Rederecht für Vertreter*innen der sozialen Träger im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030
Beschlussvorlage Ausschuss 3154/2025 vom 18.11.2025
Stand: Am 27.11.2025 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 3154/2025 Freigabedatum 18.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rederecht für Vertreter*innen der sozialen Träger im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Beschlussorgan Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Vertreter*in- nen bzw. stellvertretenden Vertreter*innen der folgenden Verbände für die Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 als Sachverständige gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 34 Absatz 4 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretun- gen zu den Ausschusssitzungen einzuladen und ihnen ein dauerhaftes Rederecht einzuräu- men: Träger Vertreter*in Stellvertretene*r Vertre- ter*in Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Schönhals, Martina de Fallois, Annette Arbeiterwohlfahrt Kreis- verband Köln e.V. Volland-Dörmann, Ulrike (N.N.) Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Peters, Markus Westerholt, Tim Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreis- gruppe Köln e.V. Reischauer, Claudia Wild, Christof Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. Ruda, Marc Bosbach, Marita Synagogengemeinde Köln Puris, Tatiana Sallmon, Alina-Toyah Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 34 Abs. 4 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen können Ausschüsse Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen. Der Ausschuss kann beschließen, den Sachverständigen dauerhaft Rederecht einzuräumen. Sofern der Rat die Vertreter*innen der Träger als sachkundige Einwohner*innen in den Aus- schuss entsendet (Vorlage 0033/2025), muss über das Rederecht nicht gesondert beschlos- sen werden. Begründung der Dringlichkeit: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Wahl der sachkundigen Einwohner*innen vertagt. Der Ausschuss soll schon für die erste Sitzung am 27.11.2025 über das Rederecht entscheiden. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Entscheidung welche auf einer rechtlichen Grundlage (§ 58 Abs. 3 Satz 6) beruht, zu welcher keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
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27.11.2025
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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