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Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/1411/2022 vom 19.08.2022

Stand: Am 27.09.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • FDP Anfrage nach § 4

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2022 AN/1411/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. August zu setzen. Derzeit wird in der Verwaltung und in verschiedenen Ratsfraktionen überlegt, die Kosten des Bewohnerparkens neu zu regeln. Zu den notwendigen Entscheidungsgrundlagen gehören Zahlen zum Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen. In Fachkreisen gibt es eine Diskussion darüber, wie hoch die Gebühr fürs Bewohnerparken sein darf, wenn man dafür kein Recht auf einen tatsächlich zur Verfügung stehenden Stell- platz, sondern nur das Recht auf die Teilnahme an einer „Lotterie“ um eine ständig geringer werdende Zahl von Stellplätzen erwirbt. Dazu fragt die FDP-Fraktion: 1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Parksituation in den verschiedenen Bewoh- nerparkzonen? Wir bitten um tabellarische Darstellung: - Name der Bewohnerparkzone - Zahl der angemeldeten Kfz - Zahl der Bewohnerparkausweise - Quote der Bewohnerparkausweise in Relation zur Zahl der angemeldeten Kfz - Zahl der Stellplätze - Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl der angemeldeten Kfz - Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl der Bewohnerparkausweise - Zahl der Strafzettel für falsches Halten und Parken 2. Was unternimmt die Stadt Köln, um die beiden letztgenannten Quoten zu verbessern? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 3. Inwieweit plant die Stadt, die Gebühren nach der Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl der angemeldeten Kfz zu staffeln? 4. Wie hoch darf die Gebühr fürs Bewohnerparken maximal sein, wenn man dafür kein Recht auf einen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellplätze, sondern nur das Recht auf die Teilnahme an einer „Lotterie“ um eine ständig geringer werdende Zahl von Stellplätzen er- wirbt? Oder andersherum gefragt: Ab welchem Betrag wäre die Stadt rechtlich verpflichtet, tatsächlich einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen? 5. Inwieweit plant die Stadt, deshalb in Zukunft nur noch eine begrenzte Zahl von Bewohner- parkausweisen je Bewohnerparkzone auszugeben und nach welchen Kriterien sollen diese Bewohnerparkausweise zugeteilt werden? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf

  1. 27.09.2022

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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