4182/2022
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
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Anlage 5 Anträge Südstadt
27133 Zeichen
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 11.06.2023 im Rahmen des
SüdstadtFestes auf der Bonner Straße
Antragsteller:
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
SüdstadtFest – Straßenfest
Am 10. Und 11. Juni 2023
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Das SüdstadtFest wird seit 2009 – mit
Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 jährlich
durchgeführt. Es findet auf der Bonner Straße,
von Chlodwigplatz bis Bonner Wall statt. Das
SüdstadtFest findet an zwei Tagen statt – Sa
10.6. und So. 11.06., jeweils von 12.00 – 22.00
Uhr. An ca. 100 Ständen, viele von Anliegern
und Gewerbetreibenden aus der Südstadt,
können die Besucher sich treffen, reden,
essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000
Besucher kommen an den zwei Tagen in die
Südstadt.
Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne
an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine
Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf
der Hauptbühne gibt es Raum für die örtliche
Tanzschule und für die große Südstadt-
Modenschau, wo die Modegeschäfte der
Südstadt ihre Mode und Accessoires
präsentieren können. Außerdem treten kölsche
Gruppen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und
Pläsir, gemischt mit internationalen Band, z.B.
aus Luxemburg auf. Das Abendprogramm
steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit
bekannten Coverbands oder Künstlern z.B. der
Neuen Deutschen Welle. Diese Musikrichtung
feiert nächstes Jahr 40 Geburtstag und es ist
geplant, dass Originalkünstler, wie Markus etc.
auftreten.
Die Veedelsbühne wird ganz Künstlern und
Gruppen aus der Südstadt gewidmet sein. Wir
beginnen mit einer offenen Yogastunde, die
GOT-Ganz offene Tür Elsaßstraße, eine
Jugendeinrichtung, wird mit ihrer Musikgruppe
auftreten, aber auch lokale Künstler, wie Tom
Words, Die Brausen oder der Frauenchor
„Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz.
Weiterhin ist geplant, hier auch ein Programm
für die kleinen Besucher zu organisieren, z.B.
Kindertheater, Puppenaufführung, Vorlesen.
Das SüdstadtFest ist bekannt für die
besonderen externen Ausstellern. Im Non-
Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen
und Designer, Hersteller von Schmuck,
Accessoires, Leder- und Korbwaren. Keine
Massenware. Im Foodbereich wird das
Angebot der anliegenden Gastronomen durch
hochwertige Aussteller ergänzt.
Rund um die „Bananen-Insel“ entsteht jedes
Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf
verschiedenen Winzern.
Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen
und Treffen mit Freunden und Bekannten ein.
Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell,
Hüpfburg, Mitmach- und Bastelaktionen
sprechen die kleinen Besucher an.
Ganz besonderen Wert legen wir darauf, dass
gemeinnützige Organisationen und Vereine
sich präsentieren können. Mind. 10 kostenfreie
Standplätze stehen z.B. dem Kinderhospiz-
Verein, Tierschutzverein, Stollwerck-
Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc.
zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten wir eine
Tombola, deren Erlös komplett einem
gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute
kommt.
Bildet die Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen
die Veranstaltung zu besuchen oder
steht die Ladenöffnung im Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und
wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG
NRW genannten öffentlichen Interessen durch die
Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert
werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten,
warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei
nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 12. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung
und den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig
zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung
muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in
der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg
für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)
Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in
einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren
Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten
Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs-
und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über
diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den
Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein;
Zieht die Anlassveranstaltung mehr
Besucher als die der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose
gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v.
22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische
Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg
für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
100.000
5000
10.000 m²
Ca. 1800 m²
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und
Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in
einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren
und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und
Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)
Besucheraufkommen:
s. Anlage und Fotos/Film auf
https://www.facebook.com/SuedstadtVeedelsfe
stKoeln
Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage
Verkaufsfläche wurde wie folgt berechnet:
Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit
durchschnittlicher Fläche von ca. 60 m²
Die teilnehmenden Geschäfte befinden sich
maßgeblich im Bereich der angegebenen
Veranstaltungsfläche, sowie in einem Umkreis
von 100 Metern dazu.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des
LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis
dahin ausschließlich aufgrund von
Veranstaltungen von den zur
Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und
vom Rat in Richtung Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-
bezug/-zusammenhang hinaus zu
begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinsc
haften gefordert, diese Sachgründe
geltend zu machen/nachzuweisen und
überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
liegt hier zum Download bereit. Es wird
gefordert, dass die Kommune auf der
Grundlage eines Einzelhandelskonzepts
mit der Sonntagsöffnung gezielt einen
der genannten Sachgründe verfolgt.
Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel,
um das öffentliche Interesse in Gestalt
der benannten weiteren Sachgründe zu
fördern. Die nachfolgend genannten
Sachgründe können daher derzeit nicht
mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre
Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den
Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte
Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis,
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel
einer jeden Kommune ganzjährig bestehende
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der
Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die
Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der
Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz
gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar
ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des
Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer
Arbeitsplätze)
Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine
Vielfalt an unterschiedlichen
Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der
letzten 3 Jahre – auch bedingt durch die
Coronapandemie und weitere Krisen – hat
jedoch zu der ein oder anderen Schließung
geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt,
wird oftmals entweder Gastronomie oder ein
Dienstleister der Nachfolger. Die schmälert die
Attraktivität des Einkaufsstandortes. Wir wollen
die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten
erhalten, insbesondere der
unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen
Verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele
die Möglichkeit, besonders auf sich
aufmerksam zu machen und so den Standort
attraktiv zu halten.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse, insbesondere
weniger mobiler und ältere Teile der
Bevölkerung; Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich
geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung,
insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der
Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen
erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende
Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der
Städte und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als
zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden
Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der
Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der
Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei
Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung
von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren
Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der
Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort,
insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und
sich entsprechend selbst darstellen zu können und
sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des
Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu
größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und
Unternehmen anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Das SüdstadtFest mit seinen ca. 100.000
Besuchern an zwei Tagen zieht Besucher aus
allen Teilen Kölns und der Umgebung an. Dies
ist die Gelegenheit, die ortsfremden Besucher
auf die Vielfalt der Geschäfte und ihre
Besonderheiten aufmerksam zu machen. Eine
Öffnung am Sonntag ist hierfür besonders
geeignet, da die Besucher mit deutlich mehr
Ruhe und Entspanntheit das Angebot
entdecken können. Die Geschäfte haben
zudem die Möglichkeit, im Rahmen des
SüdstadtFestes besondere Aktionen und
Angebote für die Besucher zu organisieren.
Anlagen:
Veranstaltungsfläche Südstadtfest
Berichterstattung KSTA 2022
Kölnische Rundschau 2015
KSTA 2016
Kölner StadtAnzeiger 2019
Auf folgender Internetseite https://rutwiess-events.de/events/suedstadtfest-koeln finden Sie
Fotos und Videos, die im Besonderen zeigen, wie beliebt und gut besucht das SüdstadtFest
ist.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 03.09.2023 im Rahmen des
Nachbarschaftsfestes Merowingerstraße
Antragsteller:
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Nachbarschaftsfest Merowingerstraße
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Das Nachbarschaftsfest
Merowingerstraße wird seit 2012 alle
zwei Jahre veranstaltet. Corona- und
Krisenbedingt musste es in 2020 und
2022 ausfallen und wird deshalb am 2.
U. 3. September 2023 mit besonderen
Attraktionen zurückkehren. Es findet auf
der Merowingerstraße – von
Chlodwigplatz bis Rolandstraße - , sowie
Teilen von Vondelstraße, Maria-Hilf-
Straße und Elsaßstraße statt. Alle
Gewerbetreibenden auf der
Merowingerstraße und den
Seitenstraßen nehmen an diesem Fest
teil, dass als Nachbarschaftsfest
konzipiert ist, aber auch viele Besucher
aus umliegenden Viertel Kölns anzieht.
Besondere Attraktionen des Merowinger
Nachbarschaftsfestes sind 3 Bühnen –
eine große Tombola und die Beteiligung
vieler Anwohner und Künstler.
Die Vondelstraße mit einer Bühne wird
primär vom Comedia Theater bespielt.
Hier treten Künstler auf, die im auch im
Programm des Comedia Theater
gelistet sind. Das Comedia Theater ist
bekannt für seine Kinderaufführungen
und auch die werden auf der Bühne
präsentiert.
Auf der Hauptbühne (Richtung
Rolandstraße) wird Sonntag von Pfarrer
Hans Mörtter – ein Hauptorganisator des
Nachbarschaftsfestes - ein Gottesdienst
abgehalten, zusammen mit einem
katholischen Priester und einem Iman.
In einer Modenschau können sich die
ansässigen Modegeschäfte präsentieren
und es treten überwiegend Musiker und
Gruppen aus der Südstadt auf. Auch
einzelne Vereine können sich hier
präsentieren.
Eine dritte kleine Bühne am Ende der
Merowinger Straße, kurz vorm Ubierring.
Hier treten überwiegend etwas
unbekanntere und junge Musiker und
Bands auf.
In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine
kleine „Kunst-Meile“, wo bildende
Künstler ihre Werke ausstellen und
verkaufen können. Begleitet wird dies
von „live“ Vorführungen, die den
Zuschauern zeigen, wie Kunstwerke
entstehen.
Es wird neben den Ständen der
Geschäftsleute zusätzlich Plätze für
Flohmarktstände der Anwohner geben,
sowie Raum für von Anwohnern
organisierten Aktionen z.B. Spiele,
Kinderaktionen, Informationsstände.
Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt
auf der ganzen Fläche.
Der Fokus dieses Festes liegt auf der
Beteiligung der Anwohner und
anliegenden Geschäftsleuten und
Dienstleister, daher werden nur in
Einzelfällen kommerzielle Aussteller
zugelassen.
Begleitet wird dieses Nachbarschaftsfest
von einer großen Tombola, an der sich
alle Geschäftsleute in der Südstadt
beteiligen. Der Erlös der Tombola dient
z.Teil der Finanzierung des Festes, alle
Überschüsse werden an gemeinnützige
Organisationen in der Südstadt
gespendet.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 5. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Ca. 30.000
Ca. 4000
Ca. 4000 m²
Ca. 1500 m²
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Besucheraufkommen:
s. Anlage
Veranstaltungsfläche: s. Plan Anlage
Verkaufsfläche wurde wie folgt
berechnet:
Ca. 30 teilnehmende Geschäfte mit
durchschnittlicher Fläche von ca. 50 m²
Alle teilnehmenden Geschäfte liegen
innerhalb der im anliegenden Plan
eingezeichneten Veranstaltungsfläche.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Die Südstadt verfügt z.Zt. noch über eine
Vielfalt an unterschiedlichen
Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz
der letzten 3 Jahre – auch bedingt durch
die Coronapandemie und weitere Krisen
– hat jedoch zu der ein oder anderen
Schließung geführt. Wo ein
Einzelhandelsgeschäft wegfällt, wird
oftmals entweder Gastronomie oder ein
Dienstleister der Nachfolger. Dies
schmälert die Attraktivität des
Einkaufsstandortes, da oftmals
Laufkundschaft wegfällt. Wir wollen die
Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten
erhalten, insbesondere der
unternehmergeführten Geschäfte. Durch
einen Verkaufsoffenen Sonntag ergibt
sich für viele die Möglichkeit, besonders
auf sich aufmerksam zu machen und so
den Standort attraktiv zu halten.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Das Nachbarschaftsfest
Merowingerstraße zieht vor allem
Besucher aus den umliegenden Straßen,
aber eben wegen seines entspannten
Charakters auch aus den angrenzenden
Stadtvierteln an. Dies ist die Gelegenheit
für die ausschließlich
unternehmergeführten Geschäfte dieser
Einkaufsstraße, auf sich und ihre
Besonderheiten aufmerksam zu machen.
Eine Öffnung am Sonntag ist hierfür
besonders geeignet, da die Besucher mit
deutlich mehr Ruhe und Entspanntheit
das Angebot entdecken können. Die
Geschäfte haben zudem die Möglichkeit,
im Rahmen des Nachbarschaftsfestes
besondere Aktionen und Angebote für
die Besucher zu organisieren.
Anlagen:
Veranstaltungsfläche Nachbarschaftsfest Merowingerstraße
Berichterstattung von KSTA 2018
Berichterstattung „Meine Südstadt.de“ 2012
Auf der Facebookseite
https://www.facebook.com/events/629512603891125/?active_tab=discussion gibt es
weitere Fotos und Berichte zu dem Nachbarschaftsfest.
1
Von:
Gesendet: Mittwoch, 16. November 2022 10:31
An:
Betreff:
Sehr geehrte
auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, haben wir die Grenzen für die VOS kleiner gemacht und für
die beiden angemeldeten Tage auch unterschiedlich. Sie sind wie folgt:
Für den 11.06.
Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 9,
Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter Straße und
Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße, Merowingerstraße.
Für den 03.09.
Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus-Nr. 42/in
südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10, Chlodwigplatz, Karolingerring
bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21.
Bei Rückfragen gerne melden.
Viele Grüße
leider sind d
ie Grenzen in Ihren Anträgen nicht ausreichend definiert.
Die Grenzen der vergangen Jahre waren folgende:
Neustadt-Süd
Chlodwigplatz Ubierring - Mainzer Str. - Alteburger Str. - Siegfriedstr. - Bonner Wall -
Vorgebirgstr. - Loreleystr. - nordwestlich entlang des Martin-Luther-Platzes - Volksgartenstr.
- Merowingerstr. - inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 und nördlich bis
Hausnummer 22
Können diese so übernommen werden?
Ich bitte um kurze Rückmeldung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 15 Stellungnahme ver.di
18472 Zeichen
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
*Festnetzpreis 14 ct/min,
Mobilfunkpreise maximal
42 ct/min
IBAN DE36500500000082001405
BI
C-Code HELADEFFXXX
Vorab per Mail
St
ellungnahme zur Ausnahmeerlaubnis
gem. § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
hi
er: Verkaufsoffene Sonntage Stadt Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrte
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Antrag auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die
Öffnung von Verkaufsstätten im Jahr 2023 in Köln nehmen wir wie folgt
Stellung:
Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten
des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit
ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und
politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage
von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Schutz der Arbeitsruhe an Sonn-
und Feiertagen ausgeführt:
„Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung
der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und
psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2
Abs. 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von
Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so
effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie
kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen
werden, weil sie dem ökonomischen
Stellv.
Bezirksgeschäftsführerin
Mobil:
Datum 08.04.2022
Ihr Zeichen:
Unsere Zeichen 0445/BGF/bm
,
2
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Nutzendenken eine Grenze zieht und dem
Menschen um seiner selbst willen dient.
Die soziale Bedeutung des Sonn- und
Feiertagsschutzes und mithin der generellen
Arbeitsruhe im weltlichen Bereich resultiert wesentlich aus der - namentlich
durch den Wochenrhythmus bedingten - synchronen Taktung des sozialen
Lebens. Während die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen jeweils für
den Einzelnen Schutzwirkung entfalten, ist der zeitliche Gleichklang einer für
alle Bereiche regelmäßigen Arbeitsruhe ein grundlegendes Element für die
Wahrnehmung der verschiedenen Formen sozialen Lebens. Das betrifft vor
allem die Familien, insbesondere jene, in denen es mehrere Berufstätige gibt,
aber auch gesellschaftliche Verbände, namentlich die Vereine in den
unterschiedlichen Sparten. Daneben ist im Auge zu behalten, dass die
Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen auch für die Rahmenbedingungen des
Wirkens der politischen Parteien, der Gewerkschaften und sonstiger
Vereinigungen bedeutsam ist und sich weiter, freilich im Verbund mit einem
gesamten "freien Wochenende", auch auf die Möglichkeiten zur Abhaltung
von Versammlungen auswirkt. Ihr kommt mithin auch erhebliche Bedeutung
für die Gestaltung der Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie zu.
Sinnfällig kommt das dadurch zum Ausdruck, dass nach der
einfachrechtlichen Ausgestaltung der Tag der Wahlen ein Sonntag oder
gesetzlicher Feiertag sein muss (vgl. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz).
Darüber hinaus eröffnet die generelle Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
dem Einzelnen die Möglichkeit der physischen und psychischen
Regeneration.“
(BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 2009 – 1 BvR 2857/07 –, BVerfGE 125, 39-
103, Rn. 144 - 146)
Schon aus diesem Grund lehnen wir eine Ladenöffnung und die damit
verbundene Sonntagsarbeit der Beschäftigten im Einzelhandel ab.
Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der
Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat
dazu ausgeführt:
„Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der
Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse
potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in
Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der
völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und
der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach
§§ 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen,
Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das
gilt erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und
der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1
3
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen
von geringer prägender Wirkung für den
öffentlichen Charakter des betreffenden
Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom
1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -
BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der
anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der
dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung
als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11.
November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom
12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als
anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird“.
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356,
Rn. 21.
Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach §
6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher
Rechtsprechung gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die
Ladenöffnung ‒ das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.
Dezember 2021 – 4 B 1857/21.NE –, Rn. 16, juris.
Dies erfordert insbesondere eine räumliche Beschränkung des Bereichs, in
dem die Ladenöffnung gestattet wird.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 22. Juni 2020 die Anforderungen an die
räumliche Ausdehnung einer Ladenöffnung präzisiert. Die Ladenöffnung darf
sich danach nicht auf Gebiete erstrecken, in denen der Bezug zum
Veranstaltungsgeschehen für die Öffentlichkeit nicht mehr zu erkennen ist.
„Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen anlassbezogene
Sonntagsöffnungen in der Regel auf das räumliche Umfeld der
Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11. November
2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 und vom 12. Dezember 2018 -
8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20).
Zu erkennen ist der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen in dem räumlichen
Bereich, der von der Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung erfasst wird.
Das ist der Bereich, in dem die Veranstaltung das öffentliche Bild des
betreffenden Sonntags prägt (VGH München, Beschluss vom 21. März 2018 -
22 NE 18.204 - juris Rn. 25, 28 f.). Die prägende Wirkung muss dabei von der
Veranstaltung selbst und nicht nur von dem durch sie ausgelösten Ziel- und
Quellverkehr ausgehen. Die Ausstrahlungswirkung erstreckt sich also nicht
auf den gesamten Einzugsbereich der Veranstaltung und auch nicht auf alle
vom Ziel- und Quellverkehr genutzten Verkehrswege und Parkflächen.
Werbemaßnahmen oder Hinweisschilder in einem nicht vom
4
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Veranstaltungsgeschehen geprägten Bereich
können den erforderlichen Bezug ebenfalls
nicht vermitteln.“
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19
–, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 24 – 25
Ausnahmen von diesem Erfordernis gibt es nach der Rechtsprechung nur von
besonderen Veranstaltungen:
„Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das
Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen
Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht,
wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und
versorgt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857,
2858/07 - BVerfGE 125, 39 <98>).“
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356,
Rn. 26.
Kommunale Veranstaltungen mit mehrjähriger Tradition rechtfertigen es also
nicht den Bereich der Ladenöffnung auszuweiten.
Das OVG NW folgt dieser Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für
das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2021 – 4 B
1857/21.NE –, Rn. 39, juris.
In diesem räumlichen Umfeld der Veranstaltungen ist eine Ladenöffnung nur
möglich, wenn das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die
Ladenöffnung geprägt ist. Dies ist grds. durch eine vergleichende
Besucherprognose zu ermitteln. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3
LÖG, wonach ein öffentliches Interesse an der Ladenöffnung vermutet wird,
wenn sie in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung
stattfindet, bezieht sich nach der Rechtsprechung des OVG NW nur im
unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungen.
„Gerade bei Veranstaltungen, die einen „beträchtlichen Besucherstrom“
anziehen, ist diese Vermutungsregel verfassungsrechtlich ohne Verletzung des
Regel-Ausnahme-Verhältnisses dann zulässig, wenn sich die
Ladenöffnungsmöglichkeit im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld der
Veranstaltung bezieht und zeitgleich mit ihr stattfindet. Das gilt erst recht,
wenn sich eine Veranstaltung, gerade wenn sie auf Grund ihrer konkreten
Ausgestaltung die Eindrücke in einem eng gefassten Veranstaltungsbereich
maßgeblich prägen kann, räumlich im Wesentlichen auf einen begrenzten
Straßeneinzugsbereich beschränkt und sie wegen ihrer engen räumlichen
Begrenzung ohnehin von vergleichsweise geringer prägender Wirkung für
den öffentlichen Charakter des Tages ist, die Ruhe insbesondere in
angrenzenden und entfernteren Bereichen gewahrt bleibt.
5
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 – 1 BvR
2857/07 u. a. –, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn.
187; OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2019 – 4
B 517/19.NE –, juris, Rn. 41; siehe hierzu auch
BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – 8 CN 2.14 –,
BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 22.
Die durch die Vermutungsregelung mögliche Vereinfachung der den örtlichen
Ordnungsbehörden aufgegebenen Prüfung eines Sachgrundes von
hinreichendem Gewicht ergibt sich nur dann, wenn sich die Ladenöffnung
räumlich und zeitlich im Wesentlichen an der Veranstaltung orientiert. In
Fällen dieser Art trägt die durch die Veranstaltung vorgegebene Begrenzung
nach Auffassung des Landesgesetzgebers die auch vor dem Hintergrund der
zu wahrenden Wettbewerbsneutralität und mit Blick auf die Durchbrechung
der Sonn- und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich erforderliche, aber auch
ausreichende Rechtfertigung in sich.
b) Soweit die Ladenöffnung wegen der weiterreichenden
Ausstrahlungswirkung einer besonders attraktiven oder umfangreichen
Veranstaltung nicht nur auf ihr Umfeld begrenzt werden oder zeitlich von der
Veranstaltung abweichen soll, greift die Vermutungsregelung zur
Nachweiserleichterung hingegen nicht mehr ein.“
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juli
2019 – 4 D 36/19.NE –, Rn. 63 - 66, juris
Diese Beschränkung der Vermutungsregel in der Rechtsprechung des OVG
NW hat durch das BVerwG eine weitere Beschränkung erfahren, als die
Vermutungsregel nur in typischen Fallkonstellationen gelten könne. In
atypischen Fällen sei eine Besucherprognose erforderlich:
„Ein atypischer Fall in diesem Sinne ist dann anzunehmen, wenn konkrete
Tatsachen dafürsprechen, dass die Zahl der von der Ladenöffnung
angezogenen Besucher die Zahl der Veranstaltungsbesucher überwiegt.
Solche Indizien können sich etwa aus dem Umfang der von der Ladenöffnung
betroffenen Verkaufsfläche oder der Zahl der erfassten Verkaufsstellen
ergeben.“
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368,
Rn. 25.
Zusammengefasst lassen sich also drei Bereiche unterscheiden: das
unmittelbare Umfeld der Veranstaltung, in denen eine Ladenöffnung bei
Veranstaltungen zulässig ist, die einen beträchtlichen Besucherstrom
auslösen, sofern nicht aufgrund der Verkaufsfläche eine Besucherprognose
erforderlich ist. Daran anschließend der Bereich, in dem die Veranstaltung als
solche für die Besucher erkennbar ist. Hier ist stets eine Besucherprognose
erforderlich. Schließlich ein Bereich, in dem der Bezug zur Veranstaltung nicht
6
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
mehr erkennbar ist. Hier sind Ladenöffnungen
nur ausnahmsweise bei Veranstaltungen von
nationaler Bedeutung zulässig.
Dies vorausgeschickt nehmen wir zu den einzelnen Anträgen wie folgt
Stellung:
1.
Innenstadt 08.10.23 im Zusammenhang mit der Anuga
Es fehlt an Angaben zu dem Bereich der Ladenöffnung. Zudem fehlt es
an einer Prognose der Zahl der Veranstaltungsbesucher am 08.10.23.
Schließlich halten wir die Zahl der Kunden für deutlich zu gering.
Aussagekräftige Zahlen, wie die Messung der Besucher von
Einkaufszentren wurden offenbar nicht herangezogen. Die nun
ermittelte Zahl bleibt unter den Besucherzahlen eines einzelnen
Einkaufszentrums zurück. Das ist zur Abschätzung der Kundenzahlen
völlig unrealistisch.
Auf die Notwendigkeit einer Abschätzung auch bei
Großveranstaltungen von nationaler Bedeutung hat das BVerwG
jüngst hingewiesen. BVerwG, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21 –,
juris. Soweit man annimmt, dass es sich um eine Veranstaltung von
nationalem oder internationalem Rang handelt, wäre dies darzulegen.
Anderenfalls wäre die Ladenöffnung auf das Umfeld der Messe zu
begrenzen.
2.
Braunsfeld 05.11.2023
Der Veranstaltungsbereich wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu der
Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete räumliche
Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung besteht.
3.
Dellbrück 24.09.23
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu
der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete
räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung
besteht.
4.
Deutz 6.8.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt, sodass nicht zu
der Frage Stellung genommen werden kann, ob der behauptete
räumliche Zusammenhang von Veranstaltung und Ladenöffnung
besteht.
7
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
5. Lindenthal 16.07.2023
Es fehlen nähere Darlegungen dazu,
dass die Voraussetzungen der
Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3
LÖG eingreifen, insbesondere, dass kein Ausnahmetatbestand
gegeben ist, der dazu führt, dass eine genauere Abschätzung von
Kunden- und Besucherinteresse entbehrlich ist. Eine solche
Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die Passantenzählung der CIMA
erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher. Es ist auch naheliegend,
dass es bei einer Veranstaltung mit einer Öffnung von Verkaufsstellen
ein besonderes Besucherinteresse gibt. Entscheidend ist aber, ob dieses
Interesse der Öffnung der Verkaufsstellen oder der Veranstaltung
zuzurechnen ist.
6.
Lindenthal 15.10.2023
Es fehlen nähere Darlegungen dazu, dass die Voraussetzungen der
Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG eingreifen, insbesondere,
dass kein Ausnahmetatbestand gegeben ist, der dazu führt, dass eine
genauere Abschätzung von Kunden- und Besucherinteresse
entbehrlich ist. Eine solche Abschätzung liegt bislang nicht vor. Die
Passantenzählung der CIMA erfasst zwar die Gesamtzahl der Besucher.
Es ist auch naheliegend, dass es bei einer Veranstaltung mit einer
Öffnung von Verkaufsstellen ein besonderes Besucherinteresse gibt.
Entscheidend ist aber, ob dieses Interesse der Öffnung der
Verkaufsstellen oder der Veranstaltung zuzurechnen ist.
7.
Lindenthal 27.08.2023
Keine Anmerkungen
8.
Neuehrenfeld 10.9.2023
Der Bereich der Ladenöffnung ist nicht hinreichend bestimmt
beschrieben.
9.
Porz Mitte 3.12.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
10.
Porz 7.05.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
11.
Porz 8.10.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
8
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
12. Rath/Heumar 24.09.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht
mitgeteilt.
13.
Rath/Heumar 04.06.2023
Keine Anmerkung
14.
Rodenkirchen 17.09.2023
Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten
Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche
Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als
Teil der Ladenöffnung erscheinen.
15.
Rodenkirchen 20.08.2023
Es fehlt eine Abschätzung der Zahl der Kunden, die in den geöffneten
Verkaufsstätten erwartet werden.
16.
Bonner Straße 11.06.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt
17.
Merowingerstraße 03.09.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
18.
Sülz-Klettenberg 03.09.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
19.
Sülz-Klettenberg 22.10.2023
Eine Veranstaltung, die in erheblichem Umfang in den geöffneten
Verkaufsstätten stattfindet ist nicht geeignet eine nicht-werktägliche
Prägung des Geschehens zu bewirken. Die Ausstellungen müssen als
Teil der Ladenöffnung erscheinen. Es fehlt an der Angabe des Bereichs
der Ladenöffnung.
20.
Severinsviertel 17.09.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt.
21.
Köln Innenstadt 03.12.2023
Der Bereich der Ladenöffnung wird nicht mitgeteilt. Zudem erscheint
die Abschätzung des Interesses am Besuch der Veranstaltung mit dem
Interesse am Besuch der Weihnachtsmärkte nicht nachvollziehbar. Dies
ergibt sich insbesondere aus den zum Vergleich herangezogenen
9
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Zahlen der Messung der
Passantenfrequenz bei der Anuga 2017
in der Innenstadt von Köln. Um die
Übersendung wird gebeten. Auf die
Notwendigkeit einer vergleichenden
Abschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt noch einmal
deutlich hingewiesen, Urteil vom 16. März 2022 – 8 C 6/21. Wir regen
an, die kostenlos abrufbaren Passantenfrequenzerhebungen der Firma
Hystreet auszuwerten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 4 Antrag Deutz
4324 Zeichen
www.koeln-deutz.de
Informationen
zur Veranstaltung
NRWs größtes Familienfest
während der Sommerferien
SAVE THE DATE 2023
5. + 6. August
Über „Deutz feiert!“Über „Deutz feiert!“
Der größte Familienevent in NRW
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Beim größten Familien- und Stadtteilfest in
Nordrhein-Westfalen während der Schulferien,
öffnen sich immer am ersten Wochenende im
August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal-
tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf
der Festmeile der Deutzer Freiheit und den an -
grenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS
SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten.
Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und
entdecken, was das Zeug hält“ besuchen mehr
als 150.000 Besucher, darunter weit über
10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien-
und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein
abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit ex-
klusivem Kinderprogramm und Live-Musik, viel-
fältige Kinderaktionen, bunten Ständen und einen
verkaufsoffenen Sonntag mit spannenden Son -
deraktionen freuen.
Immer am
1. Wochenende
im August
Aktionen auf dem Deutzer Familien- und Stadtteilfest in Köln
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• Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte
bekommen die Kinder eine Überraschungstüte
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• Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein
• Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro
Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen
• Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert
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an der Kirche St. Heribert
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am Sonntag um 10.30 Uhr
Walking-Acts
• Über 15 Walking-Acts werden
erneut das Familien- und
Stadtteilfest vor allem für die
Kinder bereichern und natür -
lich auch an der großen Mas -
kottchen-Parade teilnehmen
Deutzer Freiheit
Deutzer Freiheit
Düppelstraße
Theodor-Babilon-Straße
Karlstraße
Reischplatz
ReischplatzLuisenstraße
Mathildenstraße
Tempelstraße
Eumeniusstraße
Deutz-Kalker-Straße
Gotenring
Siegesstraße
Alsenstraße
Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Graf-Geßler-Straße
Justinianstraße
Mindener Straße
Neuhöfferstraße
Siegburger Straße
102 m
2
5 m
4 m
27 m
2
3 m
Alsenstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Neuhöffnerstraße
1 2
2 3
4 5
6 7
8910
11 12
14
17
20
LANXESS
SCHULHOF
WC
WC
REWE
RAHMATI
Kindertüte
34
WC
EINGANG
LANXESS
SCHULHOF
family & friends
Bühne
LANXESS
SCHULHOF
Bühne
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30
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25
MOBILITÄTS-AREA
LageplanLageplan
Stationen der Kinder-Laufkarte1
Veranstaltungsbereich mit Ständen
WC
Werbemaßnahmen
• Über 100 Radiospots bei Radio Köln (Reichweite am Tag: ca. 245.000 Hörer)
• Fernsehbeiträge bei lokalen Sendern
• News-Ticker auf über 200 Anzeigetafeln an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)
• „Deutz kommt!“-Magazin (Auflage: 15.000 Stück; Erscheinung: Mitte Juli)
• Internetportal www.koeln-deutz.de (monatlich weit über 160.000 Zugriffe)
• Facebook-Seite www.facebook.com/koeln.deutz (über 11.000 Likes)
• Über die lokale Presse (Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Kölner Wochenspiegel,
Express etc.)
• Bewerbung über spezielle Kinderportale (Känguru – Stadtmagazin für Familien in KölnBonn,
Duda – die Kinderzeitung vom Kölner Stadt-Anzeiger & Kölnische Rundschau etc.)
• Kooperation mit der Internet- & Facebook-Seite koeln.de
• Online-Veröffentlichung auf zahlreichen Partnerseiten
• Plakatwerbung mit Schwerpunkt Deutz (500 Stück)
• 50.000 zweiseitige Flyer – Verteilung über die regionalen Partner
Kooperationspartner
IG DEUTZ !
gemeinsame Interessen
Ihr Urlaubsmagazin
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instagram.com/koeln.deutzwww.koeln-deutz.de
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Rufen Sie uns an:
Anlage 16 Stellungnahme DGB
2573 Zeichen
Deutscher Gewerkschaftsbund
|
Per Mail an
Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen 2023 in Köln 8. Dezember 2022
Sehr geehrte
mit Mail vom 22.11.2022 haben Sie uns die Möglichkeit gegeben, zu mehreren beantrag-
ten Sonntagsöffnungen in 2023 Stellung zu nehmen.
In der Vergangenheit haben wir ausführlich begründete Stellungnahmen zu jeder einzelnen
beantragten Sonntagsöffnung abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden aus unserer Sicht
von Rat und Verwaltung zu wenig berücksichtigt wurden. Deswegen gehen wir nicht auf
die einzelnen Anträge ein, sondern verweisen auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem
der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags-
ruhe zulässt.
Für uns gilt: Rat und Verwaltung müssen sicherzustellen, dass Gesetze und
Schutzrechte eingehalten werden. Beide müssen sich bewusst sein, dass sich
ver.di bei Nichteinhaltung eine gerichtliche Prüfung vorbehält.
Wir möchten darüber hinaus besonders auf folgenden Punkt hinweisen:
Es muss vor Genehmigung der einzelnen Sonntagsöffnungen sichergestellt
werden, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Umfängen statt-
finden!
Die Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung voraus,
dass diese ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher/innen anzieht als ein alleiniger ver-
kaufsoffener Sonntag. Aus diesem Grund beschreiben die Antragstellenden der Sonntags-
öffnung zum Teil sehr ausführlich die geplanten Anlässe als Entscheidungs- und Bewer-
tungsgrundlage für Rat und Verwaltung. In vielen Fällen sind die Antragstellenden der
Sonntagsöffnung identisch mit den Veranstaltern der Anlassveranstaltungen.
Leider mussten wir in 2022 verstärkt feststellen, dass mehrere Anlassveranstaltungen von
der räumlichen Ausdehnung und dem gebotenen Programm/Ablauf/Angeboten deutlich
kleiner ausgefallen sind, als in der ursprünglichen Beantragung der Sonntagsöffnung skiz-
ziert.
Seite 2 von 2 des Schreibens vom 08.12.2022
Diese Abweichung ist aus unserer Sicht rechtlich problematisch, weil damit die ursprüngli-
chen Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage unterlaufen werden. Rat und Verwaltung
müssen im Genehmigungsverfahren geeignete Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen,
dass die geplanten Sonntagsöffnungen grundsätzlich nur stattfinden können, sofern die
Anlassveranstaltungen im beschriebenen Ansatz erfolgen.
Wir werden den angekündigten Beschluss des Rates in dieser Hinsicht prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 14 Stellungnahme der IHK
2579 Zeichen
Stadt Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner E-Mail Telefon Datum 28. November 2022 Stellungnahme zu den Anträgen der Interessengemeinschaften auf Genehmigung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den von den Kölner Interessen- und Werbegemeinschaften eingereichten Anträgen auf Genehmigung von Sonntags öffnungen für das Jahr 2023 gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW. Verkaufsoffene Sonntage eröffnen insbesondere kleineren Händlern bzw. inhabergeführten Läden die Möglichkeit Aufmerksamkeit für ihr Geschäft zu generieren und aktiv Marketing zu betreiben. Die positiven Effekte von Sonntagsöffnungen beschränken sich jedoch nicht allein auf die Verfolgung händlereigener Ziele bzw. Interessen. Sonntagsöffnungen leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Ortskerne bzw. Stadtteilzentren, sowie des lokalen stationären Einzelhandels. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Onlinehandels kommt der Stärkung des stationären Einzelhandels eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren sorgen sie für eine Belebung des gesellschaftlichen Lebens in den Veedeln. Dies trifft insbesondere auf Traditionsfeste zu, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und Ausstrahlwirkungen über die Stadteilgrenzen hinaus entfalten. Das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht (OLG NRW) definiert in seiner ständige n Rechtsprechung den prägenden Charakter der Veranstaltung – die anlässlich der Sonntagsöffnung stattfindet – als Genehmigungsvoraussetzung. Dementsprechend darf die Sonntagsöffnung nur einen Annexcharakter haben. Neben der eindeutigen gesetzlichen Vorgabe sind in der Genehmigungspraxis dennoch auch der Mut und der Gestaltungswille aller am Prozess Beteiligten gleichermaßen gefragt, um die verkaufsoffenen Sonntage als Instrument erfolgreich und proaktiv für die Stadt Köln einsetzen zu können. 29. November 2022 | Seite 2 Vorliegend haben die Antragssteller für die beantragten Sonntagsöffnungen substantiiert zu den jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen vorgetragen. Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln daher alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln
Anlage 6 Anträge Rodenkirchen
9961 Zeichen
Sonntagsöffnung zu den
Rodenkirchener Sommertagen 2023
Termin: Sonntag, 20.8.2023 von 13-18 Uhr
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen
Ort: Stadtteil Rodenkirchen
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen
Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit
Rathausplatz). Maternusstraße von Hauptstr. bis Wilhelmstr.
Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom
Sommershof.
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen
Anlass: Rodenkirchener Sommertage
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt.
Seit 2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ .
Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste
und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca.
2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende Sonntag
gewählt. Danach stand der Fokus stark auf d er Darstellung der
Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer
Sonderöffnung verzichtet
Durch Corona beobachteten wir ein en verstärkte Frequentierung
der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss de s
Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent
ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten.
Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onli nehandel
zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum
stationären Handel.
Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener
Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der
zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen
Strassenfestcharakter.
Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig
auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein
hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in de m jedes Jahr Top -
Akteure der kölner Musikszene vertreten sind.
Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg
jeden Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher an den 2 Tagen nach
Rodenkirchen.
Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top -Akts und lokal -
etablierte Amateur-Akts.
An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit.
Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung,
Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich.
Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur
Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und
geschiclichkeitsspiele sind ein typisches Programm, daß von TVR
angeboten wird. .
Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lä dt auf der
Hauptstrasse zum flanieren ein.
Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner Süden wird jedes
Jahr erzeugt.
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt,
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche:
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen.
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile,
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirche n und
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen
Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als
der Gastronomie - und Ausgehsta ndort durch, was zunehmend
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online -Handel
aufzuzeigen.
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt,
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit
Besucher aus and eren Stadtteilen angezogen hatten und dies
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch
Inhaber-Aufgabe und andere st rukturelle Probleme betreiben
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen.
4. Begründung Öffentliches Interesse: Beleb ung Ortskerne und
Stadtteilzentren
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen
seit gut 12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe
Kurzdokumentation).
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht,
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt
wird.
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als
attraktiver und lebenswerter Standort
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch
angelegter Gastronomie für Nah -Erholer aus dem Umland, aber
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten)
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an
dem beantragten Sonntag 20.8.2023
Marketingmaßnahmen
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit-
und Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über
Rodenkirchen informieren.
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vorletzte
Veranstaltung.
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65
-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)
Rodenkirchener Firmen 2019MeterExterne Firmen 2019MeterAida Mode3Adesso Men (Accessoires)3American International Women's Club3AOK Rhld/HH3AXA Decker 5Adenauer &Co5B8lich 3Argun Celik 3Benetton Terta Kuhl GmbH & Co. KG4Bernhard Tiarks Seide4Bodyconcept3Cafe Helmut (Kaffe/Kuchen)3Boutique Marc3Cologne Spirits (Gin)3Delikatessen Wagner5Das Flammenwerk Imbiss6Dominico Schuhe3De Campo Fashion4Domizil3Dom & Dömchen3Engel Völkers Immobilien 3Beauty-Service3Herrenmode Sesterhenn4Dumont Verlag3Juwelier Behrendt3Happy Crepe 2Klamöttchen Haupt3Heim & Haus3Klamöttchen Maternus3Jason's Fish (Backfisch/Pommes)3Kölner Bilder-Bogen3Karussel Zilken6Köttgen Hörakustik3Kathrinchen's Schinke (Kindermode)3La Strada3Kierdorf (Mazda/Ford)10Le Quartier (Säfte)3Heinzelmann&Schwarz 4Marvi UG Del Bajazzo6Kuta Schmuck3Marx communication/Wassertankstelle 3La Creperie3Maternus Apotheke3Luxem Imbiss (Currywurst/Pommes)5Net Cologne3Mavrommatidis Mode3Om my Yoga3Messow Fensterwischer3Palladio (Cocktails)4Michael Klein/Trachten4Papeterie3Ledertruhe Driesel3Piccionaia3Lee Herren Accessoires3Pilates Bodymotion3Lieblingsgetränke.de3Sally's (Mode)3O'Donnell3Strandgut 4Pin Up/ Wotan4Tanzschule van Hasselt3Renault 10Walterscheidt3Rickert Reibekuchen5Wohnen & Kochen2S. Otto Mode3Zaubermädchen3Schwenkgrill Lenhartz Q1 6112Tam Ngngen-Stumpf Asiafood2,5Projekt E Grill+Zubehör (Markus Hörr)5Tupperware3Lecker Salami SK 3Weingut Sturm3Zurs Spießbraten3Tropics 3157,5
Anlage 7 Anträge Lindenthal
77251 Zeichen
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 16.07.2023
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest:
2. Lindenthaler Familien- und
Veedelsfest
Anlassbeschreibung: Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V.
zum 2. Mal das Lindenthaler Familien-
und Veedelsfest
Von Freitag, 14.07. bis Sonntag,
16.07.2023 verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein
wundervolles Gourmet- und Familienfest
mit Winzermeile, Foodständen und
Kinderkarussell. Das Fest richtet sich an
die ganze Familie und wird wieder ein
geselliger Treffpunkt für alle Menschen
aus dem Veedel sein.
Im Jahr 2019 hat die CIMA am
Sonntag des Frühlingsfests eine
Passantenfrequenzzählung
durchgeführt, die ein
Besucherpotential ergeben hat, das
mindestens doppelt groß ist wie die
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an
einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die
separate Auswertung der CIMA).
Für das Jahr 2022 hat die Köln
Business Wirtschaftsförderung eine
Erhebung, anhand der
Mobilfunkdaten, durchgeführt, die an
dem Event-Sonntag, im Vergleich zu
den Sonntagen davor und danach und
auch im Vorjahresvergleich, im
Durchschnitt eine
Besucherfrequenzerhöhung, bei den
Personen mit einem Mobiltelefon, in
Höhe von rund 48% ergeben hat.
Wie im Jahr 2022 wird das Fest am
Sonntag, ab mittags ausgedehnt und die
gesamte Dürener Straße zwischen
Falkenburgstraße und Herbert-Lewin-
Straße als Veranstaltungsfläche bespielt.
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den
Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine,
Stiftungen und anderen Institutionen eine
große Familienrallye für Kinder und
Junggebliebene. Bei der Rallye werden
an über 25 Stationen entlang der
Dürener Str., draußen VOR den
Geschäften auf den Bürgersteigen und
an den Straßenecken, verschiedene
Quizfragen und Aufgaben, in
unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere,
gestellt. Der Start der Rallye wird am
Platz vor dem Stadtwaldeingang
errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer
der kostenlosen Rallye eine
Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte
können die unterschiedlichen Stationen
durchlaufen werden.
Als besonderes Highlight - wie in 2022 -
wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener
Str. (Karl-Schwering-Platz bis Classen-
Kappelmann-Str.) sperren lassen und für
das Kinder-Kreativ-und Spieleland
abtrennen. Hier können sich die kleinen
und großen Kinder an verschiedenen
Attraktionen austoben und spielerisch
den alle Aktionen kennen lernen. Als
Attraktionen sind z.B. sind wieder
mehrere Hüpfburgen, ein
Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars
geplant. Als Aktionen soll es eine Station
mit Mini-Gewächshäusern zum selbst
setzen mit verschieden Obst- und
Gemüsesorten und einen Button-, Mal
und Basteltisch mit Motiven aus der
Blumen- und Tierwelt geben.
Zudem ist im Spieleland auch die
Haltestelle für die beliebte
Kindereisenbahn, die die ganzen
Dürener Str. in dem Abschnitt der
Gesamtveranstaltungsfläche abfährt.
Eine Dixie Band sorgt auch auf der
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang
der Dürener Str. als Walking Act, für eine
schöne musikalische Unterhaltung.
Als weiteres Walking Act werden lustige
Clowns entlang der Dürener Str. Klein
und Groß unterhalten und so für eine
fröhliche Stimmung sorgen.
Parallel zu den Veranstaltungen des
Familien- und Veedelsfest sollen am
Sonntag von 13 bis 18 Uhr auch die
Geschäfte geöffnet sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Ca. 20.000
4.105
Karl-Schwering-Platz und die Dürener
Str. (Falkenburgstr. bis Herbert-Lewin-
Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstraße bis
Herbert-Lewin-Str., einschl. 75 Meter
links und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Beim allerersten Lindenthaler
Frühlingsfest wurde von der CIMA am
Sonntag, den 19.05.2019 eine
Passantenfrequenzzählung
durchgeführt. Bis zum Einsetzen von
Regen und Gewitter wurden je 30
Minuten 500 bis 900 Besucher, im
Durchschnitt pro Stunde also 1.400
Personen gezählt. Die CIMA schreibt in
Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30
Minuten zu rechnen gewesen sei. Im
Durchschnitt pro Stunde sind dies 1.700
Personen, im Zeitraum von 5 Stunden
also 8.500 Festbesucher und damit
mehr als doppelt so viele wie bei der
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien
GmbH.
Die Auswertung der CIMA ist als
separate PDF-Datei beigefügt.
Durch die räumliche Ausdehnung des
Festes auf die Dürener Straße sowie die
inhaltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland
am Sonntag erwarten wir zum einen,
dass grundsätzlich mehr Besucher zum
Fest kommen. Zum anderen gehen wir
dadurch davon aus, dass deutlich mehr
Besucher entlang der Dürener Straße zu
zählen sein werden. Diese beiden
Effekte sind in der Besucherprognose
noch nicht berücksichtigt.
Köln Business Erhebung 2022:
Für das Jahr 2022 hat die Köln Business
Wirtschaftsförderung eine Erhebung,
anhand der Mobilfunkdaten,
durchgeführt, die an dem Event-
Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen
davor und danach und auch im
Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine
Besucherfrequenzerhöhung, bei den
Personen mit einem Mobiltelefon, in
Höhe von rund 48% ergeben hat.
Methodik:
Die Besucherfrequenzen werden durch
einen Dienstleister anhand von
Mobilfunkdaten bis auf das Niveau einer
einzelnen Haus-Nummer standortgenau
berechnet. Das angefragte
Untersuchungsgebiet entspricht der
Dürener Str. zwischen
Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel und
Universitätsstraße. Erfasst werden alle
Personen, die diesen Bereich am
betreffenden Tag besucht haben. Die
gleichbleibende Erhebungsmethodik
ermöglicht einen tagesgenauen
Vergleich von 2019 bis heute.
Ergebnis:
Im Ergebnis konnte die Köln Business
uns bestätigen, dass die Besucherzahlen
an dem Event-Sonntag 10.07.2022,
anlässlich des 1. Lindenthaler Familien-
und Veedelsfest und Kinder-Spieleland,
im Mittel rund 48 % höher waren als an
den Sonntagen eine Woche vor oder
nach diesem Termin. Die Zahlen an nicht
verkaufsoffenen Sonntagen liegen im
Vergleichszeitraum der Vorjahre auf
annähernd gleichem Niveau. So können
externe Sonderereignisse (z.B.
schlechtes Wetter) in diesem Vergleich
entsprechend berücksichtigt bzw.
ausgeschlossen werden.
Wichtige Anmerkung:
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die
Zahlen dieser Erhebung sich auf den
gesamten Tag beziehen und somit in dem
Veranstaltungszeitraum von einer
proportional deutlich höheren Anzahl zu
rechnen ist. Auch ist zu berücksichtigen,
dass hier nur Personen mit einem
Mobilfunktelefon erfasst wurden und somit
ein hoher Anteil von Kindern, die vor allem
Besucher eines Kinder-Spieleland sind,
nicht erfasst werden konnten.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll zusätzlich der
prägende Charakter des Lindenthaler
Familien- und Veedelsfest belegt
werden.
Werbemittel: Im Jahr 2022 wurden über
2000 Flyer, 150 Plakate DIN A2 und
zwei Große Banner, die über der
Dürener Str. aufgehangen wurden,
produziert. (Nachweis: Rechnung der
Druckerei kann nachgereicht werden).
Zusätzlich werden die gängigen Social
Media Kanäle, allen wichtigen Kölner
Zeitungen, Koeln.de und Radio Köln
intensiv bespielt. Damit wird die
Veranstaltung bei einem breiten
Publikum beworben.
Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger,
Kölnische Rundschau und Kölner
Wochenspiegel haben über das Fest
berichtet. Kopien befinden sich in der
beigefügten Präsentation.
Fotos: befinden sich in der beigefügten
Präsentation.
Flächen: Das Lindenthaler Familien-
und Veedelsfest hat seinen Kern und
Ursprung auf dem Karl-Schwering-Platz,
erstreckt sich aber am Sonntag über die
gesamte Länge der Dürener Straße von
der Falkenburgstraße bis zur Herbert-
Lewin-Str..
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Lindenthaler
Familien- und Veedelsfest prägenden
Charakter hat und nicht die
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die
Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Öffentliche Zuschüsse: Für die
Durchführung der Veranstaltung wurden
in den Jahren 2022 Zuschüsse aus
bezirksorientierten Mitteln gewährt.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
1
Von:
;
Betreff: Re: Anträge plus Anlagen VOS 2023
Guten Morgen
Wir haben in dem Antrag Familien- und Veedelsfest einen Fehler gemacht, die Veranstaltung- und
Verkaufsflächen bleiben analog zu 2022 gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Am 30.09.2022 um 00:42 schrieb
Guten Abend
Anbei unsere neu angepassten Anträge auf die VOS 2023.
Weitere Anlagen mit Pressetexten etc. reiche ich nächste Woche nach.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage zum Antrag 1 - VOS 2023-07-16 Lindenthal - Familien- und Veedelsfest neu.pdf>
<Anlage zum Antrag 2 - VOS 2023-08-27 Lindenthal - Stadtteilfest Lindenthaler
Sommerfest.pdf>
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
14.07. – 16.07.202314.07. – 16.07.2023
Veedels-Gourmetfest mit Winzermeile,
Foodständen
und Kinderkarussell.
Kinder Spieleland
Rallye für Kinder
Kindereisenbahn
DÜRENER STRASSE
Eine umherziehende Dixie Band sorgt
auf ganzer Strecke für musikalische Unterhaltung.
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023
Rallye für Kinder und JunggebliebeneRallye für Kinder und Junggebliebene
Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
20
21
22
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26
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28
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1
30
16
15
13
12
10
9
8
4
5
3
6
7
2
11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
START
ZIEL
Veedels-Gourmetfest
mit Winzermeile
14.07. – 16.07.23
Lindenthaler Familien- und
Veedelsfest
Kinder Spieleland
am 16.07.23
STATIONEN
RALLYE FÜR KINDER
AM 16.07 .2023
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit
den Einzelhändlern, Gastronomen,
Vereine, Stiftungen und anderen
Institutionen eine große Familienrallye
für Kinder und Junggebliebene. Bei der
Rallye werden an über 25 Stationen
entlang der Dürener Str., draußen VOR
den Geschäften auf den Bürgersteigen
und an den Straßenecken, verschiede-
ne Quizfragen und Aufgaben, in unter-
schiedlicher Schwierigkeits-Kategorie
für Kleine und Größere gestellt.
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
Als besonderes Highlight - wie in 2022 - wird der
RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwe-
ring-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen
und für das Kinder-Kreativ- und Spieleland ab-
trennen. Hier können sich die kleinen und großen
Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben
und spielerisch die Aktionen kennen lernen. Als
Attraktionen sind z.B. eine Hüpfburg, ein Hinder-
nisparcours, Pedalos und Kettcars geplant. Als
Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächs-
häusern zum selbst setzen mit verschieden Obst-
und Gemüsesorten und einen Button-, Mal und
Basteltisch mit Motiven der Tier- und Blumenwelt
geben.
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023
Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland
Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
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7
2
11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
Lindenthaler Familien- und Veedelsfest
Kinder - Kreativ- und Spieleland
am 16.07.23
Veedels-Gourmetfest
mit Winzermeile
04.07. – 16.07.23
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
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LINDENTHALER
DÜRENER STRASSE 14.07 . – 16.07 .202314.07 . – 16.07 .2023
Kinder - Kreativ- und SpielelandKinder - Kreativ- und Spieleland
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07 .07 .2022
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
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LINDENTHALER
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KÖLNISCHE
RUNDSCHAU
24.05.201 9
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
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LINDENTHALER
Presse
WOCHENSPIEGEL
22.05.201 9
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
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LINDENTHALER
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28.05.201 9
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CIMA 201 9
Passantenfrequenzzählung
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
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LINDENTHALER
Sehr geehrter
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Besucherfrequenzen für die Dürener Straße in Köln-
Lindenthal zum verkaufsoffenen Sonntag am 10.07.2022. Gerne stelle ich Ihnen diese
Frequenzen und entsprechende Vergleichswerte zur Verfügung.
Methodik:
Die Besucherfrequenzen werden durch einen Dienstleister anhand von Mobilfunkdaten bis
auf das Niveau einer einzelnen Haus-Nummer standortgenau berechnet. Das angefragte
Untersuchungsgebiet entspricht der Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel/Stadtwaldgürtel
und Universitätsstraße. Erfasst werden alle Personen, die diesen Bereich am betreffenden
Tag besucht haben. Die gleichbleibende Erhebungsmethodik ermöglicht einen
tagesgenauen Vergleich von 2019 bis heute.
Im Ergebnis kann ich Ihnen bestätigen, dass die Besucherzahlen an dem Event-Sonntag
10.07.2022, anlässlich des 1. Lindenthaler Familien- und Veedelsfest und Kinder-Spieleland,
im Mittel rund 48 % höher waren als an den Sonntagen eine Woche vor oder nach diesem
Termin. Die Zahlen an nicht verkaufsoffenen Sonntagen liegen im Vergleichszeitraum der
Vorjahre auf annähernd gleichem Niveau. So können externe Sonderereignisse (z.B.
schlechtes Wetter) in diesem Vergleich entsprechend berücksichtigt bzw. ausgeschlossen
werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 27.08.2023
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest:
33. Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler
Flair“)
Anlassbeschreibung: Zum 33. Mal findet auf der Dürener
Straße in Köln-Lindenthal das
Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt.
Das Straßenfest wird an zwei Tagen
stattfinden und soll den ortsansässigen
Gastronomen, Händlern, Vereinen,
Institutionen und Fremd-Ausstellern,
einen Ausgleich für die zwei nicht
stattgefunden Straßenfeste bieten.
Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am
Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt
sich die Straße auf einer Länge von rund
einem Kilometer in eines der
beliebtesten Kölner Straßenfeste und
lockt viele Menschen aus dem ganzen
Stadtgebiet und Umland an.
Insgesamt laden über 120
Verkaufsstände lokaler und
überregionaler Händler zum Stöbern ein.
Zahlreiche Vereine aus dem Veedel
präsentieren sich und ihre Tätigkeiten.
Auch die katholische Pfarrgemeinde St.
Stephan plant für dieses Jahr die
Teilnahme am Stadtteilfest mit einem
eigenen Stand. Gastronomen kümmern
sich um das leibliche Wohl und an den
Getränkestanden treffen sich Nachbarn
und Freunde zum Gespräch. Für Kinder
gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei
Bühnen werden Musik und Tanz
dargeboten.
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ seit Jahren rund 50.000
Menschen an.
Parallel dazu sollen von 13 bis 18 Uhr
auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 33. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
50.000
4.105
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis
Herbert-Lewin-Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis
Universitätsstr., einschl. 100 Meter links
und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Eine offizielle Zählung der
Veranstaltungsbesucher während des
Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“
wurde in den zurückliegenden Jahren
leider nicht durchgeführt.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll jedoch der prägende
Charakter des Stadtteilfests
„Lindenthaler Sommerfest“ und die Zahl
der Veranstaltungsbesucher
nachvollziehbar und plausibel belegt
werden.
Presseberichte: Unter anderem haben
der Kölner Stadtanzeiger und die
Kölnische Rundschau in jedem Jahr mit
Vor- und Nachberichterstattung inkl.
Bildern über das Stadtteilfest
„Lindenthaler Sommerfest“ berichtet.
Dabei werden immer wieder die
Besucherzahlen genannt
(„zehntausende Menschen“, „50.000“,
…).
Kopien der Presseberichte sowie Fotos
können bei Bedarf gerne nachgereicht
werden.
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ erstreckt sich über die
gesamte Breite der Dürener Straße und
über eine Länge von rund einem
Kilometer, vom Lindenthalgürtel bis zur
Herbert-Lewin-Straße.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Stadtteilfest
„Lindenthaler Sommerfest“ prägenden
Charakter hat und nicht die
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die
Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu
belegen, wird vom
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt.
Auf einer Informationsveranstaltung am
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten
die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung (IHK Köln). Nach
Aussagen der OVG Richter ist es
zulässig, dass der prägende Charakter
einer Veranstaltung beispielsweise
anhand von Presseberichterstattungen
der letzten Jahre, Berichten des
Ordnungsamtes über vergangene
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten
für die geplante Veranstaltung,
Aussagen über Straßensperrungen,
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als
auch anhand von der Art und dem
Umfang der Veranstaltungsbewerbung
belegt werden kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt
das OVG diese Sichtweise.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Zum 33. Mal findet auf der Dürener
Straße in Köln-Lindenthal das Stadt-
teilfest „Lindenthaler Sommerfest“
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt
3333
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
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lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
Insgesamt laden über 120 Verkaufs-
stände lokaler und überregionaler
Händler zum Stöbern ein. Zahlrei-
che Vereine aus dem Veedel prä-
sentieren sich und ihre Tätigkeiten.
Auch die katholische Pfarrgemein-
de St. Stephan plant für dieses Jahr
die Teilnahme am Stadtteilfest mit
einem eigenen Stand. Gastrono-
men kümmern sich um das leibliche
Wohl und an den Getränkestanden
treffen sich Nachbarn und Freunde
zum Gespräch. Für Kinder gibt es
zahlreiche Attraktionen. An drei
Bühnen werden Musik und Tanz
dargeboten.
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
Am Samstag von 1 4 bis 22 Uhr
und am Sonntag von 1 1 bis 20 Uhr
verwandelt sich die Straße auf einer
Länge von rund einem Kilometer in
eines der beliebtesten Kölner Stra-
ßenfeste und lockt viele Menschen
aus dem ganzen Stadtgebiet und
Umland an.
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lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
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Sommerfest
STADTTEILFEST
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN.
AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ
DARGEBOTEN.DARGEBOTEN.
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Sommerfest
STADTTEILFEST
Presse
KÖLNER STADT-
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28.08.201 7
Köln-Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: „Lindenthaler Flair“ auf der Dürener Straße
lockte Besucher ins Veedel
Am Sonntagmorgen eröffnet der Spielmannszug der „Lindenthaler
Lappenmänner“ das 29. Fest des „Lindenthaler Flair“.
Foto: Ebert
Von Carina Ebert 28.08.17, 09:45 Uhr
Wenn rot-weiße Ballons die Dürener Straße säumen und das Trömmelchen des
Spielmannszugs erklingt, steht eines der bekanntesten Straßenfeste im Kölner Westen vor der Tür. In seiner 29.
Ausgabe lockte das „Lindenthaler Flair“ wieder tausende Kölner, Anwohner wie Veedelsfremde, auf seine
Flaniermeile entlang der Dürener Straße.
Rund 130 Händler, Vereine und Gastronomen präsentierten sich mit zahlreichen Angeboten und Aktionen für
die ganze Familie. Wohl 50.000 Besuchern trafen sich auf dem sonst vielbefahrenen Asphalt der westlichen
Verkehrsader schon traditionsgemäß zum Bummeln und Einkaufen oder zum Schlemmen und Feiern.
Musik und Unterhaltung boten die drei verschieden Festbühnen mit ihrem abwechslungsreichen Programm,
dass von Live-Bands über Tanz-Vorführungen bis hin zu Beatbox reichte. Modebewusste trafen sich zur
Modenschau von Cologne Couture, Motorfreunde kamen zu den Auto-Shows von McLaren, Lamborghini und
Co. zusammen.
Vielseitiger Stadtteil
„Lindenthal ist ein vielseitiger und sozial vernetzter Stadtteil, der viel zu bieten hat. Mit dem Fest wollen wir
nicht nur die Menschen von hier, sondern auch aus den Nachbarveedeln nach Lindenthal locken“, sagte Georg
Hempsch, der in diesem Jahr zum Vorsitzenden des „Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V.“ gewählt wurde
und sich seither für einen offeneren Austausch mit Verwaltung und Politik einsetzt. Zur Festeröffnung am
Sonntag lud er Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, Lindenthals Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-
Frerker und Bürgeramtsleiterin Ulrike Willms zu einem gemeinsamen Spaziergang auf der Dürener Straße ein.
„Mir gefällt es gut, dass sie die Schlemmeroase aufgelöst haben und das Fest sich dafür weiter entlang der
Straße erstreckt“, freute sich Scho-Antwerpes über die diesjährige Neuerung. „Damit wollten wir auch den
unteren Teil der Dürener Straße stärker involvieren“, erläuterte Hempsch. Damit sei die Festmeile nun knapp
100 Meter länger als in den Vorjahren. Die Essenstände habe man sporadisch entlang der genutzten 1,1
Kilometer verteilt.
„So entzerren wir das Angebot und regen die Besucher zum Erkunden an“, so Hempsch. Der „Ring Lindenthaler
Geschäftsleute“ ist seit jeher ideeller Träger des traditionellem Straßenfests, die operative Ausrichtung
übernimmt die Werbepraxis „Van der Gathen“, die auch das Straßenfest am Eigelstein oder die Dellbrücker
Festmeile ausrichten.
Auf Einzelhandel aufmerksam machen
Grundlegende Gedanken sowie Aufbau und Bestimmung der teilnehmenden Händler und Vereine bleibt
allerdings Aufgabe des Händlerrings. „Wir wollen mit dem Straßenfest auf den breit gefächerten Einzelhandel
in Lindenthal aufmerksam machen, deswegen legen wir Wert auf einen hohen Anteil lokaler
Gewerbetreibender“, so auch Vorstandsmitglied Sabine Eckart.
Rund 80 Prozent aller Stände wurden in diesem Jahr von ansässigen Händlern, Vereinen und Dienstleistern
gestellt. „Lindenthal ist jünger geworden und hat viele Individualisten und qualitätsbewusste, junge Menschen
angelockt, weswegen wir sehr stolz auf unsere große Einzelhandelsvielfalt sein können.“
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
Presse
KÖLNER STADT-
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23.08.201 8
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
„Lindenthaler Flair“: Geschäftsleute laden zum verkaufsoffenen
Sonntag in Köln ein
Voll ist es stets beim Lindenthaler Flair auf der Dürener Straße.
Foto: Meurer
Von Susanne Esch 23.08.18, 08:00 Uhr
Wo normalerweise reger Autoverkehr herrscht, dürfen einen Tag lang Menschen bummeln,
plaudern und an den Ständen nach schönen Dingen stöbern. Am Sonntag, 26. August, findet auf der Dürener
Straße zum 30. Mal das Fest „Lindenthaler Flair“ statt.
Eröffnet wird es um 11 Uhr vom 1. Kölner Tambour- und Hornistencorps „In Treue fest“. Bis 19 Uhr können die
Besucher an den Ständen und in den Geschäften shoppen. Speisen und Getränke werden bis 22 Uhr angeboten,
so dass die Gäste den Sommerabend auf dem Straßenfest noch genießen können. Auf einem Kilometer der
Dürener Straße zwischen Gürtel und Classen-Kappelmann-Straße bieten rund 120 Händler an Ständen und in
Geschäften Kleidung, Accessoires, Bücher, Blumen, Kosmetikartikel, Spielwaren, Feinkost, Haushaltswaren,
Dekoartikel und vieles mehr an.
Einige Geschäfte lassen sich etwas Besonderes einfallen
Das Besondere ist laut Georg Hempsch, Vorstandsvorsitzender des Rings Lindenthaler Geschäftsleute, die
Atmosphäre. „Hier bei unserem Straßenfest sind mehr als die Hälfte der teilnehmenden Händler
Ortsansässige“, betont er. „Viele lassen sich an diesem Tag für ihre Kunden etwas einfallen.“ So steht beim
Spielwarengeschäft Rabe eine Holzeisenbahn für junge Besucher.
Das Modegeschäft Cologne Couture lädt zu einer großen Designer-Modenschau ein. Auf drei Bühnen zeigen
mehrere Gruppen und Künstler ein vielfältiges Programm. So tritt der Jugendchor St. Stephan auf, die Gruppen
der Tanzschule van Hasselt zeigen ihr Können.
Das Straßenfest ist eine von zahlreichen Veranstaltungen, die der Ring Lindenthaler Geschäftsleute alljährlich
organisiert. Auch die Street Gallery, bei der Kunstwerke in den Läden der Händler zu sehen sind, und der Tag
der Nostalgie, an dem Oldtimer die Straße säumen, zählen dazu.
Dieses Jahr soll es erstmalig einen Weihnachtsmarkt auf dem Karl-Schwering-Platz geben. „Der Ring
Lindenthaler Geschäftsleute ist eine treibende Kraft im Viertel“, sagt Hempsch. Und die Händler haben weitere
Ideen parat. „Wir freuen uns auch auf das Fest, um mit den anwesenden Politikern einmal einige Dinge zu
besprechen“, so Georg Hempsch.
www.wirsindlindenthal.de (http://www.wirsindlindenthal.de)
lindenthaler
Sommerfest
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KÖLNER STADT-
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26.08.201 9
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: Zehntausende Kölner pilgern auf die Dürener
Straße
Auf der Bühne sorgten Gruppen der Tanzschule van Hasselt für Stimmung.
Foto: Joachim Neubauer
Von Joachim Neubauer 26.08.19, 13:43 Uhr
Statt Autos, Motorrädern und Fahrräder säumten am Sonntag etwa 100 Stände der lokalen
Geschäfte, sowie offene Läden und zwei Bühnen mit einem bunten Musik- und Tanzprogramm die sonst
vielbefahrene Dürener Straße. Gemütlich konnten die Besucher auf einem Kilometer Länge schlendern und sich
das vielseitige Angebot – ob Designmode, Kaffeeköstlichkeit oder Spielzeugware – anschauen. Auch für ein
musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Tanz, Gesang und einer eigenen Modenschau wurde auf zwei
Bühnen gesorgt.
Fliegende Kölschgläser bei „Stadtecken“
Zum ersten Mal auf dem Straßenfest mit dabei war die Designagentur „Stadtecken“ mit ihrer etwas anderen
Sicht auf Köln. „Seit drei Jahren kreieren wir neue Perspektiven auf die Domstadt“, so Vertriebsleiter Norbert
Brandes, der den Stand zusammen mit seiner Kollegin Monika Flink betreut. „Unsere klein- und
großformatigen Bilder sind professionelle Fotografien von Stadtmotiven, die wir grafisch ein wenig aufgepeppt
haben.“ So wie die fliegenden Kölschgläser, die anstelle der üblichen Gondeln die Zoobrücke am Rheinufer in
Riehl kreuzen. „Teilweise fallen uns neue Motive einfach bei Streifzügen durch Köln auf – dann sehen wir ein
schönes Panorama und uns fällt noch eine kleine Veränderung ein, die das Bild zu einem Hingucker macht.“
Neben fliegenden Kölschgläsern kann das auch schon mal ein Blauwal an einem Kran im Rheinauhafen oder ein
Elefant im Kölner Hauptbahnhof sein.
Mehr als 50 Motive hat die Agentur, die ausschließlich auf Straßenfesten und im Internet ihre Bilder anbietet,
für das Kölner Stadtgebiet kreiert. „In Zukunft fertigen wir auch Designs für andere Städte wie Rom oder
Barcelona an – selbst für Düsseldorf haben wir schon einige Ideen erarbeitet“, so Brandes mit einem
Schmunzeln. „Von unserer Premiere hier beim Lindenthaler Flair sind wir begeistert. Wir haben viel Publikum
und eine sehr angenehme Atmosphäre.“
Bis zu 100.000 Besucher
Positiv sieht den Verlauf des Festes auch Georg Hempsch, Vorsitzender vom Ring der Lindenthaler
Geschäftsleute e.V., der das Straßenfest im Veedel veranstaltet hat. „Auch in diesem Jahr hatten wir wieder
Glück mit dem Wetter und gehen von etwa 80.000 bis 100.000 Besuchern aus, die auch aus den anderen
Stadtteilen im Kölner Westen hier herkommen“, so Hempsch. „Denn mittlerweile genießt das Lindenthaler
Flair auch über den Stadtteil hinaus einen guten Ruf für das angenehme Ambiente.“
Zum Ziel hat das Straßenfest, den ortsansässigen Geschäften eine Bühne zu bieten, um ihre Waren und
Konzepte den Menschen im Veedel besser präsentieren zu können. Doch auch für die Anwohner ist das Fest zu
einer eigenen Größe geworden. „Das Lindenthaler Flair wird auch als Angebot wahrgenommen, um mit anderen
Lindenthalern in Kontakt zu treten. Hier trifft man sich, knüpft Bekanntschaften und tauscht sich über die
Geschehnisse im Veedel aus“, so Hempsch. Viele der Besucher seien mittlerweile Stammgäste der
Veranstaltung, die das Leben für einen Tag nach draußen verlagert, und kämen jedes Jahr vorbei, so der 44-
Jährige.
So wie Besucherin Simone Hutmacher, die im nahegelegenen Universitätsklinikum arbeitet. „Ich bin eigentlich
jedes Jahr hier und finde es schön, dass man sich hier ausnahmsweise am Sonntag alles anschauen und
gemütlich einkaufen gehen kann.“ Daher besucht sie die Veranstaltung schon im fünften Jahr in Folge. „Die
Chancen stehen gut, dass ich im nächsten Jahr wieder hier sein werde.“
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
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CITYNEWS
23.08.201 9
Lindenthaler Flair: Das große
Straßenfest auf der Dürener Straße
in Köln
Alle Infos zum Straßenfest in Köln-Lindenthal auf der Dürener Straße
copyright: Krzysztof Swider
Im Reigen der Kölner Straßenfeste ist nun Lindenthal an der Reihe. Zum bereits 31. Mal findet auf der
Dürener Straße am Sonntag, 25.08.2019, von 11 bis 22 Uhr das Straßenfest mit dem schönen Namen
“Lindenthaler Flair” statt. Zwischen Stadtwaldgürtel und Herbert-Lewin-Straße präsentieren sich die
ortsansässigen Läden aus dem Veedel auch in diesem Sommer mit vielen besonderen Angeboten und
Sonderaktionen. Die Aussteller locken die Besucher mit vielen verschiedenen Waren, Dienstleister
informieren über ihre Angebote und Vereine präsentieren sich und ihre Aktivitäten. Außerdem laden
die Händler die Straßenfest-Besucher beim gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag zum
Bummeln und Einkaufen ein.
Zudem gibt es neben einer Auto-Show, einer Designer-Modenschau und Tanzvorführungen viele
weitere Aktionen auf der Dürener Straße. Und auch für die Kleinen soll das Stadtteil-Event zum Erleb-
nis werden. So laden beispielsweise eine Hüpfburg und eine Eisenbahn und diverse Mitmach-Aktio-
nen die Pänz zum Spielen und Toben ein.
23. August 2019
Musik, Tanz und Designer-Show beim Lindenthaler Flair
Ein buntes abwechslungsreiches Programm, verteilt auf zwei Bühnen, sorgt für zusätzliche Unterhal-
tung. So wird es auf der Bühne bei Haus Schwan Live-Musik, z. B. mit Lupo geben. Auf der Bühne der
Tanzschule van Hasselt performen Tänzer Nonstop-Tanzshows wie beispielsweise Formations- und
Bewegungstänze, Hip-Hop, Zumba etc. und laden alle zum Mitmachen ein. Zudem wird bei der Desig-
ner-Modenschau von Cologne Couture die Sängerin Emily Fröhling die schönsten Melodien aus
berühmten Musicals wie Mamma Mia, Phantom der Oper, König der Löwen und vielen mehr singen.
Beginn ist hier gegen 15 Uhr auf der Dürener Straße an der Ecke Geibelstraße.
Kulinarisch werden die Gäste beim Lindenthaler Flair mit Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die ortsan-
sässige Gastronomie sowie Street-Food-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Besucher.
Mit dem Spielmannszug “In Treue fest” wird das Straßenfest um 11 Uhr eröffnet. Die offizielle Straßen-
fest-Eröffnung findet um 13 Uhr mit einer kleinen Feier auf der Bühne der Tanzschule Hasselt am
Karl-Schwering-Platz ein. Hier werden der Vorstand des Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
gemeinsam mit Kölner Politiker den Startschuss geben.
lindenthaler
Sommerfest
STADTTEILFEST
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 15.10.2023
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest:
25. Street Gallery – Kunst- & Weinfest
mit großer Kunst-Rallye und
Spieleland & Kreativwerkstatt
Anlassbeschreibung: Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V.
bereits zum 25. Mal die Street Gallery
in Lindenthal.
Von Freitag 13.10. bis Samstag,
20.10.2023 werden über 50 Geschäfte
entlang der Dürener Straße sowie in
den Seitenstraßen zu kleinen Galerien
und Museen.
Zum Eröffungswochenende 13.10-15.10
wird sich auf dem Karl-Schwering-Platz
ein Veedels-Gourmetherbstfest mit
Winzermeile, Cocktail-Stand,
Foodständen und Kinderkarussell
präsentiert. Das Fest richtet sich an die
ganze Familie und wird wieder ein
geselliger Treffpunkt für alle Menschen
aus dem Veedel sein.
Da wir bereits an einem
vergleichbaren Fest im Frühling eine
Passatenfrequenzzählung durch die
CIMA am Sonntag durchgeführt
haben, die ein Besucherpotential
ergeben hat, das mindestens doppelt
groß ist wie die Zahl regulärer
Einkaufsbesucher an einem Werktag
(Details: s. „Quellen-angabe und die
Belege“ sowie die separate
Auswertung der CIMA), nehmen wir
dies zum Anlass, dass auch zum neu
ausgetragenen Herbstfest ein ähnlich
hoher Wert zu erwarten ist.
An dem Sonntag, den 15.10., wird dann
das Herbstfest durch ein großes
Rahmenprogramm auf die gesamte
Dürener Str. zwischen
Falkenburgstraße und Universitätsstraße
als Veranstaltungsfläche ausgedehnt.
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet
der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den
Einzelhändlern, Gastronomen, Vereine,
Stiftungen und anderen Institutionen eine
große Kunst- & Herbstrallye für Kinder
und Junggebliebene. Bei der Rallye
werden an über 25 Stationen entlang der
Dürener Str., draußen VOR den
Geschäften auf den Bürgersteigen und
an den Straßenecken, verschiedene
Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in
unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere gestellt
werden.
Der Start der Rallye wird am Platz vor
dem Stadtwaldeingang, neben der
Open-Air Ausstellung, errichtet, hier
erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen
Rallye eine Stempelkarte und können
direkt die erste Station, die von dem
RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit
dieser Stempelkarte können die
unterschiedlichen Stationen durchlaufen
werden. Nach Erreichen von 10
Stempeln erhält jedes Kind ein
hochwertiges Malbuch und einen
kostenlosen Einlass in die
Kreativwerkstatt und das Spieleland.
Neben dem Speise- und
Getränkeangebot auf dem Karl-
Schwering-Platz, wird es verschiedene
Stationen auf der Dürener Str. geben.
Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart,
einen Grill-und Getränkestand, bei
Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen
Waffelstand und bei vom Fass einen
Erfrichungsgetränkestand geben. Auch
werden die Gastronomen Ihre
Außengastronomie mit dem Thema
Kunst & Herbst schmücken und
besondere Speise und Getränke zum
Thema anbieten.
Als besonderes Highlight - wie in 2022 -
wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener
Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert-
Lewin-Str.) sperren lassen und für die
Kreativwerkstatt und das Spieleland
abtrennen. Hier können sich die kleinen
und großen Kinder an verschiedenen
Attraktionen, die überwiegend durch
Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden
und andere Institutionen organisiert
werden, austoben und spielerisch
kennen lernen.
In der Kreativwerkstatt können
unterschiedliche Kunstarten spielerisch
erkundet werden, so soll es z.B., in
Zusammenarbeit mit dem Gymnasial-
und Stiftungsfond, eine Station zum Bau
von Insekten-Hotels geben, mit der
Stiftung Villa Kunterbunt eine
Buttonstation zum selbst gestalten und
mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und
Wichelmann einen Maltisch geben.
Als Attraktionen sind nicht nur eine
Hüpfburg der Rheinenergie, ein
Kletterburg mit Rutsche der Zurich
Versicherungs AG geplant, sondern
auch diverse Kreative Circus- und
Geschicklichkeitsübungen an
Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos,
Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern
und Keulen, Diabolos, Springseile und
Hula-Hoop z.B. betreut durch die Freie
evangelischen Gemeinde Köln-
Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-
Club Lindenthal oder der
Kirchengemeinde St. Stephan, geplant.
Die Tanzschule van Hasselt wird zum
Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein
spezielles Kindertanzangebot auf der
Veranstaltungsfläche organisieren.
Zudem wird es wieder an dem Sonntag
eine große Vernissage mit den über 50
teilnehmenden Geschäften, zu der 25.
Street Gallery in Lindenthal geben.
Vor den einzelnen Geschäften entlang
der Dürener Straße sollen Künstler vor
Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte)
Open-Air Ateliers errichten und direkt
vor Ort den Besuchern Ihre Exponate
präsentieren.
NEU ist auch, dass die, auf dem Karl-
Schwering-Platz etablierte große Open-
Air Ausstellung, auf den
Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel /
Dürener Str.) verlegt wird.
Auch gibt es wieder den Speaker’s
Corner auf dem Platz vor Café
Heinemann (Dürener Straße/Ecke
Hans-Sachs-Straße), und auf dem
Stadtwaldeingang (Dürener
Straße/Ecke Lindenthalgürtel)
Zudem wird der Lindenthaler Tierpark
miteinbezogen und auf rund 2.000m²
Parkfläche eine Open-Air
Skulpturenausstellung geben.
In der kath. Kirche St. Stephan ist
zudem ein Orgelkonzert geplant.
Zu der Veranstaltung wird wieder ein
Kunstkatalog erstellt, der bereits in die
Stadtbibliothek aufgenommen wurde.
Parallel zu den Veranstaltungen des
Frühlingsfests sollen am Sonntag von 13
bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet
sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 25. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
7.000-9.000
4.105
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis
Universitätsstr., einschl. 75 Meter
links und rechts der Fahrbahn)
Karl-Schwering-Platz
Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße)
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/
Ecke Lindenthalgürtel)
Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-
Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.)
Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer
Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis
Universitätsstr., einschl. 75 Meter links
und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Eine Zählung der
Veranstaltungsbesucher der Street
Gallery in den zurückliegenden Jahren
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die
zahlreichen Pressemeldungen nennen
leider keine konkreten Besucherzahlen.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll jedoch der prägende
Charakter der “Street Gallery“ belegt
werden und die Zahl der
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar
und plausibel geschätzt werden.
Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu
belegen, wird vom
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt.
Auf einer Informationsveranstaltung am
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten
die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung (Information hierzu von
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach
Aussagen der OVG Richter ist es
zulässig, dass der prägende Charakter
einer Veranstaltung beispielsweise
anhand von Presseberichterstattungen
der letzten Jahre, Berichten des
Ordnungsamtes über vergangene
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten
für die geplante Veranstaltung,
Aussagen über Straßensperrungen,
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als
auch anhand von der Art und dem
Umfang der Veranstaltungsbewerbung
belegt werden kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt
das OVG diese Sichtweise.
Auf einige Punkte möchten wir im
Folgenden eingehen:
Werbemittel: Im Jahr 2021 wurden
2.500 Kunstkataloge und über 100
Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis:
Rechnung der Druckerei kann
nachgereicht werden).
Zusätzlich werden die gängigen Social
Media Kanäle intensiv bespielt. Damit
wird die Veranstaltung bei einem breiten
Publikum beworben.
Flächen: Die Street Gallery 2023
erstreckt sich über die Dürener Str. (von
der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr.
einschl. 75 Meter links und rechts der
Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz,
den Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke
Lindenthalgürtel), den Lindenthaler
Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/
Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath.
Kirche St. Stephan (Bachemer Str.).
Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in
den Geschäften ist geplant, im Jahr 2023
einzelne Parkbuchten vor den
Geschäften in Open-Air Ateliers
verwandelt und die Bürgersteige von
Performance Künstlern zu bespielen.
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger,
Kölnische Rundschau und der Kölner
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit
Vor- und Nachberichterstattung inkl.
Bildern über die Street Gallery
geschrieben.
Öffentliche Zuschüsse: Für die
Durchführung der Street Gallery wurden
in den Jahren 2018, 2019, 2020 und
2021 wurden Zuschüsse aus
bezirksorientierten Mitteln gewährt.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass die Street Gallery
prägenden Charakter hat und nicht die
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die
Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
über 50 Geschäfte zwischen Falkenburgstraße
und Universitätsstraße stellen Kunst aus, werden
zu Galerien und Museen.
Die Kunst beherrscht das Geschehen!
13.–21.10.2023
KREATIVWERKSTATT FÜR KINDER
SONNTAG 15.10.
KUNSTKUNST
KUNST IN DEN GESCHÄFTEN
von Freitag 13.10.23 bis Samstag 21.10.23
OPEN AIR AUSSTELLUNG
13.10.-21.10.
25. STREET GALLERY LINDENTHAL
street_gallery_lindenthal
www.wirsindlindenthal.de duerenerstrasse
www.lindenthal.info
VEEDELS-GOURMETHERBSTFEST
13.10.-15.10.
Eingang zum Stadtwald (Ecke Dürenerstr./Lindenthalgürtel)
Karl-Schwering-Platz
KUNST- & HERBSTRALLYE FÜR KINDER
SONNTAG 15.10.
Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.
Falkenburgstraße bis Herbert-Lewin-Str.
• Seit 25 Jahren entwickelt sich die Street Gallery Lindenthal
immer mehr zum Kulturereignis im Veedel; was vor 25 Jahren mit
„Kunst im Schaufenster“ begann, ist heute ein großartiges Mitein-
ander von Bürgern, Geschäften, Vereinen, Aktionen und Organisa-
tionen.
•Einmal im Jahr verwandelt die STREET GALLERY das Veedel
in einen Ort der Kunst, Kultur und Begegnung und bringt nicht nur
die Menschen, die hier leben und arbeiten, über die Kunst enger
zusammen: auf ca. 1,6 km Länge entlang der Dürener Straße zwi-
schen Falkenburgstraße, dem Karl-Schwering-Platz genau in der
Mitte und der Universitätsstraße am Ende werden Ladengeschäfte
zu Kunstgalerien; Plätze werden zu Open-Air-Ausstellungen- und
Austragungsorte für Konzerte; u.a. tritt der bekannte Kölner St.
Stephan Chor auf; eine „Speakers Corner“ gibt Raum für die öf-
fentliche Meinung.
•Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage
mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 24. Street
Gallery in Lindenthal geben.
Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen
Künstler vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air
Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besuchern Ihre Exponate
präsentieren.
Über 50 Geschäfte auf der
Dürener Straße werden zu
Galerien
Ein Bild aus Nägeln von Karl Lagerfeld und David Bowie beim Optiker;
kleine Vogelbilder aus Steinen zwischen Damenbekleidung und kräftige,
abstrakte Malerei zwischen Babystramplern. Das ist die STREET GALLERY
Lindenthal. Der inhabergeführte Einzelhandel schafft Raum für die Kunst
und bringt somit die Menschen näher zusammen. Seit 24 Jahren lockt die
STREET GALLERY Kunstschaffende und Kunstinteressierte an und erwei-
tert das Leben im Veedel um kulturelle Ereignisse. Die STREET GALLERY
zeigt Bekanntes und Unbekanntes, immer wieder neu und doch schon aus
Tradition. Sie gibt jungen, unbekannten Künstlern ein Forum genauso wie
bekannten und beliebten Künstlern jeden Genres und zieht weit über die
Grenzen Kölns hinaus Interessierte Menschen ins Veedel. 2022 wird eine
enge Kooperation mit den Kunst(hoch)schulen der Region eingegangen.
Ein aufwendiger, aber taschenformatiger Kunstkatalog und ein geführter
“Kunstspaziergang“ geleiten durch die Galerien, die mit Kunstschildern
von außen gekennzeichnet sind.
SKULPTURENAUSSTELLUNG
IM LINDENTHALER TIERPARK
AUF 2000 M2 PARKFLÄCHE
OPEN AIR
„Wir für Lindenthal“ – eine große Open Air Ausstellung verbindet
die Menschen im Veedel...
EINGANG ZUM STADTWALD wird für eine
Woche zum Open Air Fotoausstellungsfläche
umfunktioniert.
„WIR FÜR LINDENTHAL“ zeigt in großforma-
tigen Plakaten Menschen und Organisationen,
die sich für Menschen im Veedel einsetzen.
Grund genug für alle Beteiligten, sich vor “ihrem“
Portrait einzufinden.
OPEN AIR
STRASSEN-RALLYE FÜR KLEIN UND GROSS
SPIELELAND & KREATIVWERKSTATT (Karl-Schwering-Platz
bis zum Herbert-Levin-Str.), u.a. Atelier Himmelblau, Malschule
Fels, Villa Kunterbunt, Lions Club, Tanzschule van Hasselt,
Gymnasial- und Stifftungsfond u.v.m.
STRASSENMUSIK (vor allen „Galerien“),
SPEAKERS CORNER (auf dem Platz vor Café Heineman und
Stadtwaldeingang Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel),
CHORAUFTRITT St. Stephan (Kirche St. Stephan)
GOURMETHERBSTFEST (Karl-Schwering-Platz)
Zusätzlich gibts es am Sonntag den 15.10. ein großartiges Programm!
OPEN AIR
Hans-Sachs-Straße
Dürener Straße
Falkenburgstraße
Dürener Straße
Dürener Straße
Hillerstr.
Zülpicher Str.
Bachemer Str.
Uhlandstraße
Dürener Straße
Stadtwaldgürtel
Classen-Kappelmann-Str.
Dürener Straße
Herbert-Lewin-Strasse
Lindenthalgürtel
Landgrafenstrasse
Wittgensteinstraße
Theresienstraße
Theresienstraße
Klosterstr.
Schumannstraße
LindenburgerAllee
Geibelstraße
Schallstraße
14
1819
20
21
22
232425
26
27
28
29
1
30
16
15
13
12
10
9
8
4
5
3
6
7
2
11
17
1. „START“ Eingang zum Stadtwald
2. Jürgen Simonis Hypnose & Myoreflex
3. Radio Reymer
4. Fleischerei Eckart
5. Der Rabe
6. Die Brille
7. A+E Idee
8. Marc O´Polo
9. Parfümerie Becker
10. Brillen Galerie
11. Tanzschule van Hasselt
12. Kölner Kaffeemanufaktur
13. Viva L’ Arte
14. Zurich Generalagentur M. Broich
15. Thong Thai Massage
16. „Auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
17. Café Hirsch
18. Cologne Couture Secondhand & neue
Eventmode
19. Weinkontor Lindenthal
20. Gianni Schuhmode
21. Scusi Dessous
22. Hosenmatz Kids & Baby Fashion
23. Vom Fass
24. Home of Design
25. Corner 212
26. S.A.L.E.
27. Koch Schuhmode
28. Schuhhaus Röseler
29. Sotos Studio Schmuck & Kunst
30. Estilo Argentino „ZIEL“
START
25. Street Gallery
Spieleland & Kreativwerkstatt
am 15.10.23
ZIEL
Bei der Rallye werden an 30 Stationen entlang der Dürener
Str., draußen VOR den Geschäften auf den Bürgersteigen
und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder
Aufgaben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-
Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden.
Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwald-
eingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet, hier
erhalten alle Teilnehmer der kostenlosen Rallye eine Stem-
pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem
RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempel-
karte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen
werden. Nach Erreichen von 10 Stempeln erhält jedes Kind
ein hochwertiges Malbuch und einen kostenlosen Einlass in
die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Spei-
se- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz,
wird es verschiedene Stationen auf der Dürener Str. geben.
Z.B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill-und Ge-
tränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden, wird es einen
Waffelstand und bei vom Fass einen Erfrichungsgetränkes-
tand geben. Auch werden die Gastronomen Ihre Außen-
gastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und
besondere Speise und Getränke zum Thema anbieten.
KUNST- & HERBSTRALLYE
FÜR KINDER
RALLYE STATIONEN
25. Street Gallery
Kunst & Gourmetherbstfest
13-15.10.23
Entlang der 1,6 km Dürener Straße werden vor Geschäften
Kunstler Open-Air Atelier errichten
Open Air Kunsthandwerk
&
STREET PERFORMANCES
OPEN AIR
Die Kunsthalle am Bezirksrathaus Aachener Straße 220 ist ein
wesentlicher Bestandteil der STREET GALLERY. Auf über 200 m2
finden hier finden Vernissagen, Finissagen und ein Kunstmarkt
statt. Die Sammelausstellung der STREET GALLERY ist während
der Bezirksamtsöffnungszeiten zu besichtigen und hat musealen
Charakter. Teilnehmende Künstler und deren Angehörige überneh-
men hier den “Museumsdienst”.
4
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir eine Freude und eine Ehre, dass ich zur 23. Street Gallery auf
der Dürener Straße ein Grußwort schreiben darf. Es handelt sich um
ein langjähriges Projekt, das in privater Initiative der Geschäftsleute
im Zusammenwirken mit etlichen Künstlerinnen und Künstlern jedes
Jahr erfolgreich durchgeführt wird. Und es gibt nicht nur Kunstwerke in
Geschäften und gastronomischen Betrieben zu sehen. Sondern foto -
grafische Künstlerinnen und Künstler werden auf dem Karl-Schwering-
Platz auch wieder eine Open-Air-Ausstellung mit dem Titel „Menschen
im Veedel mit Maske“ zeigen.
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler erhalten mit der Street
Gallery ein Forum, um sichtbar zu werden, und für das Publikum wird
die Möglichkeit zur Begegnung sowohl mit den Ausstellenden als
auch miteinander geboten. Kunst kann inspirierend wirken und neue
Perspektiven anbieten. Vielleicht benötigen wir dies gerade jetzt, im
zweiten Corona-Jahr, in ganz besonderem Maße. Daher sollten wir die
Gelegenheit nutzen.
Ich würde es begrüßen, wenn zur nächsten Street Gallery wieder eine
Auftaktveranstaltung in der Kunsthalle des Bezirksrathauses stattfinden
würde.
Für die diesjährige Ausstellung wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg.
STREET
GALLERY
Lindenthal
Presse
Kölner Stadt-Anzeiger
1 7 .09.201 9
Kölnische
Rundschau
24.09.201 9
Kölner Stadt-
Anzeiger
26.09.201 9
Kölner
Wochenspiegel
02.10.201 9 02.10.201 9
Kölner Stadt-
Anzeiger
21.10.2021
CIMA 201 9
Passantenfrequenzzählung
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
Familien- und V/e_e.ligadelsf/e_s.ligat
LINDENTHALER
Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest im
Frühling eine Passatenfrequenzzählung durch die
CIMA am Sonntag durchgeführt haben, die ein
Besucherpotential ergeben hat, das mindestens
doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufs-
besucher an einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die separate Aus-
wertung der CIMA), nehmen wir dies zum Anlass,
dass auch zum neu ausgetragenen Herbstfest ein
ähnlich hoher Wert zu erwarten ist.
Anlage 12 Anträge Rath Heumar
21284 Zeichen
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss
des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Rath/Heumar
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest: Musikfestival 04.06.2023
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer,
als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist
frei, 2017 feierte das Musikfestival 20.
Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist
gesorgt.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
☐ ja, das Fest zieht die Besucher
nach Rath/Heumar
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
☐ eine Veranstaltung, welche zum
25. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte
auf der Rösrather Straße
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht
genehmigungsfähig sein;
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
3500-4000
1500-1700
2000qm
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Im Jahr 2017 haben wir auf dem
Veranstaltungsgelände eine Zählung mit
Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte
selbst haben eine Strichliste geführt.
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel
und Rundblick
Im Jahr 2019 waren die Zahlen ähnlich
derer aus 2017 und 2018
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath
darunter, dass viele Kunden in die Stadt
abwandern. Dadurch ergibt sich ein
Teufelskreis. Die Menschen vermissen
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie
in der Innenstadt finden, den Geschäften
fehlt die Kundschaft um zu bestehen.
Daher erfolgen Schließungen der
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort
als „Geisterstadt“.
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen
Filialisten in Rath/Heumar
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter
und wenig mobil, aber auch junge Familien
ziehen in den letzten Jahren nach Rath.
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein,
im Ort das alltägliche erledigen zu können,
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich
online zu versorgen.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
Gerade in einem kleinen Vorort ist das
Zusammenleben sehr wichtig. Die
Menschen wollen nicht die Anonymität der
Großstadt. Dafür ist es wichtig,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu
schaffen.
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung
sind daher immens wichtig und in Rath
auch noch vorhanden
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss
des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Rath/Heumar
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest
24.09.2023
wenn ein Konsens für einen der
Termine gefunden wird.
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der verschiedene
Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die
die IG selbst baut und den Wein verkauft.
Es gibt ebenfalls nicht alkoholische
Getränke und sowohl einen Stand mit
Kuchen/Waffeln als auch einen mit
herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es
eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
☐ ja, das Fest zieht die Besucher
nach Rath/Heumar, die letzten zwei
Jahre gab es keinen VOS zu dieser
Veranstaltung, davor die Jahre
schon. Der Besucherstrom war
allerdings ähnlich .
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
☐ eine Veranstaltung, welche zum
11. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht
genehmigungsfähig sein;
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte
auf der Rösrather Straße
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
3500-4000
1500-1700
2000qm
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel
und Rundblick
Besucherstrom in den vergangenen Jahren
war mit dem traditionellen Musikfestival
vergleichbar.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath
darunter, dass viele Kunden in die Stadt
abwandern. Dadurch ergibt sich ein
Teufelskreis. Die Menschen vermissen
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie
in der Innenstadt finden, den Geschäften
fehlt die Kundschaft um zu bestehen.
Daher erfolgen Schließungen der
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort
als „Geisterstadt“.
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen
Filialisten in Rath/Heumar
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter
und wenig mobil, aber auch junge Familien
ziehen in den letzten Jahren nach Rath.
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein,
im Ort das alltägliche erledigen zu können,
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich
online zu versorgen.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
Gerade in einem kleinen Vorort ist das
Zusammenleben sehr wichtig. Die
Menschen wollen nicht die Anonymität der
Großstadt. Dafür ist es wichtig,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu
schaffen.
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung
sind daher immens wichtig und in Rath
auch noch vorhanden
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anlage 9 Antrag Braunsfeld
25063 Zeichen
Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG)
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten.
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG:
§ 6 (Fn 3)
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen.
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet,
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen:
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,
2. Ostersonntag,
3. Pfingstsonntag,
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben:
an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage)
innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben
werden
der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung
begründen und im öffentlichen Interesse liegen
Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn
sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen stattfindet
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären
Einzelhandelsangebotes
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
dient.
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen.
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW zum Download bereit.
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden.
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten
u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen.
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht.
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu
erleichtern:
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Braunsfeld
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Braunsfelder Martinsmeile am 05.11.23,
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen
und zeitlichen Zusammenhang mit der
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung
findet in den Straßenzügen statt, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag
bei).
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN
16) sind der Charakter, die Größe und der
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren.
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.
Zum Charakter der Veranstaltung:
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der
Nachbarschaftshilfe, und der
Zusammenführung der unterschiedlichen
Generationen im Veedel steht. Aufgrund der
zahlreichen Neubauprojekte mit
entsprechendem Zuzug von jungen Familien
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“
einander näher zu bringen.
Zum Auftakt der inzwischen 12. Martinsmeile
planen wir ein Konzert mit dem Chor der
evangelischen Clarenbachgemeinde.
Anschließend wird, wie jedes Jahr,ein St.
Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein
und Geschenke und Weckmänner an Kinder
und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er
von einer kleinen Blaskapelle der
ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt
ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der
geöffneten Geschäfte) Verschiedene Aktionen
werden seinen Auftritt flankieren.
So werden besonders die Kinder an
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das
Designen und Backen des individuellen
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das
Talent unserer jungen Besucher. Hierzu verteilt
die IG im Vorfeld Bastelmaterialien an die
Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-Aspekt
noch stärker zu betonen, werden an
verschiedenen Stationen entlang der Aachener
Straße Fragen zum Leben und Wirken des
Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt
es einen Stempel und für das volle Heft eine
kleine Belohnung.
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen
Kindergärten und Schulen als Familien-
Veranstaltung auf großes Interesse.
Für den „Brückenschlag“ werden in allen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und
Altenheimen Einladungen verteilt und über
einen Service der ehrenamtlichen Helfer
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur
Teilnahme angeboten.
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden,
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld gemeinsam
mit dem Generationennetzwerk ZeitGeist e.V.
an ihren Stehtischen vor den Geschäften
Menschen aus dem Veedel für die
ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre
Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig Spenden
sammeln. Der Information über die Arbeit der
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu.
Die Spendenaktion wird durch die
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe
unterstützt.
Im Ergebnis der dargestellten
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten,
dass die Martinsmeile prägenden Charakter
hat und nicht die Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat
lediglich Annexcharakter.
Zum Zuschnitt der Veranstaltung:
Die Ladenöffnung wird beantragt für den
Bereich Aachener Str. zwischen
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str.
stadteinwärts;
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie
zwischen Paulistr. und Maarweg.
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600m,
stadtauswärts ca. 400 m
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an
beiden Tagen zusammen ca. 16000
Besucher. Für die Martinsmeile
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund
ca. 2500 Besucher.
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig
und Mortag basierend errechnen sich ca.
1200 Besucher u.Besucherinnen
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr.
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm.
ca.1200 qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
s.o.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S.
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2,
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für
die Kommunen und den Handel
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG
NRW“ ist zu entnehmen, dass für
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege
angeführt werden können, die eine
konkrete Gefährdung des örtlichen
Einzelhandel aufzeigen
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29).
Auch die Urteile vom OVG NRW
(27.04.2018,4 B 571/18 -
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass
eine hinreichende Konkretisierung der
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich
ist.
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld
unterliegt einer konkreten und
nachweisbaren Gefährdungssituation.
Die Auswirkungen der Corona- Krise auf
die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener
Straße zeigen sich jetzt erst langsam. Erste
zusätzliche Ladenleerstände sind zu
verzeichnen.
Einige Ladenlokale waren kurz vor der
Krise gerade erst neu eröffnet worden und
die Geschäftsinhaber wurden vom
anschließenden Lockdown besonders hart
getroffen. Auf dem neu entstandenen
Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021
eröffnete Geschäfte teilweise bereits
wieder geschlossen.
Nach Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein
Rückgang der Einzelhandelsflächen
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag
bei).
Ein weiterer Indikator, der die
Gefährdungssituation für den
Einzelhandelsstandort belegt, ist die
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld
belegen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang
der Besucherzahlen aus. Die
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer
Verarmung des
Einzelhandelsangebotes, da in den
letzten Jahren große Verluste diverser
Branchen zu verzeichnen sind.
Hierzu gehören: Bekleidung,
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren,
Haushaltswaren, Spielwaren,
Handarbeitswaren, diverse
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien,
Supermarkt).
Dieser Befund deckt sich mit den
Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld
zu einem Rückgang an
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016,
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).
Des Weiteren zeichnet sich eine
Konzentration von Branchen ab. So verfügt
Braunsfeld im Bereich der beantragten
Ladenöffnung derzeit über 10 ! Friseure, 4
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4
Schmuckgeschäfte.
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in
einem Ladenlokal).
Im November 2021 auf dem
Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte
standen im Februar 2022 teilweise schon
wieder vor der Schließung.
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot
zusätzlich Müngersdorf und anteilig
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem
ehemaligen RTL-Gelände in einer
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier
durch die Fa. Pandion ausschliesslich
Wohnungen erstellt worden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl
von älteren und weniger mobilen
Menschen (mehrere
Altenheime/Clarenbachstift) für die die
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.
Der Zuzug junger Familien ergibt sich
durch das Neubaugebiet an der Eupener
Strasse (Park Linnee), den Baesweiler Hof
und den zuletzt entstandenen
Wohnkomplex am Clarenbachplatz.
Die Martinmeile ist vor allem auch eine
Aktivität, die mehrere Generationen
zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der
Martinsmeile handelt es sich um eine
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld
sondern auch für die umgebenden Veedel.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen erheblichen
Rückgang der Besucherzahl von
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl
hat sich durch den Verlust des
Wochenmarktes und der großen Postfiliale
an zentraler Stelle sowie die Schließung
der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch
verstärkt. Die angekündigte Schließung
weiterer Geschäfte wird die Situation noch
weiter verschärfen.
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz
steigender Einwohnerzahlen
(Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017).
Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt.
CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in
2021 gesunken.
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat
die Abwanderung von Kaufkraft in den
letzten Jahren verstärkt.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Durch ein Konzept, bestehend aus
verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten
und weiteren Aktionen möchte die IG
Braunsfeld die Attraktivität des
Braunsfelder Veedels stärken, die
überörtliche Sichtbarkeit für die
angrenzenden Stadtteile sowie den
Wohlfühlfaktor erhöhen.
Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)ZentrumAnzahl der BetriebeVKFZentralitätMittelfristiger Bedarf200820162008201620082016BZ Porz 107 23.000 18STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A.NVZ Sürth18 1.650 11Entwicklungstendenznegativneutralpositiv
Anlage 3 Antrag Severinsviertel
11753 Zeichen
Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Dä Längste Desch vun Kölle Anlassbeschreibung: Strassenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Im kommenden Jahr am 16. und 17.09.2023. Was ist geplant? Beim Längste Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, die zum 43. Mal stattfindet. erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 100.000 Personen und mehr laut Presseberichtung im KStA, KR und EXPRESS 5.500 Personen (Angabe von Larbig & Motrag Retailbericht 2016 / 2017) Die in der Vergangenheit genehmigten Grenzlinien sollen fortbestehen. Severinstraße 1-193 782 m, weitere Details siehe Karte, ca. 9.600m² (782 m Straßenlänge * 12m durchschnittlich Straßenbreite zzgl. Severinskirchplatz) Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m², da sich am VOS nur max. 60% der Einzelhändler beteiligen. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. (Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch das offizielle Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ermittelt. Für das Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m². Da sich der Antrag auf das Severinsviertel bezieht, gehen wir von einer geschätzten Verkaufsfläche von knapp 10.000 m² aus ( Seite 234, Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, 2010)) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s.o. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Im Folgenden beziehen wir uns auf die Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (§ 6 Abs. 1. S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie uns eine Umfrage unter unseren Händlern bescheinigt hat. Dies möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersuchung der © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019- 2021 basierend auf © Statistisches Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severinsviertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. Von früheren VOS wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Siehe die Ausführungen zu Sachgrund 2. Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewohner*innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.
Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg
163 Zeichen
16.11.22, 06:46 Kölner Stadt-Anzeiger e-paper https://epages.ksta.de/data/165748/reader/reader.html?#!preferred/0/package/165748/pub/219837/page/28/alb/5981828 1/1
Beschlussvorlage Rat
85720 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4182/2022 Freigabedatum 05.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- tagen. Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Jahr 2023 haben 15 Interessengemeinschaften, 21 Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. Alle Anträge sind genehmigungsfähig. Diese sind: Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga: Die Anuga gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindust- rie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln statt, erstmals 1924. Sie ist zentraler Handelsplatz für Hersteller*Innen, Importeur*Innen und Großhändler*Innen sowie Entscheidungsträger*Innen der Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt die Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter*Innen und Nachfrager*Innen für Handel und Gastronomie bzw. außer-Haus-Markt zusammen. Die Messe öffnet vom 7. bis 11. Oktober 2023 für das nationale und internationale Fachpubli- kum und Köln erwartet erneut Aussteller*Innen und Besucher*Innen aus der ganzen Welt. In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends von Lebensmitteln und Getränken. Die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln werden zusammen mit den Kölner Gourmetspezia- list*Innen für den Aktionszeitraum 04.-14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50 ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern wird ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebot in der Stadt zusammen- gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen Gourmet- freund*Innen angenommen werden kann. Dabei reichen die Angebote von Tastings bei den Gourmetanbieter*Innen über spezielle Me- nüangebote in den Restaurants bis hin zu Kochvorführungen bei denen viele Tipps der Profis weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück) und eine APP ebenfalls zweisprachig geben. Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Köl- ner Innenstadt wiederfinden. Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch im Hin- blick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Messe würde auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. Prognostisch dargelegt werden zwischen 44.000 und 50.000 Personen erwartet, die am Sonn- tag, den 08.10.2023, zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. 3 Dem stehen im Vergleich aus dem Jahre 2021, dem letzten Jahr, in dem die Anuga stattfand, 169.653 Fachbesucher aus 201 Ländern gegenüber (vgl. www.anuga.de/diemesse/anuga/daten-fakten/) Die Anuga bietet rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Dem steht eine potentielle geöffnete Verkaufsfläche in der Kölner Innenstadt von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern entgegen. Somit ist die Veranstaltungsfläche deutlich größer, als die Verkaufsfläche der Geschäfte. Des Weiteren ergab sich aus der Passant*Innenbefragung des offenen Sonntages 08.10.2017, dass für rund 60% der Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Köl- ner Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ im Vordergrund standen. Somit wird der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär wegen des verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Lediglich 22% der Besucher*Innen kamen ausschließlich wegen des Einkaufens. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Be- suchsmotiven vor allem mit Gastronomiebesuchen verbunden. Des Weiteren konnte resümiert werden, dass am Sonntag mehr Besucher*Innen von außer- halb in die Kölner Innenstadt kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen Wochentagen (s. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8% der auswärtigen Besucher*Innen stammen am Sonntag aus dem Ausland und sind überwiegend Tourist*Innen. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öf- fentliche Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln: Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh- migung der für den 03.12.2023 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih- nachtsmärkte. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderliche Strahlwirkung einnimmt. Die über den ganzen Innenstadtbereich verteilten acht Kölner Weihnachtsmärkte, die Hun- derttausende Besucher*Innen anziehen, gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. Nach verschiedenen aktenkundigen Quellen führen die Kölner Weihnachtsmärkte die Besu- cher*Innenzahlen deutschlandweit an. Diese Angaben stützen sich sowohl auf statistische Daten des Online-Portals für Statistik Statista (de.statista.com) als auch ergänzend auf Anga- ben bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia, wonach der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit seinen ca. fünf Millionen Besucher*Innen unter den Kölner Weihnachtsmärkten der größte ist und insbesondere ausländische Tourist*Innen hierhin mit Bussen anreisen (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsmarkt). Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Beschluss vom 17.12.2021- 4 B 1904/21:NE zu den Kölner Weihnachtsmärkten 2021 Folgendes ausgeführt: „Die Einschätzung des Rats, dass die über die Kölner Innenstadt verteilten Weihnachtsmärkte im gesamten Freigabebereich mehr Besucher*Innenströme anziehen würden als die Laden- öffnung, ist nicht schon jetzt erkennbar offenkundig fehlsam. Dabei ging der Rat vor dem Hin- tergrund der auch überregional erheblichen Bedeutung der Kölner Weihnachtsmärkte und unter Berücksichtigung der vom Stadtmarketing im Einzelnen angeführten Prognosen und seiner Annahme, am dritten Adventswochenende liege erfahrungsgemäß eindeutig der fre- quenzstärkste Besucher*Innentag der Vorweihnachtszeit, von einer konservativ abgeschätz- 4 ten für den 19.12.2021 zu erwartenden Gesamtbesucher*Innenzahl der Kölner Weihnachts- märkte zwischen 145.900 bis ca. 152.800 aus. Nachvollziehbar berücksichtigt er, dass die Weihnachtsmärkte sicherlich nicht die Besucher*Innenzahlen aus den Vorjahren generieren könnten, die Einschränkungen in Zeiten der Corona-Pandemie und die Tatsache, dass die Weihnachtsmärkte 2020 nicht stattgefunden hätten, den Fokus und die Strahlwirkung aber auf genau diese Märkte lenken würden. Demgegenüber werde gestützt auf bundesweite Befra- gungen von Weihnachtsmarktbesucher*Innen mit 54.600 und 57.150 Besucher*Innen ge- rechnet, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kämen. Bezogen auf diese dem Antrag entnommenen Zahlen nahm das Stadtmarketing Köln an, es lägen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete andere Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Be- sucher*Innenzahlen erwarten ließen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen be- legen könnten. Es zog darüber hinaus Erkenntnisse dazu heran, wonach die hohe Zahl von Besuchern auf Weihnachtsmärkten sich auch daraus ergebe, dass diese deutlich häufiger als Verkaufsstellen des Einzelhandels von Gruppen besucht würden. Zudem bezog der Rat plau- sibel ein, dass der Bummel über den Weihnachtsmarkt einen ersichtlichen Besu- cher*Innenmagneten darstelle, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebe, eine auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*Innen anlocke und diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen gekennzeichnet sei. Die Veranstalter*Innen und der Rat gingen auf der Grundlage der von ihnen herangezogenen Erkenntnisse nachvollzieh- bar von regelmäßig rund 4 Mio. Besucher*Innen der Kölner Weihnachtsmärkte aus, wobei aufgrund der Pandemie in diesem Jahr nur mit 3,75 Mio. prognostizierten Besucher*Innen zu rechnen sei. Teilweise über 50 % der Besucher*Innen reisten bei einem derart überregional bekannten Weihnachtsmarkt aus über 50 km entfernt liegenden Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spreche. Ei- nen hohen Anteil der Kölner Weihnachtsmärkte hätten nationale und internationale Gäste, die mit mehreren hundert Bussen die Stadt für einen Tagesausflug oder eine Wochenendreise nutzten. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besu- cher*Innenzahl, nämlich eine Gesamtbesucher*Innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen. Mit diesen Besucher*Innenzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelege- nen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesu- cher*Innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besu- cher*Innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies ent- spricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*Innen. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Besucher*Innenzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besu- cher*Innenmenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*Innen, als Besucher*Innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher*Innen. Neben der Gegenüberstellung der Besucher*Innenzahlen kommt es nach der Rechtspre- chung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstal- tung an. Bei den Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen nor- malen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innen- stadtweihnachtsmärkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangen- heit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachts- 5 märkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher*Innenmagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohner*Innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*Innen anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*Innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Wie 2021, als das Oberverwaltungsgericht NRW, die zentralen Kölner Innenstadtweihnachts- märkte in seinem Beschluss vom 17.12.2021 als ausreichenden Anlass für eine Sonntagsöff- nung bestätigte, ist auch in 2023 von vergleichbaren Zahlen und einem ausreichenden Anlass auszugehen. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucher*Innenaufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für ge- nehmigungsfähig. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucher*Innenzahlen die Bedeutung des Weih- nachtsmarktes offensichtlich ist. 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle: Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Beim Längsten Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4. (§°6 Abs. 1. S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW und trägt folgendes vor: „Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie uns eine Umfrage unter unseren Händler*Innen bescheinigt hat. Das möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersu- chung der Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019-2021 basierend auf dem Statistischen Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Se- verinsviertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher*Innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. 6 Von früheren verkaufsoffenen Sonntagen wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Ein- zelhändler*Innen von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewoh- ner*Innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.“ Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an diesem Tag ca. 100.000 Besu- cher*Innen und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*Innenzahl, welche lediglich auf- grund der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. Hinzu kommt, dass lediglich 60% der Einzelhändler*Innen im Severinsviertel an dem ver- kaufsoffenen Sonntag beteiligt werden. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ findet dieses Jahr bereits zum 42. Male statt. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Severinsviertel aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Verwaltung hält diesen Antrag zumindest im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest: Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es han- delt sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 120.000 – 150.000 Besucher*Innen anzieht. Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichter- stattung hinreichend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz- feiert-alles-zum-familien--und-stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20- jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vor- handene Bildmaterial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivi- tät dieses Straßen- und Familienfestes. Beim größten Familien- und Stadtteilfest in Nordrhein-Westfalen während der Schulferien, öffnen sich immer am ersten Wochenende im August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal- tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf der Festmeile der Deutzer Freiheit und den angrenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten. Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und entdecken, was das Zeug hält“ be- suchen mehr als 150.000 Besucher*Innen, darunter weit über 10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien- und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein abwechslungsreiches Bühnen- programm mit exklusivem Kinderprogramm und Live-Musik, vielfältige Kinderaktionen, bunten Ständen freuen. Dazu gehören: Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte • Über 30 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern • Bei mindestens 12 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte bekommen die Kinder eine Überraschungstüte • 4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt • Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein • Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen • Osttirol Bühne am Gotenring sowie die gamescom family & friends Bühne an St.Heribert • Kinderprogramm an beiden Tagen bis 16.00 Uhr auf der gamescom family & friends Bühne 7 an der Kirche St. Heribert • Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen Urlaubsideen • Aussteller*Innen aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends Die Verkaufsstellenöffnung zieht demgegenüber nur geschätzte 10.000 Besucher an. Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffe- nen Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig er- achtet. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Interesse ist ausreichend begründet. 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023: Hier beantragt die ABC-Aktionsgemeinschaft ein Fest, welches seit 2009 (mit Ausnahme der Jahre 2021 und 2022) stattfindet. Es findet auf der Bonner Straße, vom Chlodwigplatz bis Bonner Wall statt. Das „Südstadt Fest“ findet an zwei Tagen statt. Von Samstag, 10.06.2023 bis Sonntag 11.06.2023, jeweils von 12.00 – 22.00 Uhr. An ca. 100 Ständen können sich viele Anlieger *Innen und Gewerbetreibende aus der Südstadt und die Besucher*Innen treffen, re- den, essen, trinken und einkaufen. Ca. 100.000 Besucher*Innen werden an den zwei Tagen erwartet. Es wird zwei Bühnen geben – die Hauptbühne an der Kreuzung zum Bonner Wall und eine Veedelsbühne auf Höhe der Elsaßstraße. Auf der Hauptbühne wird es Raum geben für die örtliche Tanzschule und für die große Südstadt-Modenschau. Außerdem treten kölsche Grup- pen, wie Lupo, Paveier, Funky Marys und Pläsir, gemischt mit internationalen Bands, z. B. aus Luxemburg auf. Das Abendprogramm steht im Zeichen von Pop/Rock/Schlager, mit bekann- ten Coverbands oder Künstler*Innen z. B. der „Neuen Deutschen Welle“. Diese Musikrichtung feiert nächstes Jahr ihren 40 Geburtstag und es ist geplant, dass Originalkünstler*Innen, wie „Markus“ etc. auftreten. Die Veedelsbühne wird allen Künstler*Innen und Gruppen aus der Südstadt gewidmet sein. Es wird mit einer offenen Yogastunde begonnen. Eine Jugendein- richtung wird mit ihrer Musikgruppe auftreten, aber auch lokale Künstler*Innen, wie „Tom Words“, „Die Brausen“ oder der Frauenchor „Mädels vom Rhein“ finden hier ihren Platz. Wei- terhin ist geplant, hier auch ein Programm für die kleinen Besucher*Innen zu organisieren, z. B. Kindertheater, Puppenaufführung und Vorlesen. Das „Südstadt Fest“ ist bekannt für seine besonderen externen Aussteller*Innen. Im Non-Food-Bereich sind dies kleine Manufakturen und Designer*Innen, Hersteller*Innen von Schmuck, Accessoires, Leder- und Korbwaren. Im Food-Bereich wird das Angebot der anliegenden Gastronom*Innen durch hochwertige Aussteller*Innen ergänzt. Rund um die „Bananen-Insel“ entsteht jedes Jahr ein kleines Weindorf, mit vier – fünf verschiedenen Win- zer*Innen. Viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden und Be- kannten ein. Verschiedene Kinderattraktionen – Karussell, Hüpfburg, Mitmach- und Bastelak- tionen sprechen die kleinen Besucher*Innen an. Ganz besonderen Wert legen sie darauf, dass gemeinnützige Organisationen und Vereine sich präsentieren können. Mindestens zehn kostenfreie Standplätze stehen z. B. dem Kinderhospiz-Verein, Tierschutzverein, Stollwerk- Bürgerverein, Comedia-Förderverein, GOT etc. zur Verfügung. Zusätzlich veranstalten sie eine Tombola, deren Erlös komplett einem gemeinnützigen Verein in der Südstadt zu Gute kommt. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 5.000 Besucher*Innen an. Das „Südstadt Fest“ mit seinen ca. 100.000 Besucher*Innen an zwei Tagen zieht Besucher*Innen aus allen Teilen 8 Kölns und der Umgebung an. Die Südstadt verfügt zurzeit noch über eine Vielfalt an unter- schiedlichen Einzelhandelsgeschäften. Die Tendenz der letzten drei Jahre – auch bedingt durch die Corona Pandemie und weitere Krisen – hat jedoch zu der ein oder anderen Schlie- ßung geführt. Wo ein Einzelhandelsgeschäft wegfällt, folgt oftmals entweder Gastronomie oder ein Dienstleister. Dies schmälert die Attraktivität des Einkaufsstandortes. Die Aktionsgemeinschaft möchte die Vielfältigkeit der Einkaufsmöglichkeiten erhalten, insbe- sondere der unternehmergeführten Geschäfte. Durch einen verkaufsoffenen Sonntag ergibt sich für viele die Möglichkeit, besonders auf sich aufmerksam zu machen und so den Standort attraktiv zu halten. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher*Innen die Südstadt aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Südstadtfest allei- ne prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwaltung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023: Die ABC-Aktionsgemeinschaft beantragt für 2023 das „Nachbarschaftsfest“. Das „Nachbarschaftsfest“ auf der Merowingerstraße wird seit 2012 alle zwei Jahre veranstal- tet. Corona- und Krisenbedingt musste es in 2020 und 2022 ausfallen und wird deshalb am 2. und 3. September 2023 mit besonderen Attraktionen zurückkehren. Alle Gewerbetreibende auf der Merowingerstraße und den Seitenstraßen nehmen an diesem Fest teil, das als „Nachbarschaftsfest“ konzipiert ist. Das Fest zieht auch viele Besucher*Innen aus umliegenden Viertel Kölns an. Besondere Attraktionen des Merowinger „Nachbarschaftsfestes“ sind drei Bühnen – eine gro- ße Tombola und die Beteiligung vieler Anwohner*Innen und Künstler*Innen. Die Vondelstraße mit einer Bühne wird primär vom Comedia Theater bespielt. Hier treten Künstler*Innen auf, die auch im Programm des Comedia Theater gelistet sind. Das Comedia Theater ist bekannt für seine Kinderaufführungen und auch die werden auf der Büh- ne präsentiert. Auf der Hauptbühne (Richtung Rolandstraße) wird am Sonntag von Pfarrer Hans Mörtter – ein Hauptorganisator des „Nachbarschaftsfestes“ - ein Gottesdienst abgehalten, zusammen mit einem katholischen Priester und einem Iman. In einer Modenschau können sich die ansässigen Modegeschäfte präsentieren und es treten überwiegend Musiker*Innen und Gruppen aus der Südstadt auf. Auch einzelne Vereine kön- nen sich hier präsentieren. Auf der dritten Bühne treten überwiegend etwas unbekanntere und junge Musiker*Innen und Bands auf. In der Maria-Hilf-Straße gibt es eine kleine „Kunst-Meile“, wo bildende Künstler*Innen ihre Werke ausstellen und verkaufen können. Begleitet wird dies von „live“ Vorführungen, die den Zuschauer*Innen zeigen, wie die Kunstwerke entstehen. Es wird neben den Ständen der Ge- schäftsleute zusätzlich Plätze für Flohmarktstände der Anwohner*Innen geben, sowie Raum für von Anwohner*Innen organisierten Aktionen z. B. Spiele, Kinderaktionen, Informations- stände. Weitere Kinderaktionen gibt es verteilt auf der ganzen Fläche. Der Fokus dieses Festes liegt auf der Beteiligung der Anwohner*Innen und anliegenden Geschäftsleuten und Dienstleis- ter*Innen, daher werden nur in Einzelfällen kommerzielle Aussteller*Innen zugelassen. Beglei- tet wird dieses „Nachbarschaftsfest“ von einer großen Tombola, an der sich alle Geschäftsleu- te in der Südstadt beteiligen. Der Erlös der Tombola dient zum Teil der Finanzierung des Fes- tes, alle Überschüsse werden an gemeinnützige Organisationen in der Südstadt gespendet. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 4.000 Besucher*Innen an. Das Nachbarschafts- fest wird an den zwei Tagen rund 30.000 Besucher*Innen anziehen. Es wird auf die Auffüh- 9 rungen zu der aktuellen Situation des Einzelhandels in der Südstadt unter Punkt 5. ABC- Aktionsgemeinschaft, Südstadt Fest – Straßenfest, 11.06.2023 verwiesen. Das Nachbarschaftsfest prägt den Charakter dieses Tages, während die Verkaufsstellenöff- nung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Ver- gangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 2: 7. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 20.08.2023: Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na- men „Rodenkirchener Sommertage“. Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 war immer die Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Son- deröffnung verzichtet Durch Corona beobachtete die Interessengemeinschaft eine verstärkte Frequentierung des stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*Innen, dass der Ein- zelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*Innen noch vor zehn Jahren kannten. Kund*Innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zugewandt hat- ten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen stattfinden. Eine Straßensperrung der zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typi- schen Straßenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (in 2022 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenpro- gramm statt, in dem jedes Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind. Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher*Innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl- ner Top-Akts und lokal-etablierte Amateur-Akts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansässi- ge Institutionen mit. Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbe- spaßung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typi- sches Programm, das vom Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufs- ständen laden auf der Hauptstraße zum Flanieren ein. Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Akts prägen den Charakter dieses Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besu- cher*Innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Der Antrag ist aus der Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 8. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 17.09.2023: Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2023 zum 21. Mal statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee- dels. Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Ge- schäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*Innen in vielfältigster Art Kunst nahe. 10 Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile in 2023 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher*Innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son- dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*Innen, die ihre Werke präsen- tieren, steigt jedes Jahr: In 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*Innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkir- chen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die- se am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffent- lichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstler*Innengruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*Innen, Tänzer*Innen und Literat*Innen, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchenge- meinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas- Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie ei- nem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Wie auch in 2022 wird in 2023 die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln mit einer Ausstellung in den neuen Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine Öffnung gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie. Den Besucher*Innen werden 2023 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) ange- boten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkir- chen unternommen werden können. Die Künstler*Innen werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben. Die mittlerwei- le etablierte Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senior*Innen, unbegleitete jugendliche Migrant*Innen) in die Abläufe von Ro- denkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, der in einer Auflage von 5.000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler*Innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrich- ten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*Innen und Aussteller*Innen organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler*Innen und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den 11 o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publi- kum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Dis- ziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“.Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*Innen gezeigt, die auch ohne den parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 3: 9. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 16.07.2023, Lindenthaler Familien- und Veedels- fest: Im Juli 2023 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- und Veedels- fest, welches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden hat. Von Freitag, den 14.07 bis Sonntag, den 16.07.2023 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz wieder in ein wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfestes eine Zählung der Passantenfre- quenz durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesu- cher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch Messung der Passantenfrequenz ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegenüber stehen. Für das Jahr 2022 hat die Köln Business Wirtschaftsförderung eine Erhebung anhand der Mobilfunkdaten durchgeführt, die an dem Event-Sonntag, im Vergleich zu den Sonntagen da- vor und danach und auch im Vorjahresvergleich, im Durchschnitt eine Besucherfrequenzerhö- hung, bei den Personen mit einem Mobiltelefon, in Höhe von rund 48% ergeben hat. Ebenfalls, wie im Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ab mittags ausgedehnt und die gesam- te Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße wird als Veranstaltungs- fläche bespielt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändler*Innen, Gastrom*Innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Familienrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Statio- nen entlang der Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeitska- tegorie für Kleine und Größere, gestellt. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang errichtet, hier erhalten alle Teil- nehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Als besonderes Highlight – wie schon im Jahre 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert- Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und spielerisch alle Aktionen kennen lernen. Als Attraktionen sind z. B. eine Hüpfburg, ein Hindernisparcours, Pedalos und Kettcars ge- plant. Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächshäusern zum selbst setzen mit verschieden Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal- und Basteltisch mit Motiven aus der Blu- men- und Tierwelt geben. Zudem ist im Spieleland auch die Haltestelle für die beliebte Kindereisenbahn, die die ganzen Dürener Str. in dem Abschnitt der Gesamtveranstaltungsfläche abfährt. 12 Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der Dürener Str. als Wal- king Act, für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stim- mung sorgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit seinen Bürger*Innenfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonntagen Besucher*Innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden und schon in dieser Konstellation eine Vielzahl an Besucher*Innen angelockt, die die Zahl der Verkaufsstellenbesucher*Innen deutlich überstieg. Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen. Da die Sonntagsöffnung aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellt ist der Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 10. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 27.08.2023, Lindenthaler Sommerfest: Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, wie es die Stadtteilfeste in Deutz, Kalk. Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich um Stadtteilfeste, die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug (öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben. Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und den Kirchen toleriert und in der Folge nach der Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentli- chen Interesses an. Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) findet diesjährig zum 33. Mal auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt. Das Straßenfest findet, wie in 2022 an zwei Tagen statt und soll den ortsansässigen Gastronom*Innen, Händler*Innen, Ver- einen, Institutionen und Fremd-Aussteller*Innen, einen Ausgleich für die zwei nicht stattgefun- den Straßenfeste bieten. Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Straßenfeste und lockt viele Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an. Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände lokaler und überregionaler Händler*Innen zum Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch die katholische Pfarrgemeinde St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteil- fest mit einem eigenen Stand. Gastronom*Innen kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkestanden treffen sich Nachbar*Innen und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten. Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher*Innen und mehr in das Quartier. Be- sucher*Innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Kölner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler Sommerfest (ehemalig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Die Verwaltung hält diesen Anlass nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für genehmigungs- fähig. 11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 15.10.2023: Im Jahr 2023 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 25. Mal die „Street Gallery“ in Lindenthal. Vom 13.10.2023 bis zum 20.10.2023 werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße zu kleinen Galerien und Museen. 13 Zum Eröffnungswochenende am 13.10-15.10.2023 wird auf dem Karl-Schwering-Platz ein Veedels-Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarus- sell präsentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenpro- gramm, das in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 15.10.2023 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfin- den: An dem Sonntag, den 15.10., wird dann das Herbstfest durch ein großes Rahmenpro- gramm auf die gesamte Dürener Str. zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche ausgedehnt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zu- sammenarbeit mit den Einzelhändler*Innen, Gastronom*Innen, Vereine, Stiftungen und ande- ren Institutionen eine große Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen vor den Ge- schäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen oder Aufga- ben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und Größere gestellt werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang, neben der Open-Air Ausstellung, errichtet. Hier erhalten alle Teilnehmer*Innen der kostenlosen Rallye eine Stem- pelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach Erreichen von zehn Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kosten- losen Einlass in die Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Speise- und Getränkeangebot auf dem Karl-Schwering-Platz, wird es verschiede- ne Stationen auf der Dürener Str. geben. Z. B. gibt es vor der Metzgerei Eckart, einen Grill- und Getränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden wird es einen Waffelstand und bei „vom Fass“ einen Erfrischungsgetränkestand geben. Auch werden die Gastronom*Innen ihre Au- ßengastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Ge- tränke zum Thema anbieten. Als besonderes Highlight, wie in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl- Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für die Kreativwerkstatt und das Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen At- traktionen, die überwiegend durch Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und andere Institu- tionen organisiert werden, austoben und spielerisch kennen lernen. In der Kreativwerkstatt können unterschiedliche Kunstarten spielerisch erkundet werden, so soll es z. B., in Zusammenarbeit mit dem Gymnasial- und Stiftungsfond, eine Station zum Bau von Insekten-Hotels geben, mit der Stiftung Villa Kunterbunt eine Buttonstation zum selbst gestalten und mit den Kunst-Galerien Viva l'Arte und Wichelmann einen Maltisch geben. Als Attraktionen sind nicht nur eine Hüpfburg der Rheinenergie, eine Kletterburg mit Rutsche der Zurich Versicherungs AG geplant, sondern auch diverse Kreative Circus- und Geschick- lichkeitsübungen an Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern und Keulen, Diabolos, Springseile und Hula-Hoop.Betreut wird dies durch die Freie evangelische Gemeinde Köln-Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-Club Lindenthal oder der Kirchengemeinde St. Stephan. Die Tanzschule van Hasselt wird zum Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein spezielles Kin- dertanzangebot auf der Veranstaltungsfläche organisieren. Neu ist auch, dass die, auf dem Karl-Schwering-Platz etablierte große Open-Air Ausstellung, auf den Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener Str.) verlegt wird. Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften, zu der 25. Street Gallery in Lindenthal geben. 14 Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler*Innen vor Ihren Galerien (teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besu- cher*Innen Ihre Exponate präsentieren. Auch gibt es wieder den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Stra- ße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Stadtwaldeingang (Dürener Straße/Ecke Lindent- halgürtel). Zudem wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen und auf rund 2.000 m² Park- fläche wird es eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem ein Orgelkonzert geplant. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufgenommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Von ihrer Größenordnung her ist die Lindenthaler Street Gallery mit dem Lindenthaler Fami- lien- und Veedelsfest zu vergleichen. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlings- festes eine Zählung der Passantenfrequenz durchgeführt, die ein Besucher*Innenpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*Innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswer- tung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesucher*Innen ermittelt, die einer ebenfalls durch Messung der Passantenfrequenz ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*Innen gegen- über stehen. Diese Zahlen können auch für die Street Gallery zugrunde gelegt werden. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 12. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 03.09.2023; Carrée-Fest Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 03.09.2023 als verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des „Carrée-Festes“ (Straßenfest). Das „Carrée-Fest“ ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstal- tung. Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 120.000 Besucher*Innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*Innen dieses Fest auf- suchen werden (https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*Innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Carrée Fest wird eröffnet durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau Cornelia Weitekamp und dem ISK Vorstand mit Ansprachen und dem anschließenden Auftritt des Tambourzugs der „Großen Sülz-Klettenberger KG von 1928 e. V.“ über die Festmeile. Es präsentieren sich auf der abgesperrten Straße viele Mitglieder der ISK Carrée e. V. und ansässige Unternehmen aus dem Veedel. Die Attraktivität wird erhöht durch zwei Schaubühnen und diverse Schausteller*Innen mit ihren Fahrgeschäften – überwiegend für Kinder mit diversen Karussells. Für das leibliche Wohl der Besucher*Innen wird durch ein reichhaltiges Angebot an internatio- nalen Speisen und Getränken gesorgt. Erstmalig werden einige Gastronom*Innen in einem Gemeinschaftsstand hochwertigere Spei- sen anbieten wie z. B. Austern und Kaviar mit Champagner und Cremant. 15 Auf den beiden Bühnen treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre und Solisten mit Un- terhaltungsmusik auf. Vor der Weinschmeckerei, Berrenrather Straße 315, werden Internationale Hits durch einen DJ begleitet. Vor der Nikolauskirche wird ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntag stattfinden. Ein im Veedel ansässiger Karnevalsverein betreut mit der ISK eine Bühne an der Nikolauskir- che. Hier treten bekannte Interpreten des Karnevals und Bands aus dem Veedel auf. Die im Veedel ansässigen Sportvereine sowie eine Tanzschule stellen ihre vielfältigen Pro- gramme für die Freizeitgestaltung vor. Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwal- tung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 13. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 22.10.2023; Kunst im Carrée: Diese Veranstaltung wird über zwei Wochen (vom 22.10.2023 bis zum 04.11.2023) veranstal- tet und am Wochenende 21.10 - 22.10.2023 eröffnet. In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesamten Carrée stellen die Künster*Innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. Die Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende au- ßerhalb der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preisverleihung für das beste Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünst- ler*Innen statt. Die Bezirksbürgermeisterin Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache hal- ten. Anschließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galerie- fenstern, also ein Gang durch den öffentlichen Raum. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstler*Innen in Diskurs gehen. Hierzu sind die ausstellenden Künst- ler*Innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es werden kleine Snacks und Getränke an- geboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfinden. Eine Maskenbildner Schule wird Walking-Acts und Performance-Künstler*Innen ausstatten, die am Eröffnungs-Wochenende über die Straßen in Sülz/Klettenberg flanieren. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen ein schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/musikalisches Programm auf 3-5 Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken. Das Internationale Cari- taszentrum präsentiert eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvor- platz vor St. Borromäus aus dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- und Freizeitan- gebot. Auf dem Programm steht: „Erleben Sie exzellente Poet*Innen/Literat*Innen/Musiker*Innen und Performance-Künstler*Innen in kurzen Vorstellungs-Sequenzen am Eröffnungstag“ Ebenso treten Tanzpaare/Tänzer*Innen der Tanzschule Creadance mit einem tänze- risch/theatralischen Programm mit vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, Bewe- gung und Mimik auf. Bei „HinzundKunzt“ auf der Berrenrather Straße 182 im Innenhof wird es einen Künstle*Innenrmarkt geben. Zusätzlich dazu wird es noch zwei weitere Standorte für den Künstler- und Designmarkt in Innenhöfen geben, wo insgesamt für 40 Künstler*Innen ihre Werke ausstellen. Zudem wird es drei Standorte mit kreativen Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künst- ler*Innen und Aussteller*Innen z. B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof geben. Der Kindergarten von St. Nikolaus veranstaltet mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunst- aktionen vor Ort. Mehrere Portraitmaler*Innen sowie Comiczeichner*Innen malen und zeich- nen in den Geschäften werden somit die Besucher*Innen unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Es wird sich mit Schulen, Vereinen und anderen Kulturschaffenden vernetzt: 16 Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti- onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*Innen des Hildegard von Bingen Gymnasiums und des Schillergymnasiums werden in verschiedenen Geschäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*Innen – ein Projekt, das gemeinsames kreati- ves Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem Künstler das größte Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. Der Kleingartenverein, Kletterrose e. V. zeigt eine große Ausstellung von Kunst- werken/Skulpturen am Sülzer Aquarienweg.In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen den Spaziergang der Besucher*Innen mit Musik in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule Sülz. An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburg- straße und der Luxemburger Straße werden Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger*Innen genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke, die in diesem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. Es wird Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air an Fassaden geben. Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, welcher Besucher*Innen zu den Aus- stellungsorten bringt. Alle Teilnehmer*Innen präsentieren ihre Kunstwerke in den Schaufenstern, so dass die Kunst beim Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein wird. Das gesamte ISK-Carree wird so zum Ausstellungsort unter Einbindung von Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und kultu- rellen Lebens. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstler*Innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Familien- Führungen und Wandelkonzerte miteinander verbunden sowie über einen gedruckten Stadt- plan gut aufzufinden. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Ta- ges prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmi- gungsfähig. 14. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 05.11.2023 Braunsfelder Martinsmeile: Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 05.11.2023 anlässlich der traditio- nellen „Braunsfelder Martinsmeile“ die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19- 20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) 17 zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erfor- derlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisba- ren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße auf- grund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, zeigt sich erst langsam. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Ge- schäftsinhaber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Auf dem neu entstandenen Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte teilweise bereits wieder geschlossen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftab- flüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucher*Innenzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zu- sätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letz- ten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Beklei- dung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Le- bensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informatio- nen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 10 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäcke- reien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 ver- schiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Im November 2021 auf dem Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte stehen im Februar 2022 teilweise schon wieder vor der Schließung. Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzel- handel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (meh- rere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee), den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Un- terstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Brauns- feld sondern auch für die umgebenden Veedel. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besucher*Innenzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucher*Innenzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kai- sers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter verschärfen. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Ein- wohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Der Einzelhandel- sumsatz pro Kopf ist lt. CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 2021 gesunken. Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Ab- 18 wanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsitua- tion von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbe- trieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Orts- kerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändler*Innen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir- ken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzel- handelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018, 2019 und 2022 stattfand, wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. Ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unter- lagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Ver- kaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 genehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona- Pandemie nicht stattfinden konnte. Zuletzt hat der Rat ebenfalls am 20.06.2022(Verwaltungsvorlage 1098/2022) die Martinsmeile 2022 genehmigt. Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begrün- det und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stadtbezirk 4: 15. Neuehrenfeld, Wir in Neuehrenfeld e.V., 10.09.2023, Neuehrenfest: Das Straßenfest findet das zweite Mal unter diesem Namen statt, früher fand dies unter dem Namen „Straßenfest Landmannstraße“ statt. Nachdem es pandemiebedingt zwei Jahre kein Straßenfest auf der Landmannstraße gab, ergriff der Verein „Wir in Neuehrenfeld e. V.“ die Initiative, um das Fest mehr auf die Bewoh- ner*Innen und Anlieger*Innen von Neuehrenfeld auszurichten. In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur „von der Gathen“ wurde ein neues Konzept erarbei- tet, dass regionale Teilnehmer*Innen stärker fördert und berücksichtigt. Dieses Konzept soll auch in 2023 weiter ausgebaut werden. Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die ganze Familie sein, es gibt eine große Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag von Livebands mit überwiegend köl- scher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am Anfang der Landmannstraße wird an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und Künstler*Innen die Gelegenheit bieten, sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der für 2023 geplanten Künstler*Innen befindet sich im Anhang. Ergänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Mo- denschau und Showfrisieren, beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. Entlang der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässige, aber 19 auch andere Händler*Innen und Gastronom*nnen ihre Stände betreiben, um neue Ideen zu präsentieren und mit den Anwohner*Innen ins Gespräch zu kommen. Dazu werden verschie- dene Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen für Alt und Jung, Handlettering, Kinderschmin- ken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, Kunstausstellung, etc. Das Augenmerk liegt besonders auf Familien. Es wird für die Kleinen Attraktionen wie Karus- sell, Eisenbahn, Hüpfburg, Dosenwerfen, Entenangeln, Trampolinspringen, etc. geben. Auch regionale Vereine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren: Die „Ihrefelder Chinese“ und die „Ihrefelder Cheyenne“ möchten Ihre Vereine mit Ständen ihren Verein präsentieren, der SC West Köln wird mit Torwandschießen vertreten sein. Es werden schätzungsweise 15.000 -20.000 Besucher*Innen auf dem Fest erwartet. Lediglich 500 -1.000 Besucher*Innen werden aufgrund der Verkaufsstellenöffnung erwartet. Es handelt sich bei dem Fest um ein sehr großes Fest mit vielen Attraktionen und einem umfangreichem Bühnenprogramm. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ge- nehmigungsfähig. Stadtbezirk 7: 16. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 07.05.2023, Porzer Autofrühling: Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neu- heiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbe- lustigungen und Kulinarisches in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, so- wie anderer Vereine. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Neben dem Autofrühling wird erstmalig das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. Parallel zum Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG NRW vorgetragen. Die Interessengemeinschaft Porz teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu ent- nehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zei- gen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforder- lich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht 20 ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzent- rum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Wa- renhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschluss- bericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofs- straße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wieder. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Ein- kaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher*Innen. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzel- handelsstandort, Aktivierung von Besucher*Innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen po- tenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach Auffassung der Interessen- gemeinschaft Porz eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sachgründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Zuletzt am 05.12.2018 wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Genehmigungsfähigkeit der Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 17. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 08.10.2023, Musikalischer Herbst: Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künst- ler*Innen. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftrit- te verschiedener Porzer Karnevalsvereine. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*Innen zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteili- gung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen er- 21 freuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*Innen. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“.Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 07.05.2023 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Ge- nannte unter Ziffer 16 verwiesen. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. 18. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 03.12.2023, Porzer Adventsmarkt: Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: „Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstel- ler*Innen, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kin- derprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung orts- ansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*Innen zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ „Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsge- richt NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschun- gen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mitgestalten. Porzer Bürger*Innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler*Innen. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 07.05.2023 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter Ziffer 16 verwiesen. Die Verwaltung hält den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW für genehmigungsfähig. Stadtbezirk 8: 19. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 04.06.2023, Musikfestival: Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besu- cher*Innen. Die Anzahl der Besucher*Innen ist durch Presseberichterstattung und Fotos be- legt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt. 22 Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 20. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 24.09.2023, Herbstfest: Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 14 Jahren auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflä- chen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher*Innen. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher*Innen geschätzt. Bei dem von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. Stadtbezirk 9: 21. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 24.09.2023, Straßen- fest: Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 42 Male) über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räumlich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*Innen anlockt. Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert (von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.). Auf diesen 830 Metern präsen- tieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*Innen, diverse Angebote zum Essen und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*Innen auftreten. In den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000-50.000 Besucher*Innen angezogen. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 - 3.000 Besucher*Innen an. Um einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken sind Veranstaltungen wie die „Dellbrücker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Ein- zelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergan- gen Jahren nicht an einer Verkaufsstellenöffnung. Eine Schließung des stationären, inhaber- geführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschwe- ren. Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage ge- stellt oder sogar beklagt worden. Die Besucher*Innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt (Stadtbezirk 1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner- wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns- laengste-festmeile-31347166). 23 Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungs- fähig. Stellungnahmen/Ergebnis Mit E-Mail vom 22.11.2022 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 07.12.2022, zu den Anträgen, welche die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gegeben. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat mit Schreiben vom 28.11.2022 Stellung bezo- gen. Im Ergebnis unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und sieht die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen bzw. Genehmigungsvoraussetzungen von Sonntagsöffnungen als erfüllt an. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 08.12.2022 (Anlage 15 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöffnungen aus. Des Weiteren trägt ver.di vor, dass eine Ladenöffnung nur dann zu- lässig ist, wenn diese durch das Geschehen durch die Veranstaltung und nicht durch die La- denöffnung geprägt ist. Das ist bei allen beantragten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2023 der Fall, wie den Ausführungen der Vorlage und den Anträgen deutlich zu entnehmen ist. Die Grenzen der Veranstaltungen sind insbesondere der Rechtsverordnung zu entnehmen. Die Ladenöffnungen finden alle im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund hat mit Schreiben vom 08.12.2022 Stel- lung zu den beantragten Sonntagsladenöffnungen bezogen (Anlage 16, anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Sie verweisen vor allem auf den engen rechtlichen Rahmen, in dem der Gesetzgeber – konkretisiert durch die Rechtsprechung – Ausnahmen von der Sonntags- ruhe zulässt. Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Anlassveranstaltungen in den beschriebenen Um- fängen stattfinden. Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung, innerhalb der Frist, nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh- migungsfähigkeit der Anträge überzeugt und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen. Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Son- dernutzungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwaltung festgesetzt werden. Anlagen Zur Schonung der Ressourcen werden diesem Vorgang nur die Vorlage selbst, die Anlage 1 und die Anlagen 14-16 umgedruckt beigefügt. Alle Dokumente können im Ratsinformations- system eingesehen werden. Anlage 1 RVO 2023 Anlage 2 Anträge Innenstadt 24 Anlage 3 Antrag Severinsviertel Anlage 4 Antrag Deutz Anlage 5 Anträge Südstadt Anlage 6 Anträge Rodenkirchen Anlage 7 Anträge Lindenthal Anlage 8 Anträge Sülz-Klettenberg Anlage 9 Antrag Braunsfeld Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld Anlage 11 Anträge Porz Anlage 12 Anträge Rath-Heumar Anlage 13 Dellbrück Anlage 14 Stellungnahme IHK Anlage 15 Stellungnahme ver.di Anlage 16 Stellungnahme DGB
Anlage 11 Anträge Porz
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Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 07.05.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling in Verbindung mit 1. Porzer RHEIN Foot Festival Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahre - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E- Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigungen und Kulinarisches. in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag ca. 5000 620 m² (Autos und Fahrräder) 2890 m² 8600 m² + Verkaufsstände (260 m²) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN Foot Festival – wird neu etabliert Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Teilnehmer Porzer Autofrühling 2018 / 2019 1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge Sterne) 2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 3. CCC Smart Center Godorf, 6 - 8 Smart 4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x Peugot, 6 x Mazda 6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 12. Fahrradhaus Pesch 13. Fahrrad Engel 14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 15. Augla - Autoglas 16. ADAC Infostand 17. HUK Autoversicherung 18. Bosch Autoelektrik 19. Premio Reifenservice 20. ADCF Infostand Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN Footfestival Positionierung wie in der beiliegenden Skizze: Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr. Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 08.10.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag ca. 5500 2220 m² incl. Bühnen 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Hier beispielhaft das Plakat aus 2022 vom Herbstfest Plakat Entwurf 22-01.pdf Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 03.12.2023 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit Porzer 3. RHEINachtsmarkt Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 9000 am Sonntag Nachmittag ca. 4500 1520 m² 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim gemeinsamen Auftritt beim RHEINachtsmarkt Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Plan der Porzer City
Anlage 18, Auszug BV 7 Porz vom 02.02.2023
1738 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 03.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.02.2023 öffentlich 7.2 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 202 3 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4182/2022 Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller weist daraufhin, dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. den Porzer Adventsmarkt statt am 03.12.2023 am 10.12.2023 veranstalten möchte. Dementsprechend ist in der Beschlussvorlage unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.02.2023 zu ändern. Ebenso ist in der beigefügten Rechts- verordnung im § 1 Absatz 10 dieses Datum zu ändern. I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt . II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 4 182/2022: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei zuge- stimmt .
Anlage 2 Anträge Innenstadt
95045 Zeichen
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: Stadtmarketing Köln
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Anuga 7.-11.10.2023
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Sonntag, 8. Oktober 2023, Öffnungszeit 13.00-18.00 Uhr
In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich
zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an
Sonntagen aufgeführt. Eine Messe muss aber die
„Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf
eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell
die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte
Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung
(GewO) ist eine Messe eine „im allgemeinen regelmäßig
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche
Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt
und überwiegend nach Muster an gewerbliche
Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder
Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen
nach Definition des Ausstellungs - und Messe -Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot
eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der
Besucherseite ein über die Re gion deutlich hinausgehendes
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der
Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 %
aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen
ausländischen Ausstelleranteil von mindestens 10 % und einen
Anteil von mindestens 5 % Auslandsfachbesuchern.
Die Allgemeine Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung, kurz
Anuga, gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft
und Nahrungsmittelindustrie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln
statt (erstmals 1924 in Köln ) und vereint zehn Fachmessen
(Anuga Fine Food: Feinkost, Gourmet und
Grundnahrungsmittel; Anuga Drinks: Getränke ; Anuga Chilled
& Fresh Food: Frische Produkte Convenience, Frische
Feinkost, Fisch, Obst und Gemüse ; Anuga Meat: Fleisch,
Wurst, Wild und Geflügel; Anuga Frozen Food: Tiefkühlkost und
Speiseeis-Erzeugnisse; Anuga Dairy: Milch und
Molkereiprodukte; Anuga Bread & Bakery, Hot Beverages:
Brot, Backwaren, Brotaufstrich und Heißgetränke ; Anuga
Organic: Bioprodukte ; Anuga Foodservice: Technik,
Lebensmittel und Ausstattungen für Gastronomie/Außer-Haus-
Markt; Anuga Retailtec: Technik und Dienstleistungen für den
Handel) für unterschiedliche Lebensmittelkategorien.
Die Anuga ist zentraler Handelsplatz für Hersteller, Importeure
und Großhändler sowie Entsc heidungsträger der
Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt die
Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter und Nachfrager für
Handel und Gastronomie bzw. Außer-Haus-Markt zusammen.
Die Anuga öffnet vom 7. bis 11. Oktober 20 23 Ihre Pforten für
das nationale und internationale Fachpublikum und Köln
erwartet erneut Aussteller und Besucher aus der ganzen Welt.
In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Trends
von Lebensmitteln und Getränken.
Während in den Messehallen das Fachpublik um mit
internationalen Produkten handelt und kocht, sollen auch die
Themen Gourmet und Genuss für die Einwohner Kölns sowie
Aussteller und Besucher der Anuga 20 23 in der Innenstadt
erlebbar und im wahrsten Sinne des Wortes schmackhaft
gemacht werden.
Dafür wird die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln
zusammen mit den Kölner Gourmetspezialisten für den
Aktionszeitraum 04. -14.10.2023 ein „Festivalprogramm“ im
Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In etwa 50
ausgewählten Restaurants und Gourmetanbietern wi rd ein
umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebote in
der Stadt zusammen gestellt, welches innerhalb des
angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen
Gourmetfreunden angenommen werden kann. Dabei reichen
die Angebote von Tastings bei den Go urmetanbietern über
spezielle Menüangebote in den Restaurants bis hin zu
Kochvorführungen bei denen sich viele Tipps der Profis an den
Hobbykoch weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige
Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch-
und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 20.000 Stück)und
eine APP ebenfalls zweisprachig geben.
Begleitend zur weltgrößten Nahrungs- und Genussmittelmesse
wird sich das Thema „Essen und Trinken“ am Wochenende des
7. und 8. Oktober in der Kölner Innenstadt wiederfinden.
Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen
Veranstaltungsturnus als auch im Hinblick auf ihre lange
Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung
eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW
bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen
„Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft,
dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und
die Ladenöffnung am Sonntag den 8. Oktobe r ein
„Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine
Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden.
Bildet die
Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für
Besucher/Besucherinnen
die Veranstaltung zu
besuchen oder steht die
Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere
darlegen, dass und wie die hinter
den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5
LÖG NRW genannten öffentlichen
Interessen durch die Ladenöffnung
an Sonn- und Feiertagen gefördert
werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das
Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung
durch den Rat der Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt
es sich um:
x eine historische Veranstaltung, die seit 1924 stattfindet
Seit mindestens eine Veranstaltung, welche zum
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar
räumlicher und zeitlicher
Bezug zur
Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung
vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen
Nähe ist regelmäßig insbesondere
dann auszugehen, wenn die
örtliche Veranstaltung in den
Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann,
wenn die örtliche Veranstaltung am
selben Tag, nicht notwendig
zeitgleich, jedoch zeitlich
überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis
bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt
auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest
(Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden
nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich
hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei
örtlichen Veranstaltungen in den
Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich
einschl. Verbindungs- und
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen
Bereich verteilt sind; eine
Ausweitung über den Bereich
hinaus, wird nicht
genehmigungsfähig sein;
Zieht die
Anlassveranstaltung
mehr Besucher als die
der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der
Besucherprognose gestellt (vgl.
Beschluss des VG Düsseldorf v.
22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische
Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen
Anlassveranstaltung:
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden
Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die
Messe Anuga) regelmäßig voraus, dass die
Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher
anziehen muss als der alleinige verkaufsof fene Sonntag.
Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt.
Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen
mehr ausreichen.
Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine
Prognose darstellt:
Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage
über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der
Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt
eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf praktischen
Erfahrungen und/oder theoretischen Erkenntnissen basierend.
Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken.
Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten
Prognosetechniken zählen:
- Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von
Datenmaterial
- Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem
gereiften Fachwissen intuitiv erstellt werden
- Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte
fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die
Zukunft projiziert werden
- Sowie inhaltich -qualitative (Bevölkerungs -)Umfragen, die
einerseits der Ermittlung von Meinungen d. h. von Einsichten,
Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen sowie
andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen
erfragen.
Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussagekra ft der verschiedenen
Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung
sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen,
gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc.
vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich
auch aus um Besucherprogosen vorzunehmen.
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen
Übereinkunft“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW -
Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am
17. März 2017 im NRW -Wirtschaftsministerium verteilt wurde,
hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem
Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen
folgendes niedergeschrieben:
„Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen
„Shopping-Besuchern“ an einem anderen Tag zu rückgegriffen
werden. Die Identifizierung eines potentiellen Vergleichstages
muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es
könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein
Durchschnittswert der Wochenfrequenz von identifizierten
„besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“
Weiter heißt es in der Vorlage:
„Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere
Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“
Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens
in die Kölner Innenstadt kommen würden, kann anhand
verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend werden
drei Varianten beschrieben.
a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den
Veranstaltungstag am 8. Oktober haben wir als
Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des
Unternehmens Jones Lang Lasalle (Jones Lang
Lasalle, Pasantenzählungen Retail City Profile Köln
2015) und Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“
(Ergebnisse 2014 fü r Köln) des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu Köln
zurückgegriffen. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle
zählte jeweils an einem Samstagnachmittag in der Zeit
von 13:00 und 14:00 Uhr in den Jahren 2006 bis 2015
im Durchschnitt rund 13.350 Passanten in der
Schildergasse. Setzt man diesen tageszeitlichen
Spitzenwert in Relation zum Ergebnis der Studie „Vitale
Innenstädte 2014“ des Instituts für, wonach 68,7
Prozent der im Rahmen dieser Studie befragten
Personen angaben, dass sie die Innensta dt primär
wegen des Einkaufs aufsuchen, kann davon
ausgegangen werden, dass rund 9.170 Personen
samstags in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr primär
zum Einkaufen in die Stadt gekommen sind. Setzt man
diesen stündlichen Spitzenwert für eine sonntägliche
Öffnungsdauer von 5 Stunden an, so ergibt sich eine
Besucherzahl von rund 45.850 Personen mit direktem
einzelhandelsrelevanten Besucherhintergrund.
b. Der unter 3a. ermittelte Wert deckt sich annähernd mit
einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner
Innenstadt für einen Samstag seinerzeit ermittelt wurde.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde in der Kölner
Innenstadt am Samstag den 11. Oktober 2008
insgesamt rund 76.270 Menschen gezählt bzw. erfasst
Besucher wegen
Verkaufsstellenöffnung:
und rund 2.000 Pe rsonen davon nach bestimmten
Einkaufs- und Verhaltensparameter, während des
Aufenthalts in der Innenstadt, dezidiert befragt
(Aktuellere Daten gibt es leider nicht, da die
Untersuchung Kundenverkehr, im Jahre 2008 zum
letzten Mal durchgeführt wurde.). Es w urden
stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiert
man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis
18:00 Uhr (Zeitraum der Sonntagsöffnung), so ergibt
sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen,
Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen.
c. Da neben der Schildergasse jedoch noch andere
Straßen im Geltungsbereich der Veranstaltung liegen
(z.B. Straßen benennen), und zum Teil zusätzliche
(separate) Besucherfrequenzen aufweisen werden, ist
tendenziell von höheren Besucherzahlen auszugehen.
Gemäß einer nachmittäglichen Passantenzählung von
Engel & Völkers an einem Samstag im April 2015 in der
Schildergasse, auf der Hohen Straße und Ehrenstraße
ergab sich eine kumulierte Passantenfrequenz von
insgesamt rund 22.700 Menschen. Aufgrund der Lage
der Straßen zueinander beinhaltet dieser Wert mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw.
Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall
realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von
einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten
Wert ei n „bereinigter“ Durchschnittswert von rund
15.210 Personen. Setzt man dazu abermals das
Ergebnis der Studie Vitale Innenstädte für Köln, dass
68,7 Prozent der Besucher zum Einkaufen in die Stadt
kommen, in Beziehung, ergibt sich bei Zugrundelegung
einer 5stündigen sonntäglichen Geschäftsöffnung eine
Besucherzahl von rund 52.250 Personen mit direkten
einzelhandelsrelevanten Besuchshintergrund.
d. Eine andere Prognose der zu erwartenden,
kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom
Einzelhandelsumsatz, de m Betriebsbesatz und vom
Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur Information:
Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den
Antragsstellungen in den Städten Duisburg und
Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir
als Grundlage auf Daten des Ein zelhandelskonzeptes
aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen (ACHTUNG Frau
Polster: Sind diese Zahlen noch aktuell; gibt es neuere
Zahlen???) und folgenden Berechnungen
vorgenommen.
2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der
Kölner Innenstadt : 2.599 Zah l der Betriebe Kölner
Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im
Jahr in der Kölner Innenstadt
868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner
Innenstadt : 308 Öffnungstage im Jahr = 2.819 €
durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner
Innenstadt
2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der
Kölner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer
= 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb
in der Kölner Innenstadt
Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben rund
30 Prozent befragten Personen in Köln an einem
Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung
in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen
kaufen de fact o nicht ein. In Anbetracht dieser
Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent auf den
durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb
vorzunehmen.
281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in
der Kölner Innenstadt X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher
Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner
Innenstadt
84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an
Sonntagen je Betrieb in der Kölne r Innenstadt X 5
Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 422,25 €
durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je
Betrieb in der Kölner Innenstadt
Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd.
Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für
alle Ei nzelhandelsbranchen im deutschen Handel im
Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher
Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen
höheren Betrag von 25,- € an.
422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen
je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 25 €
Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche
Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner
Innenstadt
16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je
Betrieb in der Kölner Innenstadt X 2.599 Betriebe in der
Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende Besucher
Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert
weitestgehend mit den dargelegten Werten aus 3. a., b.
und c.
Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus,
das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahle n“ zwischen
knapp 44.000 und 52.000 Personen gerechnet werden
kann/muss.
Diese Werte hat eine Frequenzmessung am offenen Sonntag
08.10.2017 bestätigt. Die Ergebnisse der Messung wird dem
Antrag beigefügt.
Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen
verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger
Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können,
ungleich größer ist, als die Fläche der Messe/Veranstaltung.
Um wieviel größer die Verkauf sfläche der Geschäfte sein darf
bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen
Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.
Insgesamt bietet die Anuga rund 284.000 Quadratmeter
Ausstellungsfläche (Bruttofläche, Angaben gemäß
http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und-
fakten/index.php.)
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche
der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern
(Angaben nach COMFORT 2016) gegenüber. Damit ist die
Fläche der Messe Anuga zunächst kleiner als die der
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet
haben könnten.
Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt
werden:
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit
der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel
nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer
Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch
tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in
Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen,
im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler
nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft
erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berli n/Brandenburg e.V., Herr Nils
Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im
Rahmen einer „vorsichtig konservativen Einschätzung“
gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“
von rund 25 bis 30 Prozent aus. Setzt man diese Werte
in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete
Fläche“ von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern.
Damit wäre die Veranstaltungsfläche ebenfalls deutlich
größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte.
Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch
insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des
innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über
mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis
zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium
für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.
Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der
Veranstaltung(en) weitaus größer sein wird , als die
Verkaufsfläche der Geschäfte.
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Quellenangabe und
Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und
Verkaufsfläche:
Das OVG Münster
verlangt, dass sich die
Stadt Köln in einer für die
gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit
über Charakter, Größe
und Zuschnitt der
Veranstaltung verschafft
(auch hier VG
Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterep
ort/2016/COMFORT_STaedtereport_koeln_2016.pdf
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag
08.10.2017
Sh. Anhang
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Sh. Anhang
http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und-
fakten/index.php.)
BAG Studie:
www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen-
ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008-
vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als-
einkaufsorte-61905/
Die nachfolgend
genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der
Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage
wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund
von Veranstaltungen von
den zur Antragstellung
berechtigten
Interessengemeinschafte
n genehmigt.
Eine Antragstellung von
Seiten der Verwaltung ist
nicht beabsichtigt und
vom Rat in Richtung
Verwaltung
(politische/wirtschaftspolit
ische Erwägungen) auch
nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden
Sachgründe können
allerdings kumulativ
vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen,
dem Rat das öffentliche
Interesse über den
Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus
zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Inter
essengemeinschaften
gefordert, diese
Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen
und überprüfbare Belege
vorzulegen.
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept liegt hier
zum Download bereit. Es
wird gefordert, dass die
Kommune auf der
Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts
mit der Sonntagsöffnung
gezielt einen der
genannten Sachgründe
verfolgt. Derzeit enthält
das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch
nicht als Mittel, um das
öffentliche Interesse in
Gestalt der benannten
weiteren Sachgründe zu
fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe
können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen
Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem
Erhalt, der Stärkung oder
Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen
Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der
stationäre Einzelhandel
vielerorts einer
Gefährdung durch den
Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte
Freigabe von
Sonntagsöffnungen
begegnet werden. Hier
sei auf den Beschluss
des OVG Münster vom
27.04.2018 hingewiesen.
Die Kammer kommt hier
nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem
Ergebnis, dass die
allgemeine, für den
stationären Einzelhandel
einer jeden Kommune
ganzjährig bestehende
Konkurrenzsituation zum
Onlinehandel für sich
genommen nicht
geeignet ist, eine
Ausnahme von der Regel
der Sonn- und
Feiertagsruhe zu
begründen. Die Kammer
weist ausdrücklich darauf
hin, dass der
Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist,
stets gewichtige, im
Einzelfall festzustellende
und in der Abwägung
dem gebotenen Sonn-
und Feiertagsschutz
gegenüberzustellende
öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach
Belege benötigt, die
nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort
gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung
des Angebots, Erhalt
bestehender oder
Schaffung neuer
Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem
Erhalt, der Stärkung oder
Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger
mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung;
Sicherstellung
wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund
steht das grundgesetzlich
geschützte
Versorgungsinteresse der
Bevölkerung,
insbesondere der
weniger mobilen und
älteren Teile der
Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche
müssen erhalten bleiben,
da ihnen eine
herausragende
Bedeutung für den
Bestand und die
Entwicklung der Städte
und Gemeinden,
insbesondere der
Sicherstellung
wohnortnaher
Versorgung zukommt. Als
zentrale
Versorgungsbereiche
gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im
überörtlichen
Funktionszusammenhang
eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern
auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw.
Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der
Belebung der
Innenstädte, Ortskerne,
Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll
der Gefahr einer
drohenden Verödung der
Innenstädte mit negativen
Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens-
und Wohnverhältnisse
der Bevölkerung
begegnet werden.
Zielrichtung der Regelung
ist es, umfangreichen
Leerständen bei
Gewerbe- und
Wohnimmobilien und der
Abwanderung von
Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder
deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll
der Belebung der
Innenstädte und örtlichen
Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert
überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune
als attraktiver und
lebenswerter Standort,
insbesondere für den
Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als
Wohn- und
Gewerbestandort sowie
Standort von kulturellen
und sportlichen
Einrichtungen
Das Interesse von
Kommunen, als
attraktiver und
lebenswerter Standort
wahrgenommen zu
werden und sich
entsprechend selbst
darstellen zu können und
sichtbar zu machen, stellt
aus Sicht des
Landesgesetzgebers
ebenfalls einen
gewichtigen Sachgrund
dar. Der Sachgrund zielt
auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab,
da diese im Gegensatz
zu größeren Städten
mehr
Schwierigkeiten haben,
neue Einwohner und
Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht
weiter ausgeführt.
Als eine der besucherstärksten Messen der Stadt zieht die
Anuga nicht nur nationale und internationale Fachbesucher,
sondern hat ein Messethema, das in den vergangenen Jahren
zum Lifestyle einer ganzen Gesellschaft geworden ist und
auch zukünftig weiterhin an Aktualität geniessen wird.
Bleibenden Eindruck hinterläßt nicht nur die Messe, sondern
auch die Stadt in ihrer Gesamtheit.
Des Weiteren ergab sich aus der Passantenbefragung des
offenen Sonntages 08.10.2017, dass für rund 60% der
Befragten als Beweggründe ihres Aufenthaltes in der Kölner
Innenstadt „Bummeln“, „Spazierengehen“ und die
„Stadtbesichtigung“ im Vordergrund standen. Somit wird der
sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt nicht primär
wegen des verkaufsoffenen Sonntags genutzt. Mehrere
Motive sind dafür ausschlaggebend. Lediglich 22% der
Besucher kamen ausschließlich wegen des Einkaufens. In den
restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen
Sonntag mit anderen Besuchsmotiven vor allem mit
Gastronomiebesuchen verbunden.
Des Weiteren konnte resümmiert werden, dass am Sonntag
mehr Besucher von außerhalb in die Kölner Innenstadt
kommen. Der Anteil liegt dabei um 3% höher als an anderen
Wochentagen (sh. „Vitale Innenstädte 2014 Köln). Etwa 8%
der auswärtigen Besucher stammen am Sonntag aus dem
Ausland und sind überwiegend Touristen. Für diese Gruppe
steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit
dem Motiv “Stadtbesichtigung“. Schlussfolgernd daraus,
erhöhen sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit
Ladenöffnungen den Zufluss auswärtiger Besucher und
Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln seine
Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, aber
auch seine Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole
stärken.
Aus der Studie zu entnehmen ist außerdem, dass die
Besucher an den Sonntagen durchschnittlich länger und mit
mehr Personen in der Stadt verweilen, als an den
Wochentagen.
Die anhaltenden Frequenzverluste von Besuchern der Kölner
Innenstadt in den vergangenen Jahren schwächen nicht nur
den Innenstadthandel, sondern auch die Attraktivität Kölns.
Das Interesse der Kommune mit allen daran beteiligten
Akteuren sollte den Ansatz verfolgen, in einer der dicht
besiedelsten Regionen Europas lebendige Themen für die
Positionierung der Stadt zu unterstützen.
Die räumlichen Distanzen in nahe gelegene Nachbarstädte
oder Nachbarländer zum sonntäglichen Ausflug zu Reisen, ist
besonders für die Attraktivität Kölns gegeben. Um sich in
diesem Wettbewerb zu behaupten und Alternativen
aufzuzeigen ist der verkaufsoffene Sonntag ein Teil der
Gesamtaktivitäten für die Kommune.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Vorstellung der Ergebnisse der
Passanten-Befragung und Zählung
offener Sonntag 8.Oktober 2017
in Zusammenarbeit mit
IG SCHILDERGASSE
Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt
Roncalliplatz
3,0tsd.qm
AlterMarkt
1,6tsd.qm
Heumarkt
3,1tsd.qm
Neumarkt
4,5tsd.qm
Rudolfplatz
ca. 1,0tsd qm
STANDORT 1
STANDORT 2
STANDORT 3
STANDORT 4
STANDORT 5
Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
29.670
37.306 35.352
27.834
9.198
139.360
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT
Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Anzahl Besucher im Tagesverlauf
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
20.556
31.554
32.624
26.948 27.678
0
10.000
20.000
30.000
40.000
13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
117
112
20
0
20
40
60
80
100
120
Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland
Auswahl:
China, Chile, Italien,
Argentinien, Spanien,
Schweiz, Russland,
Polen, Indonesien,
Türkei
Engere Region 71
Weitere Region 41
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
36
134
36
27
16
0
20
40
60
80
100
120
140
Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
33
130
49
26
79
149
0 50 100 150
Bummeln/Spazieren
gehen
Gastronomiebesuche
Freunde/Bekannte
treffen
Allgemeine
Freizeitgestaltung
verkaufsoffener
Sonntag
Sonstiges
Davon 54 ausschließlich
Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 %
Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 %
Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 %
Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 %
Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 %
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren
möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
42
61
146
0 50 100 150
Einkauf
Kein Einkauf
Unentschlossen
Durchschnittlicher
Einkaufsbetrag:
140,85 €
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
214
35
0 50 100 150 200
Ja
Nein
Kernaussagen/Ergebnisse
Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln
1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga,
dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten
Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt
bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden,
dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von
Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug
von rund einem Viertel auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520
Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden Gesamtbesucherzahlen
(Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch
wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von
102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in
der Mitte.
Schlussfolgerung/Forderung:
Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten
künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich
akzeptiert werden und zur Anwendung kommen.
2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“,
das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 %
aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im
Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im
Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher,
die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt
kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen
dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner
Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag
mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und
„Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen
Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner
Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59 % auch
tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher
als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung
Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €.
Schlussfolgerung/Forderung:
Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen
des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind, in Kombination miteinander,
ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete
Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten
diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden.
3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher
von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag
liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen (als Vergleich
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts
für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen
Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen.
Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“.
Schlussfolgerung/Forderung:
Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss
auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits
seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine
Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken.
4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt
aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den
Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als
eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7
%. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4
Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als
an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt (als
Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln).
Schlussfolgerung/Forderung:
Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste
Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen
Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt
für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r
Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche
Koordination übernehmen.
5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und
Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im
Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits
etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 %
am Sonntag gegenüber. Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu
Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen
wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit
mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts
für Handelsforschung an der Universität zu Köln).
Schlussfolgerung/Forderung:
Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus
gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern
sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und
Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte
solche Entwicklungen initiieren bzw. intensivieren.
6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt
unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich
vom wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags
und samstags im Mittel rund 54 % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen,
sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit
dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28
%. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die
Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch.
Schlussfolgerung/Forderung:
Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen
uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie
Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine
allgemeine Nutzung geöffnet werden.
7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu
den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die
Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und
Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden
Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen.
Schlussfolgerung/Forderung:
Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil
die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr)
regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen
Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente
der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind
fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht
grundsätzlich entgegen stellen und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den
innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und
übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten
ausgelotet werden.
Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über
33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz
Vitale Innenstädte
Berlin, 27. Januar 2015
Vitale Innenstädte 2014 2
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 3
3,4
4,4
5,6
6,6
7,4
8,4
9,4
5,9
7,7
9,9
11,6
13,1
14,9
16,6
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE, ohne FMCG
Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %)
Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am
Einzelhandel wächst stetig, denn …
Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H).
Vitale Innenstädte 2014 4
14,8
18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8
111,7
+24,2 +29,5
+20,6
+15,2 +14,1 +13,3
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T
Online-Handel
Umsatz in Mrd. Euro
VÄ z. VJ in %
Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro)
… der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige
Zuwachsraten erwartet.
Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H)
IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014.
+24,2 +29,5
Umsatzanteil
E-Commerce
am Handel
i.e.S.:
2013: 8,4%
2020: 23,2%
Vitale Innenstädte 2014 5
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
VITALE INNENSTÄDTE 2014
Passanten-Befragung zur
Attraktivität der deutschen Innenstadt
62 Städte (N, W, O, S), > 33.000 Interviews
synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.)
Vitale Innenstädte 2014 6
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 7
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 8
Top-Performer in
den einzelnen
Ortsgrößenklassen
Welche Schulnote würden Sie
dieser [der von Ihnen besuchten]
Innenstadt in Bezug auf ihre
Attraktivität geben?*
Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
2,7
Gesamtdurchschnitt über alle
62 teilnehmenden Städte
Hamburg
Münster
Regensburg
Landshut
Bietigheim-
Bissingen
Freyung
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen
Durchschnittsnoten der
Städte in den einzelnen
Ortsgrößenklassen
2,5
2,5
2,7
2,7
2,7
3,0
über
500.000
200.000 bis
500.000
100.000 bis
200.000
50.000 bis
100.000
25.000 bis
50.000
bis 25.000
Ø nach OrtsgrößeEinwohner
Vitale Innenstädte 2014 9
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 10
Durchschnittsnoten der
Städte in den einzelnen
Altersklassen*
2,7
2,6
2,6
2,6
2,7
2,6
16 bis 19
Jahre
20 bis 29
Jahre
30 bis 39
Jahre
40 bis 49
Jahre
50 bis 59
Jahre
60 Jahre
und älter
Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Altersstruktur der Innenstadtbesucher
nach Ortsgrößenklassen
Vitale Innenstädte 2014 11
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 12
1 2 3 4 5 6
Gestaltung der Innenstadt
Ambiente/ Atmosphäre/ Flair
Erlebnischarakter
regionale Verbundenheit
Sauberkeit
Sicherheit
Vielfalt und Angebot der Geschäfte
Gastronomieangebot
Freizeitangebot
Besucherzahl
Erreichbarkeit
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Bestes Stadtergebnis
Durchschnittsergebnis*
Schlechtestes Stadtergebnis
Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf …
ungenügendsehr gut
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte
Vitale Innenstädte 2014 13
< 25.000
EW
25.000-
50.000 EW
50.000-
100.000 EW
100.000-
200.000 EW
200.000-
500.000 EW
> 500.000
EW Ø
Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1
Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5
Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6
Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6
Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6
Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6
Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7
Vielfalt und Angebot der
Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7
Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8
Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9
Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0
Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1
Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet
Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …*
Vitale Innenstädte 2014 14
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 15
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt…
43
30
19
11 12 8
20
38
45
47
53 55
48
47
19 25
34 37 33
44
32
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
...eher für Freizeit und
Stadtbummel
sowohl als auch
...eher für die tägliche
Versorgung
Angaben in % der Befragten
Vitale Innenstädte 2014 16
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche
Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund
62 53 54 50 49 37
43
30
19
11 12
8
19
26
34 37
33
44
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv
Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen
Innenstadt für die tägliche Versorgung
Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel
Angaben in % der Befragten
Vitale Innenstädte 2014 17
Wer shoppt wann in der Innenstadt?
56
40
33
43
11 17
Donnerstag Samstag
Mehr als 2
Personen
2 Personen
1 Person
Angaben in % der Befragten
Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu
Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“.
+ 6
+ 10
- 16
Vitale Innenstädte 2014 18
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 19
0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00*
-0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt?
Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die
Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst:
Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das
Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt.
Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht-
/Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt.
*Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%)
Einfluss auf die Attraktivität
+
-
Vitale Innenstädte 2014 20
Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt?
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
19
42
14
15
12
6
6
26
11
19
31
10
11
6
2
4
22
14
34
25
6
8
3
3
2
18
11
20
26
4
7
3
2
2
7
5
24
23
5
8
3
4
2
10
7
20
12
4
7
3
4
1
5
5
23
26
7
9
5
4
3
15
9
Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Anteil der Befragten (in %),
die in der Innenstadt den
jeweiligen Sortiments-
bereich vermissen
Ortsgrößenklasse (Einwohner)
Øbis 25.000 25.000 bis
50.000
50.000 bis
100.000
100.000 bis
200.000
200.000 bis
500.000
mehr als
500.000
Lebensmittel / Getränke
Bekleidung / Fashion
Schuhe / Lederwaren
Sportartikel / Hobby /
Freizeit
Kosmetik / Drogerie /
Gesundheit
Bücher / Zeitschriften /
Schreibwaren
Uhren / Schmuck /
Accessoires
Multimedia / Elektronik /
Foto
Haushaltswaren / Deko
Vitale Innenstädte 2014 21
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet
(6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 22
Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot,
online einkaufen zu können, verändert?
21
19 19
20 21 21
20
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
Ja, ich kaufe verstärkt
online ein und
besuche daher diese
Innenstadt zum
Einkaufen seltener
Angaben in % der Befragten
Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Vitale Innenstädte 2014 23
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 24
Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem
Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation
notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und
kooperierendes City-Management.
Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle
beteiligten Stakeholdergruppen:
Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen
in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege.
Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber
der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für
die jeweilige Stadt und ihre Besucher.
Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des
Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren.
Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten
Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen.
City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor
Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ
zusammengeführt werden können.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ I/II
Vitale Innenstädte 2014 25
Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und
Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung
des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige
(Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur
Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger
administrative Anforderungen.
Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und
gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter
Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen
berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende
Multifunktionalität der Städte.
Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren
Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie
aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei
der Suche nach Lösungsansätzen gefragt.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ II/II
Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com; © Andres Rodriguez/Fotolia.com
Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte
Aktuelle Untersuchung
in 62 Städten
zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt-
zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller
Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen.
Köln, 27. Januar 2015
–
Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten
–die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle
Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd,
HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt
deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000
Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis:
Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren die Schulnote drei plus.
Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren
grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters
besucht –wobei der Anteil jüngerer Besucher mit der Stadtgröße tendenziell
Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die
Untersuchung bestätigt auch:
Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der
Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für
die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit
Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte
die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es
auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die
Attraktivität der Innenstadt aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die
Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der
Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den
Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und
Multimedia/Elektronik/Foto.
Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im
Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher
bemängelt die Auswahl in diesem Bereich.
Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen
Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die
Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an,
verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum
Einkaufen zu besuchen.
Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz-
verlusten betroffen.
„Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen
Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City-
Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche
Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und
Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept
e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt-
Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln.
2
Zur Untersuchung:
Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich
Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit
angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde,
die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria
Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In
über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen
wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der
Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei
ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September
2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000
Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH
Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern
haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um
das
wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es,
den Partnern in Handel
und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung
ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische
Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine
Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen
stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse
zu einzelnen deutschen Städten
aller Größen und Regionen.
Statements
der Kooperationspartner
Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd
„Allen Städten, die sic
h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher
auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen
werden, ein Citymarketing einzurichten.
Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann
das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen
Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber,
Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.
„Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine
Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts
- und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren.
Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das
Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael
Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.
Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH
„Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe
nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu
sichern.“
„Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie
auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um
Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und
Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie
lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad,
Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen
Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei
den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen
sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten:
Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen
auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten.
Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen
Internet-Händlern und stärken die Innenstädte!
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: Stadtmarketing Köln
Bezeichnung des
Anlass:
Markt:
Weihnachtsmärkte Köln Innenstadt
Messe:
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Sonntag, 3. Dezember 2023, 13.00-18.00 Uhr:
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder
religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz
NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der
kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der
Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in
ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der
Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des
Einzelhandels.
Die am 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des
Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen
explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher
Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen.
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn
die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden
Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann
vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht
nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige
Besucher in hohem Maße anzieht.
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein Markt nicht
nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen
Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am
Sonntag zu schaffen.
Weihnachtsmärkte gib t es in Köln schon sehr lange,
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis
ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden.
Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern
eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit
Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr
der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im
Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind
zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation
geworden.
Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfni sse, die
Veranstalter erfüllen. Be sinnlichkeit, die Einstimmung auf das
eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen,
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an
Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der
Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3)
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit
mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige
Weiterentwicklung de r Sortimente der Standbetreiber, die
weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte
sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das
hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner
Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln.
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine
große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer der dicht
besiedelsten
Regionen Europas zu einem erheblichen
Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei.
Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen
Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz
Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die
-deutschen-staedte-mit-den-groessten-weihnachtsmaerkten-
nach-besuchern/)
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte spiegeln sich
auch bei den Partnern des Handels wieder.
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs.
besonderes „Shopping-Interesse“ Weihnachtszeit
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1
BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer
grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an
Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents-
/Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier
ist ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine,
es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und
muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem „alltäglichen
Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. Unter Alltag versteht man
im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten)
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch
sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen,
Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer
sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m.
geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher
Weise impliziert auch der vom BVerfG verwendete Begriff des
„alltäglichen Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht
gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für
solche Fälle, in denen es zwar um „Erwerbsinteressen“
potentieller Käufer geht, diese aber aufgrund besonderer
Umstände nicht mehr den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen
zugeordnet werden können. Entsprechende
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von „Besonderheiten
der Vorweihnachtszeit“ spricht. (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1
BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf das
Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im Vergleich zum
alltäglichen“ Erwerbsinteressen der Konsumenten auf
das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der
Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw.
enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster),
seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend
werthaltige/höherwertige Güter (Schmuck, Uhren,
Unterhaltungselektronik, Möbel etc.)
und dem regelmäßig eher familiär konzipierten
Einkaufsmodus
verwiesen werden.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten
„Essen und Trinken“ mit 57,5 % eindeutig die Hauptmotive von
Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für
lediglich rund 35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.,
Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auc h weitestgehend
mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für
Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen
insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen
die Innenstädte
und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim
„Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für allgemeine Einkäufe
sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der
Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was
erwarten Besucher und Touristen? Ergebn isse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung;
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination
GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte
wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit
„Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum
Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden,
nannten kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition
und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen,
Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015,
Präsentati
on anlässlich eines Expertenseminar zu Essener
Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese
Werte weichen von „normalen“ bzw. „alltäglichen“
Verhaltensmustern der Verbraucher ab, wie Studien bzw.
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus welchem primären
Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem
Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum
Einkaufen in die
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern
kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem
(Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten
verglichen werden.
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die
Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des
Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird.
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen
nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr
als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder
in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und
Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der
Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger
Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, Einzugsgebiet,
soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten
der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im
Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität
Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.;
Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht.
S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den
Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen
Wochentagen. Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde
für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 %
aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in
die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September
2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen
Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind,
von rund 40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“
liefern die Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung
Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus Oktober
2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage folgende
Anteile von „Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag =
62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die
Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des
weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss.
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema
Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position
der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich gestärkt hat
(BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein
Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und
traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem
umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich
und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende
Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das
Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller,
gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung
von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener
Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang
mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den
Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises.
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung
der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem
kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus
nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen
und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten
den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH,
Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245).
Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von
Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das
Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S.
246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen
traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das
Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus
früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit
den Bürgern unterei nander sicherzustellen, eine wesentliche
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 22.B
1297/79 - GewArch 1980, 299).
Bildet die
Anlassveranstaltung
den Hauptgrund für
Besucher/Besucherinne
n die Veranstaltung zu
besuchen oder steht die
Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss
insbesondere darlegen, dass und
wie die hinter den in § 6 Abs. 1
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung
durch den Rat der Stadt Köln)
S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW
genannten öffentlichen
Interessen durch die
Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden
können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das
Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund
steht.
Bei dem Anlass handelt
es sich um:
x eine historische Veranstaltung
Seit mindestens eine Veranstaltung, welche zum
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar
räumlicher und
zeitlicher Bezug zur
Anlassveranstaltung
und den zur Öffnung
vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen
Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen,
wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht
dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag,
nicht notwendig zeitgleich,
jedoch zeitlich überlappend
stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis
bestehen. Die in der
Vergangenheit geschaffenen
Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt
auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden,
Grillfest (Spanferkelgrillen) in
einem Gewerbegebiet,
Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden
nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich
hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei
örtlichen Veranstaltungen in den
Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich
einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen
Bereich verteilt sind; eine
Ausweitung über den Bereich
hinaus, wird nicht
genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Zieht die
Anlassveranstaltung
mehr Besucher als die
der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall
der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG
Düsseldorf v.
22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische
Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen
Anlassveranstaltung:
In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt
regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an
(http://www.ksta.de/1651080;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/
die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/).
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets
gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den
Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten
Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass
rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von
uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer
der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden-
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung
aus den vergangenen Jahren zählt das dritte
Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der
frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In
Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag – in
einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen
von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis
129.000 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde.
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer
Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser
Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober
2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da
der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel
breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA,
scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von
rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und
nachvollziehbar.
Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie
die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit
überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über
50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter
entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von
Besucher wegen
Verkaufsstellenöffnung:
Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches
spricht.
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%.
Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und
Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen
sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von
ausländischen Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom
8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher
am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend
Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese
Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“ in Verbindung.
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des
Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V. rechnen wir in einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf
den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der
Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480
Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum
Einkaufen nutzen würden.
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite
Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der
Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als
Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800
Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 3. Dezember
2023 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf +
Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt
besuchen.
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich
mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung
(ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw.
angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der
Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen.
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren
Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung auszugehen ist, ist die
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund
51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar.
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die
Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende
Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag,
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch
abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere
(abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen,
dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu
erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und
den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden
Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend
aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der
Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4
B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017
festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich
einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter
und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung
ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich.
Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit
zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen
(wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen
weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und
Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der
Kölner Innenstadt positiv verändert und ein anders
„wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen
verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger
Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können,
ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um
wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw.
kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben
bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner
Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein.
Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu-
/abführenden Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden.
Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St.
Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse,
Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse,
Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse,
Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-
Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse,
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den
Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der
Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von
Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie
nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche
von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter.
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch
immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der
Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben
nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist
die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt
theoretisch geöffnet haben können.
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der
Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen
Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im
räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen
Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen
sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten
Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese
Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-
Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan
Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht
der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung
im Einzelhandel gehen wir für Köln während des
verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer
„Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus.
Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen
innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern,
als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen
Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt.
Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung
würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“
sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine
Sonntagsöffnung vorgebracht werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der
jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im
Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die
Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die
beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur
Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.
Quellenangabe und
Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass
sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung
COMFORT Städtereport Köln 2016
www.comfort.de/fileadmin/user_upload/downloads/staedterepor
t/2016/COMFORT_Staedtereport_Koeln_2016.pdfPassanten
Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017
nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über
Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft
(auch hier VG Düsseldorf)
Vitale Innenstädte 2014 – 2016 Köln
Sh Anhang
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V., Bonn
www.bsmev.de/resources/studien/weihnachtsmarktstudie-
kurzfassung.pdf
BAG Studie:
www.verbaende.com/news/pressemitteilung/verbaende-legen-
ergebnisse-der-bag-hde-kundenverkehrsuntersuchung-2008-
vor-studie-belegt-attraktivitaet-der-innenstaedte-als-
einkaufsorte-61905/
Die nachfolgend
genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der
Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene
Sonntage wurden bis
dahin ausschließlich
aufgrund von
Veranstaltungen von
den zur Antragstellung
berechtigten
Interessengemeinschaft
en genehmigt.
Eine Antragstellung von
Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt
und vom Rat in
Richtung Verwaltung
(politische/wirtschaftspo
litische Erwägungen)
auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden
Sachgründe können
allerdings kumulativ
vorliegen und der
Verwaltung dazu
dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse
über den Anlass-
bezug/-zusammenhang
hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Int
eressengemeinschaften
gefordert, diese
Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen
und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept liegt
hier zum Download
bereit. Es wird
gefordert, dass die
Kommune auf der
Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts
mit der
Sonntagsöffnung gezielt
einen der genannten
Sachgründe verfolgt.
Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um
das öffentliche
Interesse in Gestalt der
benannten weiteren
Sachgründe zu fördern.
Die nachfolgend
genannten Sachgründe
können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen
Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem
Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen
Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre
Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-
Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von
Sonntagsöffnungen begegnet
werden. Hier sei auf den
Beschluss des OVG Münster
vom 27.04.2018 hingewiesen.
Die Kammer kommt hier nämlich,
anders als der Gesetzgeber zu
dem Ergebnis, dass die
allgemeine, für den stationären
Einzelhandel einer jeden
Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation
zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist,
eine Ausnahme von der Regel
der Sonn- und Feiertagsruhe zu
begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets
gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der
Abwägung dem gebotenen
Sonn- und Feiertagsschutz
gegenüberzustellende öffentliche
Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege
benötigt, die nachprüfbar
ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet
ist. (z.B. Leerstände; Verarmung
des Angebots, Erhalt
bestehender oder Schaffung
neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem
Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung
zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger
mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung;
Sicherstellung
wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das
grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der
Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren
Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen
erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für
den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden,
insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung
zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten
daher nicht nur Stadtteilzentren,
die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine
bedeutende Rolle einnehmen,
sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw.
Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der
Belebung der
Innenstädte, Ortskerne,
Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der
Gefahr einer drohenden
Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und
Wohnverhältnisse der
Bevölkerung begegnet werden.
Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei
Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von
Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren
Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der
Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert
überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen
Kommune als attraktiver
und lebenswerter
Standort, insbesondere
für den Tourismus und
die Freizeitgestaltung,
als Wohn- und
Gewerbestandort sowie
Standort von kulturellen
und sportlichen
Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen,
als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu
werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und
sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers
ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund
zielt auch auf den Erhalt kleinerer
Kommunen ab, da diese im
Gegensatz zu größeren Städten
mehr
Schwierigkeiten haben, neue
Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter
ausgeführt.
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen
Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und
Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen
und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug
oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen
jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen
aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen
weihnachtlichen Atmosphäre wahr.
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt
stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten
das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die
„Stadtbesichtigung“ als Hauptmotive dar. Rund 60 % aller
befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese
Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für
einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche
Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden
zu lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das „Erlebnisshopping“
als Pendant zum Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit
forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen,
Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu
nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder
Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen
fussläufig gut möglich.
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem
wichtig, sich von umliegenden Kommunen „abzuheben“ und
die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen.
Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als
gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren
nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden.
Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an
den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven
Wohn- und Arbeitsstandort gerecht.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Anlage 10 Antrag Neuehrenfeld
13883 Zeichen
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V.
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Neuehrenfest am 10.09.23
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Nachdem es pandemiebedingt 2 Jahre
kein Straßenfest auf der
Landmannstraße gab, ergriff der Verein
Wir in Neuehrenfeld e. V. die Initiative,
auch um das Fest mehr auf die
Bewohner und Anlieger von
Neuehrenfeld auszurichten. In
Zusammenarbeit mit der Werbeagentur
von der Gathen wurde ein neues
Konzept erarbeitet, dass regionale
Teilnehmer stärker fördert und
berücksichtigt. Dieses Konzept soll auch
in 2023 weiter ausgebaut werden. Das
Straßenfest soll ein Ereignis und
Erlebnis für die ganze Familie sein, es
gibt eine große Bühne auf dem
Lenauplatz, die Samstag und Sonntag
von Livebands mit überwiegend kölscher
Musik bespielt wird. Eine weitere,
kleinere Bühne am Anfang der
Landmannstraße wird an beiden Tagen
unbekannten, regionalen Bands und
Künstlern die Gelegenheit bieten, sich
beim Publikum bekannt zu machen. Eine
Liste der für 2023 geplanten Künstler
befindet sich am Ende. Ergänzt wird das
Programm auf der kleinen Bühne durch
eine Modenschau und Showfrisieren,
beides wird von ansässigen Geschäften
durchgeführt. Entlang der
Landmannstraße und rund um den
Lenauplatz werden die in der Straße
ansässigen, aber auch andere Händler
und Gastronomen ihre Stände betreiben,
um neue Ideen zu präsentieren und mit
den Anwohnern ins Gespräch zu
kommen. Dazu werden verschiedene
Aktionen angeboten wie z. B. Glasblasen
für alt und jung, Handlettering,
Kinderschminken, Probierstände,
Tombola, Livecooking, Showmixen von
Cocktails, Kunstausstellung, etc..
Da unser Augenmerk besonders auf
Familien liegt, gibt es für die Kleinen
Attraktionen wie Karussell, Eisenbahn,
Hüpfburg, Dosenwerfen,
Entenangeln,Trampolinspringen, etc..
Auch regionale Vereine werden sich auf
dem kommenden Straßenfest
präsentieren: Die Ihrefelder Chinese und
die Ihrefelder Cheyenne möchten Ihre
Vereine mit Ständen ihren Verein
präsentieren, der SC West Köln wird mit
Torwandschießen vertreten sein.
Geplante Künstler große Bühne:
Palaver, Kölsche Unikate, Rheinflotte,
Domstadtbande, Düx, Katharina Köppen,
Vajabunde, Rotznas
Geplante Künstler kleine Bühne:
Flo on a Mission, Dos Martinos y
Amigos, The purple Dawn, Food fort he
Monkeys, Foxbeat,The good the bad &
the Ugly.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum 2. mal
unter diesem Namen stattfindet. Früher
war es das Straßenfest Landmannstraße
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ja, der verkaufsoffene Sonntag wird für
Landmannstr., Lenauplatz und die
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
umliegenden Seitenstraßen für den
Sonntag des Neuehrenfestes beantragt
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Schätzung: 15000 – 20000
(wetterabhängig evtl. weniger)
Schätzung: 500 - 1000
Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm
15-20 Geschäfte mit einer
durchschnittlichen Verkaufsfläche von
ca. 50 Qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Schätzung des Organisators v. d.
Gathen
Erfahrung der Einzelhändler aus 2022
(nur längere Öffnungszeiten am
Samstag)
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
Neuehrenfeld befindet sich im
Wandel. Altersbedingt reduziert sich
die gewachsene Anwohnerstruktur,
die es gewohnt war, im unmittelbaren
Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue
Anwohner von außerhalb zu, die
gerne hier leben, jedoch keine
Identifikation mit dem Veedel haben.
Sie kaufen online oder in
Einkaufscentren, wodurch der
regionale Einzelhandel immer weiter
geschwächt wird.
Mit Aktionen wie dem Neuehrenfest
soll versucht werden, diese
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Identifikation aufzubauen, um die
Infrastruktur in Neuehrenfeld zu
erhalten und zu fördern.
Darüber hinaus hat das Neuehrenfest
auch eine Anziehungskraft auf
Besucher der umliegenden Viertel,
die ebenfalls Gelegenheit bekommen
sollen, neben dem Straßenfest auch
mal einen Blick in die anliegenden
Geschäfte werfen zu können.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Die Pandemie und ihre Auswirkungen für
den Einzelhandel und die Gastronomie
haben auch in Neuehrenfeld Spuren
hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen
leer, weil den Betreibern der finanzielle
Rückhalt gefehlt hat. Durch neue
Kunden, die evtl. über das Straßenfest
gewonnen werden, kann der regionale
Einkauf wiederbelebt werden. Damit
besteht die Chance, dass
Landmannstraße und Umgebung
zukünftig eine stärkere Kundenfrequenz
bekommen. So wird es für neue
Gewerbetreibende interessant, sich dort
anzusiedeln, wodurch Leerstände
beendet und neue Arbeitsplätze
geschaffen werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
Sollte sich die Tendenz verstärken, dass
immer weniger im Veedel eingekauft
wird, müssen viele Geschäfte nach und
nach aufgeben. Dadurch reduzierten
sich die Einkaufsmöglichkeiten für die
Menschen, die aus Alters- oder
Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf
angewiesen sind.
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Der verkaufsoffener Sonntag zum
Neuehrenfest bietet Besuchern die
Möglichkeit, neben dem Straßenfest in
Ruhe neue Geschäfte kennen zu lernen
und abseits der wochentäglichen Hektik
zu bummeln und den Einkauf zu
genießen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Für die Bewohner von Neuehrenfeld ist
eine gute und ausgewogene Infrastruktur
wichtig. Um diese zu erhalten muss der
regionale Einzelhandel gestärkt werden,
was mit einem verkaufsoffenen Sonntag
der Fall ist. Daher sollte diese
Maßnahme auch im Sinne der Stadt
sein.
fest
Neuehren
MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON:
RUND UM DEN LENAUPLATZ
VIEL SPASS
FÖR UNS PÄNZ
LIVE-BÜHNE MIT DIV.
KÜNSTLER:INNEN
STREETFOOD
SHOP LOCAL @
LANDMANNSTRASSE
10. & 11.
SEPTEMBER
‘22
VERANSTALTER: IG WIR IN NEUEHRENFELD E.V. ORGANISATION: WERBEPRAXIS VON DER GATHEN GMBH
HOTLINE: 0221 . 170 77 88
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!
Anlage 13 Antrag Dellbrück
26064 Zeichen
Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. Auszug zum 8 6 Abs. 6 LÖG: $6(Fn 3) Weitere Verkaufssonntage und -feiertage (1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß Satz2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. (2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. (5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: e an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) « innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben werden « der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung begründen und im öffentlichen Interesse liegen Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn > sieim Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindet > dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebotes > dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche > der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren > der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient. Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten (vgl. $ 6 Abs. 4 LÖG) und den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW zum Download bereit. Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 -— 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 -— 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 - 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 -— 4 B 707/2018) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. $ 6 LÖG wird nachfolgender Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu erleichtern: Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 Dellbrücker Hauptstraße, am 4. Sonntag eines vollständigen Wochenendes im September (24.9.2023) Antragsteller: IG DELLBRÜCKerLeben e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Dellbrücker Festmeile jeweils am 4. Wochenende im September Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Seit mehr als 40 Jahren feiert Dellbrück am vierten Wochenende im September Stadtteilfest. Es ist das längste Straßenfest in Köln, mit Musik- und Unterhaltungsprogramm auf zwei Bühnen, vielen Angeboten für Kinder und Familien, Präsentationen und Verkauf der anliegenden Händler, Gastronomen und Vereine unterstützt durch professionelle Marktbeschicker. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in $ 6 Abs. 1 S.2 Nr. 2 bis 5 LOG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 42. Mal stattfindet (2020/2021 ausgefallen) erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkekgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert ( von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.) Auf diesen 830 Metern präsentieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller, diverse Angebote zum Essen und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*innen auftreten. Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; xja Olnein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: in den letzten Jahren: 30.000-50.000 2000 - 3000 (Werte aus anderen Sonntagsöffnungen/ Shoppingevents) 830 m entlang der Dellbrücker Hauptstraße, von der Bergisch-Gladbacher- Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr., sprich ca. 8300 m2 ca. 2500m2 (die Filialisten wie Rewe, DM, Tchibo und Rossmann beteiligten sich in der Vergangenheit nie an den verkaufsoffenen Sonntagen) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) https://www.rheinische- anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner- wochenspiegellmuelheim/dellbruecker- strassenfest-lockte-tausende- feierfreudige-an-koelns-laengste- festmeile-31347166 https://www.ksta.de/koeln/muelheim/sta dtteilfest-so-war-das-dellbruecker- strassenfest-28484124 Ordnungsamt Köln Die Schätzung zu den Besuchen aus der Verkaufsstellenöffnung ergibt sich aus den Erfahrungen des Abendevents „Dellbrück vorOrt erleben“. Da haben die Besucher*innen Giveaways bekommen, anhand derer wir die Frequenz auswerten konnten. An diesen Abenden verteilten wir jeweils 1500 Giveaways an die Besucher*innen. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschafte n gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzegpt liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Eine Zählung der Besucher*innen der „Dellbrücker Festmeile“ wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet (30.00 — 50.000) Die Anzahl der Besucher*innen können nur so von uns geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. (Information hierzu von der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Pressebericherstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Da ein Stadtteilfest nur Sinn für das Veedel macht, wenn sich viele ansässige Unternehmen beteiligen, ist eine Öffnung am Sonntag unabdingbar. Bei so vielen Besuchern ist es enorm wichtig auch sein Sortiment im Geschäft präsentieren zu können. Vor allem durch die letzten, von Corona geprägten Jahre, verzeichnen wir auch auf der Dellbrücker Hauptstraße Leerstände. Diese werden oft nicht durch Einzelhändler, sondern durch Dienstleister (Immobilienmakler, Versicherungen etc.) gefüllt. Für eine lebendige Einkaufsstraße ist der individuelle Einzelhandel aber unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Um der Verödung des Einzelhandels entgegen zu gehen, sind Veranstaltungen wie die „Dellbrücker Festmeile“ wichtig. Eine Schließung des stationären, inhabergeführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschweren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung istes, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Durch die Veranstaltung wird die Attraktivität des Veedels erhöht. Auch für die Vereine ist es ein wichtiger Termin um neue Mitglieder zu werben, Spenden zu sammeln und sich zu präsentieren. Auch wird die Dellbrücker Hauptstraße als Treffpunkt wahrgenommen. Das unterstützen wir über das ganze Jahr mit anderen Veranstaltungen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sacharund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch die positive Berichterstattung in der Presse, die gerne auch den örtlichen Einzelhandel und die Vereine in den Vordergrund stellt, welche sich durch besondere Aktionen zum Stadtteilfest auszeichnen. Es ermöglicht dem Veedel, sich in Gänze zu präsentieren und vereint somit Einzelhandel, Vereine und Kulturschaffende, die sich gemeinsam auf dem Stadtteilfest präsentieren. 03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger Kölner Stadt-Anzeiger Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Mülheim Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler Der Veranstalter schätzt, dass an beiden Tagen zusammen 180 000 Besucher kamen. Foto: Tobias Christ Von Tobias Christ 25.09.12, 13:07 Uhr Dellbrück - Wenn der Weihnachtsmann im Herbst Urlaub hat, geht er gern im Rechtsrheinischen bummeln. Wolfgang Bergmann ist aus Mülheim gekommen, um sich auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuschauen. In der Adventszeit ist er manchmal als Nikolaus oder als Weihnachtsmann unterwegs — der ideale Job für den 58- Jährigen mit dem weißen Rauschebart und der stattlichen Statur. Aber jetzt gibt es ja keine Geschenke zu verteilen, also kann Wolfgang Bergmann auf dem Dellbrücker Straßenfest mal sich selbst etwas Gutes gönnen. Viele andere wollen das auch: Am ersten Tag schiebt sich schon bald eine dichte Menschenmasse über die leicht hügelige Geschäftsmeile. Das Angebot dort findet Bergmann richtig gut. „Hier kann man angenehm Geschäfte gucken.“ An diesem Wochenende noch einiges mehr. Etwa 60 Stände haben örtliche Gewerbetreibende zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße aufgebaut, weitere 60 stammen von auswärtigen Händlern. Dazu geben Künstler wie Tommy Stern, Graham Bonney und De Boore auf der Bühne ihr Bestes. Karlheinz Dreesen, Vorstandsmitglied der veranstaltenden Interessengemeinschaft „Treffpunkt“ Dellbrücker Hauptstraße, schätzt die Besucherzahl (durch die Veranstalterbrille) auf 180 000 - an beiden Tagen zusammen. Die ortsansässigen Händler seien in diesem Jahr besonders zahlreich vertreten, freut er sich. Noch mehr Programm im nächsten Jahr Im nächsten Jahr wolle der neu gewählte Vorstand noch mehr Dellbrücker Geschäfte und Vereine ins Boot holen. Auch für Kinder und Jugendliche solle mehr geboten werden. Es werde sich einiges ändern am Konzept des drittgrößten Straßenfests in Köln, kündigt Dreesen an. Kevin und Dennis sind zufrieden mit der Party, so wie sie ist. Etwas abseits vom großen Trubel haben sie ihre gebrauchten Spielsachen drapiert. Der elfjährige Kevin hat kurz nach dem Start schon zwei Konsolenspiele und zwei Kunststoff-Dinosaurier unter die Leute gebracht. Sein Freund Dennis, zwölf Jahre alt, konnte sogar fünf Konsolenspiele absetzen. 22,70 Euro liegen am Nachmittag des ersten Festtags in seiner Kasse — ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ersehnten iPod. Für andere sind Unterschriften die härtere Währung. Der „Förderverein Inklusive Gesamtschule Dellbrück“ wirbt um Unterstützung für das große Ziel, Haupt- und Realschule in Dellbrück Schritt für Schritt in eine Gesamtschule umzuwandeln. Anne Ratzki vom Vorstand des Vereins sieht großen Bedarf dafür: Im Rechtsrheinischen fehlten 248 Gesamtschulplätze. Die Liste der Unterschriften wird schon am ersten Festtag deutlich länger. Auch Oberbürgermeister Jürgen Roters spricht sich bei einem Rundgang für die Gesamtschule aus. Allerdings müsse noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, vor allem unter den Realschullehrern: „Die sind noch nicht ganz vorne in der Befürworterfront“, so Roters. https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 1/4 03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger Besucher lassen es sich schmecken Zusammen mit dem Oberbürgermeister informieren sich Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs, Ratsherr Horst Noack und Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach über die Sorgen, Nöte und Angebote der Vereine. Karl Lauterbach, Mediziner und Gesundheitsexperte, macht sich aber auch beim Anblick von Würstchenbuden und Reibekuchen-Ständen so seine Gedanken: „Alles, was hier geboten wird, ist schmackhaft, aber nicht gesund“, so der Sozialdemokrat. Vielen Besuchern ist dies an diesem Tag egal: Sie lassen es sich sichtlich schmecken. Etwas ganz ohne Fett und Kalorien ersteht Hobby-Weihnachtsmann Wolfgang Bergmann: ein Weihnachts-Outfit für das Auto, bestehend aus einer roten Nase für den Kühlergrill und Elch-Geweihen für die Fenster. „Optimal, passt doch schön“, freut sich Bergmann über sein Sieben-Euro-Schnäppchen. Ob er die Hupe nun durch Glöckchen ersetzt und den Airbag durch einen Sack voller Geschenke, lässt der Weihnachtsmann vorerst offen. Auch interessant | Anzeige Anzeige 5-Minuten-Training (Gratis PDF-Download) [Bilder] So Hätten Diese 30, Harry Potter Film-Charaktere Fit, Gesund und Schlank Wirklich Aussehen Müssen xfreehub Anzeige Anzeige Anzeige Köln: GEERS sucht 700 Testhörer vor Was passiert mit guten Menschen an Nordrhein-westfalen BGH-Urteil: 1971 geboren einem üblen Ort? Sie verhalten sich Sensation für alle privat GEERS übel... Krankenversicherten Joyn Rechtetipp: Online Artikel Anzeige Anzeige Notruf-Uhr: Senioren in Köln sind begeistert. Kostenlos Hausnotruf Heute Unglaublich, was HelloFresh abliefert: Tausende gehen jetzt https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 2/4 Redakteur = RAG -Redaktion Dellbrücker Straßenfest lockte tausende Feierfreudige an Kölns längste Festmeile 25. September 2018, 10:44 Uhr - 4x gelesen “ S® ng Bear yı 7, |; Verkaufsstände, Gewinnspiele, Live-Musik und ein reichhaltiges kulinarisches Angebot lockten zwei Tage lang auf die Dellbrücker Hauptstraße. * Foto:Flick * hochgeladen von RAG.- Redaktion Dellbrück - (sf). Seit 40 Jahren lockt das Straßenfest auf der Dellbrücker Hauptstraße Besucher an und auch dieses Jahr war die Festmeile gut besucht. Kölns längste, über zwei Kilometer lange Festmeile bot reichlich Gelegenheiten zum Shoppen und Stöbern. Auf der Bühne zeigten Tanzgruppen aus dem Veedel ihr Können und Live-Bands gaben sich das Mikro in die Hand. Auch beim Tankstellenfest rund um die SB Tankstelle Keimes war viel los: Hier feierten die Besucher unter anderem mit der Beatles-Coverband „The Mersey Beatles“, die extra aus Liverpool angereist war. Der zweite Festtag war mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden, an dem viele Besucher die Gelegenheit nutzten, ganz entspannt auf Schnäppchenjagd zu gehen. oO Gefällt O mal Redakteur: nn me = ass (a ya RAG - Redaktion = = = a Eolgen ® 4folgen diesem Profil KOMMENTARE
Anlage 17, Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.01.2023
2406 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.01.2023 öffentlich 3.6 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2023 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4182/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga (Hinweis: abgelehnt, siehe Einzelabstimmung ) 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln (Hinweis: abgelehnt s. Einzelabstimmung ) 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 Einzelabstimmungen zu Nr. 1-6: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt 3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen Die Linke zugestimmt. 4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme Die Linke (Herr Scheffer) bei Enthaltung einer Stimme Die Linke (Wienke) zugestimmt. 5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt. 6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.
Anlage 1 RVO 2023
6595 Zeichen
Anlage 1
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2023
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Innenstadt, Severinsviertel, Deutz, Südstadt, Rodenkirchen,
Lindenthal, Sülz-Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz -Mitte, Rath-
Heumar, Dellbrück
vom ????????
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet.
§ 1
(1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
08.10.2023 und am Sonntag, dem 03.12.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(2) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(3) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.08.2023, in der
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteil Südstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11.06.2023 und
am Sonntag, dem 03.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(5) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
20.08.2023 und am Sonntag, dem 17.09.2023, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(6) Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 16.07.2023, am Sonntag,
dem 27.08.2023 und am Sonntag, dem 15.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(7) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem
03.09.2023 und am Sonntag, dem 22.10.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(8) Im Stadtteilbereich Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
05.11.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(9) Im Stadtteilbereich Neuehrenfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
10.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(10) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
07.05.2023, am Sonntag, dem 08.10.2023 und am Sonntag dem 03.12.2023, in der
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(11) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
04.06.2023 und am Sonntag, dem 24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
Anlage 1
(12) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
24.09.2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Anlage 1
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Innenstadt
Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. -
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. -
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr.
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.;
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn
Severinsviertel
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz
Deutz
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring
Südstadt
für den11.06.2023
Bonner Straße von Chlodwigplatz bis Bonner Wall, Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr.
9, Ubierring bis Haus-Nr. 41, Alteburgerstraße bis Teutoburger Straße (inkl. Darmstädter
Straße und Kurfürstenstraße), Teutoburgerstraße und Rolandstraße bis Maria-Hilf-Straße,
Merowingerstraße.
für den 03.09.2023:
Merowingerstraße, Vondelstraße bis Metzerstraße, Elsaßstraße (in nördl. Richtung bis Haus-
Nr. 42/in südlicher Richtung bis Bonner Straße) Maria-Hilf-Straße bis Haus-Nr. 10,
Chlodwigplatz, Karolingerring bis Haus-Nr. 7, Bonner Straße bis Haus-Nr. 21.
Rodenkirchen
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie,
Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62
Lindenthal
für den 16.07.2023:
Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str.
(einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn)
für den 27.08.2023 und den 15.10.2023:
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m
links und rechts der Fahrbahn)
Sülz/Klettenberg
für den 03.09.2023:
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger
Str. bis Berrenrather Str.
für den 22.10.2023:
Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel
Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße
Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße
Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel
Anlage 1
Braunsfeld
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str.
und Eupener Str.
Neuehrenfeld
Landmannstr. beginnend ab Hausnummer 29A - Fridolinstr. beginnend ab Hausnummer 56 –
Merkenstr. – Försterstr. beginnend Hausnummer 44 - Lenauplatz – Eichendorfstr. bis
Hausnummer 41
Porz-Mitte
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. –
Hauptstr.
Rath/Heumar
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn)
Dellbrück
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2023
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4182/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.01.2023
- Erstellt
- 08.12.2022 14:18