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1303/2019

271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.05.2019

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Anlagen 2-13, 271. Satzung

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Ansehen

Anlage 1, 271. Satzung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlagen 2-13, 271. Satzung

19436 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brüsseler Straße 
von : Roonstraße/Lindenstraße 
bis : Richard-Wagner-Straße 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Langfeldleuch-
ten und ist über 48 Jahre alt. Eine Leuchtstelle besteht aus einem provisorischen Holzmast 
mit Tiefenstrahler. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die 
Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED-
Cityleuchten ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.700,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
25.700,00 EUR 
Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines Wohnviertels, das von 
der Roonstraße/Moltkestraße, Richard-Wagner-Straße und der Händelstraße/Lindenstraße 
begrenzt wird. Zudem ist Einrichtungsverkehr in Richtung Richard-Wagner-Straße und Tem-
po 30 angeordnet. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion kommt der Brüsseler 
Straße in diesem Bereich nicht zu. Der weiterführende Verkehr wird von den o.g. Straßen 
aufgenommen. Die Brüsseler Straße dient in diesem Abschnitt überwiegend der Erschlie-
ßung der angrenzenden Grundstücke. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
25.700,00 EUR : 14.271 m² = rd. 1,80 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brüsseler Straße 
von : Richard-Wagner-Straße 
bis : Aachener Straße 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Überspannungen mit Langfeldleuchten und einem 
Tiefenstrahler an einem Normmast. Die Beleuchtungsanlage ist über 48 Jahre alt. Die wirt-
schaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig 
und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED-
Cityleuchten ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.700,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60%): 
9.500,00 EUR 
Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit 
Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
9.500,00 EUR : 4.473 m² = rd. 2,20 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brüsseler Straße 
von : Aachener Straße 
bis : Brüsseler Platz 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Überspannungen mit Langfeldleuchten und ist über 
48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED-
Cityleuchten ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 27.800,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60 %): 
16.700,00 EUR 
Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit 
Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
16.700,00 EUR : 5.419 m² = rd. 3,10 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brüsseler Straße 
von : Brüsseler Platz 
bis : Bismarckstraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Überspannungen mit Langfeld-
leuchten und über 32 Jahre alten Normmasten mit Kugelleuchten. Die wirtschaftliche Nut-
zungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht 
nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED-
Cityleuchten ersetzt. Ein Normmast kann dabei erhalten bleiben und wird mit einer neuen 
Leuchte versehen. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.700,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60 %): 
22.100,00 EUR 
Die Brüsseler Straße ist in diesem Abschnitt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit 
Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
22.100,00 EUR : 9.703 m² = rd. 2,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : An der Mergelskaule 
von : Krückelstraße (südliche Grenze Flurstück 1642) 
bis : Wendeplatz 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 7.800,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
5.500,00 EUR 
Die Straße An der Mergelskaule ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers 
in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Be-
fahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder 
Verbindungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, 
kommt der Straße An der Mergelskaule nicht zu. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
5.500,00 EUR : 7.963 m² = rd. 0,70 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auf dem Sandberg 
von : Poller Hauptstraße 
bis : Siegburger Straße 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten, ca. 33 Jahre 
alten Normmasten sowie neueren Normmasten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist über-
wiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht 
mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die Peitschenmasten, zwei alte Normmasten sowie alle Leuchtaufsätze werden demontiert. 
3 Normmasten können weiterverwendet werden. Die neue Beleuchtungsanlage besteht dann 
einheitlich aus 6 m hohen Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50%): 
6.600,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Auf dem Sandberg ist in diesem Abschnitt als Haupterschließungs-
straße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der 
Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke dient sie aufgrund Ihrer Lage und Verkehrsfüh-
rung der Anbindung des Wohnviertels an die Siegburger Straße. Daher geht ihre Verkehrs-
funktion über die einer Anliegerstraße hinaus. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
6.600,00 EUR : 30.466 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im April 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auf dem Sandberg 
von : Siegburger Straße 
bis : Rolshover Straße 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 16.700,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30%): 
5.000,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Auf dem Sandberg ist in diesem Abschnitt als Hauptverkehrsstraße 
gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschlie-
ßung der angrenzenden Grundstücke nimmt sie den Verkehr von der Siegburger Straße auf 
und leitet diesen weiter über die anschließende Rolshover Straße zum Autobahnzubringer 
(L124). 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
5.000,00 EUR : 31.936 m² = rd. 0,20 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im April 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Im Gartenhof/Seidelstraße 
von : Siegburger Straße 
bis : Krückelstraße (nördliche Grenze Flurstück 1819) 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten sowie einem Normmast mit Ansatzleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist 
überwiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht 
nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 20.300,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
14.200,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Im Gartenhof/Seidelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Ab-
satz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines klein-
räumigen Wohnquartiers in einer Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem 
Poller Kirchweg. Das Befahren des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine be-
sondere Verteil- oder Verbindungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstra-
ße rechtfertigen könnte, kommt der Erschließungsanlage Im Gartenhof/Seidelstraße nicht zu. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
14.200,00 EUR : 12.302 m² = rd. 1,20 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Krückelstraße 
von : Siegburger Straße 
bis : Seidelstraße (südwestliche Grenze Flurstück 3026/189) 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten sowie einem 
Normmast jeweils mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. 
Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gül-
tigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.700,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
7.500,00 EUR 
Die Krückelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer 
Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren 
des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin-
dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, 
kommt der Krückelstraße nicht zu. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
7.500,00 EUR : 5.765 m² = rd. 1,30 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft.

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Krückelstraße 
von : An der Mergelskaule (nordöstliche Grenze Flurstück 2374/189) 
bis : Poller Kirchweg 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten sowie einem Normmast mit Ansatzleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist 
überwiegend abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht 
nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
9.200,00 EUR 
Die Krückelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer 
Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren 
des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin-
dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, 
kommt der Krückelstraße nicht zu. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
9.200,00 EUR : 8.986 m² = rd. 1,10 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Schreberstraße 
von : Raiffeisenstraße (nördliche Grenze Flurstück 687) 
bis : Krückelstraße 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 9.600,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
6.700,00 EUR 
Die Schreberstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers in einer 
Tempo-30 Zone zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg. Das Befahren 
des Quartiers mit LKW ist nur für Anlieger gestattet. Eine besondere Verteil- oder Verbin-
dungsfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen könnte, 
kommt der Schreberstraße nicht zu. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
6.700,00 EUR : 8.820 m² = rd. 0,80 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft.

Anlage 13 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Johannes-Stumpf-Straße 
von : Wichheimer Straße 
bis : Wendekreis 
Stadtteil : Buchheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage bestand aus über 48 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage 
sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Ansatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
10.000,00 EUR 
Die Johannes-Stumpf-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der lediglich 
die Stichstraße An St. Theresia abgeht. Die Johannes-Stumpf-Straße hat in dem Wohnge-
biet nur eine geringe Verteilfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie 
angrenzenden Grundstücke. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
10.000,00 EUR : 12.868 m² = rd. 0,80 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2019 in Kraft.

Anlage 1, 271. Satzung

4559 Zeichen

Anlage 1 
Zweihunderteinundsiebzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 
1. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Roonstraße/Lindenstraße 
bis  Richard-Wagner-Straße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
2. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Richard-Wagner-Straße 
bis  Aachener Straße 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
3. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Aachener Straße 
bis  Brüsseler Platz 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

2 
 
 
4. Brüsseler Straße (Stadtbezirk 1) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Brüsseler Platz 
bis  Bismarckstraße 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
5. An der Mergelskaule (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Krückelstraße (südliche Grenze Flurstück 1642) 
bis  Wendeplatz 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
6. Auf dem Sandberg (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Poller Hauptstraße 
bis  Siegburger Straße 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz. 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
7. Auf dem Sandberg (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Siegburger Straße 
bis  Rolshover Straße 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
8. Im Gartenhof/Seidelstraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Siegburger Straße 
bis  Krückelstraße (nördliche Grenze Flurstück 1819) 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
9. Krückelstraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Siegburger Straße 
bis  Seidelstraße (südwestliche Grenze Flurstück 3026/189) 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

3 
 
 
10. Krückelstraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  An der Mergelskaule (nordöstliche Grenze Flurstück 2374/189) 
bis  Poller Kirchweg 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
11. Schreberstraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Raiffeisenstraße (nördliche Grenze Flurstück 687) 
bis  Krückelstraße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
12. Johannes-Stumpf-Straße (Stadtbezirk 9) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Wichheimer Straße 
bis  Wendekreis 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
§ 2 
Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: 
§ 1 Ziffern 1 bis 4 treten rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 5 und 8 bis 11 treten rückwirkend zum 01.05.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 6 und 7 treten rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 12 tritt rückwirkend zum 01.02.2019 in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

2049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1303/2019 
Freigabedatum 
 28.05.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche 
Maßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 271. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der 
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 
Verkehrsausschuss  
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind 
für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf-
geführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 271. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind 
beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat-
zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß-
nahmen sind in den Anlagen 2 bis 13 dargestellt. 
Anlagen: 
Anlage 1 Entwurf der 271. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 13 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat-
zungsentwurfes

Beratungsverlauf (5)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 16.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Brüsseler Straße
  • Roonstraße
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  • Lindenstraße
  • Im Gartenhof

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Details

Aktenzeichen
1303/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.05.2019
Erstellt
09.04.2019 09:11