Mandari Insight

1674/2024

Masterplan Sauberkeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 3.11.1

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2_Maßnahmen des Handlungsprogramms

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Ansehen

Anlage 7 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 10.12.2024

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Anlage 4_Maßnahmensteckbriefe Masterplan Sauberkeit

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Anlage 10 Dringlickeitsentscheidung BV Chorweiler vom 10.12.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1_Masterplan Sauberkeit

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Anlage 3_Priorisierte Maßnahmen

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Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim vom 06.12.2024

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Ansehen

Anlage 8 Dringlichkeitsentscheidung BV Kalk vom 11.12.2024

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Ansehen

Anlage 11 Dringlichkeitsentscheidung BV Porz vom 10.12.2024

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Ansehen

Anlage 13_Übersicht Votum Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretungen

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Ansehen

Anlage 12 Dringlichkeitsentscheidung BV Lindenthal vom 10.12.2024

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Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV Rodenkirchen vom 10.12.2024

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Ansehen

Anlage 9 Dringlichkeitsentscheidung BV Innenstadt vom 11.12.2024

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Ansehen

Anlage 14_Votumsempfehlung der Bezirksvertretungen für den Ratsbeschluss

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Ansehen

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

928 Zeichen

1674/2024 
 
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit:  
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver 
Betrachtungen längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, 
konnte die Beschlussvorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. 
Darüber hinaus bestehen inhaltliche Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan 
Sauberkeit und den Gebührensatzungen (3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 
3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus Sicht der Verwaltung 
erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen zu 
ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den 
Gebühren- bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der 
Straßenreinigungsgebühren gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht 
möglich.

Anlage 2_Maßnahmen des Handlungsprogramms

1389 Zeichen

Anlage 2 
 
Maßnahmen des Handlungsprogramms 
 
 
Ziel 1: Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren 
1.1  Zentrale Steuerungsverantwortung AWB Köln 
1.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum 
1.3 Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum 
1.4 Rückübertragung der Anliegerverpflichtung 
1.5 Ausbau und kontinuierliche Nutzung des Reinigungskatasters 
Ziel 2: Reinigungsbedarf überprüfen und begegnen 
2.1  Implementierung eines stadtweit messbaren Sauberkeitszustandes 
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung 
2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen 
2.4 
Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten 
Papierkorbkonzepts 
2.6 Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reinigungsintervallen 
Ziel 3: Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen 
3.1  Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall 
3.2 Vorgaben bei Veranstaltungen 
Ziel 4: Akteur*innenübergreifende Zusammenarbeit ausbauen 
4.1  Verstärkte Einbindung von/Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen 
4.2 Verzahnung von Sauberkeit und Sicherheit 
4.3 Einbindung der AWB Köln in bauliche Entscheidungen 
Ziel 5: Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen 
5.1  Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern 
5.2 Aufklärung und Einbindung spezifischer Zielgruppen 
5.3 Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpolitischen Herausforderungen

Anlage 7 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 10.12.2024

16568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024/3 
Freigabedatum 
 10.12.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
10.12.2024  gez. Spelthann  gez. Hanselmann

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4 
 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.  
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

5 
 
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

6 
 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 4_Maßnahmensteckbriefe Masterplan Sauberkeit

41469 Zeichen

INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen
Anhang: Maßnahmensteckbriefe
Projektbericht
Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit 
für die Stadt Köln
Mai 2024
Entwurf
Stand: 10.05.2024

Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren1
Reinigungsbedarf überprüfen und begegnen2
Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen3
Akteurübergreifende Zusammenarbeit ausbauen4
Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen5
Zentrale Ziele und Maßnahmen
Zentrale Ziele

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
1. Organisation    2. intensivierte Reinigung
alle jeweils Zuständigen (voraussichtl. vorwiegend 
privatfinanziert, teilweise haushaltsfinanziert)
1.1 Zentrale Steuerungsverantwortung AWB
• Zentrale Steuerungsverantwortung durch AWB für notwendige
unregelmäßige und nicht planbare Reinigungsmaßnahmen (z. B. wilde 
Ablagerungen) im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen und teils privaten 
Flächen, inklusive:
o Vereinbarung eines Rahmenvertrages inkl. Service-Level-Agreements
o Organisation eines zentralen Anliegen-Managements 
o Prüfung und Festlegung der Fehlerschwere + Lösungszeit
o Ermittlung der Zuständigen und Kontaktaufnahme
o Leistungserbringung durch Zuständigen, Direktauftrag AWB oder bei 
fehlender Beseitigung bzw. Rückmeldung durch AWB
• begleitende Maßnahmen: Ausbau des digitalen Mängelmelders, Optimierung 
des Anliegen-Managements, Einbindung von/Abstimmung mit Unternehmen/ 
Ämtern, evtl. Zugriff auf digitales Liegenschaftskataster
• Beispiele für „Leuchtturmflächen“ (Piloten): 10-Punkte-Programm Innenstadt
(z. B. Reinigung hinter Baustellenzäunen), oder DB-Fläche/Kiesgrube 
Gremberghoven als prominentes Beispiel für Verunreinigung auf Privatgelände
• Verbesserung des Sauberkeitszustand im gesamten Stadtgebiet: 
Durchsetzung der Reinigungsverantwortung, kurzfristige Reaktion zur 
Vermeidung des „Broken Window“-Effekts
• Schaffung von Transparenz für Bürgerschaft & alle Akteure im Stadtgebiet
• Optimierung der Schnittstellen (digitale Kommunikation, klare und vertraglich 
geregelte Prozesse)
• verbesserte Einbindung der Unternehmen, aller Ämter und der Bürgerschaft
• Einbezug aller relevanten Ämter/Unternehmen/Stakeholder (Amt 67, 
Verkehrsbetrieb, DB, Großanlieger …) und Commitment des Stadtvorstands
• Rahmenvertrag notwendig
• IT-basiertes Anliegen-Management inkl. vollständiger Leistungsrückmeldung
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z. T. geringe Akzeptanz bei einzelnen Zuständigen (Leistungsübertragungen)
Anmerkungen: Kosten für intensivierte Reinigung abhängig vom tatsächlichen Umfang; 
deutliche Verbreiterung der Finanzierungsbasis
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.

Umsetzungsschritte
• Konzeption eines Piloten unter Beteiligung möglichst vieler Beteiligter
in 2024
o Festlegung der Projektstruktur
o Entscheidung zu evtl. externem Beratungsbedarf
o Aufstellung einer Lenkungsgruppe AWB/Stadt und einer 
Projektgruppe
o gemeinsame Festlegung zur Bündelung des 
Beschwerdemanagements und zu den Kommunikationswegen
o Erarbeitung eines Rahmenvertrages inkl. SLA‘s
o Festlegung der Evaluationsparameter (z. B. Beschwerdestatistik)
o Durchführung von Workshops zur Beteiligung
• Hauptverantwortlichkeit: AWB Köln
• Mögliche Beteiligte: Ämter/Betriebe/Großanlieger
o Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
o 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
o 64 Amt für Verkehrsmanagement 
o 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
o 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
o staatliche Liegenschaftsverwaltungen o. ä.
o Kölner Verkehrsbetriebe AG
o Deutsche Bahn 
o Versicherungen/Banken/ …
• Start des Pilotprojektes in 2025 (ganzjährig)
• Anwendung des in der Konzeptionsphase erarbeiteten Prozesses
• kontinuierlicher Verbesserungsprozess und abschließende 
Evaluierung 
• Ziel: Quick-Wins bereits in 2025 zur Verbesserung des 
Sauberkeitszustandes im gesamten Stadtgebiet
1.1 Zentrale Steuerungsverantwortung AWB
Details zum Pilotprojekt Umsetzung des Pilotprojektes mit Zeithorizont

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
intensivierte Reinigung
alle bisher Zuständigen
(s.o.; haushaltsfinanziert)
1.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum 
• Ein Hauptakteur im Bereich Stadtsauberkeit übernimmt möglichst alle Regel-
Reinigungsleistungen im öffentlichen Raum (in Zuständigkeit der Stadt)
• Nutzung von Synergien innerhalb der Stadt(-verwaltung) durch 
Schnittstellenabbau
• wichtige Maßnahmenbestandteile:
o Definition der betroffenen Reinigungsobjekte
o Optimierung der Abstimmung mit den verschiedenen Ämtern/
städt. Betrieben (z. B. Grünflächenamt, Schulamt, Gebäudewirtschaft)
o angepasste Prozesse innerhalb der Verwaltung
• Beispiele: 
o Übernahme von Anliegerreinigungen, Laubbeseitigung und Winterdienst 
an städtischen Grundstücken
o Graffiti-Beseitigungen 
o intensivere Reinigung Straßenbegleitgrün/Grünanlagen/Stadtmobiliar
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im öffentlichen Raum
• Optimierung der Schnittstellen bei Reinigungsleistungen durch derzeit 
verschiedene städtische Betriebe und Ämter, Schließung von Regelungslücken 
(Beispiel: Anliegerreinigung und Winterdienst an Schulen)
• Nutzung von Synergien mit Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
• Schaffung von Transparenz für Bürgerschaft & alle Akteure im Stadtgebiet mit 
Signalwirkung durch die Verbesserung der Sauberkeit auf Objekten in der 
Zuständigkeit der Stadt
• Einbezug möglichst aller relevanten Ämter/städtischer Betriebe
(über Entscheidungsfindung im Stadtvorstand)
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z.T. geringe Akzeptanz bei einzelnen Zuständigen (Leistungsübertragungen)
• Auf- bzw. Ausbau von Standorten/Kapazitäten notwendig (Zeithorizonte für 
Standorterschließung, Personalgewinnung, Technikbeschaffung u. U. groß)
Anmerkungen: kostenneutral bei gleicher Leistung, jedoch intensivierte Reinigung für 
mehr Stadtsauberkeit aus Best-Practices impliziert
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
intensivierte Pflegemaßnahmen
alle bisher Zuständigen
(s.o.; haushaltsfinanziert)
1.3 Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum 
• übergeordnete Zielstellung: „Von der Stadtreinigung zur Stadtbildpflege“
• Bündelung von Reinigungs- und Pflegeaufgaben im Stadtbild und damit 
Schaffung von Synergien durch Schnittstellenabbau mit vollständiger 
Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen
• wichtige Maßnahmenbestandteile:
o Definition der zu bündelnden Unterhaltungsaufgaben und Bestimmung 
von Gebieten
o Optimierung der Abstimmung zwischen den verschiedenen Ämtern/
städt. Betrieben
o angepasste Prozesse innerhalb der Verwaltung
o Übertragung von Aufgaben (Bündelung)
• Beispiele:
o bessere Koordinierung und zeitliche Synchronisierung von Mäh-/Schnitt-
arbeiten und Reinigungsleistungen (SBG/Grünanlagen)
o Unterhaltung von zu definierenden Stadtmobiliars
• Verbesserung des Pflege- und Sauberkeitszustandes im öffentlichen Raum
• Optimierung der Schnittstellen bei Unterhaltungsleistungen durch derzeit 
verschiedene städtische Betriebe und Ämter zur Qualitätsverbesserung 
(Beispiel: Abhängigkeit zwischen Mäharbeiten und Reinigung von Grünflächen)
• Nutzung von Synergien mit Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (u. a. Logistik)
• Schaffung von Transparenz für Bürgerschaft & alle Akteure im Stadtgebiet
• Einbezug möglichst aller relevanten Ämter/städtischer Betriebe mit Klärung 
organisatorischer Zuständigkeiten notwendig
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z. T. geringe Akzeptanz bei einzelnen Zuständigen (Leistungsübertragungen)
• ggf. Auf- /Ausbau/Übertrag von Standorten/Kapazitäten (Zeithorizont 
Standorterschließung, Personalgewinnung, Technikbeschaffung u. U. groß)
Anmerkungen: kostenneutral bei gleicher Leistung, jedoch intensivierte 
Pflegemaßnahmen für mehr Stadtbildpflege aus Best-Practices impliziert
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
deutlich mehr Reinigungen (Umfang variabel)
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
kann erst nach Spezifizierung des Umfangs in 
der Konzeptionsphase kalkuliert werden
1.4 Rückübertragung der Anliegerverpflichtung
• Rückübertragung der auf Anlieger*innen übertragenen Reinigungs-
verpflichtungen auf Fahrbahnen/Gehwegen in Teilen bzw. im gesamten 
Stadtgebiet auf die Stadt (AWB) 
o aufgrund von z. T. unzureichender Ausübung der 
Reinigungsverpflichtungen und daraus bedingten nicht 
zufriedenstellenden Sauberkeitszuständen
o aufgrund veränderter Stadtnutzung (Beispiel: hochfrequentierter Zugang 
zu Naherholungsflächen durch Anliegerstraßen)
• bei nicht flächendeckender Umsetzung bzw. zeitverzögertem 
Umsetzungsbeginn: 
o Auswahl entsprechender Gebiete, in denen die Rückübertragung prioritär 
erfolgen sollte (z. B. auf Grundlage von Sauberkeitsmessungen, 
Feststellung von Frequentierungen)
o verstärkte Aufklärung von Anliegerpflichten in Gebieten, in denen keine/ 
eine nachrangige Rückübertragung stattfindet
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes in Anliegerstraßen
• Gebührensatzminderung führt zur absoluten Gebührensenkung bei den bisher 
angeschlossenen Anliegern (Gebührengerechtigkeit/Solidarprinzip)
• Begleitung durch einen intensiven Monitoring-Prozess
• Satzungsänderungen notwendig
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z. T. geringe Akzeptanz bei einigen betroffenen Anliegern (Heranziehung zur 
Gebührenzahlung)
• Auf- bzw. Ausbau von Standorten/Kapazitäten notwendig (Zeithorizonte für 
Standorterschließung, Personalgewinnung, Technikbeschaffung u. U. groß)
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Personalkosten (Umfang variabel)
gebühren- und haushaltsfinanziert ( öffentl. Anteil)
1.5 Ausbau und kontinuierliche Nutzung des Reinigungskatasters
• Ausbau und kontinuierliche Nutzung des Reinigungs- bzw. 
„Zuständigenkatasters“ für das gesamte Stadtgebiet auf öffentlichen und teils 
privaten Flächen
• Visualisierung von Zuständigkeiten als Unterstützung einer Vielzahl weiterer 
Maßnahmen aus dem MP Sauberkeit (z. B. 1.1 Zentrale 
Steuerungsverantwortung, 1.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum, 
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot)reinigung etc.)
• mögliche Maßnahmenbestandteile:
o Ermittlung relevanter Stakeholder (Kölner Verkehrsbetriebe, 
Straßen.NRW, DB etc.)
o Klärung von Beauftragungslücken 
o Sicherung des notwendigen Haushaltsbudgets
o Datenpflege und -aktualisierung sicherstellen (Voraussetzung für 
kontinuierliche Nutzung)
o Aufbau Informationsplattform für Verwaltung, Politik- und Bürger
• geklärte Zuständigkeiten sind einerseits Selbstverpflichtung (= saubere Stadt), 
andererseits erleichtern sie eine Klärung bei Verschmutzungsproblemen
• Schaffung von Transparenz für Bürgerschaft & alle Akteure im Stadtgebiet
• Optimierung der Schnittstellen (digitale Kommunikation)
• Beitrag zur „bürgernahen" Stadt
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im öffentlichen Raum
• Weiterentwicklung des 2019 beschlossenen Aufbaus eines 
Reinigungskatasters (im Zuge der Verlängerung von Reinigungsverträgen 
zwischen Stadt und AWB)
• Einbezug aller relevanten Ämter/Unternehmen/Stakeholder (Amt 67, 
Verkehrsbetrieb, DB, Großanlieger …) 
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z. T. langwierige Klärungsprozesse mit Dritten, auf die die Stadt Köln nur 
bedingt Einfluss nehmen kann 
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
2.1 Implementierung eines stadtweit messbaren Sauberkeitszustandes
• Entwicklung einer stadtspezifischen Definition von Sauberkeit im Sinne eines 
gemeinsamen Verständnisses und Ziels für alle Zuständigen in Köln
• Erarbeitung der Definition u. a. auf Basis von Analysen und Kennzahlen
• Einführung und Anwendung von standardisierten Verfahren zur Messung des 
Zielerreichungsgrades auf Basis des bundesweit und international anerkannten 
Systems „DSQ_“ für alle relevanten Reinigungsobjekte
• Aufbau eines zentralen Monitoringprozesses inkl. Heatmaps (Nutzung der 
Digitalisierung für Auswertung und Visualisierung)
• Beispiel: Festlegung eines einheitlichen Qualitätsstandards für alle relevanten 
Reinigungsobjekte in der Innenstadt auf 8,5 der Qualitätsskala
• Schaffung eines einheitlichen Verständnisses von zu definierenden 
Sauberkeitsniveaus
• transparente Umsetzung eines gemeinsamen Ziels
• Messbarkeit unterstützt die Akzeptanz, Mitteleinsatz kann auf Basis objektiver/ 
vereinbarter Kriterien und Schwellwerte besser gelenkt werden
• Stärkung des Verständnisses von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe
• Stärkung des Verantwortungsgefühls innerhalb der Gesellschaft
• Einbezug möglichst aller relevanten Ämter/städtischer Betriebe
• Bündelung des zentralen Monitorings bei AWB sinnvoll
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• messbares Ziel zunächst lediglich als theoretische Größe mit z. T. 
schwieriger Vermittlung an die Beteiligten und in die Öffentlichkeit
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
intensivierte Reinigung (Umfang variabel)
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot)reinigung
• Erweiterung/Änderung/Flexibilisierung von Arbeitseinsätzen in zu definierenden 
Bereichen und an Verschmutzungs-Hotspots
(Plätze/Orte mit besonderem Handlungsbedarf durch Tourismus- bzw. 
Pendleraufkommen, Freizeitflächen, Partyzonen etc.)
• hierbei bedarfsgerechtere Reinigung und Leerung von Papierkörben, z. B. 
durch den Einsatz von Spezial-Teams
• Nutzung der Ergebnisse aus dem Qualitätsmanagement (siehe Maßnahme 
2.1) zur Lokalisierung der Hotspots inkl. Heatmaps
• Berücksichtigung der Erfahrungen aus durchgeführten / bestehenden 
Projekten, insbesondere „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“ und 
Ausweitung passender Projekte
• begleitende Maßnahmen: punktuelle Anpassung des Papierkorbangebots 
(siehe auch Maßnahme 2.4), Prüfung eines Glasverbots an Hotspots, 
Einführung von Pfandsystemen an Hotspots/auf Veranstaltungen (siehe auch 
Maßnahme 3.2)
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes an bisherigen Hotspots
• positive Außenwirkung in die Bürgerschaft und bei Besucher*innen
der Stadt Köln
• Synergien durch Flexibilisierung/kurzfristiger Handlungsfähigkeit mit 
verbundener Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
• Verstärktes Sicherheitsempfinden durch erhöhte Stadtsauberkeit 
(Entgegenwirken des „Broken-Window“-Effekts)
• Verzahnung mit Ergebnissen des Masterplans Sicherheit
• Weiterentwicklung/Aufbau auf bereits vorhandenen Projekten/Messergebnissen/ 
Erfahrungen
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Auf- bzw. Ausbau von Standorten/Kapazitäten notwendig (Zeithorizonte für 
Standorterschließung, Personalgewinnung, Technikbeschaffung u. U. groß)
Anmerkungen: Kostenschätzung auf Basis des derzeit absehbaren Umfangs
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Umsetzungsschritte
• Konzeption eines Piloten zeitnah nach Abschluss des Projektes MP 
Sauberkeit (Q2 2024)
o Festlegung der Projektstruktur (Pilotzeitraum, Verantwortlichkeiten 
etc.); Weiterentwicklung/Aufbau auf vorhandenen Projekten, 
insbesondere der „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“
o Definition von Pilotflächen unter Berücksichtigung von Ergebnissen 
aus aktuellen Qualitätsmessungen, Erfahrungen des operativen 
Personals, Vorerfahrungen aus vergangenen Projekten sowie den 
Ergebnissen aus den Masterplänen Sauberkeit und Sicherheit
o Festlegung eines sinnvollen, für den Piloten zu Verfügung 
stehenden Ressourceneinsatzes (Personal, Fahrzeuge, Technik)
o begleitendes Monitoring inkl. Sauberkeitsmessungen
• Hauptverantwortlichkeit: AWB Köln
• Mögliche Beteiligte: Ämter/Betriebe
o Masterplan Sicherheit
o Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
o 32 Amt für öffentliche Ordnung
o 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
o 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
o weitere Projektbeteiligte MP Sicherheit
o …
• Start des Pilotprojektes in Q4 2024 (ganzjährig)
• kontinuierliches Monitoring und abschließende Evaluierung 
• Ziel: Quick-Wins bereits ab Ende 2024 auf ausgewählten Flächen
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot)reinigung
Details zum Pilotprojekt Umsetzung des Pilotprojektes mit Zeithorizont

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
intensivierte Reinigung (Umfang variabel)
haushaltsfinanziert/mögliche Förderprojekte
2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen
• in Ergänzung zur verkehrssichernden Reinigung laut Satzung Ausweitung von 
ästhetischen Reinigungsmaßnahmen zur Verbesserung des 
Sauberkeitszustandes auf zu definierenden Flächen, auf denen es einen 
höheren Gestaltungs- und Stadtbildanspruch gibt
• Prüfung auf eine Reaktion auf Bedarfe aus der Bevölkerung (z. B. 
Beschwerden), da der Sauberkeitsanspruch oftmals über die satzungsgemäße 
Beauftragung, d. h. i. d. R. verkehrssichernde Reinigung, hinaus geht (enger 
Zusammenhang mit Maßnahme 2.1)
• Fokussierung auf definierte Schwerpunktbereiche im gesamten Stadtgebiet
• Nutzung der Ergebnisse aus dem Qualitätsmanagement
(siehe Maßnahme 2.1)
• Beispiele: verstärkte Reinigung von Papierkörben, Wildkrautbekämpfung durch 
verstärkten Einsatz manueller/maschineller Systeme (z. B. Heißwasser-
systeme, Wildkrauthexe) etc.
• Verbesserung des Sauberkeits- und Pflegezustandes im gesamten Stadtgebiet
• positive Außenwirkung in die Bürgerschaft 
• Verstärktes Sicherheitsempfinden durch erhöhte Stadtsauberkeit 
(Entgegenwirken des „Broken-Window“-Effekts)
• Testphasen in Form von Pilotprojekten sinnvoll, z. B. für Tests bzgl. des 
Technikeinsatzes von Wildwuchsbeseitigungsgeräten
• Prüfung der Möglichkeit zur Einbindung von Langzeitarbeitslosen in die 
Reinigungsmaßnahmen
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Auf- bzw. Ausbau von Standorten /Kapazitäten notwendig (Zeithorizonte für 
Standorterschließung, Personalgewinnung, Technikbeschaffung u. U. groß)
Anmerkungen: voraussichtlich Mehrkosten auch abhängig von der Nutzung möglicher 
Fördermaßnahmen
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
1. Organisation 2. Investitionen in Pk./Technik 
3. ggf. teilweise mehr Leerungen
gebührenfinanziert (Abfall); zu prüfen: Haushalt 
2.4 Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkonzepts
• Erstellung eines Papierkorbkonzeptes unter Einbezug der Erkenntnisse aus 
dem Projekt Masterplan Sauberkeit und unter Berücksichtigung der Parameter 
wie z. B. 
o Typen (auch Unterflur-Modelle), inkl. Größe/Öffnung
o Standorte
o Anlässe/Veranstaltungen
o Intervalle
o Logistik
o Nudging (gezieltes „Anstoßen“ zur Nutzung der Papierkörbe durch die 
Bevölkerung/Touristen)
o weitere innovative Entsorgungsmöglichkeiten
• besonderer Fokus auf die Entsorgungsmöglichkeiten an Hotspots und ggf. zu 
besonderen Anlässen (z. B. Karneval, CSD)
• Zielsetzung ist es, ein erweitertes Modell-Portfolio im Rahmen der 
Gestaltungsrichtlinien abzustimmen
• Ausblick auf Ausweitung nach Evaluierung
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im gesamten Stadtgebiet: Auswahl 
spezifischer Behältermodelle in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung des 
konkreten Umfeldes
• Verbesserung des Stadtbild-Eindruckes
• positive Außenwirkung in der Bürgerschaft und bei Besucher*innen der Stadt 
Köln
• Auswertung von Best Practices in anderen (Groß-)Städten
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
(z. B. Einsatz von Papierkorbtypen an bestimmten Standorten)
• Begleitung durch einen intensiven Monitoring-Prozess
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• u. U. nicht sichtbarer bzw. ausreichender Effekt (siehe Kennzahlen zur 
bisherigen Papierkorbanalyse)
Anmerkungen: Mehrkosten beziehen sich ausschließlich auf Konzept und Pilotprojekt; 
Kostentreiber Nr. 2 und 3 erst nach Festlegung des Umfangs kalkulierbar
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Investitionen/Instandhaltung (Umfang variabel)
haushaltsfinanziert
2.5 Ausbau von öffentlichen Toiletten und des HappyToilet-Angebots
• zügige Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden 
Kölner Toilettenkonzeptes 
• mögliche Maßnahmenbestandteile:
o Umsetzung der bestehenden Prioritätenliste (aktuell ca. 50 
Toilettenstandorte) mit Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen
o kontinuierliche Definition weiterer Standorte und Auswahl passender 
Typen inkl. weitere Bedarfsanalysen (über potentielle Besucherzahlen)
o deutliche Optimierung der innerstädtischen Verwaltungs- und 
Genehmigungsprozesse für eine schnellere Umsetzung von neuen 
Toilettenangeboten
o Sicherung des notwendigen Haushaltsbudgets
o parallel Ausbau des HappyToilet-Angebotes
• Prävention (Vermeidung von „Pinkelecken")
• positive Außenwirkung in bei Bürgerschaft und bei Besucher*innen
der Stadt Köln
• Beitrag zu „bürgernahen" Stadt
• intensive Analysen zu den detaillierten Bedarfen und Standorten notwendig
• Forcierung auf Umsetzung des bestehenden Konzeptes
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Kostenintensität (Bau, Instandhaltung, ...)
• langwierige Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse innerhalb der 
Stadtverwaltung
• Gefahr weiterer „Schmuddelecken" bei unzureichender Instandh./Pflege
Anmerkungen: Finanzierung über das laufende Toilettenkonzept bereits teilweise 
abgedeckt, jedoch dauerhaft weitere Kosten in angegebener Höhe zu erwarten 
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Qualitätsmanagement
gebühren- und haushaltsfinanziert
2.6 Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reinigungsintervallen
• Festlegung eines standardisierten Prozesses zur Prüfung und ggf. Anpassung 
von Reinigungsintervallen im Stadtgebiet 
• Bestandteile des zu erarbeitenden Prozesses sind u. a. Überprüfungsintervalle, 
Kriterien für standardisierte Anpassungen, Umsetzungsschritte, zeitliche 
Abläufe, Transaktion in die
Öffentlichkeit/Politik etc.
• systematisierte Nutzung von z. B. Qualitätsmessungen  im Monitoring-Prozess 
(Nachweise) (enger Zusammenhang mit Maßnahme 2.1.)
• höhere Akzeptanz für evtl. Anpassungen durch eindeutig definierten Prozess
• Möglichkeit der bedarfsgerechten Verbesserung des Sauberkeitszustandes im 
gesamten Stadtgebiet (ggf. auch unterjährig/kurzfristiger als aktuell mit einem 
Jahr Vorlauf)
• Prozessvereinfachung für Verwaltung und Bezirksvertretungen durch 
Standardisierung
• Wichtigkeit zur Festlegung eines eindeutigen Prozesses mit Monitoring
• Aufsetzen auf Qualitätsstandards (Maßnahmen 2.1) und im Zusammenhang 
mit Rückübertragung der Anliegerreinigung (Maßnahme 1.4)
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Einspeisung in die Prozesse der Verwaltung/Politik koordinativ aufwändig
Annahme: Kostenneutral, da Anpassungen auch im bisherigen Prozess vorgenommen 
werden.
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Personal (Umfang variabel)
gebühren- und haushaltsfinanziert (z. T. 
Refinanzierung durch Verursacher (Bußgelder))
3.1 Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall
• Entwicklung eines Konzeptes für einen „Ermittlungsdienst Abfall“ inklusive 
eines Aufgaben- und Kompetenzkataloges
• Einbezug verschiedener Akteure, um größtmögliche Kompetenz und 
Handlungsfähigkeit zu erreichen (Ordnungsamt, Umweltamt, AWB, …)
• mögliche Aufgaben und Kompetenzen:
o Präsenz
o Kontrolle
o Sanktionierung
o „Parkrangerdienst" 
o Kontrolle der Gastronomie-Verpflichtungen nach § 5 Stadtordnung
o Prüfung der Verpflichtungen nach § 5 Stadtordnung von Pächtern 
Bootsanleger
o Durchführung von Schwerpunktaktionen ggf. an bestimmten Orten
(z. B. Parks)
• Stärkung des Verständnisses von öffentlichem Raum mit Regeln und Pflichten 
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im gesamten Stadtgebiet
• positive Außenwirkung auf die Bürgerschaft (ein wichtiges Anliegen wird ernst 
genommen)
• Steigerung von Erfolg und Wirkung durch Einbindung verschiedener Akteure 
(Ordnungsamt, AWB, Umweltamt…)
• Auswertung von Best Practices in anderen (Groß-)Städten
• Testphase in Form eines Pilotprojektes sinnvoll
• Präsenz/Kontrolle ohne Sanktionen i. d. R. nicht ausreichend
• Verzahnung mit Ergebnissen des Masterplans Sicherheit
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• bei Durchführung durch ausschließlich einen Akteur u. U. fehlende Expertise 
u. a. in Bezug auf fachliche Fragestellungen (Abfall/Sauberkeit)
Anmerkungen: Kostenschätzung auf Basis des derzeit absehbaren Umfangs  
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Umsetzungsschritte
• Konzeption eines Piloten zeitnah nach Abschluss des Projektes MP 
Sauberkeit (Q2 2024)
o Bestimmung der Organisation, der Kommunikationswege und des 
Umfangs in enger Abstimmung mit Amt 32 und Amt 57 
(Personalkapazitäten etc.) u. a. auf Basis der spezifischen 
Rahmenbedingungen in Köln
o Entscheidung zu evtl. externem Beratungsbedarf
o Einbeziehung von Informationen aus Best-Practice-Erfahrungen in 
anderen Städten
o Erstellung des Aufgaben- und Kompetenzkataloges
• Hauptverantwortlichkeit: AWB Köln + 32 Amt für öffentliche Ordnung
• Mögliche Beteiligte: Ämter/Betriebe
o Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
o 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
o weitere Projektbeteiligte MP Sicherheit
o …
• Start des Pilotprojektes in Q4 2024 (ganzjährig)
• Durchführung des Ermittlungsdienstes auf Basis der detaillierten 
Konzeption
• kontinuierliches Monitoring und abschließende Evaluierung 
• Ziel: Quick-Wins bereits ab Ende 2024  Präsenz und Sichtbarkeit
3.1 Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall
Details zum Pilotprojekt Umsetzung des Pilotprojektes mit Zeithorizont

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
Veranstalter (auch Stadt Köln)
3.2 Vorgaben bei Veranstaltungen 
• Verpflichtung zur Vorlage und Einhaltung von Reinigungs- und 
Entsorgungskonzepten im Rahmen des Genehmigungsprozesses für 
Veranstaltungen
• hierbei Aufbau eines entsprechenden Abnahme-Prozesses für jegliche Art an 
Veranstaltungstypen:
o Stadt
o Privat/Gewerbe
o kein Veranstalter greifbar (Beispiel „Brüsseler Platz 11.11.23“)
• Etablierung eines verbindlichen Prozesses bei ausbleibenden Reinigungen 
durch private Veranstalter (Ersatzvornahme der Stadtverwaltung mit Auftrag an 
die AWB)
• Beispiele für Konzeptinhalte: Auswahl geeigneter Orte/Flächen, Leistungs- und 
Qualitätsniveau, Sicherheitskonzept, Finanzierung, Glasverbotspflicht ggf. über 
mehrere Bezirke, Mehrwegangebot etc.
• Stärkung des Verständnisses von öffentlichem Raum mit Regeln und Pflichten 
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im gesamten Stadtgebiet
(u.a. Vermeidung von umweltschädlichen und schwer zu entfernenden 
Verunreinigungen wie Glasscherben, Kronkorken)
• Stärkung von Zuordnung und Verständnis von Verantwortlichkeiten und damit 
gerechte Kostenverteilung
• dringender Handlungsbedarf (siehe „Brüsseler Platz 11.11.23“)
• Verzahnung mit Masterplan Sicherheit sowie neuen Veranstaltungs-
konzepten der Stadt Köln (z. B. Euro 2024, CSD) und den Maßnahmen 3.1 
(Ermittlungsdienst Abfall) und 1.1 (zentrale Steuerungsverantwortung)
• teilweise auch Bestandteil des Zero-Waste-Projektes Köln
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• z. T. Koordinations-/Abstimmungsaufwand
• erhöhter Aufwand für Kontrollen, Nachverfolgung/Sanktionen bei Verstößen
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
1. Organisation/Verwaltung   2. Sachkosten
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
4.1 Verstärkte Einbindung von/Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen
• Ausbau und Initiierung von Angeboten zur Einbindung und Zusammenarbeit 
mit der Bürgerschaft sowie mit Initiativen in Köln 
• mögliche Maßnahmenbestandteile:
o Ausbau/Initiierung von Müllsammelaktionen, Patenschaften, Gamification 
(z. B. Wettbewerbe für Bürger*innen)
o Initiierung von Vernetzungsangeboten wie z. B. „Markt der Möglichkeiten" 
zum Thema Stadtsauberkeit, Dezernatspatenschaften für Bürger-
initiativen, Vernetzungsplattform für Ehrenamtliche etc.
o Prämierung von Initiativen zum Thema Stadtsauberkeit
o Unterstützung von Präventivmaßnahmen, z. B. zur Verhinderung des 
Mülleintrages im Rhein
o Durchführung von (regelmäßigen) Treffen mit Bürgerinitiativen zur 
Ermittlung von Bedarfen und Art der Zusammenarbeit
o Identifizierung und Recruiting eines möglichen Sponsoren-Pools
• verstärkte Einbindung und Dialog mit engagierten Bürger*innen
• Stärkung des Zusammenhalts und Schulterschluss Stadt/Initiativen im 
gemeinsamen Verständnis von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe
• Generierung von Aufmerksamkeit in spezifischen Zielgruppen
• Einsatz von innovativen Instrumenten
• Wichtigkeit zur Festlegung/Auswahl der Initiativen/Stakeholder 
• Abgleich mit Zero Waste/Community Management notwendig
• Verknüpfung mit Maßnahme 2.2 Hotspot-Reinigung u. a. Domumfeld, 
Neugestaltung Neumarkt etc.
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Aufbau von Kapazitäten zur Betreuung/Verwaltung sowie ggf. Sachkosten 
• ggf. kein direkt messbares positives Ergebnis
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
4.2 Verzahnung von Sauberkeit und Sicherheit 
• Verstärkte Verzahnung der Themen Sauberkeit und Sicherheit innerhalb der 
Stadt(-verwaltung) auf Basis der Erkenntnisse aus den Projekten Masterplan 
Sauberkeit und Masterplan Sicherheit sowie aus der AG „Plätze mit 
besonderem Handlungsbedarf“
• Beispiele: 
o regelmäßiger „Runder Tisch" mit Verantwortlichen von AWB, 
Ordnungsamt etc. zur Thematisierung von Hotspots, kurzfristigen zu 
ergreifenden Maßnahmen etc. 
o gemeinsame „Teil-Projekte“ wie z. B. gemeinsame Schwerpunktaktionen 
von Ordnungsdienst, Mülldetektiven etc. 
o gemeinsame Entwicklung von Konzepten für spezifische städtische 
Räume (bauliche Gestaltung, Toiletten, Bewachung / Bewirtschaftung, 
Reinigung)
• zügigere Identifikation von Problembereichen 
• Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheit z. B. an Hotspots
• Erkennen und Nutzen von Synergie-Effekten 
• Verzahnung mit Ergebnissen des Masterplans Sicherheit
• Einbeziehung weiterer Stellen wie z. B. Verkehrsbetriebe, Polizei …
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Komplexität bei der Verzahnung von verschiedenen Bereichen stellt eine 
verwaltungsinterne Herausforderung dar
Anmerkungen: kalkulierte Kosten deutlich geringer als 0,5 Mio. €/a
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
4.3 Einbindung der AWB in bauliche Entscheidungen
• Verankerung der frühzeitigen Einbindung von AWB und  weiterer Ämter / 
Betriebe bei entsprechenden stadtinternen Prozessen / Verfahren / baulichen 
Entscheidungen im Zuge der Herstellung einer „reinigungsfreundlichen Stadt“
• wichtige Maßnahmenbestandteile:
o Erstellung eines Kataloges, der die Kriterien abbildet, bei denen die 
Einbindung von AWB notwendig/sinnvoll ist (z. B. Bodenbelag,  
Fugenmaterial, Stadtmobiliar etc.)
o Berücksichtigung des „Kölner Gestaltungshandbuchs“
• Prävention (Vermeidung von besonders verschmutzungsanfälligen Bereichen) 
• Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit durch langfristig geringere 
Unterhaltungskosten (z. B. weniger Fugenaustrag, Pflasterbeschädigung etc.)
• Effizienzsteigerung bei der Reinigung (z. B. Ermöglichung maschineller 
Reinigung)
• Wichtigkeit der verwaltungsinternen Steuerung zur Einbindung der AWB 
bzw. weiterer Ämter/Betriebe in die entsprechenden Entscheidungsprozesse
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Einbindung ggf. nicht prioritär gewünscht (weiterer Koordinationsaufwand, 
Schnittstellen)
Anmerkungen: kalkulierte Kosten deutlich geringer als 0,5 Mio. €/a
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Umsetzungsschritte
• Konzeption im Jahr 2025 
o verwaltungsinterne Steuerung zur Einbindung von AWB und 
weiterer Ämter/Betriebe in die entsprechenden 
Entscheidungsprozesse
o Erstellung eines Kriterienkataloges unter Berücksichtigung des 
Kölner Gestaltungshandbuches 
o gemeinsame Festlegung der Kommunikationswege
o Einbeziehung von Informationen aus Best-Practice-Erfahrungen in 
anderen Städten
• Hauptverantwortlichkeit: 61 Stadtplanungsamt
• Mögliche Beteiligte: Ämter/Betriebe:
o AWB Köln
o Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
o 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
o 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
o 64 Amt für Verkehrsmanagement 
o 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
o …
• Start der Umsetzung in 2026
• kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Echtbetrieb
• Ziel: Verbesserung des Sauberkeitszustandes ab 2027 vor dem 
Hintergrund der Schaffung einer „reinigungsfreundlichen Stadt“
4.3 Einbindung der AWB in bauliche Entscheidungen
Details zur Umsetzung Umsetzung mit Zeithorizont

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
5.1 Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern
• Initiierung gezielter wiederkehrender Kampagnen, die die gesellschaftliche 
Wertschätzung des öffentlichen Raumes und der Haltung hierzu stärken
• Forcierung der multimedialen Ausspielung von Kampagnen z. B. über Plakate, 
Presse, persönliche Ansprache, Einbindung von bekannten Persönlichkeiten, 
Netzwerke aufbauen etc.
• neues Branding mit dem Anstoßen eines Change-Management-Prozesses
• übergreifendes Kommunikationskonzept mit regelmäßiger Kommunikation 
(hierbei u. a. auch Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit)
• gemeinsame Schwerpunktaktionen im gesamten Stadtgebiet
• Etablierung einer Haltung der Stadt inklusive Vorbildfunktion 
• Stärkung des Verständnisses von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe
• Stärkung des Verständnisses von öffentlichem Raum mit Regeln und Pflichten 
• Schaffung eines Vorbildes (Stadt) 
• kurzfristiges Aufgreifen des Ergebnisses aus dem Masterplan Sauberkeit als 
Startschuss für eine Kampagne z. B. mit der Leitidee „Wir wollen ein sauberes Köln“
• wichtig: gemeinsame Haltung von der Stadtspitze über die Ämter/Betriebe und 
Stakeholder in die Gesellschaft transportieren
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Aufbau eines Kommunikationsbudgets mit Kapazitäten für die forcierte 
Öffentlichkeitsarbeit notwendig (ggf. Einbindung von Sponsoring)
• ggf. kein direkt messbares positives Ergebnis
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Umsetzungsschritte
• Zeitnaher Beginn der Konzeptionsphase nach Abschluss des Projektes 
MP Sauberkeit (Q2 2024)
o Mitnahme der Energie und Erfolge aus Projekt MP Sauberkeit 
o kurzfristiger Start mit Kampagne der Stadtspitze, der gesamten 
Stadtverwaltung, der Betriebe und Stakeholder zum „neuen 
Branding“ Kölns mit der Leitidee „Wir wollen ein sauberes Köln“
o Kampagne als Anstoß eines Change-Management-Prozesses
o Schwerpunktaktionen, Einbeziehung Kölner Persönlichkeiten etc.
• Hauptverantwortlichkeit: Stadt Köln 
• Mögliche Beteiligte: Ämter/Betriebe
o AWB Köln
o OB-2/Referat für Strategische Steuerung/Öffentlichkeitsbeteiligung
o Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
o 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
o 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
o 64 Amt für Verkehrsmanagement 
o 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
o … 
• Start der ersten Kampagne in Q3 2024
• Umsetzung der in der Konzeptionsphase erarbeiteten Idee zum 
„neuen Branding“
• kontinuierliches Monitoring und Evaluierung (z. B. Bürger*innen- und
Kundenbefragungen)
• Ziel: Quick-Wins bereits in Q1 2025  Wahrnehmung/Sichtbarkeit
5.1 Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern
Details zur Umsetzung Umsetzung mit Zeithorizont

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
5.2 Aufklärung und Einbindung spezifischer Zielgruppen
• Forcierung von Kampagnen und Maßnahmen, die spezifische Zielgruppen im 
Besonderen ansprechen
• Beispiele:
o Forcierung der Präventivmaßnahmen für Kinder/Jugendliche/junge 
Erwachsene (Schule, Uni, KiTa, Freizeiträume etc.) mit Veranstaltungen, 
Filmen, Nutzung der sozialen Netzwerke und Influencern etc.
o gezielte Ansprache und Aufklärung weiterer Zielgruppen wie z. B. 
Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund (z. B. mehrsprachige 
Broschüren, Veranstaltungen) aufgrund der vorhandenen Sprachbarrieren 
und Zielgruppen, die bisher nicht im Fokus waren (z. B. > 16 Jahren)
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes insbesondere auch an Hotspots
• Stärkung des Verständnisses von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe
• Stärkung des Verständnisses von öffentlichem Raum mit Regeln und Pflichten 
• spezifische Teilmaßnahme zu Maßnahme 5.1
• Wahl der „richtigen" Ansprache (inkl. Kanäle/Soziale Netzwerke, Formate, 
Multiplikatoren) entscheidend für Erfolg der Maßnahme
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Aufbau von Kapazitäten für die forcierte Öffentlichkeitsarbeit notwendig 
• ggf. kein direkt messbares positives Ergebnis
1 2 3
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028

Beschreibung
Wirkungsweise
Priorität
Zeitplan
Umsetzungshinweise
Finanzierung
Wesentliche Kostentreiber:
Kostenträger:
voraus. Mehrkosten in €/a:
Organisation/Verwaltung
gebühren- und haushaltsfinanziert (öffentl. Anteil)
5.3 Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpolitischen Herausforderungen  
• Ausbau von Maßnahmen, die das Thema Sauberkeit auch über soziale 
Aspekte in die „Stadt-Gesellschaft“ transportieren
• Beispiele: Sensibilisierung und Schaffung von Sichtbarkeit für das Problemfeld 
Stadtsauberkeit über Street-Worker, Kümmerer/-innen, Bezirks- bzw. 
Stadtteilvertretungen, Großwohnanlagen-Betreuung etc.
• Begegnung der „Obdachlosenproblematik“ und „Drogenkonsumproblematik“ 
durch Zusammenarbeit der verschiedenen Kompetenzen (Sozialamt, 
Gesundheitsamt, Ordnungsamt, AWB …) mit Berücksichtigung der 
Sicherheitsaspekte
• Verbesserung des Sauberkeitszustandes im Stadtgebiet
• Stärkung des Verständnisses von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe
• Stärkung des Verständnisses von öffentlichem Raum mit Regeln und Pflichten 
• spezifische Teilmaßnahme zu Maßnahme 5.1
• Wahl der „richtigen" Ansprache entscheidend für Erfolg der Maßnahme
• Verzahnung zu Maßnahme 2.2 (Hotspot-Reinigung) und 4.2 (Sauberkeit und 
Sicherheit)
Mögliche Hindernisse/Herausforderungen
• Aufbau von Kapazitäten für die forcierte Öffentlichkeitsarbeit notwendig 
• ggf. kein direkt messbares positives Ergebnis
1 2 3
Konzeptionsphase
Pilotphase
Umsetzungsphase
2024 20302026 2028
< 0,5 Mio. 0,5 – 2 Mio. > 2 Mio.

Anlage 10 Dringlickeitsentscheidung BV Chorweiler vom 10.12.2024

16527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024/7 
Freigabedatum 
 10.12.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4 
 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.  
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

5 
 
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

6 
 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

7

Beschlussvorlage Rat

15540 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024 
Freigabedatum 
 05.12.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 06.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der

3 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.

4 
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.  
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen

5 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen.

6 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 1_Masterplan Sauberkeit

74497 Zeichen

INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH 
 
 
 
 
 
 
Projektbericht 
Entwicklung eines Masterplan s Sauberkeit  
für die Stadt Köln  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck 
Dipl.-Ing. Rüdiger Reuter 
  
Ahlen, 
Julika Devaux M.Eng.  Mai 2024 
  
  
Entwurf v8.1  
Stand: 07.05.2024

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 1  
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Vorwort ................................ ................................ ................................ ...... 1 
2 Projektstruktur und Methodik ................................ ................................ .. 5 
3 Analyseergebnisse ................................ ................................ ................... 8 
3.1 Datenanalysen ................................ ................................ ............................ 8 
3.2 Beteiligungsphasen ................................ ................................ .................. 11 
4 Handlungsfelder und Maßnahmen ................................ ........................ 14 
4.1 Maßnahmenübersicht ................................ ................................ ............... 14 
4.1.1 Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren ....... 15 
4.1.2 Reinigungsbedarf überprüfen und optimieren ......................... 18 
4.1.3 Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen ......................... 20 
4.1.4 Akteurübergreifende Zusammenarbeit ausbauen ................... 21 
4.1.5 Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen ............................. 22 
4.2 Einordnung der Maßnahmen nach Prioritäten und Zeithorizonten ............ 24 
5 Empfehlungen zur Umsetzung des Masterplans ................................ .. 29 
6 Zusammenfassung und Ausblick ................................ .......................... 36 
7 Anhang: Maßnahmensteckbriefe ................................ ........................... 37

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 2  
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Projektstruktur Masterplan Sauberkeit ................................ ...................... 5 
Abbildung 2: Beteiligungsplattform I ................................ ................................ .............. 6 
Abbildung 3: MeinungsMobil ................................ ................................ ......................... 6 
Abbildung 4: Beteiligungsplattform II ................................ ................................ ........... 11 
Abbildung 5: Exemplarische Ergebnisse der Online-Bürgerbefragung ......................... 12 
Abbildung 6: Impression Stakeholder-Workshop ................................ ......................... 13 
Abbildung 7: Handlungsfelder im Hinblick auf Kölns „Vision Stadtsauberkeit 2030“ ..... 14 
Abbildung 8: Dimensionen zur Priorisierung der Maßnahmen ................................ ..... 24 
Abbildung 9: Übersicht sowie zeitliche und finanzielle Einordnung der Maßnahmen ... 27 
Abbildung 10: Zu berücksichtigende Aspekte in den Projektphasen ............................ 33 
 
 
 
 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Maßnahmen Handlungsfeld 1 ................................ ................................ ..... 15 
Tabelle 2: Maßnahmen Handlungsfeld 2 ................................ ................................ ..... 18 
Tabelle 3: Maßnahmen Handlungsfeld 3 ................................ ................................ ..... 20 
Tabelle 4: Maßnahmen Handlungsfeld 4 ................................ ................................ ..... 21 
Tabelle 5: Maßnahmen Handlungsfeld 5 ................................ ................................ ..... 22 
1 Keine Indexeinträge gefunden.Vorwort 
Stadtsauberkeit ist in Köln ein zentrales Thema, das in der Öffentlichkeit seit einiger Zeit 
diskutiert wird. Ein gepflegtes Stadtbild ist nicht nur aus ästhetischen Gründen bedeutsam – 
Stadtsauberkeit ist vielmehr auch Teil der Daseinsvorsorge und essenziell für das Wohl- 
und Sicherheitsbefinden der Menschen in Köln.  
In jüngster Zeit lassen sich gesellschaftliche Trends beobachten, die unter anderem erheb-
liche Auswirkungen auf das Stadtbild in Ballungsräumen haben. So wird zum Beispiel der 
öffentliche Raum, insbesondere die Grünflächen, viel stärker genutzt . Diese Entwicklung 
hin zur sogenannten „Mediterranisierung“ geht einher mit einem Anstieg de s „To-go-Kon-
sums“. Die Nutzung von Einwegprodukten führt letztlich zu einem Anstieg von Verpa-
ckungs- und To-go-Abfällen, die im öffentlichen Raum anfallen und entsorgt werden müs-
sen.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 3  
 
Kommunen stehen somit aktuell vor großen Herausforderungen. In Köln , als Touristen-, 
Event-, Pendler- und Studentenstadt, verschärft sich die Lage durch den hohen Nutzungs-
druck auf den öffentlichen Raum . Als spezielle Herausforderungen im Bereich Stadtbild-
pflege
1
 sind hier unter anderem zu nennen: eine deutliche Zunahme von Littering und wilden 
Abfallablagerungen, die Vielzahl an (Outdoor-)Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen, 
darunter auch unangemeldete, sowie verschiedene Zuständigkeiten für die Reinigung.  
Die oben beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und die spezifischen Anforde-
rungen werfen die Frage auf, wie zukünftig mit dem zentralen Element Stadtsauberkeit um-
gegangen werden soll. Fest steht, dass es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe aller Ein-
wohner*innen, Gewerbetreibenden  und Interessengruppen in Köln  handelt. Welche An-
sprüche werden an die Stadtsauberkeit gestellt? Welches sind die zentralen Ziele für die 
nächsten Jahre und wie können diese gemeinschaftlich erreicht werden? 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines  Masterplans Sicherheit 
und eines Masterplans Sauberkeit beschlos sen, die als übergeordnete Rahmenplanung 
langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Masterplan 
Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in 
sich konsistentes Programm zu entwick eln, welches Köln spürbar und messbar sauberer 
macht.  
Mit dem Status-quo-Bericht von Anfang 2023, der die Ausgangslage in Köln umfassend 
darstellt, fiel der Startschuss für die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit. Für ihn ver-
antwortlich ist die Stadt Köln, die Projektleitung liegt bei der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH. Unterstützt wird das Pr ojekt vom national und international tätigen INFA-Institut 
(Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -Management GmbH), das umfassende und 
langjährige Branchenkenntnisse einbringen konnte. Durch breite Datenanalysen wurden 
die spezifischen Herausforderungen in Köln präzise erfasst. Außerdem gab es eine  um-
fangreiche Beteiligungsphase, die einen großen Raum innerhalb des Projekts einnahm. In 
dieser Phase konnten die mit dem Thema Stadtsauberkeit befassten Interessenvertreter*in-
nen – sogenannte Stakeholder – sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ihre Anliegen, 
                                                
1
 Stadtbildpflege: Über den Begriff „Stadtsauberkeit“ hinaus meint „Stadtbildpflege“ nicht ausschließ-
lich die klassische Straßenreinigung, sondern vielmehr ein in Gänze gepflegtes Stadtbild, das bei-
spielsweise auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns und wei tere ästhetische Reinigungsmaßnah-
men (gepflegtes Stadtmobiliar etc.) miteinschließt.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 4  
Wünsche und Handlungsbedarfe kommunizieren. Um Synergien zu nutzen und die stadt-
weiten Herausforderungen und Ziele möglichst ganzheitlich zu betrachten, fanden Abstim-
mungstermine mit dem Projektteam des Masterplans Sicherheit statt. Auf Basis der gewon-
nenen Erkenntnisse wurden zentrale, übergeordnete Handlungsfelder formuliert, die im 
Masterplan Sauberkeit festgeschrieben sind. Sie sollen ein gemeinsames Verständnis für 
die verschiedenen Aufgaben mit Blick auf Kölns „Vision Stadtsauberkeit 2030“ schaffen.  
 
Stadtsauberkeit in Köln muss zukünftig auf allen Ebenen , von der Stadtverwaltung über 
Großanlieger bis zu den Einwohner*innen, als prioritäre Gemeinschaftsaufgabe behandelt 
werden, um sie zu verbessern. Hierzu ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten in Entschei-
dungsprozessen und Aktionen konsequent Haltung zeigen und darüber hinaus zur Schaf-
fung eines Bewusstseins in den Bereichen beitragen, in denen Stadtsauberkeit bislang 
nicht im Fokus stand.  
Es wird zukünftig von besonderer Bedeutung sein, das Verständnis von Stadtsauberkeit als 
Gemeinschaftsaufgabe zu stärken und hierbei die akteurübergreifende Zusammenarbeit 
stadtweit auszubauen. Zudem soll sowohl die verwaltungsinterne wie auch die gesamt-
gesellschaftliche Vernetzung von Akteur*innen betrachtet werden. 
Um Effizienz und Wirkung zu erhöhen , müssen Zuständigkeiten und Organisation des 
Aufgabenfeldes Stadtbildpflege ganzheitlich überprüft und optimiert  werden. Ange-
sichts der Vielzahl an Zuständigen gilt es hierbei, insbesondere die Nutzung von Synergien 
im Blick zu behalten. 
Gesellschaftliche Trends und Entwicklungen erfordern zudem eine systematische Über-
prüfung und Optimierung von Reinigungsbedarfen.  Die Einhaltung von Qualitätsni-
veaus an dauerhaften und temporären Verschmutzungshotspots sowie in hochfrequentier-
ten Gebieten ist hierbei dringend nötig.  
Zu den Ergebnissen der Untersuchungen im Rahmen des Masterplans gehören ferner die 
Festlegung und konsequente Durchsetzu ng eines Ordnungsrahmens,  der ein Fehl-
verhalten in Bezug auf Abfallablagerung im öffentlichen Raum in absehbarer Zeit verringern 
muss.  
 
Die o ben genannten  übergeordneten Ziele mit Präventionscharakter  (nachfolgend auch 
„Handlungsfelder“) sind für den gesamten Erfolg des Masterplans bedeutsam.  
Neben den Handlungsfeldern wurden im Rahmen des Masterplans verschiedene Maßnah-
men entwickelt, die zur Zielerreichung beitragen sollen. Diese werden in den folgenden 
Kapiteln vorgestellt. Darüber hinaus wurden im Projektverlauf für alle Maßnahmen auch die

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 5  
 
Themen „Zuständige“ und „Beteiligte“ sowie mögliche Finanzierungs- und Budgetierungs-
fragen beleuchtet.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 6  
Key Facts – Vorwort 
 Gesellschaftliche Veränderungen sowie der hohe Nutzungsdruck  des öffentlichen 
Raums in Köln beeinflussen das Wohl- und Sicherheitsbefinden in der Stadt und ma-
chen Sauberkeit und Sicherheit seit einiger Zeit zu essenziellen Herausforderungen. 
 Um eine übergeordnete Rahmenplanung für die kommenden Jahre zu schaffen, hat 
deshalb der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 die Erarbeitung eines M asterplans Si-
cherheit und eines Masterplans Sauberkeit beschlossen. 
 Der Startschuss für die Erarbeitung des M asterplans Sauberkeit fiel Anfang 2023 . 
Ergebnis sind unter anderem fünf zentrale Handlungsfelder, die zu einer spür baren 
Verbesserung des Sauberkeitszustandes führen sollen: 
1. Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren 
2. Reinigungsbedarf überprüfen und optimieren 
3. Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen 
4. Akteurübergreifende Zusammenarbeit ausbauen 
5. Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen 
 Wesentliche Bestandteile waren eine Beteiligungsphase der Einwohne r*innen und 
Stakeholder durch Befragungen (online und vor Ort) sowie Workshops. 
 Allen Handlungsfeldern wurden konkrete Maßnahmen zugeordnet, die in diesem Pro-
jektbericht näher ausgeführt werden. 
 Grundsätzlich ist es von hoher Dringlichkeit, Stadtsauberkeit in Köln zukünftig als pri-
oritäre Gemeinschaftsaufgabe zu behandeln und ein Bewusstsein in den Bereichen 
zu schaffen, in denen Stadtsauberkeit bislang nicht prioritär behandelt wird. Der Mas-
terplan Sauberkeit liefert hierfür den Startschuss.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 7  
 
2 Projektstruktur und Methodik 
Abbildung 1 zeigt die Projektstruktur des Masterplans Sauberkeit. Diese gliedert sich in drei 
Phasen: Datenaufnahme- und Analysephase, Beteiligungsphase sowie Maßnahmenerar-
beitung und -bewertung. Zu Beginn des Projektes wurde ein Lenkungskreis mit Vertreter*in-
nen des Dezernats VIII – Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften und des Dezernats III – 
Mobilität, der AWB Köln und des INFA eingerichtet. Innerhalb des Lenkungskreises fanden 
regelmäßige Meilensteintermine statt, die den zielgerichteten Fortgang des Projektes ge-
währleisteten. Darüber hinaus stellte ein Projektbeirat mit Vertreter*innen aus der Politik 
unter anderem die Qualität der Projektergebnisse sicher. 
 
 
Abbildung 1: Projektstruktur Masterplan Sauberkeit 
 
Verschiedene Methoden flossen in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit ein: Neben 
klassischen Datenanalysen und -auswertungen galt es, ein lebendiges Projekt zu gestalten, 
in dem die unterschiedlichen Perspektiven Raum haben sollten . Daraus sollten daraufhin 
gemeinsame Ziele und Maßnahmenansätze abgeleitet werden. 
Grundlage für die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit bot der im April 2023 von den 
AWB Köln in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln (Dezernate III und VIII) erarbeitete Status-
quo-Bericht. Dieser vereint wichtige Fakten sowie alle relevanten, in der Vergangenheit er-
griffenen Maßnahmen zum Thema Stadtsauberkeit. Aufbauend auf diesem Bericht wurden 
in der Analysephase einige Themenblöcke vertieft. Hierbei wurde auf Daten der AWB Köln 
und städtischer Ämter (z. B. Amt für öffentliche Ordnung ) sowie auf darüber hinaus zur 
Verfügung stehendes Informationsmaterial zurückgegriffen.  
Neben der Analysephase war die Beteiligungsphase des Masterplans Sauberkeit ein wich-
tiger Teil des Projektes. Die Beteiligungsphase bestand aus einer Online-Bürgerbefragung,

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 8  
einer analogen Bürgerbefragung, einer Mitarbeitenden-Befragung der Abteilung Stadtreini-
gung der AWB Köln sowie drei Stakeholder-Workshops. 
Die Online -Bürgerbefragung fand im 
Zeitraum 24. Juli bis 13. August 2023 
auf der Beteiligungsplattform „Mei-
nung für Köln“  (https://mei-
nungfuer.koeln/masterplan-sauber-
keit) statt. Hier hatten Bürgerinnen und 
Bürger die Möglichkeit, mit Freitext auf 
die gestellten Fragen zu antworten. Zudem konnten sie auf bereits vorformulierte Thesen 
zum Thema Stadtsauberkeit mit Zustimmung („Daumen hoch“) reagieren. Die Beteiligungs-
möglichkeit wurde gut angenommen  ‒ 1.449 Beiträge und Kommentare sowie 5 .280 Zu-
stimmungen zu Thesen gingen ein.  
Bürgerinnen und Bürger wurden zudem persönlich 
befragt: An zehn Terminen zwischen dem 2. und 10. 
August 2023 wurden links- wie rechtsrheinische Orte 
mit dem „MeinungsMobil“ oder dem „ Demokratie-
rad“ der Stadt Köln angefahren. Insgesamt konnten 
so ergänzend 168 Bürgerinnen und Bürger persön-
lich befragt werden. 
Die Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB Köln hatten zum 
Ziel, den operativen Bereich mit seiner großen Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit in 
die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt.  
Nicht zuletzt gehörte auch der intensive Austausch in den Stakeholder-Workshops zur Be-
teiligungsphase. Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Bürgervereine n, Initiati-
ven, privaten Institutionen sowie Großanlieger nahmen an den Veranstaltungen am 22. und 
29. August 2023 teil. In dem jeweils rund dreistündigen Austausch wurden Herausforderun-
gen und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Aus den Veranstaltungen ging 
ein dritter, verwaltungsinterner Workshop am 27. Oktober 2023 hervor. Er bot die Möglich-
keit, die Vielzahl an stadtweiten, verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich Stadtbild-
pflege zu beleuchten.  
Die Analyse- sowie die Beteiligungsphase brachten nicht nur Stärken und Schwachstellen 
hervor. Vielmehr wurden auch zentrale Handlungsfelder und mögliche Stellschrauben 
Abbildung 2: Beteiligungsplattform I 
Abbildung 3: MeinungsMobil

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 9  
 
(siehe Kapitel 3.2)  formuliert, die unter anderem Grundlage für die Schwerpunktsetzung 
innerhalb der darauf aufbauend erarbeiteten Maßnahmen waren. Im Projektverlauf wurden 
alle Maßnahmenansätze anschließend iterativ nach Schwerpunkten wie Nutzen, Kosten 
und Umsetzbarkeit bewertet, woraus die in Kapitel 4 beschriebenen Maßnahmen final her-
vorgingen.  
 
Key Facts ‒ Projektstruktur und Methodik 
 Grundlage für den Masterplan Sauberkeit bot ein im April 2023 veröffentlichter Status-
quo-Bericht, der durch die AWB Köln und die Stadt Köln (Dezernate III und VIII) erar-
beitet wurde. 
 Die Erarbeitung des Masterplans  Sauberkeit gliederte sich  in d rei Projektphasen:  
Datenanalysephase, Beteiligungsphase sowie Maßnahmenerarbeitung und -bewer-
tung. 
 In der Beteiligungsphase des Projektes wurden verschiedene Formate genutzt: eine 
Online-Bürgerbefragung, eine analoge Bürgerbefragung, einer Mitarbeitenden-Befra-
gung innerhalb der Abteilung Stadtreinigung der AWB Köln sowie zwei Stakeholder-
Workshops und ein Workshop ausschließlich mit Dienststellen der Kölner Stadtver-
waltung.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 10  
3 Analyseergebnisse  
3.1 Datenanalysen 
Anfang 2023 legten die AWB Köln und die Stadt Köln dem Betriebsausschuss und dem 
Abfallwirtschaftsbetrieb einen Status-quo-Bericht Stadtsauberkeit vor. Der veröffentlichte 
Bericht fasst die Organisation der Aufgabe „Stadtsauberkeit“, die aktuelle Situation in Köln, 
die Erwartungen an Stadtsauberkeit sowie geplante Maßnahmen und Projekte zusammen 
und diente als Grundlage für die Entwicklung des Masterplans Sauberkeit. Deutlich werden 
darin insbesondere die breiten Zuständigkeiten der AWB Köln innerhalb des Stadtgebiets, 
jedoch auch viele Schnittstellen im Bereich Stadtsauberkeit. Stadtsauberkeit in Köln ist eine 
gewachsene und komplexe Aufgabe mit einer Viel zahl an Zuständigen (Betriebe, Ämter, 
Großanlieger, Einwohner*innen etc.). Die Erwartungen und Ansprüche an Sauberkeit in-
nerhalb der Stadt haben sich insbesondere in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. 
Die folgende, nicht abschließende Aufzählung nennt einige Institutionen, die sich neben 
VIII/3 als eigenbet riebsähnliche Einrichtung, dem Amt für Verkehrsmanagement  und den 
AWB Köln mit Stadtsauberkeit in Köln beschäftigen: Amt für öffentliche Ordnung, Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Umwelt - und Verbraucherschutzamt, Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen, Kölner Verkehrsbetriebe, Deutsche Bahn, der Ver-
ein K.R.A.K.E. sowie weitere Bürgervereine. 
Ausgehend vom Status-quo-Bericht wurden in der Analysephase weitere Daten ausgewer-
tet. Dabei sollten tiefergehende Erkenntnisse gewonnen werden, um die Stadtsauberkeit in 
Köln in einen Gesamtkontext zu stellen. Kölns Status als Rheinmetropole mit großer kultu-
reller und touristischer Bedeutung sollte dabei genauso berücksichtigt werden wie die Be-
deutung als Universitäts - und Hoch schulstadt. Köln beherbergte 2022 ca. 3,2 Millionen 
Übernachtungsgäste. Das waren 16 % aller Gäste in NRW und Köln war damit mit Abstand 
führend. Köln ist die größte Stadt Nordrhein-Westfalens und liegt zudem auf Platz 5 der 
Städte mit der höchsten Einwohnerdichte. Besonders verdichtet sind die  Bezirke Innen-
stadt, Ehrenfeld, Nippes und Lindenthal. In diesen Stadtteilen ist Sauberkeit immer wieder 
ein Thema. Untrennbar verbunden mit den Touristenströmen und den hohen Einwohner-
dichten sind auch die ständig anzupassenden Gegebenheiten und Ansprüche in Bezug auf 
Sauberkeit. So wurde im Rahmen der Bestandsaufnahme das Papierkorbangebot im Stadt-
gebiet analysiert und mit dem anderer europäischer Großstädte verglichen: Mit 13,7 Pa-
pierkörben/1.000 Einwohner*innen sowie 3,5 Leerungen pro Einwohner*in und Jahr bzw. 
einem geleerten Papierkorbvolumen von  257 Litern pro Einwohner*in und Jahr liegt das 
Angebot in Köln deutlich über dem vergleichbarer Städte.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 11  
 
Neben regulären Leistungen im Bereich Stadtsauberkeit, die im  Tagesgeschäft erbracht 
werden, spielt auch der aktuelle Umgang mit der Reinigung während und nach Veranstal-
tungen eine wichtige Rolle. Für Köln liegt derzeit noch keine valide Datenbasis zu Ort und 
Anzahl gemeldeter Veranstaltungen vor, gemeldete bzw. genehmigte Veranstaltungen und 
Orte werden derzeit nicht zentral erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahlen 
stark von den 100 - 120 Veranstaltungen im Jahr abweichen, für die bei den AWB Köln eine 
Beauftragung zur Reinigung vorliegt. Zudem müssen Veranstalter*innen im aktuellen Ge-
nehmigungsprozess kein Konzept bezüglich der Widerherstellung der Sauberkeit und Ent-
sorgung vorlegen, was im Nachgang immer wieder zu erhöhten Aufwänden und unzu-
reichenden Sauberkeitszuständen führt. 
Auch der Sauberkeitszustand in Köln wurde untersucht. Hierbei wurde auf Daten eines in-
ternen Qualitätsmesssystems zurückgegriffen, das bei den AWB Köln kontinuierlich im Ein-
satz ist. Sowohl auf Bezirksebene als auch auf Objekt- und Kriterienebene lassen sich somit 
Verschmutzungsschwerpunkte (sogenannte Hotspots) identifizieren . Sauberkeitsmessun-
gen sind auch für die Planung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan (Ka-
pitel 4) sowie für einen Monitoringprozess unabdingbar. 
Zudem wurden unter anderem die Abfallmengen aus dem öffentlichen Raum sowie Kun-
den- bzw. Bürgermeldungen (Beschwerden, Kontaktaufnahmen, Nachfragen etc.) präzise 
analysiert. Im Jahr 2022  bestanden 49 % der Abfallmengen aus dem öffentlichen Raum 
aus Papierkorbabfällen und Streumüll (Straßenraum und Grünanlagen). Weitere 13 % wur-
den als Litter
2
 verbucht, den sogenannte mobile Teams beseitigten. Die restlichen der in 
Summe ca. 17.700 Megagramm
3
 setzten sich aus Straßenkehricht (22 %) sowie aus Laub 
und Hochwasserabfällen (28 %) zusammen.   
In Bezug auf Littering und wilde Abfallablagerungen fallen zwei Aspekte ins Auge: zum ei-
nen die Anzahl an Meldungen zu Littering/Sperrmüll-Beistellmengen, die bei den AWB Köln 
über verschiedene Kanäle wie die Webseite „Sag’s uns“, E-Mail, Telefon oder App einge-
hen. Im Durchschnitt erreichten die AWB Köln in den vergangenen Jahren ca. 21.000 Mel-
dungen pro Jahr. Im Mittel lagen zwischen Meldung und Beseitigungstermin ca. 1,6 Tage, 
was für eine schnelle Reaktionszeit des operativen Bereichs spricht. Besonders viele Mel-
dungen gingen 2022 in den Stadtt eilen Mülheim, Kalk , Neustadt-Süd und Neustadt-Nord 
ein.  
                                                
2
 Litter: achtlos im öffentlichen Raum weggeworfene kleinere Abfälle (z. B. Verpackungen, Zeitungen, 
Kippen etc.) 
3
 Ein Megagramm entspricht einer Tonne

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 12  
Zum anderen sind Statistiken über Ahndungen von Verstößen  und Ordnungswidrigkeiten 
wichtige Informationsquellen, insbesondere im Hinblick auf mög liche Schnittstellen zwi-
schen Sauberkeit und Sicherheit. In Köln beschäftigen sich sowohl das Umwelt - und Ver-
braucherschutzamt (Amt 57) als auch das Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32) mit Ahn-
dungen und Sa nktionen. 2022 wurden beispielsweise mehr als 16.0 00 Maßnahmen des 
Ordnungsdienstes zum Thema Sauberkeit ergriffen (mündliche Verwarnung, Bußgeld, Ver-
warnungsgeld, Beauftragung der Beseitigung). 
 
Key Facts ‒ Datenanalysen  
 Folgende Erkenntnisse aus der Analysephase des Projektes sind unter anderem von 
besonderer Bedeutung, um Stadtsauberkeit in Köln in einen Kontext zu stellen: 
o In Köln gibt es eine Vielzahl an Zuständigen (Betriebe, Ämter, Großanlieger, 
Vereine, Einwohner*innen etc.), die sich mit Stadtsauberkeit beschäftigen, so-
wie eine hohe Vielfalt bezüglich Erwartungen und Ansprüchen. Gleichzeitig 
besteht durch große Touristenströme sowie hohe Einwohnerdichten in Köln 
ein extremer Nutzungsdruck, der spezifisch angepasste Gegebenheiten er-
fordert. 
o Im Jahr 2022 wurden in Köln 17.700 Megagramm Abfall im öffentlichen Raum 
produziert (Papierkorbabfälle, Litter/Streumüll aus dem Straßenraum und aus 
Grünanlagen, Straßenkehricht, Laub, Hochwasserabfälle etc.). 
o Mit 13,7 Papierkörben/1.000 Einwohner*innen sowie 3,5 Leerungen pro Ein-
wohner*in und Jahr bzw. einem geleerten Papierkorbvolumen von 257 Litern 
pro Einwohner*in und Jahr liegt das Angebot in Köln hierbei deutlich über dem 
in vergleichbaren europäischen Großstädten.  
o Bei den AWB Köln liegen für ca. 100–120 Veranstaltungen im Jahr Beauftra-
gungen vor, die Zahl tatsächlich durchgeführter Veranstaltungen in Köln dürfte 
weitaus höher liegen. Zudem müssen Veranstalter*innen aktuell kein Konzept 
bezüglich Sauberkeit und Entsorgung im Rahmen der Genehmigungspro-
zesse vorlegen, was im Nachgang immer wieder zu erhöhten Aufwänden und 
unzureichenden Sauberkeitszuständen führt. 
o Im Jahr 2022 wurden ca. 16.000 Maßnahmen des Ordnungsdienstes zum 
Thema Sauberkeit ergriffen (mündliche Verwarnung, Bußgeld, Verwarnungs-
geld, Beauftragung der Beseitigung).

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 13  
 
3.2 Beteiligungsphasen 
Im Projektverlauf wurden verschiedene Beteiligung sformen angeboten (vgl. Kapitel 2). 
Exemplarisch sollen im Folgenden die am häufigsten genannten Punkte als Ergebnisse der 
Beteiligungsphase zusammengefasst werden.  
Ziel der Mitarbeitenden-Interviews bei den AWB Köln war es, die Expertise aus dem Ta-
gesgeschäft einzubeziehen. Neben der Identifikation der größten  Herausforderungen in 
Köln wurden auch Vorschläge aufgegriffen, die aus Sicht de r operativen M itarbeitenden 
sinnvoll sind. In puncto Herausforderungen wurden der „gesellschaftliche Wandel“ und die 
„wachsende Ignoranz“ in der Bevölkerung besonders häufig genannt. Konkret wurden Tou-
rist*innen und J ugendgruppen als Verursachende genannt, insbesondere die „Fe ier- und 
Partyszene“ auf Grünflächen und an anderen beliebten Treffpunkten. In diesem Kontext, 
jedoch auch vor dem Hintergrund der Zunahme von wilde n Abfallablagerungen und ver-
müllten Containerstandorten, wurde die nicht ausreichende Durchsetzung von ordnungs-
rechtlichen Maßnahmen vielfach bemängelt. Weiterhin wurden häufig Probleme im 
Domumfeld durch Obdachlosigkeit und Drogen konsum genannt. Papierkörbe seien zwar 
stadtweit vorhanden, würden aber zu wenig genutzt. 
Zahlreiche Vorschläge gingen aus den Interviews hervor. Häufig genannt wurden unter an-
derem: 
 Konsequente Ahndung von Fehlverhalten und verstärkte Anwendung ordnungs-
rechtlicher Maßnahmen (Präsenz, Sanktionierung mit Bußgeldern) 
 Überarbeitung des Papierkorbkonzepts (Optik, Größe, Modelle etc.) 
 Verbesserung des Konzepts für Containerstandorte (Optik, Überwachung etc.) 
 Verstärkte Einbindung der Bürgerschaft (z. B. durch Freiwilligenaktionen etc.) 
 Wertschätzung und Sichtbarkeit der Arbeit der AWB Köln erhöhen 
 
1.200 Bürgerinnen und Bürger haben 
sich sowohl online als auch vor Ort betei-
ligt, was einer erfreulich hohen Quote für 
dieses Format entspricht. In einem ersten 
Schritt konnten Teilnehmende maximal 5 
von 14 vordefinierten Thesen zustimmen. 
In Summe gingen 5.280 Zustimmungen 
zu Thesen ein. Die Ergebnisse der On-
line-Beteiligung wichen hier geringfügig 
Abbildung 4: Beteiligungsplattform II

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 14  
von den Ergebnissen des analogen Formats ab. Der „Verstärkung von Kontrollen und Ahn-
dungen“, der „Vergrößerung des Papierkorbangebots“ sowie der „Intensivierung von Reini-
gung an Hotspots“ wurde jedoch in beiden Beteiligungsformen einhellig zugestimmt. Auch 
die Maßnahmenvorschläge (Freitext-Antworten) waren umfassend. Insgesamt wurden 
1.449 Beiträge und Kommentare verfasst. Um die Ergebnisse zu bündeln, wurden die An-
regungen innerhalb der Auswertung verschiedenen Gruppen zugeordnet (siehe Abbildung 
5).  
 
 
Auch nach möglichem Eigenengagement wurde gefragt. Hier wurden zum Beispiel Müll-
sammelaktionen, die Vorbildfunktion Einzelner, aber auch die persönliche Ansprache ge-
nannt. Auffällig ist, dass sich lediglich ca. 35 % der Antworten thematisch dem Eigenenga-
gement zuordnen lassen. Dies lässt darauf schließen, dass sich die Befragten nur bedingt 
persönlich angesprochen fühlten und überwiegend allgemein zu ergreifende Maßnahmen 
formulierten.  
Abbildung 5: Exemplarische Ergebnisse der Online-Bürgerbefragung 
Themenfelder genannter Maßnahmenvorschläge Priorität 
(absteigend)
Kontrollen/Sanktionen/Verbote sehr wichtig 
Papierkörbe (Design, Größe, Deckel, Standorte etc.) wichtig
Bildung/Sensibilisierung/Bewusstsein/Aufklärung wichtig
Partizipation mäßig wichtig 
Reinigungshäufigkeit/-technik mäßig wichtig 
Bauliche/infrastrukturelle Maßnahmen mäßig wichtig 
Klärung Zuständigkeiten (Ämter, Gastronomie etc.) weniger wichtig 
Strukturelle/soziologische Maßnahmen weniger wichtig 
Abfallrahmenrechtliche Maßnahmen weniger wichtig 
Innovative Entsorgungsmöglichkeiten (Kippen etc.) weniger wichtig 
+ weitere Maßnahmen ohne Zuordnungsmöglichkeit zu obigen Themenfeldern

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 15  
 
In den Stakeholder-Workshops wurde detailliert  
über Herausforderungen und Maßnahmen in Köln 
diskutiert. Der erste Workshop wurde mit Interes-
senvertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Be-
zirksvertretungen, Bürgervereinen und Initiativen 
durchgeführt. Am zweiten Workshop nahmen Sta-
keholder aus privaten Institutionen und Großanlie-
ger teil.  
Thematisiert wurde n in be iden Veranstaltungen  
neben der Verstärkung von Kontrollen und Sankti-
onen die Bündelung von Reinigungstätigkeiten im Stadtgebiet ( unter anderem Reinigung 
aus einer Hand) sowie die Notwendigkeit einer zentralen Steuerungsverantwortung (siehe 
Kapitel 4.1.1) . Auch eine zukünftige  verstärkte Flexibilisierung bzw. Bedarfsorientierung 
wurde thematisiert. Deutlich wurde ebenfalls die Vielzahl an Herausforderungen aufgrund 
der teils individuellen Schwerpunkte der verschiedenen Stakeholder ( unter anderem  
Schnittstellenthematik bei den Ämtern/Betrieben). 
 
Key Facts ‒ Beteiligungsphase 
 Aus den durchgeführten Beteiligungsformaten (Mitarbeitenden-Interviews, Bürgerbe-
teiligungen, Stakeholder-Workshops) gingen verschiedene Maßnahmenvorschläge 
hervor, zum Beispiel:  
o Verstärkung von Kontrollen und Sanktionen  
o Zentrale Steuerungsverantwortung für Reinigungstätigkeiten im Stadtgebiet 
o Bündelung von Reinigungstätigkeiten im Stadtgebiet 
o Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen 
o Überarbeitung des Papierkorbkonzepts 
o Verstärkte Einbindung der Bürgerschaft 
 Handlungsbedarfe bestehen bei einer optimierten Abstimmung zwischen Stakehol-
dern, dem Abbau von Schnittstellen sowie der Nutzung von Synergien innerhalb des 
Stadtgebietes. 
  
Abbildung 6: Impression Stakeholder-
Workshop

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 16  
4 Handlungsfelder und Maßnahmen  
Im Hinblick auf die gemeinsame „Vision Stadtsauberkeit 2030“ wurden in einem iterativen 
Prozess Ziele entwickelt, die Abbildung 7 veranschaulicht. Als Ziele wurden gemeinschaft-
lich und stadtweit getragen e wirksame Änderungen im Bereich Stadtsauberkeit definiert. 
Sie werden hierbei bewusst als Handlungs - und Tätigkeitsfelder definiert und lassen sich 
als Bündelung und Weiterentwicklung der Anliegen verstehen, die unter anderem im Rah-
men der Beteiligungsphase zusammengetragen wurden. Gleichzeitig sind in den Hand-
lungsfeldern die Erkenntnisse aus den Datenanalysen zur Ist-Situation in Köln verarbeitet. 
 
Abbildung 7: Handlungsfelder im Hinblick auf Kölns „Vision Stadtsauberkeit 2030“ 
 
4.1 Maßnahmenübersicht 
Den Handlungsfeldern wurden spezifische Maßnahmen zugeordnet, die zur Zielerreichung 
führen bzw. beitragen sollen. Im Folgenden sind alle Maßnahmen in Kurzübersichten dar-
gestellt. Details und weitere Informationen zu Wirkungsweisen, Zeithorizonten, Prioritäten, 
Finanzierung etc. sind dem Anhang (Maßnahmensteckbriefe) zu entnehmen.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 17  
 
4.1.1 Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren 
Dem zentralen Handlungsfeld „Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimie-
ren“ sind fünf Maßnahmen zugeordnet.  
Tabelle 1: Maßnahmen Handlungsfeld 1 
Handlungsfeld 1: Zuständigkeiten/Organisation überprüfen und optimieren 
1.1  Zentrale Steuerungsverantwortung AWB Köln 
1.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum 
1.3 Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum 
1.4 Rückübertragung der Anliegerverpflichtung 
1.5 Ausbau und kontinuierliche Nutzung des Reinigungskatasters 
 
Als Maßnahme 1.1 ist hierbei die Einführung der zentralen Steuerungsverantwortung 
durch die AWB Köln zu nennen, die mit Priorität 1 bewertet ist . Unter zentraler Steue-
rungsverantwortung ist die Einführung einer  bündelnden Organisationseinheit zu vers te-
hen, die alle unregelmäßigen und nicht planbare n Reinigungsmaßnahmen im Stadtgebiet 
zentral verantwortet (z. B. Beseitigung wilder Abfallablagerungen). Hiervon sind sowohl öf-
fentliche als teils auch private Flächen betroffen. Da bei den AWB Köln bereits eine Vielzahl 
an Reinigungstätigkeiten gebündelt ist, ist  dort auch die Ansiedlung der zentralen Steue-
rungsverantwortung zu empfehlen. Das bedeutet: Eine zentrale Stelle bei den AWB Köln 
nimmt zukünftig alle Anliegen und Informationen über sonstige Erfordernisse im Bereich 
der Stadtbildpflege entgegen und prüft diese auf Inhalt, Umfang und Lösungszeitraum. Je 
nach Auftrag wird daraufhin der/die passende Zuständige ermittelt und kontaktiert. Zur Be-
hebung des Reinigungsmangels bestehen verschiedene Möglichkeiten: Dem/der Zuständi-
gen steht es frei, die Leistung selbst zu erbringen und den Mangel damit zu beheben. Wei-
terhin kann der/die Zuständige auch einen Direktauftrag an die AWB Köln vergeben. Wird 
der Mangel durch den Zuständigen/die Zuständige nicht behoben, werden die AWB Köln 
darüber hinaus automatisch nach dem zuvor a bgestimmten Service-Vertrag tätig. Im An-
schluss erfolgt auf jeden Fall zentral eine Rückmeldung an die jeweiligen Auftraggeben-
den/Beschwerdeführenden. Die zentrale Steuerungsverantwortung ist durch Best-Practice-
Beispiele in anderen Städten wie Hamburg erfolgreich erprobt. Sie führt durch eine vertrag-
lich vereinbarte, abgestimmte und schnelle Reaktion zu deutlich erhöhter Sauberkeit, zu 
Transparenz für die Bürgerschaft und alle Akteur*innen im Stadtgebiet und zu einer gesi-
cherten Finanzierung der Reinigung durch den/die verantwortlichen Akteur*in. Da die Flä-
chen- und Grundstückseigentümer*innen verantwortlich bleiben, stärkt diese Maßnahme 
den Grundgedanken von Sauberkeit als Gemeinschaftsaufgabe.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 18  
 
Maßnahme 1.2, „Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum“, hat die Priorität 2. 
Im Gegensatz zur zentralen Steuerungsverantwortung geht es hierbei nicht um unregelmä-
ßige, ungeplante Reinigungsaufträge, sondern um die operative Leistungserbringung aller 
Regelreinigungen im öffentlichen Raum in städtischer Zuständigkeit (unabhängig davon, ob 
diese haushalts- oder gebührenfinanziert sind), die möglichst durch einen Leistungserbrin-
ger/eine Leistungserbringerin übernommen werden sollten. Durch die Bündelung von Rei-
nigungsleistungen können Schnittstellen abgebaut werden. Ferner können so w irtschaftli-
che und qualitative Synergien im gesamten Stadtgebiet besser ausgeschöpft werden. Ein 
Hauptakteur/eine Hauptakteurin (z. B. die AWB Köln) bündelt die Leistungen zum Beispiel 
durch die  Übernahme von Anliegerreinigungen und Laubbeseitigungen vor städtischen 
Grundstücken (z. B. Schulen) mit Vereinheitlichung des Auftraggeber-Auftragnehmer-Ver-
hältnisses, durch zusätzliche über KASA hinausgehende Graffiti-Beseitigungen (inkl. Pro-
phylaxe) und intensivierte Straßenbegleitgrün - und Grünanlagenreinigungen etc. Auch 
wenn die Reinigung aus einer Hand in einem ersten Schritt eine Leistungsübertragung be-
deutet, ist die Umsetzung vor dem Hintergrund steigender Sauberkeitsansprüche sowie 
transparenter Prozesse für alle Akteur*innen im Stadtgebiet empfehlenswert, weil dadurch 
eine konsequente und einheitliche Handhabung und damit auch ein einheitliches Leistungs-
bild erreicht werden kann. Unter dieser Voraussetzung entscheiden ggf. die jeweils zustän-
digen flächen- bzw. objektverwaltenden Dienststellen, die Anliegerreinigung der AWB Köln 
zu übertragen oder weiterhin selbst wahrzunehmen. 
 
Die Maßnahme 1.3 „Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum“ ist ebenfalls 
Priorität 2 zugeordnet und baut auf der vorangehenden Maßnahme auf. Neben der Bünde-
lung von Reinigungsleistungen durch einen Akteur/eine Akteurin steht hier jedoch auch die 
Bündelung von Reinigungs- und Pflegeaufgaben im Fokus. So geht es beispielsweise nicht 
ausschließlich darum, die Reinigung von Straßenbegleitgrün durch einen Akteur /eine Ak-
teurin durchführen zu lassen, sondern auch um die bessere Koordinierung und zeitliche 
Synchronisierung von Pflegetätigkeiten wie Mäh- und Schnittarbeiten und Reinigungsleis-
tungen, um auch hier Synergiepotenziale zu heben und für mehr Stadtbildpflege in Köln zu 
sorgen. Leistungsübertragungen oder andere organisatorische Ansätze zur Optimierung 
der Aufgabenwahrnehmung wie angepasste Zuständigkeitsregelungen, eine gemeinsame 
Aufgaben- und Ablauforganisation oder ein Übertrag von Standorten und Kapazitäten sind 
Erfolgsfaktoren, die frühzeitig mitgedacht und geplant werden müssen.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 19  
 
Nicht zuletzt spielt die Rückübertragung der Anliegerverpflichtung (Maßnahme 1.4 ) 
eine entscheidende Rolle, wenn es um die Optimierung von Zuständigkeiten und O rgani-
sation geht. Da eine Rückübertragung unter anderem eine sehr langfristige Planung (unter 
anderem Ermittlung problematischer hochfrequentierter Bereiche für Rückübertragungen) 
erfordert, ist diese Maßnahme Priorität 3 zugeordnet. Die Maßnahme konzentriert sich auf 
jene Bereiche, welche sich auch nach Durchführung von Aufklärungs - und Sensibilisie-
rungsmaßnahmen sowie ordnungsbehördlicher Kontrolle, Ansprache und Ahndung als wei-
terhin problematisch hinsichtlich ihres Sauberkeitszustands darstellen. Sie steht daher im 
Einklang mit dem Anspruch, dass Stadtsauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe ist und 
bleibt. Um einen guten Sauberkeitszustand in allen Bereichen Kölns gewährleisten zu kön-
nen, ist eine weitestgehend vollständige Durchführung von Reinigungsleistungen auf Fahr-
bahnen und Gehwegen durch einen Zuständigen/eine Zuständige (hier die AWB Köln) zu 
empfehlen. Dies stellt nicht nur sicher, dass einer veränderten Stadtnutzung (z. B. hochfre-
quentierter Zugang zu Naherholungsflächen durch Anliegerstraßen)  Rechnung getragen 
wird. Es führt außerdem zu einer Gebührengerechtigkeit nach dem Solidaritätsprinzip bei 
allen Einwohner*innen Kölns. So ist beispielsweise, wie Erfahrungen in anderen Städten 
zeigen, damit zu rechnen, dass eine verbesserte Fixkostenverteilung eine Reduzierung von 
Gebührensätzen ermöglicht. Im Falle einer Rückübertragung und der damit e inhergehen-
den Leistungserweiterung bei den AWB Köln spielt der Ausbau von Standorten und Kapa-
zitäten eine erhebliche Rolle und muss frühzeitig organisiert werden. 
 
Die Fortsetzung des im Aufbau befindlichen und für eine kontinuierliche Nutzung vorgese-
henen Reinigungskatasters wird als übergreifende Maßnahme 1.5 bei der Umsetzung 
diverser anderer Maßnahmen aus dem Masterplan Sauberkeit unterstützend wirken. Ziel 
ist hierbei die Visualisierung von Zuständigkeiten im gesamten Stadtgebiet, so dass der 
Aufbau einer zentralen Steuerungsverantwortung (1.1), die Reinigung aus einer Hand (1.2) 
oder die intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung (2.2) digital gestützt umgesetzt 
werden können.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 20  
4.1.2 Reinigungsbedarf überprüfen und begegnen 
Der „Überprüfung und Optimierung von Reinigungsbedarfen “ werden sechs Maßnahmen 
zugeordnet. 
Tabelle 2: Maßnahmen Handlungsfeld 2 
Handlungsfeld 2: Reinigungsbedarf überprüfen und begegnen 
2.1  Implementierung eines stadtweit messbaren Sauberkeitszustandes 
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung 
2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen 
2.4 Erarbeitung u nd Umsetzung eines innovativen u nd bedarfsorientierten Papier-
korbkonzepts 
2.5 Ausbau von öffentlichen Toiletten und des HappyToilet-Angebots 
2.6 Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reinigungsintervallen 
 
Maßnahme 2.1, „Implementierung eines stadtweit messbaren Sauberkeitszustan-
des“ (Priorität 2), zielt auf die Entwicklung einer stadtspezifischen Definition von Sauberkeit 
ab, die alle Zuständigen in Köln  vertreten und teilen können. Eine Definition kann unter 
anderem auf Basis von Kennzahlen (abgeleitet aus dem bereits bei den AWB Köln imple-
mentierten Qualitätsmesssystem) erarbeitet werden. Die Einhaltung wird dann mithilfe ei-
nes standardisierten Verfahren s zur Messung des Zielerreichungsgrades  kontinuierlich 
überprüft. Ziele hierbei sind unter anderem die Stärkung des Verständnisses von Sauber-
keit als Gemeinschaftsaufgabe sowie die Stärkung des Verantwortungsgefühls in allen Be-
reichen der Gesellschaft. Dazu gehört auch die geeignete Visualisierung des Sauberkeits-
zustands. 
 
Zur Zielerreichung von Maßnahme 2.2, „Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Rei-
nigung“, gilt es, die Erweiterung, Änderung und Flexibilisierung von Arbeitseinsätzen in zu 
definierenden örtlichen Verschmutzungshotspots zu betrachten, um eine bedarfsgerech-
tere Reinigung und Leerung von Papierkörben, zum Beispiel durch den Einsatz von Spezi-
alteams, realisieren zu können. Hierbei kann auf langjährige Erfahrungen aus durchgeführ-
ten sowie laufenden Projekten der AWB Köln zurückgegriffen werden („Qualitätsverbesse-
rung in den Bezirken“ etc.). Da die Hotspotreinigung aus der Beteiligungsphase als zentra-
ler Punkt hervorgegangen ist und den Sauberkeitszustand auch kurzfristig signifikant ver-
bessern kann, ist die Maßnahme in Prioritätsstufe 1 eingeordnet.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 21  
 
Maßnahme 2.3  umfasst die Ausweitung ästhetischer Reinigungsmaßnahmen . Trotz 
der Einstufung als Priorität 3 (aufgrund der vorgeschalteten Maßnahmen) ist diese Maß-
nahme durchaus von Bedeutung: Die von der Bevölkerung formulierten Bedarfe (z. B. über 
Meldungen) und der dami t einhergehende Sauberkeitsanspruch gehen nämlich oftmals 
über die satzungsgemäße Beauftragung, das heißt über die verkehrssichernde Reinigung, 
hinaus. Beispiele für die Ausweit ung ästhetischer Reinigungsmaßnahmen sind eine ver-
stärkte Wildkrautbekämpfung, Nassreinigung und die intensive Reinigung von Papierkör-
ben. 
 
Zur Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papier-
korbkonzepts (Maßnahme 2.4) können Erkenntnisse aus den Analysen zum Masterplan 
Sauberkeit einbezogen werden. Gleichzeitig sollten verschiedene weitere Parameter in das 
Konzept einfließen, zum Beispiel Papierkorbtypen inklusive Größe/Öffnung (auch Unterflur-
Modelle), Standorte, Anlässe/Veranstaltungen, bedarfsgerechte Logistiklösungen, Lee-
rungsintervalle sowie Nudging-Möglichkeiten (gezieltes „Anstupsen/Anstoßen“ zur Nutzung 
der Papierkörbe durch die Bevölkerung/Tourist*innen). Da das Thema Papierkörbe in den 
Diskussionen während der Beteiligungsphase großen Raum einnahm, ist die Maßnahme 
der Priorität 1 zugeordnet.  
 
Der Ausbau von öffentlichen Toiletten sowie die Erweiterung des HappyToilet-Ange-
bots (Maßnahme 2.5) werden in Köln bereits seit einiger Zeit vorangetrieben. In den Mas-
terplan Sauberkeit werden beide Maßnahmen mit Priorität 1 aufgenommen, da die zügige 
Umsetzung (insbesondere schnellere Genehmigungsprozesse  innerhalb der Verwaltung  
und die Bereitstellung des notwendigen Haushaltsbudgets) sowie die kontinuierliche Wei-
terentwicklung des Toilettenkonzepts für mehr Sauberkeit fokussiert werden sollten.  
 
Maßnahme 2.6, „Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reinigungsintervallen“, 
hat zum Ziel, einen standardisierten Prozess zur Anpassung von Reinigungsintervallen zu 
entwickeln. Hierbei sind beispielsweise Überprüfungsintervalle und Kriterien sowie die sys-
tematisierte Nutzung von Qualitätsmessungen zu betrachten. Dies soll Prozesse verschlan-
ken sowie zu einer bedarfsgerechten und systematisierten Verbesserung des Sauberkeits-
zustandes im gesamten Stadtgebiet  führen. Gleichzeitig soll auch die Transparenz und 
Nachvollziehbarkeit der Umsetzung von Reinigungsleistungen verbessert werden.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 22  
4.1.3 Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen 
Dem Handlungsfeld „Festlegung und Durchsetzung eines Ordnungsrahmens“ wurden zwei 
Maßnahmen zugeordnet.  
Tabelle 3: Maßnahmen Handlungsfeld 3 
Handlungsfeld 3: Ordnungsrahmen festlegen und durchsetzen 
3.1  Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall 
3.2 Vorgaben bei Veranstaltungen 
 
Maßnahme 3.1, „Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall“, beinhaltet eine Viel-
zahl an Forderungen und Vorschlägen, die im Rahmen der Analyse- und Beteiligungsphase 
formuliert wurden. Die konsequente Kontrolle und Ahndung von Fehlverhalten wurden so-
wohl von Bürgerschaft und Politik als auch von den beteiligten Stakeholdern während des 
Projektes wiederholt gefordert. Empfohlen wird , verschiedene städtische Akteur*innen 
(z. B. Amt für öffentliche Ordnung, AWB Köln) in den Ermittlungsdienst einzubeziehen, um 
größtmögliche Kompetenz und Handlungsfähigkeit zu erreichen. Im Aufgaben- und Kom-
petenzkatalog des Ermittlungsdienstes könnten beispielsweise Präsenz, Kontrolle  (unter 
anderem auch Gastronomie-Verpflichtungen nach § 5 der Kölner Stadtordnung), Sanktio-
nierung, ein Parkrangerdienst oder sonstige Aufgaben festgeschrieben werden. Die Maß-
nahme ist Prioritätsstufe 1 zugeordnet und dient somit kurzfristig sowohl der Verbesserung 
der Stadtsauberkeit als auch der Stärkung des Verständnisses für den öffentlichem Raum 
mit Regeln und Pflichten. 
 
Die Entwicklung und Festschreibung von Vorgaben bei Veranstaltungen ist Maßnahme 
3.2 im Bereich des Ordnungsrahmens. Hier ist insbesondere die Entwicklung von einheitli-
chen und verpflichtenden Entsorgungskonzepten gemeint. Teil davon ist beispielsweise die 
Entwicklung eines entsprechenden Abnahme prozesses für verschiedene Veranstaltungs-
typen (städtische, private oder unbekannte Veranstalter*innen). Die Etablierung eines ver-
bindlichen Prozesses bei ausbleibenden oder nicht ausreichenden Reinigungen durch pri-
vate Veranstalter *innen (Ersatzvornahme der Stadtverwaltung mit Auftrag an die AWB  
Köln) gehört ebenfalls dazu. Weitere Beispiele für Konzeptinhalte sind die Auswahl geeig-
neter Orte/Flächen, die Beschreibung des Leistungs- und Qualitätsniveaus, das Sicher-
heitskonzept, die Finanzierungsregelungen sowie Themen wie  Glasverbotspflicht und 
Schaffung von Mehrwegangeboten.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 23  
 
4.1.4 Akteurübergreifende Zusammenarbeit ausbauen 
Zur „akteurübergreifenden Zusammenarbeit“ gehören im Rahmen des Masterplans Sau-
berkeit drei Maßnahmen.  
Tabelle 4: Maßnahmen Handlungsfeld 4 
Handlungsfeld 4: Akteurübergreifende Zusammenarbeit ausbauen 
4.1  Verstärkte Einbindung von/Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen 
4.2 Verzahnung von Sauberkeit und Sicherheit 
4.3 Einbindung der AWB Köln in bauliche Entscheidungen 
 
Maßnahme 4.1, „Verstärkte Einbindung von/Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und 
Initiativen“ (Priorität 2), bündelt eine Vielzahl an Maßnahmen, die sich in der Beteiligungs-
phase herauskristallisierten. Gleichzeitig trägt sie der hohen Anzahl an Freiwilligen und Ini-
tiativen in der Stadt Köln Rechnung, die bereits jetzt aktiv an einer sauberen Stadt arbeiten. 
Mögliche Bestandteile der Maßnahme sind zum Beispiel der Ausbau/die weitere Initiierung 
von Müllsammelaktionen, Patenschaften, Gamification (z. B. Wettbewerbe von Bürgeriniti-
ativen), die Initiierung von Vernetzungsangeboten wie zum Beispiel einem „Markt der Mög-
lichkeiten“ zum Thema Stadtsauberkeit, Dezernatspatenschaften für Bürgerinitiativen sowie 
Vernetzungsplattformen für Ehrenamtliche. Diese Aktionen können auf den bestehenden 
Vernetzungsaktivitäten der AWB Köln und der Saubermachaktion „Kölle putzmunter“ auf-
bauen. 
 
Maßnahme 4.2, „Verzahnung von Sauberkeit und Sicherheit“, soll die Erkenntnisse aus 
den Projekten Masterplan Sauberkeit und Masterplan Sicherheit sowie aus der AG „Plätze 
mit besonderem Handlungsbedarf“ stärker ver knüpfen. Hierfür  sind Teilaspekte wichtig, 
beispielsweise zukünftige gemeinsame Schwerpunktaktionen, ein regelmäßiger „Runder 
Tisch“ und die gemeinsame Entwicklung von Konzepten für spezifische Räume  (bauliche 
Gestaltung, Toiletten etc.) und Hotspots, an denen sich Problemlagen in vielfältiger Weise 
überlagern, sich wechselseitig beeinflussen und daher in besonderem Maße wahrnehmbar 
sind. 
 
Kölns bauliche Gestaltung wird nicht zuletzt in Maßnahme 4.3, „Einbindung der AWB  
Köln in bauliche Entscheidungen“, mit Priorität 1 aufgegriffen. Hier liegt der Fokus auf 
der frühzeitigen Einbindung der AWB Köln in entsprechende stadtinterne Prozesse/Verfah-
ren/bauliche Entscheidungen für eine „reinigungsfreundliche Stadt“. Unabdingbar wird hier-

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 24  
für beispielsweise die Erstellung eines Kataloges mit den Kriterien sein, bei denen die Ein-
bindung der AWB Köln notwendig und/oder sinnvoll ist (z. B. Belastbarkeit des Untergrunds, 
Kurvenradien, Ausbildung von Parktaschen/ -buchten, Behälterstellplätzen, Bodenbelag, 
Fugenmaterial, Stadtmobiliar etc.). 
 
4.1.5 Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen 
Handlungsfeld 5, „Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen“, umfasst drei Maßnahmen. 
Tabelle 5: Maßnahmen Handlungsfeld 5 
Handlungsfeld 5: Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen 
5.1  Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern 
5.2 Aufklärung und Einbindung spezifischer Zielgruppen 
5.3 Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpolitischen Herausforderungen 
 
Mit Maßnahme 5.1, „Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern“, sol-
len gezielt wiederkehrende Kampagnen initiiert werden, die in Köln auf verschiedenen Ebe-
nen greifen. Ziel ist es unter anderem, die gesellschaftliche Wertschätzung für den öffentli-
chen Raum zu stärken. In Anknüpfung an die Erfolge aus dem Projekt Masterplan Sauber-
keit empfiehlt sich der kurzfristige Start einer Kampagne der Stadtspitze, der gesamten 
Stadtverwaltung, der Betriebe und Stakeholder zum „neuen Branding“ Kölns mit der Leit-
idee „Wir wollen ein sauberes Köln“. Die Kampagne soll einen Change-Management-Pro-
zess anstoßen. Aus diesen Gründen ist Maßnahme 5.1 auch Priorität 1 zugeordnet. 
 
Maßnahme 5.2, „Aufklärung und Einbindung spezifischer Zi elgruppen“ (Priorität 2), 
soll gesellschaftliche Kreise erreichen, die bisher noch nicht ausreichend zum Thema Stadt-
sauberkeit informiert wurden. Über die bestehende Kinder- und Jugendarbeit in Kitas und 
Schulen hinaus sollen Jugendliche und junge Erwachsene beispielsweise in ihrer Ausbil-
dung (z. B. Berufsschulen, Universitäten) und den Freizeiträumen angesprochen werden. 
Unterstützt wird dies durch  situative Präventivmaßnahmen (Veranstaltungen, Filme, Nut-
zung der sozialen Netzwerke, Influencer*innen etc.). 
 
Darüber hinaus soll Maßnahme 5.3, „Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpo-
litischen Herausforderungen“, soziale Aspekte von Sauberkeit und Stadtbildpflege in die 
„Stadtgesellschaft“ integrieren. Hierzu könnten Streetworker*innen oder Kümmer*innen tä-
tig werden. Dazu gehören auch die Betreuung von Großwohnanlagen sowie der Fokus auf

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 25  
 
Themen wie Obdachlosigkeit und Drogenkonsum. Hilfreich ist es hier, die Erkenntnisse aus 
dem Masterplan Sicherheit heranzuziehen und Kompetenzen durch die Zusammenarbeit 
verschiedener Akteur*innen zu bündeln (Amt für Soziales und Senioren, Amt für öffentliche 
Ordnung, AWB Köln etc.).

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 26  
4.2 Einordnung der Maßnahmen nach Prioritäten und Zeithorizonten  
Abbildung 9 zeigt eine Übersicht über alle zuvor beschriebenen Maßnahmen inklusive der 
Prioritäten, Zeithorizonte sowie Finanzierungbedarfe. Priorisiert wurden alle Maßnahmen in 
drei Stufen (Priorität 1, 2 und 3) . Abbildung 8 zeigt, welche Dimensionen Einfluss auf die 
Priorisierung hatten.  
 
Abbildung 8: Dimensionen zur Priorisierung der Maßnahmen 
 
Alle Maßnahmen wurden entlang der dargestellten Dimensionen betrachtet und daraufhin 
in die drei Priorit ätsstufen eingeteilt. Maßnahmen mit Priorität 1 sind beispielsweise jene, 
die zeitnah einen spürbaren Nutzen (Sauberkeitsverbesserung) bewirken und/oder deren 
Umsetzbarkeit kurzfristig gegeben ist. Hierbei spielt z. B. auch ein hohes Maß an vorhan-
dener Expertise und Vorerfahrungen aus vergangenen Projekten  eine zentrale Rolle. Zu-
dem besteht bei Maßnahmen mit Priorität 1 in der Regel dringender Handlungsbedarf, u. a. 
auch abgeleitet aus Forderungen und Diskussionen innerhalb der Beteiligungsphase.  
Maßnahmen mit Prio rität 2 sind längerfristig angelegt, da für diese beispielsweise Dring-
lichkeit und spürbarer Nutzen geringer eingeschätzt werden als für Maßnahmen in Priori-
tätsstufe 1. Zudem erfordern einige der Maßnahmen mit Priorität 2 entsprechend längere 
Vorbereitungszeiten, da für diese auf ein geringeres Maß an Praxiserfahrung und Expertise

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 27  
 
zurückgegriffen werden kann. Auch die allgemeine Akzeptanz der Stadtgesellschaft (Bür-
ger*innen, Großanlieger, Verwaltung, Politik etc.)  für Maßnahmen mit Priorität 2 wird im 
Schnitt etwas niedriger eingeschätzt. 
Für Maßnahmen mit Priorität 3 wird die Dringlichkeit der Umsetzung am geringsten einge-
schätzt. Gleichzeit sind diese längerfristig angelegt, da diese erst sorgfältig ausgearbeitet 
werden müssen, notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen sind und zum Teil auf wenig 
Vorerfahrungen zurückgegriffen werden kann. 
 
Über die Priorisierung der Maßnahmen hinaus zeigt Abbildung 9 die Zeithorizonte. Hierbei 
sind Start und Dauer der Konzeptionsphasen hellblau dargestellt, die Pilotphasen dunkel-
blau. Nicht jede Maßnahme erfordert jedoch eine Pilotphase. Drei der definierten Maßnah-
men befinden sich bereits in der Umsetzung. Diese sind mit einem Pfeil gekennzeichnet. 
Mit einem „Q“ gekennzeichnete Maßnahmen sind aus Sicht des Lenkungskreises „Quick-
Win-Maßnahmen“. Mit ihnen können unmittelbar nach Start der Umsetzung bzw. des Pilo-
ten spürbare Erfolge sowie eine schnelle Verbesserung des Sauberkeitszustandes erzielt 
werden. Empfohlen wird daher, diese Maßnahmen unmittelbar zu forcieren und dafür kurz-
fristig Mittel und Ressourcen bereitzustellen. Unmittelbar nach der jeweiligen Konzeptions- 
bzw. Pilotphase soll  – bei positivem Entscheid zur Weiterverfolgung – die Umsetzungs-
phase mit dem entsprechenden Echtbetrieb erfolgen. 
Abbildung 9 informiert darüber hinaus über die Finanzierungsbedarfe der Maßnahmen. Um 
die Darstellung übersichtlich zu halten, wurden  hier die voraussichtlichen Mehrkosten pro 
Jahr adressiert sowie Angaben zum mittel- bis langfristigen Wirtschaftlichkeitspotenzial ge-
macht. In den Maßnahmensteckbriefen (Anhang) finden sich die Angaben zur Finanzierung 
wie Kostentreiber und -träger. Die voraussichtlichen Mehrkosten pro Jahr sind in drei Ab-
stufungen dargestellt. Stufe 1 („€“) entspricht hierbei voraussichtlichen Me hrkosten von 
< 0,5 Mio. €/a, Stufe 2 („€€“) entspricht Mehrkosten von 0,5 bis 2 Mio. €/a und  in Stufe 3 
(„€€€“) ergeben sich Mehrkosten von > 2 Mio. €/a. Auch das Wirtschaftlichkeitspotenzial 
wird in drei Abstufungen angegeben. Dies erleichtert die Einschätzung, inwiefern sich die 
Kosten der Maßnahme auf längere Sicht wirtschaftlich unabhängig von der Finanzierungs-
art kompensieren lassen. Berücksichtigt wurden hierbei Aspekte möglicher Kosteneinspa-
rungen durch die Nutzung von Synergiepotenzialen, die Realisierung von Effizienzfaktoren 
(z. B. Rationalisierung), den Einbezug von Verursacher*innen sowie die dire kt hohe Wirk-
samkeit bei geringem Einsatz von finanziellen Mitteln. 
Ein hohes Wirtschaftlichkeitspotenzial ist demnach beispielsweise gegeben, wenn ein di-
rekter Bezug zwischen einer Maßnahme und deren Finanzierungsmöglichkeit aus den oben

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 28  
genannten Aspekten gegeben ist. Dies ist unter anderem bei der Maßnahme „Reinigung 
aus einer Hand im öffentlichen Raum“ der Fall, da sich diese Maßnahme unmittelbar über 
die Nutzung von Synergiepotenzialen und die verunreinigungsspezifische Einbeziehung 
von Verursacher*innen relativ kurzfristig positiv auf die Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung 
der Dienstleistungen auswirken wird.  Demgegenüber ist beispielsweise bei der „Auswei-
tung ästhetischer Reinigungsleistungen“ ein eher geringes Wirtschaftlichkeitspotenzial zu 
erwarten, da sich zwar die Qualität durch hohen Mitteleinsatz erhöht, sich jedoch keine 
direkt wirkende Finanzierungskompensation erschließen lässt. Die Einschätzung des Wirt-
schaftlichkeitspotenzials wurde hierbei auch durch die langjährigen Erfahrungen und Kennt-
nisse aus bereits durchgeführten Projekten in anderen Städten gestützt. 
.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
29 
 
 
 
Abbildung 9: Übersicht sowie zeitliche und finanzielle Einordnung der Maßnahmen  
 
 
 
= Konzeptionsphase
= Pilotprojekt
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
g
g
k
k
h
g
k
h
h
k
h
h
k
k
k
k
g
g
k
1.5 Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters 1 €
€€
€
€
€€
€
€€
€
€
3.2 Vorgaben bei Veranstaltungen 1
Voraussichtl. 
Mehrkosten pro Jahr 
Wirtschaftlichkeits-
potenzial
€
€
€
€€€
Q
Q
Q
Q
Q
€
€€
€€
€
€€
Finanzierung
3.1 Konzeptentwicklung Ermittlungsdienst Abfall 1
2024 2025 2026Maßnahme
Prio
                     Zeithorizont
2027
2.5 Ausbau von öffentlichen Toiletten und des HappyToilet-Angebotes 1
5.1 Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung fördern 1
4.2 Verzahnung von Sauberkeit und Sicherheit 1
2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung 1
2.4 Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten 
      Papierkorbkonzepts
2
4.3 Einbindung der AWB bei baulichen Entscheidungen 1
2.6 Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reinigungsintervallen 3
21.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum
1.1 Zentrale Steuerungsverantwortung AWB 1
1.3 Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum 2
1.4 Rückübertragung der Anliegerverpflichtung 3
5.2 Aufklärung und Einbindung spezifischer Zielgruppen 2
5.3 Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpolitischen Herausforderungen 2
je nach Umfang
4.1 Verstärkte Einbindung von/Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen 2
2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen 3
2.1 Implementierung eines stadtweit messbaren Sauberkeitszustandes 2
Legende
= Konzeptionsphase
= Pilotphase
= direkte Umsetzung (keine Konzeptionsphase)
Q = Maßnahme mit „Quick-Win“
€ = geringe voraussichtl. Mehrkosten pro Jahr
€€ = mittlere voraussichtl. Mehrkosten pro Jahr
€€€ = hohe voraussichtl. Mehrkosten pro Jahr
h = hohes Wirtschaftlichkeitspotenzial
k = mittleres Wirtschaftlichkeitspotenzial
g = geringes Wirtschaftlichkeitspotenzial
Finanzierung Zeithorizont

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
30 
Key Facts ‒ Maßnahmenübersicht 
 Der Masterplan Sauberkeit besteht aus 19 Maßnahmen, die fünf Handlungsfeldern 
zugeordnet wurden (vgl. Kapitel 4.1). Alle Maßnahmen wurden mit Prioritätsstufen 
sowie mit Zeithorizonten und Finanzierungsdetails versehen (vgl. Kapitel 4.2). 
 Die Maßnahmen bauen aufeinander auf und unterstützen sich gegenseitig.  
 Details können den Maßnahmensteckbriefen im Anhang dieses Berichts entnommen 
werden.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 31  
 
5 Empfehlungen zur Umsetzung des Masterplans  
Die 19 Maßnahmen liefern wertvolle Handlungsansätze, mit deren Hilfe die Stadtsauberkeit 
in Köln in den kommenden Jahren optimiert werden kann. Gleichzeitig verknüpfen sie die 
Themen Sauberkeit und Sicherheit an relevanten und geeigneten Stellen über gemeinsame 
Schwerpunktaktionen, einen regelmäßigen „Runden Tisch“ und die gemeinsame Entwick-
lung von Konzepten für spezifische Räume und Hotspots. 
Nach Abschluss dieses Projektes gilt es, die Ergebnisse in neu aufzusetzende Projekte zu 
gliedern, um die erarbeiteten Maßnahmen zielgerichtet umsetzen zu können. Zu diversen 
Maßnahmen existieren bereits Vorerfahrungen aus Pilotprojekten, die dauerhaft im Sinne 
des Masterplans fortzuführen sind und auf die zukünftig aufgebaut werden kann.  Hierzu 
zählen beispielsweise das Projekt „Sauberes Köln“ und der Aufbau eines Reinigungs- und 
Zuständigkeitskatasters. Einige weitere Maßnahmen wurden in der Vergangenheit bereits 
durch die Stadt Köln bzw. die AWB Köln getestet, andere sind in vergleichbaren Städten 
bereits erprobt. Eine erfolgreiche Umsetzung k ann daher sowohl  mit den jeweiligen Ex-
pert*innen aus Köln, im Austausch mit anderen Städten als auch mit Unterstützung eines 
externen Beraters bzw. einer Beraterin erfolgen. Die INFA GmbH gibt nachfolgend einige 
Empfehlungen, die helfen sollen, den Übergang der Maßnahmen in die Praxis zu vereinfa-
chen:  
1. Empfehlenswert ist eine klare Positionierung der Stadt Köln im Zusammenhang mit 
dem Masterplan Stadtsauberkeit. Das heißt, dass dieser von der gesamten Stadt-
verwaltung aktiv getragen und beworben werden sowie dessen Umsetzung verwal-
tungsintern zur Priorität gemacht werden muss. Durch den Einbezug einer Vielzahl 
von Stakeholdern in den Masterplan wurde die Basis für eine breite Akzeptanz ge-
schaffen. Ein politisches Signal, dass die Umsetzung der Maßnahmen gewollt ist, 
ist in einem nächsten Schritt unabdingbar. Zudem wurde n viele der Maßnahmen 
innerhalb der Beteiligungsphase durch die Stadtverwaltung und die Stadtgemein-
schaft (Bürgerinnen und Bürger, Großanlieger etc.) mitentwickelt, was sehr gute Vo-
raussetzungen dafür schafft, dass diese auch von der Mehrheit der Bevölkerung 
befürwortet werden. 
2. Darüber hinaus gilt es, die „Quick-Win-Maßnahmen“ zeitnah umzusetzen, insbeson-
dere um den Erkenntnisgewinn aus der Erarbeitung des Masterplans kurzfristig nut-
zen zu können. Hierfür bietet es sich an, Querschnittsformate zu etablieren, zum 
Beispiel in Form eines übergeordneten zentralen Lenkungskreises sowie einzelner 
Projektgruppen für die verschiedenen Maßnahmen. Mit der Vernetzung der Projekt-
beteiligten aus dem Masterplan Sauberkeit und dem Masterplan Sicherheit wurde

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
32 
hierfür bereits der Grundstein gelegt. Eine Vernetzung mit bestehenden Projekten 
und/oder Lenkungskreisen wie zum Beispiel zum Thema nachhaltige urbane Mobi-
litätsplanung (SUMP) ist anzustreben. Da die erarbeiteten Maßnahmen eine Viel-
zahl an Stakeholdern ( Verwaltung, Bürgerinitiativen, Großanlieger etc.) betreffen, 
werden Projektgruppen zu einer zielbezogenen Abstimmung und pilothaften Umset-
zung von kurzfristig wirkenden Maßnahmen erforderlich sein, die sich stadtweit mit 
der Umsetzung des Masterplans beschäftigen. Darüber hinaus wird die Festlegung 
einer Projektleitung/projektleitenden Stelle für jede Maßnahme notwendig sein. In 
einem ersten Schritt sollten daher die Zuständigkeiten für die Maßnahmenumset-
zung, die konkretere Finanzierung/Budgetierung, notwendigen V oraussetzungen 
und die Zeitplanung definiert und abgestimmt werden. 
3. Die grundsätzliche Finanzierungsform der Maßnahmen ist im Rahmen der Projekt-
bearbeitung beschrieben worden – die Definition von Kostentreibern und -trägern 
sowie eine Kostenabschätzung sind für jede Maßnahme erfolgt. Die Bereitstellung 
von entsprechenden Budgets ist jedoch eine Voraussetzung dafür, dass die Maß-
nahmen auch umgesetzt werden können. Eine klare und sichere Finanzierung von 
Maßnahmen ist entscheidend für deren Erfolg. Hierbei sind verschiedene Aspekte 
zu berücksichtigen: 
 Die erarbeiteten Maßnahmen sind längerfristig über einige Jahre angelegt und 
erfordern sowohl finanzielle Mittel für die Konzeption als auch für Tests bzw. 
Piloten. In diesen ersten Phasen ist für die meisten Maßnahmen zunächst eine 
Anlauffinanzierung über den städtischen Haushalt zu empfehlen. Die entspre-
chende Planung in Haushaltsplanungen (insbesondere auch für die o. g. kurz-
fristigen Maßnahmen als „Quick-Wins“) ist zu berücksichtigen. Vor Umsetzung 
in den Echtbetrieb ist über die jeweils geeignete langfristige Finanzierungsform 
zu entscheiden.  
 Neben der Finanzierung über den Haushalt der Stadt Köln ist langfristig bei ver-
schiedenen Maßnahmen eine Gebührenfinanzierung  entsprechend den Sat-
zungen möglich. So sind beispielweise Rückübertragungen der Anliegerreini-
gung direkt gebührenrelevant, aber auch andere Leistungserweiterungen, zum 
Beispiel bei der Intensivierung der Hotspotreinigung, grundsätzlich gebührenfä-
hig.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 33  
 
 Daneben bestehen grundsätzlich alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie 
beispielsweise die Nutzung der Mittel aus dem bundesweiten Einwegkunststoff-
fonds (Einzahlung durch Hersteller von Einwegkunststoffen zur Bereitstellung 
an die Kommunen für Reinigungsmaßnahmen), die erstmals 2025 ausgeschüt-
tet werden. Nach vorläufigen und vorsichtigen Berechnungen kann die Stadt 
Köln hier mit einer Zusatzeinnahme von etwa vier Millionen Euro im ersten Jahr 
rechnen. Diese Mittel sollten als Anlauffinanzierung genutzt werden, da sie sys-
tembedingt schwanken und nach Intention des Gesetzes (Reduzierung von Ein-
wegkunststoffen) langfristig niedriger ausfallen werden. Sie er setzen daher 
keine sichere langfristige Budgetierung. 
 Eine mögliche weitere Finanzierung ergibt sich aus der derzeit in Deutschland 
kontrovers diskutierten kommunalen Verpackungssteuer, bei der eine Steuer 
auf den Verkauf von Einweg verpackungen (z. B. 50 Cent pro Einwegbecher) 
erhoben werden kann, um diese Einnahmen für die Beseitigung der Pro dukte 
aus dem öffentlichen Raum zu verwenden. Diese Steuer wird derzeit jedoch 
noch auf Bundesebene rechtlich überprüft. 
 Bei der Finanzierung ist aufgrund der langfristigen Planung (> 5 Jahre) zudem 
zu berücksichtigen, dass einige Maßnahmen über Budgetierungsfreigaben um-
gesetzt werden können (z. B. bei den AWB Köln) , andere wiederum mit einer 
entsprechenden Änderung der städtischen Personalstrukturen (z. B. planmä-
ßige, aber auch außerplanmäßige Anpassungen der Stellenpläne) einhergehen 
müssen. Hier sind dann adäquate Vorlaufzeiten einzuplanen (unter anderem 
auch die Personalrekrutierung in Zeiten des Fachkräftemangels). 
 Neben den Personalressourcen sind weitere Investitionen und technische Ka-
pazitäten zur Umsetzung erforderlich (unter anderem Ausweitung/Ausbau von 
Standorten, intensivierter Einsatz von innovativer Technik), die  ebenfalls mit 
entsprechenden Vorlaufzeiten (unter anderem aufgrund von Beschaffungszei-
ten) zu planen sind. 
 Ferner sind für einige Maßnahmen detaillierte Vertragskonstellationen inklusive 
Service-Level-Agreements unter anderem auch mit p rivaten Dritten (z. B. bei 
der z entralen Steuerungsverantwortung) und detaillierte Leistungsverzeich-
nisse (z. B. bei der Reinigung aus einer Hand) notwendig.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
34 
4. Zusätzlich zu der Finanzierung der Maßnahmen muss im Rahmen der Umsetzungs-
planung die Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen inklusive möglicher Vorlauf-
zeiten berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise personelle Ressourcen, 
Betriebsmittel und Standorte, die wesentliche Voraussetzungen in den Fällen sind, 
in denen eine Leistungsausweitung gewünscht wird. Dies gilt es jedoch nur für einen 
Teil der Maßnahmen zu prüfen, zum Beispiel für die Reinigung und/oder die Stadt-
bildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum. Je nach Umfang sind hierfür spe-
zifische Ressourcenbedarfsberechnung en durchzuführen, unter anderem um zu 
prüfen, ob die bestehende Strukturen und Kapazitäten bei den AWB Köln ausrei-
chen. 
 
Zusammenfassend sind in Abbildung 10 zu berücksichtigende Aspekte im Rahmen der ver-
schiedenen Projektphasen für die im Masterplan Sauberkeit entwickelten Maßnahmen dar-
gestellt.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
35 
 
 
 
Abbildung 10: Zu berücksichtigende Aspekte in den Projektphasen

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
36 
Die aufgezeigten Rahmenbedingungen sowie die Finanzierungs- und Budgetierungsthe-
men verdeutlichen nochmals die Dringlichkeit, den Masterplan Sauberkeit mit einem breiten 
Konsens durch den Rat der Stadt Köln beschließen und in den Fachausschüssen mit den 
größten thematischen Bezügen vorberaten zu lassen. Dafür sollte vorab eine verwaltungs-
interne Verständigung samt Befassung im Verwaltungsvorstand mit ansc hließender inter-
fraktioneller Vorabstimmung auf den Weg gebracht werden.  
 
Nicht zuletzt wird eine konsequente und kontinuierliche Evaluierung des Projektes durch 
eine zentrale Stelle (z. B. der o. g. Lenkungskreis) empfohlen, um den Fortschritt der Maß-
nahmenumsetzung sicherzustellen. Diese Evaluierung kann beispielsweise nach einem 
festgelegten Zeitraster (z. B. jährlich) und eventuell mit externer Unterstützung erfolgen. In 
diesem Zusammenhang ist die Festlegung von Monitoringprozessen für jede Maßnahme 
empfehlenswert, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 37  
 
Key Facts – Empfehlungen zur Umsetzung des Masterplans 
 Die INFA GmbH gibt Empfehlungen für die Maßnahmenumsetzung: 
o Erforderlich ist eine klare Positionierung der Stadtspitze und des Stadtvorstan-
des, die den Masterplan aktiv tragen und bewerben sowie dessen Umsetzung 
zur Priorität erheben sollten. Durch den Einbezug der Stadtgemeinschaft und 
einer Vielzahl von Stakeholdern im Rahmen der Beteiligungsphase wurde die 
Basis für eine breite Akzeptanz gesch affen. Das schuf sehr gute Vorausset-
zungen dafür, dass die Maßnahmen auch von der Mehrheit der Bevölkerung 
mitgetragen werden. 
o Vorerfahrungen zu spezifischen Maßnahmen , beispielsweise seitens der 
AWB Köln oder Externer, sollten berücksichtigt und genutzt werden. 
o Querschnittsformate, zum Beispiel in Form eines Lenkungskreises/von Pro-
jektgruppen, sollten innerhalb der Stadtverwaltung aufgebaut werden. 
o Ein zeitnaher Umsetzungsbeginn (Fokus auf „Quick-Win-Maßnahmen“) in 
Kombination mit einem klaren politischen Signal, die Maßnahmenumsetzung 
mit Priorität zu behandeln, ist für den Erfolg des Masterplans essenziell. 
o Eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen erfordert deren konsequente 
und sichere Finanzierung in der Konzeptionsphase, in möglichen Test- bzw. 
Pilotphasen, aber auch in deren langfristiger Verstetigung über die dargestell-
ten Finanzierungsmöglichkeiten. Die innerhalb der Stadtverwaltung bereits 
initiierten Projekte „Sauberes Köln“ sowie „Reinigungs- und Zuständigkeitska-
taster“ sind hinsichtlich der pers onellen und finanziellen Ressourcen über 
2024 hinaus sicherzustellen. 
o Bei allen notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, konsumtiven 
wie investiven Aufwendungen  sind neben der Finan zierung auch entspre-
chende Vorlaufzeiten zu berücksichtigen , was die Dringlichkeit eines 
schnellstmöglichen Beschlusses erhöht. 
o Zur Sicherstellung des Erfolges wird eine konsequente Evaluierung des Pro-
jektes Masterplan Sauberkeit in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf 
durch externe Begleitung empfohlen.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
38 
6 Zusammenfassung und Ausblick 
Im Rahmen des Projektes „Masterplan Sauberkeit für die Stadt Köln“ wurden fünf zentrale 
Ziele formuliert, die im Hinblick auf die Verbesserung der Stadtsauberkeit von der gesamten 
Stadtgesellschaft getragen werden sollen. Hierbei ist es unabdingbar, dass das Verständnis 
für Sauberkeit als Gemeinschaft saufgabe zukünftig auf allen Ebenen prioritär behandelt 
wird.  
Zu den zentralen Zielen wurden 19 Maßnahmen ausgearbeitet, die von Teilen der Bevöl-
kerung innerhalb der Beteiligungsphase des Projektes mitentwickelt wurden. Alle Maßnah-
men wurden im weiteren Verlauf priorisiert und mit Zeithorizonten sowie weiteren Informa-
tionen wie Finanzierungsoptionen versehen. Die detaillierte Ausarbeitung in Form von Maß-
nahmensteckbriefen kann dem Anhang dieses Projektberichtes entnommen werden. 
Für den Erfolg der Maßnahmen empfiehlt es sich, gesellschaftliche Zusammenhänge und 
kritische Pfade besonders zu beleuchten (vgl. Kapitel 5). Zusätzlich zur Vernetzung der 
Projektbeteiligten aus dem Masterplan Sauberkeit und dem Masterplan Sicherheit sind zu-
künftig beispielsweise weitere Querschnittsformate notwendig. Hier empfiehlt sich die Grün-
dung eines Lenkungskreises und von Arbeitskreisen innerhalb der Stadtverwaltung, in de-
nen Zuständigkeiten bezüglich der Maßnahmenumsetzung präzise festgelegt und verteilt 
werden. Auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie die Beschaffung weiterer 
Ressourcen (Personal, Standorte, T echnik etc.) sind Voraussetzungen für eine zeitnahe 
und erfolgreiche Umsetzung. 
Die Umsetzung der unmittelbar geplanten Maßnahmen und Projekte sollte zeitnah begin-
nen, um „Quick-Wins“ im Sinne einer schnellen und sichtbaren Verbesserung der Stadtsau-
berkeit in Köln zu erzielen. Hierbei ist auch die Festschreibung von Evaluationszeiträumen 
und Monitoringprozessen für jede Maßnahme empfehlenswert.

Entwicklung eines Masterplans Sauberkeit  
für die Stadt Köln 
 
 39  
 
 
7 Anhang: Maßnahmensteckbriefe 
 
siehe separate Datei

Anlage 3_Priorisierte Maßnahmen

1548 Zeichen

Anlage 3 
 1 
Priorisierte Maßnahmen 
Die ersten Umsetzungen aus dem Masterplan Sauberkeit, die aus den Abfallgebühren und Straßen-
reinigungsgebühren 2025 finanziert werden, setzen sich mit Bezug auf die Steckbriefnummerierung 
wie folgt zusammen:  
Abfallgebühren-
satzung 
 
Gesamtbetrag 1.095 T€ 
 Qualitätsverbesserung in den Bezirken: 577 T€  
- 1.1 Zentrale Steuerungsverantwortung AWB Köln 
- 1.2 Reinigung aus einer Hand im öffentlichen Raum 
- 1.3 Stadtbildpflege aus einer Hand im öffentlichen Raum 
 Konzeption und Umsetzung einer Kampagne zur Vermeidung und 
Verminderung von Littering im Stadtgebiet: 119 T€  
- 5.1 Haltung zeigen/Bewusstsein bilden/Wertschätzung för-
dern 
- 5.2 Aufklärung und Einbindung spezifischer Zielgruppen 
- 5.3 Stadtsauberkeit im Zusammenspiel mit sozialpoliti-
schen Zielgruppen 
 2.4 Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsori-
entierten Papierkorbkonzepts: 357 T€  
 Projektmanagement Masterplan Sauberkeit: 42 T€ 
 
   
Straßenreini-
gungssatzung 
 
Gesamtbetrag 1.174 T€ 
 1.5 Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters 
173 T€ 
 Dauerhafte Kostenübernahme von zwei Stellen 
 Weitere Ausweitung der stadtweiten Intensivreinigung: 949 T€ 
- 2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung 
- 2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen 
- 2.6 Standardisierte Prüfung auf Anpassung von Reini-
gungsintervallen 
 4.1 Verstärkte Einbindung und Zusammenarbeit mit Bürgerschaft 
und Initiativen: 10 T€ 
 Projektmanagement Masterplan Sauberkeit: 42 T€

Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim vom 06.12.2024

16880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024/5 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich. 
 
Ergänzter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025. 
 
4. Der Rat beschließt die Fortführung des Projektes „Hallo Nachbar Dankeschön“ 
im Stadtbezirk Mülheim. Der Rat beauftragt die Verwaltung dies in Anlage 3 Prio-
risierte Maßnahmen aufzunehmen und die Finanzierung über die dortigen Ge-
bühren sicherzustellen.

2 
 
 
 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☒ geändert 
zugestimmt 
(siehe Ziffer 4) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
06.12.2024 
 
 
 
Norbert Fuchs 
 
 
Dr. Thomas Portz

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4 
 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.  
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

5 
 
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

6 
 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 8 Dringlichkeitsentscheidung BV Kalk vom 11.12.2024

17100 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024/4 
Freigabedatum 
11.12.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2 
 
 
☐ 
ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
     
 
Hinweis: 
Kein Votum mittels Dringlichkeitsentscheidung durch die Bezirksvertretung Kalk: 
 
Die Angelegenheit wird erst in der anstehenden Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 
23.01.2025 behandelt. 
Auch nach einem kurzfristig anberaumten Fachgespräch, war es nicht möglich, eine 
Mehrheit für eine inhaltliche Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage herbeizuführen, 
da es bereits kein mehrheitliches Votum für die Anerkennung der Dringlichkeit gibt. 
Zudem besteht erneut ein deutlicher Unmut darüber, dass derart umfangreiche Vorla-
gen mittels DE vorgelegt werden.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4 
 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.  
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

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Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

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auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 11 Dringlichkeitsentscheidung BV Porz vom 10.12.2024

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Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1674/2024/8 
Freigabedatum 
 10.12.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Masterplan Sauberkeit 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.  
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs-
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste-
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein-
wegkunstofffonds geprüft werden.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset-
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung Finanzteil € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän-
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master-
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen-
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master-
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro-
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022). 
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach-
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4 
 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.  
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon-
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots. 
 
Bereits angelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen 
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli-
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge-
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh-
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht-
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati-
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan-
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
 
Umsetzung des Handlungsprogramms 
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al-
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon-
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver-
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich-
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier-
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.  
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse-
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini-
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.  
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra-
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab-
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.  
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei-
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

5 
 
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist. 
 
Einwegkunststofffonds 
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen-
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön-
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs-
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini-
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds-
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver-
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan-
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein-
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh-
men wird.  
 
Personelle Ressourcen 
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso-
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert. 
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.  
 
Erarbeitungsprozess 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un-
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol-
gen. 
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur-
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste-
Konzept wurden berücksichtigt. 
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau-
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er-
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren. 
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei-
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich-
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen. 
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

6 
 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet. 
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in-
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt. 
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.  
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi-
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah-
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“. 
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er-
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa-
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen. 
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl-
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver-
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt-
gebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.  
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken-
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit-
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO₂-Ausstoß reduziert. Weni-
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO₂.  
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge-
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä-
den verhindern kann – Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour-
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind. 
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit 
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms 
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen  
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

7

Anlage 13_Übersicht Votum Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretungen

500 Zeichen

Anlage 13 
Übersicht Votum Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretungen 
 
Bezirksvertretung Beschlussdatum Änderung / Ergänzungen  
Innenstadt 11.12.24 Ungeändert zugestimmt 
Rodenkirchen 10.12.24 Ungeändert zugestimmt 
Lindenthal 11.12.24 Ungeändert zugestimmt 
Ehrenfeld 10.12.24 Ungeändert zugestimmt 
Nippes 05.12.24 Ohne Votum behandelt 
Chorweiler 11.12.24 Kein Votum 
Porz 11.12.24 Kein Votum 
Kalk 11.12.24 Kein Votum 
Mülheim 06.02.24 Geändert zugestimmt * 
 
*Details siehe Anlage 14

Anlage 12 Dringlichkeitsentscheidung BV Lindenthal vom 10.12.2024

16292 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1674/2024/2
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/3
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Masterplan Sauberkeit
Gremium Datum
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025
Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs­
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste- 
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein- 
wegkunstofffonds geprüft werden.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset­
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2
ungeändert 
zugestimmt
□ geändert 
zugestimmt
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2‘)
□ abgelehnt
Datum 
10.12.2024
Unterschrift Unterschrift

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ Nein
□ Ja, investiv Investitionsauszahlungen € 
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
%
3 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe 
Begründung Finanzteil €•.
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
□ Nein
13 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
□ Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän­
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master­
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden.
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen­
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master­
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro­
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022).
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach­
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

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(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt.
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können. 
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon­
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots.
Bereits anqelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli­
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge­
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh­
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht­
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati­
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan­
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf­
fentlichkeitsarbeit.
Umsetzung des Handlunqsproqramms
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al­
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon­
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver- 
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich- 
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier­
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse­
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini­
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra­
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab­
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei­
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.•

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Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist.
Einwegkunststofffonds
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen­
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön­
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs­
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini­
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds­
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver­
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan­
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein­
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh­
men wird.
Personelle Ressourcen
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso­
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert.
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.
Erarbeitunqsprozess
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un­
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol­
gen.
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur­
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste- 
Konzept wurden berücksichtigt.
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürger*innen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau­
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er­
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren.
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei­
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich­
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen..
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

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auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet.
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in- 
nen, Straßenreinigerinnen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt.
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi­
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah­
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“.
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er­
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa­
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen.
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl­
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver­
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt­
gebiet entsorgt werden und kann auch - im Falle des achtlosen Wegwerfens - nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken­
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit­
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO2-Ausstoß reduziert. Weni­
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO2.
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge­
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä­
den verhindern kann - Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour­
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind.
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen.
Anlagen
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV Rodenkirchen vom 10.12.2024

17319 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/3
TOP: 9.1.1
Sitzung
D. BV2 am: 27.01.2025
Vorlagen-Nummer
1674/2024/1
Freigabedatum 
10.12.2024
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Masterplan Sauberkeit
Gremium Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025
Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs­
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste- 
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein- 
wegkunstofffonds geprüft werden.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset­
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.
Gemeinsamer Protest der BV 2 zu Protokoll:
"Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist sehr verwundert, dass sich die Verwaltung einen in­
tensiven, internen Abstimmungsbedarf zu diesem umfangreichen Thema zugesteht, diesen 
aber den ehrenamtlichen Mitgliedern der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch eine Dring­
lichkeitsvorlage verweigert. Zudem ist die Vorlage sehr umfangreich und es gibt eine Frist von

2
noch nicht einmal 24 Stunden. Erst am Dienstag, 03.12.2024 wurde dieser Missstand in der 
Runde der BBM im Gespräch mit Frau OB Reker durch Herrn Bezirksbürgermeister Giesen 
platziert. Die Mitwirkungsrechte der Mitglieder der Bezirksvertretungen werden hier im erhebli­
chen Maße eingeschränkt bzw. können nicht sachgerecht ausgeübt werden.
Da der Masterplan Sauberkeit aber auch von politischer Bedeutung ist, geben wir der besag­
ten Fachverwaltung einen Vertrauensvorschuss unter dem Vorbehalt, dass diese den Inhalt 
der Vorlage durch geeignete Maßnahmen der Bezirksvertretung Rodenkirchen erläutert (z. 
Bsp. in einem Fachgespräch).“
K l ungeändert 
zugestimmt
□ geändert 
zugestimmt
(siehe z. B. „Anlage 
oder „Anlage 1 und 2“)
□ abgelehnt
Datum 
10.12.2024
Unterschrift
gez. Giesen
Unterschrift
gez. Schykowski

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ Nein 
Ii ja, investiv Investitionsauszahlungen------------------------------------- --------- 
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja -  
% 
^ Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe
Begründung Finanzteil _______€ 
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja ---------------
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
Beginn, Dauer --------------------
Auswirkungen auf den Klimaschutz
€
€
• • €
ab Haushaltsjahr:
€
€
ab Haushaltsjahr:
€
€
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Veran- 
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master­
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden.
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen 
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen'sollen.Der Master­
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro 
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022).
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach­
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert 
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslau im p

4, 
bzw Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt. 
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können. 
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon­
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots.
Bereits anqelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli­
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge­
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zah­
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht­
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati­
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebuhrenfinan- 
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf­
fentlichkeitsarbeit.
Umsetzung des Handlungsprogramms
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al­
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon­
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver- 
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich- 
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Psipter- 
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse­
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini­
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra­
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab­
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 /o auf den
Masterplan Sauberkeit.
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei­
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf

5. 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch dle 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Hohe na 
noch nicht definiert ist.
Einwegkunststofffonds
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verP“et He^* 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kom™x 
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen Die Abgaben flie 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche ^^9^^^^^^ 
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach ^ 
sei entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reinl 
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden Die Fo 
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nich 
lässlich beziffert werden Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan­
zierung vonStoezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkert dienen.ein­
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Stadtetags (Arbeitskreis Kommuna 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshohe uber die Zeit abn - 
men wird.
Personelle Ressourcen
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso­
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert.
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.
Erarbeitunqsprozess
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema S^e^eit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die 
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol 
gen...
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur­
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitproje 
Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste- 
Konzept wurden berücksichtigt.
In einem beteiliqunqsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürgerinnen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung^desMas e^8 au’ 
berkeit mitqewirkt Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln^ Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt.- 
aänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren.
Mit Interessenvertreterfinnen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei­
nen Initiativen privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger innen 
wurden am 22.’ und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herau?f^ 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich­
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen.
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden 
auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den

6 . 
Interessenvertretungen die Vielzahl der venwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege betrachtet.
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die '"‘^X^nfahr^ 
und 12 Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter innen, Kraftwagenfahrer 
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt.
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi­
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitatssicherungsverfah- 
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“.
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch 'st; nel*n 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er­
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa­
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen.
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe; Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl­
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen ivor > Venvatung 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, d'e^ ^fa'lv®r’ 
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt 
gebiet entsorgt werden und kann auch - im Falle des achtlosen Wegwerfens - ^t das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Resso 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand ^erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmitte , 
wodurch CO2 eingespart werden kann.
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken­
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit 
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO2-Ausstoß reduziert. W - 
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall '" Verbrennu^ 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klim 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grunflachen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO2.
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flusse und Boden ge­
langen was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für de 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanale und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen ^ Scha­
den verhindern kann - Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour­
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind.
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen.
Anlagen
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 9 Dringlichkeitsentscheidung BV Innenstadt vom 11.12.2024

16383 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1674/2024/6
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/3
Freigabedatum 
11.12.2024
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die BezirksVertretung
Betreff
Masterplan Sauberkeit
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025
Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, die aufgrund intensiver Betrachtungen 
längere Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen, konnte die Beschlussvorlage 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden. Darüber hinaus bestehen inhaltliche 
Abhängigkeiten zwischen dem Masterplan Sauberkeit und den Gebührensatzungen 
(3188/2024 Abfallgebühren 2025 und 3189/2024 Straßenreinigungsgebühren 2025) ist es aus 
Sicht der Verwaltung erforderlich, der Politik eine gemeinsame Befassung mit diesen Vorlagen 
zu ermöglichen.
Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- 
bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßenreinigungsgebühren 
gemeinsam mit den Abfallgebühren in den letzten Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln des Jahres ebenfalls nicht möglich.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den Masterplan Sauberkeit zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Handlungs­
programms inkl. der Fortführung der bereits laufenden und geplanten Maßnahmen für 
das Jahr 2025, die über die Gebühren finanziert werden sollen (Anlage 3). Zur Verste- 
tigung dieser Maßnahmen soll ab 2026 ff. eine Finanzierung über Einnahmen des Ein- 
wegkunstofffonds geprüft werden.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Finanzierung im Umfang von rund 2,269 Mio. 
Euro zur Fortführung der bereits laufenden und zur weiteren Ausarbeitung und Umset­
zung geplanten Maßnahmen (Anlage 3) vorbehaltlich der durch den Rat der Stadt Köln 
noch zu treffenden Entscheidung über die Gebührenkalkulation 2025.

2
M ungeändert 
zugestimmt
□ geändert 
zugestimmt
(siehe z. ß. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2)
□ abgelehnt
Datum Unterschrift Unterschrift
11.12.2024 Andreas Hupke 
Bezirksbürgermeister
. Günter Leitner
2. stellv. Bezirksbürgermeister

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ Nein
□ Ja, investiv Investitionsauszahlungen€ 
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
%
Kl Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe
Begründung Finanzteil €
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen.  €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
□ Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Auftrag und bisherige Befassung in Ratsgremien
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Verän­
derungsnachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Master­
plans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt in Höhe von 250.000 Euro entschieden.
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 die Erarbeitung eines Masterplans Sauberkeit und 
eines Masterplans Sicherheit beschlossen (AN/0906/2022), die als übergeordnete Rahmen­
planung langfristig wirken, aber auch kurzfristig Verbesserungen erzielen sollen. Der Master­
plan Sauberkeit bietet die Chance, die bereits existierenden vielfältigen Maßnahmen und Pro­
jekte zu bündeln, auf den Prüfstand zu stellen, Handlungsansätze aufzuzeigen und ein in sich 
konsistentes Programm zu entwickeln, welches Köln spürbar und messbar sauberer macht. 
Der Finanzausschuss hat am 5. Dezember 2022 die Mittelfreigabe dafür beschlossen 
(3695/2022).
Im März 2023 wurden der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zum Sach­
stand der Erarbeitung des Status Quo-Berichts und des Masterplans Sauberkeit informiert

4
(0740/2023). In die genannten Ratsgremien wurde im darauffolgenden Sitzungslauf im April 
bzw. Mai 2023 der Status Quo-Bericht Sauberkeit eingebracht (1135/2023). Dieser bildete 
eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des eigentlichen Masterplans. Mit der Erstellung 
wurde INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH beauftragt.
Über den mit dieser Beschlussvorlage eingebrachten Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung 
einen Vorschlag zur konkreten raumbezogenen Pilotierung und Erprobung von prioritären 
Maßnahmen erarbeitet, die über bereits laufende Maßnahmen hinausgehen.
Der Masterplan liefert mit den Maßnahmen zugleich Bausteine, die bedarfsgerecht vor dem 
Hintergrund der jeweiligen konkreten räumlichen Situation in unterschiedlicher Kombination 
angewendet werden und unter Nutzung von Synergien ihre Wirkung entfalten können.
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer 
integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszugestalten, um so kon­
krete Maßnahmen abzuleiten, die zu einer spürbaren und messbaren Verbesserung der 
Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) führen, insbesondere an den sog. Hotspots.
Bereits anqelaufene Maßnahmen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Maßnahmen
Alle Maßnahmen im Masterplan sind hinsichtlich „direkter Umsetzbarkeit“, Quick Wins, jährli­
chen Mehrkosten, Wirtschaftlichkeitspotenzial qualitativ bewertet worden. Einige der aufge­
führten Maßnahmen sind in 2024 bereits angelaufen und gehen in 2025 ff. über. Hierzu zäh­
len auch Maßnahmen, die aufgrund von bereits geleisteten Vorarbeiten und ihrer voraussicht­
lichen Wirksamkeit ausgewählt worden sind (z.B. bedarfsgerechte Hotspotreinigung, innovati­
ves Papierkorbkonzept) kombiniert mit Maßnahmen aus dem Bereich Bewusstsein schaffen, 
Aufklärung insbesondere unter Einbindung verschiedener Zielgruppen. Diese gebührenfinan­
zierten Maßnahmen werden zum Teil als Pilotprojekte bzw. als Konzepterstellung auf den 
Weg gebracht, bevor sie in 2026 und weiteren Jahren stadtweit umgesetzt werden können. 
Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde die notwendige Kombination aus verschiedenen 
„Säulen“ des Masterplans berücksichtigt, d.h. neue Angebote in Kombination mit gezielter Öf­
fentlichkeitsarbeit.
Umsetzung des Handlunqsproqramms
Die Anwendung der Maßnahmen aus diesem Grundsatzbeschluss soll sich zunächst vor al­
lem auf sog. Hotspots fokussieren, also Orte, an denen sich verschiedene Problemlagen kon­
zentrieren, überlagern und gegenseitig bedingen und damit in besonderer Weise spürbar und 
wahrnehmbar sind. Für die Pilotierung der intensiven und bedarfsgerechten Hotspotreinigung 
und die Ausweitung der ästhetischen Reinigung wurden zunächst Hotspots in der Innenstadt 
identifiziert wie z.B. das Domumfeld und der Neumarkt. Diese Maßnahmen sollen in der Ver- 
stetigung auf weitere Einsatzbereiche wie z.B. Bezirkssubzentren erweitert werden. Für die 
Qualitätsverbesserung in Bezirken wurden zunächst an Knotenpunkten in Porz (u.a. Friedrich- 
Ebert-Ufer), Kalk (u.a. Kalker Hauptstr.) und Mülheim (u.a. Keupstr.) zusätzliche Papier­
korbleerungen und Beseitigung von Streumüll vorgenommen. Der Masterplan Sauberkeit sieht 
hier eine räumliche Erweiterung bzw. Verlagerung vor, um die Pilotierung bedarfsgerecht zu 
verstetigen.
Über den Gebührenhaushalt 2024 wurden bereits für das Pilotprojekt zur Qualitätsverbesse­
rung in Bezirken 450.000 Euro in der Sparte Abfall und für die Ausweitung der Intensivreini­
gung 500.000 Euro in der Sparte Straßenreinigung eingeplant. Darüber hinaus wurden 
200.000 Euro an Projektkosten für die externe Begleitung berücksichtigt.
In 2025 werden zur Konzeptionierung der ersten Maßnahmen sowie zur Fortführung bzw. zum 
Start von Pilotprojekten insgesamt rund 2,269 Mio. Euro in beiden Gebührenhaushalten (Stra­
ßenreinigungsgebühr und Abfallgebühr 2025) angesetzt. Von den 9,27 % Steigerung der Ab­
fallgebührensatzung (3188/2024) entfallen ca. 0,6% auf den Masterplan Sauberkeit. Von den 
rund 9,0 % Steigerung der Straßenreinigungssatzung (3189/2024) entfallen ca. 1,8 % auf den 
Masterplan Sauberkeit.
Die in 2025 anstehenden Maßnahmen und Piloten entwickeln sich je nach Konzepterarbei­
tung und Anfangsumsetzung beginnend voraussichtlich ab 2026 weiter.

5
Für eine erfolgreiche dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Masterplan bedarf 
es geeigneter Finanzierungsinstrumente. Für den Zeitraum ab 2026 ff. sollen daher auch die 
finanziellen Möglichkeiten des Einwegkunststofffonds genutzt werden, der der Höhe nach 
noch nicht definiert ist.•
Einwegkunststofffonds
Der Einwegkunststofffonds (siehe auch Einwegkunststofffondsgesetz) verpflichtet Hersteller 
von bestimmten Einwegkunststoffen, eine Abgabe für die den Kommunen dadurch entstehen­
den Reinigungs- und Beratungskosten im öffentlichen Raum zu zahlen. Die Abgaben fließen 
in einen bundesweiten Fonds. Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kön­
nen unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen nach einem definierten Kostenschlüs­
sel entsprechende Kosten refinanzieren. Erstmals können in 2025 für in 2024 erbrachte Reini­
gungsleistungen entsprechende Kosten geltend gemacht und refinanziert werden. Die Fonds­
höhe und die Höhe der möglichen Ausschüttung für die Stadt Köln können derzeit nicht ver­
lässlich beziffert werden. Die über den Fonds erhaltenen Mittel sollen daher auch zur Finan­
zierung von projektbezogenen Kosten, die der Verbesserung der Stadtsauberkeit dienen, ein­
gesetzt werden. Dies wird auch seitens des Deutschen Städtetags (Arbeitskreis Kommunale 
Abfallwirtschaft) empfohlen, zumal zu erwarten ist, dass die Fondshöhe über die Zeit abneh­
men wird.
Personelle Ressourcen
Für die Umsetzung des Masterplans Sauberkeit entstehen beim Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und den AWB GmbH Personalmehrbedarfe. Die erforderlichen zusätzlichen perso­
nellen Kapazitäten werden über Gebühren finanziert.
Die Mitwirkungsverantwortung von weiteren Dienststellen wird im Rahmen deren vorhandener 
Kapazitäten sichergestellt.
Erarbeitunqsprozess
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit waren die Bezüge zum Thema Sicherheit 
und die Zusammenhänge zum Zero Waste-Konzept der Stadt Köln zu betrachten. Dabei sollte 
der Masterplan auch kurzfristig wirkende Maßnahmen formulieren. Die Erarbeitung sollte un­
ter Beteiligung der Stadtgesellschaft und in Begleitung eines wissenschaftlichen Instituts erfol­
gen.
Ausgehend vom Status Quo-Bericht zur Sauberkeit in Köln und weiteren Datenanalysen, wur­
den die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Stakeholder-Beteiligung und dem Leitprojekt 
„Sauberes Köln“ genutzt, um die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans 
Sauberkeit zu entwickeln. Die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurde dabei eng mit 
der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit verknüpft. Mögliche Synergien zum Zero Waste- 
Konzept wurden berücksichtigt.•
In einem beteiligungsorientierten Erarbeitungsprozess haben sich die Bürgerinnen vom 24. 
Juli bis 13. August 2023 eingebracht und damit aktiv an der Erarbeitung des Masterplans Sau­
berkeit mitgewirkt. Ihre Beiträge und Kommentare wurden ausgewertet und genutzt, um die 
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit zu entwickeln. Es wurde 
das städtische Beteiligungsportal „meinungfuerkoeln“ für eine Onlinebeteiligung genutzt. Er­
gänzend wurde die Öffentlichkeit vor Ort persönlich befragt: An zehn Terminen zwischen dem 
2. und 10. August 2023 wurden links- wie rechtsrheinisch Orte mit dem „MeinungsMobil“ oder 
dem „Demokratierad“ der Stadt Köln angefahren.
Mit Interessenvertreter*innen aus Stadtverwaltung, Politik, Bezirksvertretungen, Bürgerverei­
nen, Initiativen, privaten Institutionen, kommunalen Unternehmen sowie Großanlieger*innen 
wurden am 22. und 29. August 2023 Workshops durchgeführt. Es wurden Herausforderungen 
und mögliche Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlich­
keitsbeteiligung wurden dabei herangezogen.
In einem ergänzenden dritten, verwaltungsinternen Workshop am 27. Oktober 2023 wurden

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auf Grundlage der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Workshops mit den 
Interessenvertretungen die Vielzahl der verwaltungsinternen Schnittstellen im Bereich der 
Stadtsauberkeit und Stadtbild pflege betrachtet.
Schließlich wurden Mitarbeitenden-Interviews in der Abteilung Stadtreinigung der AWB GmbH 
durchgeführt, um den operativen Bereich mit seiner Expertise im Themenfeld Stadtsauberkeit 
in die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit einzubeziehen. Die Interviews fanden am 11. 
und 12. Juli 2023 auf allen drei Betriebshöfen mit Gruppenleiter*innen, Kraftwagenfahrer*in- 
nen, Straßenreiniger*innen und Mitarbeitenden im Bereich Service-Telefon statt.
Die Ergebnisse aus der Beteiligungsphase, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
über das städtische Meinungsportal, wurden im Mai 2024 veröffentlicht.
Nebst den unten aufgeführten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an dem Aufbau eines digi­
talen Straßenreinigungskatasters (seit 2020) mit angeschlossenen Qualitätssicherungsverfah­
ren im Leitprojekt „Sauberes Köln“.
Am Ende des Erarbeitungsprozesses zeichnete sich ab, dass der Anspruch ist, neben der 
Identifizierung langfristiger Strategien und Konzepte auf Basis vorhandener betrieblicher Er­
fahrungen und Projekterfahrungen auch kurzfristig wirkende Maßnahmen im Vorgriff und pa­
rallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit umzusetzen.
Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sauberkeit bildet mit seinen Bezügen zum Thema 
Sicherheit eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wohl­
befinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, 
Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen 
und gefordert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Der Masterplan wird Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallver­
halten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadt­
gebiet entsorgt werden und kann auch - im Falle des achtlosen Wegwerfens - nicht das 
Stadtbild und die Umwelt beeinträchtigen. Eine saubere Stadt benötigt weniger Ressourcen 
für die Reinigung und Abfallbeseitigung. Denn ein geringerer Reinigungsaufwand erfordert 
auch weniger Einsatz fossiler Brennstoffe oder anderer Energieträger sowie Betriebsmittel, 
wodurch CO2 eingespart werden kann.
Saubere öffentliche Räume vermeiden zudem eine stärkere weitere Vermüllung (Broken­
Windows-Theorie). Zudem fördert eine saubere Umgebung umweltfreundlichere Verkehrsmit­
tel wie das Fahrradfahren oder Zufußgehen, was wiederum den CO2-Ausstoß reduziert. Weni­
ger Müll auf den Straßen bedeutet auch, dass weniger Abfall in Verbrennungsanlagen landet, 
wodurch weniger Treibhausgase freigesetzt werden. Mehr Stadtsauberkeit schützt das Klima 
auch, indem sie das städtische Mikroklima verbessert. Denn saubere Grünflächen können 
besser gepflegt werden, verbessern die Luftqualität und binden CO2.
Weniger Müll und Verunreinigungen verhindern zudem, dass Abfälle in Flüsse und Böden ge­
langen, was den Wasser- und Bodenhaushalt stabil hält und somit weniger Energie für die 
Aufbereitung benötigt wird. Zudem tragen saubere Städte dazu bei, dass Abwasserkanäle und 
Drainagen nicht durch Abfälle verstopfen, was bei Unwettern Überschwemmungen und Schä­
den verhindern kann - Ereignisse, die oft mit einem erhöhten Energieaufwand und Ressour­
ceneinsatz für Reparaturen und Wiederaufbau verbunden sind.
Letztendlich trägt ein gepflegtes Stadtbild auch zur Bewusstseinsbildung bei, indem es die 
Menschen motiviert, nachhaltig zu handeln und ihre Umgebung aktiv zu schützen.
Anlagen
Anlage 1 Masterplan Sauberkeit
Anlage 2 Maßnahmen des Handlungsprogramms
Anlage 3 Gebührenfinanzierte Maßnahmen
Anlage 4 Maßnahmensteckbriefe

Anlage 14_Votumsempfehlung der Bezirksvertretungen für den Ratsbeschluss

1564 Zeichen

Anlage 14 
Votumsempfehlung der Bezirksvertretungen 
für den Ratsbeschluss 
Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung 
Fortführung des Projektes „Hallo Nachbar, 
danke schön“ im Stadtbezirk Mülheim. Votum 
für die Aufnahme des Projektes in ‚Anlage 3 
Priorisierte Maßnahmen‘ aufzunehmen und die 
Finanzierung über die dortigen Gebühren 
sicherzustellen 
Das Projekt reagiert auf die 
überdurchschnittliche Verwahrlosung in sog. 
„benachteiligten Quartieren“: 
Drei Pfeiler kennzeichnen das Konzept: 
 persönliche Ansprache 
 eine maßgeschneiderte, professionelle 
Öffentlichkeitsarbeit, die sich 
passgenauer Medien und Botschaften 
bedient umweltpädagogische 
Begleitmaßnahmen in den örtlichen 
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 
Mülheim  Die Verwaltung befürwortet das Projekt grundsätzlich. 
Allerdings ist diese Maßnahme aktuell nicht finanziert. Eine 
Fortführung der Maßnahme in den drei Quartieren würde 
ca. 180.000€ p.a. kosten.  
Eine Aufnahme in die Liste der „Priorisierten Maßnahmen“, 
die über Gebühren 2025 finanziert werden sollen, hätte eine 
Neukalkulation der Gebühren und auch eine Änderung der 
Abfallgebührensatzung und Straßenreinigungssatzung 2025 
zur Folge. Eine Finanzierung über Gebühren im Rahmen 
des Masterplans Sauberkeit 1674/2024 für 2025 ist daher 
nicht möglich.  
Die Verwaltung wird jedoch prüfen, ob diese Maßnahme ab 
dem Jahr 2026 mit in die Liste der priorisierten Maßnahmen 
aufgenommen werden kann, sofern die alternative 
Finanzierung über den Einwegkunststofffonds eine 
entsprechende Deckung möglich macht.

Beratungsverlauf (7)

05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
06.12.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1674/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
23.05.2024 09:22