4173/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen (Az.: 02-1600-228/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 4173/2019 Freigabedatum 3.1.20 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen (Az.: 02-1600-228/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei dem Petenten für seine Eingabe und lehnt den Einsatz von weiteren Sperrpfosten zur Verkehrsberuhigung ab. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 2 Begründung: Der Petent beantragt Absperrpfosten an der Autobahnunterführung am Rinderweg (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Autobahnunterführung am Rinderweg in Köln-Brück wur- de aus beiden Fahrtrichtungen straßenverkehrsrechtlich überprüft. Die Beschilderung mit Zeichen 240 ( gemeinsamer Geh- und Radweg ) Straßenverkehrs-Ordnung ist jeweils am Anfang des Weges vorhanden und für alle Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar. Weiterhin ist am Anfang des gemeinsa- men Geh- und Radweges, aus Fahrtrichtung Olpener Straße eine Umlaufsperre zur Verminderung der Geschwindigkeit von Radfahrern und aus Fahrtrichtung Im Buchenkamp sind Sperrpfosten instal- liert. Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg haben Radfahrende keinerlei Vorrang vor zu Fuß Ge- henden, sondern haben auf diese Rücksicht zu nehmen und ihre Fahrweise so anzupassen, dass eine Gefährdung vermieden wird. Für die Geschwindigkeit von Radfahrenden gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Damit ist seitens der Straßenverkehrsbehörde alles unternommen was rechtlich möglich ist. Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe
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Anlage Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de] Gesendet: Samstag, 17. August 2019 10:49 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist xxx und ich lebe mit meiner Ehefrau und meinen zwei Kindern und unserem einjährigen Hund in der Brücker Heide im Stadtteil Köln- Brück. Wir gehen täglich mit unseren Kindern und unserem Hund im nahegelegenden Wald spazieren. Dafür müssen wir die Autobahnunterführung am Rinderweg nutzen und die Autobahnbrücke überqueren. Es ist sehr gefährlich die Unterführung !! zu nutzen, weil viele Radfahrer oft sehr rücksichtslos dort fahren. Es gab schon mehrere Situationen, in denen wir durch ein heranrasendes Fahrrad fast verletzt wurden. Ich mache mir besondere Sorgen um unsere Kinder und andere Kinder. Mein Sohn ist gerade erst fünf Jahre alt geworden. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn sie diesen Punkt bei ihrem nächsten Sitzungstermin behandeln würden. Es stellt sich für mich öfters die Frage, ob erst etwas Schlimmes passieren muss, bevor die Stadt handelt. Man könnte beispielsweise vor die Unterführung weitere Pfosten für Fahrräder anbringen, damit diese langsam fahren. Bitte melden Sie sich. Meine E-Mailadresse lautet: xxxxxx Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4173/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.01.2020
- Erstellt
- 28.11.2019 14:41