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2245/2018

Sicherheitsrisiko Schülerfahrten der KSV GmbH

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

6737 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 05.07.2018 
 2245/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.07.2018 
 
Sicherheitsrisiko Schülerfahrten der KSV GmbH 
Anfrage der Freien Wähler Köln vom 02.07.2018 „Sicherheitsrisiko Schülerfahrten der KSV 
GmbH, Hohe Sicherheitsrisiken bei Schulbusfahrten der KSV GmbH und deren Subunterneh-
men“ (AN/1091/2018) 
 
 
Die Anfrage der Freien Wähler wird wie folgt beantwortet: 
 
Frage: 
Trotz regelmäßiger Prüfung und gültiger Betriebs-Zulassung wurden im Juni dieses Jahres 2 Busse, 
die Schülerfahrten im Auftrag der KSV GmbH durchführen, bei Kontrollen durch die Polizei aufgrund 
umfangreicher Mängellisten stillgelegt. Da nach uns vorliegenden Zeitungsberichten und Eigen-
recherchen nahezu ca. 10 % der von der KSV beauftragten Fahrzeuge bei Kontrollen mit Mängeln 
auffielen, bitten wir um Angabe, wie viele Vorgänge der Verwaltung bekannt sind und was bisher un-
ternommen wurde, diese zu klären und Kontrollfunktionen einzuleiten, diesen Missstand – zumindest 
– auf ein minimales Maß zu reduzieren?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es sind derzeit rd. 120 Fahrzeuge für die tägliche Beförderung von rd. 1.820 Schülern und Schülerin-
nen eingesetzt. Darüber hinaus werden wöchentlich rd. 580 Schüler und Schülerinnen zu Sport- und 
Schwimmangeboten transportiert. Von den eingesetzten Fahrzeugen wurden bei den aktuellen Kon-
trollen im Juni/Juli 2018 rd. 43% durch die Kölner Polizei kontrolliert, davon wurden 3 (also rd. 2,5% 
der insgesamt eingesetzten Fahrzeuge) stillgelegt. Weitere Vorgänge sind der Verwaltung nicht be-
kannt.  
 
Die Verwaltung hat in dem mit der KSV abgeschlossenen Vertrag umfangreiche Anforderungen (wie 
z. B. an Alter der Fahrzeuge, Häufigkeit der Hauptuntersuchungen, Höchstlaufleistung etc.) definiert. 
Die eingesetzten Fahrzeuge sind zu Beginn des Schuljahres durch den KSV zu benennen, Änderun-
gen sind unterjährig mitzuteilen. Die Verwaltung prüft auf Basis dieser Listen das Vorliegen aktueller 
bzw. gültiger  TÜV bzw. GÜT-Untersuchungen.  
 
Für die Zukunft soll es weitergehende Prüfungen und Kontrollen (siehe Ausführungen zu 3. Frage) 
durch die KSV GmbH geben, deren Ergebnisse der Verwaltung vorzulegen sind.  
 
Frage: 
Wie oft wurden die beiden im Juni 2018 stillgelegten Fahrzeuge der KSV vor der Stilllegung innerhalb 
der letzten 12 Monate für Fahrten allgemein und für Schuldienstfahrten insbesondere eingesetzt und 
während dieser Zeit vom GÜT u. ä. geprüft? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung liegen keine Informationen zu den jeweils tatsächlich eingesetzten Fahrzeugen zur

2 
 
Durchführung der durch sie beauftragten Schuldienstfahrten vor. Die grundsätzlich durch die KSV 
GmbH eingesetzten Fahrzeuge und Ersatzfahrzeuge sind bekannt, die täglich durchgeführten Routen 
werden dargestellt und abgerechnet. Dabei erfolgt jedoch keine Benennung der Busse zu den kon-
kreten Fahrten.  
 
Die beiden stillgelegten Busse wurden in den letzten 12 Monaten jeweils einmal durch GÜT bzw. TÜV 
geprüft  
 
Frage: 
Nach uns vorliegenden Informationen soll der Eigentümer eines der stillgelegten Fahrzeuge zum Ge-
sellschafterkreis der KSV zählen und ebenfalls als Geschäftsführer der KSV tätig sein. Daher ist die 
Frage zu stellen, ob dem so ist und wer bei der KSV für die Kontrolle der Qualität der von der KSV 
beauftragten Unternehmen, deren Fahrzeuge und des Personals verantwortlich ist und die schriftli-
chen Dokumentationen prüft und gegenzeichnet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die KSV reicht die vertraglichen Grundlagen des Vertrages mit der Stadt Köln an die ihr angeschlos-
senen Unternehmen weiter, so dass die Anforderungen von diesen zu erfüllen sind. Die aktuellen 
Kontrollergebnisse sind lt. vorliegender Stellungnahme der KSV GmbH im letzten Vierteljahrhundert 
einmalig, sie führen nun dazu, künftig zusätzliche und weitergehende Kontrollen einzuführen. So sol-
len lt. KSV die für Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge stichprobenartig in der Werkstatt der 
KVB AG technisch geprüft werden. Dies geschieht zusätzlich zu den vorgeschriebenen Hauptunter-
suchungen, ab dem neuen Schuljahr.  
Außerdem werden ab dem kommenden Schuljahr unangekündigte Zusatzkontrollen vom KSV vor Ort 
durchgeführt.  
Die KSV wird gegenüber den angeschlossenen Busunternehmen klarstellen, dass bezüglich der Si-
cherheit der beförderten Schüler und Schülerinnen keine Kompromisse möglich sind. Die Eigentümer 
der beiden stillgelegten Busse wurden abgemahnt.  
 
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der ab dem neuen Schuljahr durch die KSV durchgeführten 
Prüfungen unterrichtet.  
 
Frage: 
Was wird die Verwaltung unternehmen und nachweislich wie sicherstellen, dass alle Fahrzeuge der 
von der KSV beauftragten Unternehmen ausschreibungskonform funktionieren und weitere gravie-
rende Mängellisten und Stilllegungen vollkommen auszuschließen sind? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wird – wie bisher – das Vorliegen der technischen Anforderungen, wie Alter der Bus-
se, regelmäßige Hauptuntersuchung, anhand der durch die KSV vorzulegenden Listen überprüfen. 
Der Verwaltung sind Prüfungen hinsichtlich des Vorhandenseins von z. B. Erste-Hilfe-Kissen, der 
ordnungsgemäßen Ausstattung der Busse mit Sitzen und Sitzkissen, die Einhaltung von Beförde-
rungszeiten, Verhalten der Busfahrer und –fahrerinnen bei ihren stichprobenhaften Überprüfungen 
möglich, nicht jedoch technische Prüfungen. Diese können nur durch die entsprechenden Institutio-
nen, wie TÜV und GÜT, sowie die Polizei durchgeführt werden. Die von der KSV vorgestellten weite-
ren Prüfinstanzen und –strukturen werden eine weitere „Sicherheitsstufe“ darstellen.  
 
Die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen hat für alle Beteiligten höchste Priorität. Die jüngsten 
Kontrollergebnisse führen zu mehr und intensiveren Prüfungen und Kontrollen, um das Sicherheitsri-
siko weitergehend zu minimieren.  
Die aktuelle Kontrolle der Polizei am 03.07.2018 hat ergeben, dass keine erheblichen Mängel festge-
stellt wurden.  
 
Frage: 
Wieviel Unternehmen oder Unternehmensgemeinschaften wurden neben der KSV GmbH seit 2010 
an Ausschreibungen bei der Vergabe der Kölner Schülerfahrten beteiligt und haben Angebote abge-
geben?

3 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Vergabe der Kölner Schülerfahrten mit Bussen erfolgt jeweils für 4 Jahre im Rahmen einer euro-
paweiten Ausschreibung. Die veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen können von interessierten 
Unternehmen angefordert werden. Eine Beteiligung von Unternehmen durch die Verwaltung erfolgt 
nicht.  
Im Rahmen der beiden Vergabeverfahren seit 2010 wurde jeweils ein Angebot abgegeben.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2245/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.07.2018
Erstellt
03.07.2018 16:31