2781/2019
Bürgereingabe nach § 24 GO - Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren, AZ.: 137/19 S
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.08.2019 2781/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 Bürgereingabe nach § 24 GO - Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren, AZ.: 137/19 S Zu der Eingabe „Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren“, AZ.: 137/19 S wurde dem Peten- ten das beigefügte Antwortschreiben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis. gez. Droske
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, Lebensmittelverschwendung ist sowohl lokal als auch national und international eines der größten Themen im Ernährungsbereich. Sowohl die Stadt Köln, als auch mehrere lokale Akteure wie die Kölner Tafeln, Foodsharing oder TheGoodFood, sensibilisieren für eine höhere Wertschätzung unserer Lebensmittel und retten jährlich viele Tonnen Lebensmittel vor der Vernichtung. Dennoch werden auch in Köln noch immer Unmengen von verzehrfähigen Lebensmitteln vernichtet. Eine solche Vernichtung von Lebensmitteln ist mittlerweile in mehreren Ländern, u.a. Frankreich, verboten. Leider existiert hierzu in Deutschland weiterhin keine gesetzliche Grundlage gegen die Lebensmittelverschwendung/-vernichtung. Daher rege ich an dieser Stelle an: * eine rechtliche Prüfung, ob es möglich ist, lediglich für das Stadtgebiet Köln eine verbindliche Vorgabe zu machen, welche die Vernichtung verzehrfähiger Lebensmittelprodukte bei Erzeugern und verkaufenden Gewerbe untersagt * bei positiver Prüfung die Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts mit den aktuell handelnden Akteuren, wie die Lebensmittelrettung in der Praxis umsetzbar wäre/ist Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 - Antwortschreiben anonym
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 16.07.2019 Ihre Eingabe – „Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren" Aktenzeichen 137/19 S Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2019, in dem Sie eine rechtliche Prüfung anregen, ob für das Kölner Stadtgebiet eine Vernichtung von verzehrfähigen Lebensmitteln untersagt werden kann. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Ihrer Anregung entsprochen und die recht- liche Prüfung durchgeführt. Sie hat zum Ergebnis: „Die Sicherheit und damit die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln wird durch europaweit harmonisierte Verordnungen geregelt, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen. Hier sind beispielsweise die Basis-Verordnung (VO (EG) 178/2002) sowie die Lebensmittelhygiene-Verordnungen (VO (EG) 852/2004 und VO (EG) 853/2004) zu nen- nen. Die Etablierung einer Kölner Sonderlösung, die der Lebensmittelüberwachung Ermes- sen einräumt, ist daher nicht möglich. Zwar bestimmt § 7 der Gemeindeordnung NRW, dass Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln können, soweit Gesetze nichts an- deres bestimmen. Im Bereich des Lebensmittelrechts hat der Bundesgesetzgeber die kon- kurrierende Gesetzgebungskompetenz und von dieser durch das Lebensmittel- und Futter- mittelgesetzbuch und weiteren Regelungen Gebrauch gemacht. Raum für eine örtliche Re- gelung besteht hier nicht. Beim sog. Containern besteht zudem das Problem darin, dass dies rechtlich gesehen einen Diebstahl nach § 242 StGB darstellt. Insbesondere diesbezüglich kann die Stadt Köln keine andere Regelung treffen und bspw. das Containern als solches erlauben. Die Verwaltung geht davon aus, dass hier nur freiwillige Maßnahmen durch Projekte helfen können, solange der Gesetzgeber keine anderen Vorgaben trifft: Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt führt seit 2011 Projekte zur Thematik der Eindäm- mung von Lebensmittelverschwendung unter dem Titel "Schad dröm" für Kinder und Jugend- liche durch. Des Weiteren wurde ein Merkblatt gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung bzgl. der Weitergabe von Lebensmitteln entwickelt, welches für die Schulgastronomie und Kindertagesstätten Berücksichtigung finden kann. In Bildungsaktivitäten (wie z.B. "Sterneko- chen an Kölner Schulen", welche in 2018 durchgeführt wurden) wirkt die Verwaltung darauf Seite 2 hin, dass Kindern und Jugendlichen eine nachhaltige Ernährungsbildung zukommt. Das An- gebot ist selbstverständlich freiwillig und nicht verpflichtend, soll jedoch Kinder und Jugendli- che auf eine eigenständige Lebensführung und nachhaltiges Konsumverhalten vorbereiten. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/umweltbildung/wertschaetzung-von- lebensmitteln In der Stadtgesellschaft in Köln sind zahlreiche Arbeitsgruppen und Vereine zu Nachhaltig- keits- und Regionalitätsaspekten für Lebensmittel engagiert unterwegs, hier seien insbeson- dere der Ernährungsrat (für Köln und Umgebung) und seine "Impulse für die kommunale Ernährungswende" genannt. "Gleichzeitig greift die Strategie Querschnittsthemen wie die Essbare Stadt Köln, die Ver- meidung von Verpackungen, einen umweltfreundlichen, klimaneutralen Transport von Le- bensmitteln oder den Umgang mit Lebensmittelüberschüssen entlang der Produktionskette auf. Die Strategie gibt Ziele vor, für die Umsetzung sind Verwaltung und Politik, Konsumentinnen und Konsumenten, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Köln und Umgebung gemeinsam und partnerschaftlich verantwortlich. Die Strategie macht damit deutlich, dass eine kommunale Ernährungspolitik in Zukunft mehr denn je auf Kooperation und ein konstruktives Miteinander der Akteure angewiesen ist. Manche der Maßnahmen hängen darüber hinaus von nationalen oder internationalen Rah- menbedingungen ab. Nicht alles lässt sich jetzt schon vor Ort umsetzen. Trotzdem möchte die Strategie Rahmen und Orientierung für die gemeinsame Arbeit in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufzeigen." Siehe „Impulse für die kommunale Ernährungswende“, Zu- sammenfassung http://www.ernaehrungsrat-koeln.de/ernaehrungsstrategie Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Rahmen der Umweltbildung und der Lebensmittelüberwachung mit Lebensmitteln befasst und in die- sem Zusammenhang bestrebt ist, einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln über das Amt hinaus zu etablieren. Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung haben unter Hinweis auf ministerielle Stellungnahmen aus Sicht der Verwaltung ausschließ- lich freiwilligen Charakter. Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt nimmt am Ernährungsrat teil und bringt über dieses Gremium Unterstützung und fachliche Information in die Stadtge- sellschaft, Gastronomie, Landwirtschaft sowie in Produktion und Handel.“ Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich direkt wenden an: Umwelt und Verbraucherschutzamt, Umweltbildung, Frau Großmann, Rufnummer 0221-221 24677, E-Mail: umwelt-verbraucherschutzt@stadt-koeln.de Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Eingabe und das Antwort- schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Ludwigstraße 8
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2781/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.08.2019
- Erstellt
- 14.08.2019 09:41