3621/2024
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Str. 30 in Köln-Deutz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 6 - Protokoll der Abendveranstaltung
8 Zeichen
Anlage 6
Anlage 5 - B31
18899 Zeichen
BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 23.09.2024 in der Zeit von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr im Congress-Centrum Ost der Koelnmesse, Congress Saal und wurde in einer Nieder- schrift dokumentiert. Im Zeitraum vom 23.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Der Stellungnehmer fragt, wie man vom Plangebiet von und von den angrenzenden Bereichen zum Rhein kommt. Diese Frage würden sich viele Bürger*innen im Rechts- rheinischen stellen. Er stellt dar, dass trotz der Nähe zum Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Tat stellt die Messe in ihrem aktuellen Zustand einen geschlossenen Raum dar. Zwei Abfahrtsschleifen leiten den Fuß- und Radver- kehr direkt nördlich des Plangebietes über die Zoobrücke direkt in Anlage 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Rhein und Rheinpark dieses Naherholungsgebiet quasi nicht erreichbar sei. Für die Mitarbeitenden des Projekt- entwicklers sei das ein Rückschritt, wenn man den Otto- platz 1 mit dem neuen Standort vergleichen würde. Der Stellungnehmer weist darauf hin, dass die Bürger die- ses Thema bereits in der Politik und Verwaltung einge- bracht und eine kreative Lösung entwickelt hätten. Im Zuge des Projekts "Messe 3.0" sollte ein Weg über die Messedächer zum Rheinpark geplant werden. Dieser Weg würde tatsächlich direkt an dem Grundstück vorbei- führen. Denn die Messe plane ja ohnehin eine Fußverbin- dung vom Messeparkhaus über eine Brücke zum Messe- gelände. Der Stellungnehmer hoffe, dass es die Chance gäbe, die Planungen für den Projektentwickler, seine Mitarbeiten- den, die Bürger und auch die Messebesucher zusammen- zuführen. Am Ende des Tages könnten alle einen Weg zum Rheinpark und Rhein nutzen. Und die rechtsrheini- schen Stadtteile in der Umgebung des Projekts wären hier endlich mit dem Rhein und Rheinpark verbunden. Der Stellungnehmer legt der Stellungnahme die damalige Eingabe und den politischen Beschluss dazu bei. Seitdem hat die Stadt auch das nördliche Messegelände erworben, so dass sich die Voraussetzungen zur Umsetzung noch verbessert haben müssten. den Rheinpark und zum Rhein, sodass eine Erreichbarkeit ent- lang der Zoobrücke gegeben ist. Der Vorhabenträger hat sich trotz dieser Situation für den Standort an der Deutz-Mülheimer Straße entschieden. Aber auch für den Vorhabenträger wäre eine Verbesserung der Fußwegesituation an den Rhein vorteilhaft, so- dass dieses unterstützt würde. Allerdings überschreitet der eingereichte Antrag die Regelungs- möglichkeiten des Bebauungsplanes, denn es betrifft nicht des- sen Geltungsbereich. Entsprechende Beschlüsse etc. sind dem- nach unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu sehen bzw. zu fassen. In diesem Bezug wird darauf hingewiesen, dass der östlich angrenzende, Pfälzische Ring eine weitere Hürde zur Ost- West-Querung darstellt. Das Plangebiet soll künftig eine öffentli- che Zugänglichkeit berücksichtigen und nicht umzäunt werden. Demnach wird der Status Quo nicht verschlechtert und auch eine Umsetzung des Antrages nicht negativ beeinflusst. 2. 2.1. Der Stellungnehmer bemängelt, dass die im Internet ein- sehbaren Pläne etwas grob aufgelöst seien. Er könne auf einigen Plänen z.B. sehr klein gedruckte, römischen Zah- len für die Geschossigkeit und auch andere Beschriftun- gen nicht lesen. Kenntnisnahme Aufgrund der Stellungnahme wurden die Pläne während der früh- zeitigen Beteiligung umgehend mit einer besseren Auflösung ins Internet eingestellt. Der Stellungnehmer wurde darüber informiert. Klargestellt wird, dass sich die Geschossigkeit von der ersten zur zweiten Wettbewerbsphase ohnehin verringert hat. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2.2. Der Stellungnehmer hat für die BI Kalkberg die Auswir- kung der fünf Entwürfe auf den Blick vom Kalkberg in Google Earth simuliert. Dabei haben sie für jeden Entwurf drei Blickpunkte ausgewählt und in einem Dokument zur Verfügung gestellt. Bei den Teams 1, 2 und 3 bliebe der Blick vom Kalkberg weitgehend unbeeinträchtigt, wobei er bei Team 2 am frei- sten bleibt. Bei den Teams 4 und 5 sehe man den Dom beim Hochkommen noch nicht, erst wenn man schon fast auf der runden Plattform sei ist. Bei Team 4 komme er- schwerend hinzu, dass nicht nur das Hochhaus den Dom erst spät sichtbar werden lasse, sondern dass das achtge- schossige Haus im Südosten der städtebaulichen Konfi- guration auch den Blick auf den Domchor verstelle, so dass nur die Domtürme sichtbar blieben. Entwurf 5 findet die BI Kalkberg deshalb nicht akzeptabel, Entwurf 4 nur sehr eingeschränkt. [Anmerkung: Folgende Büros stehen für die Teams: - Team 1: 3XN mit LOLA Landscape Architects - Team 2: Baumschlager Eberle Architekten mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH - Team 3: gmp, Architekten von Gerkan, Marg und Partner - Team 4: Ortner & Ortner mit Topotek1 - Team 5: Störmer Murphy and Partners GbR mit Lich- tenstein Landschaftsarchitektur] Kenntnisnahme Die Simulationen werden zur Kenntnis genommen, ihre Belast- barkeit kann nicht überprüft werden. Diesbezüglich ist anzumer- ken, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Entwürfe der 1. Phase des Wettbewerbs prä- sentiert wurden. Im Zuge der 2. Phase wurden für die jeweiligen Gebäudehöhen konkretere Vorgaben gemacht und teils deutlich reduziert. Demnach verändern sich auch die Auswirkungen der dargestellten Visualisierungen. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersuchung des Siegerentwurfes in Bezug auf die Welterbever- träglichkeit zum Kölner Dom. Obwohl der Kalkberg bei dieser Un- tersuchung kein formal zu untersuchender Standort ist, wird auch dieser einer Untersuchung und Bewertung unterzogen. 2.3. Der persönliche Favorit des Stellungnehmers ist der Ent- wurf von Team 2 (Baumschlager Eberle Architekten mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH), nicht nur wegen des Blicks vom Kalkberg, sondern er findet die Konfigura- tion auch mit Abstand am klarsten und elegantesten, so wie das benachbarte, ehemalige KHD-Hochhaus klar und elegant ist. Außerdem bieten die grünen Innenhöfe bei der Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stellungnehmer den Entwurf von Team 2 favorisiert. Der Entwurf des Teams 2 (Baum- schlager Eberle Architekten mit club L94 Landschaftsarchitekten) wurde seitens der Jury zum Sieger des Wettbewerbs gekürt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung heftigen Verkehrsumgebung auch nochmal eine wichtige, geschützte Freiraumqualität. 2.4. Im Übrigen findet der Stellungnehmer, dass der Erhalt des Messehochhaus 2 angesichts der dringend notwendigen Bauwende den Teams nicht als Option zur Wahl gestellt, sondern zur Bedingung hätte gemacht werden müssen. Es mag sein, dass dafür Kompromisse bei Ästhetik und Funktionalität in Kauf genommen werden müssten, aber ohne solche Kompromisse würde man aus Sicht des Stel- lungsnehmers niemals die Bauwende schaffen. Kenntnisnahme Den Teilnehmern des Wettbewerbes wurden umfangreiche Infor- mationen zum Messehochhaus 2 zur Hand gegeben, um zu be- werten, ob dieses Gebäude in seiner Struktur überhaupt noch den künftigen Anforderungen an eine Büronutzung standhält und falls ja, inwieweit es dann in die Planung integriert werden kann oder nicht. Sämtliche acht am Wettbewerb teilnehmenden Büros bewerteten das Gebäude als nicht erhaltenswert. Ausschlagge- bende Gründe sind hier insbesondere eine unpassende Rohbau- struktur, also ein unpassendes Rohbauraster und unpassende Rohbauhöhen. Aus diesem Grund wird auf den Erhalt des Mes- sehochhauses 2 verzichtet. Die Neubauten entstehen auch unter Aspekten der Nachhaltigkeit. 3. 3.1. Die Stellungnehmerin fand die (aus ihrer Sicht zusam- menhanglosen) Darstellungen der Kubaturen im Veran- staltungssaal nicht sehr aussagekräftig, die Vorentwürfe der Planungsteams im Vorfeld der Veranstaltung konnte sie sich leider nicht ansehen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 3.2. Die Darstellungen ließen in ihr aber die Frage nach der Durchlässigkeit des Geländes bzw. des zukünftigen Bau- Ensembles aufkommen. Denn das Messeareal mit den verschiedenen Fahrbahnschleifen auf mehreren Ebenen stellt aus ihrer Sicht aktuell schon eine Art No-Go-Area dar, einen Raum ohne Orientierung und eine Barriere, die das rechtsrheinische nichtmotorisierte Leben vom Zugang zum Rheinufer abhält. Kenntnisnahme Verweis auf ‚Stellungnahme der Verwaltung‘ unter der Lfd. Nr. 1 3.3. Gestützt auf 3D-Simulationen Dritter kommt die Stellung- nehmer zu der Einsicht, dass bei den Entwürfen der Teams 1, 2 und 3 der Blick vom Kalkberg weitgehend un- beeinträchtigt bliebe. Offenbar trifft dies insbesondere für Team 2 zu. Bei den Teams 4 und 5 zeigt sich der Dom erst bei Erreichen der runden Plattform des Kalkbergs. Kenntnisnahme Verweis auf ‚Stellungnahme der Verwaltung‘ unter der Lfd. Nr. 2.2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der Entwurf von Team 4 komme besonders großkot- zig/unverschämt/unsympathisch daher, da das achtge- schossige Haus im Südosten auch den Blick auf den Domchor verstellt. Es bleiben nur die Domtürme sichtbar. [Anmerkung: Bzgl. der Zuordnung der teilnehmenden Bü- ros zu den genannten Teams wird auf die Anmerkungen unter der Lfd. Nr. 2.2 verwiesen.] 3.4. Ihr Favorit ist angesichts der aktuell gegebenen Auswahl: Teams 2. Kenntnisnahme Verweis auf ‚Stellungnahme der Verwaltung‘ unter der Lfd. Nr. 2.3 3.5. Noch ein Wort zur Bauwende: Lange stand außer Frage, dass moderne städtebauliche Planung "aus einem Guss" zu erfolgen habe, um wirklich modern zu sein. Inzwischen präsentiert sich Modernität aber immer öfter mit einer noch ungewohnten Facette; sie traut sich nämlich, Beste- hendes im Sinne der Einsparung von Ressourcen und mit dem Ziel der Minimierung von CO2-Emissionen zu integ- rieren. Das Messehochhaus 2 abzutragen, hält die Stel- lungnehmerin für keine gute Idee. Kenntnisnahme Verweis auf ‚Stellungnahme der Verwaltung‘ unter der Lfd. Nr. 2.4 4. 4.1. Zu den fünf Entwürfen hat der Stellungnehmer zwei The- men, die dort nicht berücksichtigt sind: Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 4.2. 1. Lokale Identität „Rötliche Klinkersteine“ Das Grundstück liegt historisch am ehemaligen KHD- Gelände und in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kölner Messe. Es sollte eine Architektursprache verwendet wer- den, die von der allgemeinen Bevölkerung unmittelbar verstanden wird. Aus diesem Grunde sollte für die ersten vier Etagen rötliche Klinkersteine verwendet werden um an der MesseCity und den markanten ehemaligen KHD- Gebäude-Reihe an der Deutz-Mülheimer Str. anzuschlie- ßen. Auf den höheren Etagen sollte dann der Wechsel eine modernere Fassade wechseln. Wenn rötliche Klin- kersteine in handwerklicher Kunst angewendet werden, so erzeugt diese auch die Kleinteiligkeit und Lebendigkeit, Kenntnisnahme Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Alle eingereichten Entwürfe nehmen Bezug zur Umgebung und zum Standort. Anmerkung: Rötlicher Klinkerstein findet sich an der historischen Messe, die in keinem unmittelbaren, räumlichen Kontext zum Standort steht. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die der Bauherr erreichen will im Sinne einer Campus-At- mosphäre zur nachhaltigen Sicherung des Wertes seiner Immobilie. 4.3. 2. Landschaftsarchitektur „grüne Hügel“ Das Grundstück sei insgesamt ein schwieriges Grund- stück, weil es von drei Seiten von Brücken eingerahmt sei. Unter einer Brücke gibt es Schatten, wenig grün und noch weniger Aufenthaltsqualität. In allen fünf Entwürfen wird eine Parklandschaft gezeigt. Aber es sei im Entwurf kein Landschaftsarchitekt beteiligt, weil ein Landschaftsarchitekt hätte sich als Ersten um den Eng- pass gewidmet wie mit so vielen Brücken dennoch eine hohe Aufenthaltsqualität möglich würde. Eine typische Lö- sung der Landschaftsarchitektur seien künstliche Hügel, welche insbesondere den Blick unter die Zoobrücke zu- verlässig auch im Winter begrenzten. Die Empfehlung ist, die südliche Fußgänger-Fahrrad-Rampe die heute als Brückenkonstruktion steht, komplett als grünen Hügel zu gestalten und diesen grünen Hügel auslaufend zu verlän- gern bis zum bereits vorhandenen Radweg zum Pfälzi- scher Ring. Nein Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Fahrrad-Rampe liegt außerhalb des Plangebietes. Im Rahmen des Wettbewerbes ging es nicht nur um die städtebauliche und hochbauliche Entwicklung des Standesortes, sondern wurden, durch die eingebundenen Fachplaner für Freianlagen auch Überlegungen Außenraumge- staltung vorgenommen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens ist die Freiraumgestaltung weiter zu konkretisieren und mit den Fachämtern der Stadt Köln abzustimmen. Die Fußgänger-Fahrrad-Rampe liegt nicht in der Verfügungsge- walt des Vorgabenträgers, sodass diese nicht Teil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sein kann. Darüber hinaus soll das Plangebiet auch über das sogenannte Netzelement 3 erschlos- sen werden, welches das Plangebiet aus nördlicher Richtung und somit von unterhalb der Zoobrücke erschließt. Eine Verlängerung des vorgeschlagenen grünen Hügels bis zum Pfälzischen Ring ist demnach nicht möglich. Stand 25.11.2024 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Deutz-Mülheimer Straße 30“ in Köln-Deutz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Warum wird das Messehochhaus 2 abgerissen? Es hat die gleiche, wenn nicht sogar eine höhere Geschossigkeit als die Neubauten an gleicher Stelle. Ohne nennenswer- ten Flächengewinn ein bestehendes 10-geschossiges Haus abzureißen ist angesichts des großen ökologischen Fußabdrucks von Neubauten unverantwortlich. Der Erhalt des Messehochhaus 2 hätte deshalb nicht nur als Mög- lichkeit, sondern als Vorgabe im Wettbewerb genannt werden müssen! Kenntnisnahme Den Teilnehmern des Wettbewerbes wurden umfangreiche Infor- mationen zum Messehochhaus 2 zur Hand gegeben, um zu be- werten, ob dieses Gebäude in seiner Struktur überhaupt noch den künftigen Anforderungen an eine Büronutzung standhält und falls ja, inwieweit es dann in die Planung integriert werden kann oder nicht. Sämtliche acht am Wettbewerb teilnehmenden Büros be- werteten das Gebäude als nicht erhaltenswert. Ausschlagge- bende Gründe sind hier insbesondere eine unpassende Rohbau- struktur, also ein unpassendes Rohbauraster und unpassende Rohbauhöhen. Aus diesem Grund wird auf den Erhalt des Messe- hochhauses 2 verzichtet. Die Neubauten entstehen auch unter Aspekten der Nachhaltigkeit. 2. 2.1. Durchwegung für Fuß + Radverkehr, auch Achse Steger- waldsiedlung <-> Bhf. Deutz mit denken. ja Das Plangebiet wird zukünftig keinen abgeschlossen Raum dar- stellen, sondern wird für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dem- nach sind Wegeverbindungen über das Projektgebiet möglich. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird die Deutz-Mülhei- mer Straße aufgrund der geplanten Stadtbahn in Zukunft umge- staltet. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich auch die Zufußgehenden und Radfahrenden berücksichtigt. Dar- über hinaus verbessert sich auch der ÖPNV-Anschluss von der Stegerwaldsiedlung in Richtung Deutzer Bahnhof. 2.2. Der Kalkberg ist der einzige, demnächst öffentliche Auf- enthaltsort, auch zum Verweilen und muss daher als Sichtachse berücksichtigt werden. ja Der Kalkberg wird in die Untersuchungen bzgl. der Sichtachsen zum Kölner Dom mit aufgenommen. Ein entsprechender Plan wurde beispielhaft auf der Abendveranstaltung bereits gezeigt. Stand 25.11.2024
Beschlussvorlage Ausschuss
13597 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3621/2024 Freigabedatum 28.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Str. 30 in Köln-Deutz Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Deutz- Mülheimer-Straße, den Abfahrten der Zoobrücke / B55a bzw. dem Messekreisel in Köln - Deutz – Arbeitstitel: “Deutz-Mülheimer Straße 30“ – aufzustellen mit dem Ziel gewerbliche (überwiegende Büro-) Nutzung festzusetzen, 2. beschließt auf Antrag der Vorhabenträgerin nach §12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB di e Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, 3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis, 4. beschließt, dass die finale mit dem Kölner Dom Welterbeverträgliche Höhenentwicklung des städtebaulichen Planungskonzeptes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch eine Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) in Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt, 5. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städ- tebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhaben- bezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Bete iligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. 6. Verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ohne Ein- schränkung zustimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass und Ziel der Planung Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße ist eine teils bebaute und nahezu vollständig versiegelte verkehrsgeprägte Fläche im Norden von Deutz. Auf dieser sollen ein neuer Büro- komplex mit ca. 48.700qm oberirdischer Bruttogrundfläche und eine Ti efgarage mit ca. 200 Stellplätzen entstehen. Auf einer östlich des Grundstücks gelegenen Fläche („P21“) ist ein Park- haus mit ca. 350 – 400 Stellplätzen geplant. Dieses soll gemäß § 34 BauGB entwickelt werden und ist somit nicht Teil dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Flossbach von Storch SE ist einer der führenden bankenunabhängigen Vermögensverwal- ter in Europa. Die Entwicklung des Unternehmens war und ist eng mit dem Standort Köln ver- bunden. Über die vergangenen 25 Jahre ist Flossbach von Storch stark gewachsen. Das Un- ternehmen beschäftigt inzwischen mehr als 300 Mitarbeiter*innen in Köln im Bürohochhaus KölnTriangle sowie an einem weiteren Bürostandort in Köln Deutz. Aufgrund des weiteren Un- ternehmenswachstums und geänderter und hoher Anforderungen an einen Firmensitz soll ein neuer, zentraler Standort für die Unternehmenszentrale der Flossbach von Storch Gruppe an der Deutz-Mülheimer Straße 30 entstehen. Die Flossbach von Storch Gruppe möchte hier als Investorin, Eigentümerin und Nutzerin (owner-occupier) einen Bürokomplex mit einem Hoch- haus mit einem angegliederten Gebäudeteil, einem weiteren Gebäude im südlichen Plangebiet und Parkhaus errichten. Hierzu wurde die Entwicklungsgesellschaft KDM30 Immobilien GmbH gegründet, welche zwischenzeitlich Eigentümerin des Projektgrundstücks geworden ist, und als Vorhabenträgerin i. S. d. § 12 BauGB fungiert. Mit Schreiben vom 15.05.2025 beantragte die KDM30 Immobilien GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Absatz 2 BauGB. Verfahrensverlauf Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße war bereits 2021 Gegenstand eines städte- baulich-architektonischen Qualifizierungsverfahrens für ein Verwaltungsgebäude der Koeln- messe. Die Umsetzung wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Die definierten Ziele der neuen Bau- herrin und die veränderten programmatischen Rahmenbedingungen machen eine erneute Aus- einandersetzung mit der städtebaulich-freiraumplanerischen und architektonischen Konfigura- tion notwendig. Das Verfahren startete mit einem verfahrensleitenden Beschluss. Mit Datum vom 30.11.2023 nahm der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 23.11.2023 zur Kenntnis (Vorlage-Nr. 3153/2023), - dass zur Umsetzung der neuen Unternehmenszentrale der Vorhabenträgerin ein zwei- stufiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Bürokomple- xes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Straße 30 durchgeführt wird, - dass die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren noch geprüft werden muss, - dass zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Erstein- schätzung in Bezug auf die Welterbeverträglichkeit durchgeführt wird und 3 - dass das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durch- geführt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll. Auf der Grundlage des verfahrensleitenden Beschlusses (Vorlage-Nr. 3153/2023) wurde vom 01.07.2024 bis zum 16.08.2024 die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine Abendveranstaltung am 23.09.2024 im Congress-Centrum Ost der Koelnmesse. Am gleichen Tag erfolgte auch die Be- teiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachte rverfahrens gemäß dem Höhenentwick- lungskonzept der Stadt Köln (HEK). Die dort vorgetragenen Anregungen wurden im Rahmen der finalen Jurysitzung berücksichtigt. Anschließend bestand bis zum 09.10.2024 die Möglich- keit, die Planunterlagen auf den Internetseit en der Stadt Köln (www.beteiligung -bauleitpla- nung.koeln) einzusehen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abzugeben. Der formale Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens soll hiermit gefasst werden. Es ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen für die Auf- stellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung Im oben genannten Beteiligungszeitraum sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein- gegangen. Hierbei wurde insbesondere die Erreichbarkeit des Rheins bzw. des Rheinparks aus den rechtsrheinischen Bereichen, die Sichtbarkeit des Doms vom sogenannten Kalkberg sowie der Erhalt des Bestandsgebäudes an der Deutz -Mülheimer Straße 30 (Messehochhauses 2) thematisiert. Gutachterverfahren Am Gutachterverfahren nahmen in der ersten Phase acht renommierte Architekturbüros teil. In der Jurysitzung am 20.03.2024 wurden fünf Büros ausgewählt, welche in der zweiten Phase des Gutachterverfahrens ihre Beiträge vertiefen und konkretisieren konnten, u. a. in Bezug auf die Höhenentwicklung und die Welterbeverträglichkeit. In Abstimmung zwischen der Vorhaben- trägerin und der Stadt Köln wurde auf Basis eines beauftragten Gutachtens, ein mit dem Welt- erbe voraussichtlich verträglicher Höhenkorridor ermittelt, zur Berücksichtigung in der Überar- beitungsphase. Am 28.10.2024 wurde der Entwurf des Büros Baumschlager Eberle Architekten mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH zum Sieger des Gutachterverfahrens gekürt. Geplant ist ein XXVI-geschossiges Hochhaus (103m) im nördlichen Bereich des Grundstückes, welches durch ein viergeschossiges Sockel-Gebäude mit ebenerdiger Öffnung zur Deutz -Mülheimer Straße und der Ausbildung eines für Nutzer*innen und Besucher*innen öffentlich zugänglichen lärm- geschützten „Stadtplatzes“ (Innenhofs) ergänzt wird. Der südliche Teil des Grundstückes wird durch ein sechsgeschossiges Gebäude ergänzt. Verschiedene gastronomische Angebote und ein Fitnessstudio komplettieren den Campus. Das mehrgeschossige Parkgebäude im östlichen Bereich ist nicht Teil des Bebauungsplangebietes. Leitidee des Konzeptes ist es, die Besonderheiten des Standortes klar herauszuarbeiten, so dass eine kraftvolle Wechselwirkung zur unmittelbaren und zur weiteren Umgebung entstehen kann. Der Hochbau setzt ein weithin sichtbares Zeichen als Auftakt des Gebäudeensembles im Norden des Grundstückes, und der viergeschossige Ringbau übernimmt die städtebauliche An- bindung an das direkte Umfeld. Der klar definierte Innenhof bildet in der Funktion eines ge- schlossenen, klar umrissenen Stadtplatzes. 4 Welterbeverträglichkeit Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine KVP, in die alle Beteiligten eingebunden wurden bzw. werden. Erste Voreinschätzungen zur max. welterbeverträglichen Höhenentwick- lung fanden als Vorgaben bereits Einzug in die zweite Phase des Gutachterverfahrens. Die verbliebenen, fünf Wettbewerbs-Beiträge des Verfahrens haben diese Vorgaben berücksichtigt und wurden darüber hinaus einer gutachterlichen Vorprüfung unterzogen. Deren Ergebnisse lagen der Jury-Sitzung am 28.10.2024 zugrunde. Die Jury hat den Entwurf von Baumschlager Eberle Architekten, Berlin einstimmig, und auch in Hinsicht auf den hier herausgearbeiteten Ortsbezug mit dem 1. Rang ausgezeichnet („Der Entwurf greift damit auf abstrakte Art das Ge- staltungsprinzip einer aufstrebenden Bauweise der Gotik auf, und stellt einen subtilen architek- tonischen Bezug zum Welterbe Kölner Dom her, der durch den Vorschlag für einen hellen Na- turstein als Material zur Gestaltung der Hochhausfassaden unterstützt wird“). Zu Ende Januar 2025 wurde seitens der Stadt Köln die abschließende KVP bei Reicher Haase Assoziierte GmbH, Aachen (RHA) in Auftrag gegeben. Unter Einbindung der Obersten Denk- malbehörde des Landes NRW (MHKBD), des Stadtplanungsamtes, des Stadtkonservators und des Dombaumeisters wurde in mehreren Präsenzterminen die KVP begonnen und am 29.04.2025 in einem Zwischenstand präsentiert. Auf Grundlage dieses Zwischenstandes gehen die o.g. Beteiligten davon aus, dass die Fortführung des Projektes mit ei ner max. Höhenent- wicklung von 103 m den Welterbestatus des Kölner Doms nicht gefährdet. Die bisherigen Er- kenntnisse wurden von RHA zusammengefasst und können dem Kapitel 5.9. Kultur- und sons- tige Sachgüter der Anlage 3 Erläuterungsbericht entnommen werden. Zu Juli 2025 soll das finale Ergebnis mit Abschluss der KVP vorgelegt werden. Die KVP fließt als Abwägungsmaterial gemäß § 2 Abs. 3 BauGB im Rahmen des Satzungsbeschlusses in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein. Anmerkung: Im Rahmen der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auch auf den (kulturhistorisch nicht bedeutsamen) Blick vom Kalkberg auf den Kölner Dom hingewiesen, obwohl der „Kalkberg“ für die Öffentlichkeit aktuell nicht zugänglich ist. Auch dieser Belang wird geprüft und fließt in die Abwägung zum Satzungsbeschluss ein. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Plangebiet ist im Bestand nahezu vollständig versiegelt. Zukünftig werden hier neben den geplanten Baukörpern hochwertige Freiräume entstehen, sodass sich das Vorhaben nach sei- ner Errichtung positiv in Bezug auf das Kleinklima auswirken wird. Dennoch ist auch von nega- tiven Auswirkungen auf den Klimaschutz auszugehen, da das Bestandsgebäude rückgebaut und durch neue Gebäude ersetzt wird. Von der Erstellung einer stadtklimatischen Untersuchung wird abgesehen. Die negativen plan- bedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima ergeben sich vorwiegend während der Er- richtungsphase des Vorhabens. Für das Vorhaben sind die Klimaschutzleitlinien (KLL) der Stadt Köln anzuwenden. Entsprechend den Anforderungen der KLL ist für das Projekt durch ein Fach- büro ein Testat zur energetischen Qualität der geplanten Gebäude zu erbringen. Veränderungen der Luftströmungen, die in Verbindung mit dem Vorhaben auftreten könnten, werden im Rahmen einer Windkomfortstudie untersucht. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungsbericht Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Protokoll der Abendveranstaltung vom 23.09.2024 Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der 5 frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 BauGB Anlage 8 Verkehrliche Erschließung
Anlage 2 - Geltungsbereich
376 Zeichen
32358 5646 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Deutz - Mülheimer Str. 30 in Köln - Deutz 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 - Erläuterungsbericht
64693 Zeichen
1 Anlage 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Deutz-Mülheimer Straße 30 in Köln Deutz“ 1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 1.1. Anlass und Ziel der Planung Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße ist eine teils bebaute und nahezu vollständig versie- gelte verkehrsgeprägte Fläche im Norden von Deutz. Auf dieser sollen ein neuer Bürokomplex mit ca. 48.700 qm oberirdischer Bruttogrundfläche und eine Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen entstehen. Die noch nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Grundstücke wurden durch die Vorha- benträgerin im Zuge der Grundstücksbereinigung zunächst gesichert, sodass sie zum entsprechen- den Zeitpunkt bereit und in der Lage ist, die mit der Gemeinde abzustimmenden Planungen gemäß § 12 Absatz 1 BauGB umzusetzen. Auf einer östlich des Grundstücks gelegenen Fläche („P21“) ist ein Parkhaus mit ca. 350 – 400 Stell- plätzen geplant. Dieses soll gemäß § 34 BauGB entwickelt werden. Die zur Errichtung des Parkhau- ses vorgesehene Baufläche befindet sich daher außerhalb des Umgriffs des Plangebietes für den Bebauungsplan. Die Flossbach von Storch SE ist einer der führ enden bankenunabhängigen Vermögensverwalter in Europa. Die Entwicklung des Unternehmens war und ist eng mit dem Standort Köln verbunden. Über die vergangenen 25 Jahre ist Flossbach von Storch stark gewachsen. Das Unternehmen beschäftigt inzwischen mehr als 300 Mitarbeiter*innen in Köln im Bürohochhaus KölnTriangle sowie an einem weiteren Bürostandort in Köln Deutz. Aufgrund des weiteren Unternehmenswachstums und geänder- ter und hoher Anforderungen an einen Firmensitz soll ein neuer, zentraler Standort für die Unterneh- menszentrale der Flossbach von Storch Gruppe an der Deutz -Mülheimer Straße 30 entstehen. Die Flossbach von Storch Gruppe möchte hier als Investor, Eigentümer und Nutzer (owner-occupier) die zwei geplanten Gebäude errichten. Hierzu wurde die Entwicklungsgesellschaft KDM30 Immobilien GmbH gegründet, eine Gesellschaft der Flossbach von Storch Gruppe, welche als Vorhabenträgerin i. S. d. § 12 BauGB fungiert. Mit Schreiben vom 15.05.2025 beantragte die Vorhabenträgerin die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes nach § 12 Absatz 2 BauGB. Auf dem Grundstück soll ein markanter und visibler Hochpunkt entstehen, der die prominente Lage und gute Anbindung, aber auch die z. T. komplexen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei sol- len Architektur und Qualitäten als bauliches Sinnbild des Wertesystems der Flossbach von Storch Gruppe den höchsten Ansprüchen an Werthaltigkeit, Nachhaltigkeit und Flexib ilität genügen. Das neue Campus-Areal soll Platz für mehr als 1.000 Arbeitsplätze schaffen. In den Flächenangaben von ca. 48.700 qm oberirdischer BGF sind der Neubau des Hochpunktes und der Ersatzbau für das heu- tige Bestandsgebäude inkludiert. Hierbei werden neben der Büronutzung mit Lobby und Konferenz- zone, einem Mitarbeiterrestaurant, auch weitere Nutzungen, etwa Fitnessstudio, Barista-Bar etc. vor- gesehen. Ergänzend sollen die Flächen des Vorhabens, insbesondere die Büroflächen, zur Nutzung durch Dritte vorgesehen werden. Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße war bereits 2021 Gegenstand eines städtebaulich- architektonischen Qualifizierungsverfahrens für ein Verwaltungsgebäude der Koelnmesse. Die Um- setzung wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Die definierten Ziele der neuen Bauherrin und die verän- derten programmatischen Rahmenbedingungen machen eine erneute Auseinandersetzung mit der städtebaulichen-freiraumplanerischen und architektonischen Konfiguration notwendig. 2 Über ein qualitätssicherndes, zweiphasiges Gutachterverfahren wurde im Vorfeld des Bebauungs- planverfahrens die Frage nach der städtebaulich-freiraumplanerischen Konfiguration an diesem hoch- gradig spannenden Standort und die konkrete architektonische Ausgestaltung beantwortet. Hierfür nahmen in der ersten Phase acht renommierte Architekturbüros an dem Gutachterverfahren teil. In der Jurysitzung am 20.03.2024 wurden fünf Büros ausgewählt, welche in der zweiten Phase des Gut- achterverfahrens ihre Beiträge vertieften und diese u. a. an die Höhenvorgaben zur Verträglichkeit mit dem Welterbe Kölner Dom anpassten. In der finalen Jury Sitzung am 28.10.2024 wurde der Ent- wurf des Büros Baumschlager Eberle Architekten, Berlin (BE Berlin GmbH) als Sieger gekürt. Dieser Entwurf entspricht den Vorgaben der gutachterlichen Vorprüfung zur Welterbeverträglichkeit und dient nun als Grundlage für den Bebauungsplan. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden u. a. folgende Ziele verfolgt: Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb von Köln, Entwicklung einer bisher mindergenutzten, weitgehend versiegelten Fläche als attraktiver Arbeits- bzw. Bürostandort mit einem hochwertigen, in Teilen auch öffentlich zugänglichen Außenanlagen-Konzept sowie Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur inklusive der zukünftig hier vorge- sehenen Stadtbahn innerhalb der Deutz-Mülheimer Straße. 1.2. Verfahren Bereits im Jahr 2012 wurden Planungen zur Bebauung des Grundstückes mit dem Einleitungsbe- schluss zum v orhabenbezogenen Bebauungsplan „Koelnmesse/Messeverwaltung“ in Köln -Deutz“ mit dem Ziel, das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße als Standort für die Messe-Verwaltung sowie messenahe Dienstleister auszubauen , aufgenommen (vgl. Vorlage -Nr. 1053/2012). Im Jahr 2020 erfolgte ein Neustart des Projektes inklusive Wettbewerbsverfahren, aus dem das Architekten- büro Cobe, Kopenhagen, als Sieger hervorging. Zwischenzeitlich hat sich die Koelnmesse entschie- den, das Grundstück an der Deutz -Mülheimer Straße 30 an die Flossbach von Storch Gruppe zu veräußern. Um das nun vorgesehene Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufhebung des o. g. Einleitungsbeschlusses, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes notwendig, da die Entwicklung des geplanten Bürokomplexes bei Zugrundelegung des bestehenden Planrechtes nicht möglich ist. Das Verfahren startete mit einem verfahrensleitenden Beschluss. Mit Datum vom 30.11.2023 nahm der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 23.11.2023 zur Kenntnis, - dass zur Umsetzung der neuen Unternehmenszentrale der Vorhabenträgerin ein zweistufi- ges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Bürokomplexes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Straße 30 durchgeführt wird, - dass die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren noch geprüft werden muss, - dass zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Erstein- schätzung in Bezug auf die Welterbeverträglichkeit durchgeführt wird und - dass das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss be- schlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchgeführt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem ge- eigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll. Des Weiteren beschloss der Stadtentwicklungsausschuss, dass die finale städtebauliche verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Gutachterverfahrens unter Berücksichtigung der Brutto grundflä- che des Projektes und des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom mit der UNESCO entschieden wird. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde seitens des beteiligten Gutachters Peter Eisenlauer Architektur & Stadtplanung, München eine Höhe deutlich unterhalb der Höhe des Vierungsturms des Kölner Domes (109 m) empfohlen, maximal ca. 100 m zuzüglich Toleranz. 3 In Abstimmung mit dem Ministerium wurde seitens der Stadt Köln das Büro Reicher Haase Assozi- ierte, Aachen (RHA) zur finalen Begutachtung zur Welterbeverträglichkeit beauftragt. Unter Einbin- dung der Obersten Denkmalbehörde des Landes NRW, des Stadtplanungsamtes, des Stadtkonser- vators und des Dombaumeisters wurde mit einer sog. Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) be- gonnen und, nach mehreren Präsenzterminen am 29.04.2025 ein vorläufiges Ergebnis präsentiert. Zusammenfassend geht RHA von geringen bis hin zu moderaten Beeinträchtigungen einzelner Attri- bute des Außergewöhnlichen Universellen Wertes (Outstanding Universal Value - OUV) durch das Vorhaben aus. Damit ist davon auszugehen, dass das geplante Vorhaben den OUV des Kölner Doms nicht gefährdet. Auf der Grundlage des verfahrensleitenden Beschlusses wurde vom 01.07.2024 bis zum 16.08.2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine Abendveranstaltung am 23.09.2024 im Congress-Centrum Ost der Koeln- messe. Am gleichen Tag erfolgte auch die Beteiligung der Öf fentlichkeit im Rahmen des Gutachter- verfahrens gemäß dem Höhenentwicklungskonzept der Stadt Köln (HEK). Anschließend bestand bis zum 09.10.2024 die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.be- teiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abzugeben. Der formale Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens steht noch aus. Es ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB vorgesehen. Durch das Qualifizierungs- verfahren ist eine hohe gestalterische Qualität gesichert. Darüber hinaus ist vorgesehen, diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt: Die vorgesehene Bauleitplanung stellt einen Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S. von § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB dar, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Teile des räumlichen Geltungsbereiches als eine sog. Außenbereichsinsel zu qualifizie- ren wären. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Anwendung von § 13a BauGB nicht auf den planungsrechtlichen Status der Flächen bzw. auf ihre Zugehörigkeit zum Innen- oder Außenbereich nach Maßgabe der §§ 34 und 35 BauGB an. Entscheidend für das Tatbestandsmerkmal der Innenentwicklung ist, dass sich der Planbereich innerhalb des Siedlungs- bereichs befindet (BVerfG, Urteil vom 25.04.2023 – 4 CN 5.21, juris, Rn. 15 ff.). Dies ist hier gegeben. Auch der sachliche Anwendungsbereich von § 13a Abs. 1 BauGB wird eingehalten. Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt wer- den, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche i.S. von § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird, von insgesamt weniger als 20.000 qm. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Das Plangebiet des Vorhaben - und Erschließungsplanes (bestehend größtenteils aus den Flurstü- cken 740 und 741 sowie den westlichen Ergänzungsgrundstücken – siehe Kapitel 2.1.) hat eine Ge- samtgröße von circa 12.150 qm. Schon aus diesem Grund kann keine zulässige Grundfläche von 20.000 qm oder mehr festgesetzt werden. Die Anwendung von § 13a BauGB ist auch nicht aufgrund von § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB ausge- schlossen. Nach dieser Vorschrift darf das beschleunigte Verfahren nicht angewandt werden, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG des Bundes oder nach Landesrecht unterliegen. Dieser Ausschlussgrund kann hier bei entsprechenden Regelungen zur Art der baulichen Nutzung ausgeschlossen werden. Trotz der Anwendung des § 13a BauGB wurde, wie oben dargestellt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Deutz zwischen der Deutz-Mülheimer Straße, den Abfahrten der Zoobrücke / B55a bzw. dem Messekreisel. Der eigentliche Bereich des Vorhaben - und Erschließungsplanes beläuft sich auf eine Größe von circa 12.150 qm und beinhaltet das Flurstück 740 und große Anteile des Flurstücks 741 (jeweils Ge- markung Deutz, Flur 33) . Dabei liegen die heutigen Einfahrten des Flurstücks 741 nur zum Teil im Geltungsbereich des geplanten Vorhaben- und Erschließungsplanes. Des Weiteren liegen Teilberei- che der Flurstücke 648 (Bereich einer stillgelegten Abfahrtsschleife für die Untertunnelung), 739 und 742 innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Die Grenze zwischen dem zukünftigen Vor- habengrundstück richtet sich dabei nach der vorliegenden Ausbauplanung für die Deutz -Mülheimer Straße. Hierzu ist eine Grundstücksbereinigung zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin vorgesehen. Des Weiteren ist geplant, den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplanes und der im Bebauungsplan Nr. 69460/08 „Koelnmesse / Nord“ in Köln – Mülheim / Deutz festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen, um die Erschließung des Grundstückes über die Deutz -Mülheimer Straße zu sichern. Dieser Ergänzungsbereich weist eine Tiefe von bis zu ca. 3,5 m und eine Fläche von circa 694 qm auf, sodass sich für den gesamten vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Größe von circa 12.844 qm ergibt. Für die Flurstücke 740 und 741 ist die Vorhabenträgerin bereits ver fügungsberechtigt. Die Verfü- gungsberechtigung für die Teilflächen der Flurstücke 648, 739 und 742 erfolgt über ein Erstandie- nungsrecht, danach im Rahmen der Grundstücksbereinigung zwischen der Stadt Köln und der Vor- habenträgerin, welches zur Umsetzung innerhalb 2025 vorgesehen ist. 2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung Im Süden des Plangebietes befindet sich das sogenannte „Messehochhaus 2“. Dabei handelt es sich um ein 9- bis 10-geschossiges Bestandsgebäude, welches in den 1970er Jahren errichtet worden ist. Dieses Gebäude wird in der vorhandenen Form zukünftig nicht mehr benötigt. Die weiteren Flächen werden heute überwiegend als (Messe-)Parkplatz genutzt. Des Weiteren befindet sich eine ehemalige Unterführung zu westlichen Büroflächen bzw. zu einem Parkhaus im Plangebiet. Diese Abfahrtsschleife bzw. die gesamte Unterführung ist nicht mehr in Nut- zung und bereits abgängig, sodass diese Abfahrt nicht mehr benötigt wird. Das gesamte Plangebiet ist nahezu vollständig versiegelt. An der Deutz-Mülheimer Straße stehen in einem Grünstreifen große Pappeln (Populus x canadensis) und Platanen (Platanus x hispanica). Die Bäume weisen eine n Stammumfang von meist über 2 m und eine Kronenhöhe von 25 -30 m auf. Östlich des Parkplatzes verläuft außerhalb des Plangebiets ein Radweg, der von einer schmalkroni- gen Hainbuchenreihe (Carpinus betulus 'Fastigiata') begleitet wird. Östlich zum Plangebiet grenzen weitere Parkplatzflächen an, welche zukünftig mit einem Parkhaus (die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dieses Bauvorhabens ergibt sich insoweit aus § 34 BauGB) überbaut werden sollen. Unmittelbar westlich gegenüber dem Plangebiet befindet sich das Messeh- hochhaus (ehem. KHD, Klöckner-Humboldt-Deutz-Hochhaus) und der Messeeingang Nord. Vorge- setzt zum KHD-Hochhaus steht ein weiteres, fünfgeschossiges Bürohochhaus. Im Norden bzw. Osten schließen die Abfahrten zur Zoobrücke, im Süden der sogenannte Messekrei- sel an. Weiter südlich zum Plangebiet befinden sich u. a. mehrere Hotels sowie die TÜV Nord Aka- demie Köln. Nördlich der Zoobrücke liegt die Stegerwaldsiedlung, welche ab dem Jahre 1953 errichtet worden ist und aus ca. 1.400 Wohneinheiten besteht. 5 2.3. Erschließung 2.3.1. ÖPNV Der Standort ist sehr gut an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. Gut 200 m südlich des Plan- gebietes befindet sich die Haltestelle Koelnmesse der Stadtbahnverbindungen der Linien 3 und 4 der KVB. Der DB-Bahnhof Köln Messe/Deutz mit seinen Verbindungen im Regional- und Fernverkehr ist fußläufig ca. 15 Min. entfernt. Im Zuge der geplanten Aufsiedlungen im Mülheimer Süden nördlich der B 55a entlang der Deutz - Mülheimer Straße soll auch eine Stadtbahnanbindung die Erschließung durch den öffentlichen Per- sonennahverkehr (ÖPNV) verbessern. Es ist geplant, die neue Stadtbahnanbindung aus der beste- henden Stadtbahntrasse am Messekreisel herauszuführen, über die Deutz-Mülheimer Straße und die Danzierstraße verlaufen zu lassen und am Bergischen Ring in Richtung der Haltestelle Wiener Platz wieder einzubinden. Des Weiteren wird ein Teil des Pfälzischen Rings inklusive der angrenzenden Gleiswendeanlage zukünftig neu geplant. Die zukünftige Stadtbahntrasse wird direkt westlich des Plangebietes in der Deutz-Mülheimer Straße verlaufen. Hier ist eine weitere Haltestelle, etwa auf mittlerer Höhe des Grundstücks vorgesehen. Dies wird zu einer Verkürzung der Wege zwischen dem Vorhabengebiet und der Stadtbahn -Haltestelle führen, mit der eine Erhöhung des ÖPNV-Nutzerkomforts einhergeht. Das Planungsrecht für die künftige Stadtbahnlinie wird nicht im Rahmen dieses Bebauungsplanver- fahrens, sondern in einem sog. Planfeststellungsverfahren geschaffen. Dieses wird perspektivisch von der Bezirksregierung Köln durchgeführt. 2.3.2. Motorisierter Individualverkehr Überörtlich ist das Plangebiet für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Zoobrücke (B55a) und den Pfälzischen Ring gut erschlossen. Der Süden des Plangebietes wird direkt von der Deutz - Mülheimer Straße erschlossen, welche im Bestand vom Messekreisel auf dem Pfälzischen Ring er- reicht werden kann. Die Parkplatzflächen (P21) werden einerseits von der Deutz -Mülheimer Straße nördlich der Zoobrücke erschlossen, andererseits von der westlichen Nebenfahrbahn des Pfälzischen Rings. Die Zoobrücke wird in diesem Teil der Parkplatzflächen unterfahren. Darüber hinaus befindet sich im Plangebiet eine ehemalige Unterführung zu westlichen Büroflächen bzw. zu einem Parkhaus. Diese Abfahrtsschleife kann, wie dem Kapitel 2.2 zu entnehmen ist, über- plant werden, da diese nicht mehr benötigt wird. Aufgrund der neu geplanten Stadtbahntrasse kommt es zu umfangreichen Umbaumaßnahmen, wel- che auch die Erschließungssituation für den MIV betrifft. Der Messekreisel wird künftig aufgelöst, damit die neue Stadtbahnlinie angemessen eingebunden werden kann. Auf Höhe des Plangebietes weist die Deutz-Mülheimer Straße in Fahrtrichtung Süden lediglich einen Abfluss nach Süden (Fahrtrichtung Deutz) auf, der sich von einem auf drei Fahrtstrei- fen im Knotenbereich aufweitet (Planstand 04/2022). In Fahrtrichtung Norden weist die Deutz-Mülhei- mer Straße einen Fahrstreifen auf Höhe des Plangebietes auf. Diese Fahrtrichtung kann künftig nur aus nördlicher Richtung über den Pfälzischen Ring erreicht werden. Die in diesem Knotenpunkt entfallenden Fahrbeziehungen werden über das neue Netzelement 3 kompensiert. Beim Netzelement 3 handelt es sich um eine Verbindungsstraße über den heutigen Messeparkplatz P21 zwischen der Deutz-Mülheimer-Straße und dem Pfälzischen Ring. Dieses neue Netzelement verläuft größtenteils unterhalb der Zoobrücke. Dabei wird die Durchfahrtshöhe des Schwerverkehrs unter den Rampen der Zoobrücke sichergestellt. Diese Infrastrukturmaßnahmen be- finden sich derzeit in Planung, während die Realisierung noch nicht beschlossen wurde. In Fahrtrichtung Süden weitet sich die Deutz -Mülheimer Straße ab der neu geplanten Haltestelle Koelnmesse Nord schrittweise von einem auf drei Fahrstreifen auf, um für Messeverkehrszustände eine hinreichende Abflusskapazität zu ermöglichen. In Fahrtrichtun g Norden wird die Deutz -Mülhei- mer Straße ausschließlich einstreifig geführt. Entlang des besonderen Bahnkörpers bis zum Knoten- 6 punkt Deutz-Mülheimer Straße/ Zufahrt Nordeingang Messe, sind die Fahrstreifen in beide Richtun- gen 3,25 m breit. Der Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Straße/ Messeallee Nord wird von einem Kreis- verkehrsplatz in einen signalgeregelten Knoten umgebaut. Im Knotenpunkt selbst variieren die Fahr- streifenbreiten zwischen 3,25 m und 4,00 m. Die Varianz der Fahrstreifenbreiten größer 3,50 m ent- steht aus Schleppkurvenbefahrungen, wie am westlichen Knotenpunktarm oder resultiert aus der ge- radlinigen Führung der Stadtbahn, wie es am nördlichen Knotenpunktarm der Fall ist. Die Stadtbahn wird straßenbündig über den Knoten geführt, da sie nördlich der Messeallee Nord aufgrund der Quer- schnittsbreite straßenbündig weitergeführt wird. Vom neu geplanten Netzelement 3 soll es zukünftig auch eine Zu- und Abfahrt ins Plangebiet geben. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Erstellung des Netzelementes erst mit der Umsetzung der Stadtbahnmaßnahme erfolgen soll, sodass dieses Netzelement zu Beginn der Nutzung des hier zu betrachtenden Vorhabens voraussichtlich noch nicht zur Erschließung zur Verfügung stehen würde. Daher muss in der Zwischenzeit mit einem Provisorium geplant werden, welches die nördliche Er- schließung sichert. Diesbezüglich sind im Planaufstellungsverfahren weitere Abstimmungen erforder- lich. Um die Erreichbarkeit des Plangebietes über die Deutz-Mülheimer Straße zu verbessern, ist es ein planerisches Ziel, im Bereich des Anschlusses des Netzelementes 3 an den Pfälzischen Ring eine Wendefahrt für den MIV aus südlicher Richtung vorzunehmen, sodass die MIV-Nutzenden nach der Wendemöglichkeit auch wieder in die Deutz -Mülheimer Straße einfahren können. Dies soll die Er- reichbarkeit der direkten Anbindungspunkte des Plangebietes an der Deutz -Mülheimer Straße aus Süden sicherstellen. Auch hierzu sind im weiteren Verfahren Abstimmungen erforderlich. Die Erschließung des Plangebietes mit einer repräsentativen Vorfahrt soll u. a. über die Deutz-Mül- heimer Straße erfolgen. Die Haupterschließung durch Kfz in die Tiefgarage sowie die Anlieferung soll von Norden über das vorgenannte Netzelement 3 erfolgen. Nachdem die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen seitens der Stadt zeitlich nicht weiter ein- gegrenzt wird, ist die Erschließung davon unabhängig über die Deutz-Mülheimer Straße gesichert, s. dazu Abschnitt 4.3. 2.3.3. Fuß- und Radwegeverkehr Entlang der Deutz-Mülheimer Straße befinden sich beidseits Fuß- und Radwege. Nördlich des Plan- gebietes befindet sich ein Fußgängerzugang zur Zoobrücke. Entlang der Abfahrten von der Zoobrü- cke bestehen auch abgetrennte Fahrradstreifen. Östlich des Plangebietes verläuft ein weiterer Geh- und Radweg. Im Rahmen der unter 2.3.2 geschilderten Umgestaltung der Deutz -Mülheimer Straße werden aus- kömmlich breite Geh- und Radwege gesichert. Darüber hinaus soll auch der östlich des Plangebietes verlaufende Geh- und Radweg erhalten bleiben. Für diesen werden aufgrund des neu geplanten Net- zelementes 3 außerhalb des Plangebiets Umbaumaßnahmen erforderlich. Mit Datum vom 11.06.2012 hat te der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln im Zuge des Be- schlusses über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz unter Punkt 3 eine Einrichtung einer Rad- verbindung über das Vorhabengrundstück und einen weitestgehenden Erhalt der Bäume beschlos- sen. Zukünftig sollen die Radfahrenden, von der Deutz-Mülheimer Straße über einen Fuß- und Rad- weg südlich des Plangebietes geführt werden, welcher dann östlich am Plangebiet vorbei läuft. Diese Maßnahmen sind bereits in der Planung des sogenannten Netzelements 3 berücksichtigt. Eine öf- fentliche Fuß- und Radwegeverbindung über das eigentliche Plangebiet ist demnach nicht mehr er- forderlich. 2.4. Alternativstandorte Wie im Kapitel 1.2 bereits dargestellt, erfolgten im Jahr 2012 bereits Planungen zur Bebauung des Plangebietes mit dem Ziel , das Grundstück an der Deutz -Mülheimer Str aße als Standort für die Messe-Verwaltung sowie messenahe Dienstleister auszubauen. Zwischenzeitlich hat sich die Koeln- messe jedoch anders entschieden, sodass hier nun eine neue Nutzung vorgesehen werden kann. 7 Eine Untersuchung von Alternativstandorten für die neue Unternehmenszentrale der Vorhabenträge- rin ist davon unabhängig an verschiedenen Standorten erfolgt. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet als „All- gemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Westlich entlang der Deutz-Mülheimer Straße wird ein Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr „Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ dargestellt. Die Planung entspricht somit den Zielen des Regionalplanes. 3.2. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Sonderbaufläche (Bauflächen, die besonderen Zwecken dienen, wie zum Beispiel Häfen, Hochschulen, Kliniken, Messen oder Einkaufs- zentren) mit der Zweckbestimmung Messe dargestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB soll der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. 3.3. Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Am 11.06.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss einen Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezo- genen Bebauungsplan „Koelnmesse/Messeverwaltung in Köln-Deutz“ mit dem Ziel, das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Str. als Standort für die Messe-Verwaltung sowie für messenahe Dienstleis- ter auszubauen, gefasst (vgl. Vorlage-Nr. 1053/2012). Im Jahr 2020 erfolgte ein Neustart des Projek- tes inklusive Wettbewerbsverfahren. Zwischenzeitlich hat sich die Koelnmesse jedoch entschieden, die zukünftige Unternehmenszentrale innerhalb des Messegeländes zu realisieren und auf eine Be- bauung des Grundstückes an der Deutz-Mülheimer Straße 30 zu verzichten. Dieses Bebauungsplan- verfahren wird daher nicht weiterverfolgt. Der Einleitungsbeschluss aus dem Jahr 2012 wurde daher durch den S tadtentwicklungsausschuss am 06.02.2025 aufgehoben (Vorlagen-Nr. 3619/2024). Im Westen grenzt der Bebauungsplan Nr. 69460/08 „koelnmesse / Nord“ in Köln – Mülheim / Deutz aus dem Jahre 2004 an des Plangebiet an. Die heutige Deutz-Mülheimer Straße sowie an das Plangebiet angrenzende Bereiche (heute größtenteils als Fuß - und Radwege genutzt) werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Des Weiteren setzt der B ebauungsplan drei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Messe (SO1 bis SO3) sowie ein weiteres Sondergebiet fest. Das weitere Sonder- gebiet dient der Unterbringung von Anlagen der Messenutzung, insbesondere von ergänzenden An- lagen, die für eine Messenutzung erforderlich sind, sowie von ergänzenden Nutzungen, die in einem Zusammenhang mit der Messernutzung stehen. Des Weiteren dient dieser Standort Dienstleistungs- nutzungen. 3.4. Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aussa- gen. 3.5. Landschaftsschutzgebiete Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet liegt mit de m Rheinpark in weiterer Entfernung. 3.6. Denkmalschutz Städtebaulich wird der Standort durch die westlich gelegenen Messegebäude mit dem 16-geschossi- gen Verwaltungsgebäude der Messe geprägt, das mit dem eingeschossigen, vom Verwaltungsge- bäude getrennten Baukörper im Zusammenspiel mit den umgebenden begrünten Freiflächen als Bau- 8 denkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein -Westfalen eingetra- gen ist. Der fünfgeschossige Zeilenbau an der Deutz-Mülheimer Straße 109 ist nicht Bestandteil des Baudenkmals. Aufgrund des Weltkulturerbestatus des Kölner Doms ist im Vorfeld die Verträglichkeit eines Hoch- hausprojektes an dieser Stelle zu prüfen. Vor diesem Hintergrund wird eine KVP von Reicher Haase Assoziierte, Aachen (RHA) durchgeführt (siehe 5.9). Bereits im Zuge des Gutachterverfahrens wurde eine Ersteinschätzung vorgenommen. Die gutachterliche Vorgabe einer welterbeverträglichen Höhe sowie die gutachterliche Aus- und Bewertung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgte durch Peter Eisenlauer, Architektur & Stadtplanung, München. Relevante Sichtachsenbezüge für das Vorhaben ergeben sich aus der Topografie, dem Rheinkorridor und Infrastrukturlinien. Der sogenannte Sternenplan mit Blickbeziehungen auf den Kölner Dom und die romanischen Kirchen aus dem Jahre 1993 lässt bspw. erkennen, dass das Vorhaben innerhalb einer nord-östlich gelege- nen Blickbeziehung auf den Kölner Dom liegt. Das Grundstück liegt außerhalb der Pufferzone für den Kölner Dom und die Stadtsilhouette, welche durch den Rat der Stadt Köln am 14.12.2006 beschlos- sen wurde (vgl. Vorlage-Nr. 3461/2006). 3.7. Höhenentwicklungskonzept Das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln (HEK) befindet sich derzeit in Erarbeitung. Das HEK besteht hierbei aus zwei Kernelementen: Dem Räumlichen Plan und dem Bewertungsinstrument für neue Vorhaben. Der „Räumliche Plan“ stellt dar, wo künftig eine Höhenentwicklung denkbar ist und wo diese weiterhin ausgeschlossen bleiben soll. Auch im Laufe der Jahre erarbeitete, planerische Grundlagen wie das Ringkonzept, das Höhenkonzept Innenstadt, die Pufferzone, der Sternenplan sollen hierin aufgehen. Gemäß den im März 2024 bereits beschlossenen Grundsätzen zum Räumlichen Plan (3276/2023) befindet sich das Plangebiet innerhalb eines sog. „ Campusareals“, welches als Hochpunkt für Ge- bäude bis zu 100 m grundsätzlich geeignet ist. Das geplante Vorhaben mit einer Höhe von 100 m zzgl. Toleranz hält somit die Vorgaben des HEK ein. Das „Bewertungsinstrument für neue Vorhaben“ definiert für Vorhaben ab 40 m Höhe bzw. einer Überschreitung von 30 % zur Umgebungsbebauung erhöhte formelle sowie qualitative Anforderun- gen. Im Mai 2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss bereits ein vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorhaben (0426/2023) beschlossen. Hierunter bestimmen fünf Leitsätze die inhaltlichen und formellen Qualitätskriterien neuer Hochhausvorhaben in der Stadt, die der Vorlage im Detail entnommen werden können und je nach Standort anzuwenden sind: - Stadtraum und Gestaltung: Hochhäuser bereichern das Stadtbild sowie das stadträumliche Umfeld. Sie fügen sich kompositorisch wertvoll in die Stadtsilhouette ein und schreiben die Quartiersidentität fort. - Nutzung: Hochhäuser stehen für eine sozialverträgliche Verdichtung und leisten einen Bei- trag zum öffentlichen Leben sowie zum Gemeinwohl. - Mobilität: Hochhäuser leisten einen Beitrag zur Mobilitätswende und damit für die Stadt der kurzen Wege. Die jeweiligen Standorte sind hervorragend an den Umweltverbund angebun- den und weisen ein nachhaltiges Mobilitätskonzept auf. - Klima: Hochhäuser berücksichtigen die klimatischen Anforderungen und die Klimaleitlinien der Stadt Köln und sind im Sinne der Nachhaltigkeit zertifiziert. - Prozess: Die exzellente städtebauliche und architektonische Qualität wird stets über einen Bebauungsplan und über ein Qualifizierungsverfahren mit Beteiligungsformaten gesichert. Das geplante Vorhaben wird auch die wesentlichen Vorgaben des Bewertungsinstrument s für neue Vorhaben einhalten bzw. entsprechenden Ausgleich schaffen. 9 4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 4.1. Planungs- und Nutzungskonzept Der Siegerentwurf der Baumschlager Eberle Architekten, Berlin setzt mit einem 103 m hohen Hoch- punkt im Norden des Plangebietes ein weithin sichtbares Zeichen. Ein sich anschließende s vierge- schossiges Sockel-Gebäude übernimmt die städtebauliche Anbindung an das direkte Umfeld . Ein Innenhof übernimmt die Funktion eines geschlossenen, klar umrissenen Stadtplatzes. Das viergeschossige Sockel-Gebäude greift die angrenzende Höhenentwicklung der Messebauwerke auf und fügt sich als neuer maßstäblicher Baustein im übergeordneten Stadtgefüge ein. Ortsbezüge zum Vorplatz des nördlichen Messeeingangs und des Eingangsbereichs zum Messehochhaus wer- den in der Wegeführung durch das Gelände aufgenommen. Achsen und Kanten der Nachbarbebau- ung des Messegeländes werden ebenfalls aufgenommen und fortgeführt. Während das viergeschos- sige Gebäude die Mikrostruktur des Ortes aufnimmt, sucht de r Hochbau eine weitr äumige Verzah- nung mit der Stadtlandschaft im Norden und Osten. Unterstützt wird dies durch die Ausbildung zweier gegeneinander verschobener Gebäudescheiben, deren Abstand und als Zwischenraum ausgebildete Fuge ein Fenster zur Landschaft und zur Innenstadt bildet. Dabei wurde die Positionierung des Hochhauses sorgfältig geprüft . und so gewählt, dass auch die Sicht vom Kalkberg auf denKölner Dom weiterhin ermöglicht istDas oberste Geschoss des Sockel- Gebäudes soll als Terrasse ausgebildet werden, mit einem hohen Aufenthaltswert für die Mitarbei- tenden und Besuchenden. Die Belebung und Verzahnung mit dem umgrenzenden Stadtviertel werden durch verschiedene, teils auch öffentlich zugängliche Angebote im Erdgeschoss ergänzt. Der Innenhof des Gebäudes wird zu einem Platz entwickelt, von dem das Foyer des Hochhauses erreicht wird. Ein ruhiger, entschleuni- gender, dreiseitig geschlossener Hof, der nur zur Deutz -Mülheimer Straße geöffnet ist, schaff t eine neue Adresse, Identität und soll die Mitarbeitenden und Besuchenden von der Schalleinwirkung der Umgebung entkoppeln. Eine Besucher-Vorfahrt von der Deutz -Mülheimer Straße soll die Erschließung über vorgenannten Platz ergänzen. Der gesonderte Bauabschnitt im Süden des Plangebietes ergänzt mit einem sechsgeschossigen Ge- bäude die Verzahnung sowohl mit bestehenden Funktionen wie mit dem städtebaulichen Umfeld. Das Planungs- und Nutzungskonzept für die Unternehmenszentrale von Flossbach von Storch sieht derzeit nun folgende Nutzungen vor: Insgesamt sieht der Siegerentwurf eine Fläche von rd. 48.700qm BGF (oberirdisch und ohne Stell- plätze) vor. Diese soll auf dem nördlichen Teil des Baufeldes durch das geplante Hochhaus mit dem sich angrenzenden Sockelgebäude mit insgesamt rd. 37.770 qm BGF erreicht werden. Auf dem süd- lichen Teil des Baufeldes soll en in einem weiteren Gebäude zusätzliche Büroflächen mit rd. 10.930 qm BGF entstehen. Beide Abschnitte sollen realteilbar sein und so eine unabhängige Entwicklung ermöglichen. In den Sockelgeschossen der angrenzenden Gebäude sind, neben Büroflächen auch ergänzende Nutzungen vorgesehen, wie ein Food-Court (z. B. mit einer Bäckerei, einer Espresso-Bar, eine kleine Bar, ein Mikro-Depot zur Abgabe/ Abholung von Päckchen etc.) und ein Mini-Markt. Zudem sollen die vorstehend genannten BGF-Flächen genutzt werden u. a. für ein Fitnessstudio (mit Duschen), eine, dann unterirdische Abstellmöglichkeit für Fahrräder, Ladestationen mit kleiner Repa- raturmöglichkeit etc. Zudem werden Flächen für PKW - und Fahrradparken bzw. für weitere Mobili- tätsangebote (E-Scooter, -bikes), in einer Tiefgarage für ca. 200 Stellplätze mit unmittelbarem An- schluss an die Büroflächen vorgesehen. Ergänzt wird diese in Form eines Parkhauses auf der Fläche „P21“ außerhalb des Plangebietes, in dem weitere Stellplätze vorgesehen sind. Derzeit erteilt die Stadt jedoch keine zeitliche Aussage zur Realisierung des Netzelement 3, welches das Parkhaus P21 künftig erschließt . Daher wird anstelle des P21 eine vergrößerte Tiefgarage ge- prüft, um die vorgesehenen Stellplätze insgesamt aufzunehmen. 10 Das derzeit vorliegende Raum-Programm differenziert sich demnach in folgende Bausteine: Büro-Turm, insbesondere: - Funktionsbereich Büro - Funktionsbereich Kundenräumlichkeiten - Funktionsbereich Foyer / Empfang und - Funktionsbereich Externe Dienstleisterinnen und Dienstleister - Funktionsbereich Mitarbeiterrestaurant Im Sockelbereich - ergänzende Nutzungen in Form eines Food-Court, eines Mini-Marktes und z.B. Bäcker, kleine Bar, Barista-Bar, Kiosk - Fitnessstudio - Microdepot Die zunächst durch die Vorhabenträgerin vorgesehene Nutzung einer Kindertagesstätte wird nicht weiterverfolgt. Das zuständige Fachamt hat klargestellt, dass es aufgrund der sehr guten Versor- gungslage in Köln-Deutz hierfür keinen Bedarf gibt. Das auf dem südlichen Teil des Baufeldes geplante Gebäude mit weiteren Büroflächen soll realteilbar angelegt werden und somit eine unabhängige Entwicklung ermöglichen. Die Gebäude werden im vorliegenden Entwurf durch ein sogenanntes Pass -Stein-Gebäude verbunden, welches, nach Jury - Entscheid, zur Überarbeitung empfohlen wurde und in der Überarbeitung entfallen ist. 4.2. Freiraum Das vorliegende Freiraumkonzept wurde im Wettbewerb durch die club L94 Landschaftsarchitekten GmbH im Rahmen des Konzeptes der Baumschlager Eberle Architekten, Berlin erarbeitet. Es nimmt die besondere Lage des Grundstückes an der hochliegenden Zoobrücke mit den vielen Erschlie- ßungsadern von Zu- und Abfahrten sowie die Lage direkt an der Deutz-Mülheimer Straße, die einst die zentrale Hauptachse im Industrieareal der Deutzer Motorenproduktion war und sich heute mitten im Konversionsprozess befindet, auf. Das Freiraumkonzept sieht im Umfeld des Neubaus, dessen Dialektik auf die besondere Situation an der Zoobrücke mit einer Gehölzstruktur reagiert, an der Deutz-Mülheimer-Straße einen neuen „Stadt- platz“ (Innenhof) vor, der für die Nutzer und Besucher ein wichtiger Impuls und Identitätsgeber im Konversionsprozess des Industrieareals sein wird. Im weiteren Verfahren ist das Freiraumkonzept im Rahmen der Aufstellung des Grünordnungsplanes weiterzuentwickeln. 4.3. Verkehr Im Kapitel 2.3.2. werden die bestehenden und zukünftigen Verkehrsentwicklungen im Planungsum- feld beschrieben. Im Vergleich zur Planung der Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Straße mit den entsprechenden Umplanungen im Straßenraum (insbesondere Verzicht auf den heutige n Mes- sekreisel, und Herstellung des Netzelement 3) soll im Bereich des Anschlusses des Netzelementes 3 an den Pfälzischen Ring eine Wendefahrt für den MIV aus südlicher Richtung errichtet werden, sodass die MIV -Nutzenden nach der Wendemöglichkeit auch wieder aus südlicher Richtung in die Deutz-Mülheimer Straße einfahren können. Diesbezüglich sind im weiteren Verfahren noch Abstim- mungen erforderlich. Das Plangebiet selbst soll zukünftig in zwei Grundstücke geteilt werden, zum einen in das nördliche Grundstück (GS Nord) mit dem geplanten Hochhaus und dem angrenzenden Gebäude sowie in das südliche gelegene Grundstück (GS Süd) mit der ergänzenden Bebauung. Unter beiden Grundstücken soll eine Tiefgarage mit insgesamt ca. 200 Parkplätzen errichtet werden, welche sowohl GS Nord als auch GS Süd umfasst, und keine Trennung zwischen den beiden Grund- stücken vorsieht. Zusätzlich entstehen ca. 350 - 400 Parkplätze in einem Mobility Hub (P21) am Pfäl- zischen Ring (außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. 11 Da die Grundstücke zukünftig geteilt werden sollen, muss für beide Grundstücke eine Erschließung gesichert werden. Die Haupterschließung, insbesondere des GS Nord erfolgt über die nördliche Tiefgaragenzufahrt und das (geplante) Netzelement 3. Da dieses erst beim Bau der Stadtbahn bzw. Auflösung des Messe- kreisels benötigt wird, muss mindestens eine Teilherstellung der für die Erschließung des Grund- stücks und das Parkhaus P21 notwendigen Bestandteile des Netzelement 3 vorgezogen werden, um die nördliche Erschließung zu gewährleisten. Dieses Teilelement soll insb. im Zuge des Netzelement 3 geplante Verbindungselement zwischen der Deutz-Mülheimer-Straße (ab Kreisverkehr auf Höhe der Messeallee N) und dem Pfälzischen Ring umfassen, wodurch die nördlichen Tiefgaragenzufahrt und die Erschließung des Parkhaus P21 gewährleistet wird. Das Verbindungselement soll an die Ab- fahrtsrampe der B55a von und nach Osten, sowie an den Pfälzischen Ring angebunden sein. Die in Kapitel 2.3.2 dargestellten Veränderungen am Messekreisel und die Herstellung einer Kreuzungs- möglichkeit am Pfälzischen Ring für den von Süden kommenden Verkehr, soll erst im Zuge der voll- ständigen Herstellung des Netzelement 3 realisiert werden. Hierzu sind im weiteren Verfahren noch Abstimmungen erforderlich. Die aktuelle Planung sieht darüber hinaus eine Erschließung der nördlichen Tiefgarage sowie der Anlieferung im Osten des GS Nord über eine Verbindung zur Deutz-Mülheimer Straße über das Plangebiet im Norden des Hochpunkts vor. Unter Berücksichtigung der Planungsunsicherheiten um die (Teil-)Herstellung des Netzelement 3 geht die derzeitige Planung davon aus, dass auch über diese Verbindung eine vollständige Erschließung des GS Nord ermöglicht wird, auch wenn diese aus verschiedenen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gründen als deutlich nachteilig ge- genüber der Erschließung über das Netzelement 3 angesehen wird. Mit (Teil-)Herstellung des Net- zelement 3 wird über diese Verbindung daher nur vereinzelter Anlieferungsverkehr abgebildet. Für den Bereich des Hochhauses ist die Adressbildung mit einer repräsentativen Vorfahrt an der Deutz-Mülheimer Straße von großer Bedeutung. Die aktuelle Planung sieht dabei für den Planfall mit Stadtbahn Mülheim Süd ein „rechts rein, recht raus“ -Prinzip vor. Entsprechende Detailfragen zur Länge der Vorfahrt müssen nun im Zusammenhang mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf im weiteren Verfahren geklärt werden. Das GS Süd wird über eine südliche Zufahrt von der Deutz -Mülheimer Straße erschlossen und soll durch eine Ladezone für Kurzzeitparker ergänzt werden. Die Zufahrt dient zugleich der Tiefgarage, welche mit der Tiefgarage des nördlichen Bauteils verbunden ist. Im weiteren Verfahren ist eine ge- meinsame Tiefgarageneinfahrt des GS Nord und GS Süd über die nördliche Erschließung des Net- zelementes 3 vorgesehen. Das vorstehende Verkehrskonzept ist nun mit dem vorliegenden Städtebaulichen Entwurf weiterzu- entwickeln. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens ist darüber hinaus die Erschließung des geplanten Parkhauses östlich des Plangebiets zu regeln. Es ist vorgesehen, das geplante Parkhaus bauplanungsrechtlich nach Maßgabe von § 34 BauGB zu entwickeln. Von hier wird eine Fuß- und Radwegeverbindung ins Plangebiet geschaffen. Derzeit erteilt die Stadt jedoch keine zeitliche Aussage zur Realisierung des Netzelement 3, welches das Parkhaus P21 künftig erschließt. Seitens der Fachplaner wird empfohlen, den derzeit süd -östlich bestehenden Bypass außer Betrieb zu nehmen, was seitens der Stadt geprüft werden soll. 4.4. Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden seitens der Jury zu Ende Oktober 2024 einige Punkte vorgetragen, welche zu einer Optimierung des Entwurfs führen sollen. Diese Optimierung wurde zwischenzeitlich zu größeren Teilen erarbeitet und mit dem Stadtplanungsamt bzw. beteiligten Fachämtern hinsichtlich Erschließung abgestimmt (nicht abschließend): 12 - Überarbeitung der Erschließung gemäß den Ausführungen des vorstehenden Kapitels - Überarbeitung des Haupteingangs in Hinsicht auf eine eindeutige Adressbildung und Besu- cherführung von der Deutz-Mülheimer Straße gemäß der vorstehenden Beschreibung - Entwicklung einer Wegeführung zum Hochhaus aus östlicher Richtung, insbesondere auch vom geplanten Parkhaus außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes - Überprüfung der Notwendigkeit des Pass-Stein-Gebäudes in Bezug auf die Durchlässigkeit des Plangebietes in Ost-West-Richtung durch Entfall des Pass-Steingebäudes - Überprüfung der Geschossigkeit des Bauteil Süds im Zusammenhang mit dem ggf. entfal- lenden Pass-Stein-Gebäude gemäß der vorstehenden Beschreibung - Überprüfung der Kubatur des Hochhauses im Sinne einer größeren Klarheit der Architektur- sprache. Die Kubatur wurde geometrisch geordnet und in ihrer Geometrie weiterentwickelt, die Auskragung nach Süden leicht zurückgenommen, an der Ost- und Westseite feinmaß- - stäbliche Anpassungen konstruktiver Art vorgenommen. Die Planung, insbesondere des Hochhauses wurde auf Machbarkeit überprüft Weitere Punkte bedürfen noch der vertiefenden Planung: Überprüfung der Fassade und der Ausgestaltung der FugeÜberprüfung der Geschosshöhen - Überprüfung und Optimierung der Tiefgarage - Überprüfung des Raum-Programms 5. Auswirkungen der Planung Entsprechend der Vorschrift des § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB bedarf es im Verfahren gemäß § 13a BauGB keines Umweltberichtes im Sinne des § 2a BauGB. Die Notwendigkeit, die von der Planung berührten Belange einschließlich der Umweltbe- lange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachge- recht gegeneinander abzuwägen, bleibt davon unberührt. Gleichwohl werden die Umweltbelange ge- prüft und in die Abwägung eingestellt. Nachstehend werden erste Erkenntnisse bzw. geplante Untersuchungen dargestellt. 5.1. Landschaft / Ortsbild Durch die Planung eines Hochhauses im Plangebiet wird sich das Orts - und Landschaftsbild verän- dern. Bisher ist hier ein Parkplatz mit dem 9 - bis 10 geschossigen Messehochhaus vorhanden. Zu- künftig wird aufgrund der deutlich größeren Höhe vom Plange biet eine Wirkung über den direkten Standort hinaus hervorgehen. 5.2. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 5.2.1. Artenschutz RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten hat bereits eine Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprü- fung) durchgeführt (Stand: 07.02.2024). Die artenschutzrechtliche Vorprüfung basiert dabei auf der Auswertung verfügbarer Daten sowie einer Ortsbegehung mit Kontrolle aller relevanten Strukturen. Nach den Erkenntnissen der Untersuchung liegen sowohl an dem bestehenden Messehochhaus als auch an dem Baumbestand in der näheren Umgebung keine Hinweise auf Verstecke oder Quartiere von Fledermausarten vor. Ein möglicher Abbruch des Bestandsgebäudes bzw. die Rodung von Vegetationsflächen führen zu keinen erkenn- baren Verlusten von traditionell genutzten Brutlebensräumen. Niststätten planungsrelevanter Vogel- arten im oder an den abzubrechenden Gebäuden können nach fachlicher Einschätzung ausgeschlos- sen werden. Es wurden keine Hinweise auf Vorkommen gebäudebrütender Vogelarten festgestellt. Der Gehölzbestand auf dem Gelände weist Nester allgemein verbreiteter und ungefährdeter Vogel- arten auf. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der ar- tenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1 -3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in 13 Folge der Umgestaltung des Geländes am Messehochhaus 2 an der Deutz -Mülheimer Straße 30 nicht zu erwarten sind. Weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht erforderlich. 5.2.2. Baumkataster Durch das Sachverständigenbüro Dr. J. Kutscheidt wurde im September 2023 ein Baumkataster ge- mäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie erstellt. Für einen über das Bebauungsplangebiet hinausgehen- den Bereich wurden dabei insgesamt 72 Bäume kartiert. Davon liegen insgesamt 37 Bäume innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Dabei handelt es sich um die Bäume 2 bis 11, 16 bis 23, 30 bis 35 sowie 51 bis 63. Überwiegend weisen diese Bäume eine gute bis ausreichende Zukunftsfähigkeit (zwischen 2 bis 4 bei einer Skala von 1 bis 6) bzw. Zukunftswür- digkeit auf. Nur die Bäume 8, 10 und 23 liegen bei einer Zukunftsfähigkeit von 4-5. Bei den Bäumen 5, 10, 17, 18, 20 und 21 (alle entlang der Deutz-Mülheimer Straße) wird dabei eine Totholzentnahme, beim Baum 7 eine Ausbruchentnahme empfohlen. Im weiteren Verfahren ist im Rahmen der Erstellung eines Grünordnungsplanes zu prüfen, welche Bäume hiervon erhalten werden können . Bei baumpflegerischen Maßnahmen bzw. Ersatzpflanzun- gen findet die Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 18. Juli 2023 Anwendung. 5.3. Verkehr Durch die BERNARD Gruppe ZT GmbH erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahren auf Grund- lage des noch zu kürenden Siegerentwurfes eine Verkehrsuntersuchung sowie die Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes. Dabei ist vorgesehen, im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zwei Prognosehorizonte zu untersu- chen. Der erste Prognosehorizont ist das Jahr 2029, wenn die im Plangebiet vorgesehene Bebauung umgesetzt und in Nutzung gegangen ist. Bis zu diesem Zeitraum wird voraussichtlich mit den Maß- nahmen zur neu geplanten Stadtbahn mit den entsprechenden Umbaumaßnahmen in den Verkehrs- räumen noch nicht begonnen worden sein. Darüber hinaus soll demnach ein Prognosehorizont für das Jahr 2035 untersucht werden. Dieser Prognosehorizont soll die bereits laufenden, umfangreichen Verkehrsuntersuchungen zum Östlichen Ringschluss und zur Stadtbahn Mülheim Süd berücksichti- gen. Für die beiden Prognosehorizonte sollen jeweils ein Analyse-, ein Null- sowie ein Planfall untersucht werden. Dabei werden jeweils drei Szenarien untersucht : ohne Messeverkehr sowie mit Messever- kehren bei einer Normal- sowie bei einer Großmesse. Untersucht wird hier jeweils das Verkehrsaufkommen, die Verkehrsumlegung und Erschließungssze- narien. Des Weiteren erfolgt ein Nachweis über die Verkehrsqualitäten sowie , falls notwendig die Entwicklung von notwendigen Maßnahmen. Um die Mobilität mit dem Umweltverbund (zu Fuß, Rad, ÖPNV) zu fördern und damit eine alternative Erreichbarkeit des Plangebiets unabhängig dem Kfz zu machen, werden Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzepts erarbeitet. Dabei werden in einem ersten Schritt zunächst eine Umfeld- und eine Nutzeranalyse vorgenommen. Darauf aufbauend werden die für die verschiedenen Nutzer rele- vanten Handlungsfelder und Strategien hinsichtlich der Erstellung eines Mobilitätskonzepts mit kon- kreten Umsetzungsmaßnahmen hinterlegt. 5.4. Klima Das Plangebiet ist im Bestand nahezu vollständig versiegelt. Zukünftig werden hier neben den ge- planten Baukörpern hochwertige Freiräume entstehen, sodass sich das Vorhaben positiv in Bezug auf das Kleinklima auswirken wird. Dennoch ist auch von negativen Auswirkungen auf den Klima- schutz auszugehen, da das Bestandsgebäude rückgebaut und durch neue Gebäude ersetzt wird. Von der Erstellung einer stadtklimatischen Untersuchung wird abgesehen. Für das Vorhaben sind die Kli- maschutzleitlinien (KLL) der Stadt Köln anzuwenden. Entsprechend den Anforderungen der KLL ist 14 für das Projekt durch ein Fachbüro ein Testat zur energetischen Qualität der geplanten Gebäude zu erbringen. 5.5. Windkomfortstudie Veränderungen der Luftströmungen, die in Verbindung mit dem Vorhaben auftreten könnten, werden im Rahmen einer Windkomfortstudie untersucht. 5.6. Energiekonzept Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden erste Überlegungen zum Energiekonzept erstellt. Der Siegerentwurf wird zeitgleich zum Bebauungsplanverfahren weiter abgestimmt, sodass hier erst zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen getroffen werden können. Im weiteren Verfahren wird mit Bezug auf die Energieleitlinien der Stadt Köln das Energiekonzept weiter ausgearbeitet. 5.7. Entwässerungskonzept Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll ein Entwässerungskonzept erstellt werden. Dieses Konzept untersucht sowohl die Regelentwässerung wie auch die Starkregenthematik. Die Tiefgarage wird in den Bereichen, die nicht mit Hochbaukörpern überbaut werden, als Retentionsdach ausgebil- det, welches Niederschläge aufnehmen und speichern kann, also einen eigenen Wasserhaushalt er- möglicht. 5.8. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 5.8.1. Lärm Im Rahmen des Bebauungspl anverfahren wird durch die ADU cologne GmbH ein Lärmgutachten erstellt. Dieses wird Aussagen zu den Themen Straßen - und Schienenverkehrslärm sowie zum Ge- werbelärm enthalten. Daher werden sowohl die auf das Plangebiet eingehenden sowie die vom Plan- gebiet verursachten Lärmarten untersucht. Im Rahmen des Architekturwettbewerbes wurde durch die ADU cologne GmbH bereits eine erste schalltechnische Einschätzung zum Vorhaben erstellt . Die erste Untersuchung beinhaltet dabei die „Schalltechnische Untersuchung für einen Architekturwettbewerb zur Errichtung eines Bürocampus mit einem bis zu 120 m hohen Hochhaus in Köln Mülheim“ (Stand: 17.05.2024). Gemäß dieser Kurzuntersuchung, welche die derzeit dominant einwirkenden Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Verkehr (Straße und Schiene) berechnet, ergibt sich an den Fassaden im geplanten Vorhabens, welche nach Westen in Richtung der Deutz -Mülheimer-Straße ausgerichtet sind, tags- über ein maßgeblicher Außenlärmpegel von bis zu 76 dB(A). An den zur B55 nächstgelegenen Fas- saden ist von einem maßgeblichen Außenlärmpegel von bis zu 78 dB(A) auszugehen. In Büroräumen ist ein Innenpegel je nach Tätigkeit von 35 bis 55 dB(A) anzustreben. Durch ein gekipptes Fenster sind maximale Minderungen von 12 – 15 dB zu erwarten. Dies führt a ufgrund der zu erwartenden Beurteilungspegel von 74 dB(A) entlang der Deutz -Mülheimer-Straße zu einem Innenpegel von bis zu 59 dB(A). Daher sind in den Büroräumen Lüfter mit geeignetem Schallschutz oder eine kontrollierte Raumlüftung notwendig, damit die F enster geschlossen gehalten werden können, um ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen. Nach Vorlage eines Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das vorliegende Gutachten entsprechend konkretisiert und auf das exakte Vorhaben abgestimmt. Im Zug e dieser Überarbeitungen werden auch Aussagen zur Schallreflexion getroffen. 5.8.2. Luftschadstoffe Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird durch die iMA cologne GmbH ein Luftschadstoffgut- achten erstellt. Im Rahmen des Architekturwettbewerbes erfolgte durch das genannte Unternehmen bereits eine Voruntersuchung zu Kfz-bedingten Luftschadstoffen. 15 Die höchsten Immissionswerte im Untersuchungsgebiet treten im Nullfall im Bereich der Fahrspuren der Hauptverkehrsstraßen auf. Mit zunehmendem Abstand zu den Fahrspuren gehen die Immissi- onskonzentrationen zurück. Die Ergebnisse zeigen, dass die jeweiligen Immissionsgrenzwerte (40 μg/m³ für NO2 und PM10, sowie 25 μg/m³ für PM2,5) vor den Fassaden der Gebäude unterschritten werden. Bei den Feinstaub -Fraktionen PM10 und PM2,5 liegen die Werte sogar deutlich unter den jeweiligen Immissionsgrenzwerten. Bei NO2 gilt dies auch mit Ausnahme eines nördlich bzw. nord- östlich der Zoobrücke verlaufenden Abschnitts der Deutz-Mülheimer-Straße. Dort ist infolge der Stra- ßenschlucht und deren Ausrichtung eine Kumulation zu erwarten, so dass die Immissionswerte in die Nähe des Grenzwerts von 40 μg/m³ kommen. 5.8.3. Altlasten / Altstandort Generell liegen gemäß der Altlastenauskunft der Stadt Köln keine Erkenntnisse über Altstandorte und Altablagerungen auf der Fläche vor. Eine historische Recherche ergab, dass es vor der Erstbebauung im Jahr 1971 keine signifikante Flächennutzung gab. Anscheinend handelte es sich um eine Grün - oder Brachfläche. Der überwie- gende Teil des Grundstücks liegt derzeit brach und wird als Parkplatzfläche verwendet. Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich das Messehoch haus 2, welches zukünftig zurückgebaut werden soll. Das Messehochhaus 2 weist ein Untergeschoss und zehn aufgehende Geschosse auf. Für das Plangebiet wurde aufgrund der Vornutzung eine orientierende Bodenuntersuchung mit exemplarischer abfalltechnischer Voreinstufen (Stand: 06.10.2023) von der Mull & Partner Ingenieur- gesellschaft erstellt. Im Rahmen der durchgeführten Feldarbeiten wurden Auffüllungshorizonte bis zu einer maximalen Tiefe von 3,40 m u. GOK erbohrt. Diese bestehen überwiegend aus fein- bis grobsandigen, schwach schluffigen Kiesen mit Fremdbes tandteilen aus Ziegelbruch, Betonbruch und Schlacke. Unterlagert werden diese von Hochflutablagerungen aus feinsandigen Schluffen bzw. schluffigen Feinsanden. Unter den Hochflutablagerungen wurden Terrassensedimente des Rheins aus fein- bis grobsandigen Kiesen angetroffen. Aus den durchgeführten chemischen Analysen an zwei Mischproben der Auffül- lung sowie an einer Mischprobe der Hochflutablagerungen und einer Mischprobe der Terrassensedi- mente ergaben sich keine Hinweise auf ein erhöhtes Schadstoffpotenzial in den untersuchten Mate- rialien. Ausweislich der vorliegenden Befunde ist bei derzeitiger Nutzung keine Gefährdung des Schutzgutes Mensch über den Wirkungspfad Boden-Mensch im Bereich des Grundstücks abzuleiten. Da im Rah- men des Bauvorhabens der Aushub de r Auffüllungsböden geplant ist, ist aus gutachterlicher Sicht auch zukünftig keine Gefährdung über den genannten Wirkungspfad zu erwarten. Bezüglich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Prüfwerte gemäß BBodSchV zur Beurteilung einer Grundwassergefährdung nicht erreicht werden. Hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung der Fläche für eine Tiefgarage ergeben sich auf Basis der vorliegenden Befunde keine Einschränkungen. Es wird jedoch empfohlen, die zukünftigen Erdarbei- ten temporär gutachterlich zu begleiten, da es sich bei den durchgeführten Sondierungen um punk- tuelle Aufschlüsse handelte und potenziell lokal vorhandene Bodenv erunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. 5.8.4. Erschütterungen Aufgrund der zukünftigen Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Straße ist im Plangebiet mit Er- schütterungen durch die Stadtbahn zu rechnen. Da die Errichtung der Stadtbahn jedoch deutlich nach der Umsetzung des durch diesen Bebauungsplan geplanten Vorhabens erfolgt und auch keine plan- festgestellten Unterlagen vorliegen, können im Rahmen dieses Bebauungsplans keine weitergehen- den Untersuchungen erfolgen. Das Vorhaben muss im weiteren Verfahren mit dem Amt für Straßen- und Radwegebau im Hinblick auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt werden. 16 5.8.5. Potentielle Besonnungsdauer Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein e Besonnungsstudie nach dem Positionspapier zum Umgang mit dem Thema „Versorgung mit Tageslicht/Besonnung“ des Stadtplanungsamts Köln erstellt, um eine allgemeine Klärung der Situation bzgl. direkter Besonnung insbesondere der umlie- genden Bestandsgebäude zu erhalten , also vorrangig der Stegerwaldsiedlung, nördlich der Hoch- straße B 55a. 5.9. Kultur- und sonstige Sachgüter Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine KVP, in die alle Beteiligten eingebunden wur- den bzw. werden. Erste Voreinschätzungen zur max. welterbe-verträglichen Höhenentwicklung fan- den als Vorgaben bereits Einzug in die zweite Phase des Gutachterverfahrens. Die verbliebenen, fünf Wettbewerbs-Beiträge des Verfahrens haben diese Vorgaben berücksichtigt und wurden darüber hin- aus einer gutachterlichen Vor prüfung unterzogen. Deren Ergebnisse lagen der Jury -Sitzung am 28.10.2024 zugrunde. Die Jury hat den Entwurf von Baumschlager Eberle Architekten, Berlin einstim- mig, und auch in Hinsicht auf den hier herausgearbeiteten Ortsbezug mit dem 1. Rang ausgezeichnet („Der Entwurf greift damit auf abstrakte Art das Gestaltungsprinzip einer aufstrebenden Bauweise der Gotik auf, und stellt einen subtilen architektonischen Bezug zum Welterbe Kölner Dom her, der durch den Vorschlag für einen hellen Naturstein als Material zur Gestaltung der Hochhausfassade n unter- stützt wird“). Zu Ende Januar 2025 wurde seitens der Stadt Köln die abschließende KVP bei RHA in Auftrag ge- geben. Unter Einbindung der Obersten Denkmalbehörde des Landes NRW (MHKBD), des Stadtpla- nungsamtes, des Stadtkonservators und des Dombaumeisters wurde in mehreren Präsenzterminen die KVP begonnen und am 29.04.2025 in einem Zwischenstand präsentiert . Auf Grundlage dieses Zwischenstandes gehen die o.g. Beteiligten davon aus, dass die Fortführung des Projektes mit einer max. Höhenentwicklung von 103 m den Welterbestatus des Kölner Doms nicht gefährdet. Die bishe- rigen Erkenntnisse wurden von RHA wie folgt zusammengefasst: Zur Untersuchung von potenziellen Auswirkungen der Entwicklung des Flossbach von Storch Cam- pus auf den UNESCO-Welterbestatus des Kölner Doms wurde eine Kulturerbeverträglichkeitsprü- fung (KVP) durchgeführt. Diese stützte sich methodisch auf den 2022 von UNESCO et al. publizier- ten Leitfaden („Guidance and Toolkit for Impact Assessments in a World Heritage Context“) zur Er- stellung von KVP. Gemäß dem Leitfaden standen die sogenannten Attribute, die den Außergewöhnlichen Universellen Wert („Outstanding Universal Value – OUV“) materiell zum Ausdruck bringen, im Fokus der Unter- suchung. Potenzielle (negative wie positive) Auswirkungen des geplanten Vorhabens wurden mit Blick auf diese Attribute analysiert. Zusammenfassend konnten überwiegend neutrale bis geringfügig negative Auswirkungen auf die Attribute 1.2 (Turmfassade mit den zwei Türmen), 13.1 (Dominanz des Doms im Kölner Stadtbild) und 13.2 (Kölner Stadtsilhouette mit dem Dom in seinem urbanen Kontext) festgestellt werden. Von einem der Blickpunkte (B55a – östl. Brückenabschnitt, Blickpunkt Nr. 4) liegen darüber hinaus auch geringfügig negative Auswirkungen auf die Attribute 1.1 (fünfschiffige Basilika mit vorspringendem Querschiff) und 1.3 (einheitliche und kompromisslose Ausführung) vor. Diese Einschätzung liegt im Wesentlichen darin begründet, dass der geplante Neubau voraussichtlich eine Ablenkung von den an diesem Betrachterstandort prägnant wahrnehmbaren Attributen verursachen würde. In ähnlicher Weise sind von diesem Blickpunkt weitere, voraussichtlich geringfügig bis moderat negative Auswir- kungen auf die Attribute 1.2 (Turmfassade mit den zwei Türmen) sowie 13.1 (Dominanz des Doms im Kölner Stadtbild) festzustellen: Die Türme treten visuell deutlich hervor und prägen die Horizontli- nie. Auch entfaltet der Dom von dieser Position aus eine besondere, dominante Wirkung. Der ge- plante Neubau wird den bisherigen visuellen Hochpunkt des Doms deutlich überragen und als neue Dominante im Stadtraum wahrnehmbar sein. Hierbei ist einzuräumen, dass die vorliegenden Visua- lisierungen von diesem Blickpunkt noch gewisse Inkonsistenzen in der Darstellung aufweisen, die 17 das geplante Vorhaben eher negativer erscheinen lassen, als es tatsächlich erscheinen würde und damit die Einschätzung als lediglich geringfügig bis moderat nochmals begründet. Zugleich zeichnet sich nach aktuellem Stand ab, dass diese Beeinträchtigungen auch bei einer (hy- pothetisch angenommenen) reduzierten Höhenentwicklung des Vorhabens (auf z.B. 90 oder 80 Me- ter) kaum beeinflusst würden. Eine signifikante Änderung der identifizierten (geringfügig–moderat negativen) Auswirkungen lässt sich demgegenüber erst ab einer Höhenreduzierung auf ca. 60 bis 70 Meter annehmen, wobei dann wiederum auch die Architektur- und Formensprache des bisher schlanken Baukörpers des Vorhabens durch eine solche Anpassung einen deutlichen Qualitätsver- lust in Proportion und Ausgestaltung erfahren würde. Abschließend lässt sich festhalten, dass der OUV durch das geplante Vorhaben in seiner vorliegen- den Form zum aktuellen Stand nicht erheblich gefährdet ist und die voraussichtlichen Auswirkungen überwiegend geringfügig (und stellenweise moderat) sind. Zu Juli 2025 soll das finale Ergebnis mit Abschluss der KVP vorgelegt werden. Die KVP fließt als Abwägungsmaterial gemäß § 2 Abs. 3 BauGB im Rahmen des Satzungsbeschlusses in die Abwä- gung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein. Anmerkung: Im Rahmen der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auch auf den (kulturhistorisch nicht bedeutsamen) Blick vom Kalkberg auf den Kölner Dom hingewiesen, obwohl der „Kalkberg“ für die Öffentlichkeit aktuell nicht zugänglich ist. Auch dieser Belang wird geprüft und fließt in die Abwägung zum Satzungsbeschluss ein. 6. Planverwirklichung Die Umsetzung der wesentlichen Nutzungen im Bebauungsplanbereich soll zu Ende 2029 abge- schlossen sein. 6.1 Bodenordnung Die überplanten Flurstücke im Geltungsberiech des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befin- den sich künftig im Eigentum der Vorhabenträgerin. Ein Bodenordnungsverfahren wird nicht erfor- derlich. 6.2 Kosten Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und für die relevanten Erschließungsan- lagen anfallenden Kosten durch die Vorhabenträgerin wird im Durchführungsvertrag geregelt. 6.3 Durchführungsvertrag Alle Verpflichtungen der Vorhabenträgerin werden in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Durchführungsvertrag beinhaltet gemäß § 12 Absatz 1 BauGB u.a. Regelungen zu folgenden Themen: Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist Tragung der Planungs- und Erschließungskosten
Anlage 4 - Städtebauliches Planungskonzept
153 Zeichen
Städtebauliches Planungskonzept Oben: Lageplan; Unten: Ansichten West und Süd; © Baumschlager Eberle Architekten, Berlin 10/ 2024 und 05/ 2025 Anlage 4
Anlage 8 - Verkehrliche Erschließung
3727 Zeichen
II T T T \ -] Erschlßung Stand 2029 / an Bestand —— t x N f IE p \ Rücken der baiahanden Rampe Ber: © zur Unterquerung der DM: “ Zutahn zur Tiefgarage _ = = = ‚Anlieferung / Ver- & Entsorgung — = N Gehweg gleichzeitig mit Gebäuden herstellen, — N/A L ‚Später die Integration in das Projekt Stadtbahnanbindung 1 > Mülheimer Süden. Idealerweise werden möglichst große AN: To der DUS in diesem Berch vorgezogen nergeselt j F IN J x] : I x 3 Y k N Burn U | [Wendefäche für kleine N = > I. Ki gt © [Lkw und Transporter | \ \ B / ‘ ’ NT Am 'rı = Ziel ist die vorgezogene Erschließung von \.| | / . Noren über neriches Veindungsemunt. I I-| . ] A or 3 ‚Für eine gesicherte Erschließung kann die > ur he } 5 gesamte Tiefgarage Über die südliche Rampe Ba Interne, unterirdische Verbindung a} H . erschlossen werden. Sobald nördliches I h der Tiefgaragen Nord und Süd B 2 N Verbindungselement in Betrieb genommen | \\ " m wurde, ist die nördliche Anbindung an die | . . | | | | j | I Is ame) DWS fü ine gesicherte Erchlebung nicht &S | \\ Y $ \ | EEE kei) . Höhenlage des Hauptbrückenbauwerk der \ nn F7 für Mi 2‘ ’Zoobrücke ist seitens Stadt Köln zu bestätigen \ 2 / T Prosa: Psosa2s ann z 7 ee BERNARD. 1= . \ je Weyerstra Be _- R nterimsmäßig, vorgezogenes 50676 Köln, Deutschland nes | is > S / Verbindungselement zur Optimierung EIER - . Vertindungeeh rw bormard.gruppe com GRU vejım eo. L € - Erschließung Er S N 0 2 / 5 \ 5 Q A — _ < U Q Nez & / v / Auftraggeber: Flossbach IN N — —_ _ Radweg u / B N] istentbehrich > Rückbau d ®°s - , — - > N Projekt: E Deutz“Mülheimer-Str. 30 - Erschließung des Parkplatzes südl. DMS \ ®, h INr.30 über Pfälzischen Ring oder Entfall | \ \ x —‘! —— = +>ist durch die Stadt Köln zu prüfen! N N Zufahrt Rampe Me __ ® [ee I u N u I Pfälzischer Ring . sse TorD — — — s Untersuchung der Erschließung Deutz-Mülheimer-Straße Nr. 30 — __ \ 2a / Erschließung Stand 2029 / Anschluss an Bestand - . TUR Parkhaus für Gehende und Gemeinsamer 7, Maßstab: 1:50 Größe: 464x765 _ 5 'Radfahrende in der Lage Geh-/Radweg in Datum: 03.11.2023 Ur je /Anlage: LP Kan pitzischer Ring — ar \ abstrahiert dargeste. N 11603328_DIAS Ne S010_Planıng1505326.Logeplon_ErschleBung_V15.dug Lyon LP gen (6) | UT Erschließung Stand 2035 / mit SS \ | v2 ii \ | | Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden I — - = Er} Zukünftige Östliche Straßenraumaufteilung |... — —tINMIIT =; FeuyS A — Plone stehenden Rampe = 737] bei Umsetzung der Stadtbahnanbindung —ffkr = Zur Unterquerung der, Er T 7 = Mülheimer Süden - passend zu —_ =] IKiHe ® vorgezogener Gehwegerrichtung SHE a — Besuchervorfahrt = 1 Zufahrt zur Tiefgarage — — | > = u Anlieferung / Ver- & Entsorgung, Ankeforung / Ver- & Entsorgung x Hi sse/igrd _ ; eg = [ N 1.5 N a x Ar); 2 — - S — E £ GE nu = a8 | Wendeftäche für kleine Fe in DaReRoD inteme, unterirdische Verbindung =] P 2 ‚der Tiefgaragen Nord und Süd J za ® zı für Mit- Projekt-Nr.: P503326. ‚arbeitende / BERNARD Gruppe ZT GmbH Darm |name Br a" BERNARD, == wrnn.bemard-gruppe.com GRU er ® o —ı ER Auftraggeber: Flossbach gr DZ SER u Projekt: E Be Iheimer-Str. 30 nn an endazen.ons RN _ © |Nr.30 über Pfälzischen Ring oder Entfall an ” Pfälzischer Ring Untersuchung der Erschließung Deutz-Mülheimer-Straße Nr. 30 Erschließung Stand 2035 / mit realisiertem Stadtbahnprojekt > st durch die Stadt Kö zu prüfen! \ Zutat " Rampe u Messe TorD Toro < _ ya ne I ER NS _ @6 _——— 8 nn Parkhaus für Gehende und & | Gemeinsamer un ee ii u - r Maßstab: 1:500 Größe: 454 x 785 9. 'Radfahrende in der Lage ‚Geh-/Radweg " 03.11 3 Ur Anl LP Pfälzischer Ring year FB en LT . abstrahlert dargestellt. } Datum! 202: interlage /Anlage: K4503926_DWMS Ne. SOW1D_Planung'503326_Legeplan_ Erschließung VT3.dag_ Layout LP ges (8) a re
Anlage 7 - B41
50057 Zeichen
BP-Abwägung B41 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße 30 in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 01.07.2024 bis zum 02.08.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Amprion Im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitun- gen des Unternehmens. Das Unternehmen geht davon aus, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt worden sind. Kenntnisnahme Die weiteren Unternehmen für Versorgungsleitung sind beteiligt worden. 2. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsat- zung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Stand- plätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Kenntnisnahme Die Erschließung des Plangrundstücks erfolgt über die beste- hende Deutz-Mülheimer Straße und zukünftig das Netzelement 3. Sämtliche Straßen sind bzw. werden für ein dreiachsige Müllfahr- zeug befahrbar. Anlage 7 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Es wird darum geben, in diesem Zusammenhang insbesondere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiachsige Müll- sammelfahrzeuge zu beachten. 3. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22 (Gefahrenab- wehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden- kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblind- gänger). Das Dezernat empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründun- gen, Verbauarbeiten etc. wird eine Bohrlochdetektion. Es wird in diesem Fall auf den Leitfaden auf der Internetseite des Dezernates verwiesen. Kenntnisnahme Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan über- nommen. Darüber hinaus werden die konkreten Verdachtspunkte untersucht. 4. 4.1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr) Das Plangebiet liegt unter dem Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln-Bonn gem. § 12 Luftverkehrsge- setz (LuftVG), im Anflugsektor der Bahnen 32L/R. Dieser ist ab einer Höhe von 168 m über NHN betroffen. Bau- werke, die diese Höhe überschreiten, bedürfen einer ge- sonderten luftrechtlichen Zustimmung im Baugenehmi- gungsverfahren. Kenntnisnahme Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von ca. 49,0 m ü. NN. Vor- gabe des Qualifizierungsverfahrens war es nach der ersten Stufe, eine Höhe zu entwickeln, welche 103 m nicht überschreitet. Dem- nach waren die Gebäudehöhen im Wettbewerb zu reduzieren. Die Höhe des neuen Gebäudes nach Jury-Votum läge bei max. ca. 152 m ü. NN und demnach unterhalb der Höhe von 168 m über NHN. 4.2. Ebenso bedürfen Bauwerke, die eine Höhe von 100 m über Grund überschreiten, gem. § 14 Abs. 1 LuftVG einer gesonderten luftrechtlichen Zustimmung im Baugenehmi- gungsverfahren. Kenntnisnahme Eine entsprechende luftrechtliche Zustimmung ist im Baugeneh- migungsverfahren einzuholen. Die zukünftige Höhe liegt bei 100 m zzgl. Toleranz. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.3. Bei einer avisierten Höhe von 120 m über Grund würden aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage keine grundsätzli- chen Bedenken gegen die Planung bestehen. Ggf. wäre das Gebäude mit einer Hindernisbefeuerung zu versehen und als Luftfahrthindernis zu veröffentlichen. Kenntnisnahme Wie den vorstehenden Punkten zu entnehmen ist, wurde die zu- lässige Höhe im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens redu- ziert. Sie liegt somit zukünftig mit 100 m zzgl. Toleranz deutlich unterhalb von einer Höhe von 120 m über Grund. Auch bei einer Höhe von 120 m über Grund sind schon keine Grundsätzlichen Bedenken geäußert worden. Die Hinweise zur Hindernisbefeue- rung und zur Veröffentlichung als Luftfahrthindernis werden zur Kenntnis genommen. 4.4. Eine Beeinträchtigung umliegender Hubschauberlande- plätze ist nicht ersichtlich. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 4.5. Die Bez.-Reg. Düsseldorf, Dez. 26 weist bereits jetzt da- rauf hin, dass auch Krane und ähnliche Bauhilfsanlagen den Bestimmungen der §§ 12 und 14 Abs. 1 LuftVG un- terliegen und gem. § 15 LuftVG einer luftrechtlichen Ge- nehmigung bedürfen. Neben einer Tages- und Nacht- kennzeichnung und Veröffentlichung als Luftfahrthinder- nis kann aufgrund der Lage im Bauschutzbereich eine deutliche Höhenbeschränkung möglich sein. Kenntnisnahme Wie den vorstehenden Punkten zu entnehmen ist, wurde die zu- lässige Höhe im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens redu- ziert. Sie liegt somit zukünftig mit 100 m zzgl. Toleranz deutlich unterhalb von einer Höhe von 120 m über Grund. Dies beinhaltet aufgrund der Höhenreduzierung zukünftig auch die Höhe von Bauhilfsanlagen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 4.6. Die Bez.-Reg. Düsseldorf, Dez. 26 bitte in jedem Fall um Beteiligung im weiteren Verfahren und im späteren Bau- genehmigungsverfahren. ja Das Dezernat wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie im späteren Genehmigungsverfahren erneut betei- ligt. 5. 5.1. Bezirksregierung Köln, Dez. 25 (Verkehr, Energielei- tungen – Integrierte Gesamtverkehrsplanung) Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 5.2. Allerdings liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor (es fehlen z.B. Planentwurf und Verkehrsgutachten), sodass eine fundierte Stellung- nahme aktuell nicht möglich ist. Es wird davon ausgegan- gen, dass die kompletten Unterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens vorgelegt werden. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein aktueller Pla- nentwurf sowie ein Verkehrsgutachten vorgelegt. Dieses wird der Bez.-Reg., Dez. 25 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zukommen gelassen 5.3. Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zuständigkeit keine Anmerkungen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6. 6.1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Die beabsichtigte Maßnahme befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Flugplatzes Geilenkirchen. Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Vorhaben im Zu- ständigkeitsbereich des Flugplatzes Geilenkirchen befindet. 6.2. Es erfolgt der Hinweis, dass sich das Plangebiet im Be- reich einer militärischen Flugzone befindet. Hier ist mit Lärm- /und Abgasimmissionen zu rechnen. Ferner erfolgt der Hinweis, dass spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr nicht anerkannt werden können. Kenntnisnahme Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden nicht geltend gemacht. 6.3. Es kann im Genehmigungsverfahren, aufgrund der Lage innerhalb des Interessengebietes, zu Bauhöhenbe- schränkungen, Verschiebungen oder Ablehnungen kom- men. Genauer kann sich das Bundesamt erst bei ge- nauer Mitteilung von Koordinaten, Bauarten und Bauhö- hen äußern. Kenntnisnahme Grundsätzlich wurden seitens der Bez.-Reg. Köln, Dez. 25 keine Bedenken geäußert. Entsprechende Abstimmungen erfolgen so- bald Koordinaten, Bauarten und Bauhöhen bekannt sind. Dies ist nach erfolgter Überarbeitung des Realisierungsentwurfes zu er- warten. 7. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Das Plangebiet liegt in der Nähe des Flughafens Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen können je nach Art und Höhe der Bebauung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luft- verkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. Das Bauvorhaben sollte zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen und der genauen Eckkoordinaten der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt werden. Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län- der gemäß § 31 LuftVG unberührt. Die DFS hat das Bun- desaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von der Stel- lungnahme informiert. Kenntnisnahme Grundsätzlich wurden seitens der DFS GmbH keine Bedenken geäußert. Entsprechende Abstimmungen erfolgen sobald Koordi- naten, Bauarten und Bauhöhen bekannt sind. Dies ist nach er- folgter Überarbeitung des Realisierungsentwurfes zu erwarten. 8. Eisenbahn-Bundesamt Keine Bedenken, keine Anregungen Kenntnisnahme Nicht erforderlich 9. 9.1. Evonik Operations GmbH Keine vom Unternehmen betreuten Fernleitungen betrof- fen Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 9.2. In Bezug auf mögliche Ausgleichsflächen oder Kompensationsmaßnahmen bittet das Unternehmen um erneute Beteiligung. Es ist vorgesehen, das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzu- zuführen. In diesem Verfahren gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB, welcher in dem Verfahren zur An- wendung kommt, Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Be- bauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zu- lässig. Externe Ausgleichmaßnahmen werden daher nicht erfor- derlich. 10. GASCADE Gastransport GmbH Nicht betroffen, gilt auch für die Anlagenbetreiber SEFE Energy GmbH (Rechtsnachfolgerin der WINGAS GmbH) sowie NEL Gastransport GmbH Kenntnisnahme Nicht erforderlich 11. Gemeinde Odenthal Keine Bedenken Kenntnisnahme Nicht erforderlich 12. 12.1. Geologischer Dienst NRW Erdbebengefährdung Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hin- gewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut- schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Die Erd- bebengefährdung wird in DIN 4149:2005 durch die Zu- ordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Unter- grundklassen eingestuft, die anhand der Karte der Erdbe- benzonen und geologischen Untergrundklassen der Bun- desrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nord- rhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) be- stimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen- dung dieser Kartengrundlage explizit hingewiesen. - Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Stadt Köln, Gemarkung Deutz und ist nach DIN 4149:2005 Kenntnisnahme Ein entsprechender Hinweis wird auf die Planurkunde übernom- men. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Erdbebenzone 1 sowie der geologischen Unter- grundklasse T zuzuordnen. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische As- pekte“. 12.2. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelset- zer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt und stellt den Stand der Technik dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bauaufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Bemessung nach Stand der Technik erfolgen soll, so ist DIN EN 1998 heranzuziehen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die dann anzuwendende Untergrundklasse von der Unter- grundklasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bau- werke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklassen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der jeweils entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichti- gung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Re- gelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstu- fung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für Bauwerke, bei deren Versagen durch Erdbebenwirkungen sekundäre Gefähr- dungen auftreten können, höhere Gefährdungsniveaus anhand einschlägiger Regelwerke zu berücksichtigen sind. Ggf. sind in diesem Fall standortbezogene seismo- logische Gutachten einzuholen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 13. GVG Rhein-Erft GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 14. Industrie- und Handelskammer zu Köln Keine Bedenken; Begrüßung der Planung Kenntnisnahme Nicht erforderlich 15. KölnBusiness Keine Bedenken; Begrüßung der Stärkung des Wirt- schaftsstandorte Köln Kenntnisnahme Nicht erforderlich 16. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg Das Plangebiet befindet sich an einer Straße in der Bau- last der Stadt Köln. Der Landesbetrieb empfiehlt eine Verkehrsuntersuchung zu beauftragen, in der untersucht wird, ob die Planung eine Auswirkung auf das klassifi- zierte Netz des Landesbetriebes hat. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Verkehrs- untersuchung. 17. 17.1. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Von der Planung sind die Belange der Denkmalpflege be- troffen, da die Planung den Wirkungsraum des Baudenk- mals Kölner Dom sowie die Pufferzone dieser UNESCO- Weltkulturerbestätte beeinträchtigen könnte. Der LVR weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die hohe Relevanz historisch und/oder städtebaulich herleit- barer Sichtbeziehungen zum Dom hin, die durch die Pla- nung beeinträchtigt werden könnten. Nach dem Kenntnis- stand des LVR wird im Rahmen des Welterbemanage- mentplans des Kölner Doms an einer Analyse solcher Sichtbeziehungen zur Aktualisierung des sog. Sternen- plans und an der Überprüfung der aktuell geltenden Puf- ferzone gearbeitet. Es ist also in jedem Fall zu prüfen – wie auch in den Erläuterungen zur Planung unter Pkt. 3.6 (S. 8) ausgeführt – inwiefern der Blick auf den Kölner Dom von denkmalfachlich relevanten Blickpunkten (bei- spielsweise von Schloss Bensberg aus) durch den ge- planten Hochpunkt gestört werden könnte. Die in der dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) im November des letzten Jahres zugegange- ja Bereits im Qualifizierungsverfahren erfolgten durch Peter Eisen- lauer, Architektur & Stadtplanung, München entsprechende Vor- untersuchungen, sodass die Höhe im Qualifizierungsverfahren verringert wurde. Zu Ende Januar 2025 wurde seitens der Stadt Köln die abschlie- ßende Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung bei Reicher Haase As- soziierte, Aachen (RHA) in Auftrag gegeben. Erste Zwischener- gebnisse wurden in einem Termin Ende April 2025 den verschie- denen Beteiligten vorgestellt und wie folgt durch RHA zusam- mengefasst: Zur Untersuchung von potenziellen Auswirkungen der Entwick- lung des Flossbach von Storch Campus auf den UNESCO- Welterbestatus des Kölner Doms wurde eine Kulturerbeverträg- lichkeitsprüfung (KVP) durchgeführt. Diese stützte sich metho- disch auf den 2022 von UNESCO et al. publizierten Leitfaden („Guidance and Toolkit for Impact Assessments in a World Heri- tage Context“) zur Erstellung von KVP. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nen „Ersteinschätzung Oktober 2023“ enthaltenen Visua- lisierungen weisen bereits deutlich auf eine solche Stö- rung bzw. Beeinträchtigung durch Bedrängen und/oder Verstellen speziell aus Blickrichtung Osten hin. Daher sollte bei der o.g. Planung unbedingt frühzeitig zweifels- frei geklärt werden, ob und wenn ja welche Auswirkungen diese auf das Welterbe Kölner Dom hat und ob der ge- plante Baukörper – möglicherweise sogar deutlich – in Höhe und/oder Umfang reduziert werden muss, um welt- erbeverträglich auszufallen. Gemäß dem Leitfaden standen die sogenannten Attribute, die den Außergewöhnlichen Universellen Wert („Outstanding Univer- sal Value – OUV“) materiell zum Ausdruck bringen, im Fokus der Untersuchung. Potenzielle (negative wie positive) Auswirkungen des geplanten Vorhabens wurden mit Blick auf diese Attribute analysiert. Zusammenfassend konnten überwiegend neutrale bis geringfügig negative Auswirkungen auf die Attribute 1.2 (Turmfassade mit den zwei Türmen), 13.1 (Dominanz des Doms im Kölner Stadt- bild) und 13.2 (Kölner Stadtsilhouette mit dem Dom in seinem ur- banen Kon-text) festgestellt werden. Von einem der Blickpunkte (B55a – östl. Brückenabschnitt, Blickpunkt Nr. 4) liegen darüber hinaus auch geringfügig negative Auswirkungen auf die Attribute 1.1 (fünfschiffige Basilika mit vorspringendem Querschiff) und 1.3 (einheitliche und kompromisslose Ausführung) vor. Diese Ein- schätzung liegt im Wesentlichen darin begründet, dass der ge- plante Neubau voraussichtlich eine Ablenkung von den an die- sem Betrachterstandort prägnant wahrnehmbaren Attributen ver- ursachen würde. In ähnlicher Weise sind von diesem Blickpunkt weitere, voraussichtlich geringfügig bis moderat negative Auswir- kungen auf die Attribute 1.2 (Turmfassade mit den zwei Türmen) sowie 13.1 (Dominanz des Doms im Kölner Stadtbild) festzustel- len: Die Türme treten visuell deutlich hervor und prägen die Hori- zontlinie. Auch entfaltet der Dom von dieser Position aus eine be- sondere, dominante Wirkung. Der geplante Neubau wird den bis- herigen visuellen Hochpunkt des Doms deutlich überragen und als neue Dominante im Stadtraum wahrnehmbar sein. Hierbei ist einzuräumen, dass die vorliegenden Visualisierungen von diesem Blickpunkt noch gewisse Inkonsistenzen in der Darstellung auf- weisen, die das geplante Vorhaben eher negativer erscheinen lassen, als es tatsächlich erscheinen würde und damit die Ein- schätzung als lediglich geringfügig bis moderat nochmals begrün- det. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Zugleich zeichnet sich nach aktuellem Stand ab, dass diese Be- einträchtigungen auch bei einer (hypothetisch angenommenen) reduzierten Höhenentwicklung des Vorhabens (auf z.B. 90 oder 80 Meter) kaum beeinflusst würden. Eine signifikante Änderung der identifizierten (geringfügig–moderat negativen) Auswirkungen lässt sich demgegenüber erst ab einer Höhenreduzierung auf ca. 60 bis 70 Meter annehmen, wobei dann wiederum auch die Ar- chitektur- und Formensprache des bisher schlanken Baukörpers des Vorhabens durch eine solche Anpassung einen deutlichen Qualitätsverlust in Proportion und Ausgestaltung erfahren würde. Abschließend lässt sich festhalten, dass der OUV durch das ge- plante Vorhaben in seiner vorliegenden Form zum aktuellen Stand nicht erheblich gefährdet ist und die voraussichtlichen Aus- wirkungen überwiegend geringfügig (und stellenweise moderat) sind. Die Methodik erfolgt nach der „Guidance and Toolkit for Impact As- sessment in a World Heritage Context“, wonach im Kontext an- wendbare Attribute („Baseline") als Bezugspunkt für die Bewertung von Auswirkungen in bis zu sieben Bewertungsstufen angewandt und abschließend im Rahmen einer Viewshed -Analyse verifiziert werden. Zusammenfassend wurde aus über 30 Blickpunkten zur Beurteilung der Sichtbeziehungen eine Schnittmenge von fünf, im Zusammenhang mit dem Vorhaben als relevant eingestuften Blick- punkten vertiefend überprüft. Diese Schnittmenge bestätigt die Auswahl der zuvor involvierten Gutachter Prof. Dr. Kloos, Aachen und Peter Eisenlauer, München. Zusammenfassend geht RHA von geringen bis moderaten Beeinträchtigungen (im Bereich der B55a) einzelner OUV-Attribute durch das Vorhaben aus. Für den Blickpunkt 1 (Schloss Bensberg) wurden insbesondere aufgrund der hohen Distanz zum Vorhaben „geringfügige" Beein- trächtigungen auf die relevanten OUV -Attribute festgehalten, für den Blickpunkt 4 (Bereich der B55a) wurden, je nach OUV-Attribut Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung „geringfügige“ bzw. „moderate" Beeinträchtigungen fe stgehal- ten. Der OUV des Kölners Doms sei demnach nicht gefährdet. Es zeigte sich, dass selbst eine hypothetisch reduzierte Höhenent- wicklung des Vorhabens (z. B. auf 90 oder 80 Meter) keine signifi- kante Veränderung der Bewertung bewirken würde. Weiter wurde angemerkt, dass es sich um einen dynamischen Blickpunkt eines Autofahrenden handelt und die aktuelle Visualisierung hinsichtlich Standpunkt und Blickrichtung mutmaßlich nicht mit der eines Au- tofahrenden übereinstimme, weshalb sich das Endergebnis ggf. noch relativiert. Vorgenannte gutachterliche Bewertung wurde am 29.04.2025 im Rahmen eines Präsenztreffens erörtert (Protokoll s. Anlage). Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein -Westfalen, vertreten durch die Leit erin der Obersten Denkmalschutzbehörde Denkmalschutz und Denkmal- pflege schließt sich der Bewertung durch RHA vollumfänglich an und kommt zu dem Schluss, dass das Vorhaben keine Gefährdung des OUVs des Kölner Doms darstellt. Diese Auffassung wurde durch den Dombaumeister bestätigt. Zur formalen Dokumentation soll die Kulturerbeverträglichkeits- prüfung (KVP) durch RHA zu Ende Juli 2025 erfolgen. Eine Mel- dung an die UNESCO wäre nur bei relevanten Auswirkungen auf das OUV erforderlich, was hier nicht der Fall ist. ICOMOS wird durch das Ministerium routinemäßig informiert. Die besagte Ersteinschätzung von 10/2023 diente vorrangig der Eingrenzung des Standortes des Hochpunktes auf dem Baufeld (südlich, mittig, nördlich). Die heutige, reduzierte Höhe, differen- zierte Kubatur und Materialität bestanden seinerzeit noch nicht. 17.2. Der LVR bittet daher dringend um weitere Beteiligung im Verfahren und Zusendung der im Erörterungstext er- ja Die Untersuchung der Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbe wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit dem LVR kontinu- ierlich abstimmt. So wurde beispielsweise der LVR am Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung wähnten Massenstudien und der gutachterlichen Unter- suchung zur Weltkulturerbeverträglichkeit. Für evtl. Fra- gen und weitergehende denkmalfachliche Beratung steht der LVR zur Verfügung. 04.12.2023 an einer Abstimmung mit der Icomos, dem Ministe- rium und verschiedenen anderen beteiligt, und am 03.09.2024 durch den Gutachter in Kenntnis des Gutachtenstandes gesetzt sowie die gutachterliche Vor-Prüfung entsprechend übermittelt. Auch an den weiteren Abstimmungen wird der LVR unmittelbar durch das Ministerium beteiligt. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, welche auch die unter der Lfd. Nr. 17 genannte KVP beinhalten wird, be- kommt der LVR dann auch formal noch einmal die Gelegenheit, sich zu der vorstehenden genannten Untersuchung zu äußern. 18. PLEdoc GmbH Von der Maßnahme nicht betroffen. Dies gilt auch für die von der PLEdoc GmbH verwalteten Versorgungsanlagen - OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord- bayern, Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Maßgeblich für die Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe die- nen nur zur groben Übersicht. Eine Ausdehnung oder Er- weiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneu- ten Abstimmung mit dem Unternehmen. Kenntnisnahme Der markierte Bereich im Übersichtsplan entspricht dem Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes. Sollte sich das Plangebiet im weiteren Verfahren noch ändern, dann erfolgte eine erneute Abstimmung. 19. Polizeipräsidium Köln, DirV FüSt/DirV SG 4 Keine Bedenken Kenntnisnahme Nicht erforderlich 20. 20.1. Polizeipräsidium Köln, KK KP/O Das Polizeipräsidium verweisen auf das kostenlose Bera- tungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention - Kenntnisnahme Die Vorhabenträgerin wird über das Beratungsangebot in Kennt- nis gesetzt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sowie zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrich- tungen - und möchten im Rahmen der weiteren Pla- nungs- und Umsetzungsphase aktiv von den entspre- chenden Planungsbüros beteiligt werden. Das Polizeiprä- sidium würde es begrüßen, wenn der Vorhabenträger o- der der Investor frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hingewiesen würde. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nut- zung, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbe- dürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos durchgeführt. 20.2. Es wird angeregt, einen entsprechenden textlichen Hin- weis im Bebauungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt aussehen: Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Wohngebäude (MFH & EFH), Garagenanlagen, Grünan- lagen sowie Gewerbe- und Industrieobjekte sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität, wie z. B. Einbrüchen, Vandalismus und Sabotage, auf Ihre kriminalitätsfördern- den Faktoren und Gegebenheiten durch das KK KP/O des Polizeipräsidiums Köln frühzeitig beurteilt und Ver- antwortliche beraten werden. Die Beratung ist kostenlos und die Umsetzung ist nicht verpflichtend. nein Ein entsprechender Hinweis wird nicht auf die Planurkunde über- nommen. Die Vorhabenträgerin wurde aber über die Stellung- nahme in Kenntnis gesetzt. 21. 21.1. Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Keine Betroffenheit Kenntnisnahme Nicht erforderlich 21.2. Falls ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Land- schaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass diese nicht im Schutzstreifen der Leitungen des Unter- nehmens stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnah- men vorgenommen werden, bittet das Unternehmen um erneute Beteiligung. Kenntnisnahme Es ist vorgesehen, das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzu- zuführen. In diesem Verfahren gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB, welcher in dem Verfahren zur An- wendung kommt, Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Be- bauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zu- lässig. Externe Ausgleichmaßnahmen werden daher nicht erfor- derlich. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 22. Rhein-Sieg-Kreis Keine Anregungen Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23. 23.1. Rheinisch-Bergischer Kreis Die Stellungnahmen aus Sicht der unteren Naturschutz- behörde: Amt 67 (Natur- und Landschaftsschutz): Betroffene Belange, Eingriffsbewertung und Bedenken: Da bislang noch kein über die bloße Abgrenzung des Plangebietes hinausgehender Planentwurf vorliegt, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob das Vorhaben Auswirkung auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rheinisch-Bergischen Kreis hat. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. Es erfolgt eine erneute Beteiligung im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB. 23.2. Amt 39 (Artenschutz): Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.3. Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.4. Die Stellungnahme aus Sicht der Unteren Umweltschutz- behörde: Da in vorliegender TÖB-Angelegenheit die Belange des Amtes für Umweltschutz nicht betroffen sind, ergeht keine Stellungnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.5. Die Stellungnahmen aus Sicht der Kreisstraßen (Bau/Un- terhaltung) und Verkehr - nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde -: Amt 60.1 (Straßenbau): Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.6. Amt 60.3 (Verkehrslenkung): Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 23.7. Die Stellungnahmen aus Sicht des Amtes für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte: Zu der v. g. Maßnahme der Stadt Köln werden seitens des Amtes für Mobilität, Klimaschutz und regionale Pro- jekte des Rheinisch Bergischen Kreises folgende Beden- ken, Anregungen und Hinweise vorgetragen: ÖPNV Keine Stellungnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.8. Mobilität Der Kreistag hat 2019 das gemeinsam mit den kreisan- gehörigen Kommunen partizipativ erarbeitete Integrierte Mobilitätskonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis be- schlossen als Gesamtstrategie für eine nachhaltige Mobi- litätsentwicklung im Kreisgebiet im Sinne eines Hand- lungsleitfadens. Dieses zielt u.a. auf Verkehrsreduzierung sowie Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund. Das vorliegende Bauleitplanverfahren „Unternehmens- zentrale Flossbach von Storch Gruppe in Deutz-Mülhei- mer Straße 30“ wird im Sinne einer nachhaltigen Mobili- tätsentwicklung und dem Vorsatz kurzer Wege durch in- nenstadtnahe Verdichtung unterstützt. An dieser Stelle wird als eines der Schlüsselprojekte im Mobilitätskonzept auf die „RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ in Ko- operation der Städte Bergisch Gladbach, Köln, Lever- kusen, Lohmar, Niederkassel, Rösrath, Troisdorf sowie des Rhein-Sieg-Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises hingewiesen. Mit den „RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ entstehen in den nächsten Jahren vier schnelle Radwegeverbindungen zwischen Köln und dem rechtsrheinischen Umland. Diese hochwertigen und möglichst direkten und schnellen Radwege sollen Köln mit den Städten Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rös- rath, Lohmar, Troisdorf und Niederkassel verbinden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 hat ergeben, Kenntnisnahme Die RadPendlerRouten werden zur Kenntnis genommen. Die ge- planten Routen, zwischen deren das Plangebiet liegt, verlaufen entlang des Auenweges im Westen und der Straße des 17. Juni. Aufgrund der Messe im Westen bzw. der Bahntrassen im Osten ist eine direkte Verbindung nicht möglich. Über Verbindungen weiter südlich des Plangebietes führen diese beiden Routen zu- sammen. Die Umgestaltung der Deutz-Mülheimer Straße im Zuge der Errichtung der Stadtbahn sieht hier durchgängige Rad- wege vor, sodass die RadPendlerRouten über diese Radwege im Süden erreicht werden können. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dass alle Routen ein hohes Potenzial dafür bieten, Men- schen zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu bewe- gen. Der in der Stellungnahme aufgeführte Kartenausschnitt zeigt den aktuell geplanten Routenverlauf der RadPend- lerRouten (inkl. Alternativtrassen und vorgesehener Füh- rungsform). Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich die Routenverläufe und Führungsformen im Zuge der Entwurfsplanung noch geringfügig ändern können. Das vorliegende Planvorhaben liegt zwischen zwei ge- planten Achsen der RadPendlerRouten. Es wird daher angeregt, bei den weiteren Detailplanungen zum Fuß- und Radverkehr auf dem Plangebiet die Möglichkeit einer Verbindung zu den Achsen der RadPendlerRouten zu prüfen. Hieraus können sich für den hier geplanten Sitz der Unternehmenszentrale Flossbach von Storch Gruppe weitere Standortvorteile ergeben, die eine nachhaltige Mobilität der Mitarbeitenden ermöglicht. 23.9. Klimaschutz Keine Stellungnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.10. Klimaanpassung Keine Stellungnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.11. Breitband Keine Stellungnahme. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.12. Die Stellungnahme aus Sicht des Gesundheitsamtes: Nach Prüfung der Unterlagen zum „B-Plan Deutz Deutz- Mülheimer Straße 30 in Köln Deutz“ bestehen aus Sicht der unteren Gesundheitsbehörde keine Bedenken oder Einwände gegen das beabsichtigte Vorhaben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.13. Die Stellungnahme aus Sicht des Bauamtes: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.14. Die Stellungnahme aus Sicht des Brandschutzes: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 23.15. Die Stellungnahme aus Sicht der Unteren Jagdbehörde: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.16. Die Stellungnahme aus Sicht der Unteren Fischereibe- hörde: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 23.17. Die Stellungnahme aus Sicht des Jugendamtes: Keine Stellungnahme abgegeben. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 24. Stadt Bergisch Gladbach Keine Bedenken Kenntnisnahme Nicht erforderlich 25. 25.1. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Generell ist der Entwässerung des Bebauungsplangebie- tes ein hoher Stellenwert einzuräumen und eine Entwäs- serungsplanung mit den StEB Köln abzustimmen. ja Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens mit der StEB Köln abgestimmt. 25.2. Schmutzwasser Die Entwässerung sollte aus hydraulischer Sicht ganz- heitlich für das gesamte (Neu-)Erschließungsgebiet ge- plant werden. ja Das zukünftige Entwässerungskonzept beinhaltet das komplette Plangebiet des Bebauungsplanes. 25.3. Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal ist in der Deutz-Mülheimer Straße möglich. Der Kanal ist hydraulisch belastet, wodurch ggf. eine Drosselabfluss- spende als zulässige Einleitungsmenge in den Kanal ausgesprochen werden muss. Eine exaktere Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da noch keine konkreten Zahlen bezüglich der Wohneinheiten und tat- sächlichen Nutzung vorliegen. Eine erneute Prüfung ist anhand der weiter voran geschrittenen Planung erforder- lich. Kenntnisnahme Nach Vorlage der Entwässerungsplanung wird dieser mit den StEB Köln abgestimmt. 25.4. Vor geplanten Änderungen (Rückbau, Umbau, Herstel- lung neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlos- senen Flächen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsge- spräch zu vereinbaren, damit über die Erfordernis eines neuen Kanalanschlussscheins („KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen entschieden werden kann. ja Es erfolgen sowohl im Bebauungsplan- wie auch im Baugeneh- migungsverfahren Abstimmungen den mit StEB Köln. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 25.5. Niederschlagswasser Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht be- einträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlags- wassers ist im Bebauungsplan festzusetzen und mit der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirt- schaftsbehörde (IWA) abzustimmen. Sollte eine Versi- ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen o- der aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser ge- prüft werden. Der Einleitung des Niederschlagswassers in den öffentlichen Kanal kann nur in begründeten Aus- nahmefällen zugestimmt werden. Prüfung im weite- ren Verfahren Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe- rungskonzept erstellt. Hier erfolgt eine Klärung mit dem Umgang des Niederschlagswassers. 25.6. Überflutungsvorsorge Starkregen Das Planungsgebiet befindet sich in einen starkregenge- fährdeten Bereich (Gefährdungsgrad sehr hoch). Es ist also bei Starkregenereignissen mit auftretendem Oberflä- chenwasser zu rechnen. Die Planung muss entspre- chende Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungskonzept mitberücksichtigen und zentrale Aspekte im weiteren Ver- fahrensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser ausschlaggebend. Da Kanal- netze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wasser- mengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Kon- zepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder- schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei- chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: - Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Wasserzufluss zulassen - Wahl der Straßenführung ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Entwässerungs- konzept erstellt. Dieses berücksichtigt, dass das Plangebiet in ei- nem starkregengefährdeten Bereich liegt. Hier sind entspre- chende Maßnahmen zu entwickeln. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregener- eignissen über Grünflächen - Rückhaltung von Niederschlagswasser - Notüberläufe - Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten - Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge- bäude 25.7. Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Über- flutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrundstück zurückgehal- ten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäu- den oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vorzu- halten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovor- sorge in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Entwäs- serungs-, Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. ja Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Über- flutungsnachweis erstellt. 25.8. Hochwasser Im Plangebiet ist mit keiner Beeinflussung durch Hoch- wasser zu rechnen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 25.9. Grundhochwasser Im Plangebiet ist aufgrund der Rheinnähe mit Grund- hochwasser zu rechnen. Dies muss u.a. auch bei der Konzeption von Versickerungsanlagen berücksichtigt werden. Die entsprechenden Grundwasserstände sind im weiteren Planungsverlauf abzufragen und einzubeziehen. ja Die Lage in der Rheinnähe mit Grundhochwasser wird beim Ent- wässerungskonzept berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 25.10. Wasserhaushaltsbilanz Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu- führen. Hierbei ist durch die Auswahl geeigneter Maß- nahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versicke- rung und Verdunstung von Niederschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupassen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbi- lanzierung in den Regelungen des Bebauungsplans fest- zuschreiben und die Gebäude wassersensibel zu gestal- ten. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Wasser- haushaltsbilanz erstellt. 25.11. Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Wasserschutz- gebiet. Ebenso ist keine Altlastenverdachtsfläche oder ein Altlastenstandort verzeichnet. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 25.12. Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren - Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regen- wasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge - Fachgutachten zur Versickerungseignung des Unter- grundes ja Die erforderlichen Gutachten werden im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens erstellt. 25.13. Publikationen, weiterführende Hinweise Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multi- funktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Des Weiteren geben die StEB Köln die Möglichkeit, sie als Fachbehörde zu konsultieren, sofern die Nutzung von Kenntnisnahme Die weiterführenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit den StEB Köln zum Entwässerungskonzept erfolgt im weiteren Bebauungsplanverfahren. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Abwasserwärme oder eine Grauwassernutzung ange- strebt wird. Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazu- gehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE, Herrn Ploch) abzustimmen. 26. 26.1. Stadtwerke Köln RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Gegen das B-Planverfahren „Deutz-Mülheimer Str. 30“ und die damit einhergehende Bebauung mit einem noch näher zu definierenden Hochpunkt bestehen keine grund- sätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 26.2. Allerdings erfolgt der Hinweis, dass das aktuelle vorhan- dene Gebäude noch über in Betrieb befindliche An- schlussleitungen verfügt, die vor Baubeginn abgetrennt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist insbeson- dere herauszustellen, dass eine in das Gebäude inte- grierte Transformatorenstation vorhanden ist, die weitere Teile von Köln-Deutz mit Elektrizität versorgt. Dement- sprechend kann sie nicht ersatzlos entfallen. Es muss ein Ersatzstandort, sowohl für die Bauphase als auch für den dauerhaften Betrieb, abgestimmt werden, an den die Sta- tion noch vor Baubeginn versetzt werden kann. Somit bit- ten die Stadtwerke darum, entsprechende Gespräche frühzeitig einzuleiten. Hierzu soll sich an folgendes Mail- postfach gewendet werden: netzanschluss@rheinener- gie.com ja Die in Betrieb befindlichen Anschlussleitungen sowie die Trans- formatorenstationen sind der Vorhabenträgerin bekannt. Im Vor- feld des Rückbaus erfolgen entsprechende Abstimmungen mit den Stadtwerken. Im Rahmen des Rückbaus des Messehoch- haus II soll die hier vorhandene Trafostation an einen Außen- standort verlegt werden. Im Zuge der Fertigstellung des Neubaus an derselben Stelle soll, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, besagte Station wieder nach innen verlegt werden. 26.3. Über dieses können auch Gespräche über die künftige Versorgung des Areals initiiert und die Leistungsbedarfe in den einzelnen Sparten bekannt gegeben werden, so- fern dies noch nicht geschehen bzw. angelaufen ist. La- gegenaue Informationen zu den Bestandsleitungen und technischen Anlagen (auch in digitaler Form) können über folgende Kontaktadresse angefordert werden: lei- tungsauskunft@rheinenergie.com. In diesem Zusammen- Kenntnisnahme Entsprechende Informationen werden im Rahmen der Baugeneh- migungsplanung eingeholt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deutz-Mülheimer Straße 30 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung hang weisen die Stadtwerde darauf hin, dass die Einho- lung solcher Informationen aus Sicherheitsgründen vor Baubeginn obligatorisch ist. 26.4. Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Seitens der KVB bestehen zu dem oben gennannten Ver- fahren keine Bedenken. Die KVB weist jedoch darauf hin, dass die in unmittelbarer Nähe zum Planungsraum ver- kehrende Stadtbahnlinie Erschütterungen und Lärmemis- sionen verursacht. Daher sind bei der künftigen Bebau- ung Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen zu treffen. Betriebliche Einschränkungen durch eventuelle spätere Forderungen der Bewohner oder Betreiber kön- nen seitens der KVB AG nicht toleriert werden. Kenntnisnahme Im Rahmen der Tragwerksplanung wird die geplante Stadtbahnli- nie berücksichtigt. 27. Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Nicht betroffen Kenntnisnahme Nicht erforderlich Stand 09.05.2025
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1768 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 2 Bugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bereits stattgefunden hat am 23.09.2024 die freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, schriftliche Stellungnahmen konnten noch bis zum 09.10.2024 eingereicht werden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 9 - Grundlage KVP
1420 Zeichen
Anlage 9 – Grundlage der Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) Die Grundlage des Zwischenstandes der KVP (04/2025) bildet das Wettbewerbser- gebnis aus 10/2024. Dieses wurde noch einmal überarbeitet (05/2025). Dabei ist das Passsteingebäude weggefallen und das Gebäude auf dem südlichen Bauteil wurde um insgesamt zwei Stockwerke auf nunmehr sechs erweitert. Diese Überarbeitung ist insbesondere aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da die Deutz-Mülheimer Straße so besser gefasst wird. Die Höhenentwicklung des Hochpunktes auf dem nördlichen Baufeld bleibt mit 103m unverändert. Anlage 4 dieser Vorlage stellt bereits den aktu- ellen Planungsstand (05/2025) dar und bedurfte keiner Aktualisierung. Durch den Rückbau des neun- bis zehngeschossigen Messehochhauses 2 wird ein Entriegelungseffekt erzielt, welcher durch den sechsgeschossigen Neubau (23m) et- was weniger positiv ausfällt als in der ursprünglich vorgesehenen Variante (10/2024). Der finalen KVP wird die aktuelle Planung aus 05/2025 zu Grunde gelegt, die Fertig- stellung ist für 07/2025 vorgesehen. Lageplan 10/2024; BT Süd IV; © Baumschlager Eberle Architekten, Berlin Lageplan 05/2025; BT Süd VI; © Baumschlager Eberle Architekten, Berlin Ansicht 10/2024; BT Süd IV; © Baumschlager Eberle Architekten, Berlin; Visualisierung HH-Vision Ansicht 05/2025; BT Süd VI; © Baumschlager Eberle Architekten, Berlin; Visualisierung HH-Vision
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Deutz-Mülheimer Straße 30
- Mülheimer Straße 30
- Danzierstraße
- Brückenstraße 5
- Pfälzischer Ring
- Straße des 17. Juni
- Messeallee Nord
- Wiener Platz
- Straße 10
- Straße 3
- Zoobrücke
- Markt
- Straße B 55a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3621/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 14.11.2024 13:42