0240/2020
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
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Anlage 4 Beschluss BV4 11.05.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 12.05.2020 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.05.2020 öffentlich 10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln- Bocklemünd/Mengenich 0240/2020 Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt die Planungen vor und beantwortet Nachfragen. Die vorab übersandten Nachfragen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) beantwortet sie wie folgt: Warum ist die Bebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant? Wie sollen 4-Geschossen zu dem dörflichen Charakter passen? Eine IV-Geschossigkeit ist im Gebäuderiegel zum Militärring geplant. Die 4-Geschossigkeit ist hier v.a. aus Lärmschutzgründen vorgesehen, um die Wohnbebauung soweit wie möglich vom Lärm der Militärringstraße abzuschirmen, Die weiteren Gebäude sind mit III-Vollgeschossen sowie einem weiteren Nicht-Vollgeschoss geplant, das Gebäude, das am nächsten zur Bestandsbebauung steht, hat eine reine Drei- geschossigkeit. An der Schaffrathsgasse integriert sich ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach in die Bestandszeile und bildet den Auftakt zum Plangebiet. Das Ziel ist, in dem zurückliegenden Bereich eine moderat dichtere, aber zur Nachbarschaft abgestaffelte Be- bauung zwischen zweieinhalb und vier Geschossen entstehen zu lassen. Die in der Nachbarschaft vorhandene Bebauung ist max. III-geschossig, somit ist die geplan- te Bebauung in der Tat höher und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Inneren des Plangebiets einen deutlichen Maßstabssprung im Vergleich zum Bestand gibt. Aufgrund des Bedarfs nach Wohnraum ist es aus Sicht der Verwaltung aber verträglich, dort eine III- IV-Geschossigkeit zu realisieren. Warum wird bei so einer großen Maßnahme ein beschleunigtes Verfahren vorgeschlagen? Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen für das vom Gesetzgeber vorgesehene beschleu- nigte Verfahren nach § 13a BauGB, weshalb die Verwaltung auch dieses Verfahren vor- schlägt. Es handelt sich um eine Fläche zur Nachverdichtung bzw. zur Wiedernutzbarma- chung von bebauten innerstädtischen Flächen. Die zulässige Grundfläche innerhalb des Gel- tungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 13.000 qm weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Wann und wie können Bürger Ihre Einwände einbringen und wie können diese von der Poli- tik im Verfahren berücksichtigt werden? Bei einem § 13a-Verfahren erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwaltung zu unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weite- ren Woche zur Planung zu äußern. Die weitere Beteiligungsmöglichkeit ist dann die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB. Auch bei § 13a-Verfahren besteht allerdings die Möglichkeit, auf „freiwilliger“ Basis eine nor- male frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB z.B. in Form einer Abendver- anstaltung durchzuführen, wenn der StEA dies beschließt. Dies ist z.B. zuletzt beim Planver- fahren „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ gemacht worden oder wird auch beim B-Plan- Verfahren „Franz-Geuer-Straße“ vorgeschlagen. Wenn aus Sicht der Bezirksvertretung auch in diesem Fall eine formale § 3 (1)-Beteiligung nach Modell 2 in Form einer Abendveranstaltung für sinnvoll erachtet wird, um die Anwohner in Bocklemünd „mitzunehmen“, dann wird die Verwaltung dies natürlich tun. Es müsste dann nur ausdrücklich von BV und StEA beschlossen werden. Gibt es ein Verkehrsgutachten für das Gebiet? Es gibt eine erste Verkehrseinschätzung, ein richtiges Verkehrsgutachten liegt noch nicht vor. Es ist aber Usus, dass Gutachten erst im Laufe des Verfahrens erarbeitet werden und nicht schon zu Beginn des Verfahrens vorliegen. Welche Auswirkungen auf den Anwohnerverkehr werden erwartet? Die bislang vorliegende Verkehrseinschätzung hat eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Verkehrsbelastungen vorgenommen. Die Erschließung des Plangebiets wird über den Knoten Venloer Straße / Andreas-Muhr- Straße und Grevenbroicher Straße erfolgen und dann in den Lerchenweg und die Schaf- frathsgasse oder über Ollenhauerring / Kurt-Weill-Weg /Lerchenweg. Die Schaffrathsgasse ist bekanntlich eine Sackgasse. Es gibt zwei Tiefgaragen-Zu- und Ausfahrten an beiden Enden des Areals, also jeweils an Schaffrathsgasse und Lerchenweg, die eine Tiefgarage mit ca. 140 Stellplätzen bedienen. Die Tiefgarage kann durchgängig befahren werden - eine Trennung beispielsweise durch ein innenliegendes Tor oder eine Schranke, um den Parkverkehr zu den jeweiligen Häusern zu steuern, wäre möglich. Allerdings ist die Garage und die Lage der Stellplätze so angelegt, dass es doch wahrscheinlich ist, dass der Parkverkehr sich ohnehin auf beide Zu- und Aus- fahrten verteilt. So werden die Bewohner des "Lärmriegels" und der zentral nördlich gelege- nen Punktgebäude eher die Einfahrt über den Lerchenweg wählen, während die Westlichen und südlichen Punktgebäude doch über die Schaffrathsgasse zufahren. Es ist aber sicherlich auch möglich, den Verkehr noch mehr zu steuern, indem beispielsweise eine Ausfahrt über die Schaffrathsgasse nicht ermöglicht wird. Hierzu muss das Verkehrsgutachten Aussagen treffen. Wieviele Parkplätze sind bei der Bebauung vorgesehen? Es sind 12 oberirdische Besucherstellplätze bzw. Stellplätze für die mögliche Kita oder Kin- dertagespflege im Plangebiet von der Schaffrathsgasse aus geplant. Die restlichen erforderlichen Stellplätze werden unterirdisch in einer TG untergebracht, nach derzeitigem Planungsstand sind dies ca. 140 TG-Stellplätze. Bezirksvertreter Brock-Mildenberger (SPD-Fraktion) begrüßt die Zielrichtung der Beschluss- vorlage grundsätzlich und begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion. Die optionale Kita sollte auf jeden Fall gebaut werden. Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für die Be- schlussvorlage aus und begrüßt die im Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgesehene Bürgerbeteiligung nach Modell 2. Sie fragt nach, ob der Bedarf für eine weitere Kita in Bock- lemünd vorhanden ist. Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, führt aus, dass laut Aussage der Fachverwaltung der Bedarf derzeit nicht vorhanden sei. Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) begrüßt ebenfalls die Beschlussvorlage und schließt sich dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion an. Es würde eine bevorzugte Wohnlage mit entsprechenden Bedarfen geschaffen. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich ebenfalls die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Wohnbebauung massiv in den alten Ortskern von Bocklemünd eingreife. Die viergeschossige Wohnbebau- ung erscheine ihr zu hoch. Sie enthalte sich daher. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen. Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich und südöstlich im Hinter- land der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der Bebauung Schaffrathsgas- se 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärringstraße (Ge- markung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 484, 271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Model 2; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt. 4. Die in den Planunterlagen optional ausgewiesene Kindertagesstätte ist zwin- gend zu errichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 12.05.2020 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.05.2020 öffentlich 10.2.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.2, betr.: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) AN/0568/2020 Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. (wie Vorlage); 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Model 2; 3. (wie Vorlage Punkt 3.). 4. Die in den Planunterlagen optional ausgewiesene Kindertagesstätte ist zwingend zu errichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 2 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Ausgangslage Das Plangebiet Lerchenweg im Stadtteil Köln Bocklemünd befindet sich in einer Innenlage zwischen Schaffrathsgasse, dem Lerchenweg und der Militärringstraße. Das Umfeld in Bocklemünd ist dörflich strukturiert. Neben vereinzelten Handels- und Kleingewerbenutzungen ist der Ort durch Wohnnutzung geprägt. Insofern bildet das Grundstück heute eine große Ausnahme im Gesamtumfeld, da es jahrelang von einem metallverarbeitenden Betrieb genutzt wurde, der aber seine Produktion im Sommer 2017 eingestellt hat. Die alten Betriebsgebäude dienen heute noch für diverse kleingewerbliche Zwischennutzungen und als Lagerstätten, sind aber dauerhaft nicht nachhaltig zu erhalten. Die PE Lerchenweg GmbH & Co. KG hat im Jahr 2018 das Grundstück erworben und möchte hier nun dringend benötigten Wohnungsbau realisieren. 1.2 Planungsziel Das heute noch gewerblich genutzte Grundstück soll zukünftig einer Wohnnutzung dienen, die auch dem gesamten Umfeld entspricht. Das Ziel ist, in diesem zurückliegenden Bereich eine moderat dichtere, aber zur Nachbarschaft abgestaffelte Bebauung zwischen zweieinhalb und vier Geschossen entstehen zu lassen, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan baurechtlich gesichert wird. Durch das Projekt sollen circa 160 Wohnungen im Geschosswohnungsbau entstehen. Das kooperative Baulandmodell kommt zur Anwendung. 2 Verfahren Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung von bebauten innerstädtischen Flächen handelt, somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 13.000 qm, weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei 2 können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 3. Plangebiet 3.1 Lage und Größe Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage eines „Bebauungsdreiecks“, welches durch Schaffrathsgasse, Lerchenweg und Militärringstraße begrenzt wird. Das Areal ist derzeit zu großen Teilen versiegelt und mit Gewerbebauten bebaut. Der westliche Teilbereich (Flurstücke 179 und 484) ist begrünte Freifläche mit Baumbestand. Schaffrathsgasse und Lerchenweg sind für den Individualverkehr nicht an die Militärringstraße angebunden, sondern nur Fuß- und Radwege werden bis dorthin herangeführt. Das Plangrundstück selbst hat jeweils einen Erschließungsstich von Schaffrathsgasse und Lerchenweg. Ein ca. 60 m breiter bewaldeter Streifen liegt zwischen Grundstück und Stadtbahntrasse bzw. Militärringstraße. Das Grundstück hat eine Fläche von knapp 12.870 m². Keines der noch bestehenden Gewerbegebäude ist erhaltenswert. Daher werden diese komplett zurückgebaut. 3.2 Städtebauliches Umfeld Das Plangrundstück befindet sich im Altort Bocklemünd, einer gewachsenen Straßendorfstruktur, die sich als Wohnstandort mit einzelnen Handels-, Kleingewerbe- und Handwerkernutzungen darstellt. Die Hausstruktur besteht fast vollständig aus aneinander gebauten Einzelhäusern mit Satteldächern, die maximal dreigeschossig sind. Einige Baulücken oder auch Abrisse wurden in den letzten Jahren mit modernen Wohnformen aufgefüllt bzw. ersetzt. Östlich verläuft die Militärringstraße mit parallel verlaufender Stadtbahntrasse der Linie 3, die kürzlich noch bis zum Görlinger Zentrum verlängert wurde. Östlich an die Militärringstraße schließt sich der Westfriedhof an. Im Norden des Altorts Bocklemünd schließt das Görlinger Zentrum an, eine Großsiedlung aus den 60er/70er Jahren, bestehend aus Geschosswohnungsbauten mit zahlreichen Hochhäusern, aber auch grundgebundenen Wohnformen wie Reihen- und Kettenhäusern und einem Versorgungszentrum. Im Süden von Bocklemünd liegen mit dem Arnoldshof und dem Fettenhof zwei Hofanlagen, die zu Wohnen umgebaut wurden. Im Plangebiet und in der direkt angrenzende Umgebung liegen keine Hinweise zu Denkmälern vor. In der weiteren Nachbarschaft unterliegt das Haus Schaffrathsgasse 4 und der östlich des Militärrings befindliche Westfriedhof dem Denkmalschutz. 3 3.3 Erschließung Die Stadtbahnhaltstellen der Linie 3 „Schaffrathsgasse“ und „Ollenhauerring“ sind mit ca. 300 bis 350 m Entfernung fußläufig erreichbar. Weiterhin liegt die Bushaltestelle „Grevenbroicher Straße“ der Buslinie 126 ca. 200 m vom Plangebiet entfernt. Übergänge über die Militärringstraße und die Stadtbahntrasse gibt es an den Kreuzungspunkten Militärring / Venloer Straße im Süden sowie Militärring / Hugo-Eckener- Straße. Die Militärringstraße stellt eine der großen ringförmigen Verbindungsstraßen dar, über die im Individualverkehr schnell die benachbarten Stadtteile, Müngersdorf und Longerich erreicht werden, die weiter sowohl in den Kölner Süden bis Marienburg als auch in den Kölner Norden bis Niehl führt. Über die unmittelbar südlich vom Plangebiet an den Militärring anschließende Radiale Venloerstraße gelangt man in östlicher Richtung über Ehrenfeld in die Innenstadt, in westlicher Richtung in den Rhein-Erft-Kreis nach Stommeln und Rommerskirchen. Westlich von Bocklemünd befindet sich die Anschlussstelle „Bocklemünd“ der Autobahn A1. 4 Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Auch im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Großteil des Plangebietes als Wohnfläche (W) – ein ganz kleiner Zipfel im Osten als Grünfläche von dem benachbarten Waldstück ausgewiesen. Dieser ist aber auch schon heute mit einem Bestandsgebäude und einer vollversiegelten Zufahrt belegt. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. An das Plangebiet grenzt östlich das Landschaftsschutzgebiet 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird als planbedürftig angesehen. Zum einen stuft sich die angedachte Bebauungsstruktur zwar deutlich zur benachbarten Bestandsbebauung hin ab, dennoch gibt es im Inneren des Plangebiets einen deutlichen Maßstabssprung im Vergleich zum Bestand. Zum anderen erfordern die Verkehrstraßen Militärring und Stadtbahn und die damit zu bewältigende Lärmproblematik die Aufstellung eines Bebauungsplans. Da sich das Vorhaben nach heutigem Kenntnisstand zunächst einmal nur auf das erworbene Grundstück beschränkt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angestrebt. 4.5 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben – circa 160 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 4 5 Städtebauliches Konzept Während des Ankaufprozesses der Fläche hat die Vorhabenträgerin PE Lerchenweg GmbH & Co. KG das Büro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH aus Köln beauftragt, für die neu geplante Wohnentwicklung ein städtebauliches Konzept zu entwerfen. Dieses Konzept wurde dann nach Ankauf des Grundstücks mit der Verwaltung abgestimmt. Dieses städtebauliche Konzept geht vom Abriss der Bestandsgebäude und einer vollständig neuen Entwicklung des Plangrundstückes im Geschosswohnungsbau aus. 5.1 Erschließung Es gibt jeweils einen Erschließungsstich von der Schaffrathsgasse und vom Lerchenweg auf das Grundstück. Beide Erschließungsstiche sollen zur Andienung genutzt werden, wobei der individuelle Autoverkehr an den beiden Eingängen zum neuen Quartier schnellstmöglich in die Tiefgaragen geleitet wird, so dass im Inneren ein autofreies Quartier entsteht. Die neuen Gebäude werden aus der Mitte des Quartiers fußläufig erschlossen. Die Zufahrt von Rettungs- und Feuerwehrwagen sowie Anlieferungsverkehr, wie Möbellaster, wird gewährleistet. 5.2 Städtebauliche Figur An der östlichen Grundstücksgrenze wird zum Militärring hin eine viergeschossige, etwa 145 m lange, gegliederte Lärmschutzbebauung errichtet, die den Verkehrslärm vom übrigen Quartier und dem gesamten Großblock abschirmt. Sollte es nach Lärmgutachten nötig sein, können die Aufenthaltsräume der Wohnungen in diesem Gebäudekomplex alle nach Westen ausgerichtet werden. Westlich vor der Lärmschutzbebauung gelegen, werden insgesamt sieben Stadtvillen angeordnet, die sich um einen großen Quartiersplatz gruppieren. Sie haben jeweils eine Abmessung von 16 m auf 22 m bzw. 23 m. Sechs dieser Stadtvillen sind dreigeschossig plus ein Staffelgeschoss, die siebte Stadtvilla, die am nächsten zur Bestandsbebauung steht, hat eine reine Dreigeschossigkeit. An der Schaffrathsgasse integriert sich ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach in die Bestandszeile und bildet den Auftakt zum Plangebiet. Insgesamt würde mit dieser Konzeption in dem Quartier eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 15.900 m² entstehen. Abzüglich der zentralen Freifläche, die als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Spielplatz - ausgewiesen werden soll, verbleiben 12.010 m² Nettobauland. Unter Berücksichtigung der Vollgeschossregeln des § 20 (3) BauNVO, kann mit einer baurechtlichen Dichte von 1,1 GFZ gerechnet werden, was unter der Obergrenze von 1,2 des § 17 BauNVO für ein WA liegt. Mit einer GRZ1 von 0,36 liegt die Planung ebenfalls im Bereich der zulässigen WA-Werte gem. § 17 BauNVO. Die GRZ2 liegt aufgrund der Tiefgaragen- und Kellerflächen sowie den notwendigen Zuwegungen bei einem Wert von 0,79. Die Vorhabenträgerin wird im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit mehreren geeigneten Büros durchführen, um den Hochbau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wird das vorliegende städtebauliche Konzept von astoc architects and planners als Grundlage dienen. 5.3 Soziale Infrastruktur Derzeit geht das Fachamt von keinem Bedarf für eine Kindertagesstätte im Gebiet aus. Sollte im weiteren Verfahren der Bedarf im Stadtteil doch eine Kindertagesstätte erfordern, so würde diese in den Erdgeschossen der beiden südlichen Stadtvillen am Quartierseingang an der 5 Schaffrathsgasse untergebracht. Ein eingeschossiger Verbindungsbau würde die beiden Erdgeschosse der Stadtvillen verbinden. Ausreichend Freifläche für die Außenbereiche der Kita ist um die Gebäude herum vorhanden. Alternativ wird die Unterbringung einer Großtagespflegeeinrichtung an dieser Stelle geprüft. 5.4 Freiraumstruktur Das autofreie Quartier bietet eine hohe Qualität für die Freiraum- und Erholungsbereiche. Wie bereits erwähnt, soll die Platzfläche als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Spielplatz - im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Sie dient nicht nur als Spielfläche, sondern als Aufenthalts- und Erholungsfläche für das gesamte Quartier, seine Bewohner, aber auch die benachbarten Anlieger. Sie ist nicht unterbaut und hat eine Größe von ca. 860 m². Die zusätzlich notwendigen Kleinkinderspielflächen werden direkt an den einzelnen Gebäuden nachgewiesen. Hinzukommen weitere private Grün und Freiflächen, die den Bewohnern als Aufenthalts- und Erholungsflächen zur Verfügung stehen. Zudem ist der Bezug des neuen Quartiers zum angrenzenden Waldstück gegeben. Der Freiraum wird im Zuge einer Mehrfachbeauftragung zusammen mit dem Hochbau weiter qualifiziert. 5.5 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Die Vorhabenträgerin plant einen Teil der geplanten Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Die genaue Geschossfläche des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wird im Zuge der Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes durch eine Mehrfachbeauftragung ermittelt, beträgt jedoch mindestens 30%. Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Da ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist eine separate Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich. Im Bebauungsplanverfahren sind jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abwägungsgrundlage werden im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt: Verkehrsuntersuchung mit Mobilitätskonzept, schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrs- und Gewerbelärm artenschutzrechtliche Untersuchung Bodengutachten (derzeit kein Altlastenverdacht) Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung Bewertung und Kartierung des Baum - und Gehölzbestandes entsprechend der Baumschutzsatzung Energiekonzept Das Plangebiet liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Weiler. Die Bestimmungen der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG sind bei der Planung zu berücksichtigen. 6 Das Plangebiet ist nach der FNP- Anlagenkarte zu hitzebelasteten Wohngebieten als hitzebelastetes Wohngebiet einzustufen (vgl. auch Vorlage Nr. 1081/2017). Für diese sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen wie u.a. Schaffung von begrünten Freiflächen mit Bodenanschluss und/oder Versickerung, Schaffung von Möglichkeiten zur Verdunstungskühlung (z.B. Tiefgaragenbegrünung, Innenhofbegrünung) etc. Zudem grenzt das Plangebiet an klimaaktive Flächen an. Die bestehende Freiflächenvernetzung ist zu erhalten und zu schützen. 7 Kenndaten Grundstücksgröße ~12.870 m² davon öffentlicher Spielplatz 860 m² verbleibendes Nettobauland: 12.010 m² Grundfläche 4.300 m² Bruttogeschossfläche (BGF) 15.895 m² davon Vollgeschosse: 14.335 m² davon Nicht-Vollgeschosse: 1.560 m² Anteil geförderter WoBau (30%) 4.770 m² GRZ 0,36 GRZ II 0,79 GFZ 1,11 WE rechnerisch (90m²) 177 WE zeichnerisch 157 Einwohner rechnerisch (2,3/WE) 407 Einwohner zeichnerisch (2,3/WE) 361 Nach rechnerisch ermittelten Werten: Öffentliche Grünfläche (10m²) 4.070 m² Öffentliche Spielfläche (2m²) 814 m² Kleinkinderspielfläche 905 m² Tiefgarage (27,5m²) 4.868 m² Kellerfläche (20m²) 3.540 m²
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanLerchenwegin Köln - Bocklemünd / Mengenich Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3 städtebauliches Konzept und Konzeptstudie
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Anlage 3 Ohne Maßstab KÖLN, LERCHENWEG KONZEPTSTUDIE BROSCHÜRE ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS EINES VEP-PLANS - JANUAR 2020 IM AUFTRAG VON 2 LAGE IN DER STADT - MAKROEBENE UND MESOEBENE ERSCHLIESSUNG Schaffrathsgasse Lerchenweg ÖPNV ANBINDUNG Linie 3 Bus WESTFRIEDHOFWESTFRIEDHOF STADTTEILSTADTTEIL BOCKLEMÜNDBOCKLEMÜND ÄUSSERERÄUSSERER GRÜNGÜRTELGRÜNGÜRTEL A1A1 VENLOER STR.VENLOER STR. MILITÄRRINGSTRASSEMILITÄRRINGSTRASSE WESTFRIEDHOFWESTFRIEDHOF MILITÄRRINGSTRASSEMILITÄRRINGSTRASSE OLLENHAUERRINGOLLENHAUERRING STRASSENBAHNSTRASSENBAHN SCHAFFRATHSGASSESCHAFFRATHSGASSE STRASSENBAHNSTRASSENBAHN ST.JOHANNES ST.JOHANNES GRUNDSCHULEGRUNDSCHULE VENLOER STR.VENLOER STR. HH HH HH BUSBUS 3 Gebietsausweisung: Wohngebiet Bebauungsplan: nicht vorhanden Grundstück Heute durch einen metallverarbeiten- den Betrieb genutzt SCHWARZPLAN UMGEBUNG / FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - M: 1:2.000 4 DAS GRUNDSTÜCK - LERCHENWEG 25 GRUNDSTÜCKSGRÖSSE ~12.870 m² Bis auf die Wiese im Nordwesten ist die Fläche komplett versiegelt 5 FOTOS VON PLANGEBIET UND UMGEBUNG SCHAFFRATHSGASSESCHAFFRATHSGASSE SCHAFFRATHSGASSE BLICK IN DEN HOFBLICK VOM LERCHENWEG BAHNSTATION SCHAFFRATHSGASSE LINIE 3 6 VORZUGSVARIANTE LAGEPLAN, M:1:1.000 @ DIN A3 Punktbebauung: Klassisches zweiseitiges Staffelgeschoss II I I I I II III I III III I III I II III I II III I IIII I I I II I I II II I I I II I II III I II III I I II I IIIIIIII I I I IIII I I III II II I I I II I II II II II II II IIIIII I II II II III I II II II II II I II II I II I II II III I I I I II I II II II II IIII II I I I II II II II II II I I II IIII II I I I II II I II II II I II I II I II II II IIII I IIII I I I IIII I I I II TG III+ III+ III+ III+ II 11 WE 12WE 3WE TTGG 14WE 14WE 14WE ÖffentlicheÖ Spielflächee 860 m² Feuerwehrzufahr t hrhr III+ 11 WE III+ 14 WE IV IV IV IV IV 633 WEWE Kleinkinderspielfläch erspielf kind ip e 235 m ² Kleinkinderspielfläche 75 m ² Außenfläche Kita 59 5m²Kleinkinderspielfläche 10 5m² IV Kleinkinderspielfläche 73m² Kleinkinderspielfläche 75m² Kleinkinderspielfläche 75 m² Kleinkinderspiel Kleinkinderspielfläche 65 m ² Kleinkinderspielfläche 55m² Kleinkinderspielfläche c 45m² Kleinkinderspielfläche 75m² 1222oberirdisch schsch rdiirdi bebe eStpStSt l. TG GTGTGTGTTGTG eckeltdeckecrdecdeerderd berdbeübeübeübüb t keltckeeckdecrde berdübeüb W E W 14 E 11 WWEWEW E 11 W E IIVIIVVVVV IVVIVIVV IVVIVVVIVV 3 WW 63 EEE IVIVIVIVVVVV VIIVVVVIVI 12WWE IIIIIIIII++++II ++IIIIIII++III IIII+II+++II IVVIVIVV IIII I I IIII III IIIIIIIII III III IIII I I elfläche 65 m pielfläche 60 m ² III+III+ III+III+ III+III+ KITA im EG - optional KITA im EG - optional III+ III+ III+ III+ III+ III+ IVIV IVIV IVIV IVIV IVIV IVIV IIIIII II+II+ Kenndaten Grundstücksgröße ~12.870 m² davon öffentlicher Spielplatz 860 m² verbleibendes Nettobauland: 12.010 m² Grundfl äche 4.300 m² GF 15.895 m² davon Vollgeschosse: 14.335 m² davon Nicht-Vollgeschosse: 1.560 m² Anteil geförderter WoBau (30%) 4.770 m² GRZ 0,36 GRZ II 0,79 GFZ 1,11 WE rechnerisch (90m²) 177 WE zeichnerisch 157 Einwohner rechnerisch (2,3/WE) 407 Einwohner zeichnerisch (2,3/WE) 361 Nach rechnerisch ermittelten Werten: Öffentliche Grünfl äche (10m²) 4.070 m² Öffentliche Spielfl äche (2m²) 814 m² Kleinkinderspielfl äche 905 m² Tiefgarage (27,5m²) 4.868 m² Kellerfl äche (20m²) 3.540 m² 7 II I I III I III II I II IIII I I II I I IIII II III I I I IIII I II IIIIII II I II II II I II II I I II II II II I I II IIII I II II II I II II II II I IIIII I I II TG III+ III+ III+ II 11 WE 3WE TG 14WE 14WE Feuerwehrzufahr t hrr III+ 11 WE III+ 14 WE IV IV IV IV IV 633 WEWE IV Kleinkinderspielfläche 45m² 1222oberirdisch schsch rdiirdi bebe eS TG GTGTGTGTTGTG eckeltdeckecrdecdeerderd berdbeübeübeübüb t keltckeeckdecrde berdübeüb W E W 14 E 11 WWEWEW E 111 W E IIVIIVVVVV IVVIVIVV IVVIVVVIVV 3 WW 63 EEE IVIVIVIVVVVV VIIVVVVIVI IIIIIIIII++++II IIII+II+++II IVVIVIVV IIII I III III IIII I VORZUGSVARIANTE O.M @ DIN A3 - AUSSENFLÄCHEN / KITA / SPIELEN Flächennachweise nach Koop. Baulandmodell Öffentlicher Spielplatz: • 2 m² je Einwohner • 407 Einwohner Bedarf: 814 m² Nachweisbar: 860 m² Außenfläche Kita (3-Zügig) • 15-20 Kinder je Gruppe • 10-12 m² Freiraum je Kind Min.: 450 m² Nachweisbar: 595 m² Mögliche Kitafläche (3-Zügig) • 210 m² je Gruppe Min. 630 m² Nachweisbar: 770 m² Kleinkinderspielfläche • Mindestens 45 m² • ab der 6. Wohnung + 5 m² je weitere Wohneinheit • 177 WE Bedarf: 905 m² Nachweisbar: 935 m² Außenfläche Kita 59 5m² ÖffentlicheÖ Spielfläc 860 m² Öffentliche Spielfläche 860 m² Feuerwehrzufahrt Außenfläche Kita 595 m² Kleinkinderspielfläche 235 m² III+ 12WE 14WE 12WWE ++IIIIIII++III Mögliche Kitafläche 770 m² (optional) Parkmöglichkeiten Kita Kleinkinderspielfläche 75 m Kleinkinderspielfläche 75 m² Kleinkinderspiel pielfläche 60 m ² Kleinkinderspielfläche 75m² erspielfläche c 45m² m² 5m 45 rspielflächeers Kleinkinderspielfläche 75m² Kleinkinderspielfläche 73m² Kleinkinderspielfläche 75 m² Kleinkinderspielfläche 75 m² Kleinkinderspielfläche 60 m² Kleinkinderspielfläche 65 m² Kleinkinderspielflächen 220 m² Kleinkinderspielfläc 55m² Kleinkinderspielfläche 10 5m² Kleinkinderspielfläche 105 m² Kleinkinderspielfläche 45 m² Kleinkinderspielfläche 55 m² Kleinkinderspielfläche 65 m ² elfläche 65 m lKKK 5m 10m 15m 20m 25m 30m II 8 3,10 9,20 3,50 3,00 13,00 11,00 11,50 2,80 38,00 13,50 16,00 8,50 Spielplatz Tiefgarage Tiefgarage KellerKeller 3,10 9,20 3,50 3,00 20,00 10,52 3,00 20,00 9,60 3,00 5,46 14,53 89,11 Spielfläche Tiefgarage KellerKellerKeller Tiefgarage Schnitt nach Norden M. 1:400 Schnitt nach Westen M. 1:400 VORZUGSVARIANTE @ DINA3 - SCHNITTANSICHT 9 Blick nach OstenBlick nach Norden Blick nach WestenBlick nach Süden VORZUGSVARIANTE @ DINA3 - MODELLFOTOS
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 0240/2020 Freigabedatum 19.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich und südöstlich im Hinterland der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der Bebauung Schaffrathsgasse 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärring- straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 484, 271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln- Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 06.12.2019 hat die PE Lerchenweg GmbH & Co. KG, Holzmarkt 1, 50676 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage zwischen Lerchenweg, Schaffrathsgasse und Militärringstraße Woh- nungsbau zu errichten. Geplant ist der Neubau von Geschosswohnungsbau mit insgesamt circa 160 Wohneinheiten mit einem Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen. Das Grundstück wurde bis 2017 von einem metallverarbeitenden Betrieb genutzt und wird derzeit kleingewerblich und als Lagerstätten zwischengenutzt. Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewährleis- tung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausreichend neue Wohnungen zu bauen. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin ein städtebauliches Konzept erstellt. Es ist eine III- bis IV-geschossige Bebauung geplant. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Als Mittelpunkt des neuen Quartiers soll ein zentraler Platz entstehen, der als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen wird, aber auch als Aufenthalts- und Erholungsfläche für das ge- samte Quartier dienen soll. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Daher wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen und an anderer Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt werden. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwaltung zu un- terrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern. Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. Die Vorhabenträgerin wird im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit mehreren geeigne- ten Büros durchführen, um den Hochbau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wird das vorlie- gende städtebauliche Konzept von astoc architects and planners als Grundlage dienen. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission 3 von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Anlagen 1 Geltungsbereiche 2 Erläuterungstext 3 städtebauliches Konzept und Konzeptstudie
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0240/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.02.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 10:47