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4173/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen (Az.: 02-1600-228/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1809 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4173/2019 
Freigabedatum 
3.1.20  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor 
Unterführungen (Az.: 02-1600-228/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei dem Petenten für seine Eingabe und lehnt den Einsatz 
von weiteren Sperrpfosten zur Verkehrsberuhigung ab.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt Absperrpfosten an der Autobahnunterführung am Rinderweg (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Autobahnunterführung am Rinderweg in Köln-Brück wur-
de aus beiden Fahrtrichtungen straßenverkehrsrechtlich überprüft. Die Beschilderung mit Zeichen 
240 ( gemeinsamer Geh- und Radweg ) Straßenverkehrs-Ordnung ist jeweils am Anfang des Weges 
vorhanden und für alle Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar. Weiterhin ist am Anfang des gemeinsa-
men Geh- und Radweges, aus Fahrtrichtung Olpener Straße eine Umlaufsperre zur Verminderung 
der Geschwindigkeit von Radfahrern und aus Fahrtrichtung Im Buchenkamp sind Sperrpfosten instal-
liert. 
Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg haben Radfahrende keinerlei Vorrang vor zu Fuß Ge-
henden, sondern haben  auf diese Rücksicht zu nehmen und ihre Fahrweise so anzupassen, dass 
eine Gefährdung vermieden wird. 
Für die Geschwindigkeit von Radfahrenden gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so 
schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Damit 
ist seitens der Straßenverkehrsbehörde alles unternommen was rechtlich möglich ist.  
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe

1459 Zeichen

Anlage  
 
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de]  
Gesendet: Samstag, 17. August 2019 10:49 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie 
geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist xxx und ich lebe mit meiner Ehefrau und 
meinen zwei Kindern und unserem einjährigen Hund in der Brücker Heide im Stadtteil Köln-
Brück. Wir gehen täglich mit unseren Kindern und unserem Hund im nahegelegenden Wald 
spazieren. Dafür müssen wir die Autobahnunterführung am Rinderweg nutzen und die 
Autobahnbrücke überqueren. Es ist sehr gefährlich die Unterführung !! zu nutzen, weil viele 
Radfahrer oft sehr rücksichtslos dort fahren. Es gab schon mehrere Situationen, in denen wir 
durch ein heranrasendes Fahrrad fast verletzt wurden. Ich mache mir besondere Sorgen um 
unsere Kinder und andere Kinder. Mein Sohn ist gerade erst fünf Jahre alt geworden. Ich 
würde mich daher sehr freuen, wenn sie diesen Punkt bei ihrem nächsten Sitzungstermin 
behandeln würden. Es stellt sich für mich öfters die Frage, ob erst etwas Schlimmes 
passieren muss, bevor die Stadt handelt. Man könnte beispielsweise vor die Unterführung 
weitere Pfosten für Fahrräder anbringen, damit diese langsam fahren. Bitte melden Sie sich. 
Meine E-Mailadresse lautet: xxxxxx  Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4173/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.01.2020
Erstellt
28.11.2019 14:41