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Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag nach § 3 BV1 (Deine Freunde) AN/0243/2020 vom 19.02.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Antrag nach § 5 (DF BV1)

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    Deine Freunde Fraktion Bündnis90/Die Grünen Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.02.2020 AN/0243/2020 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen Verkehrsraum, Gemeinsamer Antrag Deine Freunde, Grüne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitten nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt. Beschluss Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die Projekte sind sowohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in der Kölner Innenstadt auch vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen wichtig. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee und das Gogomobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekte gebührenfrei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden kön- nen. - 2 - Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahinge- hend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologi- schen wie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Go- gomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit sein. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, AuG) zur Entscheidung vorzulegen. Begründung Der Stadtbezirk Innenstadt verfügt nur über sehr wenige Grünflächen und gleichzeitig sind sehr viele Fläche versiegelt. Das führt in Kombination mit der hohen Bebauung und den klimatischen Veränderungen zu schädlichen Hitzebelastungen. Die mobilen Module der Wanderbaumallee sind eine prototypische Lösung für eine zeitgemäße urbane Grüngestaltung und verbessern die Aufenthaltsqualität im urbanen Raum. gez. Adrian Kasnitz Deine Freunde Antje Kosubek Bündnis 90 / Die Grünen - 3 - - 4 -
  • Sachstandsbericht 2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0243/2020 Stand: 01.04.2022 Sachstandsbericht Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen Verkehrsraum, Gemeinsamer Antrag Deine Freunde, Grüne Beschluss: Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die Projekte sind so- wohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in der Kölner Innenstadt auch vor dem Hin- tergrund der klimatischen Veränderungen wichtig. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee und das Gogo- mobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekte gebührenfrei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden können. Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen wie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Gogomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit sein. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, AuG) zur Entscheidung vorzulegen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Projekt Wanderbaumalleen wird in Köln in Abstimmung mit verschiedenen betroffenen Dienst- stellen als städtische Maßnahme betrachtet, für die keine formelle Genehmigungserteilung erforder- lich wird und keine Gebühren erhoben werden. Eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen sowie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und damit der Allgemeinheit dienen, kann nicht in die Sondernutzungssatzung aufgenommen werden. Sondernutzungserlaubnisse stellen Einzelfallentscheidungen dar, die in einem Verwaltungsverfahren unter Ausübung einer Ermessens- abwägung getroffen werden müssen. Abwägungen zwischen der ungehinderten barrierefreien ver- kehrlichen Nutzung und der Einschränkung des Gemeingebrauchs, auch wenn ein ökologischer Zweck erfüllt wird, wie auch Standortfragen und Genehmigungszeiträume müssen jeweils im Einzel- fall ergebnisoffen getroffen werden können. Eine Gebührenfreiheit für Maßnahmen, die dem überwiegenden öffentlichen Wohl dienen, kann be- reits aus § 9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung entnommen werden. Nächste Schritte: keine 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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