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2781/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO - Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren, AZ.: 137/19 S

Mitteilung Ausschuss 15.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.09.2019, TOP 2.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

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Mitteilung Ausschuss

483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 15.08.2019 
 2781/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren, AZ.: 137/19 S 
Zu der Eingabe „Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren“, AZ.: 137/19 S wurde dem Peten-
ten das beigefügte Antwortschreiben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis. 
 
gez. Droske

Anlage 1 Eingabe

1280 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, sehr 
geehrter Herr Vorsitzender Thelen, Lebensmittelverschwendung ist sowohl lokal als auch 
national und international eines der größten Themen im Ernährungsbereich. 
Sowohl die Stadt Köln, als auch mehrere lokale Akteure wie die Kölner Tafeln, Foodsharing 
oder TheGoodFood, sensibilisieren für eine höhere Wertschätzung unserer Lebensmittel und 
retten jährlich viele Tonnen Lebensmittel vor der Vernichtung. 
Dennoch werden auch in Köln noch immer Unmengen von verzehrfähigen Lebensmitteln 
vernichtet. Eine solche Vernichtung von Lebensmitteln ist mittlerweile in mehreren Ländern, 
u.a. Frankreich, verboten. Leider existiert hierzu in Deutschland weiterhin keine gesetzliche 
Grundlage gegen die Lebensmittelverschwendung/-vernichtung. 
 
Daher rege ich an dieser Stelle an: 
* eine rechtliche Prüfung, ob es möglich ist, lediglich für das Stadtgebiet Köln eine 
verbindliche Vorgabe zu machen, welche die Vernichtung verzehrfähiger 
Lebensmittelprodukte bei Erzeugern und verkaufenden Gewerbe untersagt 
* bei positiver Prüfung die Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts mit den aktuell 
handelnden Akteuren, wie die Lebensmittelrettung in der Praxis umsetzbar wäre/ist 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

5970 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  16.07.2019 
 
Ihre Eingabe – „Lebensmittelverschwendung in Köln minimieren" 
Aktenzeichen 137/19 S 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2019, in dem Sie eine rechtliche Prüfung anregen, 
ob für das Kölner Stadtgebiet eine Vernichtung von verzehrfähigen Lebensmitteln untersagt 
werden kann. 
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Ihrer Anregung entsprochen und die recht-
liche Prüfung durchgeführt. Sie hat zum Ergebnis:  
„Die Sicherheit und damit die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln wird durch europaweit 
harmonisierte Verordnungen geregelt, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes 
Recht darstellen. Hier sind beispielsweise die Basis-Verordnung (VO (EG) 178/2002) sowie 
die Lebensmittelhygiene-Verordnungen (VO (EG) 852/2004 und VO (EG) 853/2004) zu nen-
nen. Die Etablierung einer Kölner Sonderlösung, die der Lebensmittelüberwachung Ermes-
sen einräumt, ist daher nicht möglich. Zwar bestimmt § 7 der Gemeindeordnung NRW, dass 
Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln können, soweit Gesetze nichts an-
deres bestimmen. Im Bereich des Lebensmittelrechts hat der Bundesgesetzgeber die kon-
kurrierende Gesetzgebungskompetenz und von dieser durch das Lebensmittel- und Futter-
mittelgesetzbuch und weiteren Regelungen Gebrauch gemacht. Raum für eine örtliche Re-
gelung besteht hier nicht.  
Beim sog. Containern besteht zudem das Problem darin, dass dies rechtlich gesehen einen 
Diebstahl nach § 242 StGB darstellt. Insbesondere diesbezüglich kann die Stadt Köln keine 
andere Regelung treffen und bspw. das Containern als solches erlauben. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass hier nur freiwillige Maßnahmen durch Projekte helfen 
können, solange der Gesetzgeber keine anderen Vorgaben trifft: 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt  führt seit 2011 Projekte zur Thematik der Eindäm-
mung von Lebensmittelverschwendung unter dem Titel "Schad dröm" für Kinder und Jugend-
liche durch. Des Weiteren wurde ein Merkblatt gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung 
bzgl. der Weitergabe von Lebensmitteln entwickelt, welches für die Schulgastronomie und 
Kindertagesstätten Berücksichtigung finden kann. In Bildungsaktivitäten (wie z.B. "Sterneko-
chen an Kölner Schulen", welche in 2018 durchgeführt wurden) wirkt die Verwaltung darauf

Seite 2 
 
  
 
 
hin, dass Kindern und Jugendlichen eine nachhaltige Ernährungsbildung zukommt. Das An-
gebot ist selbstverständlich freiwillig und nicht verpflichtend, soll jedoch Kinder und Jugendli-
che auf eine eigenständige Lebensführung und nachhaltiges Konsumverhalten vorbereiten. 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/umweltbildung/wertschaetzung-von-
lebensmitteln 
In der Stadtgesellschaft in Köln sind zahlreiche Arbeitsgruppen und Vereine zu Nachhaltig-
keits- und Regionalitätsaspekten für Lebensmittel engagiert unterwegs, hier seien insbeson-
dere der Ernährungsrat (für Köln und Umgebung) und seine "Impulse für die kommunale 
Ernährungswende" genannt.  
"Gleichzeitig greift die Strategie Querschnittsthemen wie die Essbare Stadt Köln, die Ver-
meidung von Verpackungen, einen umweltfreundlichen, klimaneutralen Transport von Le-
bensmitteln oder den Umgang mit Lebensmittelüberschüssen entlang der Produktionskette 
auf. 
Die Strategie gibt Ziele vor, für die Umsetzung sind Verwaltung und Politik, Konsumentinnen 
und Konsumenten, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Köln und Umgebung gemeinsam und 
partnerschaftlich verantwortlich. Die Strategie macht damit deutlich, dass eine kommunale 
Ernährungspolitik in Zukunft mehr denn je auf Kooperation und ein konstruktives Miteinander 
der Akteure angewiesen ist. 
Manche der Maßnahmen hängen darüber hinaus von nationalen oder internationalen Rah-
menbedingungen ab. Nicht alles lässt sich jetzt schon vor Ort umsetzen. Trotzdem möchte 
die Strategie Rahmen und Orientierung für die gemeinsame Arbeit in den nächsten Jahren 
und Jahrzehnten aufzeigen." Siehe „Impulse für die kommunale Ernährungswende“, Zu-
sammenfassung 
http://www.ernaehrungsrat-koeln.de/ernaehrungsstrategie 
Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Rahmen 
der Umweltbildung und der Lebensmittelüberwachung mit Lebensmitteln befasst und in die-
sem Zusammenhang bestrebt ist, einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln über das 
Amt hinaus zu etablieren. Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung 
haben unter Hinweis auf ministerielle Stellungnahmen aus Sicht der Verwaltung ausschließ-
lich freiwilligen Charakter. Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt  nimmt am Ernährungsrat 
teil und bringt über dieses Gremium Unterstützung und fachliche Information in die Stadtge-
sellschaft, Gastronomie, Landwirtschaft sowie in Produktion und Handel.“ 
Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Umwelt und Verbraucherschutzamt, Umweltbildung, Frau Großmann, Rufnummer 0221-221 
24677, E-Mail: umwelt-verbraucherschutzt@stadt-koeln.de  
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Eingabe und das Antwort-
schreiben zur Kenntnis. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
2781/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.08.2019
Erstellt
14.08.2019 09:41