Mandari Insight

0490/2017

Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 3.2

Anlage 2 Vergabekonzept Chlodwigplatz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Platzbelegungen Innenstadt 2013 bis 2016

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Vergabekonzept Chlodwigplatz

20155 Zeichen

Vergabekonzept Chlodwigplatz   1 von 9 
           Anlage 2 
Vergabekonzept für Veranstaltungen  
auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
vom 01.04.2017 bis 30.06.2018 
 
 Seite 
Inhaltsverzeichnis 1-2 
1. Anlass / Ausgangslage        3 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage      3 
3. Räumlicher Geltungsbereich       3 
4. Nicht erfasste Veranstaltungen      3 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes    4 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele      4 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses    5 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen  5 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot     6 
5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von    
              Veranstaltungen       6 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen    6 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen      6 
8. Außengastronomie        7 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen    7 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen     7 
11. Bedingungen und Auflagen       7 
12. Entscheidungszuständigkeiten       8 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte 
              der laufenden Verwaltung       8

Vergabekonzept Chlodwigplatz   2 von 9 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele    8 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen      8 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der  
              Bezirksvertretung Innenstadt      8 
13. Verfahrensregelungen        8 
13.1 Beweissicherungsverfahren      8 
13.2 Sonstiges        9 
14. Berichtspflichten        9 
15. Salvatorische Klausel        9

Vergabekonzept Chlodwigplatz   3 von 9 
 
1. Anlass/Ausgangslage 
 
 Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht 
es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua-
litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be-
sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die 
dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen 
und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti-
scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der 
Wunsch nach der Regelung einer qualitätsvollen Nutzung des Platzes geäußert.  
 
 Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im 
Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver-
anstaltungen präzisieren sowie deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwig-
platz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzen. 
 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 
 
Bei der Erteilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem 
Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle 
für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der An-
tragssteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der 
Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Berücksichtigung des Artikels 3 des 
Grundgesetzes einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. 
 
Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Ge-
bührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Ver-
waltungsgebührenordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernut-
zungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über 
Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 
28.10.2008, in den jeweils gültigen Fassungen.  
 
Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 
29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We-
gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für 
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge-
meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 
 
3. Räumlicher Geltungsbereich 
 
Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat-
zes, innerhalb der Baumscheiben 
 
4. Nicht erfasste Veranstaltung 
 
Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga-
bekonzeptes: 
 
 Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes 
aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische 
Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen)

Vergabekonzept Chlodwigplatz   4 von 9 
 Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem grundgesetzlich 
geschützten Demonstrationsrecht (Versammlungsrecht) stehen 
 
 Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 
 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 
 
Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe 
des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 
 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele 
 
Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im 
Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen 
zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be-
zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der 
Südstadt) 
 
 Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung 
 
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der 
Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt 
 
 Förderung der Brauchtumspflege 
 
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen 
 
 Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung 
 
 Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus 
 
Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den 
o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen.  
 
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben 
über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal-
tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für 
die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: 
 
 (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem 
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten 
 
 aussagefähiger Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich 
Flucht- und Rettungswegen, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr 
 
 ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept

Vergabekonzept Chlodwigplatz   5 von 9 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 
 
Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten 
bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse 
widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin-
sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so-
wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein-
richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. 
 
Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal-
ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk-
tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist.  
 
Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze neben 
dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung in Betracht kommen. 
 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 
 
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der 
Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. 
Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung 
zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung 
erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten 
als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. 
Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. 
 
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau-
ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut-
zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen 
durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung 
hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Genehmigung darzulegen. 
 
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We-
gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset-
zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch 
Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Ge-
nehmigung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung 
des Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraum-
charakters und des Gemeingebrauchs soll künftig auf die Verwendung von Großraum-
zelten verzichtet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen der Öf-
fentlichkeit zugänglich sein. 
 
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und 
ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer 
Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti-
gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des 
Chlodwigplatzes nicht gestattet. 
 
Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen.  
 
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über-
dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden.

Vergabekonzept Chlodwigplatz   6 von 9 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 
 
Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren-
ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und 
Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu 
halten.  
 
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 
 
5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 
 
Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan-
ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für 
die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini-
mieren. 
 
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt ma-
ximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. 
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. 
 
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (incl. Auf- und Abbau) werden 
aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge-
zählt. 
 
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf 
die geringstmögliche Zeit zu beschränken. 
 
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen-
den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der 
Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno-
segutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich 
der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern. 
 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 
 
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von Unter-
nehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind grundsätzlich auf dem Chlodwigplatz 
ausgeschlossen sein, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Aufgaben der 
Daseinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung oder den 
unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht. 
 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der 
Südstadt dienen 
 
 Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde-
ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung 
 
 Weihnachtsmarkt

Vergabekonzept Chlodwigplatz   7 von 9 
8. Außengastronomie 
 
Aufbauten eventuell künftiger Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche jedoch 
nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außen-
gastronomieflächen kurzfristig geräumt werden können. 
 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh-
rend 
 
 das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an 
Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von 
Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) 
 
 der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) 
 
erfasst.  
 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort 
in den Vordergrund stellen 
2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
3. Veranstaltungen mit kommerziellen Hintergrund 
4. Zirkusveranstaltungen 
5. Großzeltveranstaltungen 
 
11. Bedingungen und Auflagen 
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veran-
staltungsfreie Wochenenden liegen.  
 Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier-
tagen sind nicht gestattet.  
 Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß-
gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. 
 Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der 
KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufstel-
lung/Nutzung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Hal-
testellen-/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten 
 Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwas-
sereinspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden  
 Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in ange-
messener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. 
 Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 
12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er-
folgen 
 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton-
nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach 
vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des 
Amtes für Straßen und Verkehrstechnik befahren. 
 Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be-
fahren.

Vergabekonzept Chlodwigplatz   8 von 9 
 
12. Entscheidungszuständigkeiten 
 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 
Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas-
sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih-
nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung 
Innenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt für öf-
fentliche Ordnung übertragen. 
 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt 
haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läu-
fern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen 
etc., die die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (Die Auf- und Abbauarbeiten müs-
sen am Veranstaltungstag unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt 
werden) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Ent-
scheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher auf An-
trag vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar genehmigt werden. Es wird der Be-
zirksvertretung Innenstadt allerdings bei Vergaben nach Punkt 12.2 eine Übersicht der 
bisher für diesen Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt.  
 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 
Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inkl. des Weihnachtsmartes ent-
scheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Be-
zirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen.  
 
13. Verfahrensregelungen 
 
13.1 Beweissicherungsverfahren 
Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter 
nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi-
gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi-
gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 
 
Durch Festlegung von Bedingungen  
 
 wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf-
tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten 
während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe-
sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr-
ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist

Vergabekonzept Chlodwigplatz   9 von 9 
 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die 
im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da-
rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist 
 
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich 
seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des 
Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der 
Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden 
ist. 
 
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent-
stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltendmachung (Ange-
botseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefor-
dert. 
 
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine 
Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde 
vorzulegen.  
 
13.2 Sonstiges  
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je-
weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen 
Stand der Platzvergaben und –reservierungen.  
 
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte-
ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in ange-
messener Form zu informieren.  
 
14. Berichtspflichten 
 
Die bisherigen Erfahrungen anderer Nutzungskonzepte haben gezeigt, dass eine re-
gelmäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer 
Entwicklungen sinnvoll und notwendig ist. Da es sich bei diesem Konzept um das erste 
für den Chlodwigplatz handelt, wird der Bezirksvertretung Innenstadt im 1. Quartal 
2018 ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Daher gilt das Konzept zunächst nur bis zum 
30.06.2018. Für die Zukunft ist eine Berichtspflicht an die Bezirksvertretung Innenstadt 
und ggf. Anpassung des Konzeptes im 5 jährigen Turnus vorgesehen.  
 
15. Salvatorische Klausel  
 
Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un-
durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die-
ses Vergabekonzeptes unberührt.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2849 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 0490/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept für eine transparente Vergabe von Nutzungen von Veedelsplätzen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt aufgrund der Aufstellung der Platzbelegungen von 
2013 bis 2016 (Anlage 1), dass Vergabekonzepte für die aufgeführten Plätze, mit Ausnahme 
des Chlodwigplatzes, nicht erforderlich sind. 
 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt das Vergabekonzept für den Chlodwigplatz für 
den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 30.06.2018. (Anlage 2) 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Mit Antrag der Einzelmandatsträgerin Frau Tillessen (FDP) und dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Innenstadt in der Sitzung am 02.06.2016, wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept zu entwickeln, 
wie eine transparente und gerechte Vergabe von Genehmigungen für die kommerziellen Nutzungen 
der Veedelsplätze unter Beteiligung der Politik und potentieller Nutzer erreicht werden kann. In die-
sem Rahmen kann eine sinnvolle Obergrenze für die Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr festgelegt 
werden. Hierbei soll der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten angemessen sein. Eine Ausschrei-
bung der Platznutzungen soll nicht erfolgen. 
Die Verwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund der allgemein gültigen Kriterien 
für Sondernutzungen im öffentlichen Raum über die Erlaubniserteilung zur Nutzung der öffentlichen 
Plätze. Das wichtigste Kriterium ist hier zunächst die Feststellung des öffentlichen Interesses an einer 
Sondernutzung. In diesem Zusammenhang ist stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen 
der Allgemeinheit an der uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Raumes einerseits und dem 
Individualinteresse an der Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum vorzunehmen. 
Die Belegung der Innenstadtplätze für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2016 (mit Ausnahme der 
Plätze, die im Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt auf-
geführt sind) ist in der Anlage 1 beigefügt. 
Auf den innerstädtischen Veedelsplätzen führten bisher weder die Art noch die Anzahl der Erlaubnis-
se, die auf Grundlage dieses Verfahrens erteilt wurden, zu Beschwerden. Die Verwaltung sieht daher 
keine Notwendigkeit von Nutzungskonzepten für diese Plätze. 
Für den neugestalteten Chlodwigplatz zeichnet sich jedoch ein hohes Interesse und damit verbunden 
ein eventueller Interessenskonflikt für die Zukunft ab. Um Konflikten vorzubeugen und das Verfahren 
zur Erlaubniserteilung transparent und nachvollziehbar zu machen, wurde das in Anlage 2 beigefügte 
Vergabekonzept erstellt.

Anlage 1 Platzbelegungen Innenstadt 2013 bis 2016

9242 Zeichen

1 
 
                 Anlage 1 
Genehmigungen/Veranstaltungen von 2013 bis 2016 auf den Innenstadtplätzen: 
 
Chlodwigplatz  Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
 Reiter-Korps Jan von 
Werth 
Historienspiel “Jan un 
Griet“ mit anschl. 
Start des traditionellen 
Umzuges 
07.02.2013 
 
27.02.2014 
 
12.02.2015 
 
04.02.2016 
 
L Nein 
 Freunde u. Förderer des 
Kölnischen Brauchtums 
e. V. 
Start Schull- und 
Veddelszöch 
10.02.2013 
 
02.03.2014 
 
15.02.2015 
 
07.02.2016 
L Nein 
 Gemeinnützige 
Gesellschaft Kölner 
Karneval mbH 
Start Umzug 
Rosenmontag 
11.02.2013 
 
03.03.2014 
 
16.02.2015 
 
08.02.2016 
L Nein 
 Gemeinnützige 
Gesellschaft Kölner 
Karneval mbH 
Infobus 10.02./11.02.2013 
 
02.03./03.03.2014 
 
15.02./16.02.2015 
 Nein

2 
 
 
07.02./08.02.2016 
 KG Ponyhof e. V. Nubbelverbrennung 17.02.2015 
 
09.02.2016 
L, S Nein 
 Jehovas Zeugen Infostand 16.03./23.03./30.03./ 
07.04./14.04./21.04./ 
11.05./25.05./08.06./ 
22.06./13.07./27.07.2013 
 
 Nein 
 Stelten, Johannes Infostand 26.08./07.09.2013  Nei n 
 Bublitz, Helmut Infostand 29.06.2013  Nein 
 Hack, Ingrid MdL Infostand 14.11./30.11.2013  Nein  
 Deutsches Rotes Kreuz Infostand 25.02.2014  Nein 
 Köter, Karl-Heinz Infostand 26.04./28.06.2014 
 
24.01./23.05./27.06./ 
25.07.2015 
 Nein 
 Lectorium Rosicrucanium Infostand 20.09.2014  Nein  
 Bündnis 90/Die Grünen Infostand 11.10.2014  Nein 
 IG Severinsviertel e. V. Infostand 31.05.2015  Nei n 
 Omnibus gGmbH Infostand 15.06.-17.06.2015  Nein 
 FDP Infostand 18.07./25.07.2015  Nein 
 Aktion gegen den Hunger  Infostand 18.05./28.06./13.07.2017   Nein 
 Fortis Colonia e. V. Infoveranstaltung Ritter 
der Tafelrunde 
14.06./15.06.2014 
 
20.06./21.06.2015 
 Nein 
 IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsmarkt 24.11.-23 .12.2014 L, K, S  
 Abc e. V. Weihnachstmarkt 23.11.-23.12.2015 L, K, F, S Ja 
 Chlodwigplatz e. V. Weihnachtsmarkt 21.11.-23.12.2 016 L, K, F, S Ja 
 Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf  01.12.-24.12.2014 
 
01.12.-24.12.2015 
 
01.12.-24.12.2016 
S Ja

3 
 
 
 
 
Friesenplatz  Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
 Polizei Köln Infoveranstaltung 04.06.2013  Nein 
 Ahmadiyya Muslim 
Jamaat e. V. 
Infoveranstaltung 27.04./04.05.2014 
 
18.05./31.05.2015 
 
23.05./06.06.2016 
 Nein 
 Köter, Karl-Heinz Infostand 30.04.2016  Nein 
 Weingarten GmbH & Co. 
KG, Friesenplatz 19 
(eigene Stätte der 
Leistung) 
Werbeveranstaltung 05.04.2014 
 
18.04.2015 
 
06.05./04.06.2016 
S Ja 
 Gebrauchtfahrradmärkte 
Köln, Herr Michael Paar 
Gebrauchtfahrradmarkt  19.01./16.02./16.03./ 
20.04./18.05./15.06./ 
20.07./17.08./21.09./ 
19.10./16.11./21.12.2013 
 
 
18.01./15.02./22.03./ 
19.04./17.05./21.06./ 
19.07./16.08./20.09./ 
18.10./22.11./20.12.2014 
 
 
24.01./21.02./21.03./ 
18.04./16.05./20.06./ 
18.07./15.08./19.09./ 
S Ja

4 
 
24.10./21.11./19.12.2015  
 
23.01./27.02./19.03./ 
16.04./21.05./18.06./ 
16.07./20.08./17.09./ 
15.10./19.11./17.12.2016 
 
 IG Friesenviertel Weihnachtsmarkt 23.11.-23.12.201 5 L, K, F, S Ja 
 abcfinance GmbH Pressetermin 16.12.2016 S Ja 
 Apotheke Friesenplatz 17 Werbestand 02.11.2016 S J a 
 
Ebertplatz  
incl. Bereich 
Eigelsteintor 
burg) 
Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Gaststätte Lapidarium Nubbelverbrennung 12.02.2013 
 
04.03.2014 
 
17.02.2015 
 
09.02.2016 
L, S Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Weinhaus Vogel Nubbelverbrennung 12.02.2013 
 
04.03.2014 
 
17.02.2015 
 
09.02.2016 
L, S Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Jehovas Zeugen Infostand 06.04./20.04./11.05./ 
25.05./08.06./22.06./ 
06.07./20.07.2013 
 
05.07./26.07./02.08. 
 Nein

5 
 
16.08. /06.09. /20.09.2014 
 
25.4./06.05./27.05. 
13.06./27.06./18.07. 
25.07./01.08./22.08. 
05.09./12.09.2015 
 
30.04./14.05./11.06./ 
25.06./09.07./23.07./ 
13.08./27.08/10.09./ 
24.09.2016 
(Eigelsteintor 
burg) 
Offene Jazz-Haus 
Schule 
Sommerfest 14.07.2013 
 
29.06.2014 
 
21.06.2015 
 
03.07.2016 
L, K, S Ja 
(Eigelsteintor 
burg) 
Caritas Köln Infoveranstaltung 02.06.2015 
03.09.2015 
 Nein 
Ebertplatz 660-12 Infoveranstaltung 18.09.2015  Nei n 
(Eigelsteintor 
burg) 
FDP Infostand 02.08.2014  Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
CDU Infostand 10.12.2016  Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Hochschule 
Ostwestfalen Lippe 
Infostand 29.05.2014  Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Lectorium 
Rosicrucanium 
Infostand 18.10.2014  Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Wahres Leben in Gott 
e.V. 
Infostand 25.06. /26.06./ 27.06./  
30.06./ 01.07./ 02.07./ 
03.07./ 04.07./ 06.07./ 
07.07./ 08.07.2014 
 Nein 
Ebertplatz Schneider, Gisbert Weihnachtsbaumverkauf  12.12.-24.12.2013 S Ja

6 
 
 
12.12.– 24.12.2014 
 
12.12.– 24.12.2015 
12.12. – 24.12.2016 
(Eigelsteintor 
burg) 
Otten, Sylvia Weihnachtsbaumverkauf 10.12.-24.12.20 13 
 
08.12.-24.12.2014 
 
08.12.-24.12.2015 
S Ja 
(Eigelsteintor 
burg) 
Otten, Marc Weihnachtsbaumverkauf 09.12.-24.12.2016  S Ja 
(Eigelsteintor 
burg) 
Buchhandlung am 
Eigelsteintor 
Werbestand 23.07.2016 S Ja 
Ebertplatz Der Gesundheitsladen 
e.V. 
Infoveranstaltung 22.09.2016 S Nein 
Ebertplatz Labor Projektgalerie Infostand 22.10.201 6 und 
29.10.2016 
 
 Nein 
Ebertplatz Bruch & Dallas Werbeveranstaltung 23.07. 2016 S Ja 
Ebertplatz MOUVOIR e. V. Kunst- und 
Kulturveranstaltung 
03.09.2016 S, L Nein 
(Eigelsteintor 
burg) 
Fortis Colonia e.V. Kunst- und 
Kulturveranstaltung 
04.06.2016  Nein 
 
 
Brüsseler Platz  Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
 Bürgerbüro Brüsseler 
Platz 
Infostand 06.07.2013 
 
 Nein

7 
 
17.10.2015 
 Junge Liberale Infostand 22.07.2016  Nein 
 Siebertz, Wolfgang Weihnachtsbaumverkauf  12.12.-24.12.2013 
 
12.12.-24.12.2014 
 
12.12.-24.12.2015 
12.12.-24.12.2016 
S Ja 
 51-Frau Steinbach Spielemobil 24.08.2013-23.08.201 4 
 
01.01.2015-31.12.2015 
 
01.01.2016-31.12.2016 
 Nein 
 
Hans -Böckler -Platz  Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
 Cologne on pop GmbH Konzert/Trödelmarkt 20.06.-22. 06.2013 
 
21.08. – 23.08.2014 
 
20.08. – 22.08.2015 
 
25.08. – 27.08.2016 
L,K,S Ja 
 Gewerkschaft Erziehung 
und Wissenschaft 
Infoveranstaltung 12.05. + 13.05. + 
18.05.2015 
L Nein 
 Betriebsrat DGB Sommerfest 26.06.2016 L, K, S Nein  
 
 
Severinskirchplatz  Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Kommerziell 
Ja/Nein

8 
 
Sondernutzungsgebühren 
(S)  
 IG Severinsviertel e. V. Weiberfastnacht 07.02.201 3 
 
27.02.2014 
 
12.02.2015 
 
04.02.2016 
L, K, S Nein 
 WDR Übertragung Schull- und 
Veedelszöch 
 
sowie 
 
Übertragung 
Rosenmontag 
10.02./11.02.2013 
 
02.03./03.03.2014 
 
15.02./16.02.2015 
 
07.02./08.02.2016 
 Nein 
 IG Severinsviertel e. V. Platzfest Vringsadvent 15 .12.2013 
 
30.11.2014 
L, K Nein 
 IG Sverinsviertel e. V. Glühweinstand 26.11.2016 S  Ja 
 IG Severinsviertel e. V. Weihnachtsbaum 25.11.-23. 12.2013 
 
24.11.2014-10.01.2015 
 
23.11.2015-07.01.2016 
 
25.11.2016-08.01.2017 
 Nein 
 IG Severinsviertel e. V. Straßenfest “Längster 
Tisch von Köln“ 
21./22.09.2013 
 
20./21.09.2014 
 
19./20.09.2015 
 
17./18.09.2016 
L, K, F Ja 
 IG Severinsviertel e. V. Verkaufsoffener 09.10./18 .12.2016 L, K, S Ja

9 
 
Sonntag 
 GAG Immobilien AG Sommerfest 10.09.2016 L, K Nein 
 Gebrauchtfahrradmärkte 
Köln, Herr Michael Paar 
Gebrauchtfahrradmarkt 26.01./29.06./31.08.2013  
 
31.05./30.08.2014 
 
31.01./30.05./29.08./ 
28.11.2015 
 
30.01./30.04./30.07./ 
29.10.2016 
S Ja 
 Kath. Kirchengemeinde 
St. Severin 
Pfarrfest 23.06.2013 
 
22.06.2014 
L, K, Nein 
 Deutsch-Spanischer 
Kulturkreis 
Interkulturelles Fest 19.05.2013 L, K, S Nein 
 KölnKongress GmbH Interkulturelles Fest 08.06.2014  L, K, S Nein 
 Meine Südstadt GbR Benefizgrillen 07.12.2013 K Nei n 
 CDU Infostand 08.06.2013  Nein 
 Omnibus gGmbH Infoveranstaltung 16.04.2014 
 
14./15.09.2016 
 Nein 
 Zaar, Klaus Weihnachtsbaumverkauf  02.12.-24.12.2013 S Ja 
 KVB AG Bürgerfest U-
Bahneröffnung 
13.12.2015 L, K Nein 
 
Eisenmarkt  
 
Genehmigungsnehmer  Art der Veranstaltung  Zeitraum  
2013 bis 2016 
LImSchG (L)  
Ausschank (K) 
Festsetzung (F) 
Sondernutzungsgebühren 
(S) 
 
Kommerziell 
Ja/Nein 
 4101 Puppenspiele Hänneschen-Kirmes 11.05.-12.05.2 013 
 
24.05. – 25.05.2014 
L, K Ja

10 
 
 
30.05. + 31.05.2015 
 
21. + 22.05.2016 
 13/1 Sommer Köln/ Theater- 
Musikdarbietung 
08.07.+ 09.07.2016 L, K Ja 
 CityProjekt 
Veranstaltungs-GmbH 
CSD 01.07. - 03.07.2016 L, K, S Ja 
 Ehrendgarde der Stadt 
Köln von 1902 e.V. 
Puppenspiele 25.05.2013 S Ja 
 Altstädter Köln 1922 e.V. Toiletten  07.02.2013 
 
27.02.2014 
 
12.02.2015 
 
04.02.2016 
S Ja 
 Willi Ostermann 
Gesellschaft Köln 1967 
e.V. 
Toiletten 11.11.2013 
11.11.2014 
11.11.2015 
11.11.2016 
S Ja

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Chlodwigplatz 1
  • Friesenplatz 19
  • Ebertplatz 660
  • Brüsseler Platz
  • Severinskirchplatz
  • Hans-Böckler-Platz
  • Eisenmarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0490/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27