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AN/1411/2022

Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 19.08.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 27.09.2022, TOP 5.1.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2934 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2022 
AN/1411/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
 
Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. August zu setzen. 
 
Derzeit wird in der Verwaltung und in verschiedenen Ratsfraktionen überlegt, die Kosten des 
Bewohnerparkens neu zu regeln. Zu den notwendigen Entscheidungsgrundlagen gehören 
Zahlen zum Bedarf an Parkmöglichkeiten in den verschiedenen Bewohnerparkzonen. 
In Fachkreisen gibt es eine Diskussion darüber, wie hoch die Gebühr fürs Bewohnerparken 
sein darf, wenn man dafür kein Recht auf einen tatsächlich zur Verfügung stehenden Stell-
platz, sondern nur das Recht auf die Teilnahme an einer „Lotterie“ um eine ständig geringer 
werdende Zahl von Stellplätzen erwirbt. 
 
Dazu fragt die FDP-Fraktion: 
 
1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Parksituation in den verschiedenen Bewoh-
nerparkzonen? 
Wir bitten um tabellarische Darstellung: 
- Name der Bewohnerparkzone 
- Zahl der angemeldeten Kfz 
- Zahl der Bewohnerparkausweise 
- Quote der Bewohnerparkausweise in Relation zur Zahl der angemeldeten Kfz 
- Zahl der Stellplätze 
- Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl der angemeldeten Kfz 
- Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl der Bewohnerparkausweise 
- Zahl der Strafzettel für falsches Halten und Parken 
 
2. Was unternimmt die Stadt Köln, um die beiden letztgenannten Quoten zu verbessern? 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
3. Inwieweit plant die Stadt, die Gebühren nach der Quote der Stellplätze in Relation zur Zahl 
der angemeldeten Kfz zu staffeln? 
 
4. Wie hoch darf die Gebühr fürs Bewohnerparken maximal sein, wenn man dafür kein Recht 
auf einen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellplätze, sondern nur das Recht auf die 
Teilnahme an einer „Lotterie“ um eine ständig geringer werdende Zahl von Stellplätzen er-
wirbt? Oder andersherum gefragt: Ab welchem Betrag wäre die Stadt rechtlich verpflichtet, 
tatsächlich einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen? 
 
5. Inwieweit plant die Stadt, deshalb in Zukunft nur noch eine begrenzte Zahl von Bewohner-
parkausweisen je Bewohnerparkzone auszugeben und nach welchen Kriterien sollen diese 
Bewohnerparkausweise zugeteilt werden? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Dr. Christian Beese 
Fraktionsgeschäftsführer     Verkehrspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

27.09.2022 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1411/2022
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
19.08.2022
Erstellt
17.08.2022 14:54