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V/0146/2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Track e.V.

Vorlagen 13.02.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.03.2014, TOP 21

Beschlussvorlage

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Ansehen

Track e.V. Anhang Anerkenung §75

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Ansehen

Beschlussvorlage

5385 Zeichen

V/0146/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Track e.V. 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Verein „Track e.V. LSBT Jugendarbeit Münster ( LSBT = Lesbische, Schwule, Bisexuelle, 
Transidente) wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-
KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
3. Der mit Ratsbeschluss vom 11.12.2013 veranlasste Sperrvermerk auf Auszahlung  der Mittel in 
Höhe von 13.000 Euro wird mit der Anerkennung des Vereins als freier Träger aufgehoben – 
die Mittel werden entsprechend an den Träger ausbezahlt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Verein „Track e.V.“ hat am 21.10.2013 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien 
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden beim 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „Track e.V.“ ist seit Mai 2011 mit 
Beratungs- und Freizeitangeboten sowie der Durchführung eines regelmäßig stattfindenden Off e-
nen Treffs für LSBT - Jugendliche und junge Erwachsene stadtweit tätig. 
 
Mit diesen Angeboten  ist der Verein in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen aktiv, und ist innerhalb der kommunalen Jugendarbeit und Jugendsoz i-
alarbeit gut vernetzt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0146/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Ruf: 
492-5894 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0146/2014 
Der Satzungszweck des Vereins wird wie folgt verwirklicht: 
 
- Jugendliche und junge Erwachsene erhalten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung 
und Identität in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit Unterstützung. Insbesondere lesbische, 
schwule, bisexuelle und transidente Jugendliche und junge Erwachsene  sollen hierbei e i-
nen geschützten Rahmen erhalten. Die Angebote sind interkulturell offen und richten sich 
ausdrücklich auch an Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen. 
- Angebot eines Treffpunkts für LSBT Jugendliche und junge Erwachsene zur geme insamen 
Freizeitgestaltung. 
- Förderung der Identitätsentwicklung von LSBT Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
- Durchführung pädagogisch begleiteter Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und I n-
tegration. 
- Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im K ontext sexueller Orientierung, 
Coming Out, Familie, sozialem Umfeld und Schule. 
- Förderung und Unterstützung von Selbsthilfeprozessen. 
- Beratung von Angehörigen. 
- Förderung der sexuellen Gesundheit von LSBT Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
- Organisation kultureller Angebote zur Akzeptanz und Integration von LSBT. 
- Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen zur Förderung eines gesel l-
schaftlichen Klimas von Akzeptanz gegenüber LSBT. 
- Vernetzung mit anderen Organisationen, Vereinen und Verbänden,  die gleiche oder ähnl i-
che Interessen verfolgen. 
- Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und Zuschüssen.  
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Satzung des Vereins  
- Auszug aus dem Vereinsregister  
- Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes  
- Dokumentationen über die Angebote - insbesondere der Durchführung des Offenen J u-
gendtreffs - die sich direkt an Jugendliche und junge Erwachsene wenden 
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet 
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Informati-
onsgespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten 
hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und persone llen Voraussetzungen erwarten, dass er e i-
nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande 
ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Ve rein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke n-
nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig 
ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent-
liche Förderung abgeleitet werden. 
 
I.V. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

- 3 - 
V/0146/2014 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Satzung des Vereins 
Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister 
Anlage 4: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
Anlage 5: Dokumentation der Angebote, die sich direkt an Jugendliche und  
                 junge Erwachsene wenden

Track e.V. Anhang Anerkenung §75

20252 Zeichen

An den Ausschuss für Kinder,

Jugend und Familie der Stadt Münster
Ausschussangelegenheiten
Hafenstraße 30

48153 Münster

Track e.V.
Schaumburgstraße 11
48145 Münster
Münster, den 21.10.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragt der Verein Track e.V. die Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe nach 875 SGB VIII. Der Verein Track e.V. ist derzeit der einzige offene
Treff für LSBTTI Jugendliche in Münster. Er erfüllt ausschließlich Zwecke nach
811SGB VIII Jugendarbeit (siehe Satzung). Mit der Anerkennung nach KJHG erhofft
sich der Träger die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Münster
fortzusetzen und die Sicherung der künftigen Arbeit des offenen Jugendtreffs.

Die polizeilichen Führungszeugnisse der pädagogisch Tätigen liegen vor.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Mitglieder des AKJF unseren Antrag wohlwollend zu
prüfen. Für eventuelle Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Anke Papenkort Andreas Häner
(Vorsitzende des Vereins)
Anlage:
"= Satzung des Vereins
" Bisherige Tätigkeiten
= Eintragung ins Vereinsregister und Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
= Konzept für den offenen Jugendtreff
= Nachweis der Gemeinnützigkeit
= Liste der derzeitigen Mitglieder

= Jahresbericht von 2012

Satzung

Track e.V. LSBT-Jugendarbeit Münster

& 1 (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen Track e.V. LSBT-Jugendarbeit Münster. Er soll in das
Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

Der Sitz des Vereins ist Münster.

8 2 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

8 3 (Zweck des Vereins)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein setzt sich als freier Träger der Jugendhilfe für das Recht des Einzelnen auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit ein. Die Angebote von Track e.V. richten sich an Jugendliche
und junge Erwachsene unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Orientierung.
Insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle und transidente (LSBT) Jugendliche und junge
Erwachsene bis 27 Jahren sollen mit Track e.V. einen geschützten Rahmen erhalten, in dem
sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können.

Die Angebote von Track e.V. sind interkulturell offen. Sie richten sich ausdrücklich auch an
Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

"= Angebot eines Treffpunkts für LSBT Jugendliche und junge Erwachsene zur
gemeinsamen Freizeitgestaltung.

= Förderung der Identitätsentwicklung von LSBT-Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.

"= Durchführung von pädagogisch begleiteten Angeboten zu
Persönlichkeitsentwicklung und Integration .

= Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kontext von sexueller
Orientierung, Coming Out, Familie, sozialem Umfeld und Schule.

= Förderung und Unterstützung von Selbsthilfeprozessen.

= Beratung von Angehörigen.

"= Förderung der sexuellen Gesundheit von LSBT-Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.

"= Organisation kultureller Angebote zur Akzeptanz und Integration von LSBT.

" Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen zur Förderung eines
gesellschaftlichen Klimas von Akzeptanz gegenüber LSBT.

" Vernetzung mit anderen Organisationen, Vereinen und Verbänden, die gleiche oder
ähnliche Interessen verfolgen.

$ 4 (Selbstlose Tätigkeit)

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

& 5 (Mittelverwendung)

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

$ 6 (Verbot von Begünstigungen)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

8 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der
Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die
Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

$ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen
Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat
jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere
ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der
Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die
Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten
ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied
bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der
gerichtlichen Entscheidung.

8 9 (Beiträge)

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit
bestimmt die Mitgliederversammlung.

& 10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

$ 11 (Mitgliederversammlung)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme
der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen Festsetzung von Beiträgen und
deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die
Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in
Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem
Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung
statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von
Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist
beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein
bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung
bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung
und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten
Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der
Mitgliederversammlung ist ein/eine Schriftführer/in zu wählen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied
unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet
die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des
Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

& 12 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn des $ 26 BGB besteht aus dem/der 1: und 2. Vorsitzenden und dem
Finanzvorstand. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei

Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

$ 13 (Kassenprüfung)

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in.
Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.

$ 14 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an „SLADO - Dachverband der Schwulen-, Lesben-, Bisexuellen-
und Transidentenvereine und -initiativen in Dortmund e.V.“, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen des von ihm betriebenen Jugendtreffs
„Sunrise“ zu verwenden hat. .

Ort, Datum
Münster, den 23.03.2012

—

Amtsgericht Münster / %
%

‚Amtsgericht Münster 48149 Münster 12.08.2013

Anke Papenkort ; Fall 3

Geiststr. 46 bei Antwort bitte angeben
48145 Münster Bearbeiter/in: Ahlers-Zumhasch

Durchwahl 0251 494-2890

Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Gerichtsstr. 2-6
48149 Münster

Telefon 0251 494-0

Telefax 0251 494-2580
Sprechstunden:

Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Mo. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Internet: www.ag-muenster.nrw.de

Vereinsregister des Track e. V. LSBT-Jugendarbeit Münster, Münster
Eintragung im Vereinsregister

Anlage
Eintragungsnachricht

Sehr geehrte Frau Papenkort,
auf dem Registerblatt VR 5219 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen

Kleinert
Justizamtsinspektorin

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam.
Warnhinweis

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerrium der Justiz warnen im
Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes
und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und
Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter
Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (z. B.
www.handelsregisterbekanntmachungen.de) - „Leistungen“ wie z: B. die Eintragung in
nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht
Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser
Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil
auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden. ist. Solche Schreiben entfalten für

‚sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine
Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.

Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen der

Registergerichte für Registereintragungen ausschließlich über die Justizkassen des
Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online.
Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit abzurufen,
bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder.

Nähere Informationen zur Registrierung und- zum Abruf finden Sie unter
www.handelsregister.de

“

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 5219

1.
Nummer der Eintragung: 3

3.
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Nicht mehr

2. Vorsitzende:

Paul, Anna, Münster, *15.07.1983

2. Vorsitzender:

Häner, Andreas, Münster, *11.03.1969

5.

a) Tag der Eintragung:
12.08.2013

Kleinert

Finanzamt Münster-Innenstadt Ort, Datum 2}

48143 Münster, 43 .08.2012
Steuernummer Straße
337/5975/0930 Münzstr. 10

Bei Rückfragen bitte angeben.

Finanzverwaltung NRW 48136 Münster Auskunft erteilt
Frau Tauchert-Brocks

Herrn Telefon Zimmer
Ulrich Thoden 0251 416- 2511 015
Hoyastr. 1a ;

48147 Münster

Vorläufige Bescheinigung

für Track e.V. LSBT-Jugendarbeit Münster
Zutreffendes ist X) angekreuzt ]

A.
m Die obengenannte Körperschaft Die Körperschaft

(Bezeichnung der Körperschaft)

Track e.V. LSBT-Jugendarbeit Münster, Hoyastr. 1a, 48147 Münster
dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten

[X] gemeinnützigen [[] mitdtätigen [] kirchlichen ,

Zwecken im Sinne der 88 51 ff. AO und gehört zu den in $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Zuwendungen im Sinne
von $ 10b EStG, $ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und 8 9 Nr. 5 GewStG beim Zuwendenden erteilt. Abgesehen vom Widerruf
verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft
ergangen ist. :

Die Bescheinigung gilt

RX längstens 18 Monate vom Ausstellungsdatum ab gerechnet.

[vom ‘ bis längstens

B.

Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug

Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2014 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach 844 aAbs. 4,7
und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG die Vorlage dieser Bescheinigung oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dieser
Bescheinigung aus. Das Gleiche gilt bis zum o.a.’ Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach $ 44b Abs. 6 EStG durch
das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Die Vorlage der Bescheinigung ist unzulässig, wenn die Erträge in einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist.

C.

Hinweise J
Für die Besteuerung der Körperschaft stellt diese Bescheinigung keine endgültige Entscheidung dar. Über die Befreiung nach den
einzelnen Steuergesetzen wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums jeweils im Rahmen der Veranlagung entschieden.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine Steuerbefreiung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Körperschaft nicht nur
nach der Satzung, sondern auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung den oben bezeichneten Zwecken dient. Die Körperschaft
hat deshalb durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht,
Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen) den Nachweis zu führen, dass ihre tatsächliche
Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist. Bitte achten Sie
darauf, die entsprechenden Unterlagen mit den Steuererklärungen einzureichen.

In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit steuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der keinen
Zweckbetrieb darstellt. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die
steuerbegünstigte Tätigkeit wird die Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft grundsätzlich nicht berührt.

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Lohnkirchensteuer einzubehalten und an das
Finanzamt abzuführen.

Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessteuerblatt, EStG = Einkommensteuergesetz, EStDV = Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergesetz

Gem 5/6 - KSt-Bescheinigung - vorläufig Seite 1
Nr. 742/071-V2001 (12.11) OFD Rh St 15

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 5219

1.
Nummer der Eintragung: 1

2.
a) Name:
Track e. V. LSBT-Jugendarbeit Münster

b) Sitz:
Münster

3,

a) Allgemeine Vertretungsregelung:

Der Vorstand im Sinne von $ 26 BGB besteht aus dem/ der 1. und 2.
Vorsitzenden und dem Finanzvorstand.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Gewählt als

1. Vorsitzende:

Papenkort, Anke, Münster, *12.08.1969

Gewählt als

2. Vorsitzende:

Paul, Anna, Münster, *15.07.1983

Gewählt als

Finanzvorstand:

Thoden, Ulrich, Münster, *16.05.1973

4.
a) Satzung:

eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 23.03.2012.

5.

a) Tag der Eintragung:
03.08.2012

Henke

b) Bemerkungen:

Beschluss Bl. 4-6 d. A.

Satzung Bl. 7-10. d. A.

Bisherige Tätigkeiten:

2010:

2011:

2012:

. Dezember 2010: die sexualpädagogischen Träger (Aids-Hilfe Münster
e.V., AWO Münsterland-Recklinghausen, Pro Familia Münster, LiVas e.V.,
Abgeklärt e.V.) schließen sich zusammen, um einen Jugendtreff für LSBT
Jugendliche zu gründen.

. Januar 2011: Kooperationsgespräche mit weiteren möglichen Trägern
(KCM, SkKF, DRK), sowie Erstellung einer Bedarfsanalyse, die ergab, dass
es in Münster kein Angebot für unter 20-jährige Jugendliche gab.

. Mai 2011: erstmalige Durchführung des Münsteraner Aktionstages
gegen Homophobie an Schulen

. Mai 2011: Eröffnung des Jugendtreffs in den Räumen der Alten
Dechanei Münster an einem Nachmittag pro Woche für 3h.

. Juni 2011: Einrichtung einer Homepage (www.track-muenster.de)

. Juli 2011: Beteiligung am Münsteraner CSD und gemeinsame Fahrt
zum CSD nach Köln

. August 2011: Einrichtung von zwei Facebookseiten

. September 2011: Einrichtung einer Mailadresse für Beratungsanfragen.

Durch Mittel des Sparkassensonderfonds konnte der Jugendtreff im Jahr 2012
weitergeführt werden und.das bestehende Angebot wurde ergänzt:

o Öffnungszeiten: Dienstags von 17.00 bis 20.00
o Beratungszeiten: Dienstags von 16.00 bis 17.00
6) Einmal monatlich: Filmabend

. Februar 2012: Gründung des Vereins Track e.V. LSBT Jugendarbeit
Münster.

. Mai 2012: Aktionstag gegen Homophobie,

. Mai 2012: Infostände & Spendenaktion für CSD T-Shirts an der
Überwasserkirche Münster

. Juni 2012: CSD Münster, Infostände.

2013:

. März bis August: Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes für die
LSBT Jugendarbeit in Münster

. Juni 2012: Grosses Engagement der Jugendlichen bei der Mitwirkung
auf dem CSD Münster. Entwicklung des Mottos Gayfällt mir, einer sog.
„Flirtbörse“ und beim Poetry — Slam.

. Juli 2012: Fußgruppe mit 20 Personen auf dem Umzug des CSD Köln.

. Dezember 2012: Projektnachmittag zum Thema „Safer Sex“ im
Rahmen des Weltaidstages in Kooperation mit der Aids-Hilfe Münster e.V.

Die faktische Kürzung der finanziellen Mittel um rund ein Drittel machte eine
Einschränkung der Beratungszeiten notwendig. Ab Januar fanden Beratungen
fanden fortan nur noch innerhalb der normalen Öffnungszeiten statt.

Januar 2013: Kooperationsgespräche mit dem Amt für Kinder-, Jugend und
Familie der Stadt Münster. Vereinbarungen über Leistungen, Umfang und
Inhalte der Arbeit. Nutzungsvereinbarungen über die Räumlichkeiten in der
Alten Dechanei.

März 2013: Erhalt des Bewilligungsbescheides der Stadt Münster.
Ausschreibung einer Stelle für die Stelle einer Sozialarbeiterin/ eines
Sozialarbeiters im Umfang von 25%.

April 2013: Als neue Mitglieder wurden der Profamilia Landesverband NRW,
die Beratungsstelle Varia (Ahlen), die Aids-Hilfe Ahlen und das KCM
aufgenommen.

Mai 2013: Einstellung von Frau Alice Mortsch mit einem Stundenvolumen von
10h/ Woche. Erstellung eines Kooperationsvertrages mit der AWO Münster für
die Bereitstellung einer Honorarkraft im Umfang von 4h/ Woche.

Mai 2013: Durchführung des Aktionstages gegen Homophobie an Schulen.

Mai 2013: Lesung mit Matthias Geschwitz „Endlich mal was Positives in
Kooperation mit den Aids-Hilfen Münster und Ahlen.

Mai 2013: Durchführung einer Lehrerfortbildung zum Thema Coming Out an
Schulen durch die AG Track.

Juni 2013: Stand und Flirtbörse auf dem CSD Münster
Juli 2013: Spielenacht im Jugendtreff

August 2013: Erhalt einer Spende durch Landesinnenminister Jäger als
Auszeichnung für die geleistet Arbeit des Jugendtreffs.

e Oktober 2013: Planung einer Party für LSBTTI Jugendliche in Münster am
19.10.2013.

Satzung: siehe Anlage

Konzept: siehe Anlage

Beratungsverlauf (1)

19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Schaumburgstraße 11
  • Geiststraße 46
  • Gerichtsstraße 2
  • Münzstraße 10
  • Hoyastraße 1a
  • Hafenstraße 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0146/2014
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37