0975/2022
Reallabor Westspitze, Mittelfreigabe
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 0975/2022 Freigabedatum 22.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Reallabor Westspitze, Mittelfreigabe Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Projektförderung an die stattInsel WESTSPITZE GmbH für die weitere Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Gü- terbahnhof Ehrenfeld im Umfang von bis zu 250.000 € im Haushaltsjahr 2022. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für die weitere Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Finanzausschuss 02.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld entwickelt die stattInsel WESTSPITZE GmbH eine Anlage für kulturelle Zwecke mit dem Schwerpunkt auf audiovisuell-künstlerische Darbie- tungen mit angeschlossener Gastronomie. Darüber hinaus soll WESTSPITZE als Modellprojekt zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Sinne einer „nachhaltigen Transformation" im Quartier dienen. Dies vor dem Hintergrund der stetigen Verdrängung etablierter und identitätsstiftender Kultur- und Kreativorte aufgrund extremer Bodenwertsteigerungen und eines fortschreitenden Gentrifizie- rungsprozesses. Das Grundstück, auf dem das Vorhaben umgesetzt werden soll, befindet sich im städtischen Eigen- tum und wurde der stattInsel WESTSPITZE im Mai 2021 im Wege eines Erbbaurechts übertragen. Der Erbbaurechtsvertrag sieht eine Laufzeit von 99 Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption vor. Es handelt sich um das Grundstück Maarweg 172 a – c. Die Vorhabenträgerin verfolgt die langfristige Sicherung und Entwicklung der WESTSPITZE als Ar- beitsort und Inkubator der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei wird eine nachhaltige wirtschaft- liche und gesellschaftliche Transformation angestrebt, die sich an städtischen Entwicklungszielen (wie z.B. der vom Rat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung) orientiert. Der Teil REALLABOR versteht sich als Forschungs-, Experimentier-, Kreativ-, Kultur- und Kommunikationsraum und soll die Mitwirkung zur Realisierung der städtischen Ziele zur Integration von Kultur- und Kreativräumen in die 3 Stadtentwicklung (gemäß Statusbericht zum Handlungskonzept Kreativräume in der Stadtentwick- lung) stützen und verorten. Die Erkenntnisse und positiven Entwicklungen im Zusammenspiel zwi- schen Protagonisten, Politik und Verwaltung sollen in der Folge auch anderen Kreativ- und Kultur- schaffenden als Blaupause dienen und deren Bemühungen unterstützen. Um das Vorhaben „Reallabor Westspitze“ zu realisieren, sind bereits in 2021 wesentliche Vorarbeiten umgesetzt und von den Vorhabenträgern finanziert worden. Da ab April 2022 in schneller Abfolge weitere Schritte anstehen und finanziert werden müssen, ist die Freigabe der gesamten Mittel erfor- derlich. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach jeweils eingehender Prüfung der angeforderten Summe. Die jeweiligen Arbeitspakete des Reallabors sind im Förderantrag von der Vorhabenträgerin definiert und gemäß Prüfung der Kulturverwaltung mit plausiblen Kostenschätzungen versehen, der Finanzplan inklusive der Eigenmittel liegt im Förderantrag ebenso vor und kann ebenfalls als nach- vollziehbar und plausibel bewertet werden. Das Projekt wurde in 2019 gestartet und bislang fast ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert. Der Gesamtaufwand wird mit ca. 376.000 € angenommen, der Anteil der Eigenmittel in Höhe von 126.000 € liegt bei rund 30 %. Finanzierung Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzei- le 15-Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Um das Vorhaben nicht zu gefährden und eine Unterbrechung der Finanzierung zu vermeiden, die ggfls. bis hin zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte, ist die Freigabe und Auszahlung der Mittel mit einer hohen Dringlichkeit verbunden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0975/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.04.2022
- Erstellt
- 21.03.2022 11:50