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0682/2017

Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 13.03.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

3527 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2017 
 0682/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
 
Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der 
Berufsfeuerwehr 
Stellungnahme zum Beschlussvorschlag (AN/0274/2017) der FDP-Fraktion vom 22.2.2017 
 
Derzeit gibt es in Köln außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes nur einen gewerblichen Ret-
tungswagen mit einer Genehmigung nach § 17 RettG NRW. Diese Genehmigung wurde aus Be-
standsschutzgründen im Zuge der Rettungsdienstgesetzgebung der Länder erteilt und besteht derzeit 
fort.  
 
Bereits im ersten Rettungsdienstbedarfsplan nach § 12 RettG NRW wurde dieser Rettungswagen 
genannt. Er erhielt einen eigenen Ausrückebereich in der Innenstadt und es wurde Anfang des Jahres 
2000 mit dem Unternehmen vereinbart, dass es im Bedarfsfall bei Einsatzspitzen angefragt und auch 
eingesetzt wird. Das Unternehmen hat dafür auch die Ausstattung des Rettungswagens an den Köl-
ner Rettungsdienst angepasst. Ebenfalls hat sich das Unternehmen bei der ersten Ausschreibung 
rettungsdienstlicher Leistungen im Jahr 2003 im Rahmen einer Bietergemeinschaft von gewerblichen 
Unternehmen beworben, den damaligen Teilnehmerwettbewerb auch bestanden, jedoch letztlich kei-
nen Zuschlag erhalten. In der Folgeausschreibung hat sich diese Bietergemeinschaft jedoch nicht 
mehr beworben, obwohl dies grundsätzlich möglich war.  
 
Derzeit besteht, wie bereits auf die Anfrage AN/1807/2016 vom 15.11.2016 von der Verwaltung 
mitgeteilt wurde (siehe dort Frage und Antwort Nr. 2), die Anbindung im Rahmen von Einsatzspitzen, 
wie sie Anfang 2000 organisiert wurde, unverändert fort. 
 
Das Hindernis für den Erhalt von Einsatzaufträgen im Rahmen von Bedarfssspitzen besteht derzeit in 
dem Unternehmen selbst, das diesen Rettungswagen nicht im Einsatzbereich vorhält, sondern 
vertraglich gebunden für Transporte innerhalb der Universitätsklinik einsetzt.  
 
Sollte das Unternehmen diesen Rettungswagen im Ausrückebreich einsatzbereit vorhalten und der 
Leitstelle anzeigen, kann es – wie Anfang 2000 vereinbart – jederzeit auch bei Bedarfsspitzen 
eingesetzt werden.  
 
Bislang steht dem – wie bereits aus der Beantwortung der Anfrage AN/1807/2016 vom 15.11.2016 
hevorgeht – diese anderweitige Nutzung für die Universitätsklinik entgegen. Das Unternehmen hatte 
gegenüber der Verwaltung im Herbst 2016 erklärt, dass es für die Rückstationierung einen Vorlauf 
von 6 Monaten benötigt, zwischenzeitlich wurde auch die Zahl von 3 Monaten genannt.  
 
Eine vertragliche Einbindung privater Unternehmen in den öffentlichen Rettungsdienst mittels 
öffentlich-rechtlichem Vertrag, wie dies im novellierten Rettungsgesetz NRW gemäß § 12 RettG NRW

2 
 
zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung eröffnet wurde und im Beschlussvorschlag 
AN/0274/2017 gefordert wird, setzt nach Auffassung der Verwaltung jedoch eine Ausschreibung 
voraus. Eine solche ist jedoch mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.1.2017 auf die in Köln 
ansässigen Hilfsorganisationen zu beschränken. Insofern bleibt für das private Unternehmen mit dem 
genehmigten Rettungswagen nach § 17 RettG NRW eine Betätigung im Köln Rettungsdienst nur über 
die Nutzung der Vereinbarung aus dem Jahr 2000 übrig und diese hängt letztlich davon ab, dass das 
Unternehmen den Rettungwagen in seinem Ausrückebereich vorhält und der Leitstelle als 
„einsatzbereit“ anzeigt.  
 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0682/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
13.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27