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0568/2024

Ausbauplanung Schulsozialarbeit an Kölner Schulen 2.0

Mitteilung Ausschuss 23.02.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.03.2024, TOP 8.2.3

Anlage 2_Bedingungskatalog Trägerschaft Schulsozialarbeit an Grundschulen

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Anlage 3_Session 3512_2023

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Anlage 1_5 Punkte Programm

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2_Bedingungskatalog Trägerschaft Schulsozialarbeit an Grundschulen

2105 Zeichen

Prozessbeschreibung und Bedingungs katalog 
zur Trägerwahl für Schulsozialarbeits -Stellen 
 
Prozessbeschreibung : 
Die Auswahl eines Trägers für Schulsozialarbeit an Grundschulen wird federführend 
von der Fachdienst stelle Schulsozialarbeit beim Amt für Schulentwicklung 
vorgenommen. Die Grundlage da für ist die Mitteilung 4243/2018  basierend auf einer 
Initiative der LIGA Köln  sowie die Beschlussvorlage 4042/2018 und die 
Bewilligungsbedingungen des Amtes für Schulentwicklung d er Stadt Köln für die 
Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an 
Grundschulen. 
 
Die Ko mmunale trägerübergreifende Koordination Schulsozialarbeit prüft mögliche  
Träger anhand eines Kriterienkatalogs auf ihre Eignung (s.u.). 
 
Die Beauftragung des Trägers erfolgt  in einem gegenseitigen 
Interessenbekundungsprozess zwischen der Fachdiensstelle, der Schule und in Frage 
kommenden Trägern. Der Prozess wird durch die kommunale Koordination 
trägerübergreifender Schulsozialarbeit gesteuert. Sie schlägt der Schule geeignete 
Träger vor.  Die Träger werden bei Einigkeit durch die Kommune beauftragt.  
 
Von Seiten der Schule soll vor der Beauftragung des Trägers ein Schulkonferenz-
beschluss vorliegen. 
 
Von Seiten der Koordination ist auf Ausgewogenheit in der Trägerbeauftragung für 
Schulsozialarbeit zu achten. 
 
Die Träger stimmen die Auswahlverfahren für das einzustellende Personal mit der 
Grundschule ab. 
 
Kriterienkatalog: 
1. Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe, Mitglied in einem Dachverband 
2. Fachlich qualifizierte Fachberatung für Schulsozialarbeit 
3. Möglichkeit von Teamsitzungen für Fachkräfte, bestmöglich räumliche Nähe 
aufgrund des Schulstandortes 
4. Eignung zur Umsetzung der Bewilligungsbedingungen für die Zuwendung der 
Kommune mit Mitteln zur Umsetzung von Schulsozialarbeit 
5. Anerkennung des eigenen Auftrags von Schulsozialarbeit und der Konzeption für 
Schulsozialarbeit in Köln 
6. Fortbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte, Freistellung für Fortbildungen, 
Fachtage und andere relevante Veranstaltungen der Fachgemeinschaft

Anlage 3_Session 3512_2023

19911 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2023 
 3512/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
nicht öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Schulsozialindex NRW und städtische Leitindikatoren 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung ASW 18.09.23 
Bärbel Hölzing (Grüne), TOP 6.5 
Sie habe bereits mehrfach nach dem eigenen Kölner Schulsozialindex gefragt. Sie 
wünscht sich, dass dieser neben dem Landessozialindex aus Transparenzgründen 
mitteilt würde. Sie empfindet es als sehr wichtig, dass Schulen mit erhöhter Not geför-
dert werden. Zudem könne man die Maßnahmen in den Bezirken anders vertreten. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bildungspotentiale durch mehr Chancengleichheit ausschöpfen 
Die sozialindizierte Ressourcenverteilung an Schulen wird von der Verwaltung (z.B. 
Session 3363/2019 Mitteilung zum Ratsbeschluss "Schulsozialindex we iterentwickeln 
und breit anwenden") und vom Land NRW (z.B. Einführung des Schulsozialindex des 
Landes NRW zum SJ 2021/22) umgesetzt und zielt darauf ab, die Bildungsvorausset-
zungen benachteiligter Schüler*innen zu verbessern. Bei Schulsegregation stellt dieses 
Steuerungsprinzip sicher, dass herausgeforderte Systeme stärker gefördert werden als 
weniger herausgeforderte.  
Eine Voraussetzung für gute Steuerungsergebnisse ist, dass schulische Herausforde-
rungen zutreffend gemessen werden. Dabei gehen das Land NRW und die Verwaltung 
unterschiedliche Wege auch aufgrund unterschiedlicher Zugänge zu Datengrundlagen. 
Die vorliegende Mitteilung skizziert die Methoden, vergleicht die Ergebnisse und gibt 
abschließend auf dieser Grundlage E mpfehlungen ab. Eine Liste der Kölner Schulen 
nach den Stufen lt. Schulsozialindex NRW und nach den Anteilen der SGB II -SuS 
(Schätzung) sowie der BuT-SuS im SJ 21/22 ist als Anlage beigefügt. 
Land NRW: Sozialindex für Schulen NRW (kurz: SI NRW) 
Der SI NRW soll Schulen hinsichtlich ihrer sozialen Zusammensetzung differenzieren 
und wurde erstmalig im SJ 21/22 (Datengrundlage: SJ 18/19) von der Landesregierung 
eingesetzt. Eine Aktualisierung des Sozialindex SJ 22/ 23 (Datengrundlage: SJ 22/23) 
wurde dem Landtag am 06.09.23 vorgelegt; die Veröffentlichung der aktuellen Werte 
steht noch aus.

2 
 
Der Index wird für öffentliche allgemeinbildende Schulen  (Primar- und Sekundarbe-
reich) mit Ausnahme von Förderschulen berechnet und verwendet vier Indikatoren: 
 
 Kinder- und Jugendarmut (Schätzung auf Basis der Quote der SGB II Dichte)  
 Anteil der Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache 
 Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland 
 Anteil der Kinder mit LSE1 Förderung im Zusammenhang mit Kinder- u. Jugendarmut  
 
Mit der Aktualisierung wird der Index für die weiterführenden Schulen nur auf Basis der 
Daten der Sekundarstufe I bestimmt, um eine Vergleichbarkeit mit den Schulformen 
ohne Sekundarstufe II herzustellen. Die Zuweisung zu ein er Stufe erfolgt mit Einord-
nung der Schulen auf der Grundlage ihrer Sozialindexwerte in neun gleich breite Stufen. 
Eine alternative Zuordnung zu den Stufen wird im Rahmen der Evaluation und Aktuali-
sierung des Sozialindex diskutiert 2 mit dem Ziel, dass weni ge „Ausreißerschulen“ die 
anderen Schulen nicht mehr in die Stufen mit geringerer Belastung verdrängen.  
Insgesamt befinden sich lt. SI NRW für das SJ 22/23 (bei gleichen Stufenbreiten) mehr 
Schulen in den höheren Stufen aufgrund der Veränderung der Datengrundlage (Sekun-
darstufe I) und aufgrund der steigenden Tendenz bei den Indikatoren „vorwiegend nicht 
deutsche Familiensprache“ und „eigener Zuzug“.3 
Stadt Köln: Leitindikator Armut für Kölner Schulen  
Leitindikator (Armut) statt Index (Armut, Inklusion, Migration) 
Ausgangspunkt der Überlegungen ist der laut Studienlage starke Zusammenhang zwi-
schen Armut und Bildungsbenachteiligung. Auf eine Indexbildung unter Berücksichti-
gung der Indikatoren „sonderpädagogischer Förderbedarf“ und „Migrationsgeschichte“ 
wird verzichtet, weil zusätzliche Erkenntnisse in Bezug auf eine Abbildung der armuts-
induzierten Bedarfslagen der Schulen nicht gesehen werden und Fehlanreize4 vermie-
den werden sollen; hierzu im Einzelnen:   
Die überwiegende Mehrheit der Lernenden mit sonderpä dagogischem Förderbedarf 
werden aufgrund einer Lern - und Entwicklungsbeeinträchtigung gefördert und leben 
häufig in familialen Risikolagen, die von Armut gekennzeichnet sind. Diese Schüler*in-
nengruppe ist folglich Bestandteil von Armutsbetrachtungen. Der M igrationsstatus 
selbst ist nicht Ursache für Schwierigkeiten beim Bildungserfolg, sondern die in dieser 
Bevölkerungsgruppe kumulierenden sozioökonomischen Härten. Darauf weist die Au-
torengruppe Bildungsberichterstattung hin (Bildung in Deutschland 2020, Se ite 43). 
Dementsprechend sind auch Lernende mit Migrationsstatus Bestandteil der Bedarfser-
mittlung, insofern sie in Armut leben und dementsprechend bildungsbenachteiligt sein 
könnten.5   
                                                 
1 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Lernen, soziale -emotionale Entwicklung, Sprache  
2 Hypridmodell: 5% der Schulen mit den höchsten Indexwerten werden der höchsten Stufe 9 zugeordnet; alle 
anderen Schulen werden in acht gleich breite Klassen eingeteilt  
3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -1568.pdf  
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -1569.pdf 
4 Siehe hierzu die Ausführungen zum Ressourcen -Etikettierungs-Dilemma im Monitoringbericht „Inklusionsent-
wicklung an Kölner Schulen“ Session 3668/2022; https://ratsi nformation.stadt -koeln.de/get-
file.asp?id=905511&type=do  
5 Monitoringbericht 2018: allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs – bildungsstatistische Analysen und 
kommunale Steuerungsansätze (Session 3779/2018), Seite 7 f und Seite 27 f.

3 
 
Armut anhand des SGB II-Bezugs (Schätzung!) messen.  
Der Bezug von So zialgeld (SGB II) wird häufig als Indikator für Armut verwendet. Da 
diese Daten für Schüler*innen nicht vorliegen, müssen Schätzungen vorgenommen 
werden. Seit 2017 wendet das Amt für Statistik und Stadtentwicklung ein Schätzverfah-
ren für den SGB II - Bezug von Schülern*innen angelehnt an eine wissenschaftliche 
Begleitforschung der Ruhr-Universität Bochum an. Dabei konnte die Genauigkeit der 
Schätzungen durch eine Anpassung der Datengrundlage  deutlich erhöht werden: die 
SGB II-Dichten an den Schulstandorten wurden durch Dichtewerte an den Wohnorten 
ersetzt und außerdem die Dichtewerte deutlich kleinräumiger ermittelt (20.000 Her-
kunftsblockabschnitte, zuvor: 350 Herkunfts-Stadtviertel). So war e s möglich, die Qua-
lität des Schätzverfahrens zu optimieren und Schulsegregation in Köln realistischer ab-
zubilden. Aufgrund geänderter Anforderungen an den Datenschutz seitens der Bunde-
sagentur für Arbeit stehen den Kommunen seit 2019 die SGB II -Quoten nur noch auf 
der Ebene der 570 statistischen Quartiere zur Verfügung, was zu Lasten der Schätzqua-
lität kommunaler Berechnungen gegangen ist.  
Grundsätzlich sind Schätzungen des SGB II -Bezugs umso ungenauer je heterogener 
sich die sozioökonomische Situation der  jungen Menschen im Referenzraum darstellt 
und je ausgeprägter das segregative Schulwahlverhalten ist. 
Armut durch BuT-Bezugs messen - Vergleich mit SGB II-Schätzung  
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Leitindikators „Armut“  für eine chancenaus-
gleichende Ressourcensteuerung hat die Verwaltung ämter - und dezernatsübergrei-
fend6 in die Weiterentwicklung einer geeigneten Messung von schulscharfer Armut in-
vestiert und bereitet inzwischen Leistungsdaten nach dem Bildungs - und Teilhabege-
setz von Kölner Schülern*innen der Jg. 1 bis 13 schulscharf (kurz: BuT -SuS) auf7.  
 
Maßgeblich für die Qualität der Datengrundlage ist eine hohe Inanspruchnahme von 
BuT-Leistungen durch anspruchsberechtigte Schüler*innen. Im Primarbereich kann 
hiervon ausgegangen werden, weil der überwiegende Teil der Grundschüler*innen am 
gemeinsamen Mittagessen teilnimmt. Dagegen nehmen im Sekundarbereich zwar viele 
ältere Schüler*innen nicht mehr am Mittagessen teil, jedoch fallen mehr BuT-Leistungen 
für die Bereiche Lernförderung und Klassenfahrten an. Insgesamt kann von einer hohen 
Inanspruchnahme von BuT-Leistungen ausgegangen werden. Für Schulen, die auf-
grund geringer Inanspruchnahmen als „reicher“ eingestuft werden und weniger Res-
sourcen erhalten, mag dies als zweckmäßiger Anreiz für das Schließen von Leistungs-
lücken durch eine entsprechende Beratung der Schüler*innen und ihrer Eltern gesehen 
werden.  
 
Ein bedeutender Vorteil dieser Datengrundlage ist, dass Segregation an Kölner Schulen 
aufgrund von selektivem Schulwahlverhalten exakt abgebi ldet wird. Auf Schätzungen 
                                                 
6 Amt für Soziales , Arbeit und Senioren: elektronisches Berechnungs - und Zahlungsverfahren A -KDN als Daten-
quelle, 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Datenverarbeitung und –aufbereitung  
Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung: konzeptionelle Ko ordination und Verwertung 
im Kontext von Ressourcensteuerung  
7 Mitteilung zum Ratsbeschluss der Sitzung am 21.05.2019 „Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwen-
den“ (Session 3363/2019)

4 
 
und damit verbundene Verzerrungen kann verzichtet werden. Zudem wird „Armut“ um-
fassender gemessen: zusätzlich zu Ansprüchen, die aus dem Rechtskreis SGB II (rd. 
70% der BuT -SuS im SJ 21/22) begründet werden, werden Ansprüche nach  den 
Rechtskreisen SGB XII, AsylbLG, Wohngeld (rd. 15% der BuT -SuS im SJ 21/22) und 
Kinderzuschlag nach BKGG (rd. 9% der BuT im SJ 21/22) berücksichtigt. Dementspre-
chend liegt der Durchschnittswert im SJ 21/22 für den BuT -Bezug mit 26% über dem 
geschätzten SGB II-Bezug mit 21,8%.  
 
Ein Vergleich der schulformspezifischen Durchschnittswerte des geschätzten SGB II -
Bezugs und des BuT -Bezugs für das SJ 21/22 zeigt plausible Ergebnisse: so unter-
schreitet der Mittelwert des Anteils BuT-SuS an Kölner Gymnasien den  Mittelwert aller 
Schulen (7,4% zu 26%) stärker als beim SGB II-Konzept (14,9% zu 21,8%) und umge-
kehrt liegt der Mittelwert der Kölner Hauptschulen beim BuT -Konzept sehr viel deutli-
cher über dem Mittelwert (48,1% zu 26%) als beim SGB II -Konzept (33,4% zu 2 1,8%, 
siehe Tab. 1).  
 
TAB. 1: MITTELWERTE DER INDIKATOREN „GESCHÄTZTER SGB II-BEZUG VON LERNENDEN“ UND „BUT-BEZUG 
VON LERNENDEN“ INSGESAMT UND DIFFERENZIERT NACH SCHULFORM, JG. 1 BIS 13, SJ 21/22: 
 
 
Ein Blick auf die Einzelwerte der Schulen: Mit nur eine r Ausnahme (Gymnasium Neue 
Sandkaul: Rang 211 lt. SGB II -Konzept und Rang 206 lt. BuT -Konzept) werden alle 
Gymnasien vom BuT-Konzept als armutsbedingt weniger stark herausgefordert abge-
bildet als vom SGB II-Konzept. Besonders starke Veränderungen sehen wir zum Bei-
spiel bei den folgenden Schulen (siehe Markierung 
   im Anhang): 
 Stadtgymnasium Porz:   Rang 86 (SGB II) und Rang 172 (BuT) 
 Rheingymnasium:    Rang 79 (SGB II) und Rang 156 (BuT) 
 Gymnasium Schauterstr.:  Rang 121 (SGB II) und Rang 189 (BuT).  
 
9 von 13 Hauptschulen werden vom BuT-Konzept als stärker bzw. nahezu gleich stark 
herausgefordert dargestellt. Eine deutlich stärkere Herausforderung wird zum Beispiel 
für die GHS Bonner Str. festgestellt (Rang 35 (SGB II) und Rang 9 (BuT)). Allerdings 
stellt das BuT-Konzept für drei Hauptschulen auch deutlich geringere Herausforderun-
gen fest; dies sind (siehe Markierung 
  im Anhang): 
 GHS Heerstr.:    Rang 48 (SGB II) und Rang 130 (BuT) 
 KHS Großer Griechenmarkt:  Rang 81 (SGB II) und Rang 117 (BuT) 
 KHS Falckensteinstr.:   Rang 17 (SGB II) und Rang 47 (BuT) 
 
46 Grundschulen werden nach dem BuT -Konzept als weniger stark heraus gefordert

5 
 
abgebildet als nach dem SGB II -Konzept und 94 Grundschulen als stärker herausge-
fordert. Auffallend hier, dass es sich bei 50% (23 KGS’sen von 46 GS insgesamt) der 
lt. BuT-Konzept weniger stark herausgeforderten Grundschulen um katholische Grund-
schulen handelt, während lediglich rd. 28% (26 KGS’sen von 94 GS insgesamt) der 
stärker herausgeforderten Grundschulen katholische Grundschulen sind. Deutlich we-
niger stark herausgefordert sind z.B. (siehe Markierung  
   im Anhang): 
 KGS Alte Wipperfürther Str.:  Rang 51 (SGB II) und Rang 116 (BuT) 
 KGS Vogelsanger Str.:   Rang 133 (SGB II) und Rang 200 (BuT) 
 KGS Forststr.:    Rang 134 (SGB II) und Rang 191 (BuT) 
 KGS Altonaer Str.:   Rang 127 (SGB II) und Rang 179 (BuT) 
 KGS Kapitel Str.:   Rang 11 (SGB II) und Rang 62 (BuT) 
Vergleich SI NRW und BuT-SuS 
Tabelle 2 zeigt die Verteilung der Kölner Schulen auf die Stufen des SI NRW: so fällt 
eine Hauptschule in die Stufe 9, was mit Rang 1 der Rangordnung städtischer Indika-
toren (Rang 1: Schule mit höchstem Anteilswert) korrespondiert. Drei Schulen fallen in 
die Stufe 8 (eine Grundschule und zwei Hauptschulen), was mit den Rängen 2 bis 4 der 
städtischen Rangordnungen korrespondiert. In Stufe 7 fallen 11 Schulen (sieben Grund-
schulen und vier Hauptschulen), dies entspric ht den Rängen 5 bis 15 und in Stufe 6 
fallen 15 Schulen (Ränge 16 bis 30). Für den Vergleich des SI NRW mit den städtischen 
Indikatoren wurden die Ränge 1 bis 30, was mit den Stufen 6 bis 9 lt. SI NRW korres-
pondiert, in der Tabelle 2 und im Anhang entsprechend farblich kenntlich gemacht.   
 
TAB. 2: VERTEILUNG DER KÖLNER SCHULEN AUF DIE STUFEN DES SI NRW UND ZUORDNUNG DER RÄNGE ZU 
DEN STUFEN DES SI NRW 
 
*DIE STÄDTISCHE RA NGORDNUNG SGB II-SCHÄTZUNG UMFA SST 220 SCHULEN, DIE RA NGORDNUNG BUT UMFA SST 217 SCHULEN (ES 
FEHLEN : GGS KRETZER STR, RS PLA NCKSTR., KGS BERNHA RD-LETTERHA US-STR.) UND DER SI NRW UMFA SST 218 SCHULEN (ES FEH-
LEN: GE DELLBRÜCKER MA USPFA D UND BERRENRA THER STR., DIE NA CH DEM SJ 18/19 ERRICHTET WURDEN ). 
 
Exemplarisch werden im Folgenden die 15 Kölner Schulen der Stufen 7 bis 9 (SI NRW) 
mit den Einschätzungen nach dem städtischen Leitindikator BuT abgeglichen:  
 
Identische Einschätzung (SI NRW und BuT) bei fünf Schulen: 
 GGS Konrad-Adenauer-Str.:  Stufe 8 (SI NRW) und Rang 2 (=Stufe 8) 
 GGS Breitenbachstr.:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 5 (=Stufe 7) 
 GHS Bonner Str.:    Rang 7 (SI NRW) und Rang 9 (=Stufe 7) 
 KGS Langemass:    Stufe 7 (SI NRW und Rang 10 (=Stufe 7) 
 GGS Zehnthofstr.:    Stufe 7 (SI NRW) und Rang 13 (=Stufe 7)

6 
 
 
Vergleichbare Einschätzungen (SI NRW und BuT) bei fünf Schulen: 
Differenz: 1 Stufe: 
 GHS Ringelnatzstr.:   Stufe 8 (SI NRW) und Rang 8 (=Stufe 7) 
 GHS Karl-Marx-Allee:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 3 (=Stufe 8) 
 GGS An St. Theresia:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 4 (=Stufe 8) 
 GHS Tiefenthalstr.:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 16 (=Stufe 6) 
 GGS Kapitelstr.:    Stufe 7 (SI NRW) und Rang 29 (=Stufe 6) 
 
(stark) abweichende Einschätzungen (SI NRW und BuT) bei fünf Schulen*: 
Differenz: 2 Stufen: 
 GHS Helene-Weber-Platz:  Stufe 8 (SI NRW) und Rang 16 (=Stufe 6) 
 GGS Merianstr. I:    Stufe 7 (SI NRW) und Rang 1 (=Stufe 9) 
 
Differenz: 3 und mehr Stufen: 
 KHS Falckensteinstr.:   Stufe 9 (SI NRW) und Rang 47 (= Stufe 5) 
 GGS Buschfeldstr.:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 71 (=Stufe 4) 
 GHS Bilderstöckchen:   Stufe 7 (SI NRW) und Rang 54 (= Stufe 4) 
 
Stufen 7 bis 9 lt. BuT stark abweichend zur Einschätzung lt. SI NRW*: 
 GGS Görlinger Zentrum:   Stufe 3 (SI NRW) und Rang 6 (=Stufe 7) 
 GGS Heßhofstr.:    Stufe 3 (SI NRW) und Rang 14 (=Stufe 7) 
 GGS Europaring:    Stufe 5 (SI NRW) und Rang 7 (=Stufe 7) 
 
*Zu den (stark) abw eichenden Einschätzungen siehe Markierung 
  im Anhang.) 
Fazit und Empfehlung: 
 Armut von Schülern*innen anhand des BuT-Bezugs messen: Armut wird ge-
nauer (echter Leistungsbezug/keine Schätzung) und umfassender (SGB II, SGB 
XII, AsylbLG, Kinderzuschlag nach BKGG, Wohngeld) abgebildet als anhand 
des geschätzten SGB II-Bezugs. Die Inanspruchnahme von BuT -Leistungen ist 
hoch, die Qualität der Datengrundlage somit ausreichend. Signifikante Abwei-
chungen zwischen Inanspruchnahme und Anspruchsberechtigung bei einzelnen 
Schulen kann über Konsequenzen im Rahmen der Ressourcenverteilung wün-
schenswerte Anreize auf der Ebene der Schulen setzen. Abweichungen zur SGB 
II-Schätzung sind plausibel erklärbar.  
 
 Verzicht auf Indexbildung zugunsten anlassbezogener transparenter Ana-
lysen: Auf der kommunalen Ebene ist eine separate Darstellung der Indikatoren 
Armut, sonderpädagogischer Förderbedarf und Migrationsgeschichte aus Grün-
den der Transparenz einer Indexbildung vo rzuziehen. Schulscharfe Daten über 
sonderpädagogische Förderbedarfe und Migrationsgeschichten können und sol-
len anlassbezogen auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik hinzugezogen 
werden. 
 
 Ressourcensteuerung bei Grund - und weiterführenden Schulen au f der

7 
 
Grundlage des SI NRW und des städtischen Leitindikators BuT vornehmen: 
Vielfach kommen die Konzepte zu gleichen oder vergleichbaren Ergebnissen. In 
diesen Fällen kann anhand des städtischen Leitindikators eine Priorisierung der 
Schulen, die sich inne rhalb einer Stufe nach SI NRW befinden, vorgenommen 
werden. Deutlich voneinander abweichende Einschätzungen können eine diffe-
renzierte Betrachtung der Einzelindikatoren des Schulsozialindex und der Leis-
tungsdaten BuT erforderlich machen. Die Überlegenheit der Messinstrumente 
kann für jeden Einzelfall entschieden werden. 
Für den Bereich der Berufskollegs können herausgeforderte Jugendliche unmit-
telbar über die Bildungsgänge im sogenannten Übergangssystem in den Blick 
genommen werden und bei Förderschülern*innen geben die festgestellten För-
derschwerpunkte der Lernenden konkrete Hinweise auf Unterstützungsbedarfe. 
In beiden Fällen ist der Umweg über die Messung von Armut nicht erforderlich.  
Die Frage, ob Grundschulen und weiterführende Schulen gleich behandelt in ei-
ner Rangordnung priorisiert werden sollten und ob die Anteile oder die absoluten 
Zahlen, welche die Größe des Systems berücksichtigt, geeigneter ist, kann nur 
im Kontext der konkreten Verteilungsfrage beantwortet werden. 
 
 Schulscharfe Indikatoren und  Rangordnungen nicht öffentlich machen: 
Schulsegregation wird stark von der sozialräumlichen Segregation geprägt und 
nimmt durch die elterliche freie Schulwahl weiter zu. Schulwahlanalysen zeigen, 
dass mit zunehmendem Sozialstatus der Familien die Wahrscheinlichkeit steigt, 
sich gegen eine sozial benachteiligte Schule zu entscheiden zugunsten einer 
nach elterlicher Einschätzung privilegierteren Schule. Hierfür werden z.T. auch 
längere Schulwege in Kauf genommen. Um die Schulsegregation nicht weiter zu 
verstärken wird empfohlen, an der bisherigen Praxis festzuhalten und die kom-
munalen schulscharfen Armutsdaten nicht öffentlich zu machen. Dies auch vor 
dem Hintergrund, dass die kommunalen Indikatoren die Unterschiede in der Köl-
ner Schullandschaft sehr viel deutlicher zu Tage treten lassen als der Landesso-
zialindex NRW mit seiner Einteilung in neun Sozialindexstufen. 
 
 Ausblick „Kindergrundsicherung“: Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 8 
die bisherigen Hilfen Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürger-
geld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs - und Teilhabepakets zusammen-
fassen. Die Kindergrundsicherung wird die zentrale Leistung für Kinder und soll 
ihr Existenzminimum decken. Welche Konsequenzen sich hieraus für die schul-
scharfe Messung von Armut ergeben, bleibt abzuwarten. 
 
Gez. Voigtsberger 
                                                 
8 Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesfamilienministerium erarbei tet und vom Bundeskabinett am 27.09.23 
beschlossen. Nun muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. 
(https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/fa milie/familienleistungen/die -neue-kindergrundsicherung -eine-leis-
tung-fuer-alle -kinder -228230 , abgerufen am 30.10 -23)

Anlage 1_5 Punkte Programm

2157 Zeichen

Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Kooperation von 
Schulsozialarbeit und Schule und Voraussetzungen für die 
Einrichtung einer Stelle Schulsozialarbeit an einer Schule 
 
Voraussetzungen : 
 Akzeptanz und Respekt vor der jeweils anderen Profession und die damit 
verbundene Klarheit der Aufgaben in Schule arbeitender 
Schulsozialarbeiter*innen und deren selbstbestimmtes Arbeiten 
 regelmäßige Jour Fixes der Fachkraft mit der Schulleitung und in größeren 
Abständen der Fachberater*in mit der Schulleitung 
 möglichst eigener Raum bzw. fester Raum für Beratungen als 
Mindeststandard 
 erklärter Wunsch der Schulgemeinschaft in Form eines 
Schulkonferenzbeschlusses, der bestätigt,  mit einem*r Schulsozialarbeiter*in 
kooperieren zu wollen 
 
Das 5-Punkte-Programm: 
 
1. Sind die genannten Voraussetzungen an der Schule gegeben, sollte die Schule 
ihren Bedarf an einer Stelle Schulsozialarbeit in schriftlicher Form darlegen und 
darin auch die Besonderheiten der Schule dem Fachbereich vorstellen. 
 
2. Kommt eine Schule nach den indikatorengeleiteten Überlegungen in Frage (siehe 
Punkt 3, Session 0568/2024), nimmt die zuständige Fachberatung der 
Fachdienststelle Schulsozialarbeit Kontakt auf und eruiert die Voraussetzungen in 
einem Leitfadeninterview mit der Schulleitung. 
 
3. Die Fachberatung sollte zudem die Möglichkeit erhalten, in einer 
Lehrer*innenkonferenz das Aufgabengebiet d er Schulsozialarbeit vorzustellen. 
 
4. Im Leitungsteam der Schulsozialarbeit wird abschließend beraten, inwieweit die 
notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. In Zusammenarbeit mit der 
Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird entschieden, ob die 
Schule den Zuschlag erhält. 
 
Bei Doppelbesetzung an Grundschulen wird definiert, ob die Ressource als 
weitere Schulsozialarbeiter*innen-Stelle eingerichtet wird oder ob die Schule zum 
Familiengrundschulzentrum weiterentwickelt werden kann und möchte. Die 
Ressource würde dann als FGZ-Leitung eingesetzt. 
 
5. Die Schule wird vom Fachbereich informiert, ob eine Stelle zur Verfügung gestellt 
wird oder welche o. g. Voraussetzungen zunächst entwickelt werden müssen.

Mitteilung Ausschuss

14486 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer           23.02.2024 
 0568/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
 
Qualitative und quantitative Ausbauplanung Schulsozialarbeit an Kölner Schulen 2.0 
1. Hintergrund 
Kommunale Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 
150 Schulen aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der 
Schule bewährt. 
Mit dem bundesweiten Stellenausbau 2012 und dem stetigen Ausbau der Schulsozialarbeit in 
Köln sind die Bedeutung und das Erfordernis der sozialen Arbeit an den Schulen deutlich ge-
worden. Für die Schulsozialarbeit steht das Wohl der Schüler*innen im Fokus. Gemäß ihrem 
Bildungsauftrag blickt sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen, fördert und achtet 
selbstbestimmte Entscheidungen, öffnet das gesellschaftlich-kulturelle Leben für alle, hebt die 
Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervor und trägt zum Demokratiever-
ständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. 
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Lebenszeit in 
der Schule verbringen und der Kompensation ungleicher Bildungschancen eine hohe Bedeu-
tung beigemessen wird, ist es wichtig, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule ineinan-
dergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. Das setzt eine gegenseitige Akzep-
tanz der unterschiedlichen Professionen und einen beiderseitigen Kooperationswillen voraus. 
In den letzten Jahren sind sukzessive verschiedene Tätigkeitsprofile für Sozialarbeitende in 
Schulen durch das Land NRW inhaltlich und als Stellenressourcen in Schulen eingebracht wor-
den. Auch hier bedarf es einer professionellen Kooperation, damit kommunale und landesseitig 
eingesetzte Ressourcen optimal wirken und bei den Kindern und Jugendlichen ankommen kön-
nen. 
Seitdem der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 13.09.2018 die Stärkung der Schulsozi-
alarbeit in einem Dringlichkeitsantrag (AN/1320/2018) beschlossen hat und die Verwaltung da-
mit beauftragte, ein Konzept zur kurz- bis mittelfristigen Ausbauplanung zu erstellen, wurde den 
beteiligten politischen Gremien die Ausbauplanung und Weiterentwicklung regelmäßig vorge-
legt. Diese Mitteilung schließt an die Vorlagennummer 3014/2019 (Mitteilung im ASW 
09.09.2019, im JHA am 17.09.2019) und Vorlagennummer 1462/2020 (Mitteilung i m ASW 
25.05.2020, im JHA 09.06.2020) an. 
 
2. Darstellung der aktuellen Situation 
2.1  Inhaltliche Aspekte

2 
 
Die Stadtverwaltung setzt seit den 70er Jahren allgemeine Schulsozialarbeit in Köln um. Im 
Jahr 2020 ist das Aufgabenfeld der Koordination von Familiengrundschulzentren (im Folgenden 
FGZ genannt) hinzugekommen. Derzeit werden durch die Dienststelle direkt 71,5 Vollzeitäqui-
valente an Förderschulen und weiterführenden Schulen eingesetzt, 14 FGZ sowie 99 Stellen 
Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft an Grundschulen koordiniert und gefördert. 
Im Stadtgebiet sind durch das Land NRW sukzessive weitere sozialarbeiterische Fachkräfte mit 
bestimmten Aufgabenstellungen oder Zielgruppen an Schulen eingesetzt worden. Inzwischen 
wirken Sozialarbeitende mit unterschiedlichen Stellenprofilen in Schulen mit, denen spezielle 
Zielgruppen oder thematisch definierte Aufträge zugeordnet sind. Dabei fallen laut Landeser-
lassen/Förderrichtlinien und den Vorgaben von Fachverbänden folgende Stellen unter die all-
gemeine S chulsozialarbeit: 
 
- Kommunal geförderte/finanzierte Stellen Schulsozialarbeit an allen Schulformen1 
- Landesstellen Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Hauptschulen und Berufskollegs 
(BASS 21-13 Nr. 6 und vor 2008 bereits eingestellte Schulsozialarbeiter*innen im Lan-
desdienst)  
- MPT Integration durch Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an Grund-
schulen und Berufskollegs (BASS 21-13 Nr. 9) 
 
In Köln arbeiten Fachkräfte mit diesen Stellenprofilen auf Basis des „Trägerübergreifenden Kon-
zepts Schulsozialarbeit in Köln“ von 2022. Für Grundschulen in Stadtteilen mit erhöhten Armuts- 
und Bildungsrisiken hat die Stadtverwaltung die besonderen Herausforderungen gesehen und 
unterstützt über den Einsatz von allgemeiner Schulsozialarbeit hinaus auch die Weiterentwick-
lung der Grundschulen zu FGZ. 
 
2.2  Stand des Ausbaus von Schulsozialarbeit und FGZ 
Wie in der Mitteilung 3014/2019 formuliert, wurden alle Schulen mit überdurchschnittlicher Ar-
mutsbelastung (anhand damals vorliegenden Angaben zu Anteil und Anzahl von Schüler*innen 
im SGB II Bezug) mit mindestens einer Stelle Schulsozialarbeit versorgt. Seit 2019 wurden 19 
weitere Stellen an Schulen zugesetzt.  
Der aktuelle Stand der Versorgung umfasst 152 Schulen (teils mit zwei Schulstandorten, teils 
mit Doppelbesetzungen), an denen kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingesetzt wird o-
der eine Entwicklung der Schule zu einem FGZ (zurzeit an 13 Grundschulen) stattfindet. Die 
Kommune erhält für den Einsatz der Fachkräfte an 98 Schulen anteilig Fördermittel des Landes 
NRW. Dies gilt auch für die Stelle der kommunalen trägerübergreifenden Koordination Schulso-
zialarbeit sowie für die Koordination der FGZ, die beide in der Fachdienststelle beim Amt für 
Schulentwicklung verortet sind.  
Der Stadtverwaltung sind 43 Schulen im Kölner Stadtgebiet bekannt, an denen allgemeine 
Schulsozialarbeit in direkter Trägerschaft des Landes NRW eingesetzt ist. An einigen Schulen 
ist so eine Doppelbesetzung durch kommunale und Landesbedienstete gegeben, wo in enger 
Kooperation die umfangreichen Aufgaben aufgeteilt werden können. 
 
2.3 Entwicklung auf Landes und Bundesebene 
Mit einem Runderlass (– 524-6.08.01-162765 – vom 22.09.2021) hat das Ministerium für Schule 
und Bildung in NRW die anteilige Förderung von Schulsozialarbeit in kommunaler und freier 
Trägerschaft sichergestellt, die 2015 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregie-
rung hervorgegangen ist. Eine im Jahr 2021 angekündigte Neustrukturierung von Schulsozial-
arbeit in NRW wurde durch die Landesregierung bisher nicht final beschlossen. Die Richtlinien 
gelten bis zum 31.07.2025. 
                                                 
1 Lt. Förderrichtlinien für Schulsozialarbeit des Amtes für Schulentwicklung Köln, und/oder der Förder-
richtlinien für Schulsozialarbeit des MSB in NRW

3 
 
Die aktuelle Bundesregierung hat das „Startchancenprogramm“ angekündigt, das zum Schul-
jahr 24/25 aufgenommen wird. Hierin sind Gelder u. a. für Stellen Schulsozialarbeit an allge-
meinbildenden Schulen vorgesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Verteilung von Stellen für 
Köln aus dem Startchancenprogramm noch nicht veröffentlicht. Das Programm wird eine Lauf-
zeit von 10 Jahren haben. 
Sowohl die Förderrichtlinien für Schulsozialarbeit des Landes NRW, als auch die Förderrichtli-
nien für FGZ des Landes NRW sehen eine Besetzung von Schulen entlang des Schulsozialin-
dex des Landes NRW vor. 
 
3. Ausbauplanung 
Der Rat hat am 21.05.2019 die Zielsetzung formuliert, „eine kindgerechte Verteilung von Res-
sourcen an Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhinderung von 
Bildungsarmut“ umzusetzen (Antrag AN/0474/2019 und Änderungsantrag AN/0737/2019).  
Diese Zielsetzung wurde von der Verwaltung für eine der zentralen kommunalen Bildungsres-
sourcen „Schulsozialarbeit“ durch Diskussionsvorschläge konkretisiert (Mitteilung „Konzeptio-
nelle Überlegungen zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit an Kölner Schulen unter Berück-
sichtigung der besonderen sozialen Lagen der Schulen, Session 3014/2019). Dabei berück-
sichtigt wurde die Armutsbelastung der Schulen, die über Anzahl und Anteil des geschätzten 
SGB II-Bezugs ihrer Schüler*innen gemessen wurde und ergänzend zu qualitativen Überlegun-
gen leitend bei der Verteilung von Schulsozialarbeit seit 2019 war.  
Die aktualisierte Ausbauplanung knüpft hieran an und empfiehlt die Berücksichtigung des 
Schulsozialindex NRW als Leitindikator. In Ergänzung hierzu können städtische Indikatoren, in 
erster Linie die Kennzahl „Anzahl der Lernenden mit Bezug von Leistungen nach dem Bildungs- 
und Teilhabegesetz je Schulsozialarbeiter*in“ in die Steuerungsentscheidung einfließen (für 
eine ausführliche Darstellung des Schulsozialindex NRW und städtischer Indikatoren siehe 
Session 3512/2023 in der Anlage2). 
Für Berufskollegs und Förderschulen berechnet das Land NRW keinen Schulsozialindex. Unter 
der Annahme, dass besonders herausgeforderte Schüler*innen in erster Linie im Übergangsys-
tem der Berufskollegs3 lernen, wird eine Priorisierung der Schulen auf der Grundlage der Anzahl 
Schüler*innen in den entsprechenden Bildungsgängen empfohlen. Alle städtischen Förderschu-
len (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache Primarstufe, emotionale und soziale Entwicklung, 
geistige Entwicklung) verfügen über Schulsozialarbeit; es handelt sich bei diesen Schulen um 
vergleichsweise kleine Systeme, deren Ausstattung mit Schulsozialarbeit auskömmlich ist. 
 
4. Qualitätskriterien im Zuge eines Ausbaus von Schulsozialarbeit 
Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Schulsozialarbeit oder eine erfolgreiche Weiterent-
wicklung zum FGZ werden über die objektivierbare Bemessungsgrundlage hinaus qualitative 
Kriterien notwendig. Um die eingesetzten Ressourcen in den Schulen wirksam werden zu las-
sen und qualitativ abzusichern, wurden entsprechende Vorgehensweisen entwickelt. 
 
4.1 Qualitätsprozess beim Einsatz einer Stelle Schulsozialarbeit 
Sofern eine Schule anhand der Indikatoren für die Besetzung mit einer Stelle Schulsozialarbeit 
vorgesehen ist, erfolgt unter Einbezug der Schulleitung/des Kollegiums und der Schulgemein-
schaft eine gemeinsame Abstimmung zu den Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Ko-
operation. Dazu dient ein „5-Punkte Programm“ auf der Grundlage der Konzeption für Schulso-
zialarbeit in Köln (siehe Anlage „5-Punkte-Programm“). 
                                                 
2 Die Anlage zur Mitteilung Session 3512/2023 enthält schulscharfe Quoten nach SGB -II-Schätzung 
und nach BuT, weshalb die V orlage in der Sitzung am 20.11.2023 im nicht öffentlichen Teil beraten 
wurde. Für eine Beratung in öffentlicher Sitzung wurde die Anlage entfernt.  
3 An Berufsschulen können junge Menschen in Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 
nachholen und an Berufsfachschulen den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bzw. die Fachoberschulreife. Zudem w erden im 
Übergangssystem berufliche Kenntnisse vermittelt.

4 
 
 
4.2 Sicherung der Qualitätsstandards durch die Organisationsstruktur  
Mit weiteren Stellenzusetzungen im Fachbereich Schulsozialarbeit/Familiengrundschulzentren 
ist es notwendig, auch die qualitätssichernde Organisationsstruktur entsprechend anzupassen. 
Derzeit arbeiten die Fachkräfte für Schulsozialarbeit in fünf Teams. Die Teamleitung übernimmt 
jeweils ein*e Fachberater*in. Die Fachberater*innen sorgen für den Kontakt mit den Schulen, 
garantieren den Austausch innerhalb eines Fachkräfteteams, begleiten die einzelnen Schulso-
zialarbeiter*innen fachlich-inhaltlich und sind insbesondere in Krisen ansprechbar. Auch die 
Träger der Schulsozialarbeit sind verpflichtet, eine Fachberatung für ihre Fachkräfte der 
Schulsozialarbeit sicher zu stellen. 
Regelmäßige Fortbildungen und Coachings sind für die Fachkräfte wie für die Fachberater*in-
nen ebenso erforderlich wie eine adäquate digitale Ausstattung des Arbeitsplatzes in Schule. 
 
4.3 Trägerschaft für Schulsozialarbeit an Grundschulen 
Die Auswahl eines Trägers für Schulsozialarbeit an Grundschulen wird federführend von der 
Fachdienststelle beim Amt für Schulentwicklung vorgenommen. Die Grundlage dafür ist die Mit-
teilung 4243/2018 basierend auf einer Initiative der LIGA Köln sowie die Beschlussvorlage 
4042/2018 und die Bewilligungsbedingungen des Amtes für Schulentwicklung der Stadt Köln 
für die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an 
Grundschulen. 
Entsprechend der Beauftragung durch die Ausschüsse (4042/2018) hat die Verwaltung einen 
transparenten Bedingungskatalog für die Beauftragung durch die Kommune erstellt und darüber 
hinaus den qualitativen Prozess der Beauftragung definiert (siehe Anlage „Bedingungskatalog 
Trägerschaft Schulsozialarbeit an Grundschulen“). 
 
4.4 Weiterentwicklung von Grundschulen zu FGZ 
Wie in der Mitteilung 3014/2019 zur Ausbauplanung der Stellen Schulsozialarbeit im Modul „Bil-
dungsgerechtigkeit durch sukzessive Doppelbesetzung an besonders herausgeforderten Schu-
len“ Stichwort „Ungleiches ungleich behandeln“ vorgestellt wurde, sind besonders herausgefor-
derte Grundschulen mit Zusetzung einer zweiten Stelle unterstützt worden und haben sich zu 
FGZ weiterentwickelt (vgl. Vorlagenummer 3782/2022, im ASW 23.01.2022, im JHA 
31.01.2022). Analog zur Entwicklung von Familienzentren in Kindertagesstätten ist hier erkannt 
worden, dass die Ressource FGZ für den Primarbereich das adäquate Mittel ist, um Bildungs-
benachteiligung vorzubeugen bzw. dieser entgegenzuwirken. Die FGZ-Leitungen haben die 
Weiterentwicklung der Schule als Bildungseinrichtung im Fokus und sorgen für ein multiprofes-
sionelles Netzwerk zur Unterstützung von Familien im Sozialraum. Im Vordergrund steht, die 
Schule als zentrale Bildungseinrichtung mit und für Familien und als Netzwerkknoten für Be-
gegnung, Beratung, Bildung im Sozialraum zu etablieren. So wird der Tatsache Rechnung ge-
tragen, dass Familien in Stadtteilen mit erhöhten Armuts- und Bildungsrisiken einen besseren 
Zugang zu öffentlichen Ressourcen benötigen. 
Wird einer Grundschule eine zweite Stelle zugesetzt, empfiehlt die Verwaltung weiterhin in vor-
heriger Absprache mit der Schulaufsicht, diese als FGZ -Leitung einzurichten. Entsprechend 
dem Vorgehen bei der Einrichtung einer Schulsozialarbeiter*innen -Stelle („5 Punkte Pro-
gramm“), sind auch hier vorgeschaltete Absprachen mit der Koordinierung beim Amt für Schul-
entwicklung und ein Schulkonferenzbeschluss notwendig. Sieht die Schulgemeinschaft noch 
keine Möglichkeit, sich auf den Prozess der Entwicklung zum FGZ einzulassen, wird die zuge-
setzte Stelle inhaltlich als weitere Schulsozialarbeiter*innen-Stelle ausgerichtet. 
 
Anlagen 
Beschreibung 5 Punkte Programm 
Bedingungskatalog Trägerschaft Schulsozialarbeit an Grundschule 
Mitteilung „Schulsozialindex NRW und städtische Leitindikatoren“ (Session 3512/2023)

Beratungsverlauf (2)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0568/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.02.2024
Erstellt
13.02.2024 13:25