AN/1253/2025
Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 5 (CDU BV2)
5330 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1253/2025 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Bade- und Schwimmgelegenheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen – Situation des Freizeit-, Schul- und Vereinsschwimmens„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 04.09.2025 steht unter TOP 6.3.1 die 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein (2545/2025). Auch in der jüngst geänderten Gemeineordnung NRW steht unter § 37 (5): Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berüh- ren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegen- heit zur Stellungnahme zu geben. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass eine Mitteilung (wie auch bereits in dieser Wahlperioode ge- schehen) nicht die Intention des § 37 (5) erfüllt, da sie lediglich ein Kommunikationsakt in eine Richtung darstellt und von „ist zu hören“ hier absolut nicht die Rede sein kann. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Die Änderung der Stadtordnung ist definit eine wichtige Angelegenheit, die die Stadtbezirke be- rührt. Ganz besonders betroffen ist der Stadtbezirk Rodenkirchen, denn es geht hier um das Ba- deverbot im Rhein, dass das bisher vielfach praktizierte Baden im Rhein entlang des Rodenkirchener Rheinufer unter Strafe stellt, Es ist umso unverständlicher, dass die in der Ge- meindeordnung verbrieften Rechte der Bezirksvertretung einmal mehr von der Verwaltung missachtet werden, wenn eine am 28.08.2025 gezeichnete Vorlage zur Änderung der Hauptsat- zung der BV als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt wird, dies aber bei einer bereits zwei Tage zuvor am 26.08.2025 gezeichneten Vorlage unterlassen wird. Ferner wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, in der zu bauenden Grundschule in Rondorf Nord-West ein Lehrschwimmbecken vorzusehen, von der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, es gäbe keinen Bedarf.(0460/2024) In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion teilt die Verwaltung uns mit, dass ca. 270 Kin- der derzeit Schwimmunterricht erhalten (Rodenkirchenbad 120, Zolllstockbad 150), aber 2000 Kinder auf der Warteliste für Schwimmkurse der Kölner Schwimmvereine stehen. Daraus den Schluss abzuleiten, es gäbe keinen Bedarf, erschließt sich uns nicht. Mit Erstaunen haben wir jüngst zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Rodenkirchenbad we- gen technischer Probleme geschlossen war. Dieser Gesamtkomplex zum Thema Schwimmen / Baden enthält viele Fragen, aber wenige Ant- worten. Daher beantragt die CDU-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 8. September 2025 die Durchführung einer aktuellen Stunde mit dem Thema: „Bade- und Schwimmgelegenheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen – Situation des Freizeit-, Schul- und Vereinsschwimmens“ Wir erwarten von der Verwaltung Antworten insbesondere auf folgende Fragen: 1. Warum wurde die BV Rodenkirchen in die Änderung der Stadtordnung – Thema: Bade- verbot im Rhein – nicht gemäß der GO NRW einbezogen, und sei es im Wege einer DE? 2. In Rondorf gibt es kein Schwimmbad. Rondorfer Kinder sind auf das Zollstockbad und auf das Rodenkirchenbad angewiesen, die offenkundig ausgelastet sind, Warum gibt es in Rondorf keinen Bedarf für ein Lehrschwimmbecken, wenn es jetzt schon lange Warte- listen gibt und unter den 1300 neuen Familien, die in den nächsten Jahren in Rondorf Nord-West wohnen werden, mit Sicherheit auch viele Kinder sein werden, die irgendwo Schwimmen lernen müssen? 3. Welcher Art waren die technischen Schwierigkeiten im Rodenkirchenbad , sind sie dau- erhaft behoben oder ist damit zu rechnen, dass in Zukunft weitere technisch bedingte Schließungen zu erwarten sind? CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 4. Sind die personellen Engpässe, die ebenfalls als Gründe für Schließung bzw. Reduzie- rung der Öffnungszeiten genannt wurden, mittlerweile dauerhaft behoben? Wie sieht die personelle Situation im Zollstockbad aus? Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
7.1.1 2025-07-14_Anfrage CDU_Antwort KölnBäder
4764 Zeichen
= KOLNBADER Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns DE KölnBäder GmbH + Kämmergasse 1 + 50676 Köln Stadt Köln Bürgeramt Rodenkirchen Geschäftsführung der BV Rodenkirchen per Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Köln, 14. Juli 2025 Anfrage der CDU Fraktion BV Rodenkirchen zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 30.06.2025 Hier: Versorgungslage des Schwimmunterrichts für Kinder im Stadtbezirk 2 (AN/0963/2025) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir gern wie folgt Stellung beziehen: Frage 1: Welche Auslastung in Stunden und Prozent hat das Schwimmbad Rodenkirchen in den nicht für die Öffentlichkeit zugängigen Zeiten (theoretisch 92 Stunden pro Woche) und wer beansprucht diese Zeiten (Vereine, Schwimmkurse durch private Träger oder Vereine etc.)? Zur Vergleichbarkeit ist die allgemein bekannte Berechnung für die Verteilung von Wasserflächen in Bädern in Bahnenstunden dargestellt, also die Nutzung einer Schwimmbahn oder Wasserfläche analoger Größe in anderen Becken: Schulschwimmen 180 Bh/Wo. Vereinsschwimmen/ Kurse 189 Bh./ Wo. Öffentlichkeit 124 Bh./ Wo. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns zZ KÖLNBÄDER a Frage 2: Sofern es noch freie Kapazitäten in Bezug auf die Wasserfläche gibt: Wie wird die Verwaltung dafür sorgen, dass die Auslastung des Rodenkirchener Hallenbads (auf der Internetseite von KölnBäder als „Kleinod“ bezeichnet) verbessert wird? Grundsätzlich verfügt der Stadtbezirk Rodenkirchen mit dem Rodenkirchenbad und Zollstockbad über zwei Schwimmbäder, die sich insbesondere bei der Nutzung durch die Öffentlichkeit unterschiedlicher Beliebtheit erfreuen. Besucherzahlen gem. Geschäftsbericht der KölnBäder GmbH 2024: 2.4 Besucher 2024 Öffentliche Öffentliche Bad Nutzer Nutzer Schulen Vereine Sauna Gesamt Schwimmbad Eis Zollstockbad 128.877 - 60.801 51.072 - 240.750 Rodenkirchenbad 15.125 - 58.368 47.880 - 121.373 Grundsätzlich ist die Auslastung der Wasserflächen durch Vereine und Schulen erheblich höher als durch die öffentliche. Nutzung, auch in Bezug auf die Wasserflächen in Frage 1. Zur Verbesserung der Auslastung im Rodenkirchenbad wurde z. B. schon im Jahr 2024 den elf Schwimmsportvereinen und Nutzergruppen im Stadtbezirk Rodenkirchen angeboten, zusätzliche Wasserflächen - auch zur Durchführung von Schwimmkursen - zu nutzen. Leider hat sich weder damals noch aktuell ein Verein mit einem Bedarf zurückgemeldet. Erst kürzlich wurde mit dem größten Vereinsnutzer im Rodenkirchenbad die Nutzung weiterer Wasserflächen neuerlich erörtert, jedoch mit dem Hinweis auf fehlende Kursleiter weiterhin abgelehnt. Sollten Schulen einen weiteren Bedarf haben, könnte durch die erhöhte Nutzerfrequenz die Auslastung des Bades ebenfalls positiv beeinflusst werden. Frage 3: Welche Anstrengungen hat die Verwaltung in der Vergangenheit unternommen, um die Öffnungszeiten des Hallenbads auszuweiten? Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Was ist von Seiten der Politik und was von Seiten der Verwaltung notwendig, um eine effizientere Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades zu gewährleisten? Im Hinblick auf fehlendes Personal zur Durchführung von Schwimmkursen, dass für gemeinnützige Vereine unter Umständen auch eine Finanzierungsfrage ist, könnte eine finanzielle Unterstützung hilfreich sein. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de zZ KÖLNBÄDER Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns Frage 5: Wäre es denkbar das Schwimmbad in private Trägerschaft zu überführen und wie würde die Verwaltung dabei vorgehen? Eine Beantwortung durch die KölnBäder ist nicht möglich. Allerdings möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die KölnBäder GmbH gemeinwohlbilanziert ist. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen KölnBäder GmbH ch [; pa. Marc Riemann Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln Ralf Klemm Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1253/2025
- Typ
- Antrag nach § 5 BV2 (CDU)
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 18:15