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0975/2022

Reallabor Westspitze, Mittelfreigabe

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.05.2022, TOP 4.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0975/2022 
Freigabedatum 
 22.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Reallabor Westspitze, Mittelfreigabe 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Projektförderung an die stattInsel WESTSPITZE 
GmbH für die weitere Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Gü-
terbahnhof Ehrenfeld im Umfang von bis zu 250.000 € im Haushaltsjahr 2022. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2022 
im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für die weitere 
Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld. 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 
 
 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld entwickelt die stattInsel WESTSPITZE 
GmbH eine Anlage für kulturelle Zwecke mit dem Schwerpunkt auf audiovisuell-künstlerische Darbie-
tungen mit angeschlossener Gastronomie. Darüber hinaus soll WESTSPITZE als Modellprojekt zur 
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Sinne einer „nachhaltigen Transformation" im Quartier 
dienen. Dies vor dem Hintergrund der stetigen Verdrängung etablierter und identitätsstiftender Kultur- 
und Kreativorte aufgrund extremer Bodenwertsteigerungen und eines fortschreitenden Gentrifizie-
rungsprozesses. 
Das Grundstück, auf dem das Vorhaben umgesetzt werden soll, befindet sich im städtischen Eigen-
tum und wurde der stattInsel WESTSPITZE im Mai 2021 im Wege eines Erbbaurechts übertragen. 
Der Erbbaurechtsvertrag sieht eine Laufzeit von 99 Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption vor. 
Es handelt sich um das Grundstück Maarweg 172 a – c.  
Die Vorhabenträgerin verfolgt die langfristige Sicherung und Entwicklung der WESTSPITZE als Ar-
beitsort und Inkubator der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei wird eine nachhaltige wirtschaft-
liche und gesellschaftliche Transformation angestrebt, die sich an städtischen Entwicklungszielen 
(wie z.B. der vom Rat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung) orientiert. Der Teil REALLABOR 
versteht sich als Forschungs-, Experimentier-, Kreativ-, Kultur- und Kommunikationsraum und soll die 
Mitwirkung zur Realisierung der städtischen Ziele zur Integration von Kultur- und Kreativräumen in die

3 
Stadtentwicklung (gemäß Statusbericht zum Handlungskonzept Kreativräume in der Stadtentwick-
lung) stützen und verorten. Die Erkenntnisse und positiven Entwicklungen im Zusammenspiel zwi-
schen Protagonisten, Politik und Verwaltung sollen in der Folge auch anderen Kreativ- und Kultur-
schaffenden als Blaupause dienen und deren Bemühungen unterstützen. 
Um das Vorhaben „Reallabor Westspitze“ zu realisieren, sind bereits in 2021 wesentliche Vorarbeiten 
umgesetzt und von den Vorhabenträgern finanziert worden. Da ab April 2022 in schneller Abfolge 
weitere Schritte anstehen und finanziert werden müssen, ist die Freigabe der gesamten Mittel erfor-
derlich. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach jeweils eingehender Prüfung der angeforderten 
Summe. Die jeweiligen Arbeitspakete des Reallabors sind im Förderantrag von der Vorhabenträgerin 
definiert und gemäß Prüfung der Kulturverwaltung mit plausiblen Kostenschätzungen versehen, der 
Finanzplan inklusive der Eigenmittel liegt im Förderantrag ebenso vor und kann ebenfalls als nach-
vollziehbar und plausibel bewertet werden. 
Das Projekt wurde in 2019 gestartet und bislang fast ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert. Der 
Gesamtaufwand wird mit ca. 376.000 € angenommen, der Anteil der Eigenmittel in Höhe von 126.000 
€ liegt bei rund 30 %.  
 
Finanzierung 
Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den 
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 
insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen 
Auswirkungen sind ein Teil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen 
(Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzei-
le 15-Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Um das Vorhaben nicht zu gefährden und eine Unterbrechung der Finanzierung zu vermeiden, die 
ggfls. bis hin zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte, ist die Freigabe und Auszahlung der Mittel mit 
einer hohen Dringlichkeit verbunden.

Beratungsverlauf (2)

02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0975/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2022
Erstellt
21.03.2022 11:50