1303/2019
271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Anlagen 2-13, 271. Satzung
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brüsseler Straße von : Roonstraße/Lindenstraße bis : Richard-Wagner-Straße Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Langfeldleuch- ten und ist über 48 Jahre alt. Eine Leuchtstelle besteht aus einem provisorischen Holzmast mit Tiefenstrahler. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- Cityleuchten ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 25.700,00 EUR Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines Wohnviertels, das von der Roonstraße/Moltkestraße, Richard-Wagner-Straße und der Händelstraße/Lindenstraße begrenzt wird. Zudem ist Einrichtungsverkehr in Richtung Richard-Wagner-Straße und Tem- po 30 angeordnet. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion kommt der Brüsseler Straße in diesem Bereich nicht zu. Der weiterführende Verkehr wird von den o.g. Straßen aufgenommen. Die Brüsseler Straße dient in diesem Abschnitt überwiegend der Erschlie- ßung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 25.700,00 EUR : 14.271 m² = rd. 1,80 EUR Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brüsseler Straße von : Richard-Wagner-Straße bis : Aachener Straße Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Überspannungen mit Langfeldleuchten und einem Tiefenstrahler an einem Normmast. Die Beleuchtungsanlage ist über 48 Jahre alt. Die wirt- schaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- Cityleuchten ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60%): 9.500,00 EUR Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 9.500,00 EUR : 4.473 m² = rd. 2,20 EUR Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brüsseler Straße von : Aachener Straße bis : Brüsseler Platz Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Überspannungen mit Langfeldleuchten und ist über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- Cityleuchten ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 27.800,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 16.700,00 EUR Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 16.700,00 EUR : 5.419 m² = rd. 3,10 EUR Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brüsseler Straße von : Brüsseler Platz bis : Bismarckstraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Überspannungen mit Langfeld- leuchten und über 32 Jahre alten Normmasten mit Kugelleuchten. Die wirtschaftliche Nut- zungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- Cityleuchten ersetzt. Ein Normmast kann dabei erhalten bleiben und wird mit einer neuen Leuchte versehen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 22.100,00 EUR Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 22.100,00 EUR : 9.703 m² = rd. 2,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : An der Mergelskaule von : Krückelstraße (südliche Grenze Flurstück 1642) bis : Wendeplatz Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 7.800,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 5.500,00 EUR Die Straße An der Mergelskaule ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Be- fahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, kommt der Straße An der Mergelskaule nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 5.500,00 EUR : 7.963 m² = rd. 0,70 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auf dem Sandberg von : Poller Hauptstraße bis : Siegburger Straße Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten, ca. 33 Jahre alten Normmasten sowie neueren Normmasten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist über- wiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die Peitschenmasten, zwei alte Normmasten sowie alle Leuchtaufsätze werden demontiert. 3 Normmasten können weiterverwendet werden. Die neue Beleuchtungsanlage besteht dann einheitlich aus 6 m hohen Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50%): 6.600,00 EUR Die Erschließungsanlage Auf dem Sandberg ist in diesem Abschnitt als Haupterschließungs- straße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke dient sie aufgrund Ihrer Lage und Verkehrsfüh- rung der Anbindung des Wohnviertels an die Siegburger Straße. Daher geht ihre Verkehrs- funktion über die einer Anliegerstraße hinaus. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 6.600,00 EUR : 30.466 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im April 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auf dem Sandberg von : Siegburger Straße bis : Rolshover Straße Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 16.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30%): 5.000,00 EUR Die Erschließungsanlage Auf dem Sandberg ist in diesem Abschnitt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschlie- ßung der angrenzenden Grundstücke nimmt sie den Verkehr von der Siegburger Straße auf und leitet diesen weiter über die anschließende Rolshover Straße zum Autobahnzubringer (L124). Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 5.000,00 EUR : 31.936 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wurde im April 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft. Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Im Gartenhof/Seidelstraße von : Siegburger Straße bis : Krückelstraße (nördliche Grenze Flurstück 1819) Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten sowie einem Normmast mit Ansatzleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist überwiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 20.300,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.200,00 EUR Die Erschließungsanlage Im Gartenhof/Seidelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Ab- satz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines klein- räumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine be- sondere Verteil- oder Verbindungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstra- ße rechtfertigen könnte, kommt der Erschließungsanlage Im Gartenhof/Seidelstraße nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 14.200,00 EUR : 12.302 m² = rd. 1,20 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Krückelstraße von : Siegburger Straße bis : Seidelstraße (südwestliche Grenze Flurstück 3026/189) Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten sowie einem Normmast jeweils mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gül- tigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 7.500,00 EUR Die Krückelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin- dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, kommt der Krückelstraße nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 7.500,00 EUR : 5.765 m² = rd. 1,30 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Krückelstraße von : An der Mergelskaule (nordöstliche Grenze Flurstück 2374/189) bis : Poller Kirchweg Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten sowie einem Normmast mit Ansatzleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist überwiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 9.200,00 EUR Die Krückelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin- dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, kommt der Krückelstraße nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 9.200,00 EUR : 8.986 m² = rd. 1,10 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Schreberstraße von : Raiffeisenstraße (nördliche Grenze Flurstück 687) bis : Krückelstraße Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 9.600,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 6.700,00 EUR Die Schreberstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin- dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, kommt der Schreberstraße nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 6.700,00 EUR : 8.820 m² = rd. 0,80 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. Anlage 13 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Johannes-Stumpf-Straße von : Wichheimer Straße bis : Wendekreis Stadtteil : Buchheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Ansatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 10.000,00 EUR Die Johannes-Stumpf-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der lediglich die Stichstraße An St. Theresia abgeht. Die Johannes-Stumpf-Straße hat in dem Wohnge- biet nur eine geringe Verteilfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 10.000,00 EUR : 12.868 m² = rd. 0,80 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2019 in Kraft.
Anlage 1, 271. Satzung
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Anlage 1 Zweihunderteinundsiebzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 1. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Roonstraße/Lindenstraße bis Richard-Wagner-Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Richard-Wagner-Straße bis Aachener Straße Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Aachener Straße bis Brüsseler Platz Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2 4. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Brüsseler Platz bis Bismarckstraße Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 5. An der Mergelskaule (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Krückelstraße (südliche Grenze Flurstück 1642) bis Wendeplatz Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 6. Auf dem Sandberg (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Poller Hauptstraße bis Siegburger Straße Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz. 2 Ziffer 2 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 7. Auf dem Sandberg (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Siegburger Straße bis Rolshover Straße Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 8. Im Gartenhof/Seidelstraße (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Siegburger Straße bis Krückelstraße (nördliche Grenze Flurstück 1819) Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 9. Krückelstraße (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Siegburger Straße bis Seidelstraße (südwestliche Grenze Flurstück 3026/189) Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3 10. Krückelstraße (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von An der Mergelskaule (nordöstliche Grenze Flurstück 2374/189) bis Poller Kirchweg Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 11. Schreberstraße (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Raiffeisenstraße (nördliche Grenze Flurstück 687) bis Krückelstraße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 12. Johannes-Stumpf-Straße (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt von Wichheimer Straße bis Wendekreis Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. § 2 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1 bis 4 treten rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. § 1 Ziffern 5 und 8 bis 11 treten rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. § 1 Ziffern 6 und 7 treten rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft. § 1 Ziffer 12 tritt rückwirkend zum 01.02.2019 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/1 Vorlagen-Nummer 1303/2019 Freigabedatum 28.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. Verkehrsausschuss 18.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 Verkehrsausschuss Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 271. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß- nahmen sind in den Anlagen 2 bis 13 dargestellt. Anlagen: Anlage 1 Entwurf der 271. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 13 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat- zungsentwurfes
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (22)
- Brüsseler Straße
- Roonstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Aachener Straße
- Bismarckstraße
- Krückelstraße
- Poller Hauptstraße
- Siegburger Straße
- Rolshover Straße
- Schreberstraße
- Raiffeisenstraße
- Johannes-Stumpf-Straße
- Wichheimer Straße
- Händelstraße
- Brüsseler Platz
- Poller Kirchweg
- An der Mergelskaule
- Auf dem Sandberg
- An St. Theresia
- Moltkestraße
- Lindenstraße
- Im Gartenhof
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Details
- Aktenzeichen
- 1303/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.05.2019
- Erstellt
- 09.04.2019 09:11