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AN/0243/2020

Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag nach § 3 BV1 (Deine Freunde) 19.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 5.2.1

Sachstandsbericht 2022

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Gem. Antrag nach § 5 (DF BV1)

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Sachstandsbericht 2022

2570 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0243/2020 
 Stand: 01.04.2022 
Sachstandsbericht  
Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen Verkehrsraum, 
Gemeinsamer Antrag Deine Freunde, Grüne 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die Projekte sind so-
wohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in der Kölner Innenstadt auch vor dem Hin-
tergrund der klimatischen Veränderungen wichtig.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee und das Gogo-
mobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekte gebührenfrei im 
öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden können.  
Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, 
dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen wie sozialen Stadtklimas 
und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Gogomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, 
grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht 
befreit sein. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, 
AuG) zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Projekt Wanderbaumalleen wird in Köln in Abstimmung mit verschiedenen betroffenen Dienst-
stellen als städtische Maßnahme betrachtet, für die keine formelle Genehmigungserteilung erforder-
lich wird und keine Gebühren erhoben werden. 
 
Eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des 
ökologischen sowie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und damit der Allgemeinheit dienen, 
kann nicht in die Sondernutzungssatzung aufgenommen werden. Sondernutzungserlaubnisse stellen 
Einzelfallentscheidungen dar, die in einem Verwaltungsverfahren unter Ausübung einer Ermessens-
abwägung getroffen werden müssen. Abwägungen zwischen der ungehinderten barrierefreien ver-
kehrlichen Nutzung und der Einschränkung des Gemeingebrauchs, auch wenn ein ökologischer 
Zweck erfüllt wird, wie auch Standortfragen und Genehmigungszeiträume müssen jeweils im Einzel-
fall ergebnisoffen getroffen werden können.  
 
Eine Gebührenfreiheit für Maßnahmen, die dem überwiegenden öffentlichen Wohl dienen, kann be-
reits aus § 9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung entnommen werden. 
Nächste Schritte: 
keine

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 5 (DF BV1)

2284 Zeichen

Deine Freunde 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.02.2020 
AN/0243/2020 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Aufstellung einer Wanderbaumallee und des Gogomobils im öffentlichen 
Verkehrsraum, Gemeinsamer Antrag Deine Freunde, Grüne 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
bitten nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt.  
 
 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die 
Projekte sind sowohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in der Kölner 
Innenstadt auch vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen wichtig.  
 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee 
und das Gogomobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort 
als Pilotprojekte gebührenfrei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden kön-
nen.

- 2 - 
 
Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahinge-
hend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologi-
schen wie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Go-
gomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig 
sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit sein. Die 
Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, 
AuG) zur Entscheidung vorzulegen.  
 
 
Begründung  
Der Stadtbezirk Innenstadt verfügt nur über sehr wenige Grünflächen und gleichzeitig 
sind sehr viele Fläche versiegelt. Das führt in Kombination mit der hohen Bebauung 
und den klimatischen Veränderungen zu schädlichen Hitzebelastungen. Die mobilen 
Module der Wanderbaumallee sind eine prototypische Lösung für eine zeitgemäße 
urbane Grüngestaltung und verbessern die Aufenthaltsqualität im urbanen Raum. 
 
gez. 
 
Adrian Kasnitz 
Deine Freunde 
 
 
Antje Kosubek 
Bündnis 90 / Die Grünen

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Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0243/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Deine Freunde)
Datum
19.02.2020
Erstellt
19.02.2020 15:40