschnitt pro Stunde sind dies 1.700 Personen, im Zeitraum von 5 Stunden also 8.500 Festbesucher und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH. Die Auswertung der CIMA ist als separate PDF-Datei beigefügt. Durch die räumliche Ausdehnung des Festes auf die Dürener Straße sowie die inhaltliche Erweiterung um die Familien- Rallye und das Kreativ- und Spieleland am Sonntag erwarten wir zum einen, dass grundsätzlich mehr Besucher zum Fest kommen. Zum anderen gehen wir dadurch davon aus, dass deutlich mehr Besucher entlang der Dürener Straße zu zählen sein werden. Diese beiden Effekte sind in der Besucherprognose noch nicht berücksichtigt. Köln Business Erhebung 2022: Für das Jahr 2022 hat die Köln Business Wirtschaftsförderung eine Erhebung, anhand der Mobilfunkdaten, durchgeführt, die an dem Event- Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen davor und danach und auch im Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine Besucherfrequenzerhöhung, bei den Personen mit einem Mobiltelefon, in Höhe von rund 48% ergeben hat. Methodik: Die Besucherfrequenzen werden durch einen Dienstleister anhand von Mobilfunkdaten bis auf das Niveau einer einzelnen Haus-Nummer standortgenau berechnet. Das angefragte Untersuchungsgebiet entspricht der Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel und Universitätsstraße. Erfasst werden alle Personen, die diesen Bereich am betreffenden Tag besucht haben. Die gleichbleibende Erhebungsmethodik ermöglicht einen tagesgenauen Vergleich von 2019 bis heute. Ergebnis: Im Ergebnis konnte die Köln Business uns bestätigen, dass die Besucherzahlen an dem Event-Sonntag 10.07.2022, anlässlich des 1. Lindenthaler Familien- und Veedelsfest und Kinder-Spieleland, im Mittel rund 48 % höher waren als an den Sonntagen eine Woche vor oder nach diesem Termin. Die Zahlen an nicht verkaufsoffenen Sonntagen liegen im Vergleichszeitraum der Vorjahre auf annähernd gleichem Niveau. So können externe Sonderereignisse (z.B. schlechtes Wetter) in diesem Vergleich entsprechend berücksichtigt bzw. ausgeschlossen werden. Wichtige Anmerkung: Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zahlen dieser Erhebung sich auf den gesamten Tag beziehen und somit in dem Veranstaltungszeitraum von einer proportional deutlich höheren Anzahl zu rechnen ist. Auch ist zu berücksichtigen, dass hier nur Personen mit einem Mobilfunktelefon erfasst wurden und somit ein hoher Anteil von Kindern, die vor allem Besucher eines Kinder-Spieleland sind, nicht erfasst werden konnten. Anhand der nachfolgenden Informationen soll zusätzlich der prägende Charakter des Lindenthaler Familien- und Veedelsfest belegt werden. Werbemittel: Im Jahr 2022 wurden über 2000 Flyer, 150 Plakate DIN A2 und zwei Große Banner, die über der Dürener Str. aufgehangen wurden, produziert. (Nachweis: Rechnung der Druckerei kann nachgereicht werden). Zusätzlich werden die gängigen Social Media Kanäle, allen wichtigen Kölner Zeitungen, Koeln.de und Radio Köln intensiv bespielt. Damit wird die Veranstaltung bei einem breiten Publikum beworben. Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau und Kölner Wochenspiegel haben über das Fest berichtet. Kopien befinden sich in der beigefügten Präsentation. Fotos: befinden sich in der beigefügten Präsentation. Flächen: Das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest hat seinen Kern und Ursprung auf dem Karl-Schwering-Platz, erstreckt sich aber am Sonntag über die gesamte Länge der Dürener Straße von der Falkenburgstraße bis zur Herbert- Lewin-Str.. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchführung der Veranstaltung wurden in den Jahren 2022 Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 1 Von: ; Betreff: Re: Anträge plus Anlagen VOS 2023 Guten Morgen Wir haben in dem Antrag Familien- und Veedelsfest einen Fehler gemacht, die Veranstaltung- und Verkaufsflächen bleiben analog zu 2022 gleich. Mit freundlichen Grüßen Am 30.09.2022 um 00:42 schrieb Guten Abend Anbei unsere neu angepassten Anträge auf die VOS 2023. Weitere Anlagen mit Pressetexten etc. reiche ich nächste Woche nach. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Anlage zum Antrag 1 - VOS 2023-07-16 Lindenthal - Familien- und Veedelsfest neu.pdf> <Anlage zum Antrag 2 - VOS 2023-08-27 Lindenthal - Stadtteilfest Lindenthaler Sommerfest.pdf> Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER 14.07. – 16.07.202314.07. – 16.07.2023 Veedels-Gourmetfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Kinder Spieleland Rallye für Kinder Kindereisenbahn DÜRENER STRASSE Eine umherziehende Dixie Band sorgt auf ganzer Strecke für musikalische Unterhaltung. Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 Rallye für Kinder und JunggebliebeneRallye für Kinder und Junggebliebene Hans-Sachs-Straße Dürener Straße Falkenburgstraße Dürener Straße Dürener Straße Hillerstr. Zülpicher Str. Bachemer Str. Uhlandstraße Dürener Straße Stadtwaldgürtel Classen-Kappelmann-Str. Dürener Straße Herbert-Lewin-Strasse Lindenthalgürtel Landgrafenstrasse Wittgensteinstraße Theresienstraße Theresienstraße Klosterstr. Schumannstraße LindenburgerAllee Geibelstraße Schallstraße 14 1819 20 21 22 232425 26 27 28 29 1 30 16 15 13 12 10 9 8 4 5 3 6 7 2 11 17 1. „START“ Eingang zum Stadtwald 2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex 3. Radio Reymer 4. Fleischerei Eckart 5. Der Rabe 6. Die Brille 7. A+E Idee 8. Marc O´Polo 9. Parfümerie Becker 10. Brillen Galerie 11. Tanzschule van Hasselt 12. Kölner Kaffeemanufaktur 13. Viva L’ Arte 14. Zurich Generalagentur M. Broich 15. Thong Thai Massage 16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit für die Frau 17. Café Hirsch 18. Cologne Couture Secondhand & neue Eventmode 19. Weinkontor Lindenthal 20. Gianni Schuhmode 21. Scusi Dessous 22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion 23. Vom Fass 24. Home of Design 25. Corner 212 26. S.A.L.E. 27. Koch Schuhmode 28. Schuhhaus Röseler 29. Sotos Studio Schmuck & Kunst 30. Estilo Argentino „ZIEL“ START ZIEL Veedels-Gourmetfest mit Winzermeile 14.07. – 16.07.23 Lindenthaler Familien- und Veedelsfest Kinder Spieleland am 16.07.23 STATIONEN RALLYE FÜR KINDER AM 16.07 .2023 Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Familienrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen und an den Straßenecken, verschiede- ne Quizfragen und Aufgaben, in unter- schiedlicher Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und Größere gestellt. Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Als besonderes Highlight - wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwe- ring-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ- und Spieleland ab- trennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und spielerisch die Aktionen kennen lernen. Als Attraktionen sind z.B. eine Hüpfburg, ein Hinder- nisparcours, Pedalos und Kettcars geplant. Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächs- häusern zum selbst setzen mit verschieden Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal und Basteltisch mit Motiven der Tier- und Blumenwelt geben. Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland Hans-Sachs-Straße Dürener Straße Falkenburgstraße Dürener Straße Dürener Straße Hillerstr. Zülpicher Str. Bachemer Str. Uhlandstraße Dürener Straße Stadtwaldgürtel Classen-Kappelmann-Str. Dürener Straße Herbert-Lewin-Strasse Lindenthalgürtel Landgrafenstrasse Wittgensteinstraße Theresienstraße Theresienstraße Klosterstr. Schumannstraße LindenburgerAllee Geibelstraße Schallstraße 14 1819 20 21 22 232425 26 27 28 29 1 30 16 15 13 12 10 9 8 4 5 3 6 7 2 11 17 1. „START“ Eingang zum Stadtwald 2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex 3. Radio Reymer 4. Fleischerei Eckart 5. Der Rabe 6. Die Brille 7. A+E Idee 8. Marc O´Polo 9. Parfümerie Becker 10. Brillen Galerie 11. Tanzschule van Hasselt 12. Kölner Kaffeemanufaktur 13. Viva L’ Arte 14. Zurich Generalagentur M. Broich 15. Thong Thai Massage 16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit für die Frau 17. Café Hirsch 18. Cologne Couture Secondhand & neue Eventmode 19. Weinkontor Lindenthal 20. Gianni Schuhmode 21. Scusi Dessous 22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion 23. Vom Fass 24. Home of Design 25. Corner 212 26. S.A.L.E. 27. Koch Schuhmode 28. Schuhhaus Röseler 29. Sotos Studio Schmuck & Kunst 30. Estilo Argentino „ZIEL“ Lindenthaler Familien- und Veedelsfest Kinder - Kreativ- und Spieleland am 16.07.23 Veedels-Gourmetfest mit Winzermeile 04.07. – 16.07.23 Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland Presse KÖLNER STADT- ANZEIGER 07 .07 .2022 Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Presse KÖLNISCHE RUNDSCHAU 24.05.201 9 Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Presse WOCHENSPIEGEL 22.05.201 9 Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Presse KÖLNER STADT- ANZEIGER 28.05.201 9 Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER CIMA 201 9 Passantenfrequenzzählung Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Sehr geehrter vielen Dank für Ihre Anfrage zu Besucherfrequenzen für die Dürener Straße in Köln- Lindenthal zum verkaufsoffenen Sonntag am 10.07.2022. Gerne stelle ich Ihnen diese Frequenzen und entsprechende Vergleichswerte zur Verfügung. Methodik: Die Besucherfrequenzen werden durch einen Dienstleister anhand von Mobilfunkdaten bis auf das Niveau einer einzelnen Haus-Nummer standortgenau berechnet. Das angefragte Untersuchungsgebiet entspricht der Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel und Universitätsstraße. Erfasst werden alle Personen, die diesen Bereich am betreffenden Tag besucht haben. Die gleichbleibende Erhebungsmethodik ermöglicht einen tagesgenauen Vergleich von 2019 bis heute. Im Ergebnis kann ich Ihnen bestätigen, dass die Besucherzahlen an dem Event-Sonntag 10.07.2022, anlässlich des 1. Lindenthaler Familien- und Veedelsfest und Kinder-Spieleland, im Mittel rund 48 % höher waren als an den Sonntagen eine Woche vor oder nach diesem Termin. Die Zahlen an nicht verkaufsoffenen Sonntagen liegen im Vergleichszeitraum der Vorjahre auf annähernd gleichem Niveau. So können externe Sonderereignisse (z.B. schlechtes Wetter) in diesem Vergleich entsprechend berücksichtigt bzw. ausgeschlossen werden. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Lindenthal – Sonntag, 27.08.2023 Antragsteller: Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest: 33. Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) Anlassbeschreibung: Zum 33. Mal findet auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) statt. Das Straßenfest wird an zwei Tagen stattfinden und soll den ortsansässigen Gastronomen, Händlern, Vereinen, Institutionen und Fremd-Ausstellern, einen Ausgleich für die zwei nicht stattgefunden Straßenfeste bieten. Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Straßenfeste und lockt viele Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an. Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände lokaler und überregionaler Händler zum Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch die katholische Pfarrgemeinde St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteilfest mit einem eigenen Stand. Gastronomen kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkestanden treffen sich Nachbarn und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten. So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ seit Jahren rund 50.000 Menschen an. Parallel dazu sollen von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 33. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 50.000 4.105 Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis Herbert-Lewin-Str.) Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 100 Meter links und rechts der Fahrbahn) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Eine offizielle Zählung der Veranstaltungsbesucher während des Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“ wurde in den zurückliegenden Jahren leider nicht durchgeführt. Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch der prägende Charakter des Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“ und die Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel belegt werden. Presseberichte: Unter anderem haben der Kölner Stadtanzeiger und die Kölnische Rundschau in jedem Jahr mit Vor- und Nachberichterstattung inkl. Bildern über das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ berichtet. Dabei werden immer wieder die Besucherzahlen genannt („zehntausende Menschen“, „50.000“, …). Kopien der Presseberichte sowie Fotos können bei Bedarf gerne nachgereicht werden. Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ erstreckt sich über die gesamte Breite der Dürener Straße und über eine Länge von rund einem Kilometer, vom Lindenthalgürtel bis zur Herbert-Lewin-Straße. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung (IHK Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielsweise anhand von Presseberichterstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Zum 33. Mal findet auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal das Stadt- teilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) statt 3333 lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 3333 lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Insgesamt laden über 120 Verkaufs- stände lokaler und überregionaler Händler zum Stöbern ein. Zahlrei- che Vereine aus dem Veedel prä- sentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch die katholische Pfarrgemein- de St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteilfest mit einem eigenen Stand. Gastrono- men kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkestanden treffen sich Nachbarn und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten. 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT Am Samstag von 1 4 bis 22 Uhr und am Sonntag von 1 1 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Stra- ßenfeste und lockt viele Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an. 3333 lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT 3333 lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ DARGEBOTEN.DARGEBOTEN. 3333 lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Presse KÖLNER STADT- ANZEIGER 28.08.201 7 Köln-Lindenthal - Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal Straßenfest: „Lindenthaler Flair“ auf der Dürener Straße lockte Besucher ins Veedel Am Sonntagmorgen eröffnet der Spielmannszug der „Lindenthaler Lappenmänner“ das 29. Fest des „Lindenthaler Flair“. Foto: Ebert Von Carina Ebert 28.08.17, 09:45 Uhr Wenn rot-weiße Ballons die Dürener Straße säumen und das Trömmelchen des Spielmannszugs erklingt, steht eines der bekanntesten Straßenfeste im Kölner Westen vor der Tür. In seiner 29. Ausgabe lockte das „Lindenthaler Flair“ wieder tausende Kölner, Anwohner wie Veedelsfremde, auf seine Flaniermeile entlang der Dürener Straße. Rund 130 Händler, Vereine und Gastronomen präsentierten sich mit zahlreichen Angeboten und Aktionen für die ganze Familie. Wohl 50.000 Besuchern trafen sich auf dem sonst vielbefahrenen Asphalt der westlichen Verkehrsader schon traditionsgemäß zum Bummeln und Einkaufen oder zum Schlemmen und Feiern. Musik und Unterhaltung boten die drei verschieden Festbühnen mit ihrem abwechslungsreichen Programm, dass von Live-Bands über Tanz-Vorführungen bis hin zu Beatbox reichte. Modebewusste trafen sich zur Modenschau von Cologne Couture, Motorfreunde kamen zu den Auto-Shows von McLaren, Lamborghini und Co. zusammen. Vielseitiger Stadtteil „Lindenthal ist ein vielseitiger und sozial vernetzter Stadtteil, der viel zu bieten hat. Mit dem Fest wollen wir nicht nur die Menschen von hier, sondern auch aus den Nachbarveedeln nach Lindenthal locken“, sagte Georg Hempsch, der in diesem Jahr zum Vorsitzenden des „Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V.“ gewählt wurde und sich seither für einen offeneren Austausch mit Verwaltung und Politik einsetzt. Zur Festeröffnung am Sonntag lud er Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, Lindenthals Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer- Frerker und Bürgeramtsleiterin Ulrike Willms zu einem gemeinsamen Spaziergang auf der Dürener Straße ein. „Mir gefällt es gut, dass sie die Schlemmeroase aufgelöst haben und das Fest sich dafür weiter entlang der Straße erstreckt“, freute sich Scho-Antwerpes über die diesjährige Neuerung. „Damit wollten wir auch den unteren Teil der Dürener Straße stärker involvieren“, erläuterte Hempsch. Damit sei die Festmeile nun knapp 100 Meter länger als in den Vorjahren. Die Essenstände habe man sporadisch entlang der genutzten 1,1 Kilometer verteilt. „So entzerren wir das Angebot und regen die Besucher zum Erkunden an“, so Hempsch. Der „Ring Lindenthaler Geschäftsleute“ ist seit jeher ideeller Träger des traditionellem Straßenfests, die operative Ausrichtung übernimmt die Werbepraxis „Van der Gathen“, die auch das Straßenfest am Eigelstein oder die Dellbrücker Festmeile ausrichten. Auf Einzelhandel aufmerksam machen Grundlegende Gedanken sowie Aufbau und Bestimmung der teilnehmenden Händler und Vereine bleibt allerdings Aufgabe des Händlerrings. „Wir wollen mit dem Straßenfest auf den breit gefächerten Einzelhandel in Lindenthal aufmerksam machen, deswegen legen wir Wert auf einen hohen Anteil lokaler Gewerbetreibender“, so auch Vorstandsmitglied Sabine Eckart. Rund 80 Prozent aller Stände wurden in diesem Jahr von ansässigen Händlern, Vereinen und Dienstleistern gestellt. „Lindenthal ist jünger geworden und hat viele Individualisten und qualitätsbewusste, junge Menschen angelockt, weswegen wir sehr stolz auf unsere große Einzelhandelsvielfalt sein können.“ lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Presse KÖLNER STADT- ANZEIGER 23.08.201 8 Lindenthal - Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal „Lindenthaler Flair“: Geschäftsleute laden zum verkaufsoffenen Sonntag in Köln ein Voll ist es stets beim Lindenthaler Flair auf der Dürener Straße. Foto: Meurer Von Susanne Esch 23.08.18, 08:00 Uhr Wo normalerweise reger Autoverkehr herrscht, dürfen einen Tag lang Menschen bummeln, plaudern und an den Ständen nach schönen Dingen stöbern. Am Sonntag, 26. August, findet auf der Dürener Straße zum 30. Mal das Fest „Lindenthaler Flair“ statt. Eröffnet wird es um 11 Uhr vom 1. Kölner Tambour- und Hornistencorps „In Treue fest“. Bis 19 Uhr können die Besucher an den Ständen und in den Geschäften shoppen. Speisen und Getränke werden bis 22 Uhr angeboten, so dass die Gäste den Sommerabend auf dem Straßenfest noch genießen können. Auf einem Kilometer der Dürener Straße zwischen Gürtel und Classen-Kappelmann-Straße bieten rund 120 Händler an Ständen und in Geschäften Kleidung, Accessoires, Bücher, Blumen, Kosmetikartikel, Spielwaren, Feinkost, Haushaltswaren, Dekoartikel und vieles mehr an. Einige Geschäfte lassen sich etwas Besonderes einfallen Das Besondere ist laut Georg Hempsch, Vorstandsvorsitzender des Rings Lindenthaler Geschäftsleute, die Atmosphäre. „Hier bei unserem Straßenfest sind mehr als die Hälfte der teilnehmenden Händler Ortsansässige“, betont er. „Viele lassen sich an diesem Tag für ihre Kunden etwas einfallen.“ So steht beim Spielwarengeschäft Rabe eine Holzeisenbahn für junge Besucher. Das Modegeschäft Cologne Couture lädt zu einer großen Designer-Modenschau ein. Auf drei Bühnen zeigen mehrere Gruppen und Künstler ein vielfältiges Programm. So tritt der Jugendchor St. Stephan auf, die Gruppen der Tanzschule van Hasselt zeigen ihr Können. Das Straßenfest ist eine von zahlreichen Veranstaltungen, die der Ring Lindenthaler Geschäftsleute alljährlich organisiert. Auch die Street Gallery, bei der Kunstwerke in den Läden der Händler zu sehen sind, und der Tag der Nostalgie, an dem Oldtimer die Straße säumen, zählen dazu. Dieses Jahr soll es erstmalig einen Weihnachtsmarkt auf dem Karl-Schwering-Platz geben. „Der Ring Lindenthaler Geschäftsleute ist eine treibende Kraft im Viertel“, sagt Hempsch. Und die Händler haben weitere Ideen parat. „Wir freuen uns auch auf das Fest, um mit den anwesenden Politikern einmal einige Dinge zu besprechen“, so Georg Hempsch. www.wirsindlindenthal.de (http://www.wirsindlindenthal.de) lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Presse KÖLNER STADT- ANZEIGER 26.08.201 9 Lindenthal - Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal Straßenfest: Zehntausende Kölner pilgern auf die Dürener Straße Auf der Bühne sorgten Gruppen der Tanzschule van Hasselt für Stimmung. Foto: Joachim Neubauer Von Joachim Neubauer 26.08.19, 13:43 Uhr Statt Autos, Motorrädern und Fahrräder säumten am Sonntag etwa 100 Stände der lokalen Geschäfte, sowie offene Läden und zwei Bühnen mit einem bunten Musik- und Tanzprogramm die sonst vielbefahrene Dürener Straße. Gemütlich konnten die Besucher auf einem Kilometer Länge schlendern und sich das vielseitige Angebot – ob Designmode, Kaffeeköstlichkeit oder Spielzeugware – anschauen. Auch für ein musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Tanz, Gesang und einer eigenen Modenschau wurde auf zwei Bühnen gesorgt. Fliegende Kölschgläser bei „Stadtecken“ Zum ersten Mal auf dem Straßenfest mit dabei war die Designagentur „Stadtecken“ mit ihrer etwas anderen Sicht auf Köln. „Seit drei Jahren kreieren wir neue Perspektiven auf die Domstadt“, so Vertriebsleiter Norbert Brandes, der den Stand zusammen mit seiner Kollegin Monika Flink betreut. „Unsere klein- und großformatigen Bilder sind professionelle Fotografien von Stadtmotiven, die wir grafisch ein wenig aufgepeppt haben.“ So wie die fliegenden Kölschgläser, die anstelle der üblichen Gondeln die Zoobrücke am Rheinufer in Riehl kreuzen. „Teilweise fallen uns neue Motive einfach bei Streifzügen durch Köln auf – dann sehen wir ein schönes Panorama und uns fällt noch eine kleine Veränderung ein, die das Bild zu einem Hingucker macht.“ Neben fliegenden Kölschgläsern kann das auch schon mal ein Blauwal an einem Kran im Rheinauhafen oder ein Elefant im Kölner Hauptbahnhof sein. Mehr als 50 Motive hat die Agentur, die ausschließlich auf Straßenfesten und im Internet ihre Bilder anbietet, für das Kölner Stadtgebiet kreiert. „In Zukunft fertigen wir auch Designs für andere Städte wie Rom oder Barcelona an – selbst für Düsseldorf haben wir schon einige Ideen erarbeitet“, so Brandes mit einem Schmunzeln. „Von unserer Premiere hier beim Lindenthaler Flair sind wir begeistert. Wir haben viel Publikum und eine sehr angenehme Atmosphäre.“ Bis zu 100.000 Besucher Positiv sieht den Verlauf des Festes auch Georg Hempsch, Vorsitzender vom Ring der Lindenthaler Geschäftsleute e.V., der das Straßenfest im Veedel veranstaltet hat. „Auch in diesem Jahr hatten wir wieder Glück mit dem Wetter und gehen von etwa 80.000 bis 100.000 Besuchern aus, die auch aus den anderen Stadtteilen im Kölner Westen hier herkommen“, so Hempsch. „Denn mittlerweile genießt das Lindenthaler Flair auch über den Stadtteil hinaus einen guten Ruf für das angenehme Ambiente.“ Zum Ziel hat das Straßenfest, den ortsansässigen Geschäften eine Bühne zu bieten, um ihre Waren und Konzepte den Menschen im Veedel besser präsentieren zu können. Doch auch für die Anwohner ist das Fest zu einer eigenen Größe geworden. „Das Lindenthaler Flair wird auch als Angebot wahrgenommen, um mit anderen Lindenthalern in Kontakt zu treten. Hier trifft man sich, knüpft Bekanntschaften und tauscht sich über die Geschehnisse im Veedel aus“, so Hempsch. Viele der Besucher seien mittlerweile Stammgäste der Veranstaltung, die das Leben für einen Tag nach draußen verlagert, und kämen jedes Jahr vorbei, so der 44- Jährige. So wie Besucherin Simone Hutmacher, die im nahegelegenen Universitätsklinikum arbeitet. „Ich bin eigentlich jedes Jahr hier und finde es schön, dass man sich hier ausnahmsweise am Sonntag alles anschauen und gemütlich einkaufen gehen kann.“ Daher besucht sie die Veranstaltung schon im fünften Jahr in Folge. „Die Chancen stehen gut, dass ich im nächsten Jahr wieder hier sein werde.“ lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Presse CITYNEWS 23.08.201 9 Lindenthaler Flair: Das große Straßenfest auf der Dürener Straße in Köln Alle Infos zum Straßenfest in Köln-Lindenthal auf der Dürener Straße copyright: Krzysztof Swider Im Reigen der Kölner Straßenfeste ist nun Lindenthal an der Reihe. Zum bereits 31. Mal findet auf der Dürener Straße am Sonntag, 25.08.2019, von 11 bis 22 Uhr das Straßenfest mit dem schönen Namen “Lindenthaler Flair” statt. Zwischen Stadtwaldgürtel und Herbert-Lewin-Straße präsentieren sich die ortsansässigen Läden aus dem Veedel auch in diesem Sommer mit vielen besonderen Angeboten und Sonderaktionen. Die Aussteller locken die Besucher mit vielen verschiedenen Waren, Dienstleister informieren über ihre Angebote und Vereine präsentieren sich und ihre Aktivitäten. Außerdem laden die Händler die Straßenfest-Besucher beim gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag zum Bummeln und Einkaufen ein. Zudem gibt es neben einer Auto-Show, einer Designer-Modenschau und Tanzvorführungen viele weitere Aktionen auf der Dürener Straße. Und auch für die Kleinen soll das Stadtteil-Event zum Erleb- nis werden. So laden beispielsweise eine Hüpfburg und eine Eisenbahn und diverse Mitmach-Aktio- nen die Pänz zum Spielen und Toben ein. 23. August 2019 Musik, Tanz und Designer-Show beim Lindenthaler Flair Ein buntes abwechslungsreiches Programm, verteilt auf zwei Bühnen, sorgt für zusätzliche Unterhal- tung. So wird es auf der Bühne bei Haus Schwan Live-Musik, z. B. mit Lupo geben. Auf der Bühne der Tanzschule van Hasselt performen Tänzer Nonstop-Tanzshows wie beispielsweise Formations- und Bewegungstänze, Hip-Hop, Zumba etc. und laden alle zum Mitmachen ein. Zudem wird bei der Desig- ner-Modenschau von Cologne Couture die Sängerin Emily Fröhling die schönsten Melodien aus berühmten Musicals wie Mamma Mia, Phantom der Oper, König der Löwen und vielen mehr singen. Beginn ist hier gegen 15 Uhr auf der Dürener Straße an der Ecke Geibelstraße. Kulinarisch werden die Gäste beim Lindenthaler Flair mit Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die ortsan- sässige Gastronomie sowie Street-Food-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Besucher. Mit dem Spielmannszug “In Treue fest” wird das Straßenfest um 11 Uhr eröffnet. Die offizielle Straßen- fest-Eröffnung findet um 13 Uhr mit einer kleinen Feier auf der Bühne der Tanzschule Hasselt am Karl-Schwering-Platz ein. Hier werden der Vorstand des Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. gemeinsam mit Kölner Politiker den Startschuss geben. lindenthaler Sommerfest STADTTEILFEST Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Lindenthal – Sonntag, 15.10.2023 Antragsteller: Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest: 25. Street Gallery – Kunst- & Weinfest mit großer Kunst-Rallye und Spieleland & Kreativwerkstatt Anlassbeschreibung: Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 25. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Von Freitag 13.10. bis Samstag, 20.10.2023 werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße sowie in den Seitenstraßen zu kleinen Galerien und Museen. Zum Eröffungswochenende 13.10-15.10 wird sich auf dem Karl-Schwering-Platz ein Veedels-Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarussell präsentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest im Frühling eine Passatenfrequenzzählung durch die CIMA am Sonntag durchgeführt haben, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem Werktag (Details: s. „Quellen-angabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA), nehmen wir dies zum Anlass, dass auch zum neu ausgetragenen Herbstfest ein ähnlich hoher Wert zu erwarten ist. An dem Sonntag, den 15.10., wird dann das Herbstfest durch ein großes Rahmenprogramm auf die gesamte Dürener Str. zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche ausgedehnt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits- Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen Rallye eine Stempelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach Erreichen von 10 Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kostenlosen Einlass in die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Speise- und Getränkeangebot auf dem Karl- Schwering-Platz, wird es verschiedene Stationen auf der Dürener Str. geben. Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill-und Getränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen Waffelstand und bei vom Fass einen Erfrichungsgetränkestand geben. Auch werden die Gastronomen Ihre Außengastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Getränke zum Thema anbieten. Als besonderes Highlight - wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert- Lewin-Str.) sperren lassen und für die Kreativwerkstatt und das Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen, die überwiegend durch Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und andere Institutionen organisiert werden, austoben und spielerisch kennen lernen. In der Kreativwerkstatt können unterschiedliche Kunstarten spielerisch erkundet werden, so soll es z.B., in Zusammenarbeit mit dem Gymnasial- und Stiftungsfond, eine Station zum Bau von Insekten-Hotels geben, mit der Stiftung Villa Kunterbunt eine Buttonstation zum selbst gestalten und mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und Wichelmann einen Maltisch geben. Als Attraktionen sind nicht nur eine Hüpfburg der Rheinenergie, ein Kletterburg mit Rutsche der Zurich Versicherungs AG geplant, sondern auch diverse Kreative Circus- und Geschicklichkeitsübungen an Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern und Keulen, Diabolos, Springseile und Hula-Hoop z.B. betreut durch die Freie evangelischen Gemeinde Köln- Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions- Club Lindenthal oder der Kirchengemeinde St. Stephan, geplant. Die Tanzschule van Hasselt wird zum Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein spezielles Kindertanzangebot auf der Veranstaltungsfläche organisieren. Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 25. Street Gallery in Lindenthal geben. Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besuchern Ihre Exponate präsentieren. NEU ist auch, dass die, auf dem Karl- Schwering-Platz etablierte große Open- Air Ausstellung, auf den Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener Str.) verlegt wird. Auch gibt es wieder den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Stadtwaldeingang (Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel) Zudem wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen und auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem ein Orgelkonzert geplant. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufgenommen wurde. Parallel zu den Veranstaltungen des Frühlingsfests sollen am Sonntag von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 25. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 7.000-9.000 4.105 Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) Karl-Schwering-Platz Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel) Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust- Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.) Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Eine Zählung der Veranstaltungsbesucher der Street Gallery in den zurückliegenden Jahren wurde leider nicht durchgeführt. Auch die zahlreichen Pressemeldungen nennen leider keine konkreten Besucherzahlen. Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch der prägende Charakter der “Street Gallery“ belegt werden und die Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung (Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielsweise anhand von Presseberichterstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbemittel: Im Jahr 2021 wurden 2.500 Kunstkataloge und über 100 Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: Rechnung der Druckerei kann nachgereicht werden). Zusätzlich werden die gängigen Social Media Kanäle intensiv bespielt. Damit wird die Veranstaltung bei einem breiten Publikum beworben. Flächen: Die Street Gallery 2023 erstreckt sich über die Dürener Str. (von der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr. einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz, den Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel), den Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.). Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in den Geschäften ist geplant, im Jahr 2023 einzelne Parkbuchten vor den Geschäften in Open-Air Ateliers verwandelt und die Bürgersteige von Performance Künstlern zu bespielen. Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau und der Kölner Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit Vor- und Nachberichterstattung inkl. Bildern über die Street Gallery geschrieben. Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchführung der Street Gallery wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Street Gallery prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. über 50 Geschäfte zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße stellen Kunst aus, werden zu Galerien und Museen. Die Kunst beherrscht das Geschehen! 13.–21.10.2023 KREATIVWERKSTATT FÜR KINDER SONNTAG 15.10. KUNSTKUNST KUNST IN DEN GESCHÄFTEN von Freitag 13.10.23 bis Samstag 21.10.23 OPEN AIR AUSSTELLUNG 13.10.-21.10. 25. STREET GALLERY LINDENTHAL street_gallery_lindenthal www.wirsindlindenthal.de duerenerstrasse www.lindenthal.info VEEDELS-GOURMETHERBSTFEST 13.10.-15.10. Eingang zum Stadtwald (Ecke Dürenerstr./Lindenthalgürtel) Karl-Schwering-Platz KUNST- & HERBSTRALLYE FÜR KINDER SONNTAG 15.10. Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str. Falkenburgstraße bis Herbert-Lewin-Str. • Seit 25 Jahren entwickelt sich die Street Gallery Lindenthal immer mehr zum Kulturereignis im Veedel; was vor 25 Jahren mit „Kunst im Schaufenster“ begann, ist heute ein großartiges Mitein- ander von Bürgern, Geschäften, Vereinen, Aktionen und Organisa- tionen. •Einmal im Jahr verwandelt die STREET GALLERY das Veedel in einen Ort der Kunst, Kultur und Begegnung und bringt nicht nur die Menschen, die hier leben und arbeiten, über die Kunst enger zusammen: auf ca. 1,6 km Länge entlang der Dürener Straße zwi- schen Falkenburgstraße, dem Karl-Schwering-Platz genau in der Mitte und der Universitätsstraße am Ende werden Ladengeschäfte zu Kunstgalerien; Plätze werden zu Open-Air-Ausstellungen- und Austragungsorte für Konzerte; u.a. tritt der bekannte Kölner St. Stephan Chor auf; eine „Speakers Corner“ gibt Raum für die öf- fentliche Meinung. •Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 24. Street Gallery in Lindenthal geben. Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besuchern Ihre Exponate präsentieren. Über 50 Geschäfte auf der Dürener Straße werden zu Galerien Ein Bild aus Nägeln von Karl Lagerfeld und David Bowie beim Optiker; kleine Vogelbilder aus Steinen zwischen Damenbekleidung und kräftige, abstrakte Malerei zwischen Babystramplern. Das ist die STREET GALLERY Lindenthal. Der inhabergeführte Einzelhandel schafft Raum für die Kunst und bringt somit die Menschen näher zusammen. Seit 24 Jahren lockt die STREET GALLERY Kunstschaffende und Kunstinteressierte an und erwei- tert das Leben im Veedel um kulturelle Ereignisse. Die STREET GALLERY zeigt Bekanntes und Unbekanntes, immer wieder neu und doch schon aus Tradition. Sie gibt jungen, unbekannten Künstlern ein Forum genauso wie bekannten und beliebten Künstlern jeden Genres und zieht weit über die Grenzen Kölns hinaus Interessierte Menschen ins Veedel. 2022 wird eine enge Kooperation mit den Kunst(hoch)schulen der Region eingegangen. Ein aufwendiger, aber taschenformatiger Kunstkatalog und ein geführter “Kunstspaziergang“ geleiten durch die Galerien, die mit Kunstschildern von außen gekennzeichnet sind. SKULPTURENAUSSTELLUNG IM LINDENTHALER TIERPARK AUF 2000 M2 PARKFLÄCHE OPEN AIR „Wir für Lindenthal“ – eine große Open Air Ausstellung verbindet die Menschen im Veedel... EINGANG ZUM STADTWALD wird für eine Woche zum Open Air Fotoausstellungsfläche umfunktioniert. „WIR FÜR LINDENTHAL“ zeigt in großforma- tigen Plakaten Menschen und Organisationen, die sich für Menschen im Veedel einsetzen. Grund genug für alle Beteiligten, sich vor “ihrem“ Portrait einzufinden. OPEN AIR STRASSEN-RALLYE FÜR KLEIN UND GROSS SPIELELAND & KREATIVWERKSTATT (Karl-Schwering-Platz bis zum Herbert-Levin-Str.), u.a. Atelier Himmelblau, Malschule Fels, Villa Kunterbunt, Lions Club, Tanzschule van Hasselt, Gymnasial- und Stifftungsfond u.v.m. STRASSENMUSIK (vor allen „Galerien“), SPEAKERS CORNER (auf dem Platz vor Café Heineman und Stadtwaldeingang Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel), CHORAUFTRITT St. Stephan (Kirche St. Stephan) GOURMETHERBSTFEST (Karl-Schwering-Platz) Zusätzlich gibts es am Sonntag den 15.10. ein großartiges Programm! OPEN AIR Hans-Sachs-Straße Dürener Straße Falkenburgstraße Dürener Straße Dürener Straße Hillerstr. Zülpicher Str. Bachemer Str. Uhlandstraße Dürener Straße Stadtwaldgürtel Classen-Kappelmann-Str. Dürener Straße Herbert-Lewin-Strasse Lindenthalgürtel Landgrafenstrasse Wittgensteinstraße Theresienstraße Theresienstraße Klosterstr. Schumannstraße LindenburgerAllee Geibelstraße Schallstraße 14 1819 20 21 22 232425 26 27 28 29 1 30 16 15 13 12 10 9 8 4 5 3 6 7 2 11 17 1. „START“ Eingang zum Stadtwald 2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex 3. Radio Reymer 4. Fleischerei Eckart 5. Der Rabe 6. Die Brille 7. A+E Idee 8. Marc O´Polo 9. Parfümerie Becker 10. Brillen Galerie 11. Tanzschule van Hasselt 12. Kölner Kaffeemanufaktur 13. Viva L’ Arte 14. Zurich Generalagentur M. Broich 15. Thong Thai Massage 16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit für die Frau 17. Café Hirsch 18. Cologne Couture Secondhand & neue Eventmode 19. Weinkontor Lindenthal 20. Gianni Schuhmode 21. Scusi Dessous 22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion 23. Vom Fass 24. Home of Design 25. Corner 212 26. S.A.L.E. 27. Koch Schuhmode 28. Schuhhaus Röseler 29. Sotos Studio Schmuck & Kunst 30. Estilo Argentino „ZIEL“ START 25. Street Gallery Spieleland & Kreativwerkstatt am 15.10.23 ZIEL Bei der Rallye werden an 30 Stationen entlang der Dürener Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits- Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwald- eingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen Rallye eine Stem- pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempel- karte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach Erreichen von 10 Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kostenlosen Einlass in die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Spei- se- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz, wird es verschiedene Stationen auf der Dürener Str. geben. Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill-und Ge- tränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen Waffelstand und bei vom Fass einen Erfrichungsgetränkes- tand geben. Auch werden die Gastronomen Ihre Außen- gastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Getränke zum Thema anbieten. KUNST- & HERBSTRALLYE FÜR KINDER RALLYE STATIONEN 25. Street Gallery Kunst & Gourmetherbstfest 13-15.10.23 Entlang der 1,6 km Dürener Straße werden vor Geschäften Kunstler Open-Air Atelier errichten Open Air Kunsthandwerk & STREET PERFORMANCES OPEN AIR Die Kunsthalle am Bezirksrathaus Aachener Straße 220 ist ein wesentlicher Bestandteil der STREET GALLERY. Auf über 200 m2 finden hier finden Vernissagen, Finissagen und ein Kunstmarkt statt. Die Sammelausstellung der STREET GALLERY ist während der Bezirksamtsöffnungszeiten zu besichtigen und hat musealen Charakter. Teilnehmende Künstler und deren Angehörige überneh- men hier den “Museumsdienst”. 4 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir eine Freude und eine Ehre, dass ich zur 23. Street Gallery auf der Dürener Straße ein Grußwort schreiben darf. Es handelt sich um ein langjähriges Projekt, das in privater Initiative der Geschäftsleute im Zusammenwirken mit etlichen Künstlerinnen und Künstlern jedes Jahr erfolgreich durchgeführt wird. Und es gibt nicht nur Kunstwerke in Geschäften und gastronomischen Betrieben zu sehen. Sondern foto - grafische Künstlerinnen und Künstler werden auf dem Karl-Schwering- Platz auch wieder eine Open-Air-Ausstellung mit dem Titel „Menschen im Veedel mit Maske“ zeigen. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler erhalten mit der Street Gallery ein Forum, um sichtbar zu werden, und für das Publikum wird die Möglichkeit zur Begegnung sowohl mit den Ausstellenden als auch miteinander geboten. Kunst kann inspirierend wirken und neue Perspektiven anbieten. Vielleicht benötigen wir dies gerade jetzt, im zweiten Corona-Jahr, in ganz besonderem Maße. Daher sollten wir die Gelegenheit nutzen. Ich würde es begrüßen, wenn zur nächsten Street Gallery wieder eine Auftaktveranstaltung in der Kunsthalle des Bezirksrathauses stattfinden würde. Für die diesjährige Ausstellung wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg. STREET GALLERY Lindenthal Presse Kölner Stadt-Anzeiger 1 7 .09.201 9 Kölnische Rundschau 24.09.201 9 Kölner Stadt- Anzeiger 26.09.201 9 Kölner Wochenspiegel 02.10.201 9 02.10.201 9 Kölner Stadt- Anzeiger 21.10.2021 CIMA 201 9 Passantenfrequenzzählung Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat LINDENTHALER Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest im Frühling eine Passatenfrequenzzählung durch die CIMA am Sonntag durchgeführt haben, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufs- besucher an einem Werktag (Details: s. „Quellen- angabe und die Belege“ sowie die separate Aus- wertung der CIMA), nehmen wir dies zum Anlass, dass auch zum neu ausgetragenen Herbstfest ein ähnlich hoher Wert zu erwarten ist. -
Anlage 2 Anträge Innenstadt
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Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Stadtmarketing Köln Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Anuga 7.-11.10.2023 Örtliches Fest: Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Sonntag, 8. Oktober 2023, Öffnungszeit 13.00-18.00 Uhr In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt. Eine Messe muss aber die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe eine „im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen nach Definition des Ausstellungs - und Messe -Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der Besucherseite ein über die Re gion deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 % aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen ausländischen Ausstelleranteil von mindestens 10 % und einen Anteil von mindestens 5 % Auslandsfachbesuchern. Die Allgemeine Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung, kurz Anuga, gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln statt (erstmals 1924 in Köln ) und vereint zehn Fachmessen (Anuga Fine Food: Feinkost, Gourmet und Grundnahrungsmittel; Anuga Drinks: Getränke ; Anuga Chilled & Fresh Food: Frische Produkte Convenience, Frische Feinkost, Fisch, Obst und Gemüse ; Anuga Meat: Fleisch, Wurst, Wild und Geflügel; Anuga Frozen Food: Tiefkühlkost und Speiseeis-Erzeugnisse; Anuga Dairy: Milch und Molkereiprodukte; Anuga Bread & Bakery, Hot Beverages: Brot, Backwaren, Brotaufstrich und Heißgetränke ; Anuga Organic: Bioprodukte ; Anuga Foodservice: Technik, Lebensmittel und Ausstattungen für Gastronomie/Außer-Haus- Markt; Anuga Retailtec: Technik und Dienstleistungen für den Handel) für unterschiedliche Lebensmittelkategorien. Die Anuga ist zentraler Handelsplatz für Hersteller, Importeure und Großhändler sowie Entsc heidungsträger der Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt die Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter und Nachfrager für Handel und Gastronomie bzw. Außer-Haus-Markt zusammen. Die Anuga öffnet vom 7. bis 11. Oktober 20 23 Ihre Pforten für das nationale und internationale Fachpublikum und Köln erwartet erneut Aussteller und Besucher aus der ganzen Welt. In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends von Lebensmitteln und Getränken. Während in den Messehallen das Fachpublik um mit internationalen Produkten handelt und kocht, sollen auch die Themen Gourmet und Genuss für die Einwohner Kölns sowie Aussteller und Besucher der Anuga 20 23 in der Innenstadt erlebbar und im wahrsten Sinne des Wortes schmackhaft gemacht werden. Dafür wird die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln zusammen mit den Kölner Gourmetspezialisten für den Aktionszeitraum 04. -14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50 ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern wi rd ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebote in der Stadt zusammen gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen Gourmetfreunden angenommen werden kann. Dabei reichen die Angebote von Tastings bei den Go urmetanbietern über spezielle Menüangebote in den Restaurants bis hin zu Kochvorführungen bei denen sich viele Tipps der Profis an den Hobbykoch weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück)und eine APP ebenfalls zweisprachig geben. Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Kölner Innenstadt wiederfinden. Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch im Hinblick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft, dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und die Ladenöffnung am Sonntag den 8. Oktobe r ein „Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung, die seit 1924 stattfindet Seit mindestens eine Veranstaltung, welche zum stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die Messe Anuga) regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsof fene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine Prognose darstellt: Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf praktischen Erfahrungen und/oder theoretischen Erkenntnissen basierend. Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken. Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten Prognosetechniken zählen: - Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial - Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiften Fachwissen intuitiv erstellt werden - Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die Zukunft projiziert werden - Sowie inhaltich -qualitative (Bevölkerungs -)Umfragen, die einerseits der Ermittlung von Meinungen d. h. von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen sowie andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen. Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussagekra ft der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen, gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich auch aus um Besucherprogosen vorzunehmen. In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW - Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW -Wirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping-Besuchern“ an einem anderen Tag zu rückgegriffen werden. Die Identifizierung eines potentiellen Vergleichstages muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein Durchschnittswert der Wochenfrequenz von identifizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“ Weiter heißt es in der Vorlage: „Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“ Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kommen würden, kann anhand verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend werden drei Varianten beschrieben. a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 8. Oktober haben wir als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des Unternehmens Jones Lang Lasalle (Jones Lang Lasalle, Pasantenzählungen Retail City Profile Köln 2015) und Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ (Ergebnisse 2014 fü r Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln zurückgegriffen. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle zählte jeweils an einem Samstagnachmittag in der Zeit von 13:00 und 14:00 Uhr in den Jahren 2006 bis 2015 im Durchschnitt rund 13.350 Passanten in der Schildergasse. Setzt man diesen tageszeitlichen Spitzenwert in Relation zum Ergebnis der Studie „Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für, wonach 68,7 Prozent der im Rahmen dieser Studie befragten Personen angaben, dass sie die Innensta dt primär wegen des Einkaufs aufsuchen, kann davon ausgegangen werden, dass rund 9.170 Personen samstags in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr primär zum Einkaufen in die Stadt gekommen sind. Setzt man diesen stündlichen Spitzenwert für eine sonntägliche Öffnungsdauer von 5 Stunden an, so ergibt sich eine Besucherzahl von rund 45.850 Personen mit direktem einzelhandelsrelevanten Besucherhintergrund. b. Der unter 3a. ermittelte Wert deckt sich annähernd mit einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner Innenstadt für einen Samstag seinerzeit ermittelt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde in der Kölner Innenstadt am Samstag den 11. Oktober 2008 insgesamt rund 76.270 Menschen gezählt bzw. erfasst Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: und rund 2.000 Pe rsonen davon nach bestimmten Einkaufs- und Verhaltensparameter, während des Aufenthalts in der Innenstadt, dezidiert befragt (Aktuellere Daten gibt es leider nicht, da die Untersuchung Kundenverkehr, im Jahre 2008 zum letzten Mal durchgeführt wurde.). Es w urden stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen. c. Da neben der Schildergasse jedoch noch andere Straßen im Geltungsbereich der Veranstaltung liegen (z.B. Straßen benennen), und zum Teil zusätzliche (separate) Besucherfrequenzen aufweisen werden, ist tendenziell von höheren Besucherzahlen auszugehen. Gemäß einer nachmittäglichen Passantenzählung von Engel & Völkers an einem Samstag im April 2015 in der Schildergasse, auf der Hohen Straße und Ehrenstraße ergab sich eine kumulierte Passantenfrequenz von insgesamt rund 22.700 Menschen. Aufgrund der Lage der Straßen zueinander beinhaltet dieser Wert mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten Wert ei n „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 15.210 Personen. Setzt man dazu abermals das Ergebnis der Studie Vitale Innenstädte für Köln, dass 68,7 Prozent der Besucher zum Einkaufen in die Stadt kommen, in Beziehung, ergibt sich bei Zugrundelegung einer 5stündigen sonntäglichen Geschäftsöffnung eine Besucherzahl von rund 52.250 Personen mit direkten einzelhandelsrelevanten Besuchshintergrund. d. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom Einzelhandelsumsatz, de m Betriebsbesatz und vom Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur Information: Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten Duisburg und Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten des Ein zelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen (ACHTUNG Frau Polster: Sind diese Zahlen noch aktuell; gibt es neuere Zahlen???) und folgenden Berechnungen vorgenommen. 2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Kölner Innenstadt : 2.599 Zah l der Betriebe Kölner Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Kölner Innenstadt 868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner Innenstadt : 308 Öffnungstage im Jahr = 2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt 2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer = 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben rund 30 Prozent befragten Personen in Köln an einem Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de fact o nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent auf den durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb vorzunehmen. 281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölne r Innenstadt X 5 Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für alle Ei nzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen höheren Betrag von 25,- € an. 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 25 € Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 2.599 Betriebe in der Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende Besucher Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert weitestgehend mit den dargelegten Werten aus 3. a., b. und c. Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahle n“ zwischen knapp 44.000 und 52.000 Personen gerechnet werden kann/muss. Diese Werte hat eine Frequenzmessung am offenen Sonntag 08.10.2017 bestätigt. Die Ergebnisse der Messung wird dem Antrag beigefügt. Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche der Messe/Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkauf sfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt bietet die Anuga rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche (Bruttofläche, Angaben gemäß http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und- fakten/index.php.) Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Messe Anuga zunächst kleiner als die der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben könnten. Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden: Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berli n/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichtig konservativen Einschätzung“ gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 25 bis 30 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern. Damit wäre die Veranstaltungsfläche ebenfalls deutlich größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der Veranstaltung(en) weitaus größer sein wird , als die Verkaufsfläche der Geschäfte. Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016 www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterep ort/2016/COMFORT_STaedtereport_koeln_2016.pdf Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017 Sh. Anhang Vitale Innenstädte 2014 Köln Sh. Anhang http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und- fakten/index.php.) BAG Studie: www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen- ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008- vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als- einkaufsorte-61905/ Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschafte n genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolit ische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Inter essengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Als eine der besucherstärksten Messen der Stadt zieht die Anuga nicht nur nationale und internationale Fachbesucher, sondern hat ein Messethema, das in den vergangenen Jahren zum Lifestyle einer ganzen Gesellschaft geworden ist und auch zukünftig weiterhin an Aktualität geniessen wird. Bleibenden Eindruck hinterläßt nicht nur die Messe, sondern auch die Stadt in ihrer Gesamtheit. Des Weiteren ergab sich aus der Passantenbefragung des offenen Sonntages 08.10.2017, dass für rund 60% der Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Kölner Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ im Vordergrund standen. Somit wird der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär wegen des verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Mehrere Motive sind dafür ausschlaggebend. Lediglich 22% der Besucher kamen ausschließlich wegen des Einkaufens. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Besuchsmotiven vor allem mit Gastronomiebesuchen verbunden. Des Weiteren konnte resümmiert werden, dass am Sonntag mehr Besucher von außerhalb in die Kölner Innenstadt kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen Wochentagen (sh. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8% der auswärtigen Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und sind überwiegend Touristen. Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem Motiv “Stadtbesichtigung“. Schlussfolgernd daraus, erhöhen sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen den Zufluss auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, aber auch seine Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken. Aus der Studie zu entnehmen ist außerdem, dass die Besucher an den Sonntagen durchschnittlich länger und mit mehr Personen in der Stadt verweilen, als an den Wochentagen. Die anhaltenden Frequenzverluste von Besuchern der Kölner Innenstadt in den vergangenen Jahren schwächen nicht nur den Innenstadthandel, sondern auch die Attraktivität Kölns. Das Interesse der Kommune mit allen daran beteiligten Akteuren sollte den Ansatz verfolgen, in einer der dicht besiedelsten Regionen Europas lebendige Themen für die Positionierung der Stadt zu unterstützen. Die räumlichen Distanzen in nahe gelegene Nachbarstädte oder Nachbarländer zum sonntäglichen Ausflug zu Reisen, ist besonders für die Attraktivität Kölns gegeben. Um sich in diesem Wettbewerb zu behaupten und Alternativen aufzuzeigen ist der verkaufsoffene Sonntag ein Teil der Gesamtaktivitäten für die Kommune. © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Vorstellung der Ergebnisse der Passanten-Befragung und Zählung offener Sonntag 8.Oktober 2017 in Zusammenarbeit mit IG SCHILDERGASSE Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt Roncalliplatz 3,0tsd.qm AlterMarkt 1,6tsd.qm Heumarkt 3,1tsd.qm Neumarkt 4,5tsd.qm Rudolfplatz ca. 1,0tsd qm STANDORT 1 STANDORT 2 STANDORT 3 STANDORT 4 STANDORT 5 Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 29.670 37.306 35.352 27.834 9.198 139.360 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Anzahl Besucher im Tagesverlauf Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 20.556 31.554 32.624 26.948 27.678 0 10.000 20.000 30.000 40.000 13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 117 112 20 0 20 40 60 80 100 120 Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland Auswahl: China, Chile, Italien, Argentinien, Spanien, Schweiz, Russland, Polen, Indonesien, Türkei Engere Region 71 Weitere Region 41 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 36 134 36 27 16 0 20 40 60 80 100 120 140 Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 33 130 49 26 79 149 0 50 100 150 Bummeln/Spazieren gehen Gastronomiebesuche Freunde/Bekannte treffen Allgemeine Freizeitgestaltung verkaufsoffener Sonntag Sonstiges Davon 54 ausschließlich Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 % Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 % Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 % Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 % Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 % Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren möglich) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 42 61 146 0 50 100 150 Einkauf Kein Einkauf Unentschlossen Durchschnittlicher Einkaufsbetrag: 140,85 € Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 214 35 0 50 100 150 200 Ja Nein Kernaussagen/Ergebnisse Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln 1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden, dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug von rund einem Viertel auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520 Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden Gesamtbesucherzahlen (Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von 102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in der Mitte. Schlussfolgerung/Forderung: Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich akzeptiert werden und zur Anwendung kommen. 2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher, die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und „Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59 % auch tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €. Schlussfolgerung/Forderung: Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind, in Kombination miteinander, ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden. 3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen. Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“. Schlussfolgerung/Forderung: Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken. 4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7 %. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4 Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln). Schlussfolgerung/Forderung: Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche Koordination übernehmen. 5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 % am Sonntag gegenüber. Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln). Schlussfolgerung/Forderung: Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte solche Entwicklungen initiieren bzw. intensivieren. 6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich vom wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags und samstags im Mittel rund 54 % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28 %. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch. Schlussfolgerung/Forderung: Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine allgemeine Nutzung geöffnet werden. 7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen. Schlussfolgerung/Forderung: Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr) regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht grundsätzlich entgegen stellen und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten ausgelotet werden. Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über 33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz Vitale Innenstädte Berlin, 27. Januar 2015 Vitale Innenstädte 2014 2 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 3 3,4 4,4 5,6 6,6 7,4 8,4 9,4 5,9 7,7 9,9 11,6 13,1 14,9 16,6 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H Anteil Online-Handel am Umsatz des Einzelhandels nach HDE Anteil Online-Handel am Umsatz des Einzelhandels nach HDE, ohne FMCG Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %) Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am Einzelhandel wächst stetig, denn … Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H). Vitale Innenstädte 2014 4 14,8 18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8 111,7 +24,2 +29,5 +20,6 +15,2 +14,1 +13,3 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T Online-Handel Umsatz in Mrd. Euro VÄ z. VJ in % Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro) … der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige Zuwachsraten erwartet. Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H) IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. +24,2 +29,5 Umsatzanteil E-Commerce am Handel i.e.S.: 2013: 8,4% 2020: 23,2% Vitale Innenstädte 2014 5 Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ VITALE INNENSTÄDTE 2014 Passanten-Befragung zur Attraktivität der deutschen Innenstadt 62 Städte (N, W, O, S), > 33.000 Interviews synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.) Vitale Innenstädte 2014 6 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 7 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 8 Top-Performer in den einzelnen Ortsgrößenklassen Welche Schulnote würden Sie dieser [der von Ihnen besuchten] Innenstadt in Bezug auf ihre Attraktivität geben?* Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + 2,7 Gesamtdurchschnitt über alle 62 teilnehmenden Städte Hamburg Münster Regensburg Landshut Bietigheim- Bissingen Freyung *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen Durchschnittsnoten der Städte in den einzelnen Ortsgrößenklassen 2,5 2,5 2,7 2,7 2,7 3,0 über 500.000 200.000 bis 500.000 100.000 bis 200.000 50.000 bis 100.000 25.000 bis 50.000 bis 25.000 Ø nach OrtsgrößeEinwohner Vitale Innenstädte 2014 9 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 10 Durchschnittsnoten der Städte in den einzelnen Altersklassen* 2,7 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6 16 bis 19 Jahre 20 bis 29 Jahre 30 bis 39 Jahre 40 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6 Altersstruktur der Innenstadtbesucher nach Ortsgrößenklassen Vitale Innenstädte 2014 11 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 12 1 2 3 4 5 6 Gestaltung der Innenstadt Ambiente/ Atmosphäre/ Flair Erlebnischarakter regionale Verbundenheit Sauberkeit Sicherheit Vielfalt und Angebot der Geschäfte Gastronomieangebot Freizeitangebot Besucherzahl Erreichbarkeit Parkmöglichkeiten Barrierefreiheit Bestes Stadtergebnis Durchschnittsergebnis* Schlechtestes Stadtergebnis Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf … ungenügendsehr gut Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei *Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte Vitale Innenstädte 2014 13 < 25.000 EW 25.000- 50.000 EW 50.000- 100.000 EW 100.000- 200.000 EW 200.000- 500.000 EW > 500.000 EW Ø Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1 Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5 Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6 Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6 Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6 Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6 Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7 Vielfalt und Angebot der Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7 Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8 Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9 Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0 Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1 Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2 Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6 Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …* Vitale Innenstädte 2014 14 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 15 Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt… 43 30 19 11 12 8 20 38 45 47 53 55 48 47 19 25 34 37 33 44 32 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Ø ...eher für Freizeit und Stadtbummel sowohl als auch ...eher für die tägliche Versorgung Angaben in % der Befragten Vitale Innenstädte 2014 16 Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund 62 53 54 50 49 37 43 30 19 11 12 8 19 26 34 37 33 44 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen Innenstadt für die tägliche Versorgung Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel Angaben in % der Befragten Vitale Innenstädte 2014 17 Wer shoppt wann in der Innenstadt? 56 40 33 43 11 17 Donnerstag Samstag Mehr als 2 Personen 2 Personen 1 Person Angaben in % der Befragten Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“. + 6 + 10 - 16 Vitale Innenstädte 2014 18 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit (5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 19 0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00* -0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03 Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt? Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst: Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt. Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht- /Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt. *Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%) Einfluss auf die Attraktivität + - Vitale Innenstädte 2014 20 Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt? Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? 19 42 14 15 12 6 6 26 11 19 31 10 11 6 2 4 22 14 34 25 6 8 3 3 2 18 11 20 26 4 7 3 2 2 7 5 24 23 5 8 3 4 2 10 7 20 12 4 7 3 4 1 5 5 23 26 7 9 5 4 3 15 9 Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst. Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst. Anteil der Befragten (in %), die in der Innenstadt den jeweiligen Sortiments- bereich vermissen Ortsgrößenklasse (Einwohner) Øbis 25.000 25.000 bis 50.000 50.000 bis 100.000 100.000 bis 200.000 200.000 bis 500.000 mehr als 500.000 Lebensmittel / Getränke Bekleidung / Fashion Schuhe / Lederwaren Sportartikel / Hobby / Freizeit Kosmetik / Drogerie / Gesundheit Bücher / Zeitschriften / Schreibwaren Uhren / Schmuck / Accessoires Multimedia / Elektronik / Foto Haushaltswaren / Deko Vitale Innenstädte 2014 21 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit (5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet (6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 22 Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot, online einkaufen zu können, verändert? 21 19 19 20 21 21 20 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Ø Ja, ich kaufe verstärkt online ein und besuche daher diese Innenstadt zum Einkaufen seltener Angaben in % der Befragten Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen Vitale Innenstädte 2014 23 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 24 Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und kooperierendes City-Management. Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle beteiligten Stakeholdergruppen: Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege. Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für die jeweilige Stadt und ihre Besucher. Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren. Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen. City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ zusammengeführt werden können. Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ I/II Vitale Innenstädte 2014 25 Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige (Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger administrative Anforderungen. Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende Multifunktionalität der Städte. Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei der Suche nach Lösungsansätzen gefragt. Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ II/II Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com; © Andres Rodriguez/Fotolia.com Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte Aktuelle Untersuchung in 62 Städten zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt- zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen. Köln, 27. Januar 2015 – Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten –die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000 Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis: Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren die Schulnote drei plus. Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters besucht –wobei der Anteil jüngerer Besucher mit der Stadtgröße tendenziell Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die Untersuchung bestätigt auch: Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die Attraktivität der Innenstadt aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und Multimedia/Elektronik/Foto. Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher bemängelt die Auswahl in diesem Bereich. Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an, verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum Einkaufen zu besuchen. Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz- verlusten betroffen. „Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City- Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt- Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln. 2 Zur Untersuchung: Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde, die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September 2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000 Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um das wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es, den Partnern in Handel und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse zu einzelnen deutschen Städten aller Größen und Regionen. Statements der Kooperationspartner Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd „Allen Städten, die sic h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen werden, ein Citymarketing einzurichten. Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. „Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts - und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren. Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH „Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern.“ „Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad, Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten: Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten. Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen Internet-Händlern und stärken die Innenstädte! Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Stadtmarketing Köln Bezeichnung des Anlass: Markt: Weihnachtsmärkte Köln Innenstadt Messe: Örtliches Fest: Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Sonntag, 3. Dezember 2023, 13.00-18.00 Uhr: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. Die am 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen. Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in hohem Maße anzieht. Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Weihnachtsmärkte gib t es in Köln schon sehr lange, vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden. Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfni sse, die Veranstalter erfüllen. Be sinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige Weiterentwicklung de r Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln. Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer der dicht besiedelsten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die -deutschen-staedte-mit-den-groessten-weihnachtsmaerkten- nach-besuchern/) Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte spiegeln sich auch bei den Partnern des Handels wieder. Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. besonderes „Shopping-Interesse“ Weihnachtszeit Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents- /Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem „alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. Unter Alltag versteht man im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG verwendete Begriff des „alltäglichen Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für solche Fälle, in denen es zwar um „Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet werden können. Entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten deutet das Bundesverfassungsgericht an, wenn es von „Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das „Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen der Konsumenten auf das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster), seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter (Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel etc.) und dem regelmäßig eher familiär konzipierten Einkaufsmodus verwiesen werden. Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 % eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auc h weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebn isse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentati on anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von „normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern der Verbraucher ab, wie Studien bzw. Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus welchem primären Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum Einkaufen in die sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem (Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten verglichen werden. Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird. Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September 2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ liefern die Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage folgende Anteile von „Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss. Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller, gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009). Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit den Bürgern unterei nander sicherzustellen, eine wesentliche Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299). Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinne n die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung Seit mindestens eine Veranstaltung, welche zum stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/ die-deutschen-staedte-mit-den-groessten- weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag (19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt das dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag – in einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde. Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA, scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und nachvollziehbar. Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht. Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“ in Verbindung. a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 3. Dezember 2023 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen. c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen. Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung auszugehen ist, ist die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar. In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu- /abführenden Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord- Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse, Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter. Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch- Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern. 2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung COMFORT Städtereport Köln 2016 www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterepor t/2016/COMFORT_Staedtereport_Koeln_2016.pdfPassanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017 nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Vitale Innenstädte 2014 – 2016 Köln Sh Anhang Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn www.bsmev.de/resources/studien/weihnachtsmarktstudie- kurzfassung.pdf BAG Studie: www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen- ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008- vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als- einkaufsorte-61905/ Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaft en genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspo litische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass- bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Int eressengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online- Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen weihnachtlichen Atmosphäre wahr. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen fussläufig gut möglich. In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem wichtig, sich von umliegenden Kommunen „abzuheben“ und die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort gerecht. © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt Weihnachtsmärkte: Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt -
Anlage 18, Auszug BV 7 Porz vom 02.02.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 03.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 öffentlich 7.2 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 202 3 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4182/2022 Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller weist daraufhin, dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. den Porzer Adventsmarkt statt am 03.12.2023 am 10.12.2023 veranstalten möchte. Dementsprechend ist in der Beschlussvorlage unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.02.2023 zu ändern. Ebenso ist in der beigefügten Rechts- verordnung im § 1 Absatz 10 dieses Datum zu ändern. I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt . II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 4 182/2022: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei zuge- stimmt . -
Anlage 9 Antrag Braunsfeld
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Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: § 6 (Fn 3) Weitere Verkaufssonntage und -feiertage (1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. (2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. (5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben werden der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung begründen und im öffentlichen Interesse liegen Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindet dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebotes dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient. Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW zum Download bereit. Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 – 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu erleichtern: Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: IG Braunsfeld Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Ähnliche Veranstaltung: Braunsfelder Martinsmeile am 05.11.23, Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung findet in den Straßenzügen statt, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag bei). Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind der Charakter, die Größe und der Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. Dies möchten wir im Folgenden darlegen. Zum Charakter der Veranstaltung: Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der Nachbarschaftshilfe, und der Zusammenführung der unterschiedlichen Generationen im Veedel steht. Aufgrund der zahlreichen Neubauprojekte mit entsprechendem Zuzug von jungen Familien bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ einander näher zu bringen. Zum Auftakt der inzwischen 12. Martinsmeile planen wir ein Konzert mit dem Chor der evangelischen Clarenbachgemeinde. Anschließend wird, wie jedes Jahr,ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein und Geschenke und Weckmänner an Kinder und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er von einer kleinen Blaskapelle der ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der geöffneten Geschäfte) Verschiedene Aktionen werden seinen Auftritt flankieren. So werden besonders die Kinder an verschiedenen Stationen auf unterschiedliche St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das Designen und Backen des individuellen Weckmanns in Braunsfelds bekanntester Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das Talent unserer jungen Besucher. Hierzu verteilt die IG im Vorfeld Bastelmaterialien an die Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-Aspekt noch stärker zu betonen, werden an verschiedenen Stationen entlang der Aachener Straße Fragen zum Leben und Wirken des Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt es einen Stempel und für das volle Heft eine kleine Belohnung. Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen Kindergärten und Schulen als Familien- Veranstaltung auf großes Interesse. Für den „Brückenschlag“ werden in allen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen Einladungen verteilt und über einen Service der ehrenamtlichen Helfer Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur Teilnahme angeboten. Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, wie auch schon in den Vorjahren, entlang der Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und dem Seniorennetzwerk Braunsfeld gemeinsam mit dem Generationennetzwerk ZeitGeist e.V. an ihren Stehtischen vor den Geschäften Menschen aus dem Veedel für die ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig Spenden sammeln. Der Information über die Arbeit der Nachbarschaftshilfe kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu. Die Spendenaktion wird durch die teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das Aufstellen von Spendendosen, als auch durch den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe unterstützt. Im Ergebnis der dargestellten Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, dass die Martinsmeile prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Zum Zuschnitt der Veranstaltung: Die Ladenöffnung wird beantragt für den Bereich Aachener Str. zwischen Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. stadteinwärts; stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie zwischen Paulistr. und Maarweg. Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600m, stadtauswärts ca. 400 m Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an beiden Tagen zusammen ca. 16000 Besucher. Für die Martinsmeile prognostizieren wir vor diesem Hintergrund ca. 2500 Besucher. Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig und Mortag basierend errechnen sich ca. 1200 Besucher u.Besucherinnen Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. zwischen Eupener Straße und Fürst- Pückler-Straße ca. 6000 qm. ca.1200 qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s.o. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Die Auswirkungen der Corona- Krise auf die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße zeigen sich jetzt erst langsam. Erste zusätzliche Ladenleerstände sind zu verzeichnen. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsinhaber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Auf dem neu entstandenen Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte teilweise bereits wieder geschlossen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, Handarbeitswaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 10 ! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Im November 2021 auf dem Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte standen im Februar 2022 teilweise schon wieder vor der Schließung. Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandelkonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschliesslich Wohnungen erstellt worden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Strasse (Park Linnee), den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz. Die Martinmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besucherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter verschärfen. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt. CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 2021 gesunken. Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)ZentrumAnzahl der BetriebeVKFZentralitätMittelfristiger Bedarf200820162008201620082016BZ Porz 107 23.000 18STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A.NVZ Sürth18 1.650 11Entwicklungstendenznegativneutralpositiv -
Anlage 3 Antrag Severinsviertel
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Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Dä Längste Desch vun Kölle Anlassbeschreibung: Strassenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Im kommenden Jahr am 16. und 17.09.2023. Was ist geplant? Beim Längste Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, die zum 43. Mal stattfindet. erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 100.000 Personen und mehr laut Presseberichtung im KStA, KR und EXPRESS 5.500 Personen (Angabe von Larbig & Motrag Retailbericht 2016 / 2017) Die in der Vergangenheit genehmigten Grenzlinien sollen fortbestehen. Severinstraße 1-193 782 m, weitere Details siehe Karte, ca. 9.600m² (782 m Straßenlänge * 12m durchschnittlich Straßenbreite zzgl. Severinskirchplatz) Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m², da sich am VOS nur max. 60% der Einzelhändler beteiligen. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. (Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch das offizielle Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ermittelt. Für das Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m². Da sich der Antrag auf das Severinsviertel bezieht, gehen wir von einer geschätzten Verkaufsfläche von knapp 10.000 m² aus ( Seite 234, Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, 2010)) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s.o. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Im Folgenden beziehen wir uns auf die Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (§ 6 Abs. 1. S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie uns eine Umfrage unter unseren Händlern bescheinigt hat. Dies möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersuchung der © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019- 2021 basierend auf © Statistisches Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severinsviertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. Von früheren VOS wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Siehe die Ausführungen zu Sachgrund 2. Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewohner*innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt. -
Anlage 5 Anträge Südstadt
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Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 11.06.2023 im Rahmen des SüdstadtFestes auf der Bonner Straße Antragsteller: Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: SüdstadtFest – Straßenfest Am 10. Und 11. Juni 2023 Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Das SüdstadtFest wird seit 2009 – mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 jährlich durchgeführt. Es findet auf der Bonner Straße, von Chlodwigplatz bis Bonner Wall statt. Das SüdstadtFest findet an zwei Tagen statt – Sa 10.6. und So. 11.06., jeweils von 12.00 – 22.00 Uhr. An ca. 100 Ständen, viele von Anliegern und Gewerbetreibenden aus der Südstadt, können die Besucher sich treffen, reden, essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000 Besucher kommen an den zwei Tagen in die Südstadt. Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf der Hauptbühne gibt es Raum für die örtliche Tanzschule und für die große Südstadt- Modenschau, wo die Modegeschäfte der Südstadt ihre Mode und Accessoires präsentieren können. Außerdem treten kölsche Gruppen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und Pläsir, gemischt mit internationalen Band, z.B. aus Luxemburg auf. Das Abendprogramm steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit bekannten Coverbands oder Künstlern z.B. der Neuen Deutschen Welle. Diese Musikrichtung feiert nächstes Jahr 40 Geburtstag und es ist geplant, dass Originalkünstler, wie Markus etc. auftreten. Die Veedelsbühne wird ganz Künstlern und Gruppen aus der Südstadt gewidmet sein. Wir beginnen mit einer offenen Yogastunde, die GOT-Ganz offene Tür Elsaßstraße, eine Jugendeinrichtung, wird mit ihrer Musikgruppe auftreten, aber auch lokale Künstler, wie Tom Words, Die Brausen oder der Frauenchor „Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz. Weiterhin ist geplant, hier auch ein Programm für die kleinen Besucher zu organisieren, z.B. Kindertheater, Puppenaufführung, Vorlesen. Das SüdstadtFest ist bekannt für die besonderen externen Ausstellern. Im Non- Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen und Designer, Hersteller von Schmuck, Accessoires, Leder- und Korbwaren. Keine Massenware. Im Foodbereich wird das Angebot der anliegenden Gastronomen durch hochwertige Aussteller ergänzt. Rund um die „Bananen-Insel“ entsteht jedes Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf verschiedenen Winzern. Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden und Bekannten ein. Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell, Hüpfburg, Mitmach- und Bastelaktionen sprechen die kleinen Besucher an. Ganz besonderen Wert legen wir darauf, dass gemeinnützige Organisationen und Vereine sich präsentieren können. Mind. 10 kostenfreie Standplätze stehen z.B. dem Kinderhospiz- Verein, Tierschutzverein, Stollwerck- Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc. zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten wir eine Tombola, deren Erlös komplett einem gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute kommt. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 12. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 100.000 5000 10.000 m² Ca. 1800 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Besucheraufkommen: s. Anlage und Fotos/Film auf https://www.facebook.com/SuedstadtVeedelsfe stKoeln Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage Verkaufsfläche wurde wie folgt berechnet: Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit durchschnittlicher Fläche von ca. 60 m² Die teilnehmenden Geschäfte befinden sich maßgeblich im Bereich der angegebenen Veranstaltungsfläche, sowie in einem Umkreis von 100 Metern dazu. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass- bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinsc haften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine Vielfalt an unterschiedlichen Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der letzten 3 Jahre – auch bedingt durch die Coronapandemie und weitere Krisen – hat jedoch zu der ein oder anderen Schließung geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, wird oftmals entweder Gastronomie oder ein Dienstleister der Nachfolger. Die schmälert die Attraktivität des Einkaufsstandortes. Wir wollen die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten erhalten, insbesondere der unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen Verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele die Möglichkeit, besonders auf sich aufmerksam zu machen und so den Standort attraktiv zu halten. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Das SüdstadtFest mit seinen ca. 100.000 Besuchern an zwei Tagen zieht Besucher aus allen Teilen Kölns und der Umgebung an. Dies ist die Gelegenheit, die ortsfremden Besucher auf die Vielfalt der Geschäfte und ihre Besonderheiten aufmerksam zu machen. Eine Öffnung am Sonntag ist hierfür besonders geeignet, da die Besucher mit deutlich mehr Ruhe und Entspanntheit das Angebot entdecken können. Die Geschäfte haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen des SüdstadtFestes besondere Aktionen und Angebote für die Besucher zu organisieren. Anlagen: Veranstaltungsfläche Südstadtfest Berichterstattung KSTA 2022 Kölnische Rundschau 2015 KSTA 2016 Kölner StadtAnzeiger 2019 Auf folgender Internetseite https://rutwiess-events.de/events/suedstadtfest-koeln finden Sie Fotos und Videos, die im Besonderen zeigen, wie beliebt und gut besucht das SüdstadtFest ist. Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 03.09.2023 im Rahmen des Nachbarschaftsfestes Merowingerstraße Antragsteller: Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Nachbarschaftsfest Merowingerstraße Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Das Nachbarschaftsfest Merowingerstraße wird seit 2012 alle zwei Jahre veranstaltet. Corona- und Krisenbedingt musste es in 2020 und 2022 ausfallen und wird deshalb am 2. U. 3. September 2023 mit besonderen Attraktionen zurückkehren. Es findet auf der Merowingerstraße – von Chlodwigplatz bis Rolandstraße - , sowie Teilen von Vondelstraße, Maria-Hilf- Straße und Elsaßstraße statt. Alle Gewerbetreibenden auf der Merowingerstraße und den Seitenstraßen nehmen an diesem Fest teil, dass als Nachbarschaftsfest konzipiert ist, aber auch viele Besucher aus umliegenden Viertel Kölns anzieht. Besondere Attraktionen des Merowinger Nachbarschaftsfestes sind 3 Bühnen – eine große Tombola und die Beteiligung vieler Anwohner und Künstler. Die Vondelstraße mit einer Bühne wird primär vom Comedia Theater bespielt. Hier treten Künstler auf, die im auch im Programm des Comedia Theater gelistet sind. Das Comedia Theater ist bekannt für seine Kinderaufführungen und auch die werden auf der Bühne präsentiert. Auf der Hauptbühne (Richtung Rolandstraße) wird Sonntag von Pfarrer Hans Mörtter – ein Hauptorganisator des Nachbarschaftsfestes - ein Gottesdienst abgehalten, zusammen mit einem katholischen Priester und einem Iman. In einer Modenschau können sich die ansässigen Modegeschäfte präsentieren und es treten überwiegend Musiker und Gruppen aus der Südstadt auf. Auch einzelne Vereine können sich hier präsentieren. Eine dritte kleine Bühne am Ende der Merowinger Straße, kurz vorm Ubierring. Hier treten überwiegend etwas unbekanntere und junge Musiker und Bands auf. In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine kleine „Kunst-Meile“, wo bildende Künstler ihre Werke ausstellen und verkaufen können. Begleitet wird dies von „live“ Vorführungen, die den Zuschauern zeigen, wie Kunstwerke entstehen. Es wird neben den Ständen der Geschäftsleute zusätzlich Plätze für Flohmarktstände der Anwohner geben, sowie Raum für von Anwohnern organisierten Aktionen z.B. Spiele, Kinderaktionen, Informationsstände. Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt auf der ganzen Fläche. Der Fokus dieses Festes liegt auf der Beteiligung der Anwohner und anliegenden Geschäftsleuten und Dienstleister, daher werden nur in Einzelfällen kommerzielle Aussteller zugelassen. Begleitet wird dieses Nachbarschaftsfest von einer großen Tombola, an der sich alle Geschäftsleute in der Südstadt beteiligen. Der Erlös der Tombola dient z.Teil der Finanzierung des Festes, alle Überschüsse werden an gemeinnützige Organisationen in der Südstadt gespendet. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 5. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Ca. 30.000 Ca. 4000 Ca. 4000 m² Ca. 1500 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Besucheraufkommen: s. Anlage Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage Verkaufsfläche wurde wie folgt berechnet: Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit durchschnittlicher Fläche von ca. 50 m² Alle teilnehmenden Geschäfte liegen innerhalb der im anliegenden Plan eingezeichneten Veranstaltungsfläche. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine Vielfalt an unterschiedlichen Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der letzten 3 Jahre – auch bedingt durch die Coronapandemie und weitere Krisen – hat jedoch zu der ein oder anderen Schließung geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, wird oftmals entweder Gastronomie oder ein Dienstleister der Nachfolger. Dies schmälert die Attraktivität des Einkaufsstandortes, da oftmals Laufkundschaft wegfällt. Wir wollen die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten erhalten, insbesondere der unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen Verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele die Möglichkeit, besonders auf sich aufmerksam zu machen und so den Standort attraktiv zu halten. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Das Nachbarschaftsfest Merowingerstraße zieht vor allem Besucher aus den umliegenden Straßen, aber eben wegen seines entspannten Charakters auch aus den angrenzenden Stadtvierteln an. Dies ist die Gelegenheit für die ausschließlich unternehmergeführten Geschäfte dieser Einkaufsstraße, auf sich und ihre Besonderheiten aufmerksam zu machen. Eine Öffnung am Sonntag ist hierfür besonders geeignet, da die Besucher mit deutlich mehr Ruhe und Entspanntheit das Angebot entdecken können. Die Geschäfte haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Nachbarschaftsfestes besondere Aktionen und Angebote für die Besucher zu organisieren. Anlagen: Veranstaltungsfläche Nachbarschaftsfest Merowingerstraße Berichterstattung von KSTA 2018 Berichterstattung „Meine Südstadt.de“ 2012 Auf der Facebookseite https://www.facebook.com/events/629512603891125/?active_tab=discussion gibt es weitere Fotos und Berichte zu dem Nachbarschaftsfest. 1 Von: Gesendet: Mittwoch, 16. November 2022 10:31 An: Betreff: Sehr geehrte auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, haben wir die Grenzen für die VOS kleiner gemacht und für die beiden angemeldeten Tage auch unterschiedlich. Sie sind wie folgt: Für den 11.06. Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 9, Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter Straße und Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße, Merowingerstraße. Für den 03.09. Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus-Nr. 42/in südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21. Bei Rückfragen gerne melden. Viele Grüße leider sind d ie Grenzen in Ihren Anträgen nicht ausreichend definiert. Die Grenzen der vergangen Jahre waren folgende: Neustadt-Süd Chlodwigplatz Ubierring - Mainzer Str. - Alteburger Str. - Siegfriedstr. - Bonner Wall - Vorgebirgstr. - Loreleystr. - nordwestlich entlang des Martin-Luther-Platzes - Volksgartenstr. - Merowingerstr. - inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 und nördlich bis Hausnummer 22 Können diese so übernommen werden? Ich bitte um kurze Rückmeldung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen -
Anlage 6 Anträge Rodenkirchen
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Sonntagsöffnung zu den Rodenkirchener Sommertagen 2023 Termin: Sonntag, 20.8.2023 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit Rathausplatz). Maternusstraße von Hauptstr. bis Wilhelmstr. Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom Sommershof. Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: Rodenkirchener Sommertage 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ . Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf d er Darstellung der Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer Sonderöffnung verzichtet Durch Corona beobachteten wir ein en verstärkte Frequentierung der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss de s Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten. Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onli nehandel zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen Strassenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in de m jedes Jahr Top - Akteure der kölner Musikszene vertreten sind. Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jeden Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher an den 2 Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top -Akts und lokal - etablierte Amateur-Akts. An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit. Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und geschiclichkeitsspiele sind ein typisches Programm, daß von TVR angeboten wird. . Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lä dt auf der Hauptstrasse zum flanieren ein. Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner Süden wird jedes Jahr erzeugt. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag, Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirche n und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie - und Ausgehsta ndort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online -Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus and eren Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere st rukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Beleb ung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Nah -Erholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 20.8.2023 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit- und Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vorletzte Veranstaltung. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65 -kuenstler- stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 (für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.) Rodenkirchener Firmen 2019MeterExterne Firmen 2019MeterAida Mode3Adesso Men (Accessoires)3American International Women's Club3AOK Rhld/HH3AXA Decker 5Adenauer &Co5B8lich 3Argun Celik 3Benetton Terta Kuhl GmbH & Co. KG4Bernhard Tiarks Seide4Bodyconcept3Cafe Helmut (Kaffe/Kuchen)3Boutique Marc3Cologne Spirits (Gin)3Delikatessen Wagner5Das Flammenwerk Imbiss6Dominico Schuhe3De Campo Fashion4Domizil3Dom & Dömchen3Engel Völkers Immobilien 3Beauty-Service3Herrenmode Sesterhenn4Dumont Verlag3Juwelier Behrendt3Happy Crepe 2Klamöttchen Haupt3Heim & Haus3Klamöttchen Maternus3Jason's Fish (Backfisch/Pommes)3Kölner Bilder-Bogen3Karussel Zilken6Köttgen Hörakustik3Kathrinchen's Schinke (Kindermode)3La Strada3Kierdorf (Mazda/Ford)10Le Quartier (Säfte)3Heinzelmann&Schwarz 4Marvi UG Del Bajazzo6Kuta Schmuck3Marx communication/Wassertankstelle 3La Creperie3Maternus Apotheke3Luxem Imbiss (Currywurst/Pommes)5Net Cologne3Mavrommatidis Mode3Om my Yoga3Messow Fensterwischer3Palladio (Cocktails)4Michael Klein/Trachten4Papeterie3Ledertruhe Driesel3Piccionaia3Lee Herren Accessoires3Pilates Bodymotion3Lieblingsgetränke.de3Sally's (Mode)3O'Donnell3Strandgut 4Pin Up/ Wotan4Tanzschule van Hasselt3Renault 10Walterscheidt3Rickert Reibekuchen5Wohnen & Kochen2S. Otto Mode3Zaubermädchen3Schwenkgrill Lenhartz Q1 6112Tam Ngngen-Stumpf Asiafood2,5Projekt E Grill+Zubehör (Markus Hörr)5Tupperware3Lecker Salami SK 3Weingut Sturm3Zurs Spießbraten3Tropics 3157,5 -
Anlage 1 RVO 2023
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Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, Severinsviertel, Deutz, Südstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz -Mitte, Rath- Heumar, Dellbrück vom ???????? Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. § 1 (1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 08.10.2023 und am Sonntag, dem 03.12.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (2) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.08.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (4) Im Stadtteil Südstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11.06.2023 und am Sonntag, dem 03.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (5) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 20.08.2023 und am Sonntag, dem 17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (6) Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 16.07.2023, am Sonntag, dem 27.08.2023 und am Sonntag, dem 15.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (7) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem 03.09.2023 und am Sonntag, dem 22.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (8) Im Stadtteilbereich Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 05.11.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (9) Im Stadtteilbereich Neuehrenfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (10) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.05.2023, am Sonntag, dem 08.10.2023 und am Sonntag dem 03.12.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (11) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.06.2023 und am Sonntag, dem 24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anlage 1 (12) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anlage 1 Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: Innenstadt Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn Severinsviertel Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz Deutz Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring Südstadt für den11.06.2023 Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 9, Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter Straße und Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße, Merowingerstraße. für den 03.09.2023: Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus- Nr. 42/in südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21. Rodenkirchen Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 Lindenthal für den 16.07.2023: Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str. (einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn) für den 27.08.2023 und den 15.10.2023: Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) Sülz/Klettenberg für den 03.09.2023: Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger Str. bis Berrenrather Str. für den 22.10.2023: Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel Anlage 1 Braunsfeld Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. und Eupener Str. Neuehrenfeld Landmannstr. beginnend ab Hausnummer 29A - Fridolinstr. beginnend ab Hausnummer 56 – Merkenstr. – Försterstr. beginnend Hausnummer 44 - Lenauplatz – Eichendorfstr. bis Hausnummer 41 Porz-Mitte Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – Hauptstr. Rath/Heumar Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) Dellbrück Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2023 Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde -
Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg
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16.11.22, 06:46 Kölner Stadt-Anzeiger e-paper https://epages.ksta.de/data/165748/reader/reader.html?#!preferred/0/package/165748/pub/219837/page/28/alb/5981828 1/1 -
Anlage 4 Antrag Deutz
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www.koeln-deutz.de Informationen zur Veranstaltung NRWs größtes Familienfest während der Sommerferien SAVE THE DATE 2023 5. + 6. August Über „Deutz feiert!“Über „Deutz feiert!“ Der größte Familienevent in NRW in den Sommerferien in Köln-Deutz Beim größten Familien- und Stadtteilfest in Nordrhein-Westfalen während der Schulferien, öffnen sich immer am ersten Wochenende im August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal- tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf der Festmeile der Deutzer Freiheit und den an - grenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten. Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und entdecken, was das Zeug hält“ besuchen mehr als 150.000 Besucher, darunter weit über 10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien- und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit ex- klusivem Kinderprogramm und Live-Musik, viel- fältige Kinderaktionen, bunten Ständen und einen verkaufsoffenen Sonntag mit spannenden Son - deraktionen freuen. Immer am 1. Wochenende im August Aktionen auf dem Deutzer Familien- und Stadtteilfest in Köln Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte • Über 30 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern • Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte bekommen die Kinder eine Überraschungstüte • 4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt • Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein • Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen • Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert • Kinderprogramm an beiden Tagen bis 16.00 Uhr auf der gamescom family & friends Bühne an der Kirche St. Heribert • Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen Urlaubsideen • Aussteller aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends Aktionen auf dem Deutzer Familien- und Stadtteilfest in Köln Open-Air Gottesdienst vor St. Heribert • Open-Air Gottesdienst am Sonntag um 10.30 Uhr Walking-Acts • Über 15 Walking-Acts werden erneut das Familien- und Stadtteilfest vor allem für die Kinder bereichern und natür - lich auch an der großen Mas - kottchen-Parade teilnehmen Deutzer Freiheit Deutzer Freiheit Düppelstraße Theodor-Babilon-Straße Karlstraße Reischplatz ReischplatzLuisenstraße Mathildenstraße Tempelstraße Eumeniusstraße Deutz-Kalker-Straße Gotenring Siegesstraße Alsenstraße Düppelstraße Neuhöfferstraße Kasemattenstraße Von-Sandt-Platz Graf-Geßler-Straße Justinianstraße Mindener Straße Neuhöfferstraße Siegburger Straße 102 m 2 5 m 4 m 27 m 2 3 m Alsenstraße Kasemattenstraße Von-Sandt-Platz Neuhöffnerstraße 1 2 2 3 4 5 6 7 8910 11 12 14 17 20 LANXESS SCHULHOF WC WC REWE RAHMATI Kindertüte 34 WC EINGANG LANXESS SCHULHOF family & friends Bühne LANXESS SCHULHOF Bühne 13 15 16 18 19 21 22 232426 27 28 29 30 30 31 32 33 25 MOBILITÄTS-AREA LageplanLageplan Stationen der Kinder-Laufkarte1 Veranstaltungsbereich mit Ständen WC Werbemaßnahmen • Über 100 Radiospots bei Radio Köln (Reichweite am Tag: ca. 245.000 Hörer) • Fernsehbeiträge bei lokalen Sendern • News-Ticker auf über 200 Anzeigetafeln an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) • „Deutz kommt!“-Magazin (Auflage: 15.000 Stück; Erscheinung: Mitte Juli) • Internetportal www.koeln-deutz.de (monatlich weit über 160.000 Zugriffe) • Facebook-Seite www.facebook.com/koeln.deutz (über 11.000 Likes) • Über die lokale Presse (Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Kölner Wochenspiegel, Express etc.) • Bewerbung über spezielle Kinderportale (Känguru – Stadtmagazin für Familien in KölnBonn, Duda – die Kinderzeitung vom Kölner Stadt-Anzeiger & Kölnische Rundschau etc.) • Kooperation mit der Internet- & Facebook-Seite koeln.de • Online-Veröffentlichung auf zahlreichen Partnerseiten • Plakatwerbung mit Schwerpunkt Deutz (500 Stück) • 50.000 zweiseitige Flyer – Verteilung über die regionalen Partner Kooperationspartner IG DEUTZ ! gemeinsame Interessen Ihr Urlaubsmagazin fb.com/koeln.deutz instagram.com/koeln.deutzwww.koeln-deutz.de Kontakt W & L m ultimedia solutions GmbH Rufen Sie uns an: -
Anlage 15 Stellungnahme ver.di
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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung *Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min IBAN DE36500500000082001405 BI C-Code HELADEFFXXX Vorab per Mail St ellungnahme zur Ausnahmeerlaubnis gem. § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) hi er: Verkaufsoffene Sonntage Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Antrag auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Öffnung von Verkaufsstätten im Jahr 2023 in Köln nehmen wir wie folgt Stellung: Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ausgeführt: „Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Stellv. Bezirksgeschäftsführerin Mobil: Datum 08.04.2022 Ihr Zeichen: Unsere Zeichen 0445/BGF/bm , 2 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient. Die soziale Bedeutung des Sonn- und Feiertagsschutzes und mithin der generellen Arbeitsruhe im weltlichen Bereich resultiert wesentlich aus der - namentlich durch den Wochenrhythmus bedingten - synchronen Taktung des sozialen Lebens. Während die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen jeweils für den Einzelnen Schutzwirkung entfalten, ist der zeitliche Gleichklang einer für alle Bereiche regelmäßigen Arbeitsruhe ein grundlegendes Element für die Wahrnehmung der verschiedenen Formen sozialen Lebens. Das betrifft vor allem die Familien, insbesondere jene, in denen es mehrere Berufstätige gibt, aber auch gesellschaftliche Verbände, namentlich die Vereine in den unterschiedlichen Sparten. Daneben ist im Auge zu behalten, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen auch für die Rahmenbedingungen des Wirkens der politischen Parteien, der Gewerkschaften und sonstiger Vereinigungen bedeutsam ist und sich weiter, freilich im Verbund mit einem gesamten "freien Wochenende", auch auf die Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auswirkt. Ihr kommt mithin auch erhebliche Bedeutung für die Gestaltung der Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu. Sinnfällig kommt das dadurch zum Ausdruck, dass nach der einfachrechtlichen Ausgestaltung der Tag der Wahlen ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss (vgl. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz). Darüber hinaus eröffnet die generelle Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen dem Einzelnen die Möglichkeit der physischen und psychischen Regeneration.“ (BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 2009 – 1 BvR 2857/07 –, BVerfGE 125, 39- 103, Rn. 144 - 146) Schon aus diesem Grund lehnen wir eine Ladenöffnung und die damit verbundene Sonntagsarbeit der Beschäftigten im Einzelhandel ab. Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: „Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach §§ 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 3 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird“. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21. Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die Ladenöffnung ‒ das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2021 – 4 B 1857/21.NE –, Rn. 16, juris. Dies erfordert insbesondere eine räumliche Beschränkung des Bereichs, in dem die Ladenöffnung gestattet wird. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22. Juni 2020 die Anforderungen an die räumliche Ausdehnung einer Ladenöffnung präzisiert. Die Ladenöffnung darf sich danach nicht auf Gebiete erstrecken, in denen der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen für die Öffentlichkeit nicht mehr zu erkennen ist. „Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen anlassbezogene Sonntagsöffnungen in der Regel auf das räumliche Umfeld der Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20). Zu erkennen ist der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen in dem räumlichen Bereich, der von der Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung erfasst wird. Das ist der Bereich, in dem die Veranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt (VGH München, Beschluss vom 21. März 2018 - 22 NE 18.204 - juris Rn. 25, 28 f.). Die prägende Wirkung muss dabei von der Veranstaltung selbst und nicht nur von dem durch sie ausgelösten Ziel- und Quellverkehr ausgehen. Die Ausstrahlungswirkung erstreckt sich also nicht auf den gesamten Einzugsbereich der Veranstaltung und auch nicht auf alle vom Ziel- und Quellverkehr genutzten Verkehrswege und Parkflächen. Werbemaßnahmen oder Hinweisschilder in einem nicht vom 4 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Veranstaltungsgeschehen geprägten Bereich können den erforderlichen Bezug ebenfalls nicht vermitteln.“ BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 24 – 25 Ausnahmen von diesem Erfordernis gibt es nach der Rechtsprechung nur von besonderen Veranstaltungen: „Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und versorgt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <98>).“ BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 26. Kommunale Veranstaltungen mit mehrjähriger Tradition rechtfertigen es also nicht den Bereich der Ladenöffnung auszuweiten. Das OVG NW folgt dieser Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2021 – 4 B 1857/21.NE –, Rn. 39, juris. In diesem räumlichen Umfeld der Veranstaltungen ist eine Ladenöffnung nur möglich, wenn das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die Ladenöffnung geprägt ist. Dies ist grds. durch eine vergleichende Besucherprognose zu ermitteln. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG, wonach ein öffentliches Interesse an der Ladenöffnung vermutet wird, wenn sie in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung stattfindet, bezieht sich nach der Rechtsprechung des OVG NW nur im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungen. „Gerade bei Veranstaltungen, die einen „beträchtlichen Besucherstrom“ anziehen, ist diese Vermutungsregel verfassungsrechtlich ohne Verletzung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses dann zulässig, wenn sich die Ladenöffnungsmöglichkeit im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung bezieht und zeitgleich mit ihr stattfindet. Das gilt erst recht, wenn sich eine Veranstaltung, gerade wenn sie auf Grund ihrer konkreten Ausgestaltung die Eindrücke in einem eng gefassten Veranstaltungsbereich maßgeblich prägen kann, räumlich im Wesentlichen auf einen begrenzten Straßeneinzugsbereich beschränkt und sie wegen ihrer engen räumlichen Begrenzung ohnehin von vergleichsweise geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des Tages ist, die Ruhe insbesondere in angrenzenden und entfernteren Bereichen gewahrt bleibt. 5 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 – 1 BvR 2857/07 u. a. –, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 187; OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2019 – 4 B 517/19.NE –, juris, Rn. 41; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – 8 CN 2.14 –, BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 22. Die durch die Vermutungsregelung mögliche Vereinfachung der den örtlichen Ordnungsbehörden aufgegebenen Prüfung eines Sachgrundes von hinreichendem Gewicht ergibt sich nur dann, wenn sich die Ladenöffnung räumlich und zeitlich im Wesentlichen an der Veranstaltung orientiert. In Fällen dieser Art trägt die durch die Veranstaltung vorgegebene Begrenzung nach Auffassung des Landesgesetzgebers die auch vor dem Hintergrund der zu wahrenden Wettbewerbsneutralität und mit Blick auf die Durchbrechung der Sonn- und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich erforderliche, aber auch ausreichende Rechtfertigung in sich. b) Soweit die Ladenöffnung wegen der weiterreichenden Ausstrahlungswirkung einer besonders attraktiven oder umfangreichen Veranstaltung nicht nur auf ihr Umfeld begrenzt werden oder zeitlich von der Veranstaltung abweichen soll, greift die Vermutungsregelung zur Nachweiserleichterung hingegen nicht mehr ein.“ Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juli 2019 – 4 D 36/19.NE –, Rn. 63 - 66, juris Diese Beschränkung der Vermutungsregel in der Rechtsprechung des OVG NW hat durch das BVerwG eine weitere Beschränkung erfahren, als die Vermutungsregel nur in typischen Fallkonstellationen gelten könne. In atypischen Fällen sei eine Besucherprognose erforderlich: „Ein atypischer Fall in diesem Sinne ist dann anzunehmen, wenn konkrete Tatsachen dafürsprechen, dass die Zahl der von der Ladenöffnung angezogenen Besucher die Zahl der Veranstaltungsbesucher überwiegt. Solche Indizien können sich etwa aus dem Umfang der von der Ladenöffnung betroffenen Verkaufsfläche oder der Zahl der erfassten Verkaufsstellen ergeben.“ BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368, Rn. 25. Zusammengefasst lassen sich also drei Bereiche unterscheiden: das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung, in denen eine Ladenöffnung bei Veranstaltungen zulässig ist, die einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen, sofern nicht aufgrund der Verkaufsfläche eine Besucherprognose erforderlich ist. Daran anschließend der Bereich, in dem die Veranstaltung als solche für die Besucher erkennbar ist. Hier ist stets eine Besucherprognose erforderlich. Schließlich ein Bereich, in dem der Bezug zur Veranstaltung nicht 6 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung mehr erkennbar ist. Hier sind Ladenöffnungen nur ausnahmsweise bei Veranstaltungen von nationaler Bedeutung zulässig. Dies vorausgeschickt nehmen wir zu den einzelnen Anträgen wie folgt Stellung: 1. Innenstadt 08.10.23 im Zusammenhang mit der Anuga Es fehlt an Angaben zu dem Bereich der Ladenöffnung. Zudem fehlt es an einer Prognose der Zahl der Veranstaltungsbesucher am 08.10.23. Schließlich halten wir die Zahl der Kunden für deutlich zu gering. Aussagekräftige Zahlen, wie die Messung der Besucher von Einkaufszentren wurden offenbar nicht herangezogen. Die nun ermittelte Zahl bleibt unter den Besucherzahlen eines einzelnen Einkaufszentrums zurück. Das ist zur Abschätzung der Kundenzahlen völlig unrealistisch. Auf die Notwendigkeit einer Abschätzung auch bei Großveranstaltungen von nationaler Bedeutung hat das BVerwG jüngst hingewiesen. BVerwG, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21 –, juris. Soweit man annimmt, dass es sich um eine Veranstaltung von nationalem oder internationalem Rang handelt, wäre dies darzulegen. Anderenfalls wäre die Ladenöffnung auf das Umfeld der Messe zu begrenzen. 2. Braunsfeld 05.11.2023 Der Veranstaltungsbereich wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung besteht. 3. Dellbrück 24.09.23 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung besteht. 4. Deutz 6.8.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung besteht. 7 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung 5. Lindenthal 16.07.2023 Es fehlen nähere Darlegungen dazu, dass die Voraussetzungen der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG eingreifen, insbesondere, dass kein Ausnahmetatbestand gegeben ist, der dazu führt, dass eine genauere Abschätzung von Kunden- und Besucherinteresse entbehrlich ist. Eine solche Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die Passantenzählung der CIMA erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher. Es ist auch naheliegend, dass es bei einer Veranstaltung mit einer Öffnung von Verkaufsstellen ein besonderes Besucherinteresse gibt. Entscheidend ist aber, ob dieses Interesse der Öffnung der Verkaufsstellen oder der Veranstaltung zuzurechnen ist. 6. Lindenthal 15.10.2023 Es fehlen nähere Darlegungen dazu, dass die Voraussetzungen der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG eingreifen, insbesondere, dass kein Ausnahmetatbestand gegeben ist, der dazu führt, dass eine genauere Abschätzung von Kunden- und Besucherinteresse entbehrlich ist. Eine solche Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die Passantenzählung der CIMA erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher. Es ist auch naheliegend, dass es bei einer Veranstaltung mit einer Öffnung von Verkaufsstellen ein besonderes Besucherinteresse gibt. Entscheidend ist aber, ob dieses Interesse der Öffnung der Verkaufsstellen oder der Veranstaltung zuzurechnen ist. 7. Lindenthal 27.08.2023 Keine Anmerkungen 8. Neuehrenfeld 10.9.2023 Der Bereich der Ladenöffnung ist nicht hinreichend bestimmt beschrieben. 9. Porz Mitte 3.12.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 10. Porz 7.05.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 11. Porz 8.10.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 8 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung 12. Rath/Heumar 24.09.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 13. Rath/Heumar 04.06.2023 Keine Anmerkung 14. Rodenkirchen 17.09.2023 Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als Teil der Ladenöffnung erscheinen. 15. Rodenkirchen 20.08.2023 Es fehlt eine Abschätzung der Zahl der Kunden, die in den geöffneten Verkaufsstätten erwartet werden. 16. Bonner Straße 11.06.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt 17. Merowingerstraße 03.09.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 18. Sülz-Klettenberg 03.09.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 19. Sülz-Klettenberg 22.10.2023 Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als Teil der Ladenöffnung erscheinen. Es fehlt an der Angabe des Bereichs der Ladenöffnung. 20. Severinsviertel 17.09.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 21. Köln Innenstadt 03.12.2023 Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. Zudem erscheint die Abschätzung des Interesses am Besuch der Veranstaltung mit dem Interesse am Besuch der Weihnachtsmärkte nicht nachvollziehbar. Dies ergibt sich insbesondere aus den zum Vergleich herangezogenen 9 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Zahlen der Messung der Passantenfrequenz bei der Anuga 2017 in der Innenstadt von Köln. Um die Übersendung wird gebeten. Auf die Notwendigkeit einer vergleichenden Abschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt noch einmal deutlich hingewiesen, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21. Wir regen an, die kostenlos abrufbaren Passantenfrequenzerhebungen der Firma Hystreet auszuwerten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen -
Anlage 16 Stellungnahme DGB
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Deutscher Gewerkschaftsbund | Per Mail an Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen 2023 in Köln 8. Dezember 2022 Sehr geehrte mit Mail vom 22.11.2022 haben Sie uns die Möglichkeit gegeben, zu mehreren beantrag- ten Sonntagsöffnungen in 2023 Stellung zu nehmen. In der Vergangenheit haben wir ausführlich begründete Stellungnahmen zu jeder einzelnen beantragten Sonntagsöffnung abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden aus unserer Sicht von Rat und Verwaltung zu wenig berücksichtigt wurden. Deswegen gehen wir nicht auf die einzelnen Anträge ein, sondern verweisen auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags- ruhe zulässt. Für uns gilt: Rat und Verwaltung müssen sicherzustellen, dass Gesetze und Schutzrechte eingehalten werden. Beide müssen sich bewusst sein, dass sich ver.di bei Nichteinhaltung eine gerichtliche Prüfung vorbehält. Wir möchten darüber hinaus besonders auf folgenden Punkt hinweisen: Es muss vor Genehmigung der einzelnen Sonntagsöffnungen sichergestellt werden, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Umfängen statt- finden! Die Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung voraus, dass diese ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher/innen anzieht als ein alleiniger ver- kaufsoffener Sonntag. Aus diesem Grund beschreiben die Antragstellenden der Sonntags- öffnung zum Teil sehr ausführlich die geplanten Anlässe als Entscheidungs- und Bewer- tungsgrundlage für Rat und Verwaltung. In vielen Fällen sind die Antragstellenden der Sonntagsöffnung identisch mit den Veranstaltern der Anlassveranstaltungen. Leider mussten wir in 2022 verstärkt feststellen, dass mehrere Anlassveranstaltungen von der räumlichen Ausdehnung und dem gebotenen Programm/Ablauf/Angeboten deutlich kleiner ausgefallen sind, als in der ursprünglichen Beantragung der Sonntagsöffnung skiz- ziert. Seite 2 von 2 des Schreibens vom 08.12.2022 Diese Abweichung ist aus unserer Sicht rechtlich problematisch, weil damit die ursprüngli- chen Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage unterlaufen werden. Rat und Verwaltung müssen im Genehmigungsverfahren geeignete Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass die geplanten Sonntagsöffnungen grundsätzlich nur stattfinden können, sofern die Anlassveranstaltungen im beschriebenen Ansatz erfolgen. Wir werden den angekündigten Beschluss des Rates in dieser Hinsicht prüfen. Mit freundlichen Grüßen -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4182/2022 Freigabedatum 05.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- tagen. Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Jahr 2023 haben 15 Interessengemeinschaften, 21 Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. Alle Anträge sind genehmigungsfähig. Diese sind: Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga: Die Anuga gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindust- rie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln statt, erstmals 1924. Sie ist zentraler Handelsplatz für Hersteller*Innen, Importeur*Innen und Großhändler*Innen sowie Entscheidungsträger*Innen der Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt die Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter*Innen und Nachfrager*Innen für Handel und Gastronomie bzw. außer-Haus-Markt zusammen. Die Messe öffnet vom 7. bis 11. Oktober 2023 für das nationale und internationale Fachpubli- kum und Köln erwartet erneut Aussteller*Innen und Besucher*Innen aus der ganzen Welt. In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends von Lebensmitteln und Getränken. Die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln werden zusammen mit den Kölner Gourmetspezia- list*Innen für den Aktionszeitraum 04.-14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50 ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern wird ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebot in der Stadt zusammen- gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen Gourmet- freund*Innen angenommen werden kann. Dabei reichen die Angebote von Tastings bei den Gourmetanbieter*Innen über spezielle Me- nüangebote in den Restaurants bis hin zu Kochvorführungen bei denen viele Tipps der Profis weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück) und eine APP ebenfalls zweisprachig geben. Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Köl- ner Innenstadt wiederfinden. Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch im Hin- blick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Messe würde auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. Prognostisch dargelegt werden zwischen 44.000 und 50.000 Personen erwartet, die am Sonn- tag, den 08.10.2023, zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. 3 Dem stehen im Vergleich aus dem Jahre 2021, dem letzten Jahr, in dem die Anuga stattfand, 169.653 Fachbesucher aus 201 Ländern gegenüber (vgl. www.anuga.de/diemesse/anuga/daten-fakten/) Die Anuga bietet rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Dem steht eine potentielle geöffnete Verkaufsfläche in der Kölner Innenstadt von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern entgegen. Somit ist die Veranstaltungsfläche deutlich größer, als die Verkaufsfläche der Geschäfte. Des Weiteren ergab sich aus der Passant*Innenbefragung des offenen Sonntages 08.10.2017, dass für rund 60% der Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Köl- ner Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ im Vordergrund standen. Somit wird der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär wegen des verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Lediglich 22% der Besucher*Innen kamen ausschließlich wegen des Einkaufens. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Be- suchsmotiven vor allem mit Gastronomiebesuchen verbunden. Des Weiteren konnte resümiert werden, dass am Sonntag mehr Besucher*Innen von außer- halb in die Kölner Innenstadt kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen Wochentagen (s. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8% der auswärtigen Besucher*Innen stammen am Sonntag aus dem Ausland und sind überwiegend Tourist*Innen. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öf- fentliche Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln: Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh- migung der für den 03.12.2023 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih- nachtsmärkte. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderliche Strahlwirkung einnimmt. Die über den ganzen Innenstadtbereich verteilten acht Kölner Weihnachtsmärkte, die Hun- derttausende Besucher*Innen anziehen, gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. Nach verschiedenen aktenkundigen Quellen führen die Kölner Weihnachtsmärkte die Besu- cher*Innenzahlen deutschlandweit an. Diese Angaben stützen sich sowohl auf statistische Daten des Online-Portals für Statistik Statista (de.statista.com) als auch ergänzend auf Anga- ben bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia, wonach der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit seinen ca. fünf Millionen Besucher*Innen unter den Kölner Weihnachtsmärkten der größte ist und insbesondere ausländische Tourist*Innen hierhin mit Bussen anreisen (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsmarkt). Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Beschluss vom 17.12.2021- 4 B 1904/21:NE zu den Kölner Weihnachtsmärkten 2021 Folgendes ausgeführt: „Die Einschätzung des Rats, dass die über die Kölner Innenstadt verteilten Weihnachtsmärkte im gesamten Freigabebereich mehr Besucher*Innenströme anziehen würden als die Laden- öffnung, ist nicht schon jetzt erkennbar offenkundig fehlsam. Dabei ging der Rat vor dem Hin- tergrund der auch überregional erheblichen Bedeutung der Kölner Weihnachtsmärkte und unter Berücksichtigung der vom Stadtmarketing im Einzelnen angeführten Prognosen und seiner Annahme, am dritten Adventswochenende liege erfahrungsgemäß eindeutig der fre- quenzstärkste Besucher*Innentag der Vorweihnachtszeit, von einer konservativ abgeschätz- 4 ten für den 19.12.2021 zu erwartenden Gesamtbesucher*Innenzahl der Kölner Weihnachts- märkte zwischen 145.900 bis ca. 152.800 aus. Nachvollziehbar berücksichtigt er, dass die Weihnachtsmärkte sicherlich nicht die Besucher*Innenzahlen aus den Vorjahren generieren könnten, die Einschränkungen in Zeiten der Corona-Pandemie und die Tatsache, dass die Weihnachtsmärkte 2020 nicht stattgefunden hätten, den Fokus und die Strahlwirkung aber auf genau diese Märkte lenken würden. Demgegenüber werde gestützt auf bundesweite Befra- gungen von Weihnachtsmarktbesucher*Innen mit 54.600 und 57.150 Besucher*Innen ge- rechnet, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kämen. Bezogen auf diese dem Antrag entnommenen Zahlen nahm das Stadtmarketing Köln an, es lägen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete andere Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Be- sucher*Innenzahlen erwarten ließen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen be- legen könnten. Es zog darüber hinaus Erkenntnisse dazu heran, wonach die hohe Zahl von Besuchern auf Weihnachtsmärkten sich auch daraus ergebe, dass diese deutlich häufiger als Verkaufsstellen des Einzelhandels von Gruppen besucht würden. Zudem bezog der Rat plau- sibel ein, dass der Bummel über den Weihnachtsmarkt einen ersichtlichen Besu- cher*Innenmagneten darstelle, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebe, eine auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*Innen anlocke und diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen gekennzeichnet sei. Die Veranstalter*Innen und der Rat gingen auf der Grundlage der von ihnen herangezogenen Erkenntnisse nachvollzieh- bar von regelmäßig rund 4 Mio. Besucher*Innen der Kölner Weihnachtsmärkte aus, wobei aufgrund der Pandemie in diesem Jahr nur mit 3,75 Mio. prognostizierten Besucher*Innen zu rechnen sei. Teilweise über 50 % der Besucher*Innen reisten bei einem derart überregional bekannten Weihnachtsmarkt aus über 50 km entfernt liegenden Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spreche. Ei- nen hohen Anteil der Kölner Weihnachtsmärkte hätten nationale und internationale Gäste, die mit mehreren hundert Bussen die Stadt für einen Tagesausflug oder eine Wochenendreise nutzten. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besu- cher*Innenzahl, nämlich eine Gesamtbesucher*Innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen. Mit diesen Besucher*Innenzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelege- nen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesu- cher*Innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besu- cher*Innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies ent- spricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*Innen. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Besucher*Innenzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besu- cher*Innenmenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*Innen, als Besucher*Innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher*Innen. Neben der Gegenüberstellung der Besucher*Innenzahlen kommt es nach der Rechtspre- chung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstal- tung an. Bei den Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen nor- malen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innen- stadtweihnachtsmärkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangen- heit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachts- 5 märkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher*Innenmagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*Innen anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Wie 2021, als das Oberverwaltungsgericht NRW, die zentralen Kölner Innenstadtweihnachts- märkte in seinem Beschluss vom 17.12.2021 als ausreichenden Anlass für eine Sonntagsöff- nung bestätigte, ist auch in 2023 von vergleichbaren Zahlen und einem ausreichenden Anlass auszugehen. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucher*Innenaufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für ge- nehmigungsfähig. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucher*Innenzahlen die Bedeutung des Weih- nachtsmarktes offensichtlich ist. 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle: Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Beim Längsten Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4. (§°6 Abs. 1. S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW und trägt folgendes vor: „Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie uns eine Umfrage unter unseren Händler*Innen bescheinigt hat. Das möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersu- chung der Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019-2021 basierend auf dem Statistischen Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Se- verinsviertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher*Innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. 6 Von früheren verkaufsoffenen Sonntagen wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Ein- zelhändler*Innen von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewoh- ner*Innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.“ Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an diesem Tag ca. 100.000 Besu- cher*Innen und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*Innenzahl, welche lediglich auf- grund der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. Hinzu kommt, dass lediglich 60% der Einzelhändler*Innen im Severinsviertel an dem ver- kaufsoffenen Sonntag beteiligt werden. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ findet dieses Jahr bereits zum 42. Male statt. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Severinsviertel aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Verwaltung hält diesen Antrag zumindest im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest: Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es han- delt sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 120.000 – 150.000 Besucher*Innen anzieht. Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichter- stattung hinreichend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz- feiert-alles-zum-familien--und-stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20- jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vor- handene Bildmaterial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivi- tät dieses Straßen- und Familienfestes. Beim größten Familien- und Stadtteilfest in Nordrhein-Westfalen während der Schulferien, öffnen sich immer am ersten Wochenende im August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal- tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf der Festmeile der Deutzer Freiheit und den angrenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten. Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und entdecken, was das Zeug hält“ be- suchen mehr als 150.000 Besucher*Innen, darunter weit über 10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien- und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein abwechslungsreiches Bühnen- programm mit exklusivem Kinderprogramm und Live-Musik, vielfältige Kinderaktionen, bunten Ständen freuen. Dazu gehören: Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte • Über 30 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern • Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte bekommen die Kinder eine Überraschungstüte • 4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt • Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein • Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen • Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert • Kinderprogramm an beiden Tagen bis 16.00 Uhr auf der gamescom family & friends Bühne 7 an der Kirche St. Heribert • Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen Urlaubsideen • Aussteller*Innen aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends Die Verkaufsstellenöffnung zieht demgegenüber nur geschätzte 10.000 Besucher an. Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffe- nen Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig er- achtet. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Interesse ist ausreichend begründet. 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023: Hier beantragt die ABC-Aktionsgemeinschaft ein Fest, welches seit 2009 (mit Ausnahme der Jahre 2021 und 2022) stattfindet. Es findet auf der Bonner Straße, vom Chlodwigplatz bis Bonner Wall statt. Das „Südstadt Fest“ findet an zwei Tagen statt. Von Samstag, 10.06.2023 bis Sonntag 11.06.2023, jeweils von 12.00 – 22.00 Uhr. An ca. 100 Ständen können sich viele Anlieger *Innen und Gewerbetreibende aus der Südstadt und die Besucher*Innen treffen, re- den, essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000 Besucher*Innen werden an den zwei Tagen erwartet. Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf der Hauptbühne wird es Raum geben für die örtliche Tanzschule und für die große Südstadt-Modenschau. Außerdem treten kölsche Grup- pen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und Pläsir, gemischt mit internationalen Bands, z. B. aus Luxemburg auf. Das Abendprogramm steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit bekann- ten Coverbands oder Künstler*Innen z. B. der „Neuen Deutschen Welle“. Diese Musikrichtung feiert nächstes Jahr ihren 40 Geburtstag und es ist geplant, dass Originalkünstler*Innen, wie „Markus“ etc. auftreten. Die Veedelsbühne wird allen Künstler*Innen und Gruppen aus der Südstadt gewidmet sein. Es wird mit einer offenen Yogastunde begonnen. Eine Jugendein- richtung wird mit ihrer Musikgruppe auftreten, aber auch lokale Künstler*Innen, wie „Tom Words“, „Die Brausen“ oder der Frauenchor „Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz. Wei- terhin ist geplant, hier auch ein Programm für die kleinen Besucher*Innen zu organisieren, z. B. Kindertheater, Puppenaufführung und Vorlesen. Das „Südstadt Fest“ ist bekannt für seine besonderen externen Aussteller*Innen. Im Non-Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen und Designer*Innen, Hersteller*Innen von Schmuck, Accessoires, Leder- und Korbwaren. Im Food-Bereich wird das Angebot der anliegenden Gastronom*Innen durch hochwertige Aussteller*Innen ergänzt. Rund um die „Bananen-Insel“ entsteht jedes Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf verschiedenen Win- zer*Innen. Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden und Be- kannten ein. Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell, Hüpfburg, Mitmach- und Bastelak- tionen sprechen die kleinen Besucher*Innen an. Ganz besonderen Wert legen sie darauf, dass gemeinnützige Organisationen und Vereine sich präsentieren können. Mindestens zehn kostenfreie Standplätze stehen z. B. dem Kinderhospiz-Verein, Tierschutzverein, Stollwerk- Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc. zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten sie eine Tombola, deren Erlös komplett einem gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute kommt. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 5.000 Besucher*Innen an. Das „Südstadt Fest“ mit seinen ca. 100.000 Besucher*Innen an zwei Tagen zieht Besucher*Innen aus allen Teilen 8 Kölns und der Umgebung an. Die Südstadt verfügt zurzeit noch über eine Vielfalt an unter- schiedlichen Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der letzten drei Jahre – auch bedingt durch die Corona Pandemie und weitere Krisen – hat jedoch zu der ein oder anderen Schlie- ßung geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, folgt oftmals entweder Gastronomie oder ein Dienstleister. Dies schmälert die Attraktivität des Einkaufsstandortes. Die Aktionsgemeinschaft möchte die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten erhalten, insbe- sondere der unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele die Möglichkeit, besonders auf sich aufmerksam zu machen und so den Standort attraktiv zu halten. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher*Innen die Südstadt aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Südstadtfest allei- ne prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwaltung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023: Die ABC-Aktionsgemeinschaft beantragt für 2023 das „Nachbarschaftsfest“. Das „Nachbarschaftsfest“ auf der Merowingerstraße wird seit 2012 alle zwei Jahre veranstal- tet. Corona- und Krisenbedingt musste es in 2020 und 2022 ausfallen und wird deshalb am 2. und 3. September 2023 mit besonderen Attraktionen zurückkehren. Alle Gewerbetreibende auf der Merowingerstraße und den Seitenstraßen nehmen an diesem Fest teil, das als „Nachbarschaftsfest“ konzipiert ist. Das Fest zieht auch viele Besucher*Innen aus umliegenden Viertel Kölns an. Besondere Attraktionen des Merowinger „Nachbarschaftsfestes“ sind drei Bühnen – eine gro- ße Tombola und die Beteiligung vieler Anwohner*Innen und Künstler*Innen. Die Vondelstraße mit einer Bühne wird primär vom Comedia Theater bespielt. Hier treten Künstler*Innen auf, die auch im Programm des Comedia Theater gelistet sind. Das Comedia Theater ist bekannt für seine Kinderaufführungen und auch die werden auf der Büh- ne präsentiert. Auf der Hauptbühne (Richtung Rolandstraße) wird am Sonntag von Pfarrer Hans Mörtter – ein Hauptorganisator des „Nachbarschaftsfestes“ - ein Gottesdienst abgehalten, zusammen mit einem katholischen Priester und einem Iman. In einer Modenschau können sich die ansässigen Modegeschäfte präsentieren und es treten überwiegend Musiker*Innen und Gruppen aus der Südstadt auf. Auch einzelne Vereine kön- nen sich hier präsentieren. Auf der dritten Bühne treten überwiegend etwas unbekanntere und junge Musiker*Innen und Bands auf. In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine kleine „Kunst-Meile“, wo bildende Künstler*Innen ihre Werke ausstellen und verkaufen können. Begleitet wird dies von „live“ Vorführungen, die den Zuschauer*Innen zeigen, wie die Kunstwerke entstehen. Es wird neben den Ständen der Ge- schäftsleute zusätzlich Plätze für Flohmarktstände der Anwohner*Innen geben, sowie Raum für von Anwohner*Innen organisierten Aktionen z. B. Spiele, Kinderaktionen, Informations- stände. Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt auf der ganzen Fläche. Der Fokus dieses Festes liegt auf der Beteiligung der Anwohner*Innen und anliegenden Geschäftsleuten und Dienstleis- ter*Innen, daher werden nur in Einzelfällen kommerzielle Aussteller*Innen zugelassen. Beglei- tet wird dieses „Nachbarschaftsfest“ von einer großen Tombola, an der sich alle Geschäftsleu- te in der Südstadt beteiligen. Der Erlös der Tombola dient zum Teil der Finanzierung des Fes- tes, alle Überschüsse werden an gemeinnützige Organisationen in der Südstadt gespendet. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 4.000 Besucher*Innen an. Das Nachbarschafts- fest wird an den zwei Tagen rund 30.000 Besucher*Innen anziehen. Es wird auf die Auffüh- 9 rungen zu der aktuellen Situation des Einzelhandels in der Südstadt unter Punkt 5. ABC- Aktionsgemeinschaft, Südstadt Fest – Straßenfest, 11.06.2023 verwiesen. Das Nachbarschaftsfest prägt den Charakter dieses Tages, während die Verkaufsstellenöff- nung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Ver- gangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 2: 7. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 20.08.2023: Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na- men „Rodenkirchener Sommertage“. Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 war immer die Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Son- deröffnung verzichtet Durch Corona beobachtete die Interessengemeinschaft eine verstärkte Frequentierung des stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*Innen, dass der Ein- zelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*Innen noch vor zehn Jahren kannten. Kund*Innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zugewandt hat- ten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen stattfinden. Eine Straßensperrung der zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typi- schen Straßenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenpro- gramm statt, in dem jedes Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind. Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher*Innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl- ner Top-Akts und lokal-etablierte Amateur-Akts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansässi- ge Institutionen mit. Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbe- spaßung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typi- sches Programm, das vom Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufs- ständen laden auf der Hauptstraße zum Flanieren ein. Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Akts prägen den Charakter dieses Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besu- cher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 8. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 17.09.2023: Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2023 zum 21. Mal statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee- dels. Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Ge- schäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*Innen in vielfältigster Art Kunst nahe. 10 Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile in 2023 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher*Innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son- dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*Innen, die ihre Werke präsen- tieren, steigt jedes Jahr: In 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*Innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkir- chen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die- se am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffent- lichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstler*Innengruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*Innen, Tänzer*Innen und Literat*Innen, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchenge- meinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas- Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie ei- nem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Wie auch in 2022 wird in 2023 die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln mit einer Ausstellung in den neuen Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine Öffnung gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie. Den Besucher*Innen werden 2023 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) ange- boten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkir- chen unternommen werden können. Die Künstler*Innen werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben. Die mittlerwei- le etablierte Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senior*Innen, unbegleitete jugendliche Migrant*Innen) in die Abläufe von Ro- denkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, der in einer Auflage von 5.000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler*Innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrich- ten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*Innen und Aussteller*Innen organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler*Innen und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den 11 o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publi- kum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Dis- ziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“.Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, die auch ohne den parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 3: 9. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 16.07.2023, Lindenthaler Familien- und Veedels- fest: Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- und Veedels- fest, welches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden hat. Von Freitag, den 14.07 bis Sonntag, den 16.07.2023 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz wieder in ein wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfestes eine Zählung der Passantenfre- quenz durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesu- cher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch Messung der Passantenfrequenz ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegenüber stehen. Für das Jahr 2022 hat die Köln Business Wirtschaftsförderung eine Erhebung anhand der Mobilfunkdaten durchgeführt, die an dem Event-Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen da- vor und danach und auch im Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine Besucherfrequenzerhö- hung, bei den Personen mit einem Mobiltelefon, in Höhe von rund 48% ergeben hat. Ebenfalls, wie im Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ab mittags ausgedehnt und die gesam- te Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße wird als Veranstaltungs- fläche bespielt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändler*Innen, Gastrom*Innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Familienrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Statio- nen entlang der Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeitska- tegorie für Kleine und Größere, gestellt. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang errichtet, hier erhalten alle Teil- nehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Als besonderes Highlight – wie schon im Jahre 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert- Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und spielerisch alle Aktionen kennen lernen. Als Attraktionen sind z. B. eine Hüpfburg, ein Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars ge- plant. Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächshäusern zum selbst setzen mit verschieden Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal- und Basteltisch mit Motiven aus der Blu- men- und Tierwelt geben. Zudem ist im Spieleland auch die Haltestelle für die beliebte Kindereisenbahn, die die ganzen Dürener Str. in dem Abschnitt der Gesamtveranstaltungsfläche abfährt. 12 Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der Dürener Str. als Wal- king Act, für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stim- mung sorgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit seinen Bürger*Innenfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonntagen Besucher*Innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden und schon in dieser Konstellation eine Vielzahl an Besucher*Innen angelockt, die die Zahl der Verkaufsstellenbesucher*Innen deutlich überstieg. Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen. Da die Sonntagsöffnung aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellt ist der Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 10. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 27.08.2023, Lindenthaler Sommerfest: Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, wie es die Stadtteilfeste in Deutz, Kalk. Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich um Stadtteilfeste, die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug (öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben. Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und den Kirchen toleriert und in der Folge nach der Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentli- chen Interesses an. Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) findet diesjährig zum 33. Mal auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt. Das Straßenfest findet, wie in 2022 an zwei Tagen statt und soll den ortsansässigen Gastronom*Innen, Händler*Innen, Ver- einen, Institutionen und Fremd-Aussteller*Innen, einen Ausgleich für die zwei nicht stattgefun- den Straßenfeste bieten. Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Straßenfeste und lockt viele Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an. Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände lokaler und überregionaler Händler*Innen zum Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch die katholische Pfarrgemeinde St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteil- fest mit einem eigenen Stand. Gastronom*Innen kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkestanden treffen sich Nachbar*Innen und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten. Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher*Innen und mehr in das Quartier. Be- sucher*Innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Kölner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler Sommerfest (ehemalig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Verwaltung hält diesen Anlass nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für genehmigungs- fähig. 11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 15.10.2023: Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 25. Mal die „Street Gallery“ in Lindenthal. Vom 13.10.2023 bis zum 20.10.2023 werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße zu kleinen Galerien und Museen. 13 Zum Eröffnungswochenende am 13.10-15.10.2023 wird auf dem Karl-Schwering-Platz ein Veedels-Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarus- sell präsentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenpro- gramm, das in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 15.10.2023 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfin- den: An dem Sonntag, den 15.10., wird dann das Herbstfest durch ein großes Rahmenpro- gramm auf die gesamte Dürener Str. zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche ausgedehnt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zu- sammenarbeit mit den Einzelhändler*Innen, Gastronom*Innen, Vereine, Stiftungen und ande- ren Institutionen eine große Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen vor den Ge- schäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder Aufga- ben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet. Hier erhalten alle Teilnehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stem- pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach Erreichen von zehn Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kosten- losen Einlass in die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Speise- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz, wird es verschiede- ne Stationen auf der Dürener Str. geben. Z. B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill- und Getränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden wird es einen Waffelstand und bei „vom Fass“ einen Erfrischungsgetränkestand geben. Auch werden die Gastronom*Innen ihre Au- ßengastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Ge- tränke zum Thema anbieten. Als besonderes Highlight, wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl- Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für die Kreativwerkstatt und das Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen At- traktionen, die überwiegend durch Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und andere Institu- tionen organisiert werden, austoben und spielerisch kennen lernen. In der Kreativwerkstatt können unterschiedliche Kunstarten spielerisch erkundet werden, so soll es z. B., in Zusammenarbeit mit dem Gymnasial- und Stiftungsfond, eine Station zum Bau von Insekten-Hotels geben, mit der Stiftung Villa Kunterbunt eine Buttonstation zum selbst gestalten und mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und Wichelmann einen Maltisch geben. Als Attraktionen sind nicht nur eine Hüpfburg der Rheinenergie, eine Kletterburg mit Rutsche der Zurich Versicherungs AG geplant, sondern auch diverse Kreative Circus- und Geschick- lichkeitsübungen an Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern und Keulen, Diabolos, Springseile und Hula-Hoop.Betreut wird dies durch die Freie evangelische Gemeinde Köln-Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-Club Lindenthal oder der Kirchengemeinde St. Stephan. Die Tanzschule van Hasselt wird zum Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein spezielles Kin- dertanzangebot auf der Veranstaltungsfläche organisieren. Neu ist auch, dass die, auf dem Karl-Schwering-Platz etablierte große Open-Air Ausstellung, auf den Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener Str.) verlegt wird. Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 25. Street Gallery in Lindenthal geben. 14 Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler*Innen vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besu- cher*Innen Ihre Exponate präsentieren. Auch gibt es wieder den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Stra- ße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Stadtwaldeingang (Dürener Straße/Ecke Lindent- halgürtel). Zudem wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen und auf rund 2.000 m² Park- fläche wird es eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem ein Orgelkonzert geplant. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufgenommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Von ihrer Größenordnung her ist die Lindenthaler Street Gallery mit dem Lindenthaler Fami- lien- und Veedelsfest zu vergleichen. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlings- festes eine Zählung der Passantenfrequenz durchgeführt, die ein Besucher*Innenpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswer- tung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesucher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch Messung der Passantenfrequenz ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegen- über stehen. Diese Zahlen können auch für die Street Gallery zugrunde gelegt werden. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 12. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 03.09.2023; Carrée-Fest Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 03.09.2023 als verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des „Carrée-Festes“ (Straßenfest). Das „Carrée-Fest“ ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstal- tung. Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 120.000 Besucher*Innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*Innen dieses Fest auf- suchen werden (https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Carrée Fest wird eröffnet durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau Cornelia Weitekamp und dem ISK Vorstand mit Ansprachen und dem anschließenden Auftritt des Tambourzugs der „Großen Sülz-Klettenberger KG von 1928 e. V.“ über die Festmeile. Es präsentieren sich auf der abgesperrten Straße viele Mitglieder der ISK Carrée e. V. und ansässige Unternehmen aus dem Veedel. Die Attraktivität wird erhöht durch zwei Schaubühnen und diverse Schausteller*Innen mit ihren Fahrgeschäften – überwiegend für Kinder mit diversen Karussells. Für das leibliche Wohl der Besucher*Innen wird durch ein reichhaltiges Angebot an internatio- nalen Speisen und Getränken gesorgt. Erstmalig werden einige Gastronom*Innen in einem Gemeinschaftsstand hochwertigere Spei- sen anbieten wie z. B. Austern und Kaviar mit Champagner und Cremant. 15 Auf den beiden Bühnen treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre und Solisten mit Un- terhaltungsmusik auf. Vor der Weinschmeckerei, Berrenrather Straße 315, werden Internationale Hits durch einen DJ begleitet. Vor der Nikolauskirche wird ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntag stattfinden. Ein im Veedel ansässiger Karnevalsverein betreut mit der ISK eine Bühne an der Nikolauskir- che. Hier treten bekannte Interpreten des Karnevals und Bands aus dem Veedel auf. Die im Veedel ansässigen Sportvereine sowie eine Tanzschule stellen ihre vielfältigen Pro- gramme für die Freizeitgestaltung vor. Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwal- tung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 13. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 22.10.2023; Kunst im Carrée: Diese Veranstaltung wird über zwei Wochen (vom 22.10.2023 bis zum 04.11.2023) veranstal- tet und am Wochenende 21.10 - 22.10.2023 eröffnet. In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesamten Carrée stellen die Künster*Innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. Die Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende au- ßerhalb der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preisverleihung für das beste Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünst- ler*Innen statt. Die Bezirksbürgermeisterin Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache hal- ten. Anschließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galerie- fenstern, also ein Gang durch den öffentlichen Raum. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstler*Innen in Diskurs gehen. Hierzu sind die ausstellenden Künst- ler*Innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es werden kleine Snacks und Getränke an- geboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfinden. Eine Maskenbildner Schule wird Walking-Acts und Performance-Künstler*Innen ausstatten, die am Eröffnungs-Wochenende über die Straßen in Sülz/Klettenberg flanieren. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen ein schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/musikalisches Programm auf 3-5 Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken. Das Internationale Cari- taszentrum präsentiert eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvor- platz vor St. Borromäus aus dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- und Freizeitan- gebot. Auf dem Programm steht: „Erleben Sie exzellente Poet*Innen/Literat*Innen/Musiker*Innen und Performance-Künstler*Innen in kurzen Vorstellungs-Sequenzen am Eröffnungstag“ Ebenso treten Tanzpaare/Tänzer*Innen der Tanzschule Creadance mit einem tänze- risch/theatralischen Programm mit vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, Bewe- gung und Mimik auf. Bei „HinzundKunzt“ auf der Berrenrather Straße 182 im Innenhof wird es einen Künstle*Innenrmarkt geben. Zusätzlich dazu wird es noch zwei weitere Standorte für den Künstler- und Designmarkt in Innenhöfen geben, wo insgesamt für 40 Künstler*Innen ihre Werke ausstellen. Zudem wird es drei Standorte mit kreativen Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künst- ler*Innen und Aussteller*Innen z. B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof geben. Der Kindergarten von St. Nikolaus veranstaltet mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunst- aktionen vor Ort. Mehrere Portraitmaler*Innen sowie Comiczeichner*Innen malen und zeich- nen in den Geschäften werden somit die Besucher*Innen unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Es wird sich mit Schulen, Vereinen und anderen Kulturschaffenden vernetzt: 16 Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti- onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*Innen des Hildegard von Bingen Gymnasiums und des Schillergymnasiums werden in verschiedenen Geschäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*Innen – ein Projekt, das gemeinsames kreati- ves Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem Künstler das größte Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. Der Kleingartenverein, Kletterrose e. V. zeigt eine große Ausstellung von Kunst- werken/Skulpturen am Sülzer Aquarienweg.In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen den Spaziergang der Besucher*Innen mit Musik in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule Sülz. An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburg- straße und der Luxemburger Straße werden Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger*Innen genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke, die in diesem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. Es wird Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air an Fassaden geben. Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, welcher Besucher*Innen zu den Aus- stellungsorten bringt. Alle Teilnehmer*Innen präsentieren ihre Kunstwerke in den Schaufenstern, so dass die Kunst beim Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein wird. Das gesamte ISK-Carree wird so zum Ausstellungsort unter Einbindung von Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und kultu- rellen Lebens. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstler*Innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Familien- Führungen und Wandelkonzerte miteinander verbunden sowie über einen gedruckten Stadt- plan gut aufzufinden. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Ta- ges prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 14. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 05.11.2023 Braunsfelder Martinsmeile: Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 05.11.2023 anlässlich der traditio- nellen „Braunsfelder Martinsmeile“ die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19- 20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) 17 zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erfor- derlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisba- ren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße auf- grund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, zeigt sich erst langsam. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Ge- schäftsinhaber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Auf dem neu entstandenen Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte teilweise bereits wieder geschlossen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftab- flüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucher*Innenzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zu- sätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letz- ten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Beklei- dung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Le- bensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informatio- nen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 10 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäcke- reien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 ver- schiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Im November 2021 auf dem Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte stehen im Februar 2022 teilweise schon wieder vor der Schließung. Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzel- handel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (meh- rere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee), den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Un- terstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Brauns- feld sondern auch für die umgebenden Veedel. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besucher*Innenzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucher*Innenzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kai- sers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter verschärfen. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Ein- wohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Der Einzelhandel- sumsatz pro Kopf ist lt. CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 2021 gesunken. Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Ab- 18 wanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsitua- tion von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbe- trieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Orts- kerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändler*Innen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir- ken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzel- handelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018, 2019 und 2022 stattfand, wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. Ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unter- lagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Ver- kaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 genehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona- Pandemie nicht stattfinden konnte. Zuletzt hat der Rat ebenfalls am 20.06.2022(Verwaltungsvorlage 1098/2022) die Martinsmeile 2022 genehmigt. Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begrün- det und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stadtbezirk 4: 15. Neuehrenfeld, Wir in Neuehrenfeld e.V., 10.09.2023, Neuehrenfest: Das Straßenfest findet das zweite Mal unter diesem Namen statt, früher fand dies unter dem Namen „Straßenfest Landmannstraße“ statt. Nachdem es pandemiebedingt zwei Jahre kein Straßenfest auf der Landmannstraße gab, ergriff der Verein „Wir in Neuehrenfeld e. V.“ die Initiative, um das Fest mehr auf die Bewoh- ner*Innen und Anlieger*Innen von Neuehrenfeld auszurichten. In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur „von der Gathen“ wurde ein neues Konzept erarbei- tet, dass regionale Teilnehmer*Innen stärker fördert und berücksichtigt. Dieses Konzept soll auch in 2023 weiter ausgebaut werden. Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die ganze Familie sein, es gibt eine große Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag von Livebands mit überwiegend köl- scher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am Anfang der Landmannstraße wird an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und Künstler*Innen die Gelegenheit bieten, sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der für 2023 geplanten Künstler*Innen befindet sich im Anhang. Ergänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Mo- denschau und Showfrisieren, beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. Entlang der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässige, aber 19 auch andere Händler*Innen und Gastronom*nnen ihre Stände betreiben, um neue Ideen zu präsentieren und mit den Anwohner*Innen ins Gespräch zu kommen. Dazu werden verschie- dene Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen für Alt und Jung, Handlettering, Kinderschmin- ken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, Kunstausstellung, etc. Das Augenmerk liegt besonders auf Familien. Es wird für die Kleinen Attraktionen wie Karus- sell, Eisenbahn, Hüpfburg, Dosenwerfen, Entenangeln, Trampolinspringen, etc. geben. Auch regionale Vereine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren: Die „Ihrefelder Chinese“ und die „Ihrefelder Cheyenne“ möchten Ihre Vereine mit Ständen ihren Verein präsentieren, der SC West Köln wird mit Torwandschießen vertreten sein. Es werden schätzungsweise 15.000 -20.000 Besucher*Innen auf dem Fest erwartet. Lediglich 500 -1.000 Besucher*Innen werden aufgrund der Verkaufsstellenöffnung erwartet. Es handelt sich bei dem Fest um ein sehr großes Fest mit vielen Attraktionen und einem umfangreichem Bühnenprogramm. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ge- nehmigungsfähig. Stadtbezirk 7: 16. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 07.05.2023, Porzer Autofrühling: Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neu- heiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbe- lustigungen und Kulinarisches in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, so- wie anderer Vereine. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Neben dem Autofrühling wird erstmalig das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. Parallel zum Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG NRW vorgetragen. Die Interessengemeinschaft Porz teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu ent- nehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zei- gen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforder- lich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht 20 ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzent- rum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Wa- renhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschluss- bericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofs- straße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wieder. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Ein- kaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher*Innen. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzel- handelsstandort, Aktivierung von Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen po- tenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach Auffassung der Interessen- gemeinschaft Porz eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sachgründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Zuletzt am 05.12.2018 wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Genehmigungsfähigkeit der Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 17. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 08.10.2023, Musikalischer Herbst: Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künst- ler*Innen. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftrit- te verschiedener Porzer Karnevalsvereine. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*Innen zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteili- gung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen er- 21 freuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*Innen. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“.Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 07.05.2023 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Ge- nannte unter Ziffer 16 verwiesen. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 18. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 03.12.2023, Porzer Adventsmarkt: Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: „Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstel- ler*Innen, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kin- derprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung orts- ansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*Innen zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ „Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsge- richt NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschun- gen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mitgestalten. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler*Innen. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 07.05.2023 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter Ziffer 16 verwiesen. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. Stadtbezirk 8: 19. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 04.06.2023, Musikfestival: Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besu- cher*Innen. Die Anzahl der Besucher*Innen ist durch Presseberichterstattung und Fotos be- legt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt. 22 Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 20. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 24.09.2023, Herbstfest: Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 14 Jahren auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflä- chen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher*Innen. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt. Bei dem von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. Stadtbezirk 9: 21. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 24.09.2023, Straßen- fest: Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 42 Male) über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räumlich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*Innen anlockt. Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert (von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.). Auf diesen 830 Metern präsen- tieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*Innen, diverse Angebote zum Essen und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*Innen auftreten. In den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000-50.000 Besucher*Innen angezogen. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 - 3.000 Besucher*Innen an. Um einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken sind Veranstaltungen wie die „Dellbrücker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Ein- zelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergan- gen Jahren nicht an einer Verkaufsstellenöffnung. Eine Schließung des stationären, inhaber- geführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschwe- ren. Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage ge- stellt oder sogar beklagt worden. Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt (Stadtbezirk 1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner- wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns- laengste-festmeile-31347166). 23 Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungs- fähig. Stellungnahmen/Ergebnis Mit E-Mail vom 22.11.2022 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 07.12.2022, zu den Anträgen, welche die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gegeben. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat mit Schreiben vom 28.11.2022 Stellung bezo- gen. Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 08.12.2022 (Anlage 15 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöffnungen aus. Des Weiteren trägt ver.di vor, dass eine Ladenöffnung nur dann zu- lässig ist, wenn diese durch das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die La- denöffnung geprägt ist. Das ist bei allen beantragten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2023 der Fall, wie den Ausführungen der Vorlage und den Anträgen deutlich zu entnehmen ist. Die Grenzen der Veranstaltungen sind insbesondere der Rechtsverordnung zu entnehmen. Die Ladenöffnungen finden alle im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund hat mit Schreiben vom 08.12.2022 Stel- lung zu den beantragten Sonntagsladenöffnungen bezogen (Anlage 16, anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Sie verweisen vor allem auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags- ruhe zulässt. Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Um- fängen stattfinden. Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung, innerhalb der Frist, nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh- migungsfähigkeit der Anträge überzeugt und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen. Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Son- dernutzungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwaltung festgesetzt werden. Anlagen Zur Schonung der Ressourcen werden diesem Vorgang nur die Vorlage selbst, die Anlage 1 und die Anlagen 14-16 umgedruckt beigefügt. Alle Dokumente können im Ratsinformations- system eingesehen werden. Anlage 1 RVO 2023 Anlage 2 Anträge Innenstadt 24 Anlage 3 Antrag Severinsviertel Anlage 4 Antrag Deutz Anlage 5 Anträge Südstadt Anlage 6 Anträge Rodenkirchen Anlage 7 Anträge Lindenthal Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg Anlage 9 Antrag Braunsfeld Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld Anlage 11 Anträge Porz Anlage 12 Anträge Rath-Heumar Anlage 13 Dellbrück Anlage 14 Stellungnahme IHK Anlage 15 Stellungnahme ver.di Anlage 16 Stellungnahme DGB -
Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld
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Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Neuehrenfest am 10.09.23 Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Nachdem es pandemiebedingt 2 Jahre kein Straßenfest auf der Landmannstraße gab, ergriff der Verein Wir in Neuehrenfeld e. V. die Initiative, auch um das Fest mehr auf die Bewohner und Anlieger von Neuehrenfeld auszurichten. In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur von der Gathen wurde ein neues Konzept erarbeitet, dass regionale Teilnehmer stärker fördert und berücksichtigt. Dieses Konzept soll auch in 2023 weiter ausgebaut werden. Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die ganze Familie sein, es gibt eine große Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag von Livebands mit überwiegend kölscher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am Anfang der Landmannstraße wird an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und Künstlern die Gelegenheit bieten, sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der für 2023 geplanten Künstler befindet sich am Ende. Ergänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Modenschau und Showfrisieren, beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. Entlang der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässigen, aber auch andere Händler und Gastronomen ihre Stände betreiben, um neue Ideen zu präsentieren und mit den Anwohnern ins Gespräch zu kommen. Dazu werden verschiedene Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen für alt und jung, Handlettering, Kinderschminken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, Kunstausstellung, etc.. Da unser Augenmerk besonders auf Familien liegt, gibt es für die Kleinen Attraktionen wie Karussell, Eisenbahn, Hüpfburg, Dosenwerfen, Entenangeln,Trampolinspringen, etc.. Auch regionale Vereine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren: Die Ihrefelder Chinese und die Ihrefelder Cheyenne möchten Ihre Vereine mit Ständen ihren Verein präsentieren, der SC West Köln wird mit Torwandschießen vertreten sein. Geplante Künstler große Bühne: Palaver, Kölsche Unikate, Rheinflotte, Domstadtbande, Düx, Katharina Köppen, Vajabunde, Rotznas Geplante Künstler kleine Bühne: Flo on a Mission, Dos Martinos y Amigos, The purple Dawn, Food fort he Monkeys, Foxbeat,The good the bad & the Ugly. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 2. mal unter diesem Namen stattfindet. Früher war es das Straßenfest Landmannstraße Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Ja, der verkaufsoffene Sonntag wird für Landmannstr., Lenauplatz und die Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; umliegenden Seitenstraßen für den Sonntag des Neuehrenfestes beantragt Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Schätzung: 15000 – 20000 (wetterabhängig evtl. weniger) Schätzung: 500 - 1000 Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm 15-20 Geschäfte mit einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von ca. 50 Qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Schätzung des Organisators v. d. Gathen Erfahrung der Einzelhändler aus 2022 (nur längere Öffnungszeiten am Samstag) Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das Neuehrenfeld befindet sich im Wandel. Altersbedingt reduziert sich die gewachsene Anwohnerstruktur, die es gewohnt war, im unmittelbaren Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue Anwohner von außerhalb zu, die gerne hier leben, jedoch keine Identifikation mit dem Veedel haben. Sie kaufen online oder in Einkaufscentren, wodurch der regionale Einzelhandel immer weiter geschwächt wird. Mit Aktionen wie dem Neuehrenfest soll versucht werden, diese öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Identifikation aufzubauen, um die Infrastruktur in Neuehrenfeld zu erhalten und zu fördern. Darüber hinaus hat das Neuehrenfest auch eine Anziehungskraft auf Besucher der umliegenden Viertel, die ebenfalls Gelegenheit bekommen sollen, neben dem Straßenfest auch mal einen Blick in die anliegenden Geschäfte werfen zu können. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Die Pandemie und ihre Auswirkungen für den Einzelhandel und die Gastronomie haben auch in Neuehrenfeld Spuren hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen leer, weil den Betreibern der finanzielle Rückhalt gefehlt hat. Durch neue Kunden, die evtl. über das Straßenfest gewonnen werden, kann der regionale Einkauf wiederbelebt werden. Damit besteht die Chance, dass Landmannstraße und Umgebung zukünftig eine stärkere Kundenfrequenz bekommen. So wird es für neue Gewerbetreibende interessant, sich dort anzusiedeln, wodurch Leerstände beendet und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die Sollte sich die Tendenz verstärken, dass immer weniger im Veedel eingekauft wird, müssen viele Geschäfte nach und nach aufgeben. Dadurch reduzierten sich die Einkaufsmöglichkeiten für die Menschen, die aus Alters- oder Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf angewiesen sind. im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Der verkaufsoffener Sonntag zum Neuehrenfest bietet Besuchern die Möglichkeit, neben dem Straßenfest in Ruhe neue Geschäfte kennen zu lernen und abseits der wochentäglichen Hektik zu bummeln und den Einkauf zu genießen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Für die Bewohner von Neuehrenfeld ist eine gute und ausgewogene Infrastruktur wichtig. Um diese zu erhalten muss der regionale Einzelhandel gestärkt werden, was mit einem verkaufsoffenen Sonntag der Fall ist. Daher sollte diese Maßnahme auch im Sinne der Stadt sein. fest Neuehren MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON: RUND UM DEN LENAUPLATZ VIEL SPASS FÖR UNS PÄNZ LIVE-BÜHNE MIT DIV. KÜNSTLER:INNEN STREETFOOD SHOP LOCAL @ LANDMANNSTRASSE 10. & 11. SEPTEMBER ‘22 VERANSTALTER: IG WIR IN NEUEHRENFELD E.V. ORGANISATION: WERBEPRAXIS VON DER GATHEN GMBH HOTLINE: 0221 . 170 77 88 ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN! -
Anlage 11 Anträge Porz
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Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 07.05.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling in Verbindung mit 1. Porzer RHEIN Foot Festival Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahre - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E- Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigungen und Kulinarisches. in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag ca. 5000 620 m² (Autos und Fahrräder) 2890 m² 8600 m² + Verkaufsstände (260 m²) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN Foot Festival – wird neu etabliert Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Teilnehmer Porzer Autofrühling 2018 / 2019 1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge Sterne) 2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 3. CCC Smart Center Godorf, 6 - 8 Smart 4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x Peugot, 6 x Mazda 6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 12. Fahrradhaus Pesch 13. Fahrrad Engel 14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 15. Augla - Autoglas 16. ADAC Infostand 17. HUK Autoversicherung 18. Bosch Autoelektrik 19. Premio Reifenservice 20. ADCF Infostand Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN Footfestival Positionierung wie in der beiliegenden Skizze: Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr. Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 08.10.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag ca. 5500 2220 m² incl. Bühnen 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Hier beispielhaft das Plakat aus 2022 vom Herbstfest Plakat Entwurf 22-01.pdf Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 03.12.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit Porzer 3. RHEINachtsmarkt Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 9000 am Sonntag Nachmittag ca. 4500 1520 m² 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim gemeinsamen Auftritt beim RHEINachtsmarkt Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Plan der Porzer City -
Anlage 17, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.01.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.01.2023 öffentlich 3.6 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4182/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga (Hinweis: abgelehnt, siehe Einzelabstimmung ) 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln (Hinweis: abgelehnt s. Einzelabstimmung ) 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 Einzelabstimmungen zu Nr. 1-6: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen Die Linke zugestimmt. 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme Die Linke (Herr Scheffer) bei Enthaltung einer Stimme Die Linke (Wienke) zugestimmt. 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt. 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt. -
Anlage 13 Antrag Dellbrück
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Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. Auszug zum 8 6 Abs. 6 LÖG: $6(Fn 3) Weitere Verkaufssonntage und -feiertage (1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß Satz2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. (2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. (5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: e an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) « innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben werden « der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung begründen und im öffentlichen Interesse liegen Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn > sieim Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindet > dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebotes > dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche > der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren > der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient. Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten (vgl. $ 6 Abs. 4 LÖG) und den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW zum Download bereit. Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 -— 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 -— 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 - 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 -— 4 B 707/2018) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. $ 6 LÖG wird nachfolgender Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu erleichtern: Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 Dellbrücker Hauptstraße, am 4. Sonntag eines vollständigen Wochenendes im September (24.9.2023) Antragsteller: IG DELLBRÜCKerLeben e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Dellbrücker Festmeile jeweils am 4. Wochenende im September Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Seit mehr als 40 Jahren feiert Dellbrück am vierten Wochenende im September Stadtteilfest. Es ist das längste Straßenfest in Köln, mit Musik- und Unterhaltungsprogramm auf zwei Bühnen, vielen Angeboten für Kinder und Familien, Präsentationen und Verkauf der anliegenden Händler, Gastronomen und Vereine unterstützt durch professionelle Marktbeschicker. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in $ 6 Abs. 1 S.2 Nr. 2 bis 5 LOG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 42. Mal stattfindet (2020/2021 ausgefallen) erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkekgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert ( von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.) Auf diesen 830 Metern präsentieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller, diverse Angebote zum Essen und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*innen auftreten. Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; xja Olnein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: in den letzten Jahren: 30.000-50.000 2000 - 3000 (Werte aus anderen Sonntagsöffnungen/ Shoppingevents) 830 m entlang der Dellbrücker Hauptstraße, von der Bergisch-Gladbacher- Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr., sprich ca. 8300 m2 ca. 2500m2 (die Filialisten wie Rewe, DM, Tchibo und Rossmann beteiligten sich in der Vergangenheit nie an den verkaufsoffenen Sonntagen) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) https://www.rheinische- anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner- wochenspiegellmuelheim/dellbruecker- strassenfest-lockte-tausende- feierfreudige-an-koelns-laengste- festmeile-31347166 https://www.ksta.de/koeln/muelheim/sta dtteilfest-so-war-das-dellbruecker- strassenfest-28484124 Ordnungsamt Köln Die Schätzung zu den Besuchen aus der Verkaufsstellenöffnung ergibt sich aus den Erfahrungen des Abendevents „Dellbrück vorOrt erleben“. Da haben die Besucher*innen Giveaways bekommen, anhand derer wir die Frequenz auswerten konnten. An diesen Abenden verteilten wir jeweils 1500 Giveaways an die Besucher*innen. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschafte n gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzegpt liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Eine Zählung der Besucher*innen der „Dellbrücker Festmeile“ wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet (30.00 — 50.000) Die Anzahl der Besucher*innen können nur so von uns geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. (Information hierzu von der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Pressebericherstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Da ein Stadtteilfest nur Sinn für das Veedel macht, wenn sich viele ansässige Unternehmen beteiligen, ist eine Öffnung am Sonntag unabdingbar. Bei so vielen Besuchern ist es enorm wichtig auch sein Sortiment im Geschäft präsentieren zu können. Vor allem durch die letzten, von Corona geprägten Jahre, verzeichnen wir auch auf der Dellbrücker Hauptstraße Leerstände. Diese werden oft nicht durch Einzelhändler, sondern durch Dienstleister (Immobilienmakler, Versicherungen etc.) gefüllt. Für eine lebendige Einkaufsstraße ist der individuelle Einzelhandel aber unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Um der Verödung des Einzelhandels entgegen zu gehen, sind Veranstaltungen wie die „Dellbrücker Festmeile“ wichtig. Eine Schließung des stationären, inhabergeführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschweren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung istes, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Durch die Veranstaltung wird die Attraktivität des Veedels erhöht. Auch für die Vereine ist es ein wichtiger Termin um neue Mitglieder zu werben, Spenden zu sammeln und sich zu präsentieren. Auch wird die Dellbrücker Hauptstraße als Treffpunkt wahrgenommen. Das unterstützen wir über das ganze Jahr mit anderen Veranstaltungen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sacharund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch die positive Berichterstattung in der Presse, die gerne auch den örtlichen Einzelhandel und die Vereine in den Vordergrund stellt, welche sich durch besondere Aktionen zum Stadtteilfest auszeichnen. Es ermöglicht dem Veedel, sich in Gänze zu präsentieren und vereint somit Einzelhandel, Vereine und Kulturschaffende, die sich gemeinsam auf dem Stadtteilfest präsentieren. 03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger Kölner Stadt-Anzeiger Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Mülheim Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler Der Veranstalter schätzt, dass an beiden Tagen zusammen 180 000 Besucher kamen. Foto: Tobias Christ Von Tobias Christ 25.09.12, 13:07 Uhr Dellbrück - Wenn der Weihnachtsmann im Herbst Urlaub hat, geht er gern im Rechtsrheinischen bummeln. Wolfgang Bergmann ist aus Mülheim gekommen, um sich auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuschauen. In der Adventszeit ist er manchmal als Nikolaus oder als Weihnachtsmann unterwegs — der ideale Job für den 58- Jährigen mit dem weißen Rauschebart und der stattlichen Statur. Aber jetzt gibt es ja keine Geschenke zu verteilen, also kann Wolfgang Bergmann auf dem Dellbrücker Straßenfest mal sich selbst etwas Gutes gönnen. Viele andere wollen das auch: Am ersten Tag schiebt sich schon bald eine dichte Menschenmasse über die leicht hügelige Geschäftsmeile. Das Angebot dort findet Bergmann richtig gut. „Hier kann man angenehm Geschäfte gucken.“ An diesem Wochenende noch einiges mehr. Etwa 60 Stände haben örtliche Gewerbetreibende zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße aufgebaut, weitere 60 stammen von auswärtigen Händlern. Dazu geben Künstler wie Tommy Stern, Graham Bonney und De Boore auf der Bühne ihr Bestes. Karlheinz Dreesen, Vorstandsmitglied der veranstaltenden Interessengemeinschaft „Treffpunkt“ Dellbrücker Hauptstraße, schätzt die Besucherzahl (durch die Veranstalterbrille) auf 180 000 - an beiden Tagen zusammen. Die ortsansässigen Händler seien in diesem Jahr besonders zahlreich vertreten, freut er sich. Noch mehr Programm im nächsten Jahr Im nächsten Jahr wolle der neu gewählte Vorstand noch mehr Dellbrücker Geschäfte und Vereine ins Boot holen. Auch für Kinder und Jugendliche solle mehr geboten werden. Es werde sich einiges ändern am Konzept des drittgrößten Straßenfests in Köln, kündigt Dreesen an. Kevin und Dennis sind zufrieden mit der Party, so wie sie ist. Etwas abseits vom großen Trubel haben sie ihre gebrauchten Spielsachen drapiert. Der elfjährige Kevin hat kurz nach dem Start schon zwei Konsolenspiele und zwei Kunststoff-Dinosaurier unter die Leute gebracht. Sein Freund Dennis, zwölf Jahre alt, konnte sogar fünf Konsolenspiele absetzen. 22,70 Euro liegen am Nachmittag des ersten Festtags in seiner Kasse — ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ersehnten iPod. Für andere sind Unterschriften die härtere Währung. Der „Förderverein Inklusive Gesamtschule Dellbrück“ wirbt um Unterstützung für das große Ziel, Haupt- und Realschule in Dellbrück Schritt für Schritt in eine Gesamtschule umzuwandeln. Anne Ratzki vom Vorstand des Vereins sieht großen Bedarf dafür: Im Rechtsrheinischen fehlten 248 Gesamtschulplätze. Die Liste der Unterschriften wird schon am ersten Festtag deutlich länger. Auch Oberbürgermeister Jürgen Roters spricht sich bei einem Rundgang für die Gesamtschule aus. Allerdings müsse noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, vor allem unter den Realschullehrern: „Die sind noch nicht ganz vorne in der Befürworterfront“, so Roters. https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 1/4 03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger Besucher lassen es sich schmecken Zusammen mit dem Oberbürgermeister informieren sich Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs, Ratsherr Horst Noack und Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach über die Sorgen, Nöte und Angebote der Vereine. Karl Lauterbach, Mediziner und Gesundheitsexperte, macht sich aber auch beim Anblick von Würstchenbuden und Reibekuchen-Ständen so seine Gedanken: „Alles, was hier geboten wird, ist schmackhaft, aber nicht gesund“, so der Sozialdemokrat. Vielen Besuchern ist dies an diesem Tag egal: Sie lassen es sich sichtlich schmecken. Etwas ganz ohne Fett und Kalorien ersteht Hobby-Weihnachtsmann Wolfgang Bergmann: ein Weihnachts-Outfit für das Auto, bestehend aus einer roten Nase für den Kühlergrill und Elch-Geweihen für die Fenster. „Optimal, passt doch schön“, freut sich Bergmann über sein Sieben-Euro-Schnäppchen. Ob er die Hupe nun durch Glöckchen ersetzt und den Airbag durch einen Sack voller Geschenke, lässt der Weihnachtsmann vorerst offen. Auch interessant | Anzeige Anzeige 5-Minuten-Training (Gratis PDF-Download) [Bilder] So Hätten Diese 30, Harry Potter Film-Charaktere Fit, Gesund und Schlank Wirklich Aussehen Müssen xfreehub Anzeige Anzeige Anzeige Köln: GEERS sucht 700 Testhörer vor Was passiert mit guten Menschen an Nordrhein-westfalen BGH-Urteil: 1971 geboren einem üblen Ort? Sie verhalten sich Sensation für alle privat GEERS übel... Krankenversicherten Joyn Rechtetipp: Online Artikel Anzeige Anzeige Notruf-Uhr: Senioren in Köln sind begeistert. 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Auch beim Tankstellenfest rund um die SB Tankstelle Keimes war viel los: Hier feierten die Besucher unter anderem mit der Beatles-Coverband „The Mersey Beatles“, die extra aus Liverpool angereist war. Der zweite Festtag war mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden, an dem viele Besucher die Gelegenheit nutzten, ganz entspannt auf Schnäppchenjagd zu gehen. oO Gefällt O mal Redakteur: nn me = ass (a ya RAG - Redaktion = = = a Eolgen ® 4folgen diesem Profil KOMMENTARE
Beratungsverlauf
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19.01.2023
TOP 16.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
23.01.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
30.01.2023
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.01.2023
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.01.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
09.02.2023
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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