Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0490/2017 vom 14.03.2017
Stand: Am 04.05.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 Vergabekonzept Chlodwigplatz
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Vergabekonzept Chlodwigplatz 1 von 9 Anlage 2 Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt vom 01.04.2017 bis 30.06.2018 Seite Inhaltsverzeichnis 1-2 1. Anlass / Ausgangslage 3 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 3 3. Räumlicher Geltungsbereich 3 4. Nicht erfasste Veranstaltungen 3 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 4 5.1 Grundlegende Qualitätsziele 4 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 5 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 5 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 6 5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 6 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 6 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 6 8. Außengastronomie 7 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 7 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 7 11. Bedingungen und Auflagen 7 12. Entscheidungszuständigkeiten 8 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 8 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2 von 9 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 8 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 8 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 8 13. Verfahrensregelungen 8 13.1 Beweissicherungsverfahren 8 13.2 Sonstiges 9 14. Berichtspflichten 9 15. Salvatorische Klausel 9 Vergabekonzept Chlodwigplatz 3 von 9 1. Anlass/Ausgangslage Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua- litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be- sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti- scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der Wunsch nach der Regelung einer qualitätsvollen Nutzung des Platzes geäußert. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver- anstaltungen präzisieren sowie deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwig- platz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzen. 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage Bei der Erteilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der An- tragssteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Berücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Ge- bührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Ver- waltungsgebührenordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernut- zungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 28.10.2008, in den jeweils gültigen Fassungen. Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We- gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge- meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 3. Räumlicher Geltungsbereich Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat- zes, innerhalb der Baumscheiben 4. Nicht erfasste Veranstaltung Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga- bekonzeptes: Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen) Vergabekonzept Chlodwigplatz 4 von 9 Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrecht (Versammlungsrecht) stehen Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 5.1 Grundlegende Qualitätsziele Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be- zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Südstadt) Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt Förderung der Brauchtumspflege Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal- tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten aussagefähiger Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich Flucht- und Rettungswegen, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept Vergabekonzept Chlodwigplatz 5 von 9 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin- sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so- wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein- richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal- ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk- tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist. Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze neben dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung in Betracht kommen. 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau- ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut- zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Genehmigung darzulegen. Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We- gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset- zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Ge- nehmigung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung des Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraum- charakters und des Gemeingebrauchs soll künftig auf die Verwendung von Großraum- zelten verzichtet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen der Öf- fentlichkeit zugänglich sein. Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti- gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des Chlodwigplatzes nicht gestattet. Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen. Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über- dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden. Vergabekonzept Chlodwigplatz 6 von 9 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren- ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu halten. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan- ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini- mieren. Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt ma- ximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (incl. Auf- und Abbau) werden aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge- zählt. Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf die geringstmögliche Zeit zu beschränken. Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen- den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno- segutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern. 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von Unter- nehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind grundsätzlich auf dem Chlodwigplatz ausgeschlossen sein, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht. 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der Südstadt dienen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde- ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung Weihnachtsmarkt Vergabekonzept Chlodwigplatz 7 von 9 8. Außengastronomie Aufbauten eventuell künftiger Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche jedoch nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außen- gastronomieflächen kurzfristig geräumt werden können. 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh- rend das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) erfasst. 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort in den Vordergrund stellen 2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 3. Veranstaltungen mit kommerziellen Hintergrund 4. Zirkusveranstaltungen 5. Großzeltveranstaltungen 11. Bedingungen und Auflagen Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veran- staltungsfreie Wochenenden liegen. Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier- tagen sind nicht gestattet. Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß- gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufstel- lung/Nutzung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Hal- testellen-/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwas- sereinspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in ange- messener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er- folgen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton- nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik befahren. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be- fahren. Vergabekonzept Chlodwigplatz 8 von 9 12. Entscheidungszuständigkeiten 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas- sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih- nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt für öf- fentliche Ordnung übertragen. 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läu- fern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen etc., die die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (Die Auf- und Abbauarbeiten müs- sen am Veranstaltungstag unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt werden) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Ent- scheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher auf An- trag vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar genehmigt werden. Es wird der Be- zirksvertretung Innenstadt allerdings bei Vergaben nach Punkt 12.2 eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt. 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inkl. des Weihnachtsmartes ent- scheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Be- zirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen. 13. Verfahrensregelungen 13.1 Beweissicherungsverfahren Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh- rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi- gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi- gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Durch Festlegung von Bedingungen wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf- tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe- sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr- ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist Vergabekonzept Chlodwigplatz 9 von 9 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da- rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden ist. Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent- stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltendmachung (Ange- botseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefor- dert. Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde vorzulegen. 13.2 Sonstiges Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je- weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen Stand der Platzvergaben und –reservierungen. Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte- ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in ange- messener Form zu informieren. 14. Berichtspflichten Die bisherigen Erfahrungen anderer Nutzungskonzepte haben gezeigt, dass eine re- gelmäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen sinnvoll und notwendig ist. Da es sich bei diesem Konzept um das erste für den Chlodwigplatz handelt, wird der Bezirksvertretung Innenstadt im 1. Quartal 2018 ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Daher gilt das Konzept zunächst nur bis zum 30.06.2018. Für die Zukunft ist eine Berichtspflicht an die Bezirksvertretung Innenstadt und ggf. Anpassung des Konzeptes im 5 jährigen Turnus vorgesehen. 15. Salvatorische Klausel Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un- durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die- ses Vergabekonzeptes unberührt. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0490/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt aufgrund der Aufstellung der Platzbelegungen von 2013 bis 2016 (Anlage 1), dass Vergabekonzepte für die aufgeführten Plätze, mit Ausnahme des Chlodwigplatzes, nicht erforderlich sind. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt das Vergabekonzept für den Chlodwigplatz für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 30.06.2018. (Anlage 2) Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Mit Antrag der Einzelmandatsträgerin Frau Tillessen (FDP) und dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 02.06.2016, wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie eine transparente und gerechte Vergabe von Genehmigungen für die kommerziellen Nutzungen der Veedelsplätze unter Beteiligung der Politik und potentieller Nutzer erreicht werden kann. In die- sem Rahmen kann eine sinnvolle Obergrenze für die Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr festgelegt werden. Hierbei soll der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten angemessen sein. Eine Ausschrei- bung der Platznutzungen soll nicht erfolgen. Die Verwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund der allgemein gültigen Kriterien für Sondernutzungen im öffentlichen Raum über die Erlaubniserteilung zur Nutzung der öffentlichen Plätze. Das wichtigste Kriterium ist hier zunächst die Feststellung des öffentlichen Interesses an einer Sondernutzung. In diesem Zusammenhang ist stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit an der uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Raumes einerseits und dem Individualinteresse an der Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum vorzunehmen. Die Belegung der Innenstadtplätze für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2016 (mit Ausnahme der Plätze, die im Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt auf- geführt sind) ist in der Anlage 1 beigefügt. Auf den innerstädtischen Veedelsplätzen führten bisher weder die Art noch die Anzahl der Erlaubnis- se, die auf Grundlage dieses Verfahrens erteilt wurden, zu Beschwerden. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit von Nutzungskonzepten für diese Plätze. Für den neugestalteten Chlodwigplatz zeichnet sich jedoch ein hohes Interesse und damit verbunden ein eventueller Interessenskonflikt für die Zukunft ab. Um Konflikten vorzubeugen und das Verfahren zur Erlaubniserteilung transparent und nachvollziehbar zu machen, wurde das in Anlage 2 beigefügte Vergabekonzept erstellt. -
Anlage 1 Platzbelegungen Innenstadt 2013 bis 2016
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1 Anlage 1 Genehmigungen/Veranstaltungen von 2013 bis 2016 auf den Innenstadtplätzen: Chlodwigplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein Reiter-Korps Jan von Werth Historienspiel “Jan un Griet“ mit anschl. Start des traditionellen Umzuges 07.02.2013 27.02.2014 12.02.2015 04.02.2016 L Nein Freunde u. Förderer des Kölnischen Brauchtums e. V. Start Schull- und Veddelszöch 10.02.2013 02.03.2014 15.02.2015 07.02.2016 L Nein Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval mbH Start Umzug Rosenmontag 11.02.2013 03.03.2014 16.02.2015 08.02.2016 L Nein Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval mbH Infobus 10.02./11.02.2013 02.03./03.03.2014 15.02./16.02.2015 Nein 2 07.02./08.02.2016 KG Ponyhof e. V. Nubbelverbrennung 17.02.2015 09.02.2016 L, S Nein Jehovas Zeugen Infostand 16.03./23.03./30.03./ 07.04./14.04./21.04./ 11.05./25.05./08.06./ 22.06./13.07./27.07.2013 Nein Stelten, Johannes Infostand 26.08./07.09.2013 Nei n Bublitz, Helmut Infostand 29.06.2013 Nein Hack, Ingrid MdL Infostand 14.11./30.11.2013 Nein Deutsches Rotes Kreuz Infostand 25.02.2014 Nein Köter, Karl-Heinz Infostand 26.04./28.06.2014 24.01./23.05./27.06./ 25.07.2015 Nein Lectorium Rosicrucanium Infostand 20.09.2014 Nein Bündnis 90/Die Grünen Infostand 11.10.2014 Nein IG Severinsviertel e. V. Infostand 31.05.2015 Nei n Omnibus gGmbH Infostand 15.06.-17.06.2015 Nein FDP Infostand 18.07./25.07.2015 Nein Aktion gegen den Hunger Infostand 18.05./28.06./13.07.2017 Nein Fortis Colonia e. V. Infoveranstaltung Ritter der Tafelrunde 14.06./15.06.2014 20.06./21.06.2015 Nein IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsmarkt 24.11.-23 .12.2014 L, K, S Abc e. V. Weihnachstmarkt 23.11.-23.12.2015 L, K, F, S Ja Chlodwigplatz e. V. Weihnachtsmarkt 21.11.-23.12.2 016 L, K, F, S Ja Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf 01.12.-24.12.2014 01.12.-24.12.2015 01.12.-24.12.2016 S Ja 3 Friesenplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein Polizei Köln Infoveranstaltung 04.06.2013 Nein Ahmadiyya Muslim Jamaat e. V. Infoveranstaltung 27.04./04.05.2014 18.05./31.05.2015 23.05./06.06.2016 Nein Köter, Karl-Heinz Infostand 30.04.2016 Nein Weingarten GmbH & Co. KG, Friesenplatz 19 (eigene Stätte der Leistung) Werbeveranstaltung 05.04.2014 18.04.2015 06.05./04.06.2016 S Ja Gebrauchtfahrradmärkte Köln, Herr Michael Paar Gebrauchtfahrradmarkt 19.01./16.02./16.03./ 20.04./18.05./15.06./ 20.07./17.08./21.09./ 19.10./16.11./21.12.2013 18.01./15.02./22.03./ 19.04./17.05./21.06./ 19.07./16.08./20.09./ 18.10./22.11./20.12.2014 24.01./21.02./21.03./ 18.04./16.05./20.06./ 18.07./15.08./19.09./ S Ja 4 24.10./21.11./19.12.2015 23.01./27.02./19.03./ 16.04./21.05./18.06./ 16.07./20.08./17.09./ 15.10./19.11./17.12.2016 IG Friesenviertel Weihnachtsmarkt 23.11.-23.12.201 5 L, K, F, S Ja abcfinance GmbH Pressetermin 16.12.2016 S Ja Apotheke Friesenplatz 17 Werbestand 02.11.2016 S J a Ebertplatz incl. Bereich Eigelsteintor burg) Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein (Eigelsteintor burg) Gaststätte Lapidarium Nubbelverbrennung 12.02.2013 04.03.2014 17.02.2015 09.02.2016 L, S Nein (Eigelsteintor burg) Weinhaus Vogel Nubbelverbrennung 12.02.2013 04.03.2014 17.02.2015 09.02.2016 L, S Nein (Eigelsteintor burg) Jehovas Zeugen Infostand 06.04./20.04./11.05./ 25.05./08.06./22.06./ 06.07./20.07.2013 05.07./26.07./02.08. Nein 5 16.08. /06.09. /20.09.2014 25.4./06.05./27.05. 13.06./27.06./18.07. 25.07./01.08./22.08. 05.09./12.09.2015 30.04./14.05./11.06./ 25.06./09.07./23.07./ 13.08./27.08/10.09./ 24.09.2016 (Eigelsteintor burg) Offene Jazz-Haus Schule Sommerfest 14.07.2013 29.06.2014 21.06.2015 03.07.2016 L, K, S Ja (Eigelsteintor burg) Caritas Köln Infoveranstaltung 02.06.2015 03.09.2015 Nein Ebertplatz 660-12 Infoveranstaltung 18.09.2015 Nei n (Eigelsteintor burg) FDP Infostand 02.08.2014 Nein (Eigelsteintor burg) CDU Infostand 10.12.2016 Nein (Eigelsteintor burg) Hochschule Ostwestfalen Lippe Infostand 29.05.2014 Nein (Eigelsteintor burg) Lectorium Rosicrucanium Infostand 18.10.2014 Nein (Eigelsteintor burg) Wahres Leben in Gott e.V. Infostand 25.06. /26.06./ 27.06./ 30.06./ 01.07./ 02.07./ 03.07./ 04.07./ 06.07./ 07.07./ 08.07.2014 Nein Ebertplatz Schneider, Gisbert Weihnachtsbaumverkauf 12.12.-24.12.2013 S Ja 6 12.12.– 24.12.2014 12.12.– 24.12.2015 12.12. – 24.12.2016 (Eigelsteintor burg) Otten, Sylvia Weihnachtsbaumverkauf 10.12.-24.12.20 13 08.12.-24.12.2014 08.12.-24.12.2015 S Ja (Eigelsteintor burg) Otten, Marc Weihnachtsbaumverkauf 09.12.-24.12.2016 S Ja (Eigelsteintor burg) Buchhandlung am Eigelsteintor Werbestand 23.07.2016 S Ja Ebertplatz Der Gesundheitsladen e.V. Infoveranstaltung 22.09.2016 S Nein Ebertplatz Labor Projektgalerie Infostand 22.10.201 6 und 29.10.2016 Nein Ebertplatz Bruch & Dallas Werbeveranstaltung 23.07. 2016 S Ja Ebertplatz MOUVOIR e. V. Kunst- und Kulturveranstaltung 03.09.2016 S, L Nein (Eigelsteintor burg) Fortis Colonia e.V. Kunst- und Kulturveranstaltung 04.06.2016 Nein Brüsseler Platz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein Bürgerbüro Brüsseler Platz Infostand 06.07.2013 Nein 7 17.10.2015 Junge Liberale Infostand 22.07.2016 Nein Siebertz, Wolfgang Weihnachtsbaumverkauf 12.12.-24.12.2013 12.12.-24.12.2014 12.12.-24.12.2015 12.12.-24.12.2016 S Ja 51-Frau Steinbach Spielemobil 24.08.2013-23.08.201 4 01.01.2015-31.12.2015 01.01.2016-31.12.2016 Nein Hans -Böckler -Platz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein Cologne on pop GmbH Konzert/Trödelmarkt 20.06.-22. 06.2013 21.08. – 23.08.2014 20.08. – 22.08.2015 25.08. – 27.08.2016 L,K,S Ja Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Infoveranstaltung 12.05. + 13.05. + 18.05.2015 L Nein Betriebsrat DGB Sommerfest 26.06.2016 L, K, S Nein Severinskirchplatz Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Kommerziell Ja/Nein 8 Sondernutzungsgebühren (S) IG Severinsviertel e. V. Weiberfastnacht 07.02.201 3 27.02.2014 12.02.2015 04.02.2016 L, K, S Nein WDR Übertragung Schull- und Veedelszöch sowie Übertragung Rosenmontag 10.02./11.02.2013 02.03./03.03.2014 15.02./16.02.2015 07.02./08.02.2016 Nein IG Severinsviertel e. V. Platzfest Vringsadvent 15 .12.2013 30.11.2014 L, K Nein IG Sverinsviertel e. V. Glühweinstand 26.11.2016 S Ja IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsbaum 25.11.-23. 12.2013 24.11.2014-10.01.2015 23.11.2015-07.01.2016 25.11.2016-08.01.2017 Nein IG Severinsviertel e. V. Straßenfest “Längster Tisch von Köln“ 21./22.09.2013 20./21.09.2014 19./20.09.2015 17./18.09.2016 L, K, F Ja IG Severinsviertel e. V. Verkaufsoffener 09.10./18 .12.2016 L, K, S Ja 9 Sonntag GAG Immobilien AG Sommerfest 10.09.2016 L, K Nein Gebrauchtfahrradmärkte Köln, Herr Michael Paar Gebrauchtfahrradmarkt 26.01./29.06./31.08.2013 31.05./30.08.2014 31.01./30.05./29.08./ 28.11.2015 30.01./30.04./30.07./ 29.10.2016 S Ja Kath. Kirchengemeinde St. Severin Pfarrfest 23.06.2013 22.06.2014 L, K, Nein Deutsch-Spanischer Kulturkreis Interkulturelles Fest 19.05.2013 L, K, S Nein KölnKongress GmbH Interkulturelles Fest 08.06.2014 L, K, S Nein Meine Südstadt GbR Benefizgrillen 07.12.2013 K Nei n CDU Infostand 08.06.2013 Nein Omnibus gGmbH Infoveranstaltung 16.04.2014 14./15.09.2016 Nein Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf 02.12.-24.12.2013 S Ja KVB AG Bürgerfest U- Bahneröffnung 13.12.2015 L, K Nein Eisenmarkt Genehmigungsnehmer Art der Veranstaltung Zeitraum 2013 bis 2016 LImSchG (L) Ausschank (K) Festsetzung (F) Sondernutzungsgebühren (S) Kommerziell Ja/Nein 4101 Puppenspiele Hänneschen-Kirmes 11.05.-12.05.2 013 24.05. – 25.05.2014 L, K Ja 10 30.05. + 31.05.2015 21. + 22.05.2016 13/1 Sommer Köln/ Theater- Musikdarbietung 08.07.+ 09.07.2016 L, K Ja CityProjekt Veranstaltungs-GmbH CSD 01.07. - 03.07.2016 L, K, S Ja Ehrendgarde der Stadt Köln von 1902 e.V. Puppenspiele 25.05.2013 S Ja Altstädter Köln 1922 e.V. Toiletten 07.02.2013 27.02.2014 12.02.2015 04.02.2016 S Ja Willi Ostermann Gesellschaft Köln 1967 e.V. Toiletten 11.11.2013 11.11.2014 11.11.2015 11.11.2016 S Ja
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