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2007/0299

Neues kommunales Finanzwesen hier: Integriertes Vollstreckungsmodul

Magistratsvorlage 11.05.2007

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2007/0299

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2007/0299

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II       
 
Amt: Kämmerei  
Kassen- und Steueramt 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0299 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neues kommunales Finanzwesen 
hier: Integriertes Vollstreckungsmodul 
 
Vorlage vom: 11.05.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Zum 01. Januar 2008 wird das Vollstreckungsverfahren Vollkomm durch das integrierte Vollstreckungsmo-
dul im neuen Finanzwesen nsk abgelöst. 
Im Haushaltsjahr 2007 sind für die Anschaffung sowie für notwendige Migration und Schulung insgesamt 
56.300 Euro zur Verfügung zu stellen. 
Ab dem Haushaltsjahr 2008 sind für Softwarepflegkosten jährlich zusätzlich 10.570 Euro erforderlich. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.05.2007  
 
Begründung: 
 
Im Jahre 2000 wurde im Sachgebiet Vollstreckung das automatisierte Vollstreckungsverfahren Voll-
komm der Firma Schiller-Software eingeführt, um die stetig wachsende Zahl von Vollstreckungsfällen 
zeitnah und rationell abzuwickeln. Im Vorfeld der Umstellung wurden intensive Vergleiche vorgenom-
men und Informationen bei anderen Kommunen eingeholt, die dieses Verfahren bereits im Einsatz 
hatten. Trotzdem kam es bereits zu Beginn zu Problemen bei der Übernahme der Daten aus dem 
damaligen Finanzprogramm des KIV. Wegen dieser Schnittstellenproblematik konnte der Echteinsatz 
des Vollstreckungsverfahren Vollkomm seinerzeit erst mit erheblichen Verzögerungen beginnen. Ein 
weiteres, letztlich nicht zu lösendes Problem stellte die Qualität der aus dem Verfahren Finanzwesen 
bereitzustellenden Daten dar, die eine Zusammenführung aller
 einen Schuldner betreffenden Vorgän-
ge zu einem einheitlich zu bearbeitenden Fall unmöglich machte. 
 
Auch nach der Umstellung der städtischen Finanzwirtschaft auf das neue Finanzsystem nsk konnten 
die Probleme bei der Datenübernahme von Seiten der Fa. Schiller-Software nicht befriedigend gelöst 
werden. Dies führt zu fehlerhaften Übernahmen von Fällen, was eine aufwändige Nachbereitung der 
Daten im Sachgebiet Vollstreckung unumgänglich macht. Zudem ist die tägliche Datenübernahme aus 
dem Finanzsystem NSK (z. B. Zahlungseingänge, Sollabgänge, etc.) sehr zeitaufwändig und ebenfalls 
oftmals mit Fehlern behaftet.  
Als besonders nachteilig stellte sich heraus, dass ein laufender Datenabgleich in beide
 Richtungen 
erfolgen muss. Bei der noch immer zu verzeichnenden laufenden Zunahme an Vollstreckungsfällen 
aufgrund der immer schlechteren Zahlungsmoral werden hierdurch unnötig Kapazitäten gebunden. 
 
Bereits vor einem Jahr erfolgte eine Präsentation des in das Verfahren nsk integrierten Vollstre-
ckungsmoduls von Seiten der Firma INFOMA. Zum damaligen Zeitpunkt war das Vollstreckungsmodul 
jedoch in seiner Funktionalität bei weitem noch nicht ausgereift, weshalb von einem Wechsel des Ver-
fahrens Abstand genommen wurde. 
 
Im Zuge der laufenden Vorbereitungen zur Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik ist das 
Thema eines Systemwechsels auch für den Bereich der Vollstreckungsstelle erneut relevant. Grund 
hierfür ist, dass die bislang bestehende Schnittstelle lediglich eine Transferierung der Daten von nsk in 
Vollkomm ermöglicht. Eine Schnittstelle, mittels derer Daten aus dem Vollstreckungssystem Vollkomm 
ins Finanzsystem nsk übernommen werden können, wird von der Firma Schiller nicht angeboten. Dies 
führt dazu, dass die Daten in den beiden Systemen nicht deckungsgleich sind. So erfolgt im Vollstre-
ckungssystem Vollkomm bei jeder Vollstreckungsmaßnahme eine Nachberechnung der Säumniszu-
schläge bei kommunalen Abgaben. Wegen der fehlenden Schnittstelle erfolgt keine Anpassung des 
Sollbetrages im Finanzsystem nsk, so dass die Säumniszuschläge dort zu gering dargestellt werden. 
Auch die im Zuge der Verwaltungszwangsvollstreckung entstehenden Vollstreckungsgebühren wer-
den im Finanzsystem nsk nicht automatisiert ins Soll gestellt. Bei einer doppischen Buchführung je-
doch ist es zwingend erforderlich, dass die Konten im Haushalt und der Vollstreckung stets deckungs-
gleich sind.  
 
Am 01.03.2007 erfolgte eine erneute Präsentation des Vollstreckungsmoduls durch die Fa. INFOMA. 
Bei der Präsentation waren der Kassenverwalter, dessen Stellvertreter, die Mitarbeiter des Sachge-
biets Vollstreckung und jeweils ein Vertreter des Doppik-Teams und des Revisionsamtes anwesend. 
Die präsentierte neueste Version des Vollstreckungsmoduls steht in ihrer Benutzerfreundlichkeit, nach 
jetzigem Wissensstand,  dem derzeit benutzten Verfahren Vollkomm in keinem Bereich nach. Die 
Übernahme von Fällen in die Vollstreckung erfolgt problemlos. Weitere angebotene Anwendungsopti-
onen, würden die Bearbeitungsabläufe sinnvoll ergänzen. Sämtliche Änderungen in der Haushalts-
wirtschaft (Zahlungseingänge, Sollabgänge,  
 
            ... 
 
 
 
 
Adressänderungen, etc.) werden der Vollstreckung über eine Wiedervorlage-Funktion umgehend mit-
geteilt. Weiter erscheinen die in der Vollstreckung weiterberechneten Säumniszuschläge sowie die 
entstehenden Vollstreckungskosten zeitgleich in der Haushaltswirtschaft, womit eine der Grundvor-
aussetzungen der Einführung der Doppik erfüllt ist.

3 
Die Vorteile der einheitlichen Nutzung des Systems nsk sowohl in der Haushaltswirtschaft als auch in 
der Vollstreckung sind derart gravierend, dass ein Wechsel zum schnellstmöglichen Zeitpunkt reali-
siert werden soll. 
 
Der günstigste Zeitpunkt ist der Umstieg auf die Doppik zum 01. Januar 2008.  
Im Laufe des Jahres 2007 wird das Vollstreckungsmodul auf doppischer Basis aufgebaut und in die 
anderen doppischen Module integriert. Die Übernahme der Daten aus Vollkomm wird danach vorge-
nommen. Auf diese Weise entfällt der Aufbau des Vollstreckungsmoduls im kameralen Mandanten, 
die Migration der Daten aus Vollkomm in den kameralen Mandanten und danach die Migration in den 
doppischen Mandanten. 
 
Das Angebot der Firma Infoma für das „integrierte Vollstreckungsmodul“ beläuft sich 
 
- für Lizenzkosten auf      39.480 Euro 
   (hier ist ein 20 %iger Nachlass enthalten) 
- für Schulung, Einführungsunterstützung     7.800 Euro 
zuzüglich Mehrwertsteuer 
 
- für monatliche Pflegekosten von 740,25 Euro, jährlich   8.900 Euro 
zuzüglich Mehrwertsteuer 
 
Im Haushalt 2007 sind auf der HHStelle 02.0300001.935100 (NKF-Lizenzen) 47.000 Euro und auf der 
HHStelle 01.0300.562100 (NKF-Projekteinführung und Schulungskosten) 9.300 Euro zur Verfügung 
zu stellen. 
Ab 2008 sind jährlich 10.570 Euro auf der HHStelle 01.0300.520110 (Pflegekosten Software) zusätz-
lich zur Verfügung zu stellen. Im HHJahr 2007 wird der anfallende Betrag aus dem Deckungskreis 
beglichen. 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 363 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0299
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00