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2800/2021

Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Filmkultur: Filmhaus Köln - Eröffnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5206 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/ 
 
Vorlagen-Nummer 
 2800/2021 
Freigabedatum 
14.10.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Filmkultur: 
Filmhaus Köln - Eröffnung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Filmhaus Köln 
– Eröffnung“ aus der Kulturentwicklungsplanung in Form einer einmaligen Projektförderung von 
25.000 Euro an die FK – Filmhaus Köln UG und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnahmen im 
Haushaltsjahr 2021 die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb des Teilplans 
0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – in 
die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  25.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses.  
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine flankierende Umsetzung zur Maßnahme „Kölner Film-
haus“, die auf Seite 163 der KEP beschrieben ist und mit Abschluss des Mietvertrags zwischen der 
Stadt Köln und der FK Filmhaus Köln UG im Juni 2021 bereits umgesetzt werden konnte. Bei dem im 
Folgenden skizzierten Vorhaben handelt es sich um die Durchführung eines dreimonatigen Sonder-
programms zur Eröffnung des Filmhauses, mit dem Ziel, diese endlich wiederbelebte Einrichtung der 
Filmkultur in Köln einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und die geplanten Aktivitäten und inhaltli-
chen Konzeptionen bekannt zu machen. 
Geplant sind im Rahmen der Maßnahme „Filmhaus Köln – Eröffnung“ die folgenden Punkte: 
Durchführung einer offiziellen, feierlichen Eröffnung Ende Oktober, Anfang November mit Gästen aus

3 
Filmkultur, Politik und Gesellschaft. 
Durchführung eines dreimonatigen Sonderprogramms seitens der Betreibergesellschaft FK – Film-
haus Köln UG in Zusammenarbeit mit den Ankermietern im Bereich Kino und Filmbildung bestehend 
aus wöchentlichen Veranstaltungen zur Vermittlung von Filmkultur. Besondere Filme werden präsen-
tiert und mit Dozent*innen der diversen Genres nach den Vorstellungen in Filmgesprächen diskutiert. 
Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung der Arbeit im Filmhaus für junge Menschen. Der 
jungen Zielgruppe wird nicht nur die Möglichkeit gegeben, Filme zu deuten, sondern auch selber 
Techniken zu probieren, um so vom passiven Konsum hin zu einer aktiven und bewussteren Teilhabe 
mit dem Medium Film am gesellschaftlichen Leben angeregt zu werden. Dies sollen keine geschlos-
senen Workshops sein, sondern eher regelmäßige Schnupperveranstaltungen, um sich für dieses 
langfristige Bildungsangebot des Filmhauses Köln zu begeistern. 
Die Finanzmittel sollen zur Planung, Bewerbung und Durchführung der Maßnahme „Filmhaus Köln – 
Eröffnung“ zur Deckung der Organisations-, Honorar- und Sachkosten eingesetzt werden. 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 25.000 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit und sollen innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in 
die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen – umgeschichtet werden. Dies führt nicht zu einem 
Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. 
 
Bewirtschaftungsverfügung: 
Die Vorlage folgt der Kulturentwicklungsplanung und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Sze-
ne strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss soll unter 
Hinweis auf die vorgenannten Ausführungen die Startphase bzw. die Implementierung des Filmhau-
ses flankiert werden. Dies dient der Wiederbelebung eines Kölner Filmhauses und somit dem Struk-
turerhalt der freien Kölner Kulturszene.

Beratungsverlauf (3)

26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2800/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.10.2021
Erstellt
05.08.2021 22:21