1559/2021
Radsportzentrum NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1559/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radsportzentrum NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) befürwortet den Umbau des heute offenen Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer ganzjäh- rig nutzbaren und beheizten Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und Landesstütz- punktes Radsport mit einem für weitere Sportarten nutzbaren Innenraum mit einem Gesamtkos- tenvolumen von 60,4 Mio. Euro. Dafür wurden der Kölner Sportstätten GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauherrin Landeszuschüsse in Höhe von 16,6 Mio. Euro und Bundeszu- schüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt. (2) stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH ein Gesellschafterdarlehen für die Gesamtkos- ten (abzüglich der Zuschüsse und des Anteils für die Nutzung des Innenraums) in Höhe von bis zu 36,8 Mio. Euro gewährt wird. (3) stimmt der Zuwendung an die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 3,6 Mio. Euro (verteilt auf die Haushaltsjahre 2021-2023 zu jeweils 1,2 Mio. Euro) für die Planung und den Umbau des In- nenraums für eine multifunktionale Sportnutzung zu. (4) beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teil- planzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801- 0-AZ03 – Radstadion. (5) beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglichkeiten zu suchen, einen höheren Vorsteuerabzug zu ermöglichen und die zu erwartenden Betriebskos- ten zu senken. Sportausschuss 17.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2.050.148 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Sportfachlicher Hintergrund Die Kölner Sportstätten GmbH (KSS) ist Eigentümerin und Betreiberin des Radstadions im Sportpark Müngersdorf. Die KSS hat sich gemeinsam mit der Stadt Köln in enger Kooperation mit der Deut- schen Sporthochschule im Juli 2017 erfolgreich am Bewerbungsverfahren für die Errichtung eines neuen Bundesleistungszentrums Radsport beteiligt. Das heute offene Radstadion (Albert-Richter- Bahn) soll durch die KSS als Bauherrin zu einer ganzjährig nutzbaren und beheizten Halle umgebaut und erweitert werden. Dadurch soll eine neue Hochleistungs-Trainingsstätte sowohl für die Bundes- und Landeskaderathleten*innen als auch für den Vereinssport entstehen. Das Radsportzentrum soll auch dazu beitragen, mehr nationale und internationale Radsportveranstaltungen nach Köln zu zie- hen. Die Landesregierung NRW hat sich nach umfassendem Auswahlverfahren im Mai 2019 für das Konzept der Stadt Köln und der KSS entschieden. Der Umbau des Radstadions zu einem Leistungszentrum mit multifunktionaler Nutzung ist eine der herausragenden Maßnahmen, die in dem am 04.04.2019 vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Gutachten zur Sportentwicklungsplanung von dem Professorenteam um Prof. Dr. Robin Kähler der Stadt Köln als sportliches Leuchtturmprojekt zur Umsetzung empfohlen wurde. 3 2. Finanzierung Die KSS hat sich in enger Abstimmung mit der Verwaltung um Bundes- und Landesfördermittel be- worben. Da eine Bundesförderung nach Auskunft der Vertreter des Bundes ausschließlich im Haus- haltsjahr 2020 entschieden werden konnte, hatte die Antragstellung bis spätestens zum 30.06.2020 bei der Bezirksregierung zu erfolgen. Die Förderanträge wurden fristgerecht bis 30.06.2020 von Ver- waltung und Gesellschaft eingereicht. Inzwischen liegen die Förderbescheide vor. Es stehen Landeszuschüsse in Höhe von 16,6 Mio. Euro (Förderbescheid vom 17.12.2020) und Bundeszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Förderbescheid vom 18.12.2020), insgesamt also 20 Mio. Euro zur Verfügung. Adressat der Fördermittel ist die KSS. Die Fördermittel sollen jeweils als Teilbeträge mit Projektfortschritt ausgezahlt werden. Seitens des Landes NRW wurde zugesagt, im Laufe des weiteren Projektverlaufes nach weiteren Fördermöglich- keiten zu suchen. Für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) wurden seitens der KSS bereits Planungskosten in Höhe von 2,6 Mio. Euro netto verausgabt, die über Fremdkapitalaufnahme finanziert und über eine 80%ige Bürgschaftsübernahme der Stadt Köln besichert wurden (vgl. Session-Nr. 1500/2020). Mit Hilfe der Freigabe von weiteren 800.000 Euro konnte die KSS bereits den Architekten, den Land- schaftsarchitekten und das Schallschutzgutachten für die Leistungsphase 4 in Auftrag geben. Im Rahmen des Förderantrags wurde seitens VI/63 die grundsätzliche Baugenehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens bereits bestätigt. Die aktuelle Kostenberechnung (Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung nach DIN 276, üblicher- weise mit einer Genauigkeit von +/- 20 %) für den Umbau des Radstadions beläuft sich auf insgesamt 60,4 Mio. Euro. In der Planung wurde das Radsportzentrum NRW multifunktional auch für zusätzliche Sportarten im Innenraum des Stadions ausgelegt. Während des Trainings der Bahnradfahrer*innen kann parallel im Innenraum der Trainingsbetrieb weiterer Sportarten durchgeführt werden. Außerhalb des Bahnradbetriebs ist hier auch die Austragung von Ligaspielen/-meisterschaften berücksichtigt. Mit der Nutzung des Innenraums für z.B. Ballsportarten entstehen Kosten (in 60,4 Mio. Euro enthal- ten) von voraussichtlich 3,6 Mio. Euro, die der KSS als Bauherrin der Maßnahme aus den Mitteln für die Sportentwicklungsplanung aus dem Budget des Sportamtes zur Verfügung gestellt werden. Die Zuwendung wird mit einer zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden, die in einem För- dermittelbescheid der Stadt Köln mit der KSS geregelt wird und die mehrjährige, mietfreie Trainings- nutzung des Innenraums beinhaltet. Die Laufzeit der Gegenleistungsverpflichtung wird für 20 Jahre vereinbart. Im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung, Teilfinanzplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2021 bei der Finanzstelle 5200-0801-0-5020 - Leitprojekt Sportentwicklungsplanung Mittel in Höhe von 2,65 Mio. Euro veranschlagt. Für die Zuwendung an die KSS können für die Pla- nung und den Umbau des Innenraums von dort investive Finanzmittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro her- angezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe zur Teilplanzeile 11-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 (Radstadion), umgeschichtet. Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insg. 2,4 Mio. Euro wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Er- füllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 180.000 Euro p.a. an. Diese werden über den Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. Damit wird in der Sportstadt Köln ein seit langem bestehender Bedarf für eine Sporthalle mit einer 4 Zuschauerkapazität von bis zu 3.000 Zuschauern (Radsport bis zu 4.000 Zuschauern) gedeckt. Diese Lösung ist deutlich günstiger und deutlich schneller umsetzbar als der Neubau einer Multifunktions- halle mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 3.000 Zuschauern. Die Finanzierung der Maßnahme wird über die Gewährung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 36,8 Mio. € durch die Stadt Köln sichergestellt. Die einzelnen Tranchen werden bedarfsgerecht entsprechend des Projektfortschritts bereitgestellt und zur Vermeidung von Beihilferisiken der Gesell- schaft zu marktüblichen Zinsen zzgl. eines noch zu ermittelnden gesellschaftsspezifischen Risikozu- schlages gewährt. Der gesellschaftsspezifische Risikozuschlag wird durch die Einholung von alterna- tiven Darlehensangeboten ermittelt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gesellschaft entspre- chende Darlehensverträge abzuschließen, wobei sich die Tilgung am Abschreibungsverlauf der durch Gesellschafterdarlehen finanzierten Vermögensgegenstände orientieren soll. Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der jeweiligen Tranche. Da die Gesellschafterdarlehen zu marktüblichen Konditionen gewährt werden, entsteht keine Beihilfe. Ein haushaltsrechtliches Verbot eines Gesellschafterdarlehens an ein städtisches Beteiligungsunter- nehmen besteht nicht. Die Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die KSS stellt weder einen Betrieb eines Bankunternehmens im Sinne von § 107 Abs. 6 GO NRW noch ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne von § 32 KWG dar. Die Bereitstellung der Mittel für die Gewährung der Gesellschafterdarlehen erfolgt im Teilplan 1601- Allgemeine Finanzwirtschaft investiv als Ausleihung an verbundene Unternehmen. Nach aktueller Praxis erstattet das Sportamt Nutzungsstunden u.a. für den Bahnradsport an die KSS. Diese decken dann die Nutzung der Bundes- und Landeskaderathleten*innen sowie für weitere Bahn- radsportnutzer*innen ab. Nach Fertigstellung des Radsportzentrums NRW wird diese Nutzergruppe ca. 1.750 Nutzungsstunden im Radsportzentrum NRW benötigen. Bei insgesamt möglichen 4.500 Nutzungsstunden der Radrennbahn p.a. ergibt sich ein, nach dem Gesamtkostenverfahren (auf Basis einer Grobkalkulation im aktuellen Planungsstand) ermittelter, Stundensatz in Höhe von 674,37 Euro netto pro Stunde. Damit fallen beim Sportamt insgesamt rund 1.180.148 Euro für 1750 Nutzungs- stunden an. Als Folgeaufwendungen ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2025 für 1750 Nutzungsstunden Auf- wendungen in Höhe von rund 1.180.148 Euro/p.a.. Die Aufwendungen werden über den Teilergeb- nisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. Eine erste überschlägige Kalkulation der Erträge (Nutzungsentgelte, Mieteinnahmen und Werbeerlö- se) und Aufwendungen der KSS für die Unterhaltung und den Betrieb des künftigen Radsportzent- rums einschließlich der Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) geht von einem verbleibenden jährlichen Defizit von rund 960 Tsd. € aus, das sich damit von heute rund 270 Tsd. € um 690 Tsd. € erhöht. Die zusätzliche Unterdeckung des Radsportzentrums in Höhe von 690 Tsd. € muss ab Fertig- stellung über eine jährliche Aufstockung des Betriebskostenzuschusses an die KSS aus dem städti- schen Haushalt finanziert werden. Das Dezernat Finanzen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfls. durch Umschichtungen, vorsehen. Um das gesamtstädtische Defizit aus dem Radsportzentrum NRW so gering wie möglich zu halten ist von der Sportverwaltung in Abstimmung mit der KSS und Dezernat II ein Konzept zu erarbeiten, wie sich diese dauerhafte Deckungslücke reduzieren lässt. Auf Grund der seit 2007 bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen KSS und Stadt Köln sind Umsätze zwischen KSS und dem Sportamt der Stadt Köln nicht umsatzsteuerpflichtig. Daraus resultierend sind auch die darauf entfallenden anteiligen Investitions- und Betriebskosten nicht vor- steuerabzugsfähig. Die KSS und die Verwaltung erarbeiten ein Betriebskonzept, um eine anteilige Vorsteuerabzugsfähigkeit zu gewährleisten. Da das aus dem Radsportzentrum resultierende Defizit letztlich über die Verlustabdeckung aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln über die 5 Gesamtmaßnahme Radsportzentrum erforderlich. Im Anschluss an einen positiven Ratsbeschluss könnte dann im Frühjahr 2021 der Bauantrag von der KSS eingereicht und Ende des Jahres mit den Umbauarbeiten begonnen werden. Voraussetzung dafür ist eine breite und zügige Unterstützung aller beteiligten städtischen Ämter. Ziel ist die Fertig- stellung des Radsportzentrums Ende 2024.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IV/52/520
Vorlagen-Nummer
1559/2021
Stand: 10.06.2025
Sachstandsbericht
Radsportzentrum NRW
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) befürwortet den Umbau des heute offenen Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer
ganzjährig nutzbaren und beheizten Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und
Landesstützpunktes Radsport mit einem für weitere Sportarten nutzbaren Innenraum mit
einem Gesamtkostenvolumen von 60,4 Mio. Euro. Dafür wurden der Kölner Sportstätten
GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauherrin Landeszuschüsse in Höhe von
16,6 Mio. Euro und Bundeszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt.
(2) stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH ein Gesellschafterdarlehen für die Ge-
samtkosten (abzüglich der Zuschüsse und des Anteils für die Nutzung des Innenraums)
in Höhe von bis zu 36,8 Mio. Euro gewährt wird.
(3) stimmt der Zuwendung an die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 3,6 Mio. Euro
(verteilt auf die Haushaltsjahre 2021-2023 zu jeweils 1,2 Mio. Euro) für die Planung und
den Umbau des Innenraums für eine multifunktionale Sportnutzung zu.
(4) beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021
in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der
Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion.
(5) beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglich-
keiten zu suchen, einen höheren Vorsteuerabzug zu ermöglichen und die zu erwarten-
den Betriebskosten zu senken.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Hinsichtlich des o. g. Beschlusses wird auf die aktuelle Vorlage 4007/2023 hingewiesen. Mit
Blick auf den aktuellen Stand des Bauprojektes teilt die Kölner Sportstätten GmbH folgendes
mit:
1. Bauausführung
Die Rigole wurde im 1. Quartal 2024 hergestellt. Die Haupt-Bauleistungen werden durch
den Generalunternehmer (GU) Zech Sports GmbH erbracht. Nach der Auftragserteilung
an den GU im Sommer 2024 haben dessen Planungen begonnen. Zum Ende des Jahres
2024 wurde die Baustelleneinrichtung aufgebaut, weitere Abbruch- und Erdarbeiten durch-
geführt und ein Teil der Großbohrpfähle hergestellt. Im Januar 2025 wurden die Spezial-
tiefbauarbeiten fortgeführt und es wurde termingerecht mit dem Rohbau in Form von
Gründungsarbeiten begonnen. Aktuell befindet sich der Rohbau des Verwaltungsgebäu-
des in Ebene 01. Das Bestandgebäude ist entkernt.
Die Planungen der Drittgewerke (Außenanlagen, Radrennbahn) laufen. Die Ausschreibun-
gen werden im Anschluss erfolgen.
2. Termine
Die Bauausführung soll spätestens zum 31.07.2027 inkl. der Drittgewerke abgeschlossen
sein, wobei der GU die Fertigstellung bis zum 31.01.2027 anstrebt.
Aus heutiger Sicht ist die Einhaltung der T erminziele realistisch.
3. Kosten
Aktuell sind zu ca. 87% des Budgets Aufträge vergeben und ca. 17% des Budgets abge-
rechnet.
Für die von Bund und Land zusätzlich in Aussicht gestellten 10 Mio. € an Fördergeldern
sind noch ergänzende Förderanträge zu erarbeiten und bei Bund und Land abzugeben.
Die Abstimmungen mit Bund und Land hierzu laufen.
Aus heutiger Sicht ist die Einhaltung der Kostenziele realistisch.
In Bezug auf die Höhe des V orsteuerabzugs haben sich bislang keine Ansatzpunkte für
eine Änderung der bisherigen Bewertung ergeben.
Im Rahmen des laufenden Planungs- und Realisierungsprozesses werden erforderliche
Entscheidungen stets auch mit Blick auf mögliche Senkungen künftiger Betriebskosten ge-
troffen. Nähere Angaben zur absoluten Höhe der nach Inbetriebnahme des Objektes an-
fallenden Betriebskosten sind in Anbetracht des derzeitigen Projektstandes nicht möglich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Herbst 2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1559/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 23.04.2021 09:53