V/0470/2009
Verbesserung des Radweges auf dem Lütkenbecker Weg. Fehlender Radweg auf dem Lindberghweg zwischen Drolshagenweg und Bundesforstamt.
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Anlage-1-Anregung gem. § 24 GO NW
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Anlage 1 zur Vorlage V/0470/2009 Anregung Nr. 46/2007 34 Renate Kotzke Der Übarhliraermeister - Allit vos nale® und des Oberbürgermeister: N u Frankenweg 59 N / f\\ Ü 48167 Münster Privat : 0251/ 7636407 Praxis: 0251/ 609 12 63 A e-mail: renate.kotzke@t-online.de" 26. April 2007 Rat der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann 48127 Münster Anregung nach 8 24 der Gemeindeordnung Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann! Gemäß 8 24 der Gemeindeordnung NRW regen wir eine möglichst umgehende Entschärfung der Verkehrssituation für Radfahrer auf der Schillerstraße im Teilbereich von der Kanalbrücke bis zum Ring an. In diesem Teilstück befindet sich kein Radweg. Ebenso befindet sich kein Radweg in dem Teilstück des Lindberghweges zwischen Drolshagenweg und dem Bundesforstamt. Eine deutliche Verbesserung des Radweges im Bereich des Lütkenbecker Weges würden wir ebenfalls begrüßen. Wir schätzen diese Streckenbereiche, vor allen Dingen für die Kinder, die morgens und mittags in die innerstädtischen Schulen mit dem Rad fahren, während des Berufsverkehrs als sehr gefährlich ein. Unseren Bezirksvorsteher für Gremmendorf, Herrn Markus Lewe, haben wir von dieser Bitte ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Für einen Ortstermin stehen wir natürlich auch zur Verfügung. Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Te. GEH Renate Kotzke
Beschlussvorlage
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V/0470/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Verbesserung des Radweges auf dem Lütkenbecker Weg. Fehlender Radweg auf dem
Lindberghweg zwischen Drolshagenweg und Bundesforstamt.
Anregung gemäß § 24 GO NRW von Frau Kotzke vom 26.04.2007 (lfd. Nr. 46/2007, Anlage 1)
Beratungsfolge
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Eine Verbesserung des Radweges entlang des Lütkenbecker Weges sowie die Anlage ei-
nes Radweges am Lindbergweg werden nicht vorgenommen. Eine Verbesserung der Que-
rungssituation in Höhe Brücke über den DEK wird im Rahmen des Brückenneubaus ge-
prüft.
2. Die Anregung ist damit erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Die Anregung von Frau Kotzke (Anlage 1) wurde in der Sitzung des Rates am 10.05.2007 und in
der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 12.06.2007 im Rahmen einer Berichtsvorla-
ge bekannt gegeben. Die Zuständigkeiten für die o. g. Anregungen stellen sich wie folgt dar:
Zu Punkt 1: „Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich
von der Kanalbrücke bis zum Hansaring“ ist der Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehrsplanung für die abschließende Entscheidung
zuständig und
Vorlagen-Nr.:
V/0470/2009
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
09.07.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0470/2009
Zu Punkt 2: „Verbesserung des Radweges auf dem Lütkenbecker Weg“ ist die
Bezirksvertretung Münster-Südost zuständig.
Zu Punkt 1
des Antrages erhalten BV-Mitte und ASSVW die gesonderte Vorlage Nr.
V/0469/2009.
Zu Punkt 2:
Die Verwaltung hat die o. g. Anregung geprüft und mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt.
Der Lütkenbecker Weg stellt für den Radverkehr im Zuge der Wegebeziehung Wolbeck – Angel-
modde – Gremmendorf - Münster-Innenstadt eine wichtige und attraktive Wegeverbindung dar.
Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt an der schmalsten Stelle ca. 4,50 m ( ca. 75 m nördlich
der südlichen Zufahrt zur Kleingartenanlage) und weitet sich dann auf ca. 7,00 m vor der Kanal-
brücke auf. Die Fahrbahn wird durch Fahrbahnbegrenzugslinien kenntlich gemacht.
Der Radfahrer, der von der Schillerstraße kommt und in Richtung Lütkenbecker Weg fahren möch-
te, muss hinter der Dortmund-Ems-Kanal-B rücke in Höhe der Einmündung August-Schepers-
Straße queren. Im weiteren Verlauf, im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Linberghweg ver-
läuft heute ein Zweirichtungsfuß- und radweg in einer Breite von ca. 2,50 – 3,00 m.
Dieser gemeinsamer Zweirichtungsfuß- und radweg wird mittels Leitpfosten in einem Abstand von
ca. 0,30 m von der Fahrbahnbegrenzungslinie abgegrenzt. Diese Breite entspricht den Richtlinien.
Hier ist auch Begegnungsverkehr problemlos möglich, wobei die Leitpfosten nicht nur eine Orien-
tierung im Verkehrsgeschehen geben, sondern auch eine hilfreiche Abgrenzung sind.
Die Verwaltung hat im Jahre 2003 die Querschnittsaufteilung im Bereich der Kanalbrücke bis zur
Parkplatzzufahrt zur Kleingartenanlage durch eine Unmarkierung der Straßenbegrenzungslinie und
Versetzen der Leitpfosten zugunsten der Radfahrer und Fußgänger bereits verbessert.
Im weiteren Verlauf des Lütkenbecker Weges wird der gemeinsame Zweirichtungsfuß- und radweg
räumlich abgesetzt von der Fahrbahn geführt, bevor dieser am Beginn der Tempo 30-Zone (Lind-
berghweg) ausläuft. Für Fußgänger stehen dort zumindest einseitig Gehweganlagen zur Verfü-
gung, während der Radverkehr, wie in einer Te mpo 30-Zone üblich, bei reduzierter Geschwindig-
keit auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt wird. Dies erklärt, warum zwischen
dem Bundesforstamt und dem Drolshagenweg keine separaten Radwege vorhanden sind.
Zusätzlich befindet sich in Höhe des Bundesforstamtes eine Fahrbahnaufpflasterung. Diese trägt
insbesondere gegenüber Kraftfahrzeugführern dazu bei, auf die geänderte Gesamtsituation im
Straßenraum aufmerksam zu machen. Dies wird zusätzlich unterstützt durch den gut erkennbaren
Hinweis auf kreuzende Radfahrer durch das entsprechende Verkehrsschild (Vz. 138, StVO), wel-
ches sich ebenfalls im Eingangsbereich der Tempo 30-Zone befindet.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Radverkehrsverhältnisse auf dem Lütkenbecker Weg
und dem sich anschließenden Lindberghweg insgesamt als ausreichend verkehrssicher angese-
hen werden. Aus diesem Grund besteht in diesem Bereich kein Optimierungsbedarf bezüglich der
Radverkehrsführung.
Die Kreuzungssituation im Bereich der August-Schepers-Straße, die ein Kreuzen der Fahr-
bahn für Fußgänger und Radfahrer fordert, wird als verbesserungswürdig angesehen.
Die Kreuzungssituation wurde von den mit Verkehrsfragen betrauten Dienststellen mehrfach vor
Ort beobachtet und unterschiedliche Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit diskutiert.
Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund – Ems – Kanals und Neubau der Schillerstraßen-Brücke
(voraussichtlich im 1. Quartal 2010 vorgesehen) sind erhebliche Veränderungen im Straßenquer-
schnitt zu erwarten. Die neue Brücke wird um ca. 1,00 m angehoben. Dies führt dazu, dass sich
die Rampenlängen und auch die Rampenneigungen ändern werden.
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V/0470/2009
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, mit dem Bau der neuen Brücke weitere Optimierungsansätze
zu prüfen.
Um andere Verkehrsteilnehmer auf die kreuzenden Radfahrer aufmerksam zu machen, hat die
Verwaltung im Juni 2008 zusätzlich 2 Verkehrszeichen (VZ 138; Radfahrer kreuzen) vor und hinter
der Kanalbrücke aufgestellt.
Um ausreichende Sichtverhältnisse zu garantieren, wird regelmäßig ein Grünrückschnitt im Be-
reich der August-Schepers-Straße vorgenommen. Ein erneuter Grünrückschnitt wurde aktuell
durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 46/2007
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Schillerstraße
- August-Schepers-Straße
- Lütkenbecker Weg
- Lindberghweg
- Drolshagenweg
- Hansaring
- Frankenweg 59n
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0470/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37