4177/2022
Schulformwechsel in Köln und seine Folgen
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Anlage 2
78 Zeichen
Tab. 2: Schulformwechsel von einer Gesamtschule in das gegliederte Schulsystem
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7416 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 17.01.2023
4177/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023
Schulformwechsel in Köln und seine Folgen
Die Beantwortung der Anfrage AN/2025/2022 der Fraktion DIE LINKE durch die Verwal-
tung erfolgt mit Ausnahme der Zügigkeiten an Hauptschulen auf der Grundlage eigener
Auswertungen der amtlichen Schulstatistik NRW:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von
einem Gymnasium oder einer Realschule zu Schulformen, die in der Hierarchie
des gegliederten Systems als jeweils „niedriger“ eingeordnet werden, so dass
Fachleute hier von „abschulen“ sprechen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und
im prozentualen Verhältnis zu durchschnittlichen Größen eines Jahrgangs in
dieser Schulform in den letzten Jahren und auch in der Verteilung auf verschie-
dene Jahrgänge der Sekundarstufe I dargestellt)?
Die Daten der SJ 2020/21 und 2021/22 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjah-
reswerten vergleichbar:
Im Schuljahr 2021/22 wechselten 250 Gymnasiasten*innen an eine Realschule (247
Lernende) oder an eine Hauptschule (3 Lernende). Dies entspricht einem Anteil von
1,2% an allen Gymnasiasten*innen der Sekundarstufe I. Im Schuljahr 2020/21 belief
sich dieser Anteil auf 0,8%.
Außerdem wechselten im Schuljahr 2021/22 insgesamt 112 Realschüler*innen an eine
Hauptschule; dies entspricht einem Anteil von 1%. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil
auf 0,5%.
Die Mehrheit der Lernenden wechselte im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7; im
Schuljahr 2021/22 waren dies 2,5% der Gymnasiasten*innen und 2,2% der Realschü-
ler*innen jeweils bezogen auf die Jahrgangsstufe 7.
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden.
Langfristige Betrachtung der Wechsel:
Der Anteil der Wechsel von Gymnasiasten*innen an eine Realschule ist von 1,6% im
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Schuljahr 2006/07 auf 1,2% im Schuljahr 2010/11 gesunken und der Anteil der Wech-
sel von Realschülern*innen an eine Hauptschule von 2,2% im Schuljahr 2006/07 auf
1,3% im Schuljahr 2015/16. Seither haben die Wechsel bis zum Beginn der Pandemie
erneut zugenommen; so belief sich im Schuljahr 2019/20 der Anteil der Gymnasias-
ten*innen auf 2,3% 1 und der Realschüler*innen auf 2,1% (siehe hierzu Session
1058/2021 Monitoringbericht 2020: allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs, bil-
dungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 39 f.).
Im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 wechselten im Anschluss an die
Jahrgangsstufe 7 insgesamt zwischen 5,6% und 7,1% der Gymnasiasten*innen an ei-
ne Haupt- oder Realschule sowie zwischen 4,8% und 6,3% der Realschüler*innen an
eine Hauptschule.
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden.
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von
einer Gesamtschule (vom integrierten Schulsyst em) zu einer der Schulformen
des gegliederten Systems oder in die umgekehrte Richtung, jeweils in welchem
Jahrgang der Sekundarstufe I und zu bzw. von welcher Schulform?
Wechsel zwischen Gesamtschulen und dem mehrgliedrigem Schulsystem spielen nur
eine untergeordnete Rolle.
So wechselten im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 und bezogen auf die
Sekundarstufe I jeweils zwischen 0,1% und 0,2% der Lernenden einer Hauptschule,
einer Realschule oder eines Gymnasiums an eine Gesamtschule (siehe hierzu Anlage
1).
Zudem wechselten bezogen auf die Sekundarstufe I zwischen 0,3% und 0,5% der Ge-
samtschüler*innen in das mehrgliedrige Schulsystem. Dabei fanden vor Beginn der
Pandemie die meisten Wechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 statt (siehe
hierzu Anlage 2).
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
3. Wie entwickelte sich bei den in 1 und 2 aufgeführten Schulwechseln der Trend
der letzten fünf Jahre?
Die Frage wurde unter 1 und 2 beantwortet.
4. Wie viele Plätze wurden an den Kölner Hauptschulen 2020/21 und 2021/22 in den
Eingangsklassen belegt und wie viele wurden seitens der Stadt Köln für spätere
Schulformwechsler freigehalten? Bitte auch nennen, in welchen Schuljahren die
freigehaltenen Plätze durch Wechsler aus anderen Schulformen nachbelegt
wurden.
In diesen Schuljahren konnten 792 Plätze in den Eingangsklassen der Kölner Haupt-
schulen angeboten werden. Das Platzangebot bemisst sich auf der Grundlage der
1 Einschließlich der Wechsel auf eine Hauptschule belief sich der Wert auf 2,4%.
3
vorhandenen Zügigkeiten (insgesamt 33 Züge) und des Klassenfrequenzrichtwertes
für Hauptschulen gemäß Landesverordnung (24 Lernende, Bandbreite: 18 bis 30 Ler-
nende). Aufgrund von sinkenden Anmeldezahlen an Hauptschulen mussten bereits in
den letzten Jahren auslaufende Schließungen vorgenommen werden, weshalb ab dem
Schuljahr 2018/19 das Gesamtangebot von 37 Züge auf 33 Züge gesunken ist.
Die Belegung der Plätze in den Eingangsklassen erfolgt in Anlehnung an das Eltern-
wahlverhalten, d.h. ursächlich für unbelegte Plätze in der Jahrgangsstufe 5 ist die feh-
lende Nachfrage seitens der Eltern und Lernenden.
In den höheren Jahrgängen werden die Plätze sukzessive und in erster Linie von Re-
alschülern*innen, die auf eine Hauptschule wechseln, und von Hauptschülern* innen,
die eine Klasse wiederholen, in Anspruch genommen. Eine Gegenüberstellung von
Platzangebot und Lernenden sowie der hieraus resultierenden Versorgungssituation
differenziert nach Jahrgangsstufe zeigt Tabelle 3.
Tab. 3: Versorgung mit Hauptschulplätz en unter Berücksichtigung des Klassenfre-
quenzrichtwertes in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 differenziert nach Jahr-
gangsstu-
fe
Die in diesen Schuljahren entstandene „Unterversorgung“ konnte rein rechnerisch
durch eine Vergrößerung der Klassenstärken in der Jahrgangsstufe 9 auf 26,5 Ler-
nende im Schuljahr 2020/21 und in den Jahrgangsstufen 8 und 9 auf 25 Lernende im
Schuljahr 2021/22 und somit im Rahmen der Bandbreite gedeckt werden.
Beispielhaft für das Schuljahr 2021/22 zeigt Tabelle 4, dass der Anteil der wiederho-
lenden Hauptschüler*innen an allen Lernenden dieser Schulform in der Sekundarstufe
I (Sek. I: 6,1%, Jg. 7: 8,4%, Jg. 9: 9,8%) nahezu doppelt so hoch ist wie der Anteil der
Lernenden, die von einer anderen Schulform an eine Hauptschule gewechsel t sind
(Sek. I: 3,1%, Jg. 7: 6,5%).
Insgesamt (d.h. einschließlich der Wiederholungen, die mit einem Schulformwechsel
verbunden waren) belief sich der Anteil der Klassenwiederholungen an Hauptschulen
auf 7,6%. Dieser Anteil differiert nach Schulform und ist an Hauptschulen am höchsten
(Hauptschule: 7,6%, Realschule: 4,5%, Gymnasium: 1,5% und Gesamtschule: 1%)2.
2 siehe hierzu auch Session 1058/2021 Monitoringbericht 2020: allgemeinbildende Schulen und Berufs-
kollegs, bildungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 35 f und 10 f.
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Tab. 4: Anzahl der Lernenden, die eine Klasse wiederholen und Schulformwechsel im
Schuljahr 2021/22
Gez. Voigtsberger
Anlage 1
238 Zeichen
Tab. 1: Schulformwechsel innerhalb des gegliederten Schulsystems (von einem Gymnasium an eine Haupt- oder Realschule und von einer Realschule an eine Hauptschule) und Schulformwechsel aus dem gegliederten Schulsystem an eine Gesamtschule
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4177/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 08.12.2022 09:58