Schulformwechsel in Köln und seine Folgen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4177/2022 vom 17.01.2023
Stand: Am 06.03.2023 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2
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Tab. 2: Schulformwechsel von einer Gesamtschule in das gegliederte Schulsystem -
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.01.2023 4177/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Schulformwechsel in Köln und seine Folgen Die Beantwortung der Anfrage AN/2025/2022 der Fraktion DIE LINKE durch die Verwal- tung erfolgt mit Ausnahme der Zügigkeiten an Hauptschulen auf der Grundlage eigener Auswertungen der amtlichen Schulstatistik NRW: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von einem Gymnasium oder einer Realschule zu Schulformen, die in der Hierarchie des gegliederten Systems als jeweils „niedriger“ eingeordnet werden, so dass Fachleute hier von „abschulen“ sprechen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und im prozentualen Verhältnis zu durchschnittlichen Größen eines Jahrgangs in dieser Schulform in den letzten Jahren und auch in der Verteilung auf verschie- dene Jahrgänge der Sekundarstufe I dargestellt)? Die Daten der SJ 2020/21 und 2021/22 sind pandemiebedingt nicht mit den Vorjah- reswerten vergleichbar: Im Schuljahr 2021/22 wechselten 250 Gymnasiasten*innen an eine Realschule (247 Lernende) oder an eine Hauptschule (3 Lernende). Dies entspricht einem Anteil von 1,2% an allen Gymnasiasten*innen der Sekundarstufe I. Im Schuljahr 2020/21 belief sich dieser Anteil auf 0,8%. Außerdem wechselten im Schuljahr 2021/22 insgesamt 112 Realschüler*innen an eine Hauptschule; dies entspricht einem Anteil von 1%. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 0,5%. Die Mehrheit der Lernenden wechselte im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7; im Schuljahr 2021/22 waren dies 2,5% der Gymnasiasten*innen und 2,2% der Realschü- ler*innen jeweils bezogen auf die Jahrgangsstufe 7. Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun- darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden. Langfristige Betrachtung der Wechsel: Der Anteil der Wechsel von Gymnasiasten*innen an eine Realschule ist von 1,6% im 2 Schuljahr 2006/07 auf 1,2% im Schuljahr 2010/11 gesunken und der Anteil der Wech- sel von Realschülern*innen an eine Hauptschule von 2,2% im Schuljahr 2006/07 auf 1,3% im Schuljahr 2015/16. Seither haben die Wechsel bis zum Beginn der Pandemie erneut zugenommen; so belief sich im Schuljahr 2019/20 der Anteil der Gymnasias- ten*innen auf 2,3% 1 und der Realschüler*innen auf 2,1% (siehe hierzu Session 1058/2021 Monitoringbericht 2020: allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs, bil- dungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 39 f.). Im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 wechselten im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7 insgesamt zwischen 5,6% und 7,1% der Gymnasiasten*innen an ei- ne Haupt- oder Realschule sowie zwischen 4,8% und 6,3% der Realschüler*innen an eine Hauptschule. Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun- darstufe I können der Anlage 1 entnommen werden. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2020/21 und 2021/22 in Köln von einer Gesamtschule (vom integrierten Schulsyst em) zu einer der Schulformen des gegliederten Systems oder in die umgekehrte Richtung, jeweils in welchem Jahrgang der Sekundarstufe I und zu bzw. von welcher Schulform? Wechsel zwischen Gesamtschulen und dem mehrgliedrigem Schulsystem spielen nur eine untergeordnete Rolle. So wechselten im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 und bezogen auf die Sekundarstufe I jeweils zwischen 0,1% und 0,2% der Lernenden einer Hauptschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums an eine Gesamtschule (siehe hierzu Anlage 1). Zudem wechselten bezogen auf die Sekundarstufe I zwischen 0,3% und 0,5% der Ge- samtschüler*innen in das mehrgliedrige Schulsystem. Dabei fanden vor Beginn der Pandemie die meisten Wechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 statt (siehe hierzu Anlage 2). Die Werte (absolut und in Prozent) differenziert nach den Jahrgangsstufen der Sekun- darstufe I können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. 3. Wie entwickelte sich bei den in 1 und 2 aufgeführten Schulwechseln der Trend der letzten fünf Jahre? Die Frage wurde unter 1 und 2 beantwortet. 4. Wie viele Plätze wurden an den Kölner Hauptschulen 2020/21 und 2021/22 in den Eingangsklassen belegt und wie viele wurden seitens der Stadt Köln für spätere Schulformwechsler freigehalten? Bitte auch nennen, in welchen Schuljahren die freigehaltenen Plätze durch Wechsler aus anderen Schulformen nachbelegt wurden. In diesen Schuljahren konnten 792 Plätze in den Eingangsklassen der Kölner Haupt- schulen angeboten werden. Das Platzangebot bemisst sich auf der Grundlage der 1 Einschließlich der Wechsel auf eine Hauptschule belief sich der Wert auf 2,4%. 3 vorhandenen Zügigkeiten (insgesamt 33 Züge) und des Klassenfrequenzrichtwertes für Hauptschulen gemäß Landesverordnung (24 Lernende, Bandbreite: 18 bis 30 Ler- nende). Aufgrund von sinkenden Anmeldezahlen an Hauptschulen mussten bereits in den letzten Jahren auslaufende Schließungen vorgenommen werden, weshalb ab dem Schuljahr 2018/19 das Gesamtangebot von 37 Züge auf 33 Züge gesunken ist. Die Belegung der Plätze in den Eingangsklassen erfolgt in Anlehnung an das Eltern- wahlverhalten, d.h. ursächlich für unbelegte Plätze in der Jahrgangsstufe 5 ist die feh- lende Nachfrage seitens der Eltern und Lernenden. In den höheren Jahrgängen werden die Plätze sukzessive und in erster Linie von Re- alschülern*innen, die auf eine Hauptschule wechseln, und von Hauptschülern* innen, die eine Klasse wiederholen, in Anspruch genommen. Eine Gegenüberstellung von Platzangebot und Lernenden sowie der hieraus resultierenden Versorgungssituation differenziert nach Jahrgangsstufe zeigt Tabelle 3. Tab. 3: Versorgung mit Hauptschulplätz en unter Berücksichtigung des Klassenfre- quenzrichtwertes in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 differenziert nach Jahr- gangsstu- fe Die in diesen Schuljahren entstandene „Unterversorgung“ konnte rein rechnerisch durch eine Vergrößerung der Klassenstärken in der Jahrgangsstufe 9 auf 26,5 Ler- nende im Schuljahr 2020/21 und in den Jahrgangsstufen 8 und 9 auf 25 Lernende im Schuljahr 2021/22 und somit im Rahmen der Bandbreite gedeckt werden. Beispielhaft für das Schuljahr 2021/22 zeigt Tabelle 4, dass der Anteil der wiederho- lenden Hauptschüler*innen an allen Lernenden dieser Schulform in der Sekundarstufe I (Sek. I: 6,1%, Jg. 7: 8,4%, Jg. 9: 9,8%) nahezu doppelt so hoch ist wie der Anteil der Lernenden, die von einer anderen Schulform an eine Hauptschule gewechsel t sind (Sek. I: 3,1%, Jg. 7: 6,5%). Insgesamt (d.h. einschließlich der Wiederholungen, die mit einem Schulformwechsel verbunden waren) belief sich der Anteil der Klassenwiederholungen an Hauptschulen auf 7,6%. Dieser Anteil differiert nach Schulform und ist an Hauptschulen am höchsten (Hauptschule: 7,6%, Realschule: 4,5%, Gymnasium: 1,5% und Gesamtschule: 1%)2. 2 siehe hierzu auch Session 1058/2021 Monitoringbericht 2020: allgemeinbildende Schulen und Berufs- kollegs, bildungsstatistische Analysen und kommunale Steuerungsansätze, Seite 35 f und 10 f. 4 Tab. 4: Anzahl der Lernenden, die eine Klasse wiederholen und Schulformwechsel im Schuljahr 2021/22 Gez. Voigtsberger -
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Tab. 1: Schulformwechsel innerhalb des gegliederten Schulsystems (von einem Gymnasium an eine Haupt- oder Realschule und von einer Realschule an eine Hauptschule) und Schulformwechsel aus dem gegliederten Schulsystem an eine Gesamtschule
Beratungsverlauf
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06.03.2023
Ausschuss Schule und Weiterbildung
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