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3154/2025

Rederecht für Vertreter*innen der sozialen Träger im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030

Beschlussvorlage Ausschuss 18.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.11.2025

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

2434 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 3154/2025 
Freigabedatum 18.11.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rederecht für Vertreter*innen der sozialen Träger im Ausschuss Soziales, Gesundheit, 
Seniorinnen und Senioren für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Vertreter*in-
nen bzw. stellvertretenden Vertreter*innen der folgenden Verbände für die Wahlperiode des 
Rates 2025 bis 2030 als Sachverständige gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung 
NRW in Verbindung mit § 34 Absatz 4 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretun-
gen zu den Ausschusssitzungen einzuladen und ihnen ein dauerhaftes Rederecht einzuräu-
men: 
 
Träger Vertreter*in Stellvertretene*r Vertre-
ter*in 
 
Diakonisches Werk Köln 
und Region gGmbH 
 
 
Schönhals, Martina 
 
de Fallois, Annette 
 
Arbeiterwohlfahrt Kreis-
verband Köln e.V. 
 
Volland-Dörmann, Ulrike 
 
(N.N.) 
 
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. 
 
 
Peters, Markus 
 
Westerholt, Tim 
 
Deutscher Paritätischer 
Wohlfahrtsverband Kreis-
gruppe Köln e.V. 
 
 
Reischauer, Claudia 
 
Wild, Christof 
 
Deutsche Rotes Kreuz 
Kreisverband Köln e.V. 
 
 
Ruda, Marc 
 
Bosbach, Marita 
 
Synagogengemeinde Köln 
 
Puris, Tatiana 
 
Sallmon, Alina-Toyah 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 34 Abs. 4 der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen können Ausschüsse Sachverständige 
zu den Beratungen hinzuziehen. Der Ausschuss kann beschließen, den Sachverständigen 
dauerhaft Rederecht einzuräumen. 
 
Sofern der Rat die Vertreter*innen der Träger als sachkundige Einwohner*innen in den Aus-
schuss entsendet (Vorlage 0033/2025), muss über das Rederecht nicht gesondert beschlos-
sen werden.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Wahl der sachkundigen Einwohner*innen 
vertagt. Der Ausschuss soll schon für die erste Sitzung am 27.11.2025 über das Rederecht 
entscheiden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

876 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Entscheidung welche auf einer rechtlichen Grundlage (§ 58 Abs. 3 Satz 6) 
beruht, zu welcher keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3154/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
07.11.2025 12:49