Mandari Insight

4182/2022

Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 6.3.1

Anlage 5 Anträge Südstadt

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Anlage 15 Stellungnahme ver.di

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Anlage 4 Antrag Deutz

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Anlage 16 Stellungnahme DGB

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Anlage 14 Stellungnahme der IHK

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Anlage 6 Anträge Rodenkirchen

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Anlage 7 Anträge Lindenthal

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Anlage 12 Anträge Rath Heumar

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Anlage 9 Antrag Braunsfeld

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Anlage 3 Antrag Severinsviertel

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Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 11 Anträge Porz

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Anlage 18, Auszug BV 7 Porz vom 02.02.2023

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Anlage 2 Anträge Innenstadt

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Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld

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Anlage 13 Antrag Dellbrück

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Anlage 17, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.01.2023

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Anlage 1 RVO 2023

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Anlage 5 Anträge Südstadt

27133 Zeichen

Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 11.06.2023 im Rahmen des  
SüdstadtFestes auf der Bonner Straße 
 
Antragsteller:   
 
 
  
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
SüdstadtFest – Straßenfest  
Am 10. Und 11. Juni 2023 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Das SüdstadtFest wird seit 2009 – mit 
Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 jährlich 
durchgeführt. Es findet auf der Bonner Straße, 
von Chlodwigplatz bis Bonner Wall statt. Das 
SüdstadtFest findet an zwei Tagen statt – Sa 
10.6. und So. 11.06., jeweils von 12.00 – 22.00 
Uhr. An ca. 100 Ständen, viele von Anliegern 
und Gewerbetreibenden aus der Südstadt, 
können die Besucher sich treffen, reden, 
essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000 
Besucher kommen an den zwei Tagen in die 
Südstadt.  
Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne 
an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine 
Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf 
der Hauptbühne gibt es Raum für die örtliche 
Tanzschule und für die große Südstadt-
Modenschau, wo die Modegeschäfte der 
Südstadt ihre Mode und Accessoires 
präsentieren können. Außerdem treten kölsche 
Gruppen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und 
Pläsir, gemischt mit internationalen Band, z.B. 
aus Luxemburg auf. Das Abendprogramm 
steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit 
bekannten Coverbands oder Künstlern z.B. der 
Neuen Deutschen Welle. Diese Musikrichtung 
feiert nächstes Jahr 40 Geburtstag und es ist 
geplant, dass Originalkünstler, wie Markus etc. 
auftreten. 
Die Veedelsbühne wird ganz Künstlern und 
Gruppen aus der Südstadt gewidmet sein. Wir 
beginnen mit einer offenen Yogastunde, die 
GOT-Ganz offene Tür Elsaßstraße, eine 
Jugendeinrichtung, wird mit ihrer Musikgruppe 
auftreten, aber auch lokale Künstler, wie Tom 
Words, Die Brausen oder der Frauenchor 
„Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz. 
Weiterhin ist geplant, hier auch ein Programm

für die kleinen Besucher zu organisieren, z.B. 
Kindertheater, Puppenaufführung, Vorlesen.  
Das SüdstadtFest ist bekannt für die 
besonderen externen Ausstellern. Im Non-
Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen 
und Designer, Hersteller von Schmuck, 
Accessoires, Leder- und Korbwaren. Keine 
Massenware. Im Foodbereich wird das 
Angebot der anliegenden Gastronomen durch 
hochwertige Aussteller ergänzt.  
Rund um die „Bananen-Insel“ entsteht jedes 
Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf 
verschiedenen Winzern.  
Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen 
und Treffen mit Freunden und Bekannten ein.  
Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell, 
Hüpfburg, Mitmach- und Bastelaktionen 
sprechen die kleinen Besucher an.  
Ganz besonderen Wert legen wir darauf, dass 
gemeinnützige Organisationen und Vereine 
sich präsentieren können. Mind. 10 kostenfreie 
Standplätze stehen z.B. dem Kinderhospiz-
Verein, Tierschutzverein, Stollwerck-
Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc. 
zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten wir eine 
Tombola, deren Erlös komplett einem 
gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute 
kommt.  
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen 
die Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und 
wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG 
NRW genannten öffentlichen Interessen durch die 
Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert 
werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, 
warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei 
nicht im Vordergrund steht. 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
x eine Veranstaltung, welche zum 12. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung 
und den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche 
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung 
muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in 
der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg 
für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt 
Köln)

Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in 
einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren 
Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten 
Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- 
und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über 
diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den 
Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose 
gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 
22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische 
Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg 
für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt 
Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
100.000 
 
5000 
 
10.000 m² 
 
Ca. 1800 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in 
einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren 
und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und 
Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG 
Düsseldorf) 
Besucheraufkommen:  
s. Anlage und Fotos/Film auf  
https://www.facebook.com/SuedstadtVeedelsfe
stKoeln 
Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage 
Verkaufsfläche wurde wie folgt berechnet: 
Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit 
durchschnittlicher Fläche von ca. 60 m² 
Die teilnehmenden Geschäfte befinden sich 
maßgeblich im Bereich der angegebenen 
Veranstaltungsfläche, sowie in einem Umkreis 
von 100 Metern dazu.  
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des 
LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich aufgrund von 
Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das

öffentliche Interesse über den Anlass-
bezug/-zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinsc
haften gefordert, diese Sachgründe 
geltend zu machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
liegt hier zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf der 
Grundlage eines Einzelhandelskonzepts 
mit der Sonntagsöffnung gezielt einen 
der genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, 
um das öffentliche Interesse in Gestalt 
der benannten weiteren Sachgründe zu 
fördern. Die nachfolgend genannten 
Sachgründe können daher derzeit nicht 
mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre 
Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den 
Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte 
Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier 
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, 
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel 
einer jeden Kommune ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der 
Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die 
Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der 
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets 
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der 
Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar 
ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort 
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des 
Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine 
Vielfalt an unterschiedlichen 
Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der 
letzten 3 Jahre – auch bedingt durch die 
Coronapandemie und weitere Krisen – hat 
jedoch zu der ein oder anderen Schließung 
geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, 
wird oftmals entweder Gastronomie oder ein 
Dienstleister der Nachfolger. Die schmälert die 
Attraktivität des Einkaufsstandortes. Wir wollen 
die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten 
erhalten, insbesondere der 
unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen 
Verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele 
die Möglichkeit, besonders auf sich 
aufmerksam zu machen und so den Standort 
attraktiv zu halten.  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, insbesondere 
weniger mobiler und ältere Teile der 
Bevölkerung; Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, 
insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der 
Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen 
erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende

Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der 
Städte und Gemeinden, insbesondere der 
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als 
zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden 
Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der 
Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der 
Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei 
Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung 
von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren 
Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der 
Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als 
attraktiver und lebenswerter Standort, 
insbesondere für den Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von 
kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und 
sich entsprechend selbst darstellen zu können und 
sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des 
Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu 
größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Das SüdstadtFest mit seinen ca. 100.000 
Besuchern an zwei Tagen zieht Besucher aus 
allen Teilen Kölns und der Umgebung an. Dies 
ist die Gelegenheit, die ortsfremden Besucher 
auf die Vielfalt der Geschäfte und ihre 
Besonderheiten aufmerksam zu machen. Eine 
Öffnung am Sonntag ist hierfür besonders 
geeignet, da die Besucher mit deutlich mehr 
Ruhe und Entspanntheit das Angebot 
entdecken können. Die Geschäfte haben 
zudem die Möglichkeit, im Rahmen des 
SüdstadtFestes besondere Aktionen und 
Angebote für die Besucher zu organisieren.

Anlagen: 
Veranstaltungsfläche Südstadtfest

Berichterstattung KSTA 2022

Kölnische Rundschau 2015 
 
 
KSTA 2016

Kölner StadtAnzeiger 2019 
 
 
 
 
 
Auf folgender Internetseite  https://rutwiess-events.de/events/suedstadtfest-koeln  finden Sie 
Fotos und Videos, die im Besonderen zeigen, wie beliebt und gut besucht das SüdstadtFest 
ist.

Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 03.09.2023 im Rahmen des  
Nachbarschaftsfestes Merowingerstraße 
 
Antragsteller:   
 
 
  
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
Nachbarschaftsfest Merowingerstraße  
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Das Nachbarschaftsfest 
Merowingerstraße  wird seit 2012 alle 
zwei Jahre veranstaltet. Corona- und 
Krisenbedingt musste es in 2020 und 
2022 ausfallen und wird deshalb am 2. 
U. 3. September 2023 mit besonderen 
Attraktionen zurückkehren. Es findet auf 
der Merowingerstraße – von 
Chlodwigplatz bis Rolandstraße - , sowie 
Teilen von Vondelstraße, Maria-Hilf-
Straße und Elsaßstraße statt. Alle 
Gewerbetreibenden auf der 
Merowingerstraße und den 
Seitenstraßen nehmen an diesem Fest 
teil, dass als Nachbarschaftsfest 
konzipiert ist, aber auch viele Besucher 
aus umliegenden Viertel Kölns anzieht.   
Besondere Attraktionen des Merowinger 
Nachbarschaftsfestes sind 3 Bühnen – 
eine große Tombola und die Beteiligung 
vieler Anwohner und Künstler. 
Die Vondelstraße mit einer Bühne wird 
primär vom Comedia Theater bespielt. 
Hier treten Künstler auf, die im auch im 
Programm des  Comedia Theater 
gelistet sind. Das Comedia Theater ist 
bekannt für seine Kinderaufführungen 
und auch die werden auf der Bühne 
präsentiert. 
Auf der Hauptbühne (Richtung 
Rolandstraße) wird Sonntag von Pfarrer 
Hans Mörtter – ein Hauptorganisator des 
Nachbarschaftsfestes -  ein Gottesdienst 
abgehalten, zusammen mit einem 
katholischen Priester und einem Iman.   
In einer Modenschau können sich die 
ansässigen Modegeschäfte präsentieren 
und es treten überwiegend Musiker und 
Gruppen aus der Südstadt auf. Auch

einzelne Vereine können sich hier 
präsentieren.  
Eine dritte kleine Bühne am Ende der 
Merowinger Straße, kurz vorm Ubierring. 
Hier treten überwiegend etwas 
unbekanntere und junge Musiker und 
Bands auf.  
In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine 
kleine „Kunst-Meile“, wo bildende 
Künstler ihre Werke ausstellen und 
verkaufen können. Begleitet wird dies 
von „live“ Vorführungen, die den 
Zuschauern zeigen, wie Kunstwerke 
entstehen.  
Es wird neben den Ständen der 
Geschäftsleute zusätzlich Plätze für 
Flohmarktstände der Anwohner geben, 
sowie Raum für von Anwohnern 
organisierten Aktionen z.B. Spiele, 
Kinderaktionen, Informationsstände.  
Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt 
auf der ganzen Fläche.  
Der Fokus dieses Festes liegt auf der 
Beteiligung der Anwohner und 
anliegenden Geschäftsleuten und 
Dienstleister, daher werden nur in 
Einzelfällen kommerzielle Aussteller 
zugelassen.  
Begleitet wird dieses Nachbarschaftsfest 
von einer großen Tombola, an der sich 
alle Geschäftsleute in der Südstadt 
beteiligen. Der Erlös der Tombola dient 
z.Teil der Finanzierung des Festes, alle 
Überschüsse werden an gemeinnützige 
Organisationen in der Südstadt 
gespendet.  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
x eine Veranstaltung, welche zum 5. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Ca. 30.000 
 
Ca. 4000 
 
Ca. 4000 m² 
 
Ca. 1500 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Besucheraufkommen:  
s. Anlage  
Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage 
Verkaufsfläche wurde wie folgt 
berechnet: 
Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit 
durchschnittlicher Fläche von ca. 50 m² 
Alle teilnehmenden Geschäfte liegen 
innerhalb der im anliegenden Plan 
eingezeichneten Veranstaltungsfläche.  
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der

Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine 
Vielfalt an unterschiedlichen 
Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz 
der letzten 3 Jahre – auch bedingt durch 
die Coronapandemie und weitere Krisen 
– hat jedoch zu der ein oder anderen 
Schließung geführt. Wo ein 
Einzelhandelsgeschäft wegfällt, wird 
oftmals entweder Gastronomie oder ein 
Dienstleister der Nachfolger. Dies 
schmälert die Attraktivität des 
Einkaufsstandortes, da oftmals 
Laufkundschaft wegfällt. Wir wollen die 
Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten 
erhalten, insbesondere der 
unternehmergeführten Geschäfte. Durch 
einen Verkaufsoffenen Sonntag ergibt 
sich für viele die Möglichkeit, besonders 
auf sich aufmerksam zu machen und so 
den Standort attraktiv zu halten.  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende

Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Das Nachbarschaftsfest 
Merowingerstraße zieht vor allem 
Besucher aus den umliegenden Straßen, 
aber eben wegen seines entspannten 
Charakters auch aus den angrenzenden 
Stadtvierteln an. Dies ist die Gelegenheit 
für die ausschließlich 
unternehmergeführten Geschäfte dieser 
Einkaufsstraße, auf sich und ihre 
Besonderheiten aufmerksam zu machen. 
Eine Öffnung am Sonntag ist hierfür 
besonders geeignet, da die Besucher mit 
deutlich mehr Ruhe und Entspanntheit 
das Angebot entdecken können. Die 
Geschäfte haben zudem die Möglichkeit, 
im Rahmen des Nachbarschaftsfestes 
besondere Aktionen und Angebote für 
die Besucher zu organisieren.

Anlagen: 
Veranstaltungsfläche Nachbarschaftsfest Merowingerstraße

Berichterstattung von KSTA 2018

Berichterstattung „Meine Südstadt.de“ 2012

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https://www.facebook.com/events/629512603891125/?active_tab=discussion   gibt es 
weitere Fotos und Berichte zu dem Nachbarschaftsfest.

1
Von:
Gesendet: Mittwoch, 16. November 2022 10:31
An:
Betreff:
Sehr geehrte   
auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, haben wir die Grenzen für die VOS kleiner gemacht und für 
die beiden angemeldeten Tage auch unterschiedlich. Sie sind wie folgt: 
Für den 11.06. 
Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 9, 
Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter Straße und 
Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße, Merowingerstraße. 
Für den 03.09. 
Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus-Nr. 42/in 
südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10, Chlodwigplatz, Karolingerring 
bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21.  
Bei Rückfragen gerne melden.  
Viele Grüße 
 
 
 
 
     
 
 
 
  
leider sind d
ie Grenzen in Ihren Anträgen nicht ausreichend definiert. 
Die Grenzen der vergangen Jahre waren folgende: 
  
Neustadt-Süd 
  
Chlodwigplatz Ubierring - Mainzer Str. - Alteburger Str. - Siegfriedstr. - Bonner Wall - 
Vorgebirgstr. -  Loreleystr. - nordwestlich entlang des Martin-Luther-Platzes - Volksgartenstr. 
- Merowingerstr. - inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 und nördlich bis 
Hausnummer 22 
  
Können diese so übernommen werden? 
  
Ich bitte um kurze Rückmeldung. Vielen Dank. 
  
  
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 15 Stellungnahme ver.di

18472 Zeichen

Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
 
    
 
*Festnetzpreis 14 ct/min, 
Mobilfunkpreise maximal 
42 ct/min  
IBAN DE36500500000082001405
BI
C-Code HELADEFFXXX
 
 
 
 
 
Vorab per Mail 
 
 
 
 
 
 
 
St
ellungnahme zur Ausnahmeerlaubnis  
gem. § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) 
hi
er: Verkaufsoffene Sonntage Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zu dem Antrag auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die 
Öffnung von Verkaufsstätten im Jahr 2023 in Köln nehmen wir wie folgt 
Stellung: 
 
Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten 
des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit 
ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und 
politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage 
von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. 
 
Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- 
und Feiertagen ausgeführt: 
 
„Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung 
der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und 
psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 
Abs. 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von 
Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so 
effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie 
kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen 
werden, weil sie dem ökonomischen 
 
 
 
 
  
Stellv. 
Bezirksgeschäftsführerin 
  
  
  
  
Mobil:   
   
   
Datum 08.04.2022  
Ihr Zeichen:   
Unsere Zeichen 0445/BGF/bm
,

2 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Nutzendenken eine Grenze zieht und dem 
Menschen um seiner selbst willen dient. 
 
Die soziale Bedeutung des Sonn- und 
Feiertagsschutzes und mithin der generellen 
Arbeitsruhe im weltlichen Bereich resultiert wesentlich aus der - namentlich 
durch den Wochenrhythmus bedingten - synchronen Taktung des sozialen 
Lebens. Während die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen jeweils für 
den Einzelnen Schutzwirkung entfalten, ist der zeitliche Gleichklang einer für 
alle Bereiche regelmäßigen Arbeitsruhe ein grundlegendes Element für die 
Wahrnehmung der verschiedenen Formen sozialen Lebens. Das betrifft vor 
allem die Familien, insbesondere jene, in denen es mehrere Berufstätige gibt, 
aber auch gesellschaftliche Verbände, namentlich die Vereine in den 
unterschiedlichen Sparten. Daneben ist im Auge zu behalten, dass die 
Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen auch für die Rahmenbedingungen des 
Wirkens der politischen Parteien, der Gewerkschaften und sonstiger 
Vereinigungen bedeutsam ist und sich weiter, freilich im Verbund mit einem 
gesamten "freien Wochenende", auch auf die Möglichkeiten zur Abhaltung 
von Versammlungen auswirkt. Ihr kommt mithin auch erhebliche Bedeutung 
für die Gestaltung der Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu. 
Sinnfällig kommt das dadurch zum Ausdruck, dass nach der 
einfachrechtlichen Ausgestaltung der Tag der Wahlen ein Sonntag oder 
gesetzlicher Feiertag sein muss (vgl. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz). 
 
Darüber hinaus eröffnet die generelle Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen 
dem Einzelnen die Möglichkeit der physischen und psychischen 
Regeneration.“ 
 
(BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 2009 – 1 BvR 2857/07 –, BVerfGE 125, 39-
103, Rn. 144 - 146) 
 
Schon aus diesem Grund lehnen wir eine Ladenöffnung und die damit 
verbundene Sonntagsarbeit der Beschäftigten im Einzelhandel ab. 
 
Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der 
Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat 
dazu ausgeführt:  
 
„Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der 
Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse 
potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in 
Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der 
völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und 
der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach 
§§ 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, 
Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das 
gilt erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und 
der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1

3 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen 
von geringer prägender Wirkung für den 
öffentlichen Charakter des betreffenden 
Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 
1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - 
BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der 
anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der 
dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung 
als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. 
November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom 
12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als 
anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird“. 
 
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, 
Rn. 21. 
 
Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 
6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher 
Rechtsprechung gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die 
Ladenöffnung ‒ das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. 
 
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. 
Dezember 2021 – 4 B 1857/21.NE –, Rn. 16, juris. 
 
Dies erfordert insbesondere eine räumliche Beschränkung des Bereichs, in 
dem die Ladenöffnung gestattet wird.  
 
Das BVerwG hat mit Urteil vom 22. Juni 2020 die Anforderungen an die 
räumliche Ausdehnung einer Ladenöffnung präzisiert. Die Ladenöffnung darf 
sich danach nicht auf Gebiete erstrecken, in denen der Bezug zum 
Veranstaltungsgeschehen für die Öffentlichkeit nicht mehr zu erkennen ist.  
 
„Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen anlassbezogene 
Sonntagsöffnungen in der Regel auf das räumliche Umfeld der 
Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11. November 
2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 und vom 12. Dezember 2018 - 
8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20). 
 
Zu erkennen ist der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen in dem räumlichen 
Bereich, der von der Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung erfasst wird. 
Das ist der Bereich, in dem die Veranstaltung das öffentliche Bild des 
betreffenden Sonntags prägt (VGH München, Beschluss vom 21. März 2018 - 
22 NE 18.204 - juris Rn. 25, 28 f.). Die prägende Wirkung muss dabei von der 
Veranstaltung selbst und nicht nur von dem durch sie ausgelösten Ziel- und 
Quellverkehr ausgehen. Die Ausstrahlungswirkung erstreckt sich also nicht 
auf den gesamten Einzugsbereich der Veranstaltung und auch nicht auf alle 
vom Ziel- und Quellverkehr genutzten Verkehrswege und Parkflächen. 
Werbemaßnahmen oder Hinweisschilder in einem nicht vom

4 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Veranstaltungsgeschehen geprägten Bereich 
können den erforderlichen Bezug ebenfalls 
nicht vermitteln.“ 
 
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 
–, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 24 – 25 
 
Ausnahmen von diesem Erfordernis gibt es nach der Rechtsprechung nur von 
besonderen Veranstaltungen: 
 
„Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das 
Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen 
Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, 
wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und 
versorgt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 
2858/07 - BVerfGE 125, 39 <98>).“ 
 
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, 
Rn. 26. 
 
Kommunale Veranstaltungen mit mehrjähriger Tradition rechtfertigen es also 
nicht den Bereich der Ladenöffnung auszuweiten. 
 
Das OVG NW folgt dieser Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für 
das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2021 – 4 B 
1857/21.NE –, Rn. 39, juris. 
 
In diesem räumlichen Umfeld der Veranstaltungen ist eine Ladenöffnung nur 
möglich, wenn das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die 
Ladenöffnung geprägt ist. Dies ist grds. durch eine vergleichende 
Besucherprognose zu ermitteln. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 
LÖG, wonach ein öffentliches Interesse an der Ladenöffnung vermutet wird, 
wenn sie in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung 
stattfindet, bezieht sich nach der Rechtsprechung des OVG NW nur im 
unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungen. 
 
„Gerade bei Veranstaltungen, die einen „beträchtlichen Besucherstrom“ 
anziehen, ist diese Vermutungsregel verfassungsrechtlich ohne Verletzung des 
Regel-Ausnahme-Verhältnisses dann zulässig, wenn sich die 
Ladenöffnungsmöglichkeit im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld der 
Veranstaltung bezieht und zeitgleich mit ihr stattfindet. Das gilt erst recht, 
wenn sich eine Veranstaltung, gerade wenn sie auf Grund ihrer konkreten 
Ausgestaltung die Eindrücke in einem eng gefassten Veranstaltungsbereich 
maßgeblich prägen kann, räumlich im Wesentlichen auf einen begrenzten 
Straßeneinzugsbereich beschränkt und sie wegen ihrer engen räumlichen 
Begrenzung ohnehin von vergleichsweise geringer prägender Wirkung für 
den öffentlichen Charakter des Tages ist, die Ruhe insbesondere in 
angrenzenden und entfernteren Bereichen gewahrt bleibt.

5 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 – 1 BvR 
2857/07 u. a. –, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 
187; OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2019 – 4 
B 517/19.NE –, juris, Rn. 41; siehe hierzu auch 
BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – 8 CN 2.14 –, 
BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 22. 
 
Die durch die Vermutungsregelung mögliche Vereinfachung der den örtlichen 
Ordnungsbehörden aufgegebenen Prüfung eines Sachgrundes von 
hinreichendem Gewicht ergibt sich nur dann, wenn sich die Ladenöffnung 
räumlich und zeitlich im Wesentlichen an der Veranstaltung orientiert. In 
Fällen dieser Art trägt die durch die Veranstaltung vorgegebene Begrenzung 
nach Auffassung des Landesgesetzgebers die auch vor dem Hintergrund der 
zu wahrenden Wettbewerbsneutralität und mit Blick auf die Durchbrechung 
der Sonn- und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich erforderliche, aber auch 
ausreichende Rechtfertigung in sich. 
 
b) Soweit die Ladenöffnung wegen der weiterreichenden 
Ausstrahlungswirkung einer besonders attraktiven oder umfangreichen 
Veranstaltung nicht nur auf ihr Umfeld begrenzt werden oder zeitlich von der 
Veranstaltung abweichen soll, greift die Vermutungsregelung zur 
Nachweiserleichterung hingegen nicht mehr ein.“ 
 
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juli 
2019 – 4 D 36/19.NE –, Rn. 63 - 66, juris 
 
Diese Beschränkung der Vermutungsregel in der Rechtsprechung des OVG 
NW hat durch das BVerwG eine weitere Beschränkung erfahren, als die 
Vermutungsregel nur in typischen Fallkonstellationen gelten könne. In 
atypischen Fällen sei eine Besucherprognose erforderlich:  
 
„Ein atypischer Fall in diesem Sinne ist dann anzunehmen, wenn konkrete 
Tatsachen dafürsprechen, dass die Zahl der von der Ladenöffnung 
angezogenen Besucher die Zahl der Veranstaltungsbesucher überwiegt. 
Solche Indizien können sich etwa aus dem Umfang der von der Ladenöffnung 
betroffenen Verkaufsfläche oder der Zahl der erfassten Verkaufsstellen 
ergeben.“ 
 
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368, 
Rn. 25. 
 
Zusammengefasst lassen sich also drei Bereiche unterscheiden: das 
unmittelbare Umfeld der Veranstaltung, in denen eine Ladenöffnung bei 
Veranstaltungen zulässig ist, die einen beträchtlichen Besucherstrom 
auslösen, sofern nicht aufgrund der Verkaufsfläche eine Besucherprognose 
erforderlich ist. Daran anschließend der Bereich, in dem die Veranstaltung als 
solche für die Besucher erkennbar ist. Hier ist stets eine Besucherprognose 
erforderlich. Schließlich ein Bereich, in dem der Bezug zur Veranstaltung nicht

6 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
mehr erkennbar ist. Hier sind Ladenöffnungen 
nur ausnahmsweise bei Veranstaltungen von 
nationaler Bedeutung zulässig.  
 
 
Dies vorausgeschickt nehmen wir zu den einzelnen Anträgen wie folgt 
Stellung: 
 
1. 
 Innenstadt 08.10.23 im Zusammenhang mit der Anuga 
Es fehlt an Angaben zu dem Bereich der Ladenöffnung. Zudem fehlt es 
an einer Prognose der Zahl der Veranstaltungsbesucher am 08.10.23. 
Schließlich halten wir die Zahl der Kunden für deutlich zu gering. 
Aussagekräftige Zahlen, wie die Messung der Besucher von 
Einkaufszentren wurden offenbar nicht herangezogen. Die nun 
ermittelte Zahl bleibt unter den Besucherzahlen eines einzelnen 
Einkaufszentrums zurück. Das ist zur Abschätzung der Kundenzahlen 
völlig unrealistisch. 
 
Auf die Notwendigkeit einer Abschätzung auch bei 
Großveranstaltungen von nationaler Bedeutung hat das BVerwG 
jüngst hingewiesen. BVerwG, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21 –, 
juris. Soweit man annimmt, dass es sich um eine Veranstaltung von 
nationalem oder internationalem Rang handelt, wäre dies darzulegen. 
Anderenfalls wäre die Ladenöffnung auf das Umfeld der Messe zu 
begrenzen. 
 
2. 
 Braunsfeld 05.11.2023 
Der Veranstaltungsbereich wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu der 
Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete räumliche 
Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung besteht. 
 
3. 
 Dellbrück 24.09.23 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu 
der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete 
räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung 
besteht. 
 
4. 
 Deutz 6.8.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu 
der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete 
räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung 
besteht.

7 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
5.  Lindenthal 16.07.2023 
Es fehlen nähere Darlegungen dazu, 
dass die Voraussetzungen der 
Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 
LÖG eingreifen, insbesondere, dass kein Ausnahmetatbestand 
gegeben ist, der dazu führt, dass eine genauere Abschätzung von 
Kunden- und Besucherinteresse entbehrlich ist. Eine solche 
Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die Passantenzählung der CIMA 
erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher. Es ist auch naheliegend, 
dass es bei einer Veranstaltung mit einer Öffnung von Verkaufsstellen 
ein besonderes Besucherinteresse gibt. Entscheidend ist aber, ob dieses 
Interesse der Öffnung der Verkaufsstellen oder der Veranstaltung 
zuzurechnen ist. 
 
6. 
 Lindenthal 15.10.2023 
Es fehlen nähere Darlegungen dazu, dass die Voraussetzungen der 
Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG eingreifen, insbesondere, 
dass kein Ausnahmetatbestand gegeben ist, der dazu führt, dass eine 
genauere Abschätzung von Kunden- und Besucherinteresse 
entbehrlich ist. Eine solche Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die 
Passantenzählung der CIMA erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher. 
Es ist auch naheliegend, dass es bei einer Veranstaltung mit einer 
Öffnung von Verkaufsstellen ein besonderes Besucherinteresse gibt. 
Entscheidend ist aber, ob dieses Interesse der Öffnung der 
Verkaufsstellen oder der Veranstaltung zuzurechnen ist. 
 
7. 
 Lindenthal 27.08.2023 
Keine Anmerkungen 
 
8. 
 Neuehrenfeld 10.9.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung ist nicht hinreichend bestimmt 
beschrieben. 
 
9. 
 Porz Mitte 3.12.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 
 
10. 
 Porz 7.05.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 
 
11. 
 Porz 8.10.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.

8 
 
Köln-Bonn-Leverkusen  Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
12.  Rath/Heumar 24.09.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht 
mitgeteilt. 
 
13. 
 Rath/Heumar  04.06.2023 
Keine Anmerkung 
 
14. 
 Rodenkirchen 17.09.2023 
Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten 
Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche 
Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als 
Teil der Ladenöffnung erscheinen. 
 
15. 
 Rodenkirchen 20.08.2023 
Es fehlt eine Abschätzung der Zahl der Kunden, die in den geöffneten 
Verkaufsstätten erwartet werden. 
 
16. 
 Bonner Straße 11.06.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt 
 
17. 
 Merowingerstraße 03.09.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 
 
18. 
 Sülz-Klettenberg 03.09.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 
 
19. 
 Sülz-Klettenberg 22.10.2023 
Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten 
Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche 
Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als 
Teil der Ladenöffnung erscheinen. Es fehlt an der Angabe des Bereichs 
der Ladenöffnung. 
 
20. 
 Severinsviertel 17.09.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. 
 
21. 
 Köln Innenstadt 03.12.2023 
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. Zudem erscheint 
die Abschätzung des Interesses am Besuch der Veranstaltung mit dem 
Interesse am Besuch der Weihnachtsmärkte nicht nachvollziehbar. Dies 
ergibt sich insbesondere aus den zum Vergleich herangezogenen

9 
 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Zahlen der Messung der 
Passantenfrequenz bei der Anuga 2017 
in der Innenstadt von Köln. Um die 
Übersendung wird gebeten. Auf die 
Notwendigkeit einer vergleichenden 
Abschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt noch einmal 
deutlich hingewiesen, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21. Wir regen 
an, die kostenlos abrufbaren Passantenfrequenzerhebungen der Firma 
Hystreet auszuwerten. 
   
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 4 Antrag Deutz

4324 Zeichen

www.koeln-deutz.de
Informationen  
zur Veranstaltung
NRWs größtes Familienfest 
während der Sommerferien
SAVE THE DATE 2023
5. + 6. August

Über „Deutz feiert!“Über „Deutz feiert!“
Der größte Familienevent in NRW  
  in den Sommerferien in Köln-Deutz 
Beim größten Familien- und Stadtteilfest in 
Nordrhein-Westfalen während der Schulferien,  
öffnen sich immer am ersten Wochenende im  
August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal-
tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf 
der Festmeile der Deutzer Freiheit und den an -
grenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS 
SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten. 
Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und 
entdecken, was das Zeug hält“ besuchen mehr 
als 150.000 Besucher, darunter weit über 
10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien- 
und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein  
abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit ex-
klusivem Kinderprogramm und Live-Musik, viel-
fältige Kinderaktionen, bunten Ständen und einen 
verkaufsoffenen Sonntag mit spannenden Son -
deraktionen freuen.
 Immer am  
1. Wochenende  
  im August

Aktionen auf dem Deutzer Familien- und Stadtteilfest in Köln
Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte
• Über 30 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern
• Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte  
bekommen die Kinder eine Überraschungstüte
• 4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt
• Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein
• Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro
Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen
• Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert
• Kinderprogramm an beiden Tagen bis 16.00 Uhr auf der gamescom family & friends Bühne 
an der Kirche St. Heribert
• Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen
Urlaubsideen
• Aussteller aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren  
auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends

Aktionen auf dem Deutzer Familien- und Stadtteilfest in Köln
Open-Air Gottesdienst  
vor St. Heribert
• Open-Air Gottesdienst  
am Sonntag um 10.30 Uhr
Walking-Acts
• Über 15 Walking-Acts werden 
erneut das Familien- und 
Stadtteilfest vor allem für die 
Kinder bereichern und natür -
lich auch an der großen Mas -
kottchen-Parade teilnehmen

Deutzer Freiheit
Deutzer Freiheit
Düppelstraße
Theodor-Babilon-Straße
Karlstraße
Reischplatz
ReischplatzLuisenstraße
Mathildenstraße
Tempelstraße
Eumeniusstraße
Deutz-Kalker-Straße
Gotenring
Siegesstraße
Alsenstraße
Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Graf-Geßler-Straße
Justinianstraße
Mindener Straße
Neuhöfferstraße
Siegburger Straße
102 m
2
5 m
4 m
27 m
2
3 m
Alsenstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Neuhöffnerstraße
1 2
2 3
4 5
6 7
8910
11 12
14
17
20
LANXESS 
SCHULHOF
WC
WC
    REWE 
RAHMATI
Kindertüte
34
WC
EINGANG  
LANXESS
SCHULHOF
family & friends 
Bühne
LANXESS 
SCHULHOF
Bühne
13
15
16
18
19
21
22 232426
27
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29
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30
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33
25
MOBILITÄTS-AREA
LageplanLageplan
Stationen der Kinder-Laufkarte1
Veranstaltungsbereich mit Ständen
WC

Werbemaßnahmen
• Über 100 Radiospots bei Radio Köln (Reichweite am Tag: ca. 245.000 Hörer)
• Fernsehbeiträge bei lokalen Sendern 
• News-Ticker auf über 200 Anzeigetafeln an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)
• „Deutz kommt!“-Magazin (Auflage: 15.000 Stück; Erscheinung: Mitte Juli)
• Internetportal www.koeln-deutz.de (monatlich weit über 160.000 Zugriffe)
• Facebook-Seite www.facebook.com/koeln.deutz (über 11.000 Likes)
• Über die lokale Presse (Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Kölner Wochenspiegel, 
Express etc.)
• Bewerbung über spezielle Kinderportale (Känguru – Stadtmagazin für Familien in KölnBonn, 
Duda – die Kinderzeitung vom Kölner Stadt-Anzeiger & Kölnische Rundschau etc.)
• Kooperation mit der Internet- & Facebook-Seite koeln.de
• Online-Veröffentlichung auf zahlreichen Partnerseiten
• Plakatwerbung mit Schwerpunkt Deutz (500 Stück)
• 50.000 zweiseitige Flyer – Verteilung über die regionalen Partner

Kooperationspartner
IG DEUTZ !
gemeinsame Interessen
Ihr Urlaubsmagazin

fb.com/koeln.deutz
 instagram.com/koeln.deutzwww.koeln-deutz.de
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Anlage 16 Stellungnahme DGB

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Deutscher Gewerkschaftsbund 
 
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Per Mail an  
  
 
 
  
Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen 2023 in Köln 8. Dezember 2022 
 
Sehr geehrte  
mit Mail vom 22.11.2022 haben Sie uns die Möglichkeit gegeben, zu mehreren beantrag-
ten Sonntagsöffnungen in 2023 Stellung zu nehmen. 
In der Vergangenheit haben wir ausführlich begründete Stellungnahmen zu jeder einzelnen 
beantragten Sonntagsöffnung abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden aus unserer Sicht 
von Rat und Verwaltung zu wenig berücksichtigt wurden. Deswegen gehen wir nicht auf 
die einzelnen Anträge ein, sondern verweisen auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem 
der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags-
ruhe zulässt.  
Für uns gilt: Rat und Verwaltung müssen sicherzustellen, dass Gesetze und 
Schutzrechte eingehalten werden. Beide müssen sich bewusst sein, dass sich 
ver.di bei Nichteinhaltung eine gerichtliche Prüfung vorbehält. 
Wir möchten darüber hinaus besonders auf folgenden Punkt hinweisen: 
Es muss vor Genehmigung der einzelnen Sonntagsöffnungen sichergestellt 
werden, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Umfängen statt-
finden!  
Die Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung voraus, 
dass diese ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher/innen anzieht als ein alleiniger ver-
kaufsoffener Sonntag. Aus diesem Grund beschreiben die Antragstellenden der Sonntags-
öffnung zum Teil sehr ausführlich die geplanten Anlässe als Entscheidungs- und Bewer-
tungsgrundlage für Rat und Verwaltung. In vielen Fällen sind die Antragstellenden der 
Sonntagsöffnung identisch mit den Veranstaltern der Anlassveranstaltungen. 
Leider mussten wir in 2022 verstärkt feststellen, dass mehrere Anlassveranstaltungen von 
der räumlichen Ausdehnung und dem gebotenen Programm/Ablauf/Angeboten deutlich 
kleiner ausgefallen sind, als in der ursprünglichen Beantragung der Sonntagsöffnung skiz-
ziert.

Seite 2 von 2 des Schreibens vom 08.12.2022 
Diese Abweichung ist aus unserer Sicht rechtlich problematisch, weil damit die ursprüngli-
chen Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage unterlaufen werden. Rat und Verwaltung 
müssen im Genehmigungsverfahren geeignete Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, 
dass die geplanten Sonntagsöffnungen grundsätzlich nur stattfinden können, sofern die 
Anlassveranstaltungen im beschriebenen Ansatz erfolgen. 
Wir werden den angekündigten Beschluss des Rates in dieser Hinsicht prüfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 14 Stellungnahme der IHK

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Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
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Datum 
28. November 2022 
  Stellungnahme zu den Anträgen der Interessengemeinschaften auf Genehmigung des 
Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den von den Kölner Interessen- und 
Werbegemeinschaften eingereichten Anträgen auf Genehmigung von Sonntags öffnungen für das Jahr 
2023 gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW. 
 
Verkaufsoffene Sonntage eröffnen insbesondere kleineren Händlern bzw. inhabergeführten Läden die 
Möglichkeit Aufmerksamkeit für ihr Geschäft zu generieren und aktiv Marketing zu betreiben. Die 
positiven Effekte von Sonntagsöffnungen beschränken sich jedoch nicht allein auf die Verfolgung 
händlereigener Ziele bzw. Interessen. Sonntagsöffnungen leisten darüber hinaus einen wichtigen 
Beitrag zur Stärkung der Ortskerne bzw. Stadtteilzentren, sowie des lokalen stationären 
Einzelhandels. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Onlinehandels kommt der 
Stärkung des stationären Einzelhandels eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren sorgen sie für 
eine Belebung des gesellschaftlichen Lebens in den Veedeln. Dies trifft insbesondere auf 
Traditionsfeste zu, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und Ausstrahlwirkungen über 
die Stadteilgrenzen hinaus entfalten.  
 
Das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht (OLG NRW) definiert in seiner ständige n 
Rechtsprechung den prägenden Charakter der Veranstaltung – die anlässlich der Sonntagsöffnung 
stattfindet – als Genehmigungsvoraussetzung. Dementsprechend darf die Sonntagsöffnung nur einen 
Annexcharakter haben. Neben der eindeutigen gesetzlichen Vorgabe sind in der Genehmigungspraxis 
dennoch auch der Mut und der Gestaltungswille aller am Prozess Beteiligten gleichermaßen gefragt, 
um die verkaufsoffenen Sonntage als Instrument erfolgreich und proaktiv für die Stadt Köln einsetzen 
zu können.

29. November 2022 | Seite  2 
 
Vorliegend haben die Antragssteller für die beantragten Sonntagsöffnungen substantiiert zu den 
jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen vorgetragen. 
 
Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln daher alle gestellten Anträge der 
Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen 
Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln

Anlage 6 Anträge Rodenkirchen

9961 Zeichen

Sonntagsöffnung zu den 
Rodenkirchener Sommertagen 2023 
 
 
 
Termin: Sonntag, 20.8.2023 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen 
Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit 
Rathausplatz). Maternusstraße  von Hauptstr. bis Wilhelmstr. 
Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom 
Sommershof. 
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.  
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen 
Anlass: Rodenkirchener Sommertage 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. 
Seit  2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ . 
Diese  Rodenkirchener Traditionsveranstaltung  ist die wichtigste 
und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 
2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende  Sonntag 
gewählt. Danach stand der Fokus stark auf d er Darstellung der 
Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer 
Sonderöffnung verzichtet 
Durch Corona beobachteten wir ein en verstärkte Frequentierung 
der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss de s 
Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent 
ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten. 
Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onli nehandel 
zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum

stationären Handel. 
 
Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener 
Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der 
zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen 
Strassenfestcharakter. 
Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig 
auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein 
hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in de m jedes Jahr Top -
Akteure der kölner Musikszene vertreten sind. 
                  
 
 
           
Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg 
jeden Jahr 30.000 bis 50.000  Besucher an den 2 Tagen nach 
Rodenkirchen. 
 
Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top -Akts und lokal -
etablierte Amateur-Akts.

An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit. 
Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, 
Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich.  
Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur 
Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und  
geschiclichkeitsspiele sind ein typisches Programm, daß von TVR 
angeboten wird. .  
                     
 
Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lä dt auf der 
Hauptstrasse zum flanieren ein.

Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner  Süden wird jedes 
Jahr erzeugt.

2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, 
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,  
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,  
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirche n und 
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche 
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen

Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie - und Ausgehsta ndort durch, was zunehmend 
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online -Handel 
aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus and eren Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut 
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch 
Inhaber-Aufgabe und andere st rukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen  
 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind 
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun

Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in 
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das 
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz 
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Beleb ung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 
 
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut 12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil 
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der 
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt 
wird. 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch

angelegter Gastronomie für Nah -Erholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 20.8.2023 
Marketingmaßnahmen  
 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit- 
und Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren. 
 
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vorletzte 
Veranstaltung. 
 
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65
-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 
 
  
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)

Rodenkirchener	Firmen	2019MeterExterne	Firmen	2019MeterAida	Mode3Adesso	Men	(Accessoires)3American	International	Women's	Club3AOK	Rhld/HH3AXA	Decker	5Adenauer	&Co5B8lich 3Argun	Celik	3Benetton	Terta	Kuhl	GmbH	&	Co.	KG4Bernhard	Tiarks	Seide4Bodyconcept3Cafe	Helmut	(Kaffe/Kuchen)3Boutique	Marc3Cologne	Spirits	(Gin)3Delikatessen	Wagner5Das	Flammenwerk	Imbiss6Dominico	Schuhe3De	Campo	Fashion4Domizil3Dom	&	Dömchen3Engel	Völkers	Immobilien	3Beauty-Service3Herrenmode	Sesterhenn4Dumont	Verlag3Juwelier	Behrendt3Happy	Crepe	2Klamöttchen	Haupt3Heim	&	Haus3Klamöttchen	Maternus3Jason's	Fish	(Backfisch/Pommes)3Kölner	Bilder-Bogen3Karussel	Zilken6Köttgen	Hörakustik3Kathrinchen's	Schinke	(Kindermode)3La	Strada3Kierdorf	(Mazda/Ford)10Le	Quartier	(Säfte)3Heinzelmann&Schwarz	4Marvi	UG	Del	Bajazzo6Kuta	Schmuck3Marx	communication/Wassertankstelle	3La	Creperie3Maternus	Apotheke3Luxem	Imbiss	(Currywurst/Pommes)5Net	Cologne3Mavrommatidis	Mode3Om	my	Yoga3Messow	Fensterwischer3Palladio	(Cocktails)4Michael	Klein/Trachten4Papeterie3Ledertruhe	Driesel3Piccionaia3Lee	Herren	Accessoires3Pilates	Bodymotion3Lieblingsgetränke.de3Sally's	(Mode)3O'Donnell3Strandgut	4Pin	Up/	Wotan4Tanzschule	van	Hasselt3Renault	10Walterscheidt3Rickert	Reibekuchen5Wohnen	&	Kochen2S.	Otto	Mode3Zaubermädchen3Schwenkgrill	Lenhartz	Q1	6112Tam	Ngngen-Stumpf	Asiafood2,5Projekt	E	Grill+Zubehör	(Markus	Hörr)5Tupperware3Lecker	Salami	SK	3Weingut	Sturm3Zurs	Spießbraten3Tropics	3157,5

Anlage 7 Anträge Lindenthal

77251 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 16.07.2023 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest:  
2. Lindenthaler Familien- und 
Veedelsfest 
 
Anlassbeschreibung: Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V. 
zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- 
und Veedelsfest  
Von Freitag, 14.07. bis Sonntag, 
16.07.2023 verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein 
wundervolles Gourmet- und Familienfest 
mit Winzermeile, Foodständen und 
Kinderkarussell. Das Fest richtet sich an 
die ganze Familie und wird wieder ein 
geselliger Treffpunkt für alle Menschen 
aus dem Veedel sein. 
 
Im Jahr 2019 hat die CIMA am 
Sonntag des Frühlingsfests eine 
Passantenfrequenzzählung 
durchgeführt, die ein 
Besucherpotential ergeben hat, das 
mindestens doppelt groß ist wie die 
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an 
einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die 
separate Auswertung der CIMA). 
 
Für das Jahr 2022 hat die Köln 
Business Wirtschaftsförderung eine 
Erhebung, anhand der 
Mobilfunkdaten, durchgeführt, die an 
dem Event-Sonntag, im Vergleich zu 
den Sonntagen davor und danach und 
auch im Vorjahresvergleich, im 
Durchschnitt eine 
Besucherfrequenzerhöhung, bei den 
Personen mit einem Mobiltelefon, in 
Höhe von rund 48% ergeben hat. 
 
Wie im Jahr 2022 wird das Fest am 
Sonntag, ab mittags ausgedehnt und die 
gesamte Dürener Straße zwischen 
Falkenburgstraße und Herbert-Lewin-
Straße als Veranstaltungsfläche bespielt. 
 
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet 
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den

Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine, 
Stiftungen und anderen Institutionen eine 
große Familienrallye für Kinder und 
Junggebliebene. Bei der Rallye werden 
an über 25 Stationen entlang der 
Dürener Str., draußen VOR den 
Geschäften auf den Bürgersteigen und 
an den Straßenecken, verschiedene 
Quizfragen und Aufgaben, in 
unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere, 
gestellt. Der Start der Rallye wird am 
Platz vor dem Stadtwaldeingang 
errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer 
der kostenlosen Rallye eine 
Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte 
können die unterschiedlichen Stationen 
durchlaufen werden.  
 
Als besonderes Highlight - wie in 2022 - 
wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener 
Str. (Karl-Schwering-Platz bis Classen-
Kappelmann-Str.) sperren lassen und für 
das Kinder-Kreativ-und Spieleland 
abtrennen. Hier können sich die kleinen 
und großen Kinder an verschiedenen 
Attraktionen austoben und spielerisch 
den alle Aktionen kennen lernen. Als 
Attraktionen sind z.B. sind wieder 
mehrere Hüpfburgen, ein 
Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars 
geplant. Als Aktionen soll es eine Station 
mit Mini-Gewächshäusern zum selbst 
setzen mit verschieden Obst- und 
Gemüsesorten und einen Button-, Mal 
und Basteltisch mit Motiven aus der 
Blumen- und Tierwelt geben. 
 
Zudem ist im Spieleland auch die 
Haltestelle für die beliebte 
Kindereisenbahn, die die ganzen 
Dürener Str. in dem Abschnitt der 
Gesamtveranstaltungsfläche abfährt. 
 
Eine Dixie Band sorgt auch auf der 
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang 
der Dürener Str. als Walking Act, für eine 
schöne musikalische Unterhaltung.  
 
Als weiteres Walking Act werden lustige 
Clowns entlang der Dürener Str. Klein 
und Groß unterhalten und so für eine 
fröhliche Stimmung sorgen.   
 
Parallel zu den Veranstaltungen des 
Familien- und Veedelsfest sollen am

Sonntag von 13 bis 18 Uhr auch die 
Geschäfte geöffnet sein dürfen. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um:  x ☐ eine historische Veranstaltung 
eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
Ca. 20.000 
 
4.105 
 
Karl-Schwering-Platz und die Dürener 
Str. (Falkenburgstr. bis Herbert-Lewin-
Str.)

Dürener Str. (Falkenburgstraße bis 
Herbert-Lewin-Str., einschl. 75 Meter 
links und rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme. 
 
Beim allerersten Lindenthaler 
Frühlingsfest wurde von der CIMA am 
Sonntag, den 19.05.2019 eine 
Passantenfrequenzzählung 
durchgeführt. Bis zum Einsetzen von 
Regen und Gewitter wurden je 30 
Minuten 500 bis 900 Besucher, im 
Durchschnitt pro Stunde also 1.400 
Personen gezählt. Die CIMA schreibt in 
Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem 
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30 
Minuten zu rechnen gewesen sei. Im 
Durchschnitt pro Stunde sind dies 1.700 
Personen, im Zeitraum von 5 Stunden 
also 8.500 Festbesucher und damit 
mehr als doppelt so viele wie bei der 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien 
GmbH. 
Die Auswertung der CIMA ist als 
separate PDF-Datei beigefügt. 
Durch die räumliche Ausdehnung des 
Festes auf die Dürener Straße sowie die 
inhaltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland 
am Sonntag erwarten wir zum einen, 
dass grundsätzlich mehr Besucher zum 
Fest kommen. Zum anderen gehen wir 
dadurch davon aus, dass deutlich mehr 
Besucher entlang der Dürener Straße zu 
zählen sein werden. Diese beiden 
Effekte sind in der Besucherprognose 
noch nicht berücksichtigt. 
 
 
Köln Business Erhebung 2022: 
Für das Jahr 2022 hat die Köln Business 
Wirtschaftsförderung eine Erhebung,

anhand der Mobilfunkdaten, 
durchgeführt, die an dem Event-
Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen 
davor und danach und auch im 
Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine 
Besucherfrequenzerhöhung, bei den 
Personen mit einem Mobiltelefon, in 
Höhe von rund 48% ergeben hat. 
Methodik: 
Die Besucherfrequenzen werden durch 
einen Dienstleister anhand von 
Mobilfunkdaten bis auf das Niveau einer 
einzelnen Haus-Nummer standortgenau 
berechnet. Das angefragte 
Untersuchungsgebiet entspricht der 
Dürener Str. zwischen 
Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel und 
Universitätsstraße. Erfasst werden alle 
Personen, die diesen Bereich am 
betreffenden Tag besucht haben. Die 
gleichbleibende Erhebungsmethodik 
ermöglicht einen tagesgenauen 
Vergleich von 2019 bis heute. 
Ergebnis: 
Im Ergebnis konnte die Köln Business 
uns bestätigen, dass die Besucherzahlen 
an dem Event-Sonntag 10.07.2022, 
anlässlich des 1. Lindenthaler Familien- 
und Veedelsfest und Kinder-Spieleland, 
im Mittel rund 48 % höher waren als an 
den Sonntagen eine Woche vor oder 
nach diesem Termin. Die Zahlen an nicht 
verkaufsoffenen Sonntagen liegen im 
Vergleichszeitraum der Vorjahre auf 
annähernd gleichem Niveau. So können 
externe Sonderereignisse (z.B. 
schlechtes Wetter) in diesem Vergleich 
entsprechend berücksichtigt bzw. 
ausgeschlossen werden. 
Wichtige Anmerkung: 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die 
Zahlen dieser Erhebung sich auf den 
gesamten Tag beziehen und somit in dem 
Veranstaltungszeitraum von einer 
proportional deutlich höheren Anzahl zu 
rechnen ist. Auch ist zu berücksichtigen, 
dass hier nur Personen mit einem 
Mobilfunktelefon erfasst wurden und somit 
ein hoher Anteil von Kindern, die vor allem 
Besucher eines Kinder-Spieleland sind, 
nicht erfasst werden konnten.  
 
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll zusätzlich der 
prägende Charakter des Lindenthaler

Familien- und Veedelsfest belegt 
werden.  
 
Werbemittel: Im Jahr 2022 wurden über 
2000 Flyer, 150 Plakate DIN A2 und 
zwei Große Banner, die über der 
Dürener Str. aufgehangen wurden, 
produziert. (Nachweis: Rechnung der 
Druckerei kann nachgereicht werden).  
Zusätzlich werden die gängigen Social 
Media Kanäle, allen wichtigen Kölner 
Zeitungen, Koeln.de und Radio Köln 
intensiv bespielt. Damit wird die 
Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben.  
 
Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und Kölner 
Wochenspiegel haben über das Fest 
berichtet. Kopien befinden sich in der 
beigefügten Präsentation. 
 
Fotos: befinden sich in der beigefügten 
Präsentation. 
 
Flächen: Das Lindenthaler Familien- 
und Veedelsfest hat seinen Kern und 
Ursprung auf dem Karl-Schwering-Platz, 
erstreckt sich aber am Sonntag über die 
gesamte Länge der Dürener Straße von 
der Falkenburgstraße bis zur Herbert-
Lewin-Str.. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Lindenthaler 
Familien- und Veedelsfest prägenden 
Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Öffentliche Zuschüsse: Für die 
Durchführung der Veranstaltung wurden 
in den Jahren 2022 Zuschüsse aus 
bezirksorientierten Mitteln gewährt. 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung

Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende

Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

1
Von:
; 
Betreff: Re: Anträge plus Anlagen VOS 2023
Guten Morgen  
 
Wir haben in dem Antrag Familien- und Veedelsfest einen Fehler gemacht, die Veranstaltung- und 
Verkaufsflächen bleiben analog zu 2022 gleich. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
  
 
  
 
 
 
          
         
      
 
 
 
 
Am 30.09.2022 um 00:42 schrieb  
 
 
Guten Abend  
 
Anbei unsere neu angepassten Anträge auf die VOS 2023. 
Weitere Anlagen mit Pressetexten etc. reiche ich nächste Woche nach. 
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
  
 
  
 
 
 
          
         
      
 
 
 
 
 
Anlage zum Antrag 1 - VOS 2023-07-16 Lindenthal - Familien- und Veedelsfest neu.pdf> 
<Anlage zum Antrag 2 - VOS 2023-08-27 Lindenthal - Stadtteilfest Lindenthaler 
Sommerfest.pdf>

Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
14.07. – 16.07.202314.07. – 16.07.2023
Veedels-Gourmetfest mit Winzermeile, 
Foodständen 
und Kinderkarussell.
Kinder Spieleland
Rallye für Kinder 
Kindereisenbahn

DÜRENER STRASSE
Eine umherziehende Dixie Band sorgt 
auf ganzer Strecke für musikalische Unterhaltung.
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 
Rallye für Kinder und JunggebliebeneRallye für Kinder und Junggebliebene
Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
20
21
22
232425
26
27
28
29
1
30
16
15
13
12
10
9
8
4
5
3
6
7
2
11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
START
ZIEL
Veedels-Gourmetfest 
mit Winzermeile
14.07. – 16.07.23
Lindenthaler Familien- und 
Veedelsfest 
Kinder Spieleland 
am 16.07.23
STATIONEN 
RALLYE FÜR KINDER 
AM 16.07 .2023
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet 
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit 
den Einzelhändlern, Gastronomen, 
Vereine, Stiftungen und anderen 
Institutionen eine große Familienrallye 
für Kinder und Junggebliebene. Bei der 
Rallye werden an über 25 Stationen 
entlang der Dürener Str., draußen VOR 
den Geschäften auf den Bürgersteigen 
und an den Straßenecken, verschiede-
ne Quizfragen und Aufgaben, in unter-
schiedlicher Schwierigkeits-Kategorie 
für Kleine und Größere gestellt. 
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

Als besonderes Highlight - wie in 2022 - wird der 
RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwe-
ring-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen 
und für das Kinder-Kreativ- und Spieleland ab-
trennen. Hier können sich die kleinen und großen 
Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben 
und spielerisch die Aktionen kennen lernen. Als 
Attraktionen sind z.B. eine Hüpfburg, ein Hinder-
nisparcours, Pedalos und Kettcars geplant. Als 
Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächs-
häusern zum selbst setzen mit verschieden Obst- 
und Gemüsesorten und einen Button-, Mal und 
Basteltisch mit Motiven der Tier- und Blumenwelt 
geben.
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 
Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland
Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
20
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16
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10
9
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11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
Lindenthaler Familien- und Veedelsfest 
Kinder - Kreativ- und Spieleland 
am 16.07.23
Veedels-Gourmetfest 
mit Winzermeile
04.07. – 16.07.23

Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023 
Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
07 .07 .2022
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

Presse
KÖLNISCHE 
RUNDSCHAU 
24.05.201 9
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

Presse 
WOCHENSPIEGEL  
22.05.201 9
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
28.05.201 9
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

CIMA 201 9
Passantenfrequenzzählung
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER

Sehr geehrter  
  
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Besucherfrequenzen für die Dürener Straße in Köln-
Lindenthal zum verkaufsoffenen Sonntag am 10.07.2022. Gerne stelle ich Ihnen diese 
Frequenzen und entsprechende Vergleichswerte zur Verfügung. 
  
Methodik: 
Die Besucherfrequenzen werden durch einen Dienstleister anhand von Mobilfunkdaten bis 
auf das Niveau einer einzelnen Haus-Nummer standortgenau berechnet. Das angefragte 
Untersuchungsgebiet entspricht der Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel 
und Universitätsstraße. Erfasst werden alle Personen, die diesen Bereich am betreffenden 
Tag besucht haben. Die gleichbleibende Erhebungsmethodik ermöglicht einen 
tagesgenauen Vergleich von 2019 bis heute. 
  
Im Ergebnis kann ich Ihnen bestätigen, dass die Besucherzahlen an dem Event-Sonntag 
10.07.2022, anlässlich des 1. Lindenthaler Familien- und Veedelsfest und Kinder-Spieleland, 
im Mittel rund 48 % höher waren als an den Sonntagen eine Woche vor oder nach diesem 
Termin. Die Zahlen an nicht verkaufsoffenen Sonntagen liegen im Vergleichszeitraum der 
Vorjahre auf annähernd gleichem Niveau. So können externe Sonderereignisse (z.B. 
schlechtes Wetter) in diesem Vergleich entsprechend berücksichtigt bzw. ausgeschlossen 
werden. 
  
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
  
Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 27.08.2023 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest:  
33. Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler 
Flair“) 
 
 
Anlassbeschreibung: Zum 33. Mal findet auf der Dürener 
Straße in Köln-Lindenthal das 
Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ 
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt.  
Das Straßenfest wird an zwei Tagen 
stattfinden und soll den ortsansässigen 
Gastronomen, Händlern, Vereinen, 
Institutionen und Fremd-Ausstellern, 
einen Ausgleich für die zwei nicht 
stattgefunden Straßenfeste bieten.  
Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am 
Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt 
sich die Straße auf einer Länge von rund 
einem Kilometer in eines der 
beliebtesten Kölner Straßenfeste und 
lockt viele Menschen aus dem ganzen 
Stadtgebiet und Umland an.  
 
Insgesamt laden über 120 
Verkaufsstände lokaler und 
überregionaler Händler zum Stöbern ein. 
Zahlreiche Vereine aus dem Veedel 
präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. 
Auch die katholische Pfarrgemeinde St. 
Stephan plant für dieses Jahr die 
Teilnahme am Stadtteilfest mit einem 
eigenen Stand. Gastronomen kümmern 
sich um das leibliche Wohl und an den 
Getränkestanden treffen sich Nachbarn 
und Freunde zum Gespräch. Für Kinder 
gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei 
Bühnen werden Musik und Tanz 
dargeboten. 
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ seit Jahren rund 50.000 
Menschen an. 
 
Parallel dazu sollen von 13 bis 18 Uhr 
auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um:  x ☐ eine historische Veranstaltung 
eine Veranstaltung, welche zum 33. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
50.000 
 
 
4.105 
 
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis 
Herbert-Lewin-Str.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 100 Meter links 
und rechts der Fahrbahn)

Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme. 
 
Eine offizielle Zählung der 
Veranstaltungsbesucher während des 
Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“ 
wurde in den zurückliegenden Jahren 
leider nicht durchgeführt.  
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll jedoch der prägende 
Charakter des Stadtteilfests 
„Lindenthaler Sommerfest“ und die Zahl 
der Veranstaltungsbesucher 
nachvollziehbar und plausibel belegt 
werden.  
 
Presseberichte: Unter anderem haben 
der Kölner Stadtanzeiger und die 
Kölnische Rundschau in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl. 
Bildern über das Stadtteilfest 
„Lindenthaler Sommerfest“ berichtet. 
Dabei werden immer wieder die 
Besucherzahlen genannt 
(„zehntausende Menschen“, „50.000“, 
…). 
Kopien der Presseberichte sowie Fotos 
können bei Bedarf gerne nachgereicht 
werden. 
 
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ erstreckt sich über die 
gesamte Breite der Dürener Straße und 
über eine Länge von rund einem 
Kilometer, vom Lindenthalgürtel bis zur 
Herbert-Lewin-Straße. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Stadtteilfest 
„Lindenthaler Sommerfest“ prägenden 
Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden

Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom 
Oberverwaltungsgericht für das Land 
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. 
Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten 
die OVG Richter Details ihrer 
Rechtsprechung (IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es 
zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise 
anhand von Presseberichterstattungen 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten 
für die geplante Veranstaltung, 
Aussagen über Straßensperrungen, 
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als 
auch anhand von der Art und dem 
Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das

Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend

selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Zum 33. Mal findet auf der Dürener 
Straße in Köln-Lindenthal das Stadt-
teilfest „Lindenthaler Sommerfest“ 
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt
3333
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST 
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023

3333
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST 
Insgesamt laden über 120 Verkaufs-
stände lokaler und überregionaler 
Händler zum Stöbern ein. Zahlrei-
che Vereine aus dem Veedel prä-
sentieren sich und ihre Tätigkeiten. 
Auch die katholische Pfarrgemein-
de St. Stephan plant für dieses Jahr 
die Teilnahme am Stadtteilfest mit 
einem eigenen Stand. Gastrono-
men kümmern sich um das leibliche 
Wohl und an den Getränkestanden 
treffen sich Nachbarn und Freunde 
zum Gespräch. Für Kinder gibt es 
zahlreiche Attraktionen. An drei 
Bühnen werden Musik und Tanz 
dargeboten.
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
Am Samstag von 1 4 bis 22 Uhr 
und am Sonntag von 1 1 bis 20 Uhr 
verwandelt sich die Straße auf einer 
Länge von rund einem Kilometer in 
eines der beliebtesten Kölner Stra-
ßenfeste und lockt viele Menschen 
aus dem ganzen Stadtgebiet und 
Umland an. 
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lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
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Sommerfest
STADTTEILFEST

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. 
AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ 
DARGEBOTEN.DARGEBOTEN.
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Sommerfest
STADTTEILFEST

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
28.08.201 7
Köln-Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: „Lindenthaler Flair“ auf der Dürener Straße
lockte Besucher ins Veedel
Am Sonntagmorgen eröffnet der Spielmannszug der „Lindenthaler
Lappenmänner“ das 29. Fest des „Lindenthaler Flair“.
Foto: Ebert
Von  Carina Ebert  28.08.17, 09:45 Uhr
Wenn rot-weiße Ballons die Dürener Straße säumen und das Trömmelchen des
Spielmannszugs erklingt, steht eines der bekanntesten Straßenfeste im Kölner Westen vor der Tür. In seiner 29.
Ausgabe lockte das „Lindenthaler Flair“ wieder tausende Kölner, Anwohner wie Veedelsfremde, auf seine
Flaniermeile entlang der Dürener Straße.
Rund 130 Händler, Vereine und Gastronomen präsentierten sich mit zahlreichen Angeboten und Aktionen für
die ganze Familie. Wohl 50.000 Besuchern trafen sich auf dem sonst vielbefahrenen Asphalt der westlichen
Verkehrsader schon traditionsgemäß zum Bummeln und Einkaufen oder zum Schlemmen und Feiern.
Musik und Unterhaltung boten die drei verschieden Festbühnen mit ihrem abwechslungsreichen Programm,
dass von Live-Bands über Tanz-Vorführungen bis hin zu Beatbox reichte. Modebewusste trafen sich zur
Modenschau von Cologne Couture, Motorfreunde kamen zu den Auto-Shows von McLaren, Lamborghini und
Co. zusammen.
Vielseitiger Stadtteil
„Lindenthal ist ein vielseitiger und sozial vernetzter Stadtteil, der viel zu bieten hat. Mit dem Fest wollen wir
nicht nur die Menschen von hier, sondern auch aus den Nachbarveedeln nach Lindenthal locken“, sagte Georg
Hempsch, der in diesem Jahr zum Vorsitzenden des „Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V.“ gewählt wurde
und sich seither für einen offeneren Austausch mit Verwaltung und Politik einsetzt. Zur Festeröffnung am
Sonntag lud er Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, Lindenthals Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-
Frerker und Bürgeramtsleiterin Ulrike Willms zu einem gemeinsamen Spaziergang auf der Dürener Straße ein.
„Mir gefällt es gut, dass sie die Schlemmeroase aufgelöst haben und das Fest sich dafür weiter entlang der
Straße erstreckt“, freute sich Scho-Antwerpes über die diesjährige Neuerung. „Damit wollten wir auch den
unteren Teil der Dürener Straße stärker involvieren“, erläuterte Hempsch. Damit sei die Festmeile nun knapp
100 Meter länger als in den Vorjahren. Die Essenstände habe man sporadisch entlang der genutzten 1,1
Kilometer verteilt.
„So entzerren wir das Angebot und regen die Besucher zum Erkunden an“, so Hempsch. Der „Ring Lindenthaler
Geschäftsleute“ ist seit jeher ideeller Träger des traditionellem Straßenfests, die operative Ausrichtung
übernimmt die Werbepraxis „Van der Gathen“, die auch das Straßenfest am Eigelstein oder die Dellbrücker
Festmeile ausrichten.
Auf Einzelhandel aufmerksam machen
Grundlegende Gedanken sowie Aufbau und Bestimmung der teilnehmenden Händler und Vereine bleibt
allerdings Aufgabe des Händlerrings. „Wir wollen mit dem Straßenfest auf den breit gefächerten Einzelhandel
in Lindenthal aufmerksam machen, deswegen legen wir Wert auf einen hohen Anteil lokaler
Gewerbetreibender“, so auch Vorstandsmitglied Sabine Eckart.
Rund 80 Prozent aller Stände wurden in diesem Jahr von ansässigen Händlern, Vereinen und Dienstleistern
gestellt. „Lindenthal ist jünger geworden und hat viele Individualisten und qualitätsbewusste, junge Menschen
angelockt, weswegen wir sehr stolz auf unsere große Einzelhandelsvielfalt sein können.“
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Sommerfest
STADTTEILFEST

Presse 
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
23.08.201 8
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
„Lindenthaler Flair“: Geschäftsleute laden zum verkaufsoffenen
Sonntag in Köln ein
Voll ist es stets beim Lindenthaler Flair auf der Dürener Straße.
Foto: Meurer
Von  Susanne Esch  23.08.18, 08:00 Uhr
Wo normalerweise reger Autoverkehr herrscht, dürfen einen Tag lang Menschen bummeln,
plaudern und an den Ständen nach schönen Dingen stöbern. Am Sonntag, 26. August, findet auf der Dürener
Straße zum 30. Mal das Fest „Lindenthaler Flair“ statt.
Eröffnet wird es um 11 Uhr vom 1. Kölner Tambour- und Hornistencorps „In Treue fest“. Bis 19 Uhr können die
Besucher an den Ständen und in den Geschäften shoppen. Speisen und Getränke werden bis 22 Uhr angeboten,
so dass die Gäste den Sommerabend auf dem Straßenfest noch genießen können. Auf einem Kilometer der
Dürener Straße zwischen Gürtel und Classen-Kappelmann-Straße bieten rund 120 Händler an Ständen und in
Geschäften Kleidung, Accessoires, Bücher, Blumen, Kosmetikartikel, Spielwaren, Feinkost, Haushaltswaren,
Dekoartikel und vieles mehr an.
Einige Geschäfte lassen sich etwas Besonderes einfallen
Das Besondere ist laut Georg Hempsch, Vorstandsvorsitzender des Rings Lindenthaler Geschäftsleute, die
Atmosphäre. „Hier bei unserem Straßenfest sind mehr als die Hälfte der teilnehmenden Händler
Ortsansässige“, betont er. „Viele lassen sich an diesem Tag für ihre Kunden etwas einfallen.“ So steht beim
Spielwarengeschäft Rabe eine Holzeisenbahn für junge Besucher.
Das Modegeschäft Cologne Couture lädt zu einer großen Designer-Modenschau ein. Auf drei Bühnen zeigen
mehrere Gruppen und Künstler ein vielfältiges Programm. So tritt der Jugendchor St. Stephan auf, die Gruppen
der Tanzschule van Hasselt zeigen ihr Können.
Das Straßenfest ist eine von zahlreichen Veranstaltungen, die der Ring Lindenthaler Geschäftsleute alljährlich
organisiert. Auch die Street Gallery, bei der Kunstwerke in den Läden der Händler zu sehen sind, und der Tag
der Nostalgie, an dem Oldtimer die Straße säumen, zählen dazu.
Dieses Jahr soll es erstmalig einen Weihnachtsmarkt auf dem Karl-Schwering-Platz geben. „Der Ring
Lindenthaler Geschäftsleute ist eine treibende Kraft im Viertel“, sagt Hempsch. Und die Händler haben weitere
Ideen parat. „Wir freuen uns auch auf das Fest, um mit den anwesenden Politikern einmal einige Dinge zu
besprechen“, so Georg Hempsch.
www.wirsindlindenthal.de (http://www.wirsindlindenthal.de)
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Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
26.08.201 9
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: Zehntausende Kölner pilgern auf die Dürener
Straße
Auf der Bühne sorgten Gruppen der Tanzschule van Hasselt für Stimmung.
Foto: Joachim Neubauer
Von  Joachim Neubauer  26.08.19, 13:43 Uhr
Statt Autos, Motorrädern und Fahrräder säumten am Sonntag etwa 100 Stände der lokalen
Geschäfte, sowie offene Läden und zwei Bühnen mit einem bunten Musik- und Tanzprogramm die sonst
vielbefahrene Dürener Straße. Gemütlich konnten die Besucher auf einem Kilometer Länge schlendern und sich
das vielseitige Angebot – ob Designmode, Kaffeeköstlichkeit oder Spielzeugware – anschauen. Auch für ein
musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Tanz, Gesang und einer eigenen Modenschau wurde auf zwei
Bühnen gesorgt.
Fliegende Kölschgläser bei „Stadtecken“
Zum ersten Mal auf dem Straßenfest mit dabei war die Designagentur „Stadtecken“ mit ihrer etwas anderen
Sicht auf Köln. „Seit drei Jahren kreieren wir neue Perspektiven auf die Domstadt“, so Vertriebsleiter Norbert
Brandes, der den Stand zusammen mit seiner Kollegin Monika Flink betreut. „Unsere klein- und
großformatigen Bilder sind professionelle Fotografien von Stadtmotiven, die wir grafisch ein wenig aufgepeppt
haben.“ So wie die fliegenden Kölschgläser, die anstelle der üblichen Gondeln die Zoobrücke am Rheinufer in
Riehl kreuzen. „Teilweise fallen uns neue Motive einfach bei Streifzügen durch Köln auf – dann sehen wir ein
schönes Panorama und uns fällt noch eine kleine Veränderung ein, die das Bild zu einem Hingucker macht.“
Neben fliegenden Kölschgläsern kann das auch schon mal ein Blauwal an einem Kran im Rheinauhafen oder ein
Elefant im Kölner Hauptbahnhof sein.
Mehr als 50 Motive hat die Agentur, die ausschließlich auf Straßenfesten und im Internet ihre Bilder anbietet,
für das Kölner Stadtgebiet kreiert. „In Zukunft fertigen wir auch Designs für andere Städte wie Rom oder
Barcelona an – selbst für Düsseldorf haben wir schon einige Ideen erarbeitet“, so Brandes mit einem
Schmunzeln. „Von unserer Premiere hier beim Lindenthaler Flair sind wir begeistert. Wir haben viel Publikum
und eine sehr angenehme Atmosphäre.“
Bis zu 100.000 Besucher
Positiv sieht den Verlauf des Festes auch Georg Hempsch, Vorsitzender vom Ring der Lindenthaler
Geschäftsleute e.V., der das Straßenfest im Veedel veranstaltet hat. „Auch in diesem Jahr hatten wir wieder
Glück mit dem Wetter und gehen von etwa 80.000 bis 100.000 Besuchern aus, die auch aus den anderen
Stadtteilen im Kölner Westen hier herkommen“, so Hempsch. „Denn mittlerweile genießt das Lindenthaler
Flair auch über den Stadtteil hinaus einen guten Ruf für das angenehme Ambiente.“
Zum Ziel hat das Straßenfest, den ortsansässigen Geschäften eine Bühne zu bieten, um ihre Waren und
Konzepte den Menschen im Veedel besser präsentieren zu können. Doch auch für die Anwohner ist das Fest zu
einer eigenen Größe geworden. „Das Lindenthaler Flair wird auch als Angebot wahrgenommen, um mit anderen
Lindenthalern in Kontakt zu treten. Hier trifft man sich, knüpft Bekanntschaften und tauscht sich über die
Geschehnisse im Veedel aus“, so Hempsch. Viele der Besucher seien mittlerweile Stammgäste der
Veranstaltung, die das Leben für einen Tag nach draußen verlagert, und kämen jedes Jahr vorbei, so der 44-
Jährige.
So wie Besucherin Simone Hutmacher, die im nahegelegenen Universitätsklinikum arbeitet. „Ich bin eigentlich
jedes Jahr hier und finde es schön, dass man sich hier ausnahmsweise am Sonntag alles anschauen und
gemütlich einkaufen gehen kann.“ Daher besucht sie die Veranstaltung schon im fünften Jahr in Folge. „Die
Chancen stehen gut, dass ich im nächsten Jahr wieder hier sein werde.“
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST

Presse
CITYNEWS 
23.08.201 9
Lindenthaler Flair: Das große 
Straßenfest auf der Dürener Straße 
in Köln
Alle Infos zum Straßenfest in Köln-Lindenthal auf der Dürener Straße
copyright: Krzysztof Swider
Im Reigen der Kölner Straßenfeste ist nun Lindenthal an der Reihe. Zum bereits 31. Mal findet auf der 
Dürener Straße am Sonntag, 25.08.2019, von 11 bis 22 Uhr das Straßenfest mit dem schönen Namen 
“Lindenthaler Flair” statt. Zwischen Stadtwaldgürtel und Herbert-Lewin-Straße präsentieren sich die 
ortsansässigen Läden aus dem Veedel auch in diesem Sommer mit vielen besonderen Angeboten und 
Sonderaktionen. Die Aussteller locken die Besucher mit vielen verschiedenen Waren, Dienstleister 
informieren über ihre Angebote und Vereine präsentieren sich und ihre Aktivitäten. Außerdem laden 
die Händler die Straßenfest-Besucher beim gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag zum 
Bummeln und Einkaufen ein.
Zudem gibt es neben einer Auto-Show, einer Designer-Modenschau und Tanzvorführungen viele 
weitere Aktionen auf der Dürener Straße. Und auch für die Kleinen soll das Stadtteil-Event zum Erleb-
nis werden. So laden beispielsweise eine Hüpfburg und eine Eisenbahn und diverse Mitmach-Aktio-
nen die Pänz zum Spielen und Toben ein.
23. August 2019
Musik, Tanz und Designer-Show beim Lindenthaler Flair
Ein buntes abwechslungsreiches Programm, verteilt auf zwei Bühnen, sorgt für zusätzliche Unterhal-
tung. So wird es auf der Bühne bei Haus Schwan Live-Musik, z. B. mit Lupo geben. Auf der Bühne der 
Tanzschule van Hasselt performen Tänzer Nonstop-Tanzshows wie beispielsweise Formations- und 
Bewegungstänze, Hip-Hop, Zumba etc. und laden alle zum Mitmachen ein. Zudem wird bei der Desig-
ner-Modenschau von Cologne Couture die Sängerin Emily Fröhling die schönsten Melodien aus 
berühmten Musicals wie Mamma Mia, Phantom der Oper, König der Löwen und vielen mehr singen. 
Beginn ist hier gegen 15 Uhr auf der Dürener Straße  an der Ecke Geibelstraße.
Kulinarisch werden die Gäste beim Lindenthaler Flair mit Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die ortsan-
sässige Gastronomie sowie Street-Food-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Besucher.
Mit dem Spielmannszug “In Treue fest” wird das Straßenfest um 11 Uhr eröffnet. Die offizielle Straßen-
fest-Eröffnung findet um 13 Uhr mit einer kleinen Feier auf der Bühne der Tanzschule Hasselt am 
Karl-Schwering-Platz ein. Hier werden der Vorstand des Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
gemeinsam mit Kölner Politiker den Startschuss geben.
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 15.10.2023 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest: 
25. Street Gallery – Kunst- & Weinfest 
mit großer Kunst-Rallye und 
Spieleland & Kreativwerkstatt 
 
Anlassbeschreibung: Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V. 
bereits zum 25. Mal die Street Gallery 
in Lindenthal.  
Von Freitag 13.10. bis Samstag, 
20.10.2023 werden über 50 Geschäfte 
entlang der Dürener Straße sowie in 
den Seitenstraßen zu kleinen Galerien 
und Museen.  
 
Zum Eröffungswochenende 13.10-15.10 
wird sich auf dem Karl-Schwering-Platz 
ein Veedels-Gourmetherbstfest mit 
Winzermeile, Cocktail-Stand, 
Foodständen und Kinderkarussell 
präsentiert. Das Fest richtet sich an die 
ganze Familie und wird wieder ein 
geselliger Treffpunkt für alle Menschen 
aus dem Veedel sein. 
 
Da wir bereits an einem 
vergleichbaren Fest im Frühling eine 
Passatenfrequenzzählung durch die 
CIMA am Sonntag durchgeführt 
haben, die ein Besucherpotential 
ergeben hat, das mindestens doppelt 
groß ist wie die Zahl regulärer 
Einkaufsbesucher an einem Werktag 
(Details: s. „Quellen-angabe und die 
Belege“ sowie die separate 
Auswertung der CIMA), nehmen wir 
dies zum Anlass, dass auch zum neu 
ausgetragenen Herbstfest ein ähnlich 
hoher Wert zu erwarten ist. 
 
An dem Sonntag, den 15.10., wird dann 
das Herbstfest durch ein großes 
Rahmenprogramm auf die gesamte 
Dürener Str. zwischen 
Falkenburgstraße und Universitätsstraße 
als Veranstaltungsfläche ausgedehnt. 
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet 
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den 
Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine, 
Stiftungen und anderen Institutionen eine

große Kunst- & Herbstrallye für Kinder 
und Junggebliebene. Bei der Rallye 
werden an über 25 Stationen entlang der 
Dürener Str., draußen VOR den 
Geschäften auf den Bürgersteigen und 
an den Straßenecken, verschiedene 
Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in 
unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere gestellt 
werden. 
 
Der Start der Rallye wird am Platz vor 
dem Stadtwaldeingang, neben der 
Open-Air Ausstellung, errichtet, hier 
erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen 
Rallye eine Stempelkarte und können 
direkt die erste Station, die von dem 
RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit 
dieser Stempelkarte können die 
unterschiedlichen Stationen durchlaufen 
werden. Nach Erreichen von 10 
Stempeln erhält jedes Kind ein 
hochwertiges Malbuch und einen 
kostenlosen Einlass in die 
Kreativwerkstatt und das Spieleland. 
Neben dem Speise- und 
Getränkeangebot auf dem Karl-
Schwering-Platz, wird es verschiedene 
Stationen auf der Dürener Str. geben. 
Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, 
einen Grill-und Getränkestand, bei 
Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen 
Waffelstand und bei vom Fass einen 
Erfrichungsgetränkestand geben. Auch 
werden die Gastronomen Ihre 
Außengastronomie mit dem Thema 
Kunst & Herbst schmücken und 
besondere Speise und Getränke zum 
Thema anbieten.  
 
Als besonderes Highlight - wie in 2022 - 
wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener 
Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert-
Lewin-Str.) sperren lassen und für die 
Kreativwerkstatt und das Spieleland 
abtrennen. Hier können sich die kleinen 
und großen Kinder an verschiedenen 
Attraktionen, die überwiegend durch 
Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden 
und andere Institutionen organisiert 
werden, austoben und spielerisch 
kennen lernen.  
In der Kreativwerkstatt können 
unterschiedliche Kunstarten spielerisch 
erkundet werden, so soll es z.B., in 
Zusammenarbeit mit dem Gymnasial-

und Stiftungsfond, eine Station zum Bau 
von Insekten-Hotels geben, mit der 
Stiftung Villa Kunterbunt eine 
Buttonstation zum selbst gestalten und 
mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und 
Wichelmann einen Maltisch geben. 
Als Attraktionen sind nicht nur eine 
Hüpfburg der Rheinenergie, ein 
Kletterburg mit Rutsche der Zurich 
Versicherungs AG geplant, sondern 
auch diverse Kreative Circus- und 
Geschicklichkeitsübungen an 
Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, 
Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern 
und Keulen, Diabolos, Springseile und 
Hula-Hoop z.B. betreut durch die Freie 
evangelischen Gemeinde Köln-
Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-
Club Lindenthal oder der 
Kirchengemeinde St. Stephan, geplant. 
Die Tanzschule van Hasselt wird zum 
Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein 
spezielles Kindertanzangebot auf der 
Veranstaltungsfläche organisieren. 
 
Zudem wird es wieder an dem Sonntag 
eine große Vernissage mit den über 50   
teilnehmenden Geschäften, zu der 25. 
Street Gallery in Lindenthal geben. 
Vor den einzelnen Geschäften entlang 
der Dürener Straße sollen Künstler vor 
Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) 
Open-Air Ateliers errichten und direkt 
vor Ort den Besuchern Ihre Exponate 
präsentieren. 
 
NEU ist auch, dass die, auf dem Karl-
Schwering-Platz etablierte große Open-
Air Ausstellung, auf den 
Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / 
Dürener Str.) verlegt wird.  
 
Auch gibt es wieder den Speaker’s 
Corner auf dem Platz vor Café 
Heinemann (Dürener Straße/Ecke 
Hans-Sachs-Straße), und auf dem 
Stadtwaldeingang (Dürener 
Straße/Ecke Lindenthalgürtel) 
 
Zudem wird der Lindenthaler Tierpark 
miteinbezogen und auf rund 2.000m² 
Parkfläche eine Open-Air 
Skulpturenausstellung geben.  
 
In der kath. Kirche St. Stephan ist 
zudem ein Orgelkonzert geplant.

Zu der Veranstaltung wird wieder ein 
Kunstkatalog erstellt, der bereits in die 
Stadtbibliothek aufgenommen wurde. 
 
Parallel zu den Veranstaltungen des 
Frühlingsfests sollen am Sonntag von 13 
bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet 
sein dürfen. 
 
 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um:  x ☐ eine historische Veranstaltung 
eine Veranstaltung, welche zum 25. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
7.000-9.000 
 
4.105 
 
 Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 75 Meter 
links und rechts der Fahrbahn) 
 Karl-Schwering-Platz 
 Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) 
 Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ 
Ecke Lindenthalgürtel) 
 Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-
Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) 
 Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer 
Str.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 75 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme. 
 
Eine Zählung der 
Veranstaltungsbesucher der Street 
Gallery in den zurückliegenden Jahren 
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die 
zahlreichen Pressemeldungen nennen 
leider keine konkreten Besucherzahlen.  
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll jedoch der prägende 
Charakter der “Street Gallery“ belegt 
werden und die Zahl der 
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar 
und plausibel geschätzt werden.  
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom 
Oberverwaltungsgericht für das Land 
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. 
Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des

Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten 
die OVG Richter Details ihrer 
Rechtsprechung (Information hierzu von 
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es 
zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise 
anhand von Presseberichterstattungen 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten 
für die geplante Veranstaltung, 
Aussagen über Straßensperrungen, 
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als 
auch anhand von der Art und dem 
Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Werbemittel: Im Jahr 2021 wurden 
2.500 Kunstkataloge und über 100 
Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: 
Rechnung der Druckerei kann 
nachgereicht werden).  
Zusätzlich werden die gängigen Social 
Media Kanäle intensiv bespielt. Damit 
wird die Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben.  
 
Flächen: Die Street Gallery 2023 
erstreckt sich über die Dürener Str. (von 
der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr. 
einschl. 75 Meter links und rechts der 
Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz, 
den Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den 
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke 
Lindenthalgürtel), den Lindenthaler 
Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ 
Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath. 
Kirche St. Stephan (Bachemer Str.). 
Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in 
den Geschäften ist geplant, im Jahr 2023 
einzelne Parkbuchten vor den 
Geschäften in Open-Air Ateliers 
verwandelt und die Bürgersteige von 
Performance Künstlern zu bespielen. 
 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und der Kölner 
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl.

Bildern über die Street Gallery 
geschrieben.  
 
Öffentliche Zuschüsse: Für die 
Durchführung der Street Gallery wurden 
in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 
2021 wurden Zuschüsse aus 
bezirksorientierten Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Street Gallery 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch

begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

über 50 Geschäfte zwischen Falkenburgstraße 
und Universitätsstraße stellen Kunst aus, werden 
zu Galerien und Museen.
Die Kunst beherrscht das Geschehen!
13.–21.10.2023

KREATIVWERKSTATT  FÜR KINDER  
SONNTAG 15.10. 
KUNSTKUNST
KUNST IN DEN GESCHÄFTEN
von Freitag 13.10.23 bis Samstag 21.10.23  
OPEN AIR AUSSTELLUNG 
13.10.-21.10.
25. STREET GALLERY LINDENTHAL
street_gallery_lindenthal
www.wirsindlindenthal.de duerenerstrasse
www.lindenthal.info
VEEDELS-GOURMETHERBSTFEST  
13.10.-15.10. 
Eingang zum Stadtwald (Ecke Dürenerstr./Lindenthalgürtel)
Karl-Schwering-Platz
KUNST- & HERBSTRALLYE FÜR KINDER  
SONNTAG 15.10. 
Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.
Falkenburgstraße bis Herbert-Lewin-Str.

• Seit 25 Jahren entwickelt sich die Street Gallery Lindenthal   
immer mehr zum Kulturereignis im Veedel; was vor 25 Jahren mit  
„Kunst im Schaufenster“ begann, ist heute ein großartiges Mitein-
ander von Bürgern, Geschäften, Vereinen, Aktionen und Organisa-
tionen. 
 •Einmal im Jahr verwandelt die STREET GALLERY das Veedel 
in einen Ort der Kunst, Kultur und Begegnung und bringt nicht nur 
die Menschen, die hier leben und arbeiten, über die Kunst enger 
zusammen: auf ca. 1,6 km Länge entlang der Dürener Straße zwi-
schen Falkenburgstraße, dem Karl-Schwering-Platz genau in der 
Mitte und der  Universitätsstraße am Ende werden Ladengeschäfte 
zu Kunstgalerien; Plätze werden zu Open-Air-Ausstellungen- und 
Austragungsorte für Konzerte; u.a. tritt der  bekannte  Kölner St. 
Stephan Chor auf; eine „Speakers Corner“ gibt Raum für die öf-
fentliche Meinung. 
•Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage 
mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 24. Street 
Gallery in Lindenthal geben.
Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen 
Künstler vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air 
Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besuchern Ihre Exponate 
präsentieren.

Über 50 Geschäfte auf der 
Dürener Straße werden zu 
Galerien
Ein Bild aus Nägeln von Karl Lagerfeld und David Bowie beim Optiker; 
kleine Vogelbilder aus Steinen zwischen Damenbekleidung und kräftige, 
abstrakte Malerei zwischen Babystramplern. Das ist die STREET GALLERY 
Lindenthal. Der inhabergeführte Einzelhandel schafft Raum für die Kunst 
und bringt somit die Menschen näher zusammen. Seit 24 Jahren lockt die 
STREET GALLERY  Kunstschaffende und Kunstinteressierte an und erwei-
tert das Leben im Veedel um kulturelle Ereignisse. Die STREET GALLERY 
zeigt Bekanntes und Unbekanntes, immer wieder neu und doch schon aus 
Tradition. Sie gibt jungen, unbekannten Künstlern ein Forum genauso wie 
bekannten und beliebten Künstlern jeden Genres und zieht weit über die 
Grenzen Kölns hinaus Interessierte Menschen ins Veedel. 2022 wird eine 
enge Kooperation mit den Kunst(hoch)schulen der Region eingegangen. 
Ein aufwendiger, aber taschenformatiger Kunstkatalog und ein geführter 
“Kunstspaziergang“ geleiten durch die Galerien, die mit Kunstschildern 
von außen gekennzeichnet sind.

SKULPTURENAUSSTELLUNG 
IM LINDENTHALER TIERPARK 
AUF 2000 M2 PARKFLÄCHE
OPEN AIR

„Wir für Lindenthal“ – eine große Open Air Ausstellung verbindet 
die Menschen im Veedel...
EINGANG ZUM STADTWALD wird für eine 
Woche zum Open Air Fotoausstellungsfläche 
umfunktioniert. 
„WIR FÜR LINDENTHAL“ zeigt in großforma-
tigen Plakaten Menschen und Organisationen, 
die sich für Menschen im Veedel einsetzen. 
Grund genug für alle Beteiligten, sich vor “ihrem“ 
Portrait einzufinden.
OPEN AIR

STRASSEN-RALLYE FÜR KLEIN UND GROSS
SPIELELAND & KREATIVWERKSTATT  (Karl-Schwering-Platz 
bis zum Herbert-Levin-Str.), u.a. Atelier Himmelblau, Malschule 
Fels, Villa Kunterbunt, Lions Club, Tanzschule van Hasselt, 
Gymnasial- und Stifftungsfond u.v.m.
STRASSENMUSIK  (vor allen „Galerien“), 
SPEAKERS CORNER  (auf dem Platz vor Café Heineman und 
Stadtwaldeingang Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel), 
CHORAUFTRITT  St. Stephan (Kirche St. Stephan)
GOURMETHERBSTFEST  (Karl-Schwering-Platz)
Zusätzlich gibts es am Sonntag den 15.10. ein großartiges Programm!
OPEN AIR

Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
20
21
22
232425
26
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29
1
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16
15
13
12
10
9
8
4
5
3
6
7
2
11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
START
25. Street Gallery
Spieleland & Kreativwerkstatt
am 15.10.23
ZIEL
Bei der Rallye werden an 30 Stationen entlang der Dürener 
Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen 
und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder 
Aufgaben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden.
Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwald-
eingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet, hier 
erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen Rallye eine Stem-
pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem 
RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempel-
karte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen 
werden. Nach Erreichen von 10 Stempeln erhält jedes Kind 
ein hochwertiges Malbuch und einen kostenlosen Einlass in 
die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Spei-
se- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz, 
wird es verschiedene Stationen auf der Dürener Str. geben. 
Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill-und Ge-
tränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen 
Waffelstand und bei vom Fass einen Erfrichungsgetränkes-
tand geben. Auch werden die Gastronomen Ihre Außen-
gastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und 
besondere Speise und Getränke zum Thema anbieten. 
KUNST- & HERBSTRALLYE 
FÜR KINDER
RALLYE STATIONEN
25. Street Gallery
Kunst & Gourmetherbstfest 
13-15.10.23

Entlang der 1,6 km Dürener Straße werden vor Geschäften 
Kunstler Open-Air Atelier errichten
Open Air Kunsthandwerk 
& 
STREET PERFORMANCES
OPEN AIR

Die Kunsthalle am Bezirksrathaus Aachener Straße 220 ist ein 
wesentlicher Bestandteil der STREET GALLERY. Auf über 200 m2 
finden hier finden Vernissagen, Finissagen und ein  Kunstmarkt 
statt. Die Sammelausstellung der STREET GALLERY  ist während 
der Bezirksamtsöffnungszeiten zu besichtigen und hat musealen 
Charakter. Teilnehmende Künstler und deren Angehörige überneh-
men hier den “Museumsdienst”.
4
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir eine Freude und eine Ehre, dass ich zur 23. Street Gallery auf 
der Dürener Straße ein Grußwort schreiben darf. Es handelt sich um 
ein langjähriges Projekt, das in privater Initiative der Geschäftsleute 
im Zusammenwirken mit etlichen Künstlerinnen und Künstlern jedes 
Jahr erfolgreich durchgeführt wird. Und es gibt nicht nur Kunstwerke in 
Geschäften und gastronomischen Betrieben zu sehen. Sondern foto -
grafische Künstlerinnen und Künstler werden auf dem Karl-Schwering-
Platz auch wieder eine Open-Air-Ausstellung mit dem Titel „Menschen 
im Veedel mit Maske“ zeigen.
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler erhalten mit der Street 
Gallery ein Forum, um sichtbar zu werden, und für das Publikum wird 
die Möglichkeit zur Begegnung sowohl mit den Ausstellenden als 
auch miteinander geboten. Kunst kann inspirierend wirken und neue 
Perspektiven anbieten. Vielleicht benötigen wir dies gerade jetzt, im 
zweiten Corona-Jahr, in ganz besonderem Maße. Daher sollten wir die 
Gelegenheit nutzen.
Ich würde es begrüßen, wenn zur nächsten Street Gallery wieder eine 
Auftaktveranstaltung in der Kunsthalle des Bezirksrathauses stattfinden 
würde.
Für die diesjährige Ausstellung wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg.

STREET 
GALLERY 
Lindenthal
Presse
Kölner Stadt-Anzeiger
1 7 .09.201 9

Kölnische 
Rundschau 
24.09.201 9

Kölner Stadt-
Anzeiger 
26.09.201 9

Kölner 
Wochenspiegel
02.10.201 9 02.10.201 9

Kölner Stadt-
Anzeiger 
21.10.2021

CIMA 201 9
Passantenfrequenzzählung
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest im 
Frühling eine Passatenfrequenzzählung durch die 
CIMA am Sonntag durchgeführt haben, die ein 
Besucherpotential ergeben hat, das mindestens 
doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufs-
besucher an einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die separate Aus-
wertung der CIMA), nehmen wir dies zum Anlass, 
dass auch zum neu ausgetragenen Herbstfest ein 
ähnlich hoher Wert zu erwarten ist.

Anlage 12 Anträge Rath Heumar

21284 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss 
des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Musikfestival 04.06.2023 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen 
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer, 
als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist 
frei, 2017 feierte das Musikfestival 20. 
Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist 
gesorgt. 
      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
25. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe. 
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000 
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Im Jahr 2017 haben wir auf dem 
Veranstaltungsgelände eine Zählung mit 
Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte 
selbst haben eine Strichliste geführt. 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Im Jahr 2019 waren die Zahlen ähnlich 
derer aus 2017 und 2018 
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen. 
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften

gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots 
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze) 
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen. 
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig,

umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss 
des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest 
24.09.2023 
     wenn ein Konsens für einen der 
Termine gefunden wird. 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der verschiedene 
Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die 
die IG selbst baut und den Wein verkauft. 
Es gibt ebenfalls nicht alkoholische 
Getränke und sowohl einen Stand mit 
Kuchen/Waffeln als auch einen mit  
herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es 
eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei.      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar, die letzten zwei 
Jahre gab es keinen VOS zu dieser 
Veranstaltung, davor die Jahre 
schon. Der Besucherstrom war 
allerdings ähnlich . 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
11. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe. 
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000 
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Besucherstrom in den vergangenen Jahren 
war mit dem traditionellen Musikfestival 
vergleichbar. 
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen. 
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften

gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots 
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze) 
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen. 
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig,

umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anlage 9 Antrag Braunsfeld

25063 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) 
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und 
Feiertagen 
 
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. 
 
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: 
 
§ 6 (Fn 3) 
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage 
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen 
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. 
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,  
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. 
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur 
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß 
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. 
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen 
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. 
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe 
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. 
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe 
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht 
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, 
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und 
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr 
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes 
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, 
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 
2. Ostersonntag, 
3. Pfingstsonntag, 
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. 
 
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: 
 
 an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen 
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr 
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte 
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) 
 innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges 
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben 
werden 
 der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige 
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung 
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn 
 sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen 
Veranstaltungen stattfindet 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären 
Einzelhandelsangebotes  
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
 der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren 
 der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen  
dient. 
 
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den 
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und 
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von 
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. 
 
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes 
NRW zum Download bereit. 
 
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes 
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse 
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter 
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. 
 
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten 
u.a. geschaffenen  Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer 
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. 
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich 
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die 
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für 
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige 
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. 
 
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender 
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu 
erleichtern:

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile am 05.11.23, 
 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass 
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen 
und zeitlichen Zusammenhang mit der 
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung 
findet in den Straßenzügen statt, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der 
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 
16) sind der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. 
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung:  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ 
einander näher zu bringen. 
Zum Auftakt der inzwischen 12. Martinsmeile 
planen wir ein Konzert mit dem Chor der 
evangelischen Clarenbachgemeinde. 
Anschließend wird, wie jedes Jahr,ein St. 
Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein 
und Geschenke  und Weckmänner an Kinder 
und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er 
von einer kleinen Blaskapelle der

ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt 
ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der 
geöffneten Geschäfte) Verschiedene Aktionen 
werden seinen Auftritt flankieren.  
So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das 
Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Hierzu verteilt 
die IG im Vorfeld Bastelmaterialien an die 
Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-Aspekt 
noch stärker zu betonen, werden an 
verschiedenen Stationen entlang der Aachener 
Straße Fragen zum Leben und Wirken des 
Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt 
es einen Stempel und für das volle Heft eine 
kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien- 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und 
Altenheimen Einladungen verteilt und über 
einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur 
Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und 
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld gemeinsam 
mit dem Generationennetzwerk ZeitGeist e.V. 
an ihren Stehtischen vor den Geschäften 
Menschen aus dem Veedel für die 
ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre 
Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig Spenden 
sammeln. Der Information über die Arbeit der 
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine 
entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und 
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe 
unterstützt.  
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden Charakter 
hat und nicht die Ladenöffnung im 
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter.

Zum Zuschnitt der Veranstaltung: 
Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener 
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie 
zwischen Paulistr. und Maarweg. 
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600m, 
stadtauswärts ca. 400 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
     ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 16000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund 
ca. 2500 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
und Mortag basierend errechnen sich ca. 
1200 Besucher u.Besucherinnen 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. 
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm. 
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit

nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Die Auswirkungen der Corona- Krise auf 
die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener 
Straße zeigen sich jetzt erst langsam. Erste 
zusätzliche Ladenleerstände sind zu 
verzeichnen. 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der 
Krise gerade erst neu eröffnet worden und 
die Geschäftsinhaber wurden vom 
anschließenden Lockdown besonders hart 
getroffen. Auf dem neu entstandenen 
Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 
eröffnete Geschäfte teilweise bereits 
wieder geschlossen. 
 
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein 
Rückgang der Einzelhandelsflächen 
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den

Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich 
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld 
belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang 
der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016). 
 
 
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes, da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, 
Handarbeitswaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So verfügt 
Braunsfeld im Bereich der beantragten 
Ladenöffnung derzeit über 10 ! Friseure, 4 
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 
Schmuckgeschäfte. 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in 
einem Ladenlokal). 
 
Im November 2021 auf dem 
Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte 
standen im Februar 2022 teilweise schon 
wieder vor der Schließung. 
 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im 
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante

Ansiedlung von Einzelhandel auf dem 
ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier  
 
durch die Fa. Pandion ausschliesslich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl 
von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee), den Baesweiler Hof 
und den zuletzt entstandenen 
Wohnkomplex am Clarenbachplatz. 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind sowohl 
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch 
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der 
Martinsmeile handelt es sich um eine 
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld 
sondern auch für die umgebenden Veedel. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl 
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl 
hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale 
an zentraler Stelle sowie die Schließung 
der Kaisers-Filiale (alles in 2017)  noch 
verstärkt. Die angekündigte Schließung 
weiterer Geschäfte wird die Situation noch 
weiter verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt 
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet 
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz 
steigender Einwohnerzahlen 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017).  
Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt. 
CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 
2021 gesunken. 
 
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums 
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat 
die Abwanderung von Kaufkraft in den

letzten Jahren verstärkt.  
 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
 
 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten 
und weiteren Aktionen möchte die IG 
Braunsfeld die Attraktivität des 
Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.

Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)ZentrumAnzahl der BetriebeVKFZentralitätMittelfristiger Bedarf200820162008201620082016BZ Porz 107 23.000         18STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A.NVZ Sürth18 1.650           11Entwicklungstendenznegativneutralpositiv

Anlage 3 Antrag Severinsviertel

11753 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: Dä Längste Desch vun Kölle 
Anlassbeschreibung: 
Strassenfest, das seit mehr als 40 Jahren 
immer am dritten Wochenende im September 
auf der Severinstraße stattfindet. Im 
kommenden Jahr am 16. und 17.09.2023. 
 
Was ist geplant? 
Beim Längste Desch gelangen wieder mehr 
als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, 
Getränke- und Informationsstände zum 
Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und 
eine große Bühne auf dem 
Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund 
um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
 nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um:  eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, die zum 43. Mal 
stattfindet. 
 erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe. 
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; 
ja 
 nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg 
für eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
 nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
ca. 100.000 Personen und mehr laut 
Presseberichtung im KStA, KR und 
EXPRESS 
5.500 Personen (Angabe von Larbig & 
Motrag Retailbericht 2016 / 2017) 
Die in der Vergangenheit genehmigten 
Grenzlinien sollen fortbestehen. 
Severinstraße 1-193 782 m, weitere 
Details siehe Karte, ca. 9.600m² (782 m 
Straßenlänge * 12m durchschnittlich 
Straßenbreite zzgl. Severinskirchplatz) 
Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m², da 
sich am VOS nur max. 60% der 
Einzelhändler beteiligen. Vor allem die 
Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM 
öffnen nicht. 
(Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch 
das offizielle Einzelhandel- und 
Zentrenkonzept der Stadt Köln ermittelt. Für 
das Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt 
Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine 
gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m². Da 
sich der Antrag auf das Severinsviertel 
bezieht, gehen wir von einer geschätzten Verkaufsfläche von knapp 10.000 m² aus (

Seite 234, Einzelhandel- und 
Zentrenkonzept der Stadt Köln, 2010)) 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen. 
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- 
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Im Folgenden beziehen wir uns auf die 
Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (§ 6 Abs. 
1. S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW 
 
Der Einzelhandel im Severinsviertel steht 
unter Wettbewerbsdruck und unterliegt 
strukturellen Veränderungen. Hinzu kommen 
die weitreichenden Folgen durch die Corona 
Pandemie, wie uns eine Umfrage unter 
unseren Händlern bescheinigt hat. 
Dies möchten wir mit folgenden 
Sachverhalten erläutern und belegen. 
Laut einer Untersuchung der © Michael 
Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA 
Beratung + Management GmbH / BBE 
Handelsberatung GmbH, München 2019- 
2021 basierend auf © Statistisches 
Bundesamt haben sich die 
Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, 
zu dem das Severinsviertel gehört, deutlich 
reduziert. 
Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres 
Instrument, den Einzelhandel im 
Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 
Nr. 3 LÖG zu stärken. 
Die Besucher haben die Möglichkeit die 
Vielseitigkeit der Straße und die Angebote 
des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. 
Von früheren VOS wissen wir, dass das 
Severinsviertel und seine Einzelhändler von 
einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren 
werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots 
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
 
Siehe die Ausführungen zu Sachgrund 2.

Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, 
dass der zentrale Versorgungsbereich 
gestärkt wird. 
Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion 
für die wohnortnahe Versorgung der 
Bewohner*innen des Severinsviertels und 
der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen 
Gütern des täglichen Bedarfs. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
 
Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit 
dem Straßenfest   wissen wir, 
dass sich die Anzahl der Besucher aus 
anderen Stadtteilen und deren Verweildauer 
deutlich erhöht. 
Daraus leiten wir ab, dass das 
Severinsviertel von einem verkaufsoffenen 
Sonntag profitieren wird und es zu einer 
Belebung des Severinsviertels kommt.

Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg

163 Zeichen

16.11.22, 06:46 Kölner Stadt-Anzeiger e-paper
https://epages.ksta.de/data/165748/reader/reader.html?#!preferred/0/package/165748/pub/219837/page/28/alb/5981828 1/1

Beschlussvorlage Rat

85720 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 4182/2022 
Freigabedatum 
 05.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset-
zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige-
fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
tagen. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 30.01.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für das Jahr 2023 haben 15 Interessengemeinschaften, 21 Anträge für das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. 
 
Alle Anträge sind genehmigungsfähig. Diese sind: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga: 
 
Die Anuga gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindust-
rie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln statt, erstmals 1924. 
Sie ist zentraler Handelsplatz für Hersteller*Innen, Importeur*Innen und Großhändler*Innen 
sowie Entscheidungsträger*Innen der Ernährungswirtschaft.  
Als internationale Leitmesse führt die Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter*Innen und 
Nachfrager*Innen für Handel und Gastronomie bzw. außer-Haus-Markt zusammen.  
 
Die Messe öffnet vom 7. bis 11. Oktober 2023 für das nationale und internationale Fachpubli-
kum und Köln erwartet erneut Aussteller*Innen und Besucher*Innen aus der ganzen Welt. In 
diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends von Lebensmitteln und Getränken.  
Die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln werden zusammen mit den Kölner Gourmetspezia-
list*Innen für den Aktionszeitraum 04.-14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im Rahmen des 
Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50 ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern 
wird ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebot in der Stadt zusammen-
gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen Gourmet-
freund*Innen angenommen werden kann. 
 
Dabei reichen die Angebote von Tastings bei den Gourmetanbieter*Innen über spezielle Me-
nüangebote in den Restaurants bis hin zu Kochvorführungen bei denen viele Tipps der Profis 
weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es 
dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück) und eine APP 
ebenfalls zweisprachig geben. Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse 
wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Köl-
ner Innenstadt wiederfinden.  
 
Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch im Hin-
blick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein 
besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen 
„Einkaufsleben“ der Menschen abhebt.  
 
Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
Die Messe würde auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden.  
 
Prognostisch dargelegt werden zwischen 44.000 und 50.000 Personen erwartet, die am Sonn-
tag, den 08.10.2023, zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden.

3 
 
Dem stehen im Vergleich aus dem Jahre 2021, dem letzten Jahr, in dem die Anuga stattfand, 
169.653 Fachbesucher aus 201 Ländern gegenüber (vgl. 
www.anuga.de/diemesse/anuga/daten-fakten/) 
 
Die Anuga bietet rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche. 
Dem steht eine potentielle geöffnete Verkaufsfläche in der Kölner Innenstadt von 219.800 bis 
235.500 Quadratmetern entgegen. Somit ist die Veranstaltungsfläche deutlich größer, als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte. 
 
Des Weiteren ergab sich aus der Passant*Innenbefragung des offenen Sonntages 
08.10.2017, dass für rund 60% der Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Köl-
ner Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ im Vordergrund 
standen. Somit wird der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Lediglich 22% der Besucher*Innen kamen ausschließlich 
wegen des Einkaufens.  
 
In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Be-
suchsmotiven vor allem mit Gastronomiebesuchen verbunden.  
 
Des Weiteren konnte resümiert werden, dass am Sonntag mehr Besucher*Innen von außer-
halb in die Kölner Innenstadt kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen 
Wochentagen (s. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8% der auswärtigen Besucher*Innen 
stammen am Sonntag aus dem Ausland und sind überwiegend Tourist*Innen. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben.  
 
Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öf-
fentliche Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln: 
 
Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh-
migung der für den 03.12.2023 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih-
nachtsmärkte. 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die 
beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes 
erforderliche Strahlwirkung einnimmt. 
 
Die über den ganzen Innenstadtbereich verteilten acht Kölner Weihnachtsmärkte, die Hun-
derttausende Besucher*Innen anziehen, gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den 
beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. 
Nach verschiedenen aktenkundigen Quellen führen die Kölner Weihnachtsmärkte die Besu-
cher*Innenzahlen deutschlandweit an. Diese Angaben stützen sich sowohl auf statistische 
Daten des Online-Portals für Statistik Statista (de.statista.com) als auch ergänzend auf Anga-
ben bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia, wonach der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit 
seinen ca. fünf Millionen Besucher*Innen unter den Kölner Weihnachtsmärkten der größte ist 
und insbesondere ausländische Tourist*Innen hierhin mit Bussen anreisen (vgl. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsmarkt). 
 
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Beschluss vom 17.12.2021- 4 B 1904/21:NE 
zu den Kölner Weihnachtsmärkten 2021 Folgendes ausgeführt: 
 
„Die Einschätzung des Rats, dass die über die Kölner Innenstadt verteilten Weihnachtsmärkte 
im gesamten Freigabebereich mehr Besucher*Innenströme anziehen würden als die Laden-
öffnung, ist nicht schon jetzt erkennbar offenkundig fehlsam. Dabei ging der Rat vor dem Hin-
tergrund der auch überregional erheblichen Bedeutung der Kölner Weihnachtsmärkte und 
unter Berücksichtigung der vom Stadtmarketing im Einzelnen angeführten Prognosen und 
seiner Annahme, am dritten Adventswochenende liege erfahrungsgemäß eindeutig der fre-
quenzstärkste Besucher*Innentag der Vorweihnachtszeit, von einer konservativ abgeschätz-

4 
ten für den 19.12.2021 zu erwartenden Gesamtbesucher*Innenzahl der Kölner Weihnachts-
märkte zwischen 145.900 bis ca. 152.800 aus. Nachvollziehbar berücksichtigt er, dass die 
Weihnachtsmärkte sicherlich nicht die Besucher*Innenzahlen aus den Vorjahren generieren 
könnten, die Einschränkungen in Zeiten der Corona-Pandemie und die Tatsache, dass die 
Weihnachtsmärkte 2020 nicht stattgefunden hätten, den Fokus und die Strahlwirkung aber auf 
genau diese Märkte lenken würden. Demgegenüber werde gestützt auf bundesweite Befra-
gungen von Weihnachtsmarktbesucher*Innen mit 54.600 und 57.150 Besucher*Innen ge-
rechnet, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kämen. Bezogen auf diese 
dem Antrag entnommenen Zahlen nahm das Stadtmarketing Köln an, es lägen derzeit weder 
dezidierte noch abgeleitete andere Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Be-
sucher*Innenzahlen erwarten ließen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen be-
legen könnten. Es zog darüber hinaus Erkenntnisse dazu heran, wonach die hohe Zahl von 
Besuchern auf Weihnachtsmärkten sich auch daraus ergebe, dass diese deutlich häufiger als 
Verkaufsstellen des Einzelhandels von Gruppen besucht würden. Zudem bezog der Rat plau-
sibel ein, dass der Bummel über den Weihnachtsmarkt einen ersichtlichen Besu-
cher*Innenmagneten darstelle, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebe, eine 
auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger 
Besucher*Innen anlocke und diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre durch einen 
Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen gekennzeichnet sei. Die Veranstalter*Innen und 
der Rat gingen auf der Grundlage der von ihnen herangezogenen Erkenntnisse nachvollzieh-
bar von regelmäßig rund 4 Mio. Besucher*Innen der Kölner Weihnachtsmärkte aus, wobei 
aufgrund der Pandemie in diesem Jahr nur mit 3,75 Mio. prognostizierten Besucher*Innen zu 
rechnen sei. Teilweise über 50 % der Besucher*Innen reisten bei einem derart überregional 
bekannten Weihnachtsmarkt aus über 50 km entfernt liegenden Wohnorten an, was für die 
hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spreche. Ei-
nen hohen Anteil der Kölner Weihnachtsmärkte hätten nationale und internationale Gäste, die 
mit mehreren hundert Bussen die Stadt für einen Tagesausflug oder eine Wochenendreise 
nutzten. 
 
Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner 
konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besu-
cher*Innenzahl, nämlich eine Gesamtbesucher*Innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 
Menschen.  
 
Mit diesen Besucher*Innenzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelege-
nen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den 
öffentlichen Charakter des Sonntages. 
 
Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesu-
cher*Innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besu-
cher*Innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies ent-
spricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*Innen. Diese Anzahl hat 
die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Besucher*Innenzählung anlässlich der ANUGA am 
08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besu-
cher*Innenmenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund 
eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit 
grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt.  
 
Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*Innen, 
als Besucher*Innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die 
zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die 
Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen 
Grund für den Aufenthalt der Besucher*Innen. 
Neben der Gegenüberstellung der Besucher*Innenzahlen kommt es nach der Rechtspre-
chung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstal-
tung an. Bei den Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – 
um langjährige, traditionelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen nor-
malen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innen-
stadtweihnachtsmärkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangen-
heit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachts-

5 
märkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild 
der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die 
Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher*Innenmagneten dar, der sich deutlich 
von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl 
der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*Innen anlockt. Auch diese spezifische 
Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen 
gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung 
am beantragten Dezembersonntag bei. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben.  
 
Wie 2021, als das Oberverwaltungsgericht NRW, die zentralen Kölner Innenstadtweihnachts-
märkte in seinem Beschluss vom 17.12.2021 als ausreichenden Anlass für eine Sonntagsöff-
nung bestätigte, ist auch in 2023 von vergleichbaren Zahlen und einem ausreichenden Anlass 
auszugehen. 
 
Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17  für 
den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass 
zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucher*Innenaufkommens des Leipziger 
Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen 
prognostiziert worden. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der 
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für ge-
nehmigungsfähig.  
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger 
Weihnachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, 
dass auch ohne exakte Darstellung von Besucher*Innenzahlen die Bedeutung des Weih-
nachtsmarktes offensichtlich ist. 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle: 
 
Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer 
am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet.  
Beim Längsten Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- 
und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne 
auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das 
Angebot ab. 
 
Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4. (§°6 
Abs. 1. S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW und trägt folgendes vor: 
 
„Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen 
Veränderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie 
uns eine Umfrage unter unseren Händler*Innen bescheinigt hat. 
 
Das möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersu-
chung der Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management 
GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019-2021 basierend auf dem Statistischen 
Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Se-
verinsviertel gehört, deutlich reduziert.  
 
Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch 
vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne 
des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken.  
 
Die Besucher*Innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des 
lokalen Einzelhandels neu zu entdecken.

6 
Von früheren verkaufsoffenen Sonntagen wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Ein-
zelhändler*Innen von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. 
 
Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt 
wird.  
Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewoh-
ner*Innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des 
täglichen Bedarfs. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste 
Desch“ wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und 
deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem 
verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels 
kommt.“ 
 
Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an diesem Tag ca. 100.000 Besu-
cher*Innen und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*Innenzahl, welche lediglich auf-
grund der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. 
Hinzu kommt, dass lediglich 60% der Einzelhändler*Innen im Severinsviertel an dem ver-
kaufsoffenen Sonntag beteiligt werden. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und 
DM öffnen nicht. Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ findet dieses Jahr bereits 
zum 42. Male statt. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung 
eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Severinsviertel aufsuchen. 
Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Die Verwaltung hält diesen Antrag zumindest im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW 
für genehmigungsfähig. 
 
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest: 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung 
eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es han-
delt sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 120.000 – 
150.000 Besucher*Innen anzieht. Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichter-
stattung hinreichend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-
feiert-alles-zum-familien--und-stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-
jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vor-
handene Bildmaterial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivi-
tät dieses Straßen- und Familienfestes.  
Beim größten Familien- und Stadtteilfest in Nordrhein-Westfalen während der Schulferien, 
öffnen sich immer am ersten Wochenende im August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal-
tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf der Festmeile der Deutzer Freiheit und den 
angrenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS SCHULHOF wird gerade Familien viel 
geboten. Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und entdecken, was das Zeug hält“ be-
suchen mehr als 150.000 Besucher*Innen, darunter weit über 10.000 Kinder, das zweitägige 
Deutzer Familien- und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein abwechslungsreiches Bühnen-
programm mit exklusivem Kinderprogramm und Live-Musik, vielfältige Kinderaktionen, bunten 
Ständen freuen. 
 
Dazu gehören: 
 
Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte 
• Über 30 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern 
• Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte bekommen die Kinder eine 
Überraschungstüte 
• 4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt 
• Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein 
• Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro 
 
Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen 
• Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert 
• Kinderprogramm an beiden Tagen bis 16.00 Uhr auf der gamescom family & friends Bühne

7 
an der Kirche St. Heribert 
• Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen 
 
Urlaubsideen 
• Aussteller*Innen aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren 
auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends 
 
Die Verkaufsstellenöffnung zieht demgegenüber nur geschätzte 10.000 Besucher an. 
 
Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in 
eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend 
stattfindet. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffe-
nen Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig er-
achtet.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche 
Interesse ist ausreichend begründet. 
 
5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023: 
 
Hier beantragt die ABC-Aktionsgemeinschaft ein Fest, welches seit 2009 (mit Ausnahme der 
Jahre 2021 und 2022) stattfindet. Es findet auf der Bonner Straße, vom Chlodwigplatz bis 
Bonner Wall statt. Das „Südstadt Fest“ findet an zwei Tagen statt. Von Samstag, 10.06.2023 
bis Sonntag 11.06.2023, jeweils von 12.00 – 22.00 Uhr. An ca. 100 Ständen können sich viele 
Anlieger *Innen und Gewerbetreibende aus der Südstadt und die Besucher*Innen treffen, re-
den, essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000 Besucher*Innen werden an den zwei Tagen 
erwartet.  
 
Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine 
Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf der Hauptbühne wird es Raum geben für die 
örtliche Tanzschule und für die große Südstadt-Modenschau. Außerdem treten kölsche Grup-
pen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und Pläsir, gemischt mit internationalen Bands, z. B. aus 
Luxemburg auf. Das Abendprogramm steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit bekann-
ten Coverbands oder Künstler*Innen z. B. der „Neuen Deutschen Welle“. Diese Musikrichtung 
feiert nächstes Jahr ihren 40 Geburtstag und es ist geplant, dass Originalkünstler*Innen, wie 
„Markus“ etc. auftreten. Die Veedelsbühne wird allen Künstler*Innen und Gruppen aus der 
Südstadt gewidmet sein. Es wird mit einer offenen Yogastunde begonnen. Eine Jugendein-
richtung wird mit ihrer Musikgruppe auftreten, aber auch lokale Künstler*Innen, wie „Tom 
Words“, „Die Brausen“ oder der Frauenchor „Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz. Wei-
terhin ist geplant, hier auch ein Programm für die kleinen Besucher*Innen zu organisieren, z. 
B. Kindertheater, Puppenaufführung und Vorlesen.  
 
Das „Südstadt Fest“ ist bekannt für seine besonderen externen Aussteller*Innen.  
Im Non-Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen und Designer*Innen, Hersteller*Innen 
von Schmuck, Accessoires, Leder- und Korbwaren. Im Food-Bereich wird das Angebot der 
anliegenden Gastronom*Innen durch hochwertige Aussteller*Innen ergänzt. Rund um die 
„Bananen-Insel“ entsteht jedes Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf verschiedenen Win-
zer*Innen. Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden und Be-
kannten ein. Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell, Hüpfburg, Mitmach- und Bastelak-
tionen sprechen die kleinen Besucher*Innen an. Ganz besonderen Wert legen sie darauf, 
dass gemeinnützige Organisationen und Vereine sich präsentieren können. Mindestens zehn 
kostenfreie Standplätze stehen z. B. dem Kinderhospiz-Verein, Tierschutzverein, Stollwerk-
Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc. zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten sie 
eine Tombola, deren Erlös komplett einem gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute 
kommt. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 5.000 Besucher*Innen an. Das „Südstadt Fest“ 
mit seinen ca. 100.000 Besucher*Innen an zwei Tagen zieht Besucher*Innen aus allen Teilen

8 
Kölns und der Umgebung an. Die Südstadt verfügt zurzeit noch über eine Vielfalt an unter-
schiedlichen Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der letzten drei Jahre – auch bedingt 
durch die Corona Pandemie und weitere Krisen – hat jedoch zu der ein oder anderen Schlie-
ßung geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, folgt oftmals entweder Gastronomie 
oder ein Dienstleister. Dies schmälert die Attraktivität des Einkaufsstandortes. 
 
Die Aktionsgemeinschaft möchte die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten erhalten, insbe-
sondere der unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen verkaufsoffenen Sonntag ergibt 
sich für viele die Möglichkeit, besonders auf sich aufmerksam zu machen und so den Standort 
attraktiv zu halten.  
 
Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent-
scheidende Element, dass Besucher*Innen die Südstadt aufsuchen.  
Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Südstadtfest allei-
ne prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwaltung gemäß § 6 Abs. 
1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 
 
6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023: 
 
Die ABC-Aktionsgemeinschaft beantragt für 2023 das „Nachbarschaftsfest“. 
Das „Nachbarschaftsfest“ auf der Merowingerstraße wird seit 2012 alle zwei Jahre veranstal-
tet. Corona- und Krisenbedingt musste es in 2020 und 2022 ausfallen und wird deshalb am 2. 
und 3. September 2023 mit besonderen Attraktionen zurückkehren.  
 
Alle Gewerbetreibende auf der Merowingerstraße und den Seitenstraßen nehmen an diesem 
Fest teil, das als „Nachbarschaftsfest“ konzipiert ist. Das Fest zieht auch viele Besucher*Innen 
aus umliegenden Viertel Kölns an.  
Besondere Attraktionen des Merowinger „Nachbarschaftsfestes“ sind drei Bühnen – eine gro-
ße Tombola und die Beteiligung vieler Anwohner*Innen und Künstler*Innen.  
 
Die Vondelstraße mit einer Bühne wird primär vom Comedia Theater bespielt.  
Hier treten Künstler*Innen auf, die auch im Programm des Comedia Theater gelistet sind. Das 
Comedia Theater ist bekannt für seine Kinderaufführungen und auch die werden auf der Büh-
ne präsentiert.  
 
Auf der Hauptbühne (Richtung Rolandstraße) wird am Sonntag von Pfarrer Hans Mörtter – ein 
Hauptorganisator des „Nachbarschaftsfestes“ - ein Gottesdienst abgehalten, zusammen mit 
einem katholischen Priester und einem Iman.  
 
In einer Modenschau können sich die ansässigen Modegeschäfte präsentieren und es treten 
überwiegend Musiker*Innen und Gruppen aus der Südstadt auf. Auch einzelne Vereine kön-
nen sich hier präsentieren.  
Auf der dritten Bühne treten überwiegend etwas unbekanntere und junge Musiker*Innen und 
Bands auf.  
 
In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine kleine „Kunst-Meile“, wo bildende Künstler*Innen ihre 
Werke ausstellen und verkaufen können. Begleitet wird dies von „live“ Vorführungen, die den 
Zuschauer*Innen zeigen, wie die Kunstwerke entstehen. Es wird neben den Ständen der Ge-
schäftsleute zusätzlich Plätze für Flohmarktstände der Anwohner*Innen geben, sowie Raum 
für von Anwohner*Innen organisierten Aktionen z. B. Spiele, Kinderaktionen, Informations-
stände.  
Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt auf der ganzen Fläche. Der Fokus dieses Festes liegt 
auf der Beteiligung der Anwohner*Innen und anliegenden Geschäftsleuten und Dienstleis-
ter*Innen, daher werden nur in Einzelfällen kommerzielle Aussteller*Innen zugelassen. Beglei-
tet wird dieses „Nachbarschaftsfest“ von einer großen Tombola, an der sich alle Geschäftsleu-
te in der Südstadt beteiligen. Der Erlös der Tombola dient zum Teil der Finanzierung des Fes-
tes, alle Überschüsse werden an gemeinnützige Organisationen in der Südstadt gespendet. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 4.000 Besucher*Innen an. Das Nachbarschafts-
fest wird an den zwei Tagen rund 30.000 Besucher*Innen anziehen. Es wird auf die Auffüh-

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rungen zu der aktuellen Situation des Einzelhandels in der Südstadt  unter Punkt 5. ABC-
Aktionsgemeinschaft, Südstadt Fest – Straßenfest, 11.06.2023 verwiesen. 
 
Das Nachbarschaftsfest prägt den Charakter dieses Tages, während die Verkaufsstellenöff-
nung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Ver-
gangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt.  
 
Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 2: 
 
7. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 20.08.2023: 
 
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na-
men „Rodenkirchener Sommertage“. Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die 
wichtigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 war immer die 
Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der 
Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Son-
deröffnung verzichtet  
 
Durch Corona beobachtete die Interessengemeinschaft eine verstärkte Frequentierung des 
stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*Innen, dass der Ein-
zelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*Innen noch vor zehn Jahren 
kannten. Kund*Innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zugewandt hat-
ten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel.  
 
Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen 
stattfinden. Eine Straßensperrung der zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typi-
schen Straßenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig 
auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenpro-
gramm statt, in dem jedes Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind.  
 
Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 
Besucher*Innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl-
ner Top-Akts und lokal-etablierte Amateur-Akts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansässi-
ge Institutionen mit. Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalvereine 
u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbe-
spaßung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typi-
sches Programm, das vom Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufs-
ständen laden auf der Hauptstraße zum Flanieren ein. 
 
Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Akts prägen den Charakter dieses 
Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet.  
Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besu-
cher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt.  
 
Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi-
gungsfähig. 
 
8. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 17.09.2023: 
 
Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2023 zum 21. Mal statt.  
Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und 
insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee-
dels.  
Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Ge-
schäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden 
Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*Innen in vielfältigster Art Kunst nahe.

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Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile in 2023 wieder ein großes Kulturfest 
werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 
3.000 Besucher*Innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son-
dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*Innen, die ihre Werke präsen-
tieren, steigt jedes Jahr: 
 
In 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus 
neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der 
Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, 
Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den 
Einzelkünstlern*Innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden 
Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkir-
chen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule 
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier 
der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die-
se am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffent-
lichkeit präsentieren können.  
 
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstler*Innengruppe des Caritas Altenzentrums 
von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*Innen, Tänzer*Innen und Literat*Innen, die 
das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind 
so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. 
 
Als Ausstellungsorte sind die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchenge-
meinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-
Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants 
und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – 
die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie ei-
nem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander 
verbunden. Wie auch in 2022 wird in 2023 die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln 
mit einer Ausstellung in den neuen Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird.  
Eine Öffnung gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie.  
 
Den Besucher*Innen werden 2023 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) ange-
boten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkir-
chen unternommen werden können.  
 
Die Künstler*Innen werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag 
an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben. Die mittlerwei-
le etablierte Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige 
Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf 
Ihrer Agenda, die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit 
Förderbedarf, Senior*Innen, unbegleitete jugendliche Migrant*Innen) in die Abläufe von Ro-
denkirchen zu integrieren. 
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, 
der in einer Auflage von 5.000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite 
die teilnehmenden Künstler*Innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit 
dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten 
vereinfacht. 
 
Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag 
des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrich-
ten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus 
der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa 
Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*Innen und 
Aussteller*Innen organisieren. 
 
Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen 
für Schüler*Innen und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den

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o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publi-
kum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Dis-
ziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“.Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die 
breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, 
während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung 
des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, die auch 
ohne den parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine 
wegen der Kunst gefunden haben.  
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 3: 
 
9. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 16.07.2023, Lindenthaler Familien- und Veedels-
fest: 
 
Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- und Veedels-
fest, welches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden hat. 
 
Von Freitag, den 14.07 bis Sonntag, den 16.07.2023 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz 
wieder in ein wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit Winzermeile, Foodständen und 
Kinderkarussell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt 
für alle Menschen aus dem Veedel sein.  
 
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfestes eine Zählung der Passantenfre-
quenz durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist 
wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe 
und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesu-
cher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch Messung der Passantenfrequenz ermittelten 
Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegenüber stehen.  
 
Für das Jahr 2022 hat die Köln Business Wirtschaftsförderung eine Erhebung anhand der 
Mobilfunkdaten durchgeführt, die an dem Event-Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen da-
vor und danach und auch im Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine Besucherfrequenzerhö-
hung, bei den Personen mit einem Mobiltelefon, in Höhe von rund 48% ergeben hat. 
 
Ebenfalls, wie im Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ab mittags ausgedehnt und die gesam-
te Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße wird als Veranstaltungs-
fläche bespielt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit 
den Einzelhändler*Innen, Gastrom*Innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine 
große Familienrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Statio-
nen entlang der Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den 
Straßenecken, verschiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeitska-
tegorie für Kleine und Größere, gestellt. 
 
Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang errichtet, hier erhalten alle Teil-
nehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte können die 
unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Als besonderes Highlight – wie schon im 
Jahre 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert-
Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen.  
Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und 
spielerisch alle Aktionen kennen lernen.  
Als Attraktionen sind z. B. eine Hüpfburg, ein Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars ge-
plant.  
Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächshäusern zum selbst setzen mit verschieden 
Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal- und Basteltisch mit Motiven aus der Blu-
men- und Tierwelt geben.  
Zudem ist im Spieleland auch die Haltestelle für die beliebte Kindereisenbahn, die die ganzen 
Dürener Str. in dem Abschnitt der Gesamtveranstaltungsfläche abfährt.

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Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der Dürener Str. als Wal-
king Act, für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige 
Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stim-
mung sorgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass 
Lindenthal mit seinen Bürger*Innenfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von 
verkaufsoffenen Sonntagen Besucher*Innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als 
„Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden und schon in dieser Konstellation eine Vielzahl an 
Besucher*Innen angelockt, die die Zahl der Verkaufsstellenbesucher*Innen deutlich überstieg. 
Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen.  
 
Da die Sonntagsöffnung aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellt ist der 
Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 
 
10. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 27.08.2023, Lindenthaler Sommerfest: 
 
Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, 
wie es die Stadtteilfeste in Deutz, Kalk. Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück darstellen.  
Es handelt sich um Stadtteilfeste, die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt 
sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug 
(öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung 
eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben.  
Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und 
den Kirchen toleriert und in der Folge nach der Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln 
nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentli-
chen Interesses an. 
 
Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) findet diesjährig 
zum 33. Mal auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt. Das Straßenfest findet, wie in 
2022 an zwei Tagen statt und soll den ortsansässigen Gastronom*Innen, Händler*Innen, Ver-
einen, Institutionen und Fremd-Aussteller*Innen, einen Ausgleich für die zwei nicht stattgefun-
den Straßenfeste bieten.  
 
Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße 
auf einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Straßenfeste und 
lockt viele Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an.  
Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände lokaler und überregionaler Händler*Innen zum 
Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch 
die katholische Pfarrgemeinde St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteil-
fest mit einem eigenen Stand. Gastronom*Innen kümmern sich um das leibliche Wohl und an 
den Getränkestanden treffen sich Nachbar*Innen und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt 
es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten.  
 
Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher*Innen und mehr in das Quartier. Be-
sucher*Innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem 
Kölner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler 
Sommerfest (ehemalig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent-
scheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen 
Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Die Verwaltung hält diesen Anlass nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für genehmigungs-
fähig. 
 
11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 15.10.2023: 
 
Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 25. Mal die „Street Gallery“ in Lindenthal. 
Vom 13.10.2023 bis zum 20.10.2023 werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße 
zu kleinen Galerien und Museen.

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Zum Eröffnungswochenende am 13.10-15.10.2023 wird auf dem Karl-Schwering-Platz ein 
Veedels-Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarus-
sell präsentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger 
Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Begleitet werden die Kunstaustellungen in 
den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenpro-
gramm, das in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen 
in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. 
 
Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 15.10.2023 werden neben den 
Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfin-
den: An dem Sonntag, den 15.10., wird dann das Herbstfest durch ein großes Rahmenpro-
gramm auf die gesamte Dürener Str. zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als 
Veranstaltungsfläche ausgedehnt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zu-
sammenarbeit mit den Einzelhändler*Innen, Gastronom*Innen, Vereine, Stiftungen und ande-
ren Institutionen eine große Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Junggebliebene.  
 
Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen vor den Ge-
schäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder Aufga-
ben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und Größere gestellt 
werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang, neben der Open-Air 
Ausstellung, errichtet. Hier erhalten alle Teilnehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stem-
pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. 
 
Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach 
Erreichen von zehn Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kosten-
losen Einlass in die Kreativwerkstatt und das Spieleland.  
 
Neben dem Speise- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz, wird es verschiede-
ne Stationen auf der Dürener Str. geben. Z. B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill-
und Getränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden wird es einen Waffelstand und bei „vom 
Fass“ einen Erfrischungsgetränkestand geben. Auch werden die Gastronom*Innen ihre Au-
ßengastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Ge-
tränke zum Thema anbieten.  
 
Als besonderes Highlight, wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-
Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für die Kreativwerkstatt und das 
Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen At-
traktionen, die überwiegend durch Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und andere Institu-
tionen organisiert werden, austoben und spielerisch kennen lernen. 
 
In der Kreativwerkstatt können unterschiedliche Kunstarten spielerisch erkundet werden, so 
soll es z. B., in Zusammenarbeit mit dem Gymnasial- und Stiftungsfond, eine Station zum Bau 
von Insekten-Hotels geben, mit der Stiftung Villa Kunterbunt eine Buttonstation zum selbst 
gestalten und mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und Wichelmann einen Maltisch geben. 
 
Als Attraktionen sind nicht nur eine Hüpfburg der Rheinenergie, eine Kletterburg mit Rutsche 
der Zurich Versicherungs AG geplant, sondern auch diverse Kreative Circus- und Geschick-
lichkeitsübungen an Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, Jonglieren mit Tellern, Bällen, 
Tüchern und Keulen, Diabolos, Springseile und Hula-Hoop.Betreut wird dies durch die Freie 
evangelische Gemeinde Köln-Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-Club Lindenthal oder der 
Kirchengemeinde St. Stephan. 
 
Die Tanzschule van Hasselt wird zum Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein spezielles Kin-
dertanzangebot auf der Veranstaltungsfläche organisieren. 
 
Neu ist auch, dass die, auf dem Karl-Schwering-Platz etablierte große Open-Air Ausstellung, 
auf den Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener Str.) verlegt wird. Zudem wird es wieder 
an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 
25. Street Gallery in Lindenthal geben.

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Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler*Innen vor Ihren 
Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besu-
cher*Innen Ihre Exponate präsentieren. 
 
Auch gibt es wieder den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Stra-
ße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Stadtwaldeingang (Dürener Straße/Ecke Lindent-
halgürtel). Zudem wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen und auf rund 2.000 m² Park-
fläche wird es eine Open-Air Skulpturenausstellung geben.  
 
In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem ein Orgelkonzert geplant. 
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek 
aufgenommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des 
Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete 
Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. 
 
Von ihrer Größenordnung her ist die Lindenthaler Street Gallery mit dem Lindenthaler Fami-
lien- und Veedelsfest zu vergleichen. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlings-
festes eine Zählung der Passantenfrequenz durchgeführt, die ein Besucher*Innenpotential 
ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen 
an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswer-
tung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesucher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch 
Messung der Passantenfrequenz ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegen-
über stehen.  
 
Diese Zahlen können auch für die Street Gallery zugrunde gelegt werden. 
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi-
gungsfähig. 
 
12. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 03.09.2023; Carrée-Fest 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 03.09.2023 als verkaufsoffenen 
Sonntag im Rahmen des „Carrée-Festes“ (Straßenfest). 
 
Das „Carrée-Fest“ ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstal-
tung. 
 
Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 
120.000 Besucher*Innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*Innen dieses Fest auf-
suchen werden (https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in 
Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung 
als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG 
NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht 
das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen 
reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Das Carrée Fest wird eröffnet durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau Cornelia Weitekamp 
und dem ISK Vorstand mit Ansprachen und dem anschließenden Auftritt des Tambourzugs 
der „Großen Sülz-Klettenberger KG von 1928 e. V.“ über die Festmeile.  
 
Es präsentieren sich auf der abgesperrten Straße viele Mitglieder der ISK Carrée e. V. und 
ansässige Unternehmen aus dem Veedel. Die Attraktivität wird erhöht durch zwei 
Schaubühnen und diverse Schausteller*Innen mit ihren Fahrgeschäften – überwiegend für 
Kinder mit diversen Karussells.  
 
Für das leibliche Wohl der Besucher*Innen wird durch ein reichhaltiges Angebot an internatio-
nalen Speisen und Getränken gesorgt.  
Erstmalig werden einige Gastronom*Innen in einem Gemeinschaftsstand hochwertigere Spei-
sen anbieten wie z. B. Austern und Kaviar mit Champagner und Cremant.

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Auf den beiden Bühnen treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre und Solisten mit Un-
terhaltungsmusik auf.  
 
Vor der Weinschmeckerei, Berrenrather Straße 315, werden Internationale Hits durch einen 
DJ begleitet.  
 
Vor der Nikolauskirche wird ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntag stattfinden.  
 
Ein im Veedel ansässiger Karnevalsverein betreut mit der ISK eine Bühne an der Nikolauskir-
che. Hier treten bekannte Interpreten des Karnevals und Bands aus dem Veedel auf.  
Die im Veedel ansässigen Sportvereine sowie eine Tanzschule stellen ihre vielfältigen Pro-
gramme für die Freizeitgestaltung vor.  
 
Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwal-
tung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 
 
13. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 22.10.2023; Kunst im Carrée: 
 
Diese Veranstaltung wird über zwei Wochen (vom 22.10.2023 bis zum 04.11.2023) veranstal-
tet und am Wochenende 21.10 - 22.10.2023 eröffnet.  
In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesamten Carrée stellen 
die Künster*Innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. 
 
Die Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende au-
ßerhalb der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch 
die Preisverleihung für das beste Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünst-
ler*Innen statt. Die Bezirksbürgermeisterin Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache hal-
ten. Anschließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galerie-
fenstern, also ein Gang durch den öffentlichen Raum. 
 
Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte 
sehen und mit den Künstler*Innen in Diskurs gehen. Hierzu sind die ausstellenden Künst-
ler*Innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es werden kleine Snacks und Getränke an-
geboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfinden. Eine Maskenbildner Schule wird 
Walking-Acts und Performance-Künstler*Innen ausstatten, die am Eröffnungs-Wochenende 
über die Straßen in Sülz/Klettenberg flanieren. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen 
ein schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/musikalisches Programm auf 3-5 Open-Air 
Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken. Das Internationale Cari-
taszentrum präsentiert eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvor-
platz vor St. Borromäus aus dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- und Freizeitan-
gebot. 
 
Auf dem Programm steht: „Erleben Sie exzellente Poet*Innen/Literat*Innen/Musiker*Innen und 
Performance-Künstler*Innen in kurzen Vorstellungs-Sequenzen am Eröffnungstag“ Ebenso 
treten Tanzpaare/Tänzer*Innen der Tanzschule Creadance mit einem tänze-
risch/theatralischen Programm mit vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, Bewe-
gung und Mimik auf. Bei „HinzundKunzt“ auf der Berrenrather Straße 182 im Innenhof wird es 
einen Künstle*Innenrmarkt geben. 
 
Zusätzlich dazu wird es noch zwei weitere Standorte für den Künstler- und Designmarkt in 
Innenhöfen geben, wo insgesamt für 40 Künstler*Innen ihre Werke ausstellen. 
Zudem wird es drei Standorte mit kreativen Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künst-
ler*Innen und Aussteller*Innen z. B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof geben. 
Der Kindergarten von St. Nikolaus veranstaltet mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunst-
aktionen vor Ort. Mehrere Portraitmaler*Innen sowie Comiczeichner*Innen malen und zeich-
nen in den Geschäften werden somit die Besucher*Innen unmittelbar in die Gestaltung der 
Werke mit einbeziehen.  
 
Es wird sich mit Schulen, Vereinen und anderen Kulturschaffenden vernetzt:

16 
Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti-
onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*Innen des Hildegard von Bingen 
Gymnasiums und des Schillergymnasiums werden in verschiedenen Geschäften ausgestellt 
und prämiert.  
 
Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit 
kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*Innen – ein Projekt, das gemeinsames kreati-
ves Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem Künstler 
das größte Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m.  
 
Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit 
einbezogen. Der Kleingartenverein, Kletterrose e. V. zeigt eine große Ausstellung von Kunst-
werken/Skulpturen am Sülzer Aquarienweg.In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. 
ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. 
Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen den Spaziergang der Besucher*Innen mit 
Musik in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule Sülz. 
 
An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburg-
straße und der Luxemburger Straße werden Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum 
gezeigt. 
 
So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger*Innen genießen und wird gleichzeitig 
neugierig auf die Kunstwerke, die in diesem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen 
sind.  
 
Es wird Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air an Fassaden geben. 
Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, welcher Besucher*Innen zu den Aus-
stellungsorten bringt.  
 
Alle Teilnehmer*Innen präsentieren ihre Kunstwerke in den Schaufenstern, so dass die Kunst 
beim Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein wird. Das gesamte ISK-Carree wird so 
zum Ausstellungsort unter Einbindung von Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und kultu-
rellen Lebens.  
 
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstler*Innen, sondern auch auf dem 
verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit.  
Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Familien-
Führungen und Wandelkonzerte miteinander verbunden sowie über einen gedruckten Stadt-
plan gut aufzufinden. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Ta-
ges prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle 
ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. 
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi-
gungsfähig. 
 
14. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 05.11.2023 Braunsfelder Martinsmeile: 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 05.11.2023 anlässlich der traditio-
nellen „Braunsfelder Martinsmeile“ die Öffnung der Verkaufsstellen.  
 
Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. 
 
Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 
LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe 
für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu 
entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-
20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18)

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zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erfor-
derlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisba-
ren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße auf-
grund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, zeigt sich erst langsam. 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Ge-
schäftsinhaber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. 
Auf dem neu entstandenen Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte 
teilweise bereits wieder geschlossen.  
 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am 
Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 
2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).  
Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist 
die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, 
Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftab-
flüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag 
weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus.  
 
Die durchschnittliche Besucher*Innenzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zu-
sätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letz-
ten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Beklei-
dung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Le-
bensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informatio-
nen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort 
Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 
2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). 
 
Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im 
Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 10 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäcke-
reien und 4 Schmuckgeschäfte. 
  
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 ver-
schiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Im November 2021 auf dem Clarenbachplatz neu 
eröffnete Geschäfte stehen im Februar 2022 teilweise schon wieder vor der Schließung. 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. 
Dies umso mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzel-
handel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht 
stattgefunden hat. 
 
Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (meh-
rere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug 
junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee), 
den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz. Die 
Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen 
soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Un-
terstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Brauns-
feld sondern auch für die umgebenden Veedel. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der 
Besucher*Innenzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche 
Besucher*Innenzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kai-
sers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte 
wird die Situation noch weiter verschärfen. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 
deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Ein-
wohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Der Einzelhandel-
sumsatz pro Kopf ist lt. CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 2021 gesunken.  
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Ab-

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wanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt.  
 
Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren 
Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere 
örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation.  
Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsitua-
tion von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbe-
trieben. 
 
Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 
Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Orts-
kerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW.  
 
Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbeimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändler*Innen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzel-
handelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die 
bereits im Jahr 2018, 2019 und 2022 stattfand, wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig 
bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt.  
 
Ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unter-
lagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der 
geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als 
in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Ver-
kaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 
4022/2019) die Martinsmeile 2020 genehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona-
Pandemie nicht stattfinden konnte. 
Zuletzt hat der Rat ebenfalls am 20.06.2022(Verwaltungsvorlage 1098/2022) die Martinsmeile 
2022 genehmigt. 
 
Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begrün-
det und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stadtbezirk 4: 
 
15. Neuehrenfeld, Wir in Neuehrenfeld e.V., 10.09.2023, Neuehrenfest: 
 
Das Straßenfest findet das zweite Mal unter diesem Namen statt, früher fand dies unter dem 
Namen „Straßenfest Landmannstraße“ statt. 
 
Nachdem es pandemiebedingt zwei Jahre kein Straßenfest auf der Landmannstraße gab, 
ergriff der Verein „Wir in Neuehrenfeld e. V.“ die Initiative, um das Fest mehr auf die Bewoh-
ner*Innen und Anlieger*Innen von Neuehrenfeld auszurichten. 
 
In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur „von der Gathen“ wurde ein neues Konzept erarbei-
tet, dass regionale Teilnehmer*Innen stärker fördert und berücksichtigt.  
Dieses Konzept soll auch in 2023 weiter ausgebaut werden.  
Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die ganze Familie sein, es gibt eine große 
Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag von Livebands mit überwiegend köl-
scher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am Anfang der Landmannstraße wird 
an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und Künstler*Innen die Gelegenheit bieten, 
sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der für 2023 geplanten Künstler*Innen 
befindet sich im Anhang. Ergänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Mo-
denschau und Showfrisieren, beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. Entlang 
der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässige, aber

19 
auch andere Händler*Innen und Gastronom*nnen ihre Stände betreiben, um neue Ideen zu 
präsentieren und mit den Anwohner*Innen ins Gespräch zu kommen. Dazu werden verschie-
dene Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen für Alt und Jung, Handlettering, Kinderschmin-
ken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, Kunstausstellung, etc. 
 
Das Augenmerk liegt besonders auf Familien. Es wird für die Kleinen Attraktionen wie Karus-
sell, Eisenbahn, Hüpfburg, Dosenwerfen, Entenangeln, Trampolinspringen, etc. geben. 
 
Auch regionale Vereine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren:  
Die „Ihrefelder Chinese“ und die „Ihrefelder Cheyenne“ möchten Ihre Vereine mit Ständen 
ihren Verein präsentieren, der SC West Köln wird mit Torwandschießen vertreten sein. Es 
werden schätzungsweise 15.000 -20.000 Besucher*Innen auf dem Fest erwartet. Lediglich 
500 -1.000 Besucher*Innen werden aufgrund der Verkaufsstellenöffnung erwartet. Es handelt 
sich bei dem Fest um ein sehr großes Fest mit vielen Attraktionen und einem umfangreichem 
Bühnenprogramm. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine 
untergeordnete Rolle. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ge-
nehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 7: 
 
16. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 07.05.2023, Porzer Autofrühling: 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren 
- Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neu-
heiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). 
Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbe-
lustigungen und Kulinarisches in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, so-
wie anderer Vereine. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der 
Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren 
Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der 
Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung 
der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung 
erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und 
Gäste können so die Vereine kennenlernen.  
 
Neben dem Autofrühling wird erstmalig das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. Parallel 
zum Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG 
NRW vorgetragen. Die Interessengemeinschaft Porz teilt hierzu mit: 
 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die 
Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu ent-
nehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 
29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zei-
gen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforder-
lich ist. 
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck.  
Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 
04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht

20 
ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzent-
rum Porz.  
Ausgelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Wa-
renhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu 
massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 
2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschluss-
bericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofs-
straße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem 
Indikator der Einzelhandelszentralität wieder. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen 
Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation 
für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Ein-
kaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher*Innen. Nach einer Datenerhebung der BBE 
Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 
18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). 
Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzel-
handelsstandort, Aktivierung von Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden 
Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. 
Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen po-
tenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.  
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit 
einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach Auffassung der Interessen-
gemeinschaft Porz eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ 
Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen 
Sachgründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 
2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden.  
 
Zuletzt am 05.12.2018 wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die 
Genehmigungsfähigkeit der Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt.  
 
Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW für genehmigungsfähig. 
 
17. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 08.10.2023, Musikalischer Herbst: 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künst-
ler*Innen. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftrit-
te verschiedener Porzer Karnevalsvereine. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*Innen zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der 
Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteili-
gung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung 
erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und 
Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen er-

21 
freuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*Innen. Diese Veranstaltung 
ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“.Neben dem Anlassgrund 
wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für 
den 07.05.2023 vorgetragen hat. 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Ge-
nannte unter Ziffer 16 verwiesen. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW für genehmigungsfähig. 
 
18. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 03.12.2023, Porzer Adventsmarkt: 
 
Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: 
 
„Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstel-
ler*Innen, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kin-
derprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung orts-
ansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*Innen zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn 
wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsge-
richt NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als 
tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich 
prägen können. 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, 
sowie Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschun-
gen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen 
sich vor und können einen Adventsbasar mitgestalten. Porzer Bürger*Innen und Gäste 
können so die Vereine kennenlernen.  
Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule 
und Porzer Künstler*Innen.  
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. Neben 
dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie 
diese im Antrag für den 07.05.2023 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 
Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter Ziffer 16 verwiesen. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW für genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
19. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 04.06.2023, Musikfestival: 
 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um 
ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und 
nicht beklagtes traditionelles Fest.  
 
Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende 
Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². 
Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besu-
cher*Innen. Die Anzahl der Besucher*Innen ist durch Presseberichterstattung und Fotos be-
legt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt.

22 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer 
Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. 
 
Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
20. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 24.09.2023, Herbstfest: 
 
Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 14 
Jahren auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt.  
Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflä-
chen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 
3.500 und 4.000 Besucher*Innen.  
 
Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt. Bei dem 
von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich um ein 
auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht 
beklagtes traditionelles Fest. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer 
Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW.  
 
Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 9: 
 
21. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 24.09.2023, Straßen-
fest: 
 
Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 42 Male) 
über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als 
das räumlich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*Innen 
anlockt.  
 
Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert 
(von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.). Auf diesen 830 Metern präsen-
tieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch 
Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*Innen, diverse Angebote zum Essen und Trinken und 
zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*Innen auftreten. 
In den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000-50.000 Besucher*Innen 
angezogen. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 - 3.000 Besucher*Innen an. 
 
Um einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken sind Veranstaltungen wie die 
„Dellbrücker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Ein-
zelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung 
zu machen. Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergan-
gen Jahren nicht an einer Verkaufsstellenöffnung. Eine Schließung des stationären, inhaber-
geführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen 
und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschwe-
ren.  
 
Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage ge-
stellt oder sogar beklagt worden.  
 
Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt (Stadtbezirk 
1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns-
laengste-festmeile-31347166).

23 
Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungs-
fähig. 
 
 
Stellungnahmen/Ergebnis 
 
Mit E-Mail vom 22.11.2022 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf-
ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer 
zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 07.12.2022, zu den Anträgen, 
welche die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, 
gegeben. 
 
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat mit Schreiben vom 28.11.2022 Stellung bezo-
gen. 
Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln alle gestellten Anträge der 
Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen 
Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an.  
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 08.12.2022 (Anlage 15 
anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten 
Sonntagsöffnungen aus. Des Weiteren trägt ver.di vor, dass eine Ladenöffnung nur dann zu-
lässig ist, wenn diese durch das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die La-
denöffnung geprägt ist. Das ist bei allen beantragten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2023 
der Fall, wie den Ausführungen der Vorlage und den Anträgen deutlich zu entnehmen ist. Die 
Grenzen der Veranstaltungen sind insbesondere der Rechtsverordnung zu entnehmen. Die 
Ladenöffnungen finden alle im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den jeweiligen 
Veranstaltungen statt. 
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund hat mit Schreiben vom 08.12.2022 Stel-
lung zu den beantragten Sonntagsladenöffnungen bezogen (Anlage 16, anonymisiert, Original 
liegt der Verwaltung vor). Sie verweisen vor allem auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem 
der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags-
ruhe zulässt. 
Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Um-
fängen stattfinden. 
 
Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung, innerhalb der Frist, nicht zugegangen. 
 
Fazit 
 
Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh-
migungsfähigkeit der Anträge überzeugt und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 
1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf 
dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen. 
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Son-
dernutzungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der 
Verwaltung festgesetzt werden. 
 
 
Anlagen 
 
Zur Schonung der Ressourcen werden diesem Vorgang nur die Vorlage selbst, die Anlage 1 
und die Anlagen 14-16 umgedruckt beigefügt. Alle Dokumente können im Ratsinformations-
system eingesehen werden. 
 
Anlage 1 RVO 2023 
Anlage 2 Anträge Innenstadt

24 
Anlage 3 Antrag Severinsviertel 
Anlage 4 Antrag Deutz 
Anlage 5 Anträge Südstadt 
Anlage 6 Anträge Rodenkirchen 
Anlage 7 Anträge Lindenthal 
Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg 
Anlage 9 Antrag Braunsfeld 
Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld 
Anlage 11 Anträge Porz 
Anlage 12 Anträge Rath-Heumar 
Anlage 13 Dellbrück 
Anlage 14 Stellungnahme IHK 
Anlage 15 Stellungnahme ver.di 
Anlage 16 Stellungnahme DGB

Anlage 11 Anträge Porz

35581 Zeichen

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 07.05.2023 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling in Verbindung mit 1. 
Porzer RHEIN Foot Festival 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 32 Jahre 
- Präsentation von mind. 14 Automarken 
der in Porz ansässigen Autohäuser, mit 
Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet 
von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, 
Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-
Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch 
Bühne für musikalisches Programm, 
Kinderbelustigungen und Kulinarisches. 
in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein 
Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5000 
 
620 m²  (Autos und Fahrräder) 
2890 m² 
 
8600 m²  + Verkaufsstände (260 m²)  
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Porzer Autofrühling 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich 
vor und können sich präsentieren. Porzer 
Bürger und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
 
NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN 
Foot Festival –  wird neu etabliert 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale

gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer

Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
Teilnehmer Porzer Autofrühling 2018 / 2019   
 
1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge 
Sterne) 
2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 
3. CCC Smart Center Godorf,  6 - 8 Smart 
4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 
5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x  Peugot, 6 x Mazda 
6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 
7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 
8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 
9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 
10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 
11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 
 
12. Fahrradhaus Pesch 
13. Fahrrad Engel 
14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 
15. Augla - Autoglas 
16. ADAC Infostand 
17. HUK Autoversicherung 
18. Bosch Autoelektrik 
19. Premio Reifenservice 
20. ADCF Infostand 
 
Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder 
 
Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN 
Footfestival

Positionierung wie in der beiliegenden Skizze:  
Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) 
 
Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr.

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 08.10.2023 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 40 Jahre 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, 
dann Porzer und Kölner Gruppen und 
Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch   
Kinderbelustigungen und Kulinarisches, 
Auftritte verschiedener Porzer 
Karnevalsvereinen. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit 
dem Bürgerverein Porz-Mitte,  
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5500 
 
2220 m²  incl. Bühnen 
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Musikalische Herbst 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich 
vor und können sich präsentieren. Porzer 
Bürger und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen und sich an verschiedenen 
Musikrichtungen erfreuen. 
Ein musikalisches Programm  durch 
verschiedene Künstler.

Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße,

Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
 
 
Hier beispielhaft das Plakat aus 2022 vom Herbstfest 
 
 
 
Plakat Entwurf 
22-01.pdf

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 03.12.2023 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit 
Porzer 3. RHEINachtsmarkt 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt  in der Porzer 
Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahres als 
Weihnachtsmarkt mit Ständen von 
regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, 
Handarbeiten, Schnitzereien, 
Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm 
mit Nikolaus und Märchenzelt, 
Glühweinstand und der Beteiligung 
ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein 
Porz-Mitte 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 9000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 4500 
 
1520 m²   
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim 
gemeinsamen Auftritt beim 
RHEINachtsmarkt 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der 
Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus 
kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine 
vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die 
Vereine stellen sich vor und können einen 
Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger 
und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen.

hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ein musikalisches Programm  
weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz 
Musikschule und Porzer Künstler. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22,

Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und 
verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer

Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
Plan der Porzer City

Anlage 18, Auszug BV 7 Porz vom 02.02.2023

1738 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 03.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 02.02.2023 
öffentlich 
7.2 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 202 3 über das Offenhal- 
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
4182/2022 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller weist daraufhin, dass die Innenstadtgemeinschaft 
Porz e.V. den Porzer Adventsmarkt statt am 03.12.2023 am 10.12.2023 veranstalten 
möchte. Dementsprechend ist in der Beschlussvorlage unter Ziffer 18 auf der Seite 21 
der 03.12.2023 in den 10.02.2023 zu ändern. Ebenso ist in der beigefügten Rechts- 
verordnung im § 1 Absatz 10 dieses Datum zu ändern. 
I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: 
In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 
10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 
03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt . 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 4 182/2022: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen. 
 
In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in 
den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 
10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei zuge- 
stimmt .

Anlage 2 Anträge Innenstadt

95045 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Stadtmarketing Köln 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
Messe: 
Anuga 7.-11.10.2023 
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Sonntag, 8. Oktober 2023, Öffnungszeit 13.00-18.00 Uhr 
In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich 
zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an 
Sonntagen aufgeführt. Eine Messe muss aber die 
„Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf 
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf 
eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell 
die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte 
Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung 
(GewO) ist  eine Messe eine „im allgemeinen regelmäßig 
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche 
Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt 
und überwiegend nach Muster an gewerbliche 
Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen 
nach Definition des Ausstellungs - und Messe -Ausschuss der 
Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot 
eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der 
Besucherseite ein über die Re gion deutlich hinausgehendes 
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der 
Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 % 
aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen 
ausländischen Ausstelleranteil von mindestens 10 % und einen 
Anteil von mindestens 5 % Auslandsfachbesuchern. 
Die Allgemeine Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung, kurz 
Anuga, gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft 
und Nahrungsmittelindustrie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln 
statt (erstmals 1924 in Köln ) und vereint zehn Fachmessen 
(Anuga Fine Food: Feinkost, Gourmet und 
Grundnahrungsmittel; Anuga Drinks: Getränke ; Anuga Chilled 
& Fresh Food: Frische Produkte Convenience, Frische 
Feinkost, Fisch, Obst und Gemüse ; Anuga Meat: Fleisch, 
Wurst, Wild und Geflügel; Anuga Frozen Food: Tiefkühlkost und

Speiseeis-Erzeugnisse; Anuga Dairy: Milch und 
Molkereiprodukte; Anuga Bread & Bakery, Hot Beverages: 
Brot, Backwaren, Brotaufstrich und Heißgetränke ; Anuga 
Organic: Bioprodukte ; Anuga Foodservice: Technik, 
Lebensmittel und Ausstattungen für Gastronomie/Außer-Haus-
Markt; Anuga Retailtec: Technik und Dienstleistungen für den 
Handel) für unterschiedliche Lebensmittelkategorien.  
Die Anuga ist zentraler Handelsplatz für Hersteller, Importeure 
und Großhändler sowie Entsc heidungsträger der 
Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt  die 
Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter und Nachfrager für 
Handel und Gastronomie bzw. Außer-Haus-Markt zusammen.   
Die Anuga öffnet vom 7. bis 11. Oktober 20 23 Ihre Pforten für 
das nationale und internationale Fachpublikum und Köln 
erwartet erneut Aussteller und Besucher aus der ganzen Welt. 
In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends 
von Lebensmitteln und Getränken.  
Während in den Messehallen das Fachpublik um mit 
internationalen Produkten handelt und kocht, sollen auch die 
Themen Gourmet und Genuss für die Einwohner Kölns sowie 
Aussteller und Besucher der Anuga 20 23 in der Innenstadt 
erlebbar und im wahrsten Sinne des Wortes schmackhaft 
gemacht werden.  
Dafür wird die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln 
zusammen mit den Kölner Gourmetspezialisten für den 
Aktionszeitraum 04. -14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im 
Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50 
ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern wi rd ein 
umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebote in 
der Stadt zusammen gestellt, welches innerhalb des 
angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen 
Gourmetfreunden angenommen werden kann. Dabei reichen 
die Angebote von Tastings bei den Go urmetanbietern über 
spezielle Menüangebote in den Restaurants bis hin zu 
Kochvorführungen bei denen sich viele Tipps der Profis an den 
Hobbykoch  weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige 
Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch- 
und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück)und 
eine APP ebenfalls zweisprachig geben.   
Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse 
wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des 
7. und 8. Oktober in der Kölner Innenstadt wiederfinden.  
Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen 
Veranstaltungsturnus als auch im Hinblick auf ihre lange 
Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung 
eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW 
bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen 
„Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft, 
dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und 
die Ladenöffnung am Sonntag den 8. Oktobe r ein 
„Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine 
Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden.

Bildet die 
Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen 
die Veranstaltung zu 
besuchen oder steht die 
Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere 
darlegen, dass und wie die hinter 
den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 
LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen gefördert 
werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das 
Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung 
durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt 
es sich um: 
x eine historische Veranstaltung, die seit 1924 stattfindet 
Seit mindestens  eine Veranstaltung, welche zum       
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar 
räumlicher und zeitlicher 
Bezug zur 
Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung 
vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen 
Nähe ist regelmäßig insbesondere 
dann auszugehen, wenn die 
örtliche Veranstaltung in den 
Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, 
wenn die örtliche Veranstaltung am 
selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich 
überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis 
bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt 
auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest 
(Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden 
nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich 
hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei 
örtlichen Veranstaltungen in den 
Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich 
einschl. Verbindungs- und 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen 
Bereich verteilt sind; eine 
Ausweitung über den Bereich 
hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
Zieht die 
Anlassveranstaltung 
mehr Besucher als die 
der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. 
Beschluss des VG Düsseldorf v. 
22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische 
Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden 
Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die 
Messe Anuga) regelmäßig voraus, dass die 
Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher 
anziehen muss als der alleinige verkaufsof fene Sonntag. 
Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. 
Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen 
mehr ausreichen.  
Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine 
Prognose darstellt:  
Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage 
über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der 
Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt 
eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf praktischen 
Erfahrungen und/oder theoretischen Erkenntnissen basierend. 
Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken.  
Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten 
Prognosetechniken zählen:  
- Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von 
Datenmaterial 
- Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem 
gereiften Fachwissen intuitiv erstellt werden 
- Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte 
fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die 
Zukunft projiziert werden 
- Sowie inhaltich -qualitative (Bevölkerungs -)Umfragen, die 
einerseits der Ermittlung von Meinungen d. h. von Einsichten, 
Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen sowie 
andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen 
erfragen. 
Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussagekra ft der verschiedenen 
Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung 
sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen,  
gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. 
vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich 
auch aus um Besucherprogosen vorzunehmen.       
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen

Übereinkunft“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW -
Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 
17. März 2017 im NRW -Wirtschaftsministerium verteilt wurde, 
hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem 
Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen 
folgendes niedergeschrieben:  
„Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen 
„Shopping-Besuchern“ an einem anderen Tag zu rückgegriffen 
werden. Die Identifizierung eines potentiellen Vergleichstages 
muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es 
könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein 
Durchschnittswert der Wochenfrequenz von identifizierten 
„besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“ 
Weiter heißt es in der Vorlage:  
„Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere 
Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“ 
 
Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens 
in die Kölner Innenstadt kommen würden, kann anhand 
verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend werden 
drei Varianten beschrieben.  
a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den 
Veranstaltungstag am 8. Oktober haben wir als 
Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle (Jones Lang 
Lasalle, Pasantenzählungen Retail City Profile Köln 
2015) und Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 fü r Köln) des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu Köln 
zurückgegriffen. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle 
zählte jeweils an einem  Samstagnachmittag in der Zeit 
von 13:00 und 14:00 Uhr in den Jahren 2006 bis 2015 
im Durchschnitt rund 13.350  Passanten in der 
Schildergasse. Setzt man diesen tageszeitlichen 
Spitzenwert in Relation zum Ergebnis der Studie „Vitale 
Innenstädte 2014“ des Instituts für, wonach 68,7 
Prozent der im Rahmen dieser Studie befragten 
Personen angaben, dass sie die Innensta dt primär 
wegen des Einkaufs aufsuchen, kann davon 
ausgegangen werden, dass rund 9.170 Personen 
samstags in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr  primär 
zum Einkaufen in die Stadt gekommen sind. Setzt man 
diesen stündlichen Spitzenwert für eine sonntägliche 
Öffnungsdauer von 5 Stunden an, so ergibt sich eine 
Besucherzahl von rund 45.850 Personen mit direktem 
einzelhandelsrelevanten Besucherhintergrund.  
 
b. Der unter 3a. ermittelte Wert deckt sich annähernd mit 
einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner 
Innenstadt für einen Samstag seinerzeit ermittelt wurde. 
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde in der Kölner 
Innenstadt am Samstag den 11. Oktober 2008 
insgesamt rund 76.270 Menschen gezählt bzw. erfasst

Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
und rund 2.000 Pe rsonen davon nach bestimmten 
Einkaufs- und Verhaltensparameter, während des 
Aufenthalts in der Innenstadt, dezidiert befragt 
(Aktuellere Daten gibt es leider nicht, da die 
Untersuchung Kundenverkehr, im Jahre 2008 zum 
letzten Mal durchgeführt wurde.). Es w urden 
stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiert 
man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 
18:00 Uhr (Zeitraum der Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, 
Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen. 
 
c. Da neben der Schildergasse jedoch noch andere 
Straßen im Geltungsbereich der Veranstaltung liegen 
(z.B. Straßen benennen), und zum Teil zusätzliche 
(separate) Besucherfrequenzen aufweisen werden, ist 
tendenziell von höheren Besucherzahlen auszugehen.  
 
Gemäß einer nachmittäglichen Passantenzählung von 
Engel & Völkers an einem Samstag im April 2015 in der 
Schildergasse, auf der Hohen Straße und Ehrenstraße 
ergab sich eine kumulierte Passantenfrequenz von 
insgesamt rund 22.700 Menschen. Aufgrund der Lage 
der Straßen zueinander beinhaltet dieser Wert mit sehr 
hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall 
realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von 
einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten 
Wert ei n „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 
15.210 Personen. Setzt man dazu abermals das 
Ergebnis der Studie Vitale Innenstädte für Köln, dass 
68,7 Prozent der Besucher zum Einkaufen in die Stadt 
kommen, in Beziehung, ergibt sich bei Zugrundelegung 
einer 5stündigen sonntäglichen Geschäftsöffnung eine 
Besucherzahl von rund 52.250 Personen mit direkten 
einzelhandelsrelevanten Besuchshintergrund.  
 
d. Eine andere Prognose der zu erwartenden, 
kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom 
Einzelhandelsumsatz, de m Betriebsbesatz und vom 
Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur Information: 
Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den 
Antragsstellungen in den Städten Duisburg und 
Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir 
als Grundlage auf Daten des Ein zelhandelskonzeptes 
aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen (ACHTUNG Frau 
Polster: Sind diese Zahlen noch aktuell; gibt es neuere 
Zahlen???) und folgenden Berechnungen 
vorgenommen.  
 
2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der 
Kölner Innenstadt : 2.599 Zah l der Betriebe Kölner 
Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im 
Jahr in der Kölner Innenstadt

868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner 
Innenstadt :  308 Öffnungstage im Jahr = 2.819 € 
durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt  
  
2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der 
Kölner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer 
= 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb 
in der Kölner Innenstadt  
 
Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben rund 
30 Prozent befragten Personen in Köln an einem 
Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung 
in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen 
kaufen de fact o nicht ein. In Anbetracht dieser 
Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent auf den 
durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb 
vorzunehmen.  
281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in 
der Kölner Innenstadt X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher 
Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt   
 
84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an 
Sonntagen je Betrieb in der Kölne r Innenstadt X 5 
Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 422,25 € 
durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je 
Betrieb in der Kölner Innenstadt  
 
Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. 
Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für 
alle Ei nzelhandelsbranchen  im deutschen Handel im 
Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher 
Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen 
höheren Betrag von 25,- € an.     
     
422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen 
je Betrieb in  der Kölner Innenstadt : 25 € 
Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche 
Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt  
 
16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je 
Betrieb in der Kölner Innenstadt X 2.599 Betriebe in der 
Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende Besucher  
 
Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert 
weitestgehend mit den dargelegten Werten aus 3. a., b.

und c.  
Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, 
das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahle n“ zwischen 
knapp 44.000 und 52.000 Personen gerechnet werden 
kann/muss.  
Diese Werte hat eine Frequenzmessung am offenen Sonntag 
08.10.2017 bestätigt. Die Ergebnisse der Messung wird dem 
Antrag beigefügt. 
 
Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger 
Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, 
ungleich größer ist, als die Fläche der Messe/Veranstaltung. 
Um wieviel größer die Verkauf sfläche der Geschäfte sein darf 
bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen 
Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. 
 
Insgesamt bietet die Anuga rund 284.000 Quadratmeter 
Ausstellungsfläche (Bruttofläche, Angaben gemäß 
http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und-
fakten/index.php.)   
 
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche 
der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern 
(Angaben nach COMFORT 2016) gegenüber. Damit ist die 
Fläche der Messe Anuga zunächst kleiner als die der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet 
haben könnten. 
Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt 
werden:  
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit 
der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel 
nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer 
Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch 
tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in 
Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, 
im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler 
nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft 
erteilte der Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berli n/Brandenburg e.V., Herr Nils 
Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Deutschland (HDE) e.V.,  Herrn Stefan Genth, ist 
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im 
Rahmen einer „vorsichtig konservativen Einschätzung“ 
gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“ 
von rund 25 bis 30 Prozent aus. Setzt man diese Werte 
in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete

Fläche“ von 219.800  bis 235.500 Quadratmetern. 
Damit wäre die Veranstaltungsfläche ebenfalls deutlich 
größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte.  
 
Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch 
insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über 
mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis 
zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium 
für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.    
 
Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der 
Veranstaltung(en) weitaus größer sein wird , als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte.

Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Quellenangabe und 
Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster 
verlangt, dass sich die 
Stadt Köln in einer für die 
gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe 
und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft 
(auch hier VG 
Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterep
ort/2016/COMFORT_STaedtereport_koeln_2016.pdf 
 
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 
08.10.2017 
Sh. Anhang 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
Sh. Anhang 
http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und-
fakten/index.php.)   
 
BAG Studie: 
www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen-
ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008-
vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als-
einkaufsorte-61905/ 
 
 
Die nachfolgend 
genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage 
wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund 
von Veranstaltungen von 
den zur Antragstellung 
berechtigten 
Interessengemeinschafte
n genehmigt. 
Eine Antragstellung von 
Seiten der Verwaltung ist 
nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung

Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolit
ische Erwägungen) auch 
nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden 
Sachgründe können 
allerdings kumulativ 
vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, 
dem Rat das öffentliche 
Interesse über den 
Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus 
zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Inter
essengemeinschaften 
gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen 
und überprüfbare Belege 
vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es 
wird gefordert, dass die 
Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts 
mit der Sonntagsöffnung 
gezielt einen der 
genannten Sachgründe 
verfolgt. Derzeit enthält 
das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch 
nicht als Mittel, um das 
öffentliche Interesse in 
Gestalt der benannten 
weiteren Sachgründe zu 
fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe 
können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen 
Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem 
Erhalt, der Stärkung oder 
Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen 
Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der

stationäre Einzelhandel 
vielerorts einer 
Gefährdung durch den 
Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte 
Freigabe von 
Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier 
sei auf den Beschluss 
des OVG Münster vom 
27.04.2018 hingewiesen. 
Die Kammer kommt hier 
nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem 
Ergebnis, dass die 
allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel 
einer jeden Kommune 
ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum 
Onlinehandel für sich 
genommen nicht 
geeignet ist, eine 
Ausnahme von der Regel 
der Sonn- und 
Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer 
weist ausdrücklich darauf 
hin, dass der 
Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, 
stets gewichtige, im 
Einzelfall festzustellende 
und in der Abwägung 
dem gebotenen Sonn- 
und Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende 
öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach 
Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort 
gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung 
des Angebots, Erhalt 
bestehender oder 
Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem 
Erhalt, der Stärkung oder 
Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger

mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; 
Sicherstellung 
wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund 
steht das grundgesetzlich 
geschützte 
Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, 
insbesondere der 
weniger mobilen und 
älteren Teile der 
Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche 
müssen erhalten bleiben, 
da ihnen eine 
herausragende 
Bedeutung für den 
Bestand und die 
Entwicklung der Städte 
und Gemeinden, 
insbesondere der 
Sicherstellung 
wohnortnaher 
Versorgung zukommt. Als 
zentrale 
Versorgungsbereiche 
gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im 
überörtlichen 
Funktionszusammenhang 
eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern 
auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. 
Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der 
Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, 
Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll 
der Gefahr einer 
drohenden Verödung der 
Innenstädte mit negativen 
Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- 
und Wohnverhältnisse 
der Bevölkerung 
begegnet werden. 
Zielrichtung der Regelung 
ist es, umfangreichen 
Leerständen bei 
Gewerbe- und 
Wohnimmobilien und der

Abwanderung von 
Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder 
deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll 
der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen 
Zentren dienen. 
Ladenöffnung steigert 
überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune 
als attraktiver und 
lebenswerter Standort, 
insbesondere für den 
Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und 
Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen 
und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von 
Kommunen, als 
attraktiver und 
lebenswerter Standort 
wahrgenommen zu 
werden und sich 
entsprechend selbst 
darstellen zu können und 
sichtbar zu machen, stellt 
aus Sicht des 
Landesgesetzgebers 
ebenfalls einen 
gewichtigen Sachgrund 
dar. Der Sachgrund zielt 
auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, 
da diese im Gegensatz 
zu größeren Städten 
mehr 
Schwierigkeiten haben, 
neue Einwohner und 
Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht 
weiter ausgeführt. 
Als eine der besucherstärksten Messen der Stadt zieht die 
Anuga nicht nur nationale und internationale Fachbesucher, 
sondern hat ein Messethema, das in den vergangenen Jahren 
zum Lifestyle einer ganzen Gesellschaft geworden ist und 
auch zukünftig weiterhin an Aktualität geniessen wird. 
Bleibenden Eindruck hinterläßt nicht nur die Messe, sondern 
auch die Stadt in ihrer Gesamtheit.  
Des Weiteren ergab sich aus der Passantenbefragung des 
offenen Sonntages 08.10.2017, dass für rund 60% der 
Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Kölner 
Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die 
„Stadtbesichtigung“ im Vordergrund standen. Somit wird der 
sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär 
wegen des verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Mehrere 
Motive sind dafür ausschlaggebend. Lediglich 22% der 
Besucher kamen ausschließlich wegen des Einkaufens. In den 
restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen 
Sonntag mit anderen Besuchsmotiven vor allem mit 
Gastronomiebesuchen verbunden. 
Des Weiteren konnte resümmiert werden, dass am Sonntag 
mehr Besucher von außerhalb in die Kölner Innenstadt 
kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen 
Wochentagen (sh. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8% 
der auswärtigen Besucher stammen am Sonntag aus dem 
Ausland und sind überwiegend Touristen. Für diese Gruppe 
steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit 
dem Motiv “Stadtbesichtigung“. Schlussfolgernd daraus, 
erhöhen sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit 
Ladenöffnungen den Zufluss auswärtiger Besucher und 
Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln seine 
Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, aber 
auch seine Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole 
stärken. 
Aus der Studie zu entnehmen ist außerdem, dass die 
Besucher an den Sonntagen durchschnittlich länger und mit 
mehr Personen in der Stadt verweilen, als an den 
Wochentagen. 
Die anhaltenden Frequenzverluste von Besuchern der Kölner 
Innenstadt in den vergangenen Jahren schwächen nicht nur 
den Innenstadthandel, sondern auch die Attraktivität Kölns. 
Das Interesse der Kommune mit allen daran beteiligten 
Akteuren sollte den Ansatz verfolgen, in einer der dicht 
besiedelsten Regionen Europas lebendige Themen für die 
Positionierung der Stadt zu unterstützen.

Die räumlichen Distanzen in nahe gelegene Nachbarstädte 
oder Nachbarländer zum sonntäglichen Ausflug zu Reisen, ist 
besonders für die Attraktivität Kölns gegeben. Um sich in 
diesem Wettbewerb zu behaupten und Alternativen 
aufzuzeigen ist der verkaufsoffene Sonntag ein Teil der 
Gesamtaktivitäten für die Kommune.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Vorstellung der Ergebnisse der
Passanten-Befragung und Zählung
offener Sonntag 8.Oktober 2017
in Zusammenarbeit mit
IG SCHILDERGASSE

Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt
Roncalliplatz
3,0tsd.qm
AlterMarkt
1,6tsd.qm
Heumarkt
3,1tsd.qm
Neumarkt
4,5tsd.qm
Rudolfplatz
ca. 1,0tsd qm
STANDORT 1
STANDORT 2
STANDORT 3
STANDORT 4 
STANDORT 5

Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius) 
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
29.670
37.306 35.352
27.834
9.198
139.360
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT

Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Anzahl Besucher im Tagesverlauf 
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
20.556
31.554
32.624
26.948 27.678
0
10.000
20.000
30.000
40.000
13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
117
112
20
0
20
40
60
80
100
120
Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland
Auswahl:
China, Chile, Italien,  
Argentinien, Spanien, 
Schweiz, Russland, 
Polen, Indonesien, 
Türkei 
Engere Region 71
Weitere Region 41

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
36
134
36
27
16
0
20
40
60
80
100
120
140
Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
33
130
49
26
79
149
0 50 100 150
Bummeln/Spazieren
gehen
Gastronomiebesuche
Freunde/Bekannte
treffen
Allgemeine
Freizeitgestaltung
verkaufsoffener
Sonntag
Sonstiges
Davon 54 ausschließlich

Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 %
Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 %
Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 %
Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 %
Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 %
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren 
möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
42
61
146
0 50 100 150
Einkauf
Kein Einkauf 
Unentschlossen
Durchschnittlicher 
Einkaufsbetrag: 
140,85 €

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
214
35
0 50 100 150 200
Ja 
Nein

Kernaussagen/Ergebnisse 
Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln   
1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga, 
dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten 
Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt 
bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden, 
dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von 
Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug 
von rund einem Viertel  auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520 
Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden  Gesamtbesucherzahlen 
(Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch 
wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von 
102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in 
der Mitte.   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten 
künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich 
akzeptiert werden und zur Anwendung kommen.   
 
2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“, 
das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 % 
aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im 
Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im 
Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher, 
die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt 
kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen 
dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner 
Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag 
mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und 
„Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen 
Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner 
Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59  % auch 
tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher 
als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung 
Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €.  
Schlussfolgerung/Forderung:

Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen 
des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind,  in Kombination miteinander, 
ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete 
Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten 
diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden.    
 
3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher 
von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag 
liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen  (als Vergleich 
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen 
Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen. 
Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem 
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“.   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss 
auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits 
seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine 
Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken.        
 
4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt 
aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den 
Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als 
eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7 
%. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4 
Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als 
an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt  (als 
Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln).   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste 
Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen 
Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt 
für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r 
Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche 
Koordination übernehmen.

5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und 
Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im 
Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits 
etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 % 
am Sonntag gegenüber.  Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu 
Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen 
wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit 
mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich 
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität zu Köln).  
Schlussfolgerung/Forderung:  
Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus 
gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern 
sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und  
Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte 
solche Entwicklungen initiieren bzw.  intensivieren.    
 
6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt 
unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich 
vom  wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags 
und samstags im Mittel rund 54  % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen, 
sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit 
dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28 
%. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die 
Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch.  
Schlussfolgerung/Forderung: 
Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen 
uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie 
Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine 
allgemeine Nutzung geöffnet werden. 
 
7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu 
den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die 
Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und 
Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden  
Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen.

Schlussfolgerung/Forderung: 
Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil 
die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr) 
regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen 
Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente 
der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind  
fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht 
grundsätzlich entgegen stellen  und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den 
innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und 
übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten 
ausgelotet werden.

Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über 
33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz
Vitale Innenstädte
Berlin, 27. Januar 2015

Vitale Innenstädte 2014 2
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 3
3,4
4,4
5,6
6,6
7,4
8,4
9,4
5,9
7,7
9,9
11,6
13,1
14,9
16,6
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE, ohne FMCG
Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %)
Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am 
Einzelhandel wächst stetig, denn …
Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H).

Vitale Innenstädte 2014 4
14,8
18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8
111,7
+24,2 +29,5
+20,6
+15,2 +14,1 +13,3
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T
Online-Handel
Umsatz in Mrd. Euro
VÄ z. VJ in %
Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro)
… der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige 
Zuwachsraten erwartet.
Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H)
IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014.
+24,2 +29,5
Umsatzanteil 
E-Commerce 
am Handel 
i.e.S.:
2013:   8,4%
2020: 23,2%

Vitale Innenstädte 2014 5
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
VITALE INNENSTÄDTE 2014
Passanten-Befragung zur 
Attraktivität der deutschen Innenstadt
62 Städte (N, W, O, S),  > 33.000 Interviews
synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.)

Vitale Innenstädte 2014 6
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 7
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 8
Top-Performer in 
den einzelnen 
Ortsgrößenklassen
Welche Schulnote würden Sie 
dieser [der von Ihnen besuchten] 
Innenstadt in Bezug auf ihre 
Attraktivität geben?*
Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
2,7
Gesamtdurchschnitt über alle
62 teilnehmenden Städte
Hamburg
Münster
Regensburg
Landshut
Bietigheim-
Bissingen
Freyung
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen
Durchschnittsnoten der 
Städte in den einzelnen 
Ortsgrößenklassen
2,5
2,5
2,7
2,7
2,7
3,0
über
500.000
200.000 bis
500.000
100.000 bis
200.000
50.000 bis
100.000
25.000 bis
50.000
bis 25.000
Ø nach OrtsgrößeEinwohner

Vitale Innenstädte 2014 9
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 10
Durchschnittsnoten der 
Städte in den einzelnen 
Altersklassen*
2,7
2,6
2,6
2,6
2,7
2,6
16 bis 19
Jahre
20 bis 29
Jahre
30 bis 39
Jahre
40 bis 49
Jahre
50 bis 59
Jahre
60 Jahre
und älter
Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Altersstruktur der Innenstadtbesucher
nach Ortsgrößenklassen

Vitale Innenstädte 2014 11
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 12
1 2 3 4 5 6
Gestaltung der Innenstadt
Ambiente/ Atmosphäre/ Flair
Erlebnischarakter
regionale Verbundenheit
Sauberkeit
Sicherheit
Vielfalt und Angebot der Geschäfte
Gastronomieangebot
Freizeitangebot
Besucherzahl
Erreichbarkeit
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Bestes Stadtergebnis
Durchschnittsergebnis*
Schlechtestes Stadtergebnis
Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf …
ungenügendsehr gut
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte

Vitale Innenstädte 2014 13
< 25.000 
EW
25.000-
50.000 EW
50.000-
100.000 EW
100.000-
200.000 EW
200.000-
500.000 EW
> 500.000 
EW Ø
Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1
Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5
Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6
Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6
Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6
Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6
Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7
Vielfalt und Angebot der 
Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7
Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8
Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9
Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0
Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1
Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet 
Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …*

Vitale Innenstädte 2014 14
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 15
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt…
43
30
19
11 12 8
20
38
45
47
53 55
48
47
19 25
34 37 33
44
32
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
...eher für Freizeit und
Stadtbummel
sowohl als auch
...eher für die tägliche
Versorgung
Angaben in % der Befragten

Vitale Innenstädte 2014 16
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche
Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund
62 53 54 50 49 37
43
30
19
11 12
8
19
26
34 37
33
44
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv
Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen
Innenstadt für die tägliche Versorgung
Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel
Angaben in % der Befragten

Vitale Innenstädte 2014 17
Wer shoppt wann in der Innenstadt?
56
40
33
43
11 17
Donnerstag Samstag
Mehr als 2
Personen
2 Personen
1 Person
Angaben in % der Befragten
Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu 
Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“.
+ 6
+ 10
- 16

Vitale Innenstädte 2014 18
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 19
0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00*
-0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt?
Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die 
Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst:
 Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das 
Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt.
 Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht-
/Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt.
*Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%) 
Einfluss auf die Attraktivität
+
-

Vitale Innenstädte 2014 20
Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt?
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
19
42
14
15
12
6
6
26
11
19
31
10
11
6
2
4
22
14
34
25
6
8
3
3
2
18
11
20
26
4
7
3
2
2
7
5
24
23
5
8
3
4
2
10
7
20
12
4
7
3
4
1
5
5
23
26
7
9
5
4
3
15
9
Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Anteil der Befragten (in %), 
die in der Innenstadt den 
jeweiligen Sortiments-
bereich vermissen
Ortsgrößenklasse (Einwohner)
Øbis 25.000 25.000 bis 
50.000 
50.000 bis 
100.000 
100.000 bis 
200.000 
200.000 bis 
500.000 
mehr als 
500.000 
Lebensmittel / Getränke
Bekleidung / Fashion
Schuhe / Lederwaren
Sportartikel / Hobby / 
Freizeit
Kosmetik / Drogerie / 
Gesundheit
Bücher / Zeitschriften / 
Schreibwaren
Uhren / Schmuck / 
Accessoires
Multimedia / Elektronik / 
Foto
Haushaltswaren / Deko

Vitale Innenstädte 2014 21
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet
(6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe 
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 22
Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot, 
online einkaufen zu können, verändert?
21
19 19
20 21 21
20
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
Ja, ich kaufe verstärkt
online ein und
besuche daher diese
Innenstadt zum
Einkaufen seltener
Angaben in % der Befragten
Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe 
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen

Vitale Innenstädte 2014 23
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 24
Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem 
Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation 
notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und 
kooperierendes City-Management.
Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle 
beteiligten Stakeholdergruppen:
 Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen 
in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege. 
Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber 
der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für 
die jeweilige Stadt und ihre Besucher.  
 Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des 
Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren. 
Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten 
Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen.
 City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor 
Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ 
zusammengeführt werden können.  
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“  I/II

Vitale Innenstädte 2014 25
 Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und 
Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung 
des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige 
(Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur 
Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger 
administrative Anforderungen.
 Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und 
gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter 
Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen 
berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende 
Multifunktionalität der Städte.
 Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren 
Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie 
aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei 
der Suche nach Lösungsansätzen gefragt.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“  II/II
Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com;  © Andres Rodriguez/Fotolia.com

Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte 
Aktuelle Untersuchung  
in 62 Städten  
zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt- 
zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller 
Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen. 
Köln, 27. Januar 2015 
– 
Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten  
–die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle 
Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, 
HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt 
deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000 
Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis: 
Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren  die Schulnote drei plus. 
Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren 
grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters 
besucht –wobei der Anteil jüngerer  Besucher mit der Stadtgröße tendenziell  
Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die 
Untersuchung bestätigt auch:  
Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der 
Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für 
die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit 
Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte 
die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es  
auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die 
Attraktivität der Innenstadt  aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die 
Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der 
Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den  
Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und 
Multimedia/Elektronik/Foto.  
Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im 
Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher 
bemängelt  die Auswahl in diesem Bereich.  
Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen 
Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die 
Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an, 
verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum  
Einkaufen zu besuchen.  
Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz- 
verlusten betroffen.  
„Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen  
Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City- 
Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche  
Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und 
Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept 
e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt- 
Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln.

2 
Zur Untersuchung: 
 
Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich 
Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit 
angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde,  
die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria 
Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In 
über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen  
wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der 
Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei 
ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September  
2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000 
Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH 
Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern 
haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um 
das  
wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es, 
den Partnern in Handel  
und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung 
ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische 
Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine 
Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen 
stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse 
zu einzelnen deutschen Städten  
aller Größen und Regionen.  
 
Statements  
der Kooperationspartner 
Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd 
„Allen Städten, die sic 
h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher 
auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen 
werden, ein Citymarketing einzurichten.  
Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann 
das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen 
Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber, 
Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.  
„Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine 
Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts 
- und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren.  
Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das 
Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael 
Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. 
Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH 
„Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe 
nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu 
sichern.“

„Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie 
auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um 
Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und 
Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie 
lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad, 
Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen 
Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei  
den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen 
sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten: 
Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen 
auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten.  
Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen 
Internet-Händlern und stärken die Innenstädte!

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Stadtmarketing Köln 
      
      
 
Bezeichnung des 
Anlass: 
Markt:  
Weihnachtsmärkte Köln Innenstadt 
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Sonntag, 3. Dezember 2023, 13.00-18.00 Uhr: 
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder 
religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz 
NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der 
kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der 
Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in 
ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der 
Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des 
Einzelhandels.  
Die am 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des 
Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen 
explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher 
Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen. 
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn 
die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden 
Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von 
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann 
vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht 
nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige 
Besucher in hohem Maße anzieht. 
 
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“  sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein Markt nicht 
nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen 
Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am 
Sonntag zu schaffen.

Weihnachtsmärkte gib t es in Köln schon sehr lange, 
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis 
ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden. 
Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig 
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern 
eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit 
Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr 
der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im 
Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind 
zu Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und Kommunikation 
geworden. 
Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfni sse, die 
Veranstalter erfüllen. Be sinnlichkeit, die Einstimmung auf das 
eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, 
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an 
Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der 
Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) 
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit 
mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige 
Weiterentwicklung de r Sortimente der Standbetreiber, die 
weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die 
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte 
sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im 
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das 
hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner 
Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln. 
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine 
große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer der dicht 
besiedelsten 
Regionen Europas zu einem erheblichen 
Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. 
Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen 
Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz 
Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die
-deutschen-staedte-mit-den-groessten-weihnachtsmaerkten-
nach-besuchern/) 
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte spiegeln sich 
auch bei den Partnern des Handels wieder. 
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. 
besonderes „Shopping-Interesse“ Weihnachtszeit  
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 
BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches 
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer 
grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an 
Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents-
/Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier 
ist ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine, 
es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und 
muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden 
berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem „alltäglichen 
Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. Unter Alltag versteht man 
im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) 
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch 
sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, 
Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer 
sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. 
geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum 
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher 
Weise impliziert auch der vom BVerfG verwendete Begriff des 
„alltäglichen Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht 
gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für 
solche Fälle, in denen es zwar um „Erwerbsinteressen“ 
potentieller Käufer geht, diese aber aufgrund besonderer 
Umstände nicht mehr den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen 
zugeordnet werden können. Entsprechende 
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das 
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von „Besonderheiten 
der Vorweihnachtszeit“ spricht. (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 
BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das 
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf das 
Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im Vergleich zum 
alltäglichen“ Erwerbsinteressen der Konsumenten auf  
 das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der 
Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw. 
enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster),  
 seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend 
werthaltige/höherwertige Güter (Schmuck, Uhren, 
Unterhaltungselektronik, Möbel etc.)  
 und dem regelmäßig eher familiär konzipierten 
Einkaufsmodus  
verwiesen werden.  
 
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten 
„Essen und Trinken“ mit 57,5 % eindeutig die Hauptmotive von 
Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für 
lediglich rund 35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., 
Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auc h weitestgehend 
mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für 
Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen 
insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen 
die Innenstädte 
und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim 
„Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für allgemeine Einkäufe 
sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der 
Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was 
erwarten Besucher und Touristen? Ergebn isse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 –  Kurzfassung; 
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination 
GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der

Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte 
wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit 
„Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen 
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum 
Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, 
nannten kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte 
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und 
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition 
und Inszenierung –  Was erwarten Besucher und Touristen, 
Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, 
Präsentati
on anlässlich eines Expertenseminar zu Essener 
Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese 
Werte weichen von „normalen“ bzw. „alltäglichen“ 
Verhaltensmustern der Verbraucher ab, wie Studien bzw. 
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus welchem primären 
Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem 
Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum 
Einkaufen in die 
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern 
kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem 
(Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten 
verglichen werden.  
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die 
Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des 
Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird.  
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen 
nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr 
als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder 
in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und 
Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der 
Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung 
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger 
Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, Einzugsgebiet, 
soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten 
der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im 
Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität 
Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; 
Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht. 
S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den 
Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen 
Wochentagen. Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde 
für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 % 
aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in 
die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September 
2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen 
Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, 
von rund 40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ 
liefern die Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung 
Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus Oktober 
2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen 
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage folgende 
Anteile von „Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag =

62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die 
Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des 
weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen 
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss.  
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema 
Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine 
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position 
der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich gestärkt hat 
(BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein 
Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und 
traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der 
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG 
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem 
umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich 
und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende 
Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das 
Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller, 
gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen 
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung 
von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener 
Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten 
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang 
mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den 
Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. 
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung 
der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem 
kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus 
nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009). 
 
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen 
und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten 
den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, 
Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245). 
Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von 
Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das 
Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen 
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S.  
246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen 
traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das 
Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus 
früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit 
den Bürgern unterei nander sicherzustellen, eine wesentliche 
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 -  22.B 
1297/79 - GewArch 1980, 299). 
 
Bildet die 
Anlassveranstaltung 
den Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinne
n die Veranstaltung zu 
besuchen oder steht die 
Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss 
insbesondere darlegen, dass und 
wie die hinter den in § 6 Abs. 1 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung 
durch den Rat der Stadt Köln)

S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW 
genannten öffentlichen 
Interessen durch die 
Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden 
können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das 
Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund 
steht. 
Bei dem Anlass handelt 
es sich um: 
x eine historische Veranstaltung 
Seit mindestens  eine Veranstaltung, welche zum       
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar 
räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung 
und den zur Öffnung 
vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen 
Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, 
wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht 
dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, 
nicht notwendig zeitgleich, 
jedoch zeitlich überlappend 
stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis 
bestehen. Die in der 
Vergangenheit geschaffenen 
Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt 
auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, 
Grillfest (Spanferkelgrillen) in 
einem Gewerbegebiet, 
Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden 
nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich 
hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei 
örtlichen Veranstaltungen in den 
Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich 
einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen 
Bereich verteilt sind; eine 
Ausweitung über den Bereich 
hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Zieht die 
Anlassveranstaltung 
mehr Besucher als die 
der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall 
der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG 
Düsseldorf v. 
22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische 
Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt 
regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an 
(http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/
die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/).
 
 
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets 
gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den 
Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten 
Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir 
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass 
rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von 
uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer 
der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- 
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag 
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung 
aus den vergangenen Jahren zählt das dritte 
Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der 
frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In 
Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag – in 
einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen 
von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis 
129.000 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde. 
 
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer 
Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und 
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln 
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser 
Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober 
2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da 
der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel 
breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA, 
scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von 
rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und 
nachvollziehbar. 
 
Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie 
die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit 
überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 
50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter 
entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von

Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches 
spricht.  
 
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%. 
Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und 
Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen 
sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von 
ausländischen Besucher  aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als 
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) 
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom 
8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher 
am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend 
Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch 
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese 
Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem 
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“ in Verbindung. 
 
 
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des 
Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute 
e.V. rechnen wir in einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf 
den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der 
Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 
Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum 
Einkaufen nutzen würden.  
 
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite 
Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der 
Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als 
Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800 
Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 3. Dezember 
2023 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + 
Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt 
besuchen.  
 
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich 
mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der 
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung 
(ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. 
angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der 
Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen.  
 
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren 
Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung auszugehen ist, ist die 
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 
51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar.

In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die 
Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende 
Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher 
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, 
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch 
abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere 
(abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das 
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, 
dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu 
erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und 
den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden 
Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend 
aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der 
Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 
B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 
festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der 
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich 
einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter 
und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung 
ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. 
Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit 
zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen 
(wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen 
weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und 
Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der 
Kölner Innenstadt positiv verändert und ein anders 
„wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger 
Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, 
ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um 
wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. 
kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben 
bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.  
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner 
Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein. 
Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu-
/abführenden Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. 
Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St. 
Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, 
Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse, 
Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse, 
Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-
Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um 
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse,  
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den 
Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der 
Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von 
Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie 
nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche 
von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter.

Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch 
immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der 
Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben 
nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist 
die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt 
theoretisch geöffnet haben können.  
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der 
Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen 
Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im 
räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen 
Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen 
sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten 
Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der 
Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese 
Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-
Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan 
Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht 
der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung 
im Einzelhandel gehen wir für Köln während des 
verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer 
„Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. 
Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen 
innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, 
als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen 
Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung 
würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ 
sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine 
Sonntagsöffnung vorgebracht werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der 
jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im 
Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die 
Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner 
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die 
beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur 
Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. 
 
Quellenangabe und 
Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass 
sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterepor
t/2016/COMFORT_Staedtereport_Koeln_2016.pdfPassanten 
Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017

nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über 
Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft 
(auch hier VG Düsseldorf) 
Vitale Innenstädte 2014 – 2016 Köln 
Sh Anhang  
 
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute 
e.V., Bonn 
www.bsmev.de/resources/studien/weihnachtsmarktstudie-
kurzfassung.pdf 
 
BAG Studie: 
www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen-
ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008-
vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als-
einkaufsorte-61905/ 
 
Die nachfolgend 
genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene 
Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich 
aufgrund von 
Veranstaltungen von 
den zur Antragstellung 
berechtigten 
Interessengemeinschaft
en genehmigt. 
Eine Antragstellung von 
Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt 
und vom Rat in 
Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspo
litische Erwägungen) 
auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden 
Sachgründe können 
allerdings kumulativ 
vorliegen und der 
Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse 
über den Anlass-
bezug/-zusammenhang 
hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Int
eressengemeinschaften 
gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu

machen/nachzuweisen 
und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download 
bereit. Es wird 
gefordert, dass die 
Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts 
mit der 
Sonntagsöffnung gezielt 
einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um 
das öffentliche 
Interesse in Gestalt der 
benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. 
Die nachfolgend 
genannten Sachgründe 
können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen 
Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem 
Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen 
Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre 
Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-
Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von 
Sonntagsöffnungen begegnet 
werden. Hier sei auf den 
Beschluss des OVG Münster 
vom 27.04.2018 hingewiesen. 
Die Kammer kommt hier nämlich, 
anders als der Gesetzgeber zu 
dem Ergebnis, dass die 
allgemeine, für den stationären 
Einzelhandel einer jeden 
Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation 
zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, 
eine Ausnahme von der Regel 
der Sonn- und Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der 
Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets 
gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der

Abwägung dem gebotenen 
Sonn- und Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende öffentliche 
Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege 
benötigt, die nachprüfbar 
ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet 
ist. (z.B. Leerstände; Verarmung 
des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung 
neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem 
Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung 
zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger 
mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; 
Sicherstellung 
wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das 
grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren 
Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen 
erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für 
den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, 
insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung 
zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten 
daher nicht nur Stadtteilzentren, 
die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, 
sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. 
Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der 
Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, 
Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der 
Gefahr einer drohenden 
Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und 
Wohnverhältnisse der 
Bevölkerung begegnet werden. 
Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei 
Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von 
Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren 
Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der 
Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

Ladenöffnung steigert 
überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen 
Kommune als attraktiver 
und lebenswerter 
Standort, insbesondere 
für den Tourismus und 
die Freizeitgestaltung, 
als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen 
und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, 
als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu 
werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und 
sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers 
ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund 
zielt auch auf den Erhalt kleinerer 
Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten 
mehr 
Schwierigkeiten haben, neue 
Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter 
ausgeführt. 
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen 
Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und 
Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen 
und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug 
oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen 
jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen 
aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen 
weihnachtlichen Atmosphäre wahr.  
 
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt 
stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten 
das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die 
„Stadtbesichtigung“ als Hauptmotive dar. Rund 60 % aller 
befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese 
Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für 
einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche 
Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der 
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden 
zu lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das „Erlebnisshopping“ 
als Pendant zum Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit 
forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, 
Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu 
nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder 
Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen 
fussläufig gut möglich. 
 
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem 
wichtig, sich von umliegenden Kommunen „abzuheben“ und 
die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen. 
Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als 
gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren 
nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. 
Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an 
den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven 
Wohn- und Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld

13883 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V. 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
Neuehrenfest am 10.09.23  
Ähnliche Veranstaltung: 
 
Anlassbeschreibung:  Nachdem es pandemiebedingt 2 Jahre 
kein Straßenfest auf der 
Landmannstraße gab, ergriff der Verein 
Wir in Neuehrenfeld e. V. die Initiative, 
auch um das Fest mehr auf die 
Bewohner und Anlieger von 
Neuehrenfeld auszurichten. In 
Zusammenarbeit mit der Werbeagentur 
von der Gathen wurde ein neues 
Konzept erarbeitet, dass regionale 
Teilnehmer stärker fördert und 
berücksichtigt. Dieses Konzept soll auch 
in 2023 weiter ausgebaut werden. Das 
Straßenfest soll ein Ereignis und 
Erlebnis für die ganze Familie sein, es 
gibt eine große Bühne auf dem 
Lenauplatz, die Samstag und Sonntag 
von Livebands mit überwiegend kölscher 
Musik bespielt wird. Eine weitere, 
kleinere Bühne am Anfang der 
Landmannstraße wird an beiden Tagen 
unbekannten, regionalen Bands und 
Künstlern die Gelegenheit bieten, sich 
beim Publikum bekannt zu machen. Eine 
Liste der für 2023 geplanten Künstler 
befindet sich am Ende. Ergänzt wird das 
Programm auf der kleinen Bühne durch 
eine Modenschau und Showfrisieren, 
beides wird von ansässigen Geschäften 
durchgeführt. Entlang der 
Landmannstraße und rund um den 
Lenauplatz werden die in der Straße 
ansässigen, aber auch andere Händler

und Gastronomen ihre Stände betreiben, 
um neue Ideen zu präsentieren und mit 
den Anwohnern ins Gespräch zu 
kommen. Dazu werden verschiedene 
Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen 
für alt und jung, Handlettering, 
Kinderschminken, Probierstände, 
Tombola, Livecooking, Showmixen von 
Cocktails, Kunstausstellung, etc..  
Da unser Augenmerk besonders auf 
Familien liegt, gibt es für die Kleinen  
Attraktionen wie Karussell, Eisenbahn, 
Hüpfburg, Dosenwerfen, 
Entenangeln,Trampolinspringen, etc.. 
Auch regionale Vereine werden sich auf 
dem kommenden Straßenfest 
präsentieren: Die Ihrefelder Chinese und 
die Ihrefelder Cheyenne möchten Ihre 
Vereine mit Ständen ihren Verein 
präsentieren, der SC West Köln wird mit 
Torwandschießen vertreten sein.   
Geplante Künstler große Bühne: 
Palaver, Kölsche Unikate, Rheinflotte, 
Domstadtbande, Düx, Katharina Köppen, 
Vajabunde, Rotznas 
Geplante Künstler kleine Bühne: 
Flo on a Mission, Dos Martinos y 
Amigos, The purple Dawn, Food fort he 
Monkeys, Foxbeat,The good the bad & 
the Ugly.  
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 2. mal 
unter diesem Namen stattfindet. Früher 
war es das Straßenfest Landmannstraße 
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ja, der verkaufsoffene Sonntag wird für 
Landmannstr., Lenauplatz und die

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
umliegenden Seitenstraßen für den 
Sonntag des Neuehrenfestes beantragt 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Schätzung: 15000 – 20000 
(wetterabhängig evtl. weniger) 
 
Schätzung: 500 - 1000 
 
 
Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm 
 
15-20 Geschäfte mit einer 
durchschnittlichen Verkaufsfläche von 
ca. 50 Qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Schätzung des Organisators v. d. 
Gathen 
Erfahrung der Einzelhändler aus 2022 
(nur längere Öffnungszeiten am 
Samstag) 
 
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
Neuehrenfeld befindet sich im 
Wandel. Altersbedingt reduziert sich 
die gewachsene Anwohnerstruktur, 
die es gewohnt war, im unmittelbaren 
Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue 
Anwohner von außerhalb zu, die 
gerne hier leben, jedoch keine 
Identifikation mit dem Veedel haben. 
Sie kaufen online oder in 
Einkaufscentren, wodurch der 
regionale Einzelhandel immer weiter 
geschwächt wird. 
Mit Aktionen wie dem Neuehrenfest 
soll versucht werden, diese

öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Identifikation aufzubauen, um die 
Infrastruktur in Neuehrenfeld zu 
erhalten und zu fördern.  
Darüber hinaus hat das Neuehrenfest 
auch eine Anziehungskraft auf 
Besucher der umliegenden Viertel, 
die ebenfalls Gelegenheit bekommen 
sollen, neben dem Straßenfest auch 
mal einen Blick in die anliegenden 
Geschäfte werfen zu können. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Die Pandemie und ihre Auswirkungen für 
den Einzelhandel und die Gastronomie 
haben auch in Neuehrenfeld  Spuren 
hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen 
leer, weil den Betreibern der finanzielle 
Rückhalt gefehlt hat. Durch neue 
Kunden, die evtl. über das Straßenfest 
gewonnen werden, kann der regionale 
Einkauf wiederbelebt werden. Damit 
besteht die Chance, dass 
Landmannstraße und Umgebung 
zukünftig eine stärkere Kundenfrequenz 
bekommen. So wird es für neue 
Gewerbetreibende interessant, sich dort 
anzusiedeln, wodurch Leerstände 
beendet und neue Arbeitsplätze 
geschaffen werden. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
Sollte sich die Tendenz verstärken, dass 
immer weniger im Veedel eingekauft 
wird, müssen viele Geschäfte nach und 
nach aufgeben. Dadurch reduzierten 
sich die Einkaufsmöglichkeiten für die 
Menschen, die aus Alters- oder 
Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf 
angewiesen sind.

im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Der verkaufsoffener Sonntag zum 
Neuehrenfest bietet  Besuchern die 
Möglichkeit, neben dem Straßenfest  in 
Ruhe neue Geschäfte kennen zu lernen 
und abseits der wochentäglichen Hektik 
zu bummeln und den Einkauf zu 
genießen. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Für die Bewohner von Neuehrenfeld ist 
eine gute und ausgewogene Infrastruktur 
wichtig. Um diese zu erhalten muss der 
regionale Einzelhandel gestärkt werden, 
was mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
der Fall ist. Daher sollte diese 
Maßnahme auch im Sinne der Stadt 
sein.

fest
Neuehren
MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON:
RUND UM DEN LENAUPLATZ
VIEL SPASS 
FÖR UNS PÄNZ
LIVE-BÜHNE MIT DIV. 
KÜNSTLER:INNEN
STREETFOOD
SHOP LOCAL @
LANDMANNSTRASSE
10. & 11. 
SEPTEMBER
‘22
VERANSTALTER: IG WIR IN NEUEHRENFELD E.V. ORGANISATION:  WERBEPRAXIS VON DER GATHEN GMBH
           HOTLINE:  0221 . 170 77 88
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

Anlage 13 Antrag Dellbrück

26064 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG)
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen

Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten.

Auszug zum 8 6 Abs. 6 LÖG:

$6(Fn 3)

Weitere Verkaufssonntage und -feiertage
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß
Satz2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen.

(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.

(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.

(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet,
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.

(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,

2. Ostersonntag,

3. Pfingstsonntag,

4. der 1. und 2. Weihnachtstag und

5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.

Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben:

e an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage)

« innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben
werden

« der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn
> sieim Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen stattfindet
> dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären
Einzelhandelsangebotes
> dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
> der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
> der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
dient.

Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten (vgl. $ 6 Abs. 4 LÖG) und
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen.

Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW zum Download bereit.

Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 -— 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 -— 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018

- 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 -— 4 B 707/2018) unter
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden.

Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten
u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen.

Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht.

Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. $ 6 LÖG wird nachfolgender
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu
erleichtern: Beachte:

Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)

Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023

Dellbrücker Hauptstraße, am 4. Sonntag eines vollständigen Wochenendes im

September (24.9.2023)

Antragsteller:

IG DELLBRÜCKerLeben e.V.

Bezeichnung des Anlass:

Markt:

Messe:

Örtliches Fest:

Dellbrücker Festmeile jeweils am 4.

Wochenende im September

Ähnliche Veranstaltung:

Anlassbeschreibung:

Seit mehr als 40 Jahren feiert Dellbrück am
vierten Wochenende im September
Stadtteilfest. Es ist das längste Straßenfest
in Köln, mit Musik- und
Unterhaltungsprogramm auf zwei Bühnen,
vielen Angeboten für Kinder und Familien,
Präsentationen und Verkauf der
anliegenden Händler, Gastronomen und
Vereine unterstützt durch professionelle
Marktbeschicker.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in $ 6 Abs. 1 S.2 Nr. 2 bis 5 LOG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.

xja

nein

(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um:

x eine historische Veranstaltung

x eine Veranstaltung, welche zum 42. Mal
stattfindet (2020/2021 ausgefallen)
erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen

Verkaufsstellen?

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkekgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird

nicht genehmigungsfähig sein;

xja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)

Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der
ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße
gefeiert ( von der Bergisch-Gladbacher-Str.
bis zur Ecke Hatzfeldstr.)

Auf diesen 830 Metern präsentieren sich
viele Vereine und Dellbrücker
Unternehmen. Ergänzt wird die
Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für
Kinder, Schausteller, diverse Angebote
zum Essen und Trinken und zwei Bühnen,
auf der internationale, aber auch viele
ortsansässige Künstler*innen auftreten.

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;

xja

Olnein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:

Veranstaltungsfläche:

Verkaufsfläche:

in den letzten Jahren: 30.000-50.000

2000 - 3000 (Werte aus anderen
Sonntagsöffnungen/ Shoppingevents)

830 m entlang der Dellbrücker

Hauptstraße, von der Bergisch-Gladbacher-
Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr., sprich ca.
8300 m2

ca. 2500m2 (die Filialisten wie Rewe, DM,
Tchibo und Rossmann beteiligten sich in
der Vergangenheit nie an den
verkaufsoffenen Sonntagen)

Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:

Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)

https://www.rheinische-
anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
wochenspiegellmuelheim/dellbruecker-
strassenfest-lockte-tausende-
feierfreudige-an-koelns-laengste-
festmeile-31347166

https://www.ksta.de/koeln/muelheim/sta
dtteilfest-so-war-das-dellbruecker-
strassenfest-28484124

Ordnungsamt Köln

Die Schätzung zu den Besuchen aus der
Verkaufsstellenöffnung ergibt sich aus den
Erfahrungen des Abendevents „Dellbrück
vorOrt erleben“. Da haben die
Besucher*innen Giveaways bekommen,
anhand derer wir die Frequenz auswerten
konnten. An diesen Abenden verteilten wir
jeweils 1500 Giveaways an die
Besucher*innen.

Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschafte
n gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzegpt liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.

Eine Zählung der Besucher*innen der
„Dellbrücker Festmeile“ wurde in den
vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In
der Presse wurde über eine Vielzahl von
Besuchern berichtet (30.00 — 50.000)

Die Anzahl der Besucher*innen können nur
so von uns geschätzt werden.

Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu belegen,
wird vom OVG für das Land NRW
anerkannt. Auf einer
Informationsveranstaltung am 21.06 2017
mit dem OVG Münster beim Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes NRW
erläuterten die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung.

(Information hierzu von der IHK Köln) Nach
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig,
dass der prägende Charakter einer
Veranstaltung beispielweise anhand von
Pressebericherstattungen der letzten Jahre,
Berichten des Ordnungsamtes über
vergangene Veranstaltungen,
Sicherheitskonzepten für die geplante
Veranstaltung, Aussagen über
Straßensperrungen, Verkehrs- und
Parkraumkonzepten als auch anhand von
der Art und Umfang der
Veranstaltungswerbung belegt werden
kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das
OVG diese Sichtweise.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den

stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich

genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.

Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Da ein Stadtteilfest nur Sinn für das Veedel
macht, wenn sich viele ansässige
Unternehmen beteiligen, ist eine Öffnung
am Sonntag unabdingbar. Bei so vielen
Besuchern ist es enorm wichtig auch sein
Sortiment im Geschäft präsentieren zu
können.

Vor allem durch die letzten, von Corona
geprägten Jahre, verzeichnen wir auch auf
der Dellbrücker Hauptstraße Leerstände.
Diese werden oft nicht durch Einzelhändler,
sondern durch Dienstleister
(Immobilienmakler, Versicherungen etc.)
gefüllt. Für eine lebendige Einkaufsstraße
ist der individuelle Einzelhandel aber
unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“
bietet dem stationären Einzelhandel die
Möglichkeit sich einem großen Publikum zu
präsentieren und für sich Werbung zu
machen.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Um der Verödung des Einzelhandels
entgegen zu gehen, sind Veranstaltungen
wie die „Dellbrücker Festmeile“ wichtig.
Eine Schließung des stationären,
inhabergeführten Einzelhandels könnte
auch eine Schließung der Grundversorger
nach sich ziehen und somit der älteren
und/oder mobil eingeschränkten
Bevölkerung die Versorgung erschweren.

Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder

Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung istes,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.

Durch die Veranstaltung wird die
Attraktivität des Veedels erhöht. Auch für
die Vereine ist es ein wichtiger Termin um
neue Mitglieder zu werben, Spenden zu
sammeln und sich zu präsentieren. Auch
wird die Dellbrücker Hauptstraße als
Treffpunkt wahrgenommen. Das
unterstützen wir über das ganze Jahr mit
anderen Veranstaltungen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort

von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sacharund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Durch die positive Berichterstattung in der
Presse, die gerne auch den örtlichen
Einzelhandel und die Vereine in den
Vordergrund stellt, welche sich durch
besondere Aktionen zum Stadtteilfest
auszeichnen.

Es ermöglicht dem Veedel, sich in Gänze
zu präsentieren und vereint somit
Einzelhandel, Vereine und
Kulturschaffende, die sich gemeinsam auf
dem Stadtteilfest präsentieren.

03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Mülheim

Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler

Der Veranstalter schätzt, dass an beiden Tagen zusammen 180 000
Besucher kamen.
Foto: Tobias Christ

Von Tobias Christ 25.09.12, 13:07 Uhr

Dellbrück - Wenn der Weihnachtsmann im Herbst Urlaub hat, geht er gern im Rechtsrheinischen bummeln.
Wolfgang Bergmann ist aus Mülheim gekommen, um sich auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuschauen. In der
Adventszeit ist er manchmal als Nikolaus oder als Weihnachtsmann unterwegs — der ideale Job für den 58-
Jährigen mit dem weißen Rauschebart und der stattlichen Statur. Aber jetzt gibt es ja keine Geschenke zu
verteilen, also kann Wolfgang Bergmann auf dem Dellbrücker Straßenfest mal sich selbst etwas Gutes gönnen.
Viele andere wollen das auch: Am ersten Tag schiebt sich schon bald eine dichte Menschenmasse über die leicht
hügelige Geschäftsmeile. Das Angebot dort findet Bergmann richtig gut. „Hier kann man angenehm Geschäfte
gucken.“ An diesem Wochenende noch einiges mehr.

Etwa 60 Stände haben örtliche Gewerbetreibende zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße
aufgebaut, weitere 60 stammen von auswärtigen Händlern. Dazu geben Künstler wie Tommy Stern, Graham
Bonney und De Boore auf der Bühne ihr Bestes. Karlheinz Dreesen, Vorstandsmitglied der veranstaltenden
Interessengemeinschaft „Treffpunkt“ Dellbrücker Hauptstraße, schätzt die Besucherzahl (durch die
Veranstalterbrille) auf 180 000 - an beiden Tagen zusammen. Die ortsansässigen Händler seien in diesem Jahr
besonders zahlreich vertreten, freut er sich.

Noch mehr Programm im nächsten Jahr

Im nächsten Jahr wolle der neu gewählte Vorstand noch mehr Dellbrücker Geschäfte und Vereine ins Boot holen.
Auch für Kinder und Jugendliche solle mehr geboten werden. Es werde sich einiges ändern am Konzept des
drittgrößten Straßenfests in Köln, kündigt Dreesen an. Kevin und Dennis sind zufrieden mit der Party, so wie sie
ist. Etwas abseits vom großen Trubel haben sie ihre gebrauchten Spielsachen drapiert. Der elfjährige Kevin hat
kurz nach dem Start schon zwei Konsolenspiele und zwei Kunststoff-Dinosaurier unter die Leute gebracht. Sein
Freund Dennis, zwölf Jahre alt, konnte sogar fünf Konsolenspiele absetzen. 22,70 Euro liegen am Nachmittag des
ersten Festtags in seiner Kasse — ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ersehnten iPod.

Für andere sind Unterschriften die härtere Währung. Der „Förderverein Inklusive Gesamtschule Dellbrück“ wirbt
um Unterstützung für das große Ziel, Haupt- und Realschule in Dellbrück Schritt für Schritt in eine Gesamtschule
umzuwandeln. Anne Ratzki vom Vorstand des Vereins sieht großen Bedarf dafür: Im Rechtsrheinischen fehlten
248 Gesamtschulplätze. Die Liste der Unterschriften wird schon am ersten Festtag deutlich länger. Auch
Oberbürgermeister Jürgen Roters spricht sich bei einem Rundgang für die Gesamtschule aus. Allerdings müsse
noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, vor allem unter den Realschullehrern: „Die sind noch nicht ganz vorne
in der Befürworterfront“, so Roters.

https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 1/4

03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger
Besucher lassen es sich schmecken

Zusammen mit dem Oberbürgermeister informieren sich Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs,
Ratsherr Horst Noack und Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach über die Sorgen, Nöte und Angebote der
Vereine. Karl Lauterbach, Mediziner und Gesundheitsexperte, macht sich aber auch beim Anblick von
Würstchenbuden und Reibekuchen-Ständen so seine Gedanken: „Alles, was hier geboten wird, ist schmackhaft,
aber nicht gesund“, so der Sozialdemokrat. Vielen Besuchern ist dies an diesem Tag egal: Sie lassen es sich
sichtlich schmecken.

Etwas ganz ohne Fett und Kalorien ersteht Hobby-Weihnachtsmann Wolfgang Bergmann: ein Weihnachts-Outfit
für das Auto, bestehend aus einer roten Nase für den Kühlergrill und Elch-Geweihen für die Fenster. „Optimal,
passt doch schön“, freut sich Bergmann über sein Sieben-Euro-Schnäppchen. Ob er die Hupe nun durch
Glöckchen ersetzt und den Airbag durch einen Sack voller Geschenke, lässt der Weihnachtsmann vorerst offen.

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https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 2/4

Redakteur

= RAG -Redaktion

Dellbrücker Straßenfest lockte tausende Feierfreudige an

Kölns längste Festmeile

25. September 2018, 10:44 Uhr - 4x gelesen

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Verkaufsstände, Gewinnspiele, Live-Musik und ein reichhaltiges kulinarisches Angebot lockten zwei Tage lang auf die
Dellbrücker Hauptstraße. * Foto:Flick * hochgeladen von RAG.- Redaktion

Dellbrück - (sf). Seit 40 Jahren lockt das Straßenfest auf der Dellbrücker
Hauptstraße Besucher an und auch dieses Jahr war die Festmeile gut
besucht. Kölns längste, über zwei Kilometer lange Festmeile bot
reichlich Gelegenheiten zum Shoppen und Stöbern.

Auf der Bühne zeigten Tanzgruppen aus dem Veedel ihr Können und
Live-Bands gaben sich das Mikro in die Hand. Auch beim Tankstellenfest
rund um die SB Tankstelle Keimes war viel los: Hier feierten die

Besucher unter anderem mit der Beatles-Coverband „The Mersey

Beatles“, die extra aus Liverpool angereist war. Der zweite Festtag

war mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden, an dem viele Besucher
die Gelegenheit nutzten, ganz entspannt auf Schnäppchenjagd zu gehen.

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KOMMENTARE

Anlage 17, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.01.2023

2406 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 27.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 26.01.2023  
öffentlich 
3.6 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhal-
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
4182/2022 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen. 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga  
(Hinweis: abgelehnt, siehe Einzelabstimmung ) 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in 
Köln  
(Hinweis: abgelehnt s. Einzelabstimmung ) 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun 
Kölle 
 
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest 
 
5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023 
 
6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 
 
 
Einzelabstimmungen zu Nr. 1-6: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die 
Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP  abgelehnt 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in 
Köln

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die 
Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP  abgelehnt 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun 
Kölle 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen Die Linke zugestimmt. 
 
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme Die Linke (Herr Scheffer) 
bei Enthaltung einer Stimme Die Linke (Wienke) zugestimmt. 
 
5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023  
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde 
zugestimmt. 
 
6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde 
zugestimmt.

Anlage 1 RVO 2023

6595 Zeichen

Anlage 1 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2023 
über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
in den Stadtteilen Innenstadt, Severinsviertel, Deutz, Südstadt, Rodenkirchen, 
Lindenthal, Sülz-Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz -Mitte, Rath-
Heumar, Dellbrück 
vom ???????? 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
08.10.2023 und am Sonntag, dem 03.12.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.08.2023, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Südstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11.06.2023 und 
am Sonntag, dem 03.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
20.08.2023 und am Sonntag, dem 17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein.  
 
(6) Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 16.07.2023, am Sonntag, 
dem 27.08.2023 und am Sonntag, dem 15.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem 
03.09.2023 und am Sonntag, dem 22.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteilbereich Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
05.11.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(9) Im Stadtteilbereich Neuehrenfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
10.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(10) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
07.05.2023, am Sonntag, dem 08.10.2023 und am Sonntag dem 03.12.2023, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(11) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.06.2023 und am Sonntag, dem 24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein.

Anlage 1 
(12) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Anlage 1 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Innenstadt  
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn 
 
Severinsviertel  
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz 
 
Deutz 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring 
 
Südstadt  
für den11.06.2023 
Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 
9, Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter 
Straße und Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße, 
Merowingerstraße. 
 
für den 03.09.2023: 
Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus-
Nr. 42/in südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10, 
Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21.  
 
Rodenkirchen 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Lindenthal 
für den 16.07.2023: 
Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str. 
(einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
für den 27.08.2023 und den 15.10.2023: 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m 
links und rechts der Fahrbahn) 
 
Sülz/Klettenberg  
für den 03.09.2023: 
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger 
Str. bis Berrenrather Str. 
 
für den 22.10.2023: 
Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel 
Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße 
Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße 
Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel

Anlage 1 
 
Braunsfeld 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Neuehrenfeld  
Landmannstr. beginnend ab Hausnummer 29A - Fridolinstr. beginnend ab Hausnummer 56 – 
Merkenstr. – Försterstr. beginnend Hausnummer 44 - Lenauplatz – Eichendorfstr. bis 
Hausnummer 41 
 
Porz-Mitte 
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – 
Hauptstr. 
 
Rath/Heumar 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Dellbrück 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts  
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr. 
 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2023 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Beratungsverlauf (11)

19.01.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.02.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4182/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.01.2023
Erstellt
08.12.2022 14:18