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AN/0230/2024

Förderung des Einzelhandels – Sonderförderprogramm zur Steigerung der Aufenthaltsqualität

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 19.02.2024

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 29.02.2024, TOP 7.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3496 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Dirk Michel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.02.2023 
 
AN/0230/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 29.02.2024 
 
Förderung des Einzelhandels – Sonderförderprogramm zur Steigerung der 
Aufenthaltsqualität 
Sehr geehrter Herr Michel, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Wirt-
schaftsausschusses am 29.02.2024: 
 
Beschluss: 
 
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Köln wird beauftragt ein Sonderförderprogramm für den 
Kölner Einzelhandel aufzulegen. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH soll das 
Sonderförder-programm bewerben. 
 
Dieses Programm soll öffentlich ausgeschrieben und beworben werden und sich sowohl an 
Interessensgemeinschaften als auch an Einzelhändler*innen richten. Anträge sollen bis zum 
30.04.2024 angenommen werden, damit der Einzelhandel noch in diesem Jahr von Anschaf-
fungen oder Maßnahmen profitieren kann. 
 
Vor einer finalen Förderzusage sind im Rahmen eines kurzfristigen Fachgespräches die wirt-
schaftspolitischen Sprecher*innen aller stimmberechtigten Fraktionen im Wirtschaftsaus-
schuss einzubeziehen. 
 
Der Fördertopf wird in der Höhe von EUR 300.000,00 festgelegt. 
 
Bei der Verteilung der Fördersumme ist auf eine gleichmäßige und verhältnismäßige 
Verteilung bei den Summen und den Stadtbezirken zu achten; Antragssumme mind. EUR 
8.000,00 und max. EUR 20.000,00. 
 
Es können Anträge gestellt werden zu: 
 
1. Marketingmaßnahmen

- 2 - 
 
2. Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen 
3. Dekorative und gestalterische Maßnahmen z.B. in Form von Begrünung und Verschat-
tung. 
4. Unterstützungskräfte für ehrenamtliche Veedelstätigkeit. 
 
Deckungsvorschlag: Haushaltsverabschiedung 14.11.2022 politischer Veränderungsnach-
weis zur Förderung des Einzelhandels. 
 
Begründung: 
 
Eine von der Stadt Köln organisierte Aussprache mit Interessensgemeinschaften im Kölner 
Einzelhandel hat ergeben, dass Förderbedürfnisse in den einzelnen Stadtvierteln sehr unter-
schiedlich sind. Von daher werden die Fördermöglichkeiten möglichst offengehalten, damit 
die priorisierten Maßnahmen von IGs und Einzelhändler*innen auch für das jeweilige Viertel 
passend beantragt werden kann. 
 
Um dem Kölner Einzelhandel nicht einseitig und ausschließlich mit Winterbeleuchtung zu för-
dern, werden diese von dem diesjährigen Fördertopf ausgeschlossen. 
Als Abgrenzung zu den Wintermonaten, als Anpassung an den Klimawandel und zur Erhö-
hung der Aufenthaltsqualität, soll für das Haushaltsjahr 2024 der Fokus auf die Gestaltung 
der Veedelszentren im Sommer gelegt werden. Hier sind z.B. Anträge für Sitzmöbel, Begrü-
nung z.B. in Form von Fassadenbegrünung, Blumenampeln und Begrünung mittels großer 
Pflanzkübel (z.B. in der Form von hitzeresistenter Bäume in Töpfen) oder mobiler Hochbeete 
sowie die Anschaffung von Verschattung oder Sonnensegeln über Einkaufsstraßen ohne 
Bäumen wünschenswert. 
 
Auch werbewirksame Aktionen wie „111 Bäume für die Kölner Einkaufsstraßen“ in Zusam-
menarbeit mit einer regionalen Baumschule könnten umgesetzt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.02.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0230/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
19.02.2024
Erstellt
19.02.2024 09:22