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3649/2025

Freigabe von Fördermitteln bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 19.01.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1220 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich bei der Vorlage lediglich um die Beschlussfassung zur Freigabe bereits in den Haushalt 
eingestellter Mittel und damit um einen nicht beteiligungsrelevanten Sachverhalt. 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei dieser Vorlagenart nicht sachgerecht. Es wird lediglich eine 
Pressemitteilung bei Ausschreibung der Förderprogramme „Unterstützung Handel“ und Projekte der 
Kreativwirtschaft“ eingeplant. Die Ausschreibung und damit die Pressemitteilung ist zeitlich von der 
Beschlussfassung entkoppelt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

8703 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3649/2025 
Freigabedatum 
19.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Fördermitteln bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung für das 
Haushaltsjahr 2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung der Stadt Köln beschließt die Freigabe nach-
folgender, über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten Fördermittel für das 
Haushaltsjahr 2026 bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung im Teilergebnisplan der Stabstelle 
Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 
– Transferaufwendungen.  
 
Projekte zur Förderung der Medien- und Kreativwirtschaft:      35.347, - € 
Projekte zur Förderung des Einzelhandels („Unterstützung Handel“)   400.000, - € 
Förderung des Projekts TINCON         50.000, - € 
 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  485.347,- 
€     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In den Haushaltsplan 2025/2026 wurden im Rahmen der Mittelzusetzung über den politischen 
Veränderungsnachweis (Vorlage AN/0062/2025) für die nachfolgenden Zwecke Budgets ein-
gestellt, die entsprechend den Ergänzungen im Haushaltsplan unter dem Freigabevorbehalt 
des Fachausschusses stehen: 
 
 
Förderung der Projekte der Medien- u.  Kreativwirtschaft    35.347, - € 
 
Die Aufstockung der Mittel im Jahr 2025 auf insgesamt 55.762, - € hat die Stabsstelle Wirt-
schaftsförderung zum Anlass genommen, die Konditionen für die Förderung ab dem Jahr 
2025 zu überarbeiten und ein neues Förderkonzept zu entwerfen (Vorlage 2349/2025). Den 
auf der Basis des Förderkonzept erfolgreich eingeschlagenen Weg, die Mittel ausschließlich 
auf Projekte zu konzentrieren, die eine wesentliche Bedeutung für die Weiterentwicklung der 
Kreativwirtschaft oder ihrer Teilmärkte haben, soll angesichts der begrenzten vorhandenen 
Mittel fortgeführt werden. Im Jahr 2026 wird durch die ebenfalls im politischen Veränderungs-
nachweis festgelegte Aufstockung der Förderung des Projektes TINCON das Budget für die

3 
Kreativwirtschaft um ca. 20.000, - € reduziert. Umso wesentlicher ist es, verstärkt den positi-
ven Effekt von Projekten auf die Wirtschaft im Blick zu haben. Die Ausschreibung der Mittel 
soll daher erneut auf der Basis des im Jahr 2025 verabschiedeten Förderkonzeptes erfolgen.  
 
 
Förderung von Projekten des Einzelhandels     400.000, - €  
 
Bereits seit dem Jahr 2021 wird der Einzelhandel durch Förderungen seitens der Stabsstelle 
Wirtschaftsförderung unterstützt. Galt es zunächst, die durch die Lockdowns der Corona-Krise 
entstandenen Frequenzverluste und die damit verbundenen Umsatzrückgänge zu verkraften,  
sorgten zwischenzeitlich die allgemeine wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen Ar-
beitsplatzverluste sowie die gestiegenen Lebenshaltungskosten dafür, dass Umsätze stagnie-
ren oder rückläufig sind. Steigende Gewerbemieten, hohe Energiekosten und wachsende Per-
sonalkosten sorgen für weitere Belastungen der Händler, die zunehmend in den frequenzär-
meren Bereichen außerhalb der City in die Geschäftsaufgabe münden. Zudem verschiebt sich 
das Verhältnis vom stationären zum digitalen Handel deutlich zugunsten des Online-Handels. 
Der Anteil des klassischen Warenverkaufs am stationären Gesamtumsatz sinkt bis Ende 2025 
voraussichtlich auf etwa 62,9 %, während gleichzeitig der B2C-E-Commerce im Jahr 2025 
wieder an Dynamik gewinnt und Zuwächse zwischen 2,7 % und 5,7 % erwartet. 
Umso dringlicher ist die Fortführung des Förderprogramms zur Standortaufwertung, dass 
nach Anpassungen in den Jahren 2024 und 2025 (1401/2025) zwischenzeitlich ein breites 
Spektrum an Fördermaßnahmen in den Bereichen Werbung, Veranstaltungen und gestalteri-
sche Maßnahmen aufweist. Da sich viele Interessengemeinschaft am „Tag des Veedels“ en-
gagieren, der traditionell Ende April stattfindet, ist eine Ausschreibung der Fördermittel mög-
lichst ab Februar 2025, die eine entsprechend frühe Freigabe der Mittel erfordert, sinnvoll. 
 
 
Förderung des Projekts „TINCON“      
 50.000, - € 
 
Die TINCON ist eine Jugendkonferenz rund um die digitale Gesellschaft und findet seit 2016 
in mehreren deutschen Städten statt. In Köln ist die Konferenz seit 2020 vertreten und wird in 
Kooperation mit der c/o pop veranstaltet.  
Der Förderantrag für das Jahr 2026 ist am 22.12.2025 bei der Stadt Köln eingegangen. Nach-
dem die TINCON Köln 2025 aufgrund der späten Klärung der Fördersituation und der damit 
verbleibenden geringen Vorlaufzeiten nicht als eigenständige Veranstaltung stattfinden 
konnte, soll im Jahr 2026 die Jugendkonferenz wieder mit einem eigenen Bühnensegment in 
der Pattenhalle in Ehrenfeld vertreten sein. Geplanter Veranstaltungstermin ist der 16. April 
2026. 
Die TINCON richtet sich vorrangig an Kölner Schüler*innen. Speaker*innen sind gleichalte 
Vertreter*innen der Jugendkultur. Im Fokus der Ausgabe 2026 steht die Digitalisierung und 
wie sie das Leben, das Lernen und das Arbeiten verändert. In Talks, Q & A’s und Panels wird 
der Umgang mit der Digitalisierung, der Einfluss durch die Digitalisierung und wie Jugendliche 
die weitere Entwicklung derselben prägen können, thematisiert. Daneben gibt es weitere ju-
gendrelevante Themen rund um Politik, Bildung, Medien, Gaming und Berufe der Zukunft. 
Aufgrund er notwendigen Vorlaufzeiten für die Veranstaltung wurde auf Antrag des Veranstal-
ters bereits die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 15.01.2026 gewährt.  
 
Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen: 
In Bezug auf die Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 ist eine Prüfung der Vorausset-
zungen erfolgt und bejaht worden. Bei den Förderbudgets „Projekte der Kreativwirtschaft“ und 
„Unterstützung Handel“ handelt es sich um Fördermaßnahmen, die der Stärkung und der Wei-
terentwicklung der Wirtschaft dienen. Insbesondere bei der Förderung des Handels sind die 
Fördermaßnahmen zur Kompensation der durch die vorangegangenen Krisen zu verzeich-
nenden Umsatzeinbußen zwingend notwendig, um die Vitalität der Handelslagen zu erhalten. 
Wird die Förderung nicht fortgeführt, drohen weitere Umsatzeinbußen und damit einherge-
hend der Verlust von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen. 
 
Bei TINCON handelt es sich um eine Jugendkonferenz, die bereits zum vierten Mal in Köln 
stattfindet und immer gefördert wurde. Sie ist die einzige derartige Veranstaltung in Köln.

4 
Bereits im letzten Jahr konnte sie aufgrund der späten Förderzusage nur eingeschränkt statt-
finden. Sollte eine Förderung in diesem Jahr nicht möglich sein, wird die Veranstaltung nicht 
realisiert, da sie zu rund 80 Prozent aus städtischen Mitteln finanziert wird. Ein Erhalt der 
Strukturen bis zu einer erneuten Förderung in den Folgejahren ist unter diesen Voraussetzun-
gen unwahrscheinlich.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Bei sämtlichen aufgeführten Positionen handelt es sich um Fördermittel, die im Rahmen des 
politischen Veränderungsnachweises zugesetzt wurden und daher unter dem Vorbehalt der 
Freigabe durch den Fachausschuss stehen. Um im Jahr 2026 eine frühzeitige Ausschreibung 
der Fördermittel in den Förderprogrammen „Unterstützung Handel“ und „Projekte der Kreativ-
wirtschaft“ zu erreichen, ist in der Konsequenz ein frühzeitiger Freigabebeschluss durch den 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung erforderlich.  
Für die Jugendkonferenz TINCON ist im Haushalt 2026 eine Einzelförderung eingestellt. Die 
Konferenz findet bereits am 16. April 2026 statt. Aufgrund der organisatorischen Vorlaufzeiten 
und der damit verbundenen Notwendigkeit für den Veranstalter, früh im Jahr Planungssicher-
heit zu erhalten, ist eine möglichst zeitnahe Bewilligung erforderlich. Diese kann erst nach 
Freigabe der Fördermittel erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
TOP 1.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3649/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.01.2026
Erstellt
22.12.2025 12:03