AN/0408/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Baumschutz/ Verkehrssicherung Wahner Straße von Zündorf nach Wahn"
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Antrag CDU Grüne - Leitplanken Wahner Straße
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 27.02.2023 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.03.2023 hier: Baumschutz/ Verkehrssicherung Wahner Straße von Zündorf nach Wahn Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, einen Anprallschutz für KFZ aus Leitplanken mit Untergurt zum Schutz der Bäume und als Verkehrssicherung zu installieren. Begründung: In den letzten Jahren kommt es wiederholt zu (tödlichen) Verkehrsereignissen, wobei Kraftfahrzeuge auf der Wahner Straße von der Fahrbahn abkommen und gegen die dort stehenden Bäume prallen. Diese Gefahr kann durch Anbringen von Leitplanken abgewendet werden. Zur Sicherung bei Unfällen durch Motorräder sind Unterplanken vorzusehen. Zur Orientierung sind zusätzlich Katzenaugen vorzusehen. Da es im vergangenen Dezember zu einem weiteren tödlichen Unfall gekommen ist, ist hier ein beschleunigtes Handeln erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Andreas Bischoff stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
I/02-7/0
Vorlagen-Nummer
AN/0408/2023
Stand: 13.07.2023
Sachstandsbericht
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Baumschutz/
Verkehrssicherung Wahner Straße von Zündorf nach Wahn"Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, einen Anprallschutz für KFZ
aus Leitplanken mit Untergurt zum Schutz der Bäume und als Verkehrssicherung zu installie-
ren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Bei Bestandsbäumen an vorhandenen Straßen, die weder um- oder ausgebaut noch grund-
haft erneuert werden, erfolgt in der Regel keine Nachrüstung von Schutzmaßnahmen. Aus-
nahme bilden die Bereiche von baumbestandenen Straßen mit Unfallhäufungen.
Im ersten Schritt prüft die Verwaltung die formalen Voraussetzungen zur Errichtung von
Schutzplanken nachfolgenden Kriterien:
1. Straßenbaulast liegt in Zuständigkeit der Stadt Köln
Die K 3 (Wahner Straße) ist eine klassifizierte Straße. Als kreisfreie Stadt obliegt die
Straßenbaulast der Stadt Köln.
2. Auswertung aktuelle 3-Jahres-Unfallkarte der Unfallkommission
Im Auswertungszeitraum 2019-2022 gibt es in 2021 einen tödlichen Unfall. Der nicht
angeschnallte Fahrer kollidiert mit einem Baum.
Die Polizei hat festgestellt, dass der tödliche Unfall am 12.12.2022 in suizidaler Absicht
erfolgte. Er fließt deshalb nicht mit in die Unfallstatistik ein.
In der 10 Jahresauswertung 2012-2022 gibt es nur den tödlichen Unfall in 2021.
Da die Wahner Straße nicht als Unfallhäufungspunkt auffällig ist, erfolgt keine weitere Prü-
fung, ob die Errichtung von Schutzplanken gemäß der der Richtlinie für passiven Schutz von
Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) möglich ist.
Aufgrund der formalen Prüfung ist der Einbau von Schutzplanken ist nicht notwendig.
Nächste Schritte:
2
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wahner Straße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0408/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 02.03.2023 13:22