AN/0230/2024
Förderung des Einzelhandels – Sonderförderprogramm zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Dirk Michel Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.02.2023 AN/0230/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 29.02.2024 Förderung des Einzelhandels – Sonderförderprogramm zur Steigerung der Aufenthaltsqualität Sehr geehrter Herr Michel, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Wirt- schaftsausschusses am 29.02.2024: Beschluss: Die Wirtschaftsförderung der Stadt Köln wird beauftragt ein Sonderförderprogramm für den Kölner Einzelhandel aufzulegen. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH soll das Sonderförder-programm bewerben. Dieses Programm soll öffentlich ausgeschrieben und beworben werden und sich sowohl an Interessensgemeinschaften als auch an Einzelhändler*innen richten. Anträge sollen bis zum 30.04.2024 angenommen werden, damit der Einzelhandel noch in diesem Jahr von Anschaf- fungen oder Maßnahmen profitieren kann. Vor einer finalen Förderzusage sind im Rahmen eines kurzfristigen Fachgespräches die wirt- schaftspolitischen Sprecher*innen aller stimmberechtigten Fraktionen im Wirtschaftsaus- schuss einzubeziehen. Der Fördertopf wird in der Höhe von EUR 300.000,00 festgelegt. Bei der Verteilung der Fördersumme ist auf eine gleichmäßige und verhältnismäßige Verteilung bei den Summen und den Stadtbezirken zu achten; Antragssumme mind. EUR 8.000,00 und max. EUR 20.000,00. Es können Anträge gestellt werden zu: 1. Marketingmaßnahmen - 2 - 2. Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen 3. Dekorative und gestalterische Maßnahmen z.B. in Form von Begrünung und Verschat- tung. 4. Unterstützungskräfte für ehrenamtliche Veedelstätigkeit. Deckungsvorschlag: Haushaltsverabschiedung 14.11.2022 politischer Veränderungsnach- weis zur Förderung des Einzelhandels. Begründung: Eine von der Stadt Köln organisierte Aussprache mit Interessensgemeinschaften im Kölner Einzelhandel hat ergeben, dass Förderbedürfnisse in den einzelnen Stadtvierteln sehr unter- schiedlich sind. Von daher werden die Fördermöglichkeiten möglichst offengehalten, damit die priorisierten Maßnahmen von IGs und Einzelhändler*innen auch für das jeweilige Viertel passend beantragt werden kann. Um dem Kölner Einzelhandel nicht einseitig und ausschließlich mit Winterbeleuchtung zu för- dern, werden diese von dem diesjährigen Fördertopf ausgeschlossen. Als Abgrenzung zu den Wintermonaten, als Anpassung an den Klimawandel und zur Erhö- hung der Aufenthaltsqualität, soll für das Haushaltsjahr 2024 der Fokus auf die Gestaltung der Veedelszentren im Sommer gelegt werden. Hier sind z.B. Anträge für Sitzmöbel, Begrü- nung z.B. in Form von Fassadenbegrünung, Blumenampeln und Begrünung mittels großer Pflanzkübel (z.B. in der Form von hitzeresistenter Bäume in Töpfen) oder mobiler Hochbeete sowie die Anschaffung von Verschattung oder Sonnensegeln über Einkaufsstraßen ohne Bäumen wünschenswert. Auch werbewirksame Aktionen wie „111 Bäume für die Kölner Einkaufsstraßen“ in Zusam- menarbeit mit einer regionalen Baumschule könnten umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0230/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 19.02.2024
- Erstellt
- 19.02.2024 09:22