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AN/1253/2025

Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde

Antrag nach § 5 BV2 (CDU) 03.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.09.2025

Antrag nach § 5 (CDU BV2)

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7.1.1 2025-07-14_Anfrage CDU_Antwort KölnBäder

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Antrag nach § 5 (CDU BV2)

5330 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1253/2025 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 
Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Bade- und 
Schwimmgelegenheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen – Situation des Freizeit-, Schul- und 
Vereinsschwimmens„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 04.09.2025 steht unter TOP 6.3.1 die 5. Änderung 
der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein (2545/2025). 
Auch in der jüngst geänderten Gemeineordnung NRW steht unter § 37 (5): 
 
Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berüh-
ren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- 
und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegen-
heit zur Stellungnahme zu geben.  
 
Ergänzend ist hinzuzufügen, dass eine Mitteilung (wie auch bereits in dieser Wahlperioode ge-
schehen) nicht die Intention des § 37 (5) erfüllt, da sie lediglich ein Kommunikationsakt in eine 
Richtung darstellt und von „ist zu hören“ hier absolut nicht die Rede sein kann. 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
Die Änderung der Stadtordnung ist definit eine wichtige Angelegenheit, die die Stadtbezirke be-
rührt. Ganz besonders betroffen ist der Stadtbezirk Rodenkirchen, denn es geht hier um das Ba-
deverbot im Rhein, dass das bisher vielfach praktizierte Baden im Rhein entlang des 
Rodenkirchener Rheinufer unter Strafe stellt, Es ist umso unverständlicher, dass die in der Ge-
meindeordnung verbrieften Rechte der  Bezirksvertretung einmal mehr von der Verwaltung 
missachtet werden, wenn eine am 28.08.2025 gezeichnete Vorlage zur Änderung der Hauptsat-
zung der BV als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt wird, dies aber bei einer bereits zwei Tage 
zuvor am 26.08.2025 gezeichneten Vorlage unterlassen wird. 
 
Ferner wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, in der zu bauenden Grundschule in 
Rondorf Nord-West ein Lehrschwimmbecken vorzusehen, von der Verwaltung abgelehnt mit der 
Begründung, es gäbe keinen Bedarf.(0460/2024) 
 
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion teilt die Verwaltung uns mit, dass ca. 270 Kin-
der derzeit Schwimmunterricht erhalten (Rodenkirchenbad 120, Zolllstockbad 150), aber  2000 
Kinder auf der Warteliste für Schwimmkurse der Kölner Schwimmvereine stehen. Daraus den 
Schluss abzuleiten, es gäbe keinen Bedarf, erschließt sich uns nicht. 
 
Mit Erstaunen haben wir jüngst zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Rodenkirchenbad we-
gen technischer Probleme geschlossen war. 
 
Dieser Gesamtkomplex zum Thema Schwimmen / Baden enthält viele Fragen, aber wenige Ant-
worten. Daher beantragt die CDU-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
am 8. September 2025 die Durchführung einer aktuellen Stunde mit dem Thema: 
 
„Bade- und Schwimmgelegenheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen – Situation des Freizeit-, 
Schul- und Vereinsschwimmens“ 
 
Wir erwarten von der Verwaltung Antworten insbesondere auf folgende Fragen: 
 
1. Warum wurde die BV Rodenkirchen in die Änderung der Stadtordnung – Thema: Bade-
verbot im Rhein – nicht gemäß der GO NRW einbezogen, und sei es im Wege einer DE? 
2. In Rondorf gibt es kein Schwimmbad. Rondorfer Kinder sind auf das Zollstockbad und 
auf das Rodenkirchenbad angewiesen, die offenkundig ausgelastet sind, Warum gibt es 
in Rondorf keinen Bedarf für ein Lehrschwimmbecken, wenn es jetzt schon lange Warte-
listen gibt und unter den 1300 neuen Familien, die in den nächsten Jahren in Rondorf 
Nord-West wohnen werden, mit Sicherheit auch viele Kinder sein werden, die irgendwo 
Schwimmen  lernen müssen? 
3. Welcher Art waren die technischen Schwierigkeiten im Rodenkirchenbad , sind sie dau-
erhaft behoben oder ist damit zu rechnen, dass in Zukunft weitere technisch bedingte 
Schließungen zu erwarten sind?

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
4. Sind die personellen Engpässe, die ebenfalls als Gründe für Schließung bzw. Reduzie-
rung der Öffnungszeiten genannt wurden, mittlerweile dauerhaft behoben? Wie sieht die 
personelle Situation im Zollstockbad aus? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski    gez. Heinzlmeier

7.1.1 2025-07-14_Anfrage CDU_Antwort KölnBäder

4764 Zeichen

= KOLNBADER

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

DE

KölnBäder GmbH + Kämmergasse 1 + 50676 Köln

Stadt Köln
Bürgeramt Rodenkirchen
Geschäftsführung der BV Rodenkirchen

per Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de

Köln, 14. Juli 2025

Anfrage der CDU Fraktion BV Rodenkirchen

zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 30.06.2025

Hier: Versorgungslage des Schwimmunterrichts für Kinder im Stadtbezirk 2
(AN/0963/2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir gern wie folgt Stellung beziehen:

Frage 1: Welche Auslastung in Stunden und Prozent hat das Schwimmbad
Rodenkirchen in den nicht für die Öffentlichkeit zugängigen Zeiten (theoretisch 92
Stunden pro Woche) und wer beansprucht diese Zeiten (Vereine, Schwimmkurse
durch private Träger oder Vereine etc.)?

Zur Vergleichbarkeit ist die allgemein bekannte Berechnung für die Verteilung von
Wasserflächen in Bädern in Bahnenstunden dargestellt, also die Nutzung einer
Schwimmbahn oder Wasserfläche analoger Größe in anderen Becken:

Schulschwimmen 180 Bh/Wo.

Vereinsschwimmen/ Kurse 189 Bh./ Wo.

Öffentlichkeit 124 Bh./ Wo.

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln
Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

zZ KÖLNBÄDER
a

Frage 2: Sofern es noch freie Kapazitäten in Bezug auf die Wasserfläche gibt: Wie wird
die Verwaltung dafür sorgen, dass die Auslastung des Rodenkirchener Hallenbads
(auf der Internetseite von KölnBäder als „Kleinod“ bezeichnet) verbessert wird?

Grundsätzlich verfügt der Stadtbezirk Rodenkirchen mit dem Rodenkirchenbad und
Zollstockbad über zwei Schwimmbäder, die sich insbesondere bei der Nutzung durch die
Öffentlichkeit unterschiedlicher Beliebtheit erfreuen. Besucherzahlen gem. Geschäftsbericht
der KölnBäder GmbH 2024:

2.4 Besucher 2024
Öffentliche Öffentliche
Bad Nutzer Nutzer Schulen Vereine Sauna Gesamt
Schwimmbad Eis
Zollstockbad 128.877 - 60.801 51.072 - 240.750
Rodenkirchenbad 15.125 - 58.368 47.880 - 121.373

Grundsätzlich ist die Auslastung der Wasserflächen durch Vereine und Schulen erheblich
höher als durch die öffentliche. Nutzung, auch in Bezug auf die Wasserflächen in Frage 1.
Zur Verbesserung der Auslastung im Rodenkirchenbad wurde z. B. schon im Jahr 2024 den
elf Schwimmsportvereinen und Nutzergruppen im Stadtbezirk Rodenkirchen angeboten,
zusätzliche Wasserflächen - auch zur Durchführung von Schwimmkursen - zu nutzen. Leider
hat sich weder damals noch aktuell ein Verein mit einem Bedarf zurückgemeldet. Erst
kürzlich wurde mit dem größten Vereinsnutzer im Rodenkirchenbad die Nutzung weiterer
Wasserflächen neuerlich erörtert, jedoch mit dem Hinweis auf fehlende Kursleiter weiterhin
abgelehnt. Sollten Schulen einen weiteren Bedarf haben, könnte durch die erhöhte
Nutzerfrequenz die Auslastung des Bades ebenfalls positiv beeinflusst werden.

Frage 3: Welche Anstrengungen hat die Verwaltung in der Vergangenheit
unternommen, um die Öffnungszeiten des Hallenbads auszuweiten?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 4: Was ist von Seiten der Politik und was von Seiten der Verwaltung notwendig,
um eine effizientere Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades zu gewährleisten?

Im Hinblick auf fehlendes Personal zur Durchführung von Schwimmkursen, dass für
gemeinnützige Vereine unter Umständen auch eine Finanzierungsfrage ist, könnte eine
finanzielle Unterstützung hilfreich sein.

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln
Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

zZ KÖLNBÄDER

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

Frage 5: Wäre es denkbar das Schwimmbad in private Trägerschaft zu überführen und
wie würde die Verwaltung dabei vorgehen?

Eine Beantwortung durch die KölnBäder ist nicht möglich. Allerdings möchten wir in diesem
Zusammenhang darauf hinweisen, dass die KölnBäder GmbH gemeinwohlbilanziert ist.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

KölnBäder GmbH ch [;

pa. Marc Riemann

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln
Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1253/2025
Typ
Antrag nach § 5 BV2 (CDU)
Datum
03.09.2025
Erstellt
02.09.2025 18:15