3649/2025
Freigabe von Fördermitteln bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2026
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich bei der Vorlage lediglich um die Beschlussfassung zur Freigabe bereits in den Haushalt eingestellter Mittel und damit um einen nicht beteiligungsrelevanten Sachverhalt. Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei dieser Vorlagenart nicht sachgerecht. Es wird lediglich eine Pressemitteilung bei Ausschreibung der Förderprogramme „Unterstützung Handel“ und Projekte der Kreativwirtschaft“ eingeplant. Die Ausschreibung und damit die Pressemitteilung ist zeitlich von der Beschlussfassung entkoppelt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 3649/2025 Freigabedatum 19.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Fördermitteln bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2026 Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung der Stadt Köln beschließt die Freigabe nach- folgender, über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2026 bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung im Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Projekte zur Förderung der Medien- und Kreativwirtschaft: 35.347, - € Projekte zur Förderung des Einzelhandels („Unterstützung Handel“) 400.000, - € Förderung des Projekts TINCON 50.000, - € Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 485.347,- € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In den Haushaltsplan 2025/2026 wurden im Rahmen der Mittelzusetzung über den politischen Veränderungsnachweis (Vorlage AN/0062/2025) für die nachfolgenden Zwecke Budgets ein- gestellt, die entsprechend den Ergänzungen im Haushaltsplan unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses stehen: Förderung der Projekte der Medien- u. Kreativwirtschaft 35.347, - € Die Aufstockung der Mittel im Jahr 2025 auf insgesamt 55.762, - € hat die Stabsstelle Wirt- schaftsförderung zum Anlass genommen, die Konditionen für die Förderung ab dem Jahr 2025 zu überarbeiten und ein neues Förderkonzept zu entwerfen (Vorlage 2349/2025). Den auf der Basis des Förderkonzept erfolgreich eingeschlagenen Weg, die Mittel ausschließlich auf Projekte zu konzentrieren, die eine wesentliche Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft oder ihrer Teilmärkte haben, soll angesichts der begrenzten vorhandenen Mittel fortgeführt werden. Im Jahr 2026 wird durch die ebenfalls im politischen Veränderungs- nachweis festgelegte Aufstockung der Förderung des Projektes TINCON das Budget für die 3 Kreativwirtschaft um ca. 20.000, - € reduziert. Umso wesentlicher ist es, verstärkt den positi- ven Effekt von Projekten auf die Wirtschaft im Blick zu haben. Die Ausschreibung der Mittel soll daher erneut auf der Basis des im Jahr 2025 verabschiedeten Förderkonzeptes erfolgen. Förderung von Projekten des Einzelhandels 400.000, - € Bereits seit dem Jahr 2021 wird der Einzelhandel durch Förderungen seitens der Stabsstelle Wirtschaftsförderung unterstützt. Galt es zunächst, die durch die Lockdowns der Corona-Krise entstandenen Frequenzverluste und die damit verbundenen Umsatzrückgänge zu verkraften, sorgten zwischenzeitlich die allgemeine wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen Ar- beitsplatzverluste sowie die gestiegenen Lebenshaltungskosten dafür, dass Umsätze stagnie- ren oder rückläufig sind. Steigende Gewerbemieten, hohe Energiekosten und wachsende Per- sonalkosten sorgen für weitere Belastungen der Händler, die zunehmend in den frequenzär- meren Bereichen außerhalb der City in die Geschäftsaufgabe münden. Zudem verschiebt sich das Verhältnis vom stationären zum digitalen Handel deutlich zugunsten des Online-Handels. Der Anteil des klassischen Warenverkaufs am stationären Gesamtumsatz sinkt bis Ende 2025 voraussichtlich auf etwa 62,9 %, während gleichzeitig der B2C-E-Commerce im Jahr 2025 wieder an Dynamik gewinnt und Zuwächse zwischen 2,7 % und 5,7 % erwartet. Umso dringlicher ist die Fortführung des Förderprogramms zur Standortaufwertung, dass nach Anpassungen in den Jahren 2024 und 2025 (1401/2025) zwischenzeitlich ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen in den Bereichen Werbung, Veranstaltungen und gestalteri- sche Maßnahmen aufweist. Da sich viele Interessengemeinschaft am „Tag des Veedels“ en- gagieren, der traditionell Ende April stattfindet, ist eine Ausschreibung der Fördermittel mög- lichst ab Februar 2025, die eine entsprechend frühe Freigabe der Mittel erfordert, sinnvoll. Förderung des Projekts „TINCON“ 50.000, - € Die TINCON ist eine Jugendkonferenz rund um die digitale Gesellschaft und findet seit 2016 in mehreren deutschen Städten statt. In Köln ist die Konferenz seit 2020 vertreten und wird in Kooperation mit der c/o pop veranstaltet. Der Förderantrag für das Jahr 2026 ist am 22.12.2025 bei der Stadt Köln eingegangen. Nach- dem die TINCON Köln 2025 aufgrund der späten Klärung der Fördersituation und der damit verbleibenden geringen Vorlaufzeiten nicht als eigenständige Veranstaltung stattfinden konnte, soll im Jahr 2026 die Jugendkonferenz wieder mit einem eigenen Bühnensegment in der Pattenhalle in Ehrenfeld vertreten sein. Geplanter Veranstaltungstermin ist der 16. April 2026. Die TINCON richtet sich vorrangig an Kölner Schüler*innen. Speaker*innen sind gleichalte Vertreter*innen der Jugendkultur. Im Fokus der Ausgabe 2026 steht die Digitalisierung und wie sie das Leben, das Lernen und das Arbeiten verändert. In Talks, Q & A’s und Panels wird der Umgang mit der Digitalisierung, der Einfluss durch die Digitalisierung und wie Jugendliche die weitere Entwicklung derselben prägen können, thematisiert. Daneben gibt es weitere ju- gendrelevante Themen rund um Politik, Bildung, Medien, Gaming und Berufe der Zukunft. Aufgrund er notwendigen Vorlaufzeiten für die Veranstaltung wurde auf Antrag des Veranstal- ters bereits die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 15.01.2026 gewährt. Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen: In Bezug auf die Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 ist eine Prüfung der Vorausset- zungen erfolgt und bejaht worden. Bei den Förderbudgets „Projekte der Kreativwirtschaft“ und „Unterstützung Handel“ handelt es sich um Fördermaßnahmen, die der Stärkung und der Wei- terentwicklung der Wirtschaft dienen. Insbesondere bei der Förderung des Handels sind die Fördermaßnahmen zur Kompensation der durch die vorangegangenen Krisen zu verzeich- nenden Umsatzeinbußen zwingend notwendig, um die Vitalität der Handelslagen zu erhalten. Wird die Förderung nicht fortgeführt, drohen weitere Umsatzeinbußen und damit einherge- hend der Verlust von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen. Bei TINCON handelt es sich um eine Jugendkonferenz, die bereits zum vierten Mal in Köln stattfindet und immer gefördert wurde. Sie ist die einzige derartige Veranstaltung in Köln. 4 Bereits im letzten Jahr konnte sie aufgrund der späten Förderzusage nur eingeschränkt statt- finden. Sollte eine Förderung in diesem Jahr nicht möglich sein, wird die Veranstaltung nicht realisiert, da sie zu rund 80 Prozent aus städtischen Mitteln finanziert wird. Ein Erhalt der Strukturen bis zu einer erneuten Förderung in den Folgejahren ist unter diesen Voraussetzun- gen unwahrscheinlich. Begründung der Dringlichkeit: Bei sämtlichen aufgeführten Positionen handelt es sich um Fördermittel, die im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zugesetzt wurden und daher unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den Fachausschuss stehen. Um im Jahr 2026 eine frühzeitige Ausschreibung der Fördermittel in den Förderprogrammen „Unterstützung Handel“ und „Projekte der Kreativ- wirtschaft“ zu erreichen, ist in der Konsequenz ein frühzeitiger Freigabebeschluss durch den Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung erforderlich. Für die Jugendkonferenz TINCON ist im Haushalt 2026 eine Einzelförderung eingestellt. Die Konferenz findet bereits am 16. April 2026 statt. Aufgrund der organisatorischen Vorlaufzeiten und der damit verbundenen Notwendigkeit für den Veranstalter, früh im Jahr Planungssicher- heit zu erhalten, ist eine möglichst zeitnahe Bewilligung erforderlich. Diese kann erst nach Freigabe der Fördermittel erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3649/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 22.12.2025 12:03