0490/2017
Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen
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Anlage 2 Vergabekonzept Chlodwigplatz
20155 Zeichen
Vergabekonzept Chlodwigplatz 1 von 9
Anlage 2
Vergabekonzept für Veranstaltungen
auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt
vom 01.04.2017 bis 30.06.2018
Seite
Inhaltsverzeichnis 1-2
1. Anlass / Ausgangslage 3
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 3
3. Räumlicher Geltungsbereich 3
4. Nicht erfasste Veranstaltungen 3
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 4
5.1 Grundlegende Qualitätsziele 4
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 5
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 5
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 6
5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von
Veranstaltungen 6
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 6
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 6
8. Außengastronomie 7
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 7
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 7
11. Bedingungen und Auflagen 7
12. Entscheidungszuständigkeiten 8
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte
der laufenden Verwaltung 8
Vergabekonzept Chlodwigplatz 2 von 9
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 8
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 8
12.2 Entscheidungszuständigkeit der
Bezirksvertretung Innenstadt 8
13. Verfahrensregelungen 8
13.1 Beweissicherungsverfahren 8
13.2 Sonstiges 9
14. Berichtspflichten 9
15. Salvatorische Klausel 9
Vergabekonzept Chlodwigplatz 3 von 9
1. Anlass/Ausgangslage
Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht
es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua-
litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be-
sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die
dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen
und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti-
scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der
Wunsch nach der Regelung einer qualitätsvollen Nutzung des Platzes geäußert.
Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im
Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver-
anstaltungen präzisieren sowie deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwig-
platz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzen.
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage
Bei der Erteilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem
Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle
für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der An-
tragssteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der
Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Berücksichtigung des Artikels 3 des
Grundgesetzes einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung.
Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Ge-
bührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Ver-
waltungsgebührenordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernut-
zungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über
Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom
28.10.2008, in den jeweils gültigen Fassungen.
Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§
29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We-
gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge-
meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen.
3. Räumlicher Geltungsbereich
Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat-
zes, innerhalb der Baumscheiben
4. Nicht erfasste Veranstaltung
Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga-
bekonzeptes:
Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes
aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen)
Vergabekonzept Chlodwigplatz 4 von 9
Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem grundgesetzlich
geschützten Demonstrationsrecht (Versammlungsrecht) stehen
Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes
Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe
des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen.
5.1 Grundlegende Qualitätsziele
Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im
Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen
zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist:
Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be-
zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der
Südstadt)
Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung
Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der
Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt
Förderung der Brauchtumspflege
Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen
Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung
Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus
Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den
o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen.
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben
über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal-
tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für
die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen:
(bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten
aussagefähiger Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich
Flucht- und Rettungswegen, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr
ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept
Vergabekonzept Chlodwigplatz 5 von 9
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses
Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten
bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse
widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin-
sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so-
wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein-
richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen.
Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal-
ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk-
tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist.
Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze neben
dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung in Betracht kommen.
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der
Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein.
Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung
zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung
erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten
als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen.
Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein.
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau-
ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut-
zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen
durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung
hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Genehmigung darzulegen.
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We-
gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset-
zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch
Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Ge-
nehmigung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung
des Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraum-
charakters und des Gemeingebrauchs soll künftig auf die Verwendung von Großraum-
zelten verzichtet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen der Öf-
fentlichkeit zugänglich sein.
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und
ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer
Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti-
gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des
Chlodwigplatzes nicht gestattet.
Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen.
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über-
dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden.
Vergabekonzept Chlodwigplatz 6 von 9
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot
Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren-
ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und
Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu
halten.
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz.
5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen
Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan-
ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für
die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini-
mieren.
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt ma-
ximal 7 Veranstaltungen pro Jahr.
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern.
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (incl. Auf- und Abbau) werden
aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge-
zählt.
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf
die geringstmögliche Zeit zu beschränken.
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen-
den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der
Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno-
segutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich
der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern.
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von Unter-
nehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind grundsätzlich auf dem Chlodwigplatz
ausgeschlossen sein, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Aufgaben der
Daseinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung oder den
unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht.
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der
Südstadt dienen
Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde-
ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung
Weihnachtsmarkt
Vergabekonzept Chlodwigplatz 7 von 9
8. Außengastronomie
Aufbauten eventuell künftiger Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche jedoch
nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außen-
gastronomieflächen kurzfristig geräumt werden können.
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen
In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh-
rend
das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an
Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von
Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung)
der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach)
erfasst.
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen
1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort
in den Vordergrund stellen
2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen
3. Veranstaltungen mit kommerziellen Hintergrund
4. Zirkusveranstaltungen
5. Großzeltveranstaltungen
11. Bedingungen und Auflagen
Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veran-
staltungsfreie Wochenenden liegen.
Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier-
tagen sind nicht gestattet.
Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß-
gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der
KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufstel-
lung/Nutzung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Hal-
testellen-/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten
Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwas-
sereinspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden
Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in ange-
messener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen.
Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er-
folgen
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton-
nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach
vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des
Amtes für Straßen und Verkehrstechnik befahren.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be-
fahren.
Vergabekonzept Chlodwigplatz 8 von 9
12. Entscheidungszuständigkeiten
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele
Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas-
sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih-
nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung
Innenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt für öf-
fentliche Ordnung übertragen.
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt
haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läu-
fern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen
etc., die die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (Die Auf- und Abbauarbeiten müs-
sen am Veranstaltungstag unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt
werden) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Ent-
scheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher auf An-
trag vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar genehmigt werden. Es wird der Be-
zirksvertretung Innenstadt allerdings bei Vergaben nach Punkt 12.2 eine Übersicht der
bisher für diesen Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt.
12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt
Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inkl. des Weihnachtsmartes ent-
scheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Be-
zirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen.
13. Verfahrensregelungen
13.1 Beweissicherungsverfahren
Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter
nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi-
gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi-
gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Durch Festlegung von Bedingungen
wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf-
tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten
während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe-
sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr-
ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist
Vergabekonzept Chlodwigplatz 9 von 9
haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die
im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da-
rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich
seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des
Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der
Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden
ist.
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent-
stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltendmachung (Ange-
botseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefor-
dert.
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde
vorzulegen.
13.2 Sonstiges
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je-
weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen
Stand der Platzvergaben und –reservierungen.
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte-
ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in ange-
messener Form zu informieren.
14. Berichtspflichten
Die bisherigen Erfahrungen anderer Nutzungskonzepte haben gezeigt, dass eine re-
gelmäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer
Entwicklungen sinnvoll und notwendig ist. Da es sich bei diesem Konzept um das erste
für den Chlodwigplatz handelt, wird der Bezirksvertretung Innenstadt im 1. Quartal
2018 ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Daher gilt das Konzept zunächst nur bis zum
30.06.2018. Für die Zukunft ist eine Berichtspflicht an die Bezirksvertretung Innenstadt
und ggf. Anpassung des Konzeptes im 5 jährigen Turnus vorgesehen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un-
durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die-
ses Vergabekonzeptes unberührt.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0490/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt aufgrund der Aufstellung der Platzbelegungen von 2013 bis 2016 (Anlage 1), dass Vergabekonzepte für die aufgeführten Plätze, mit Ausnahme des Chlodwigplatzes, nicht erforderlich sind. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt das Vergabekonzept für den Chlodwigplatz für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 30.06.2018. (Anlage 2) Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Mit Antrag der Einzelmandatsträgerin Frau Tillessen (FDP) und dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 02.06.2016, wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie eine transparente und gerechte Vergabe von Genehmigungen für die kommerziellen Nutzungen der Veedelsplätze unter Beteiligung der Politik und potentieller Nutzer erreicht werden kann. In die- sem Rahmen kann eine sinnvolle Obergrenze für die Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr festgelegt werden. Hierbei soll der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten angemessen sein. Eine Ausschrei- bung der Platznutzungen soll nicht erfolgen. Die Verwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund der allgemein gültigen Kriterien für Sondernutzungen im öffentlichen Raum über die Erlaubniserteilung zur Nutzung der öffentlichen Plätze. Das wichtigste Kriterium ist hier zunächst die Feststellung des öffentlichen Interesses an einer Sondernutzung. In diesem Zusammenhang ist stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit an der uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Raumes einerseits und dem Individualinteresse an der Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum vorzunehmen. Die Belegung der Innenstadtplätze für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2016 (mit Ausnahme der Plätze, die im Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt auf- geführt sind) ist in der Anlage 1 beigefügt. Auf den innerstädtischen Veedelsplätzen führten bisher weder die Art noch die Anzahl der Erlaubnis- se, die auf Grundlage dieses Verfahrens erteilt wurden, zu Beschwerden. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit von Nutzungskonzepten für diese Plätze. Für den neugestalteten Chlodwigplatz zeichnet sich jedoch ein hohes Interesse und damit verbunden ein eventueller Interessenskonflikt für die Zukunft ab. Um Konflikten vorzubeugen und das Verfahren zur Erlaubniserteilung transparent und nachvollziehbar zu machen, wurde das in Anlage 2 beigefügte Vergabekonzept erstellt.
Anlage 1 Platzbelegungen Innenstadt 2013 bis 2016
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Anlage 1
Genehmigungen/Veranstaltungen von 2013 bis 2016 auf den Innenstadtplätzen:
Chlodwigplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
Reiter-Korps Jan von
Werth
Historienspiel “Jan un
Griet“ mit anschl.
Start des traditionellen
Umzuges
07.02.2013
27.02.2014
12.02.2015
04.02.2016
L Nein
Freunde u. Förderer des
Kölnischen Brauchtums
e. V.
Start Schull- und
Veddelszöch
10.02.2013
02.03.2014
15.02.2015
07.02.2016
L Nein
Gemeinnützige
Gesellschaft Kölner
Karneval mbH
Start Umzug
Rosenmontag
11.02.2013
03.03.2014
16.02.2015
08.02.2016
L Nein
Gemeinnützige
Gesellschaft Kölner
Karneval mbH
Infobus 10.02./11.02.2013
02.03./03.03.2014
15.02./16.02.2015
Nein
2
07.02./08.02.2016
KG Ponyhof e. V. Nubbelverbrennung 17.02.2015
09.02.2016
L, S Nein
Jehovas Zeugen Infostand 16.03./23.03./30.03./
07.04./14.04./21.04./
11.05./25.05./08.06./
22.06./13.07./27.07.2013
Nein
Stelten, Johannes Infostand 26.08./07.09.2013 Nei n
Bublitz, Helmut Infostand 29.06.2013 Nein
Hack, Ingrid MdL Infostand 14.11./30.11.2013 Nein
Deutsches Rotes Kreuz Infostand 25.02.2014 Nein
Köter, Karl-Heinz Infostand 26.04./28.06.2014
24.01./23.05./27.06./
25.07.2015
Nein
Lectorium Rosicrucanium Infostand 20.09.2014 Nein
Bündnis 90/Die Grünen Infostand 11.10.2014 Nein
IG Severinsviertel e. V. Infostand 31.05.2015 Nei n
Omnibus gGmbH Infostand 15.06.-17.06.2015 Nein
FDP Infostand 18.07./25.07.2015 Nein
Aktion gegen den Hunger Infostand 18.05./28.06./13.07.2017 Nein
Fortis Colonia e. V. Infoveranstaltung Ritter
der Tafelrunde
14.06./15.06.2014
20.06./21.06.2015
Nein
IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsmarkt 24.11.-23 .12.2014 L, K, S
Abc e. V. Weihnachstmarkt 23.11.-23.12.2015 L, K, F, S Ja
Chlodwigplatz e. V. Weihnachtsmarkt 21.11.-23.12.2 016 L, K, F, S Ja
Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf 01.12.-24.12.2014
01.12.-24.12.2015
01.12.-24.12.2016
S Ja
3
Friesenplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
Polizei Köln Infoveranstaltung 04.06.2013 Nein
Ahmadiyya Muslim
Jamaat e. V.
Infoveranstaltung 27.04./04.05.2014
18.05./31.05.2015
23.05./06.06.2016
Nein
Köter, Karl-Heinz Infostand 30.04.2016 Nein
Weingarten GmbH & Co.
KG, Friesenplatz 19
(eigene Stätte der
Leistung)
Werbeveranstaltung 05.04.2014
18.04.2015
06.05./04.06.2016
S Ja
Gebrauchtfahrradmärkte
Köln, Herr Michael Paar
Gebrauchtfahrradmarkt 19.01./16.02./16.03./
20.04./18.05./15.06./
20.07./17.08./21.09./
19.10./16.11./21.12.2013
18.01./15.02./22.03./
19.04./17.05./21.06./
19.07./16.08./20.09./
18.10./22.11./20.12.2014
24.01./21.02./21.03./
18.04./16.05./20.06./
18.07./15.08./19.09./
S Ja
4
24.10./21.11./19.12.2015
23.01./27.02./19.03./
16.04./21.05./18.06./
16.07./20.08./17.09./
15.10./19.11./17.12.2016
IG Friesenviertel Weihnachtsmarkt 23.11.-23.12.201 5 L, K, F, S Ja
abcfinance GmbH Pressetermin 16.12.2016 S Ja
Apotheke Friesenplatz 17 Werbestand 02.11.2016 S J a
Ebertplatz
incl. Bereich
Eigelsteintor
burg)
Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
(Eigelsteintor
burg)
Gaststätte Lapidarium Nubbelverbrennung 12.02.2013
04.03.2014
17.02.2015
09.02.2016
L, S Nein
(Eigelsteintor
burg)
Weinhaus Vogel Nubbelverbrennung 12.02.2013
04.03.2014
17.02.2015
09.02.2016
L, S Nein
(Eigelsteintor
burg)
Jehovas Zeugen Infostand 06.04./20.04./11.05./
25.05./08.06./22.06./
06.07./20.07.2013
05.07./26.07./02.08.
Nein
5
16.08. /06.09. /20.09.2014
25.4./06.05./27.05.
13.06./27.06./18.07.
25.07./01.08./22.08.
05.09./12.09.2015
30.04./14.05./11.06./
25.06./09.07./23.07./
13.08./27.08/10.09./
24.09.2016
(Eigelsteintor
burg)
Offene Jazz-Haus
Schule
Sommerfest 14.07.2013
29.06.2014
21.06.2015
03.07.2016
L, K, S Ja
(Eigelsteintor
burg)
Caritas Köln Infoveranstaltung 02.06.2015
03.09.2015
Nein
Ebertplatz 660-12 Infoveranstaltung 18.09.2015 Nei n
(Eigelsteintor
burg)
FDP Infostand 02.08.2014 Nein
(Eigelsteintor
burg)
CDU Infostand 10.12.2016 Nein
(Eigelsteintor
burg)
Hochschule
Ostwestfalen Lippe
Infostand 29.05.2014 Nein
(Eigelsteintor
burg)
Lectorium
Rosicrucanium
Infostand 18.10.2014 Nein
(Eigelsteintor
burg)
Wahres Leben in Gott
e.V.
Infostand 25.06. /26.06./ 27.06./
30.06./ 01.07./ 02.07./
03.07./ 04.07./ 06.07./
07.07./ 08.07.2014
Nein
Ebertplatz Schneider, Gisbert Weihnachtsbaumverkauf 12.12.-24.12.2013 S Ja
6
12.12.– 24.12.2014
12.12.– 24.12.2015
12.12. – 24.12.2016
(Eigelsteintor
burg)
Otten, Sylvia Weihnachtsbaumverkauf 10.12.-24.12.20 13
08.12.-24.12.2014
08.12.-24.12.2015
S Ja
(Eigelsteintor
burg)
Otten, Marc Weihnachtsbaumverkauf 09.12.-24.12.2016 S Ja
(Eigelsteintor
burg)
Buchhandlung am
Eigelsteintor
Werbestand 23.07.2016 S Ja
Ebertplatz Der Gesundheitsladen
e.V.
Infoveranstaltung 22.09.2016 S Nein
Ebertplatz Labor Projektgalerie Infostand 22.10.201 6 und
29.10.2016
Nein
Ebertplatz Bruch & Dallas Werbeveranstaltung 23.07. 2016 S Ja
Ebertplatz MOUVOIR e. V. Kunst- und
Kulturveranstaltung
03.09.2016 S, L Nein
(Eigelsteintor
burg)
Fortis Colonia e.V. Kunst- und
Kulturveranstaltung
04.06.2016 Nein
Brüsseler Platz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
Bürgerbüro Brüsseler
Platz
Infostand 06.07.2013
Nein
7
17.10.2015
Junge Liberale Infostand 22.07.2016 Nein
Siebertz, Wolfgang Weihnachtsbaumverkauf 12.12.-24.12.2013
12.12.-24.12.2014
12.12.-24.12.2015
12.12.-24.12.2016
S Ja
51-Frau Steinbach Spielemobil 24.08.2013-23.08.201 4
01.01.2015-31.12.2015
01.01.2016-31.12.2016
Nein
Hans -Böckler -Platz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
Cologne on pop GmbH Konzert/Trödelmarkt 20.06.-22. 06.2013
21.08. – 23.08.2014
20.08. – 22.08.2015
25.08. – 27.08.2016
L,K,S Ja
Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft
Infoveranstaltung 12.05. + 13.05. +
18.05.2015
L Nein
Betriebsrat DGB Sommerfest 26.06.2016 L, K, S Nein
Severinskirchplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Kommerziell
Ja/Nein
8
Sondernutzungsgebühren
(S)
IG Severinsviertel e. V. Weiberfastnacht 07.02.201 3
27.02.2014
12.02.2015
04.02.2016
L, K, S Nein
WDR Übertragung Schull- und
Veedelszöch
sowie
Übertragung
Rosenmontag
10.02./11.02.2013
02.03./03.03.2014
15.02./16.02.2015
07.02./08.02.2016
Nein
IG Severinsviertel e. V. Platzfest Vringsadvent 15 .12.2013
30.11.2014
L, K Nein
IG Sverinsviertel e. V. Glühweinstand 26.11.2016 S Ja
IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsbaum 25.11.-23. 12.2013
24.11.2014-10.01.2015
23.11.2015-07.01.2016
25.11.2016-08.01.2017
Nein
IG Severinsviertel e. V. Straßenfest “Längster
Tisch von Köln“
21./22.09.2013
20./21.09.2014
19./20.09.2015
17./18.09.2016
L, K, F Ja
IG Severinsviertel e. V. Verkaufsoffener 09.10./18 .12.2016 L, K, S Ja
9
Sonntag
GAG Immobilien AG Sommerfest 10.09.2016 L, K Nein
Gebrauchtfahrradmärkte
Köln, Herr Michael Paar
Gebrauchtfahrradmarkt 26.01./29.06./31.08.2013
31.05./30.08.2014
31.01./30.05./29.08./
28.11.2015
30.01./30.04./30.07./
29.10.2016
S Ja
Kath. Kirchengemeinde
St. Severin
Pfarrfest 23.06.2013
22.06.2014
L, K, Nein
Deutsch-Spanischer
Kulturkreis
Interkulturelles Fest 19.05.2013 L, K, S Nein
KölnKongress GmbH Interkulturelles Fest 08.06.2014 L, K, S Nein
Meine Südstadt GbR Benefizgrillen 07.12.2013 K Nei n
CDU Infostand 08.06.2013 Nein
Omnibus gGmbH Infoveranstaltung 16.04.2014
14./15.09.2016
Nein
Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf 02.12.-24.12.2013 S Ja
KVB AG Bürgerfest U-
Bahneröffnung
13.12.2015 L, K Nein
Eisenmarkt
Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum
2013 bis 2016
LImSchG (L)
Ausschank (K)
Festsetzung (F)
Sondernutzungsgebühren
(S)
Kommerziell
Ja/Nein
4101 Puppenspiele Hänneschen-Kirmes 11.05.-12.05.2 013
24.05. – 25.05.2014
L, K Ja
10
30.05. + 31.05.2015
21. + 22.05.2016
13/1 Sommer Köln/ Theater-
Musikdarbietung
08.07.+ 09.07.2016 L, K Ja
CityProjekt
Veranstaltungs-GmbH
CSD 01.07. - 03.07.2016 L, K, S Ja
Ehrendgarde der Stadt
Köln von 1902 e.V.
Puppenspiele 25.05.2013 S Ja
Altstädter Köln 1922 e.V. Toiletten 07.02.2013
27.02.2014
12.02.2015
04.02.2016
S Ja
Willi Ostermann
Gesellschaft Köln 1967
e.V.
Toiletten 11.11.2013
11.11.2014
11.11.2015
11.11.2016
S Ja
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Chlodwigplatz 1
- Friesenplatz 19
- Ebertplatz 660
- Brüsseler Platz
- Severinskirchplatz
- Hans-Böckler-Platz
- Eisenmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0490/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27