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4177/2022

Schulformwechsel in Köln und seine Folgen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 06.03.2023

Anlage 2

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Anlage 2

78 Zeichen

Tab. 2: Schulformwechsel von einer Gesamtschule in das gegliederte Schulsystem

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7416 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.01.2023 
 4177/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 
 
Schulformwechsel in Köln und seine Folgen 
Die Beantwortung der Anfrage AN/2025/2022 der Fraktion DIE LINKE durch die Verwal-
tung erfolgt mit Ausnahme der Zügigkeiten an Hauptschulen auf der Grundlage eigener 
Auswertungen der amtlichen Schulstatistik NRW: 
 
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von 
einem Gymnasium oder einer Realschule zu Schulformen, die in der Hierarchie 
des gegliederten Systems als jeweils „niedriger“ eingeordnet werden, so dass 
Fachleute hier von „abschulen“ sprechen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und 
im prozentualen Verhältnis zu durchschnittlichen Größen eines Jahrgangs in 
dieser Schulform in den letzten Jahren und auch in der Verteilung auf verschie-
dene Jahrgänge der Sekundarstufe I dargestellt)? 
Die Daten der SJ 2020/21 und 2021/22 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjah-
reswerten vergleichbar: 
Im Schuljahr 2021/22 wechselten 250 Gymnasiasten*innen an eine Realschule (247 
Lernende) oder an eine Hauptschule (3 Lernende). Dies entspricht einem Anteil von 
1,2% an allen Gymnasiasten*innen der Sekundarstufe I. Im Schuljahr 2020/21 belief 
sich dieser Anteil auf 0,8%. 
Außerdem wechselten im Schuljahr 2021/22 insgesamt 112 Realschüler*innen an eine 
Hauptschule; dies entspricht einem Anteil von 1%. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil 
auf 0,5%.  
Die Mehrheit der Lernenden wechselte im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7; im 
Schuljahr 2021/22 waren dies 2,5% der Gymnasiasten*innen und 2,2% der Realschü-
ler*innen jeweils bezogen auf die Jahrgangsstufe 7. 
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden. 
Langfristige Betrachtung der Wechsel: 
Der Anteil der Wechsel von Gymnasiasten*innen an eine Realschule ist von 1,6% im

2 
 
Schuljahr 2006/07 auf 1,2% im Schuljahr 2010/11 gesunken und der Anteil der Wech-
sel von Realschülern*innen an eine Hauptschule von 2,2% im Schuljahr 2006/07 auf 
1,3% im Schuljahr 2015/16. Seither haben die Wechsel bis zum Beginn der Pandemie 
erneut zugenommen; so belief sich im Schuljahr 2019/20 der Anteil der Gymnasias-
ten*innen auf 2,3% 1 und der Realschüler*innen auf 2,1% (siehe hierzu Session 
1058/2021 Monitoringbericht 2020: allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs, bil-
dungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 39 f.). 
Im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 wechselten im Anschluss an die 
Jahrgangsstufe 7 insgesamt zwischen 5,6% und 7,1% der Gymnasiasten*innen an ei-
ne Haupt- oder Realschule sowie zwischen 4,8% und 6,3% der Realschüler*innen an 
eine Hauptschule.  
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden.  
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von 
einer Gesamtschule (vom integrierten Schulsyst em) zu einer der Schulformen 
des gegliederten Systems oder in die umgekehrte Richtung, jeweils in welchem 
Jahrgang der Sekundarstufe I und zu bzw. von welcher Schulform?  
 
Wechsel zwischen Gesamtschulen und dem mehrgliedrigem Schulsystem spielen nur 
eine untergeordnete Rolle.  
So wechselten im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 und bezogen auf die 
Sekundarstufe I jeweils zwischen 0,1% und 0,2% der Lernenden einer Hauptschule, 
einer Realschule oder eines Gymnasiums an eine Gesamtschule (siehe hierzu Anlage 
1). 
Zudem wechselten bezogen auf die Sekundarstufe I zwischen 0,3% und 0,5% der Ge-
samtschüler*innen in das mehrgliedrige Schulsystem. Dabei fanden vor Beginn der 
Pandemie die meisten Wechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 statt (siehe 
hierzu Anlage 2). 
Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun-
darstufe I können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. 
3. Wie entwickelte sich bei den in 1 und 2 aufgeführten Schulwechseln der Trend 
der letzten fünf Jahre? 
 
Die Frage wurde unter 1 und 2 beantwortet. 
4. Wie viele Plätze wurden an den Kölner Hauptschulen 2020/21 und 2021/22 in den 
Eingangsklassen belegt und wie viele wurden seitens der Stadt Köln für spätere 
Schulformwechsler freigehalten? Bitte auch nennen, in welchen Schuljahren die 
freigehaltenen Plätze durch Wechsler aus anderen Schulformen nachbelegt 
wurden. 
 
In diesen Schuljahren konnten 792 Plätze in den Eingangsklassen der Kölner Haupt-
schulen angeboten werden. Das Platzangebot bemisst sich auf der Grundlage der 
                                                 
1 Einschließlich der Wechsel auf eine Hauptschule belief sich der Wert auf 2,4%.

3 
 
vorhandenen Zügigkeiten (insgesamt 33 Züge) und des Klassenfrequenzrichtwertes 
für Hauptschulen gemäß Landesverordnung (24 Lernende, Bandbreite: 18 bis 30 Ler-
nende). Aufgrund von sinkenden Anmeldezahlen an Hauptschulen mussten bereits in 
den letzten Jahren auslaufende Schließungen vorgenommen werden, weshalb ab dem 
Schuljahr 2018/19 das Gesamtangebot von 37 Züge auf 33 Züge gesunken ist.   
Die Belegung der Plätze in den Eingangsklassen erfolgt in Anlehnung an das Eltern-
wahlverhalten, d.h. ursächlich für unbelegte Plätze in der Jahrgangsstufe 5 ist die feh-
lende Nachfrage seitens der Eltern und Lernenden.  
In den höheren Jahrgängen werden die Plätze sukzessive und in erster Linie von Re-
alschülern*innen, die auf eine Hauptschule wechseln, und von Hauptschülern* innen, 
die eine Klasse wiederholen, in Anspruch genommen. Eine Gegenüberstellung von 
Platzangebot und Lernenden sowie der hieraus resultierenden Versorgungssituation 
differenziert nach Jahrgangsstufe zeigt Tabelle 3.  
Tab. 3: Versorgung mit Hauptschulplätz en unter Berücksichtigung des Klassenfre-
quenzrichtwertes in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 differenziert nach Jahr-
gangsstu-
fe
 
Die in diesen Schuljahren entstandene „Unterversorgung“ konnte rein rechnerisch 
durch eine Vergrößerung der Klassenstärken in  der Jahrgangsstufe 9 auf 26,5 Ler-
nende im Schuljahr 2020/21 und in den Jahrgangsstufen 8 und 9 auf 25 Lernende im 
Schuljahr 2021/22 und somit im Rahmen der Bandbreite gedeckt werden. 
Beispielhaft für das Schuljahr 2021/22 zeigt Tabelle 4, dass der Anteil der wiederho-
lenden Hauptschüler*innen an allen Lernenden dieser Schulform in der Sekundarstufe 
I (Sek. I: 6,1%, Jg. 7: 8,4%, Jg. 9: 9,8%) nahezu doppelt so hoch ist wie der Anteil der 
Lernenden, die von einer anderen Schulform an eine Hauptschule gewechsel t sind 
(Sek. I: 3,1%, Jg. 7: 6,5%).   
Insgesamt (d.h. einschließlich der Wiederholungen, die mit einem Schulformwechsel 
verbunden waren) belief sich der Anteil der Klassenwiederholungen an Hauptschulen 
auf 7,6%. Dieser Anteil differiert nach Schulform und ist an Hauptschulen am höchsten 
(Hauptschule: 7,6%, Realschule: 4,5%, Gymnasium: 1,5% und Gesamtschule: 1%)2.  
                                                 
2 siehe hierzu auch Session 1058/2021 Monitoringbericht  2020: allgemeinbildende Schulen und Berufs-
kollegs, bildungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 35 f und 10 f.

4 
 
 
Tab. 4: Anzahl der Lernenden, die eine Klasse wiederholen und Schulformwechsel im 
Schuljahr 2021/22 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 1

238 Zeichen

Tab. 1: Schulformwechsel innerhalb des gegliederten Schulsystems (von einem Gymnasium an eine Haupt- oder Realschule und von einer 
Realschule an eine Hauptschule) und Schulformwechsel aus dem gegliederten Schulsystem an eine Gesamtschule

Beratungsverlauf (1)

06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4177/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.01.2023
Erstellt
08.12.2022 09:58