2800/2021
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Filmkultur: Filmhaus Köln - Eröffnung
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/ Vorlagen-Nummer 2800/2021 Freigabedatum 14.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Filmkultur: Filmhaus Köln - Eröffnung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Filmhaus Köln – Eröffnung“ aus der Kulturentwicklungsplanung in Form einer einmaligen Projektförderung von 25.000 Euro an die FK – Filmhaus Köln UG und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine flankierende Umsetzung zur Maßnahme „Kölner Film- haus“, die auf Seite 163 der KEP beschrieben ist und mit Abschluss des Mietvertrags zwischen der Stadt Köln und der FK Filmhaus Köln UG im Juni 2021 bereits umgesetzt werden konnte. Bei dem im Folgenden skizzierten Vorhaben handelt es sich um die Durchführung eines dreimonatigen Sonder- programms zur Eröffnung des Filmhauses, mit dem Ziel, diese endlich wiederbelebte Einrichtung der Filmkultur in Köln einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und die geplanten Aktivitäten und inhaltli- chen Konzeptionen bekannt zu machen. Geplant sind im Rahmen der Maßnahme „Filmhaus Köln – Eröffnung“ die folgenden Punkte: Durchführung einer offiziellen, feierlichen Eröffnung Ende Oktober, Anfang November mit Gästen aus 3 Filmkultur, Politik und Gesellschaft. Durchführung eines dreimonatigen Sonderprogramms seitens der Betreibergesellschaft FK – Film- haus Köln UG in Zusammenarbeit mit den Ankermietern im Bereich Kino und Filmbildung bestehend aus wöchentlichen Veranstaltungen zur Vermittlung von Filmkultur. Besondere Filme werden präsen- tiert und mit Dozent*innen der diversen Genres nach den Vorstellungen in Filmgesprächen diskutiert. Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung der Arbeit im Filmhaus für junge Menschen. Der jungen Zielgruppe wird nicht nur die Möglichkeit gegeben, Filme zu deuten, sondern auch selber Techniken zu probieren, um so vom passiven Konsum hin zu einer aktiven und bewussteren Teilhabe mit dem Medium Film am gesellschaftlichen Leben angeregt zu werden. Dies sollen keine geschlos- senen Workshops sein, sondern eher regelmäßige Schnupperveranstaltungen, um sich für dieses langfristige Bildungsangebot des Filmhauses Köln zu begeistern. Die Finanzmittel sollen zur Planung, Bewerbung und Durchführung der Maßnahme „Filmhaus Köln – Eröffnung“ zur Deckung der Organisations-, Honorar- und Sachkosten eingesetzt werden. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 25.000 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit und sollen innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen – umgeschichtet werden. Dies führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. Bewirtschaftungsverfügung: Die Vorlage folgt der Kulturentwicklungsplanung und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Sze- ne strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss soll unter Hinweis auf die vorgenannten Ausführungen die Startphase bzw. die Implementierung des Filmhau- ses flankiert werden. Dies dient der Wiederbelebung eines Kölner Filmhauses und somit dem Struk- turerhalt der freien Kölner Kulturszene.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2800/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 05.08.2021 22:21