2648/2023
Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus und Umbaus der Mensa mit Küche für die offene Ganztagsschule der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstr. 4-6, 50733 Köln (Nippes)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 2648/2023 Freigabedatum 09.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus und Umbaus der Mensa mit Küche für die offene Ganztagsschule der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstr. 4-6, 50733 Köln (Nippes) Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme beschließt der Ausschuss Schule und Wei- terbildung vorbehaltlich eines positiven Votums des Betriebsausschusses Gebäude- wirtschaft und vorbehaltlich der Stellungnahme der Bezirksvertretung 5 (Nippes) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Planungsaufnahme (bis ein- schließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Bau eines Erweiterungsbaus und Umbaus der Mensa mit Küche für die Grundschule Gellertstraße 4-6, Köln-Nippes zur Erfüllung des Raum- programms für eine dreizügige Grundschule und zur Gewährleistung des künftigen bundes- weiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzu- treiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 74.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschafts- planes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlunge n nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grundschulen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Begrün- dung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 4-6, ist eine Schule in öffentlich priva- ter Partnerschaft (ÖPP) und wird von der Firma Schumacher GmbH betrieben. Zurzeit beher- bergt die oben genannte Schule rund 310 Schülerinnen und Schüler. Die Kapazitäten der Mensa und der Küche decken nicht die sukzessiv steigende Nachfrage an Ganztagsplätzen. Die beengte Raumsituation führt dazu, dass die Essenversorgung in einem Vier-Schicht-Be- trieb erfolgt. Ferner erfüllt der beengte Arbeitsbereich in der Küche nicht die Vorgaben der Ge- fährdungsbeurteilung für das Küchenpersonal. Zurzeit sind in der dreizügigen Grundschule eine Küche (24,17 Quadratmeter) und ein Lager (12,35 Quadratmeter) sowie ein Speiseraum (64 Quadratmeter) vorhanden. Der Vorbereitungsbereich für die Essenausgabe ist zwischen dem Speiseraum und der Küche integriert. Entsprechend des aktuellen Musterraumprogramms sollte eine dreizügige Grundschule eine Küche/Lager/Verwaltung von 170 Quadratmeter und einen Speiseraum von 235 Quadratme- ter aufweisen. Der Raumbedarf für die Küche und Mensa kann nur durch die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme gedeckt werden. 3 Aufgrund der beengten Grundstückssituation und des vorhandenen Bestandes ist eine um- fängliche Umsetzung des Musterraumprogramms für Neubauten nicht möglich. Es ist beabsichtigt, die Erweiterung der Mensa durch einen im Erdgeschoss vorgelagerten An- bau zu realisieren. Die Planung und Einrichtung der neuen Küche soll nach dem „Cook & Chill-Verfahren“ mit Beikochmöglichkeit für dreihundert Essen und pro Schicht für einhundert Personen ausgelegt sein. Die Planung wird eine Spülküche (10 Quadratmeter), ein Lager (12 Quadratmeter) und einen abgetrennten Vorbereitungsraum (24 Quadratmeter) für die Essens- ausgabe sowie einen Speiseraum (130 Quadratmeter) vorsehen. Im Rahmen eines Drei-Schicht-Betriebs der Essenversorgung wird eine hundertprozentige Versorgungsquote durch den Erweiterungsbau sichergestellt. Zur Gewährleistung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahre 2026, ist die Erweiterung und der Umbau Mensa mit Küche für die offene Ganztags- schule zwingend notwendig. Im Gebäudebestand bestehen keine Möglichkeiten, die benötig- ten Räume zur Verfügung zu stellen. Planungskosten: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rund 74.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschafts- planes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grundschulen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gege- benenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Personalkosten: Aufgrund der vorliegenden externen Fremdbewirtschaftung der Mensa entstehen keine städti- schen Personalkosten. Betriebskosten: Die Planung der Erweiterungsmaßnahme der Mensa führt zur Vergrößerung der schulischen Nutzfläche. Ein Anstieg der Bewirtschaftungskosten der Firma Schumacher, wie Reinigungs- kosten und Hausmeisterdienstleistungskosten sind zu erwarten. Der konkrete Wertansatz der Bewirtschaftungskosten die an das städtische Budget anfallen wird im Rahmen des Baube- schlusses vorgelegt. Weiterer Ablauf: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Ausschuss Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Baubeschlusses vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Alternativen: 4 Eine Alternative zur Errichtung des Erweiterungsbaus besteht nicht. Gemäß § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Einrichtungen bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung des Ganztages bei steigender Versorgungsquote nicht passabel vorhanden sind. Anlage 1 – Lageplan
Anlage 0
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 4-6, beherbergt zurzeit rund 310 Schülerinnen und Schüler. Die Kapazitäten der Mensa und der Küche decken nicht die sukzessiv steigende Nachfrage an Ganztagsplätzen. Die beengte Raumsituation führt dazu, dass die Essenversorgung in einem Vier- Schicht-Betrieb erfolgt. Die letzte Essenschicht erfolgt um 14.30 Uhr, welches für die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe nicht zumutbar ist. Der Raumbedarf für die Küche und Mensa kann nur durch die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme gedeckt werden. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung des Ganztages bei steigender Versorgungsquote nicht passabel vorhanden sind. Ab dem Jahre 2026 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe. Der Rechtsanspruch kann nur gewährleistet werden, wenn die Erweiterung und der Umbau Mensa mit Küche für die offene Ganztagsschule umgesetzt ist. Es handelt sich vorliegend um den reinen Planungsbeschluss. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Ausschuss Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Baubeschlusses vorgelegt. Das weitere Verfahren von der Erstellung bis z ur Genehmigung des Baubeschlusses erfordert weitere zeitliche Kapazitäten. Die Bauausführung der einzelnen baulichen Phasen bis zur Bauabnahme des Bauwerks erfordert eine längerfristige Zeitspanne. Ferner sind seit Beginn der Corona -Pandemie die Lieferzeit en für Rohstoffe, Materialien und Möbel außergewöhnlich lang. Die zeitliche Kalkulation der oben genannten Faktoren sind bei der Aufstellung eines Zeitplanes zu berücksichtigen. Zur fristgerechten Realisierung der geplanten Baumaßnahme ist die Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 der Vorlage 2648/2023 dringlich erforderlich.
Anlage 1_Lageplan
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Anlage1_Lageplan Gellertstr. Mittelpunkt: 356584, 5647676 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 14.09.2023Seite 1 / 1
Anlage 2 Auszug aus der Sitzung vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 21.12.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 öffentlich 7.2 Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus und Umbaus der Mensa mit Küche für die offene Ganztagsschule der Mathilde-von- Mevissen-Grundschule, Gellertstr. 4-6, 50733 Köln (Nippes) 2648/2023 RM Brust fragt zum ÖPP Modell, ob die Firma Schumacher auch die Planung über- nehme. Er gehe davon aus, dass sie alles übernehmen würden. Wenn dies der Fall sei, wie verändere sich der Vertrag, werde dieser verlängert oder angepasst. Frau Rinnenburger bestätigt, dass in den ÖPP-Verträgen eine Art Öffnungsklausel enthalten sei, dass Leistungen die auf dem Grundstück des ÖPP-Partners erbracht werden, vollständig durch diesen übernommen würden. Der Vertrag werde in der Re- gel um diese hinzukommende Nutzfläche erweitert. Die Betriebskosten erhöhen sich, die Laufzeit werde sich nicht verlängern. RM Kockerbeck fragt, wie die Kosten bzw die eigene Bauleistung mit der Miete ver- rechnet würden, da es so aussehe, dass die Firma Schumacher auch die Mensa be- treiben werde. Frau Rinnenburger führt aus, dass die Firma Schumacher ein klassischer ÖPP-Part- ner sei, der ein Gebäude in einem bestimmten Zustand übernommen habe, der vor Vertragsbeginn definiert wurde und im Rahmen der Betriebskosten werden die Bauar- beiten verrechnet. Es handelt sich nicht um eine Miete. Er betreibe das Gebäude für die Stadt. In den Betriebskosten seien Bauarbeiten enthalten, da das Gebäude, was zurzeit dort stehe, in Stand gehalten werden müsse. Das Gebäude, welches übernom- men wurde, hatte auch bereits bauliche Maßnahmen, d.h. es gebe für bauliche Maß- nahmen einen Verrechnungssatz und dieser werde im Neubaubereich angewendet. So werde die Komplettquote der Betriebskosten mit den Quoten für Bauen, Erweitern und Sanieren verrechnet. Ob die Firma auch die Mensa betreibe, müsse sie nachlie- fern. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zu. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt die Annahme folgenden Be- schlusses: Beschluss: Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme beschließt der Ausschuss Schule und Weiterbildung vorbehaltlich eines positiven Votums des Betriebsausschus- ses Gebäudewirtschaft und vorbehaltlich der Stellungnahme der Bezirksvertre- tung 5 (Nippes) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Bau eines Erweiterungsbaus und Umbaus der Mensa mit Küche für die Grundschule Gellertstraße 4-6, Köln-Nippes zur Erfüllung des Raumprogramms für eine dreizügige Grundschule und zur Gewährleis- tung des künftigen bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Pri- marstufe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vor- läufiger Kostenschätzung auf rund 74.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises für Grundschulen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – Bei Enthaltung der Fraktion – die Linke – empfohlen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2648/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 17.08.2023 10:08