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0240/2020

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschlussvorlage Ausschuss 19.02.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.05.2020, TOP 10.1

Anlage 4 Beschluss BV4 11.05.2020

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Anlage 2 Erläuterungstext

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 3 städtebauliches Konzept und Konzeptstudie

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Beschluss BV4 11.05.2020

9483 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 12.05.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.05.2020  
öffentlich 
10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)   
Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-
Bocklemünd/Mengenich 
0240/2020 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt die Planungen vor und beantwortet Nachfragen. 
Die vorab übersandten Nachfragen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) beantwortet sie wie 
folgt: 
 
Warum ist die Bebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant?  
Wie sollen 4-Geschossen zu dem dörflichen Charakter passen? 
  
Eine IV-Geschossigkeit ist im Gebäuderiegel zum Militärring geplant. Die 4-Geschossigkeit 
ist hier v.a. aus Lärmschutzgründen vorgesehen, um die Wohnbebauung soweit wie möglich 
vom Lärm der Militärringstraße abzuschirmen, 
Die weiteren Gebäude sind mit III-Vollgeschossen sowie einem weiteren Nicht-Vollgeschoss 
geplant, das Gebäude, das am nächsten zur Bestandsbebauung steht, hat eine reine Drei-
geschossigkeit. An der Schaffrathsgasse integriert sich ein zweigeschossiges Gebäude mit 
Satteldach in die Bestandszeile und bildet den Auftakt zum Plangebiet. Das Ziel ist, in dem 
zurückliegenden Bereich eine moderat dichtere, aber zur Nachbarschaft abgestaffelte Be-
bauung zwischen zweieinhalb und vier Geschossen entstehen zu lassen.  
Die in der Nachbarschaft vorhandene Bebauung ist max. III-geschossig, somit ist die geplan-
te Bebauung in der Tat höher und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Inneren 
des Plangebiets einen deutlichen Maßstabssprung im Vergleich zum Bestand gibt. Aufgrund 
des Bedarfs nach Wohnraum ist es aus Sicht der Verwaltung aber verträglich, dort eine III-
IV-Geschossigkeit zu realisieren.  
 
Warum wird bei so einer großen Maßnahme ein beschleunigtes Verfahren vorgeschlagen? 
Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen für das vom Gesetzgeber vorgesehene beschleu-
nigte Verfahren nach § 13a BauGB, weshalb die Verwaltung auch dieses Verfahren vor-
schlägt. Es handelt sich um eine Fläche zur Nachverdichtung bzw. zur Wiedernutzbarma-
chung von bebauten innerstädtischen Flächen. Die zulässige Grundfläche innerhalb des Gel-
tungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 13.000 qm weniger als 20.000 qm

betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Absatz 1 
Nummer 1 BauGB. 
 
Wann und wie können Bürger Ihre Einwände einbringen und wie können diese von der Poli-
tik im Verfahren berücksichtigt werden? 
 
Bei einem § 13a-Verfahren erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen 
Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von 
einer Woche in der Verwaltung zu unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weite-
ren Woche zur Planung zu äußern. 
Die weitere Beteiligungsmöglichkeit ist dann die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB. 
Auch bei § 13a-Verfahren besteht allerdings die Möglichkeit, auf „freiwilliger“ Basis eine nor-
male frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB z.B. in Form einer Abendver-
anstaltung durchzuführen, wenn der StEA dies beschließt. Dies ist z.B. zuletzt beim Planver-
fahren „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ gemacht worden oder wird auch beim B-Plan-
Verfahren „Franz-Geuer-Straße“ vorgeschlagen.  
Wenn aus Sicht der Bezirksvertretung auch in diesem Fall eine formale § 3 (1)-Beteiligung 
nach Modell 2 in Form einer Abendveranstaltung für sinnvoll erachtet wird, um die Anwohner 
in Bocklemünd „mitzunehmen“, dann wird die Verwaltung dies natürlich tun. Es müsste dann 
nur ausdrücklich von BV und StEA beschlossen werden.  
 
Gibt es ein Verkehrsgutachten für das Gebiet? 
 
Es gibt eine erste Verkehrseinschätzung, ein richtiges Verkehrsgutachten liegt noch nicht 
vor. Es ist aber Usus, dass Gutachten erst im Laufe des Verfahrens erarbeitet werden und 
nicht schon zu Beginn des Verfahrens vorliegen.  
 
Welche Auswirkungen auf den Anwohnerverkehr werden erwartet? 
 
Die bislang vorliegende Verkehrseinschätzung hat eine Bestandsaufnahme der derzeitigen  
Verkehrsbelastungen vorgenommen.  
Die Erschließung des Plangebiets wird über den Knoten Venloer Straße / Andreas-Muhr-
Straße und Grevenbroicher Straße erfolgen und dann in den Lerchenweg und die Schaf-
frathsgasse oder über Ollenhauerring / Kurt-Weill-Weg /Lerchenweg. Die Schaffrathsgasse 
ist bekanntlich eine Sackgasse.  
Es gibt zwei Tiefgaragen-Zu- und Ausfahrten an beiden Enden des Areals, also jeweils an 
Schaffrathsgasse und Lerchenweg, die eine Tiefgarage mit ca. 140 Stellplätzen bedienen. 
Die Tiefgarage kann durchgängig befahren werden - eine Trennung beispielsweise durch ein 
innenliegendes Tor oder eine Schranke, um den Parkverkehr zu den jeweiligen Häusern zu 
steuern, wäre möglich. Allerdings ist die Garage und die Lage der Stellplätze so angelegt, 
dass es doch wahrscheinlich ist, dass der Parkverkehr sich ohnehin auf beide Zu- und Aus-
fahrten verteilt. So werden die Bewohner des "Lärmriegels" und der zentral nördlich gelege-
nen Punktgebäude eher die Einfahrt über den Lerchenweg wählen, während die Westlichen 
und südlichen Punktgebäude doch über die Schaffrathsgasse zufahren. Es ist aber sicherlich 
auch möglich, den Verkehr noch mehr zu steuern, indem beispielsweise eine Ausfahrt über 
die Schaffrathsgasse nicht ermöglicht wird. Hierzu muss das Verkehrsgutachten Aussagen 
treffen.  
 
Wieviele Parkplätze sind bei der Bebauung vorgesehen? 
 
Es sind 12 oberirdische Besucherstellplätze bzw. Stellplätze für die mögliche Kita oder Kin-
dertagespflege im Plangebiet von der Schaffrathsgasse aus geplant.  
Die restlichen erforderlichen Stellplätze werden unterirdisch in einer TG untergebracht, nach 
derzeitigem Planungsstand sind dies ca. 140 TG-Stellplätze.

Bezirksvertreter Brock-Mildenberger (SPD-Fraktion) begrüßt die Zielrichtung der Beschluss-
vorlage grundsätzlich und begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion. 
Die optionale Kita sollte auf jeden Fall gebaut werden. 
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für die Be-
schlussvorlage aus und begrüßt die im Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgesehene 
Bürgerbeteiligung nach Modell 2. Sie fragt nach, ob der Bedarf für eine weitere Kita in Bock-
lemünd vorhanden ist. 
 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, führt aus, dass laut Aussage der Fachverwaltung der 
Bedarf derzeit nicht vorhanden sei. 
 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) begrüßt ebenfalls die Beschlussvorlage und schließt 
sich dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion an. Es würde eine bevorzugte Wohnlage mit 
entsprechenden Bedarfen geschaffen. 
 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich ebenfalls die Beschlussvorlage und 
den Änderungsantrag aus. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Wohnbebauung 
massiv in den alten Ortskern von Bocklemünd eingreife. Die viergeschossige Wohnbebau-
ung erscheine ihr zu hoch. Sie enthalte sich daher. 
  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich und südöstlich im Hinter-
land der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der Bebauung Schaffrathsgas-
se 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärringstraße (Ge-
markung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 
484, 271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in 
Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Model 2; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
4. Die in den Planunterlagen optional ausgewiesene Kindertagesstätte ist zwin-
gend zu errichten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 12.05.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.05.2020  
öffentlich 
10.2.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.2, betr.: Beschluss über 
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
AN/0568/2020 
 
Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. (wie Vorlage); 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Model 2; 
3. (wie Vorlage Punkt 3.). 
4. Die in den Planunterlagen optional ausgewiesene Kindertagesstätte ist zwingend zu 
errichten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Anlage 2 Erläuterungstext

16500 Zeichen

1 
A N L A G E  2  
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Ausgangslage 
 
Das Plangebiet Lerchenweg im Stadtteil Köln Bocklemünd befindet sich in einer Innenlage 
zwischen Schaffrathsgasse, dem Lerchenweg und der Militärringstraße. Das Umfeld in 
Bocklemünd ist dörflich strukturiert. Neben vereinzelten Handels- und Kleingewerbenutzungen 
ist der Ort durch Wohnnutzung geprägt. Insofern bildet das Grundstück heute eine große 
Ausnahme im Gesamtumfeld, da es jahrelang von einem metallverarbeitenden Betrieb genutzt 
wurde, der aber seine Produktion im Sommer 2017 eingestellt hat. Die alten Betriebsgebäude 
dienen heute noch für diverse kleingewerbliche Zwischennutzungen und als Lagerstätten, sind 
aber dauerhaft nicht nachhaltig zu erhalten. Die PE Lerchenweg GmbH & Co. KG hat im Jahr 
2018 das Grundstück erworben und möchte hier nun dringend benötigten Wohnungsbau 
realisieren. 
 
1.2 Planungsziel 
 
Das heute noch gewerblich genutzte Grundstück soll zukünftig einer Wohnnutzung dienen, die 
auch dem gesamten Umfeld entspricht. Das Ziel ist, in diesem zurückliegenden Bereich eine 
moderat dichtere, aber zur Nachbarschaft abgestaffelte Bebauung zwischen zweieinhalb und 
vier Geschossen entstehen zu lassen, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
baurechtlich gesichert wird. Durch das Projekt sollen circa 160 Wohnungen im 
Geschosswohnungsbau entstehen. Das kooperative Baulandmodell kommt zur Anwendung. 
 
 
2 Verfahren 
 
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung von bebauten innerstädtischen 
Flächen handelt, somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Absatz 1 
Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten 
Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
innerhalb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 13.000 qm, weniger 
als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a 
Absatz 1 Nummer 1 BauGB.  
 
Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des 
Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in 
§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – 
nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung 
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 
Satz 1 BImSchG zu beachten sind.  
 
Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei

2 
können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in 
Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem 
Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 
Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die 
relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag 
geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet.  
 
 
3. Plangebiet 
 
3.1 Lage und Größe 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage eines „Bebauungsdreiecks“, 
welches durch Schaffrathsgasse, Lerchenweg und Militärringstraße begrenzt wird.  
 
Das Areal ist derzeit zu großen Teilen versiegelt und mit Gewerbebauten bebaut. Der westliche 
Teilbereich (Flurstücke 179 und 484) ist begrünte Freifläche mit Baumbestand.  
 
Schaffrathsgasse und Lerchenweg sind für den Individualverkehr nicht an die Militärringstraße 
angebunden, sondern nur Fuß- und Radwege werden bis dorthin herangeführt. Das 
Plangrundstück selbst hat jeweils einen Erschließungsstich von Schaffrathsgasse und 
Lerchenweg. Ein ca. 60 m breiter bewaldeter Streifen liegt zwischen Grundstück und 
Stadtbahntrasse bzw. Militärringstraße. Das Grundstück hat eine Fläche von knapp 12.870 m². 
Keines der noch bestehenden Gewerbegebäude ist erhaltenswert. Daher werden diese 
komplett zurückgebaut.  
 
3.2 Städtebauliches Umfeld 
 
Das Plangrundstück befindet sich im Altort Bocklemünd, einer gewachsenen 
Straßendorfstruktur, die sich als Wohnstandort mit einzelnen Handels-, Kleingewerbe- und 
Handwerkernutzungen darstellt. Die Hausstruktur besteht fast vollständig aus aneinander 
gebauten Einzelhäusern mit Satteldächern, die maximal dreigeschossig sind. Einige Baulücken 
oder auch Abrisse wurden in den letzten Jahren mit modernen Wohnformen aufgefüllt bzw. 
ersetzt. Östlich verläuft die Militärringstraße mit parallel verlaufender Stadtbahntrasse der Linie 
3, die kürzlich noch bis zum Görlinger Zentrum verlängert wurde. Östlich an die Militärringstraße 
schließt sich der Westfriedhof an.  
 
Im Norden des Altorts Bocklemünd schließt das Görlinger Zentrum an, eine Großsiedlung aus 
den 60er/70er Jahren, bestehend aus Geschosswohnungsbauten mit zahlreichen 
Hochhäusern, aber auch grundgebundenen Wohnformen wie Reihen- und Kettenhäusern und 
einem Versorgungszentrum.  
 
Im Süden von Bocklemünd liegen mit dem Arnoldshof und dem Fettenhof zwei Hofanlagen, die 
zu Wohnen umgebaut wurden.  
 
Im Plangebiet und in der direkt angrenzende Umgebung liegen keine Hinweise zu Denkmälern 
vor. In der weiteren Nachbarschaft unterliegt das Haus Schaffrathsgasse 4 und der östlich des 
Militärrings befindliche Westfriedhof dem Denkmalschutz.

3 
3.3  Erschließung 
 
Die Stadtbahnhaltstellen der Linie 3 „Schaffrathsgasse“ und „Ollenhauerring“ sind mit ca. 300 
bis 350 m Entfernung fußläufig erreichbar. Weiterhin liegt die Bushaltestelle „Grevenbroicher 
Straße“ der Buslinie 126 ca. 200 m vom Plangebiet entfernt.  
 
Übergänge über die Militärringstraße und die Stadtbahntrasse gibt es an den 
Kreuzungspunkten Militärring / Venloer Straße im Süden sowie Militärring / Hugo-Eckener-
Straße. 
 
Die Militärringstraße stellt eine der großen ringförmigen Verbindungsstraßen dar, über die im 
Individualverkehr schnell die benachbarten Stadtteile, Müngersdorf und Longerich erreicht 
werden, die weiter sowohl in den Kölner Süden bis Marienburg als auch in den Kölner Norden 
bis Niehl führt. Über die unmittelbar südlich vom Plangebiet an den Militärring anschließende 
Radiale Venloerstraße gelangt man in östlicher Richtung über Ehrenfeld in die Innenstadt, in 
westlicher Richtung in den Rhein-Erft-Kreis nach Stommeln und Rommerskirchen. Westlich von 
Bocklemünd befindet sich die Anschlussstelle „Bocklemünd“ der Autobahn A1.  
 
 
4 Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Auch im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Großteil des Plangebietes als 
Wohnfläche (W) – ein ganz kleiner Zipfel im Osten als Grünfläche von dem benachbarten 
Waldstück ausgewiesen. Dieser ist aber auch schon heute mit einem Bestandsgebäude und 
einer vollversiegelten Zufahrt belegt. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. An das Plangebiet 
grenzt östlich das Landschaftsschutzgebiet 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird als planbedürftig 
angesehen. Zum einen stuft sich die angedachte Bebauungsstruktur zwar deutlich zur 
benachbarten Bestandsbebauung hin ab, dennoch gibt es im Inneren des Plangebiets einen 
deutlichen Maßstabssprung im Vergleich zum Bestand. Zum anderen erfordern die 
Verkehrstraßen Militärring und Stadtbahn und die damit zu bewältigende Lärmproblematik die 
Aufstellung eines Bebauungsplans. Da sich das Vorhaben nach heutigem Kenntnisstand 
zunächst einmal nur auf das erworbene Grundstück beschränkt, wird ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan angestrebt. 
 
4.5 Kooperatives Baulandmodell 
 
Für das Vorhaben – circa 160 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln 
(KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 
10.05.2017 – zur Anwendung.   
 
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet.

4 
 
 
5 Städtebauliches Konzept 
 
Während des Ankaufprozesses der Fläche hat die Vorhabenträgerin PE Lerchenweg GmbH & 
Co. KG das Büro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH aus Köln beauftragt, für die 
neu geplante Wohnentwicklung ein städtebauliches Konzept zu entwerfen. Dieses Konzept 
wurde dann nach Ankauf des Grundstücks mit der Verwaltung abgestimmt.  
Dieses städtebauliche Konzept geht vom Abriss der Bestandsgebäude und einer vollständig 
neuen Entwicklung des Plangrundstückes im Geschosswohnungsbau aus. 
 
5.1 Erschließung 
 
Es gibt jeweils einen Erschließungsstich von der Schaffrathsgasse und vom Lerchenweg auf 
das Grundstück. Beide Erschließungsstiche sollen zur Andienung genutzt werden, wobei der 
individuelle Autoverkehr an den beiden Eingängen zum neuen Quartier schnellstmöglich in die 
Tiefgaragen geleitet wird, so dass im Inneren ein autofreies Quartier entsteht. Die neuen 
Gebäude werden aus der Mitte des Quartiers fußläufig erschlossen. Die Zufahrt von Rettungs- 
und Feuerwehrwagen sowie Anlieferungsverkehr, wie Möbellaster, wird gewährleistet. 
 
5.2 Städtebauliche Figur 
 
An der östlichen Grundstücksgrenze wird zum Militärring hin eine viergeschossige, etwa 145 m 
lange, gegliederte Lärmschutzbebauung errichtet, die den Verkehrslärm vom übrigen Quartier 
und dem gesamten Großblock abschirmt. Sollte es nach Lärmgutachten nötig sein, können die 
Aufenthaltsräume der Wohnungen in diesem Gebäudekomplex alle nach Westen ausgerichtet 
werden.  
 
Westlich vor der Lärmschutzbebauung gelegen, werden insgesamt sieben Stadtvillen 
angeordnet, die sich um einen großen Quartiersplatz gruppieren. Sie haben jeweils eine 
Abmessung von 16 m auf 22 m bzw. 23 m. Sechs dieser Stadtvillen sind dreigeschossig plus 
ein Staffelgeschoss, die siebte Stadtvilla, die am nächsten zur Bestandsbebauung steht, hat 
eine reine Dreigeschossigkeit.  
 
An der Schaffrathsgasse integriert sich ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach in die 
Bestandszeile und bildet den Auftakt zum Plangebiet. 
 
Insgesamt würde mit dieser Konzeption in dem Quartier eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 
ca. 15.900 m² entstehen. 
 
Abzüglich der zentralen Freifläche, die als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung 
Spielplatz - ausgewiesen werden soll, verbleiben 12.010 m² Nettobauland. Unter 
Berücksichtigung der Vollgeschossregeln des § 20 (3) BauNVO, kann mit einer baurechtlichen 
Dichte von 1,1 GFZ gerechnet werden, was unter der Obergrenze von 1,2 des § 17 BauNVO für 
ein WA liegt. Mit einer GRZ1 von 0,36 liegt die Planung ebenfalls im Bereich der zulässigen 
WA-Werte gem. § 17 BauNVO. Die GRZ2 liegt aufgrund der Tiefgaragen- und Kellerflächen 
sowie den notwendigen Zuwegungen bei einem Wert von 0,79. 
 
Die Vorhabenträgerin wird im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit mehreren 
geeigneten Büros durchführen, um den Hochbau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wird 
das vorliegende städtebauliche Konzept von astoc architects and planners als Grundlage 
dienen.  
 
5.3 Soziale Infrastruktur 
 
Derzeit geht das Fachamt von keinem Bedarf für eine Kindertagesstätte im Gebiet aus. Sollte 
im weiteren Verfahren der Bedarf im Stadtteil doch eine Kindertagesstätte erfordern, so würde 
diese in den Erdgeschossen der beiden südlichen Stadtvillen am Quartierseingang an der

5 
Schaffrathsgasse untergebracht. Ein eingeschossiger Verbindungsbau würde die beiden 
Erdgeschosse der Stadtvillen verbinden. Ausreichend Freifläche für die Außenbereiche der Kita 
ist um die Gebäude herum vorhanden. Alternativ wird die Unterbringung einer 
Großtagespflegeeinrichtung an dieser Stelle geprüft. 
 
5.4   Freiraumstruktur 
 
Das autofreie Quartier bietet eine hohe Qualität für die Freiraum- und Erholungsbereiche. Wie 
bereits erwähnt, soll die Platzfläche als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Spielplatz - 
im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Sie dient nicht nur als Spielfläche, sondern als 
Aufenthalts- und Erholungsfläche für das gesamte Quartier, seine Bewohner, aber auch die 
benachbarten Anlieger. Sie ist nicht unterbaut und hat eine Größe von ca. 860 m². Die 
zusätzlich notwendigen Kleinkinderspielflächen werden direkt an den einzelnen Gebäuden 
nachgewiesen. Hinzukommen weitere private Grün und Freiflächen, die den Bewohnern als 
Aufenthalts- und Erholungsflächen zur Verfügung stehen. Zudem ist der Bezug des neuen 
Quartiers zum angrenzenden Waldstück gegeben. Der Freiraum wird im Zuge einer 
Mehrfachbeauftragung zusammen mit dem Hochbau weiter qualifiziert. 
 
5.5 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
 
Die Vorhabenträgerin plant einen Teil der geplanten Geschossfläche für Wohnen im Bereich 
des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Die genaue Geschossfläche des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus wird im Zuge der Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes 
durch eine Mehrfachbeauftragung ermittelt, beträgt jedoch mindestens 30%.  
 
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet. 
 
 
6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Da ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist eine 
separate Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich. Im Bebauungsplanverfahren 
sind jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB zu 
berücksichtigen. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abwägungsgrundlage 
werden im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt:  
 
 Verkehrsuntersuchung mit Mobilitätskonzept,  
 schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrs- und Gewerbelärm  
 artenschutzrechtliche Untersuchung 
 Bodengutachten (derzeit kein Altlastenverdacht) 
 Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung  
 Bewertung und Kartierung des Baum - und Gehölzbestandes entsprechend der 
Baumschutzsatzung 
 Energiekonzept 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage 
Weiler. Die Bestimmungen der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des 
Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen 
Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG sind bei der 
Planung zu berücksichtigen.

6 
Das Plangebiet ist nach der FNP- Anlagenkarte zu hitzebelasteten Wohngebieten als 
hitzebelastetes Wohngebiet einzustufen (vgl. auch Vorlage Nr. 1081/2017). Für diese sind 
besondere Anforderungen zu berücksichtigen wie u.a. Schaffung von begrünten Freiflächen mit 
Bodenanschluss und/oder Versickerung, Schaffung von Möglichkeiten zur 
Verdunstungskühlung (z.B. Tiefgaragenbegrünung, Innenhofbegrünung) etc.  
 
Zudem grenzt das Plangebiet an klimaaktive Flächen an. Die bestehende 
Freiflächenvernetzung ist zu erhalten und zu schützen. 
 
 
7  Kenndaten 
Grundstücksgröße ~12.870 m² 
davon öffentlicher Spielplatz 860 m² 
verbleibendes Nettobauland: 12.010 m² 
 
Grundfläche 4.300 m² 
Bruttogeschossfläche (BGF) 15.895 m² 
davon Vollgeschosse: 14.335 m² 
davon Nicht-Vollgeschosse: 1.560 m² 
 
Anteil geförderter WoBau (30%) 4.770 m² 
 
GRZ 0,36 
GRZ II 0,79 
GFZ 1,11 
 
 
WE rechnerisch (90m²) 177 
WE zeichnerisch 157 
Einwohner rechnerisch (2,3/WE) 407 
Einwohner zeichnerisch (2,3/WE) 361 
 
Nach rechnerisch ermittelten Werten: 
 
Öffentliche Grünfläche (10m²) 4.070 m² 
Öffentliche Spielfläche (2m²) 814 m²  
Kleinkinderspielfläche 905 m² 
Tiefgarage (27,5m²) 4.868 m² 
Kellerfläche (20m²) 3.540 m²

Anlage 1 Geltungsbereich

350 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanLerchenwegin Köln - Bocklemünd / Mengenich
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3 städtebauliches Konzept und Konzeptstudie

5713 Zeichen

Anlage 3
Ohne Maßstab

KÖLN, LERCHENWEG
KONZEPTSTUDIE
BROSCHÜRE ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS EINES VEP-PLANS - JANUAR 2020
IM AUFTRAG VON

2
LAGE IN DER STADT - MAKROEBENE UND MESOEBENE
ERSCHLIESSUNG
Schaffrathsgasse
Lerchenweg
ÖPNV ANBINDUNG
Linie 3
Bus
WESTFRIEDHOFWESTFRIEDHOF
STADTTEILSTADTTEIL
BOCKLEMÜNDBOCKLEMÜND
ÄUSSERERÄUSSERER
GRÜNGÜRTELGRÜNGÜRTEL
A1A1
VENLOER STR.VENLOER STR.
MILITÄRRINGSTRASSEMILITÄRRINGSTRASSE
WESTFRIEDHOFWESTFRIEDHOF
MILITÄRRINGSTRASSEMILITÄRRINGSTRASSE
OLLENHAUERRINGOLLENHAUERRING
STRASSENBAHNSTRASSENBAHN
SCHAFFRATHSGASSESCHAFFRATHSGASSE
STRASSENBAHNSTRASSENBAHN
ST.JOHANNES ST.JOHANNES 
GRUNDSCHULEGRUNDSCHULE
VENLOER STR.VENLOER STR.
HH
HH
HH BUSBUS

3
Gebietsausweisung: 
Wohngebiet
Bebauungsplan:  
nicht vorhanden
Grundstück Heute durch 
einen metallverarbeiten-
den Betrieb genutzt
SCHWARZPLAN UMGEBUNG / FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - M: 1:2.000

4
DAS GRUNDSTÜCK - LERCHENWEG 25
GRUNDSTÜCKSGRÖSSE
~12.870 m²
Bis auf die Wiese im Nordwesten 
ist die Fläche komplett 
versiegelt

5
FOTOS VON PLANGEBIET UND UMGEBUNG
SCHAFFRATHSGASSESCHAFFRATHSGASSE
SCHAFFRATHSGASSE BLICK IN DEN HOFBLICK VOM LERCHENWEG
BAHNSTATION SCHAFFRATHSGASSE LINIE 3

6
VORZUGSVARIANTE LAGEPLAN, M:1:1.000 @ DIN A3 Punktbebauung: Klassisches zweiseitiges Staffelgeschoss
II
I
I
I
I
II
III
I
III
III
I
III
I
II
III
I
II
III
I
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II
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II
II
IIII
II
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II
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I
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II
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II
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I
IIII
I
I
I
IIII
I
I
I
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III+
III+
III+
III+
II
11
WE
12WE
3WE
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14WE
14WE
14WE
ÖffentlicheÖ Spielflächee
860 m²
Feuerwehrzufahr
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III+
11
WE
III+
14
WE
IV
IV
IV
IV
IV
633
WEWE
Kleinkinderspielfläch
erspielf
kind
ip
e
235
m
²
Kleinkinderspielfläche
75
m
²
Außenfläche
Kita
59
5m²Kleinkinderspielfläche
10
5m²
IV
Kleinkinderspielfläche
73m²
Kleinkinderspielfläche
75m²
Kleinkinderspielfläche
75 m²
Kleinkinderspiel
Kleinkinderspielfläche
65
m
²
Kleinkinderspielfläche
55m²
Kleinkinderspielfläche
c
45m²
Kleinkinderspielfläche
75m²
1222oberirdisch
schsch
rdiirdi
bebe
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l.
TG GTGTGTGTTGTG
eckeltdeckecrdecdeerderd
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W
14
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11
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11
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3
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63
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I
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III
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III
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I
I
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65
m
pielfläche
60
m
²
III+III+
III+III+
III+III+
KITA im EG - optional
KITA im EG - optional
III+
III+
III+
III+
III+
III+
IVIV
IVIV
IVIV
IVIV
IVIV
IVIV
IIIIII
II+II+
Kenndaten
Grundstücksgröße ~12.870 m²
davon öffentlicher Spielplatz 860 m²
verbleibendes Nettobauland: 12.010 m²
Grundfl äche 4.300 m²
GF 15.895 m²
davon Vollgeschosse: 14.335 m²
davon Nicht-Vollgeschosse: 1.560 m²
Anteil geförderter WoBau (30%) 4.770 m²
GRZ 0,36
GRZ II 0,79
GFZ 1,11
WE rechnerisch (90m²) 177
WE zeichnerisch 157
Einwohner rechnerisch (2,3/WE) 407
Einwohner zeichnerisch (2,3/WE) 361
Nach rechnerisch ermittelten Werten:
Öffentliche Grünfl äche (10m²) 4.070 m²
Öffentliche Spielfl äche (2m²) 814 m² 
Kleinkinderspielfl äche 905 m²
Tiefgarage (27,5m²) 4.868 m²
Kellerfl äche (20m²) 3.540 m²

7
II
I
I
III
I
III
II
I
II
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I
I
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I
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IV
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WEWE
IV
Kleinkinderspielfläche
45m²
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schsch
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TG GTGTGTGTTGTG
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IIII+II+++II
IVVIVIVV
IIII
I
III III
IIII
I
VORZUGSVARIANTE O.M @ DIN A3 - AUSSENFLÄCHEN / KITA / SPIELEN
Flächennachweise nach 
Koop. Baulandmodell
Öffentlicher Spielplatz:
• 2 m² je Einwohner
• 407 Einwohner
Bedarf: 814 m²
Nachweisbar: 860 m²
Außenfläche Kita (3-Zügig)
• 15-20 Kinder je Gruppe
• 10-12 m² Freiraum je Kind
Min.: 450 m²
Nachweisbar: 595 m²
Mögliche Kitafläche (3-Zügig)
• 210 m² je Gruppe
Min. 630 m² 
Nachweisbar: 770 m²
Kleinkinderspielfläche
• Mindestens 45 m² 
• ab der 6. Wohnung + 5 m² je 
weitere Wohneinheit
• 177 WE
Bedarf: 905 m²
Nachweisbar: 935 m²
Außenfläche
Kita
59
5m²
ÖffentlicheÖ Spielfläc
860 m²
Öffentliche Spielfläche 860 m²
Feuerwehrzufahrt
Außenfläche Kita 595 m²
Kleinkinderspielfläche 
235 m²
III+
12WE
14WE
12WWE
++IIIIIII++III
Mögliche Kitafläche 770 m² (optional)
Parkmöglichkeiten Kita
Kleinkinderspielfläche
75
m
Kleinkinderspielfläche
75 m²
Kleinkinderspiel
pielfläche
60
m
²
Kleinkinderspielfläche
75m²
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Kleinkinderspielfläche
75m²
Kleinkinderspielfläche
73m²
Kleinkinderspielfläche 75 m²
Kleinkinderspielfläche 75 m²
Kleinkinderspielfläche 60 m²
Kleinkinderspielfläche 65 m²
Kleinkinderspielflächen 220 m²
Kleinkinderspielfläc
55m²
Kleinkinderspielfläche
10
5m²
Kleinkinderspielfläche 105 m²
Kleinkinderspielfläche 45 m²
Kleinkinderspielfläche 55 m²
Kleinkinderspielfläche
65
m
²
elfläche
65
m
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5m 10m 15m 20m 25m 30m
 II

8
3,10 9,20 3,50
3,00 13,00 11,00 11,50
2,80
38,00
13,50 16,00 8,50
Spielplatz
Tiefgarage Tiefgarage KellerKeller
3,10 9,20 3,50
3,00 20,00 10,52 3,00 20,00 9,60 3,00 5,46 14,53
89,11
Spielfläche
Tiefgarage KellerKellerKeller Tiefgarage
Schnitt nach Norden M. 1:400
Schnitt nach Westen M. 1:400
VORZUGSVARIANTE @ DINA3 - SCHNITTANSICHT

9
Blick nach OstenBlick nach Norden
Blick nach WestenBlick nach Süden
VORZUGSVARIANTE @ DINA3 - MODELLFOTOS

Beschlussvorlage Ausschuss

4805 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 0240/2020 
Freigabedatum 
19.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet südlich und südöstlich im Hinterland der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der 
Bebauung Schaffrathsgasse 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärring-
straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 484, 
271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-
Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 06.12.2019 hat die PE Lerchenweg GmbH & Co. KG, Holzmarkt 1, 50676 Köln, 
bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Stadtteil 
Bocklemünd in der Innenlage zwischen Lerchenweg, Schaffrathsgasse und Militärringstraße Woh-
nungsbau zu errichten. Geplant ist der Neubau von Geschosswohnungsbau mit insgesamt circa 160 
Wohneinheiten mit einem Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen.  
 
Das Grundstück wurde bis 2017 von einem metallverarbeitenden Betrieb genutzt und wird derzeit 
kleingewerblich und als Lagerstätten zwischengenutzt.  
 
Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewährleis-
tung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausreichend 
neue Wohnungen zu bauen. 
 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin ein städtebauliches Konzept 
erstellt. Es ist eine III- bis IV-geschossige Bebauung geplant. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage 
untergebracht werden. Als Mittelpunkt des neuen Quartiers soll ein zentraler Platz entstehen, der als 
öffentlicher Spielplatz ausgewiesen wird, aber auch als Aufenthalts- und Erholungsfläche für das ge-
samte Quartier dienen soll.   
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt 
werden. Daher wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 
BauGB abgesehen und an anderer Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt werden. 
Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über 
die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwaltung zu un-
terrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern.  
 
Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. 
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
Die Vorhabenträgerin wird im weiteren Verfahren eine Mehrfachbeauftragung mit mehreren geeigne-
ten Büros durchführen, um den Hochbau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wird das vorlie-
gende städtebauliche Konzept von astoc architects and planners als Grundlage dienen.  
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können 
nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission

3 
von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, 
nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereiche 
2 Erläuterungstext 
3 städtebauliches Konzept und Konzeptstudie

Beratungsverlauf (3)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0240/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.02.2020
Erstellt
23.01.2020 10:47