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0149/2017

Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen"

Mitteilung Ausschuss 16.01.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.02.2017, TOP 17.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7100 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0149/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 
Integrationsrat 23.01.2017 
Gesundheitsausschuss 24.01.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
 
Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-
Westfalen" 
Die Verwaltung hat sich erfolgreich um eine Teilnahme der S tadt Köln am Landesprogramm „Kein 
Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein -Westfalen“ beworben. Am 11.01.2017 ist bekannt gegeben 
worden, dass Köln zu den 22 Kommunen gehört, die neu an der Landesinitiative partizipieren werden. 
 
1. Hintergrund 
 Das Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ (Kekiz) wu r-
de von 2012 bis 2016 in einer Modellphase in 18 Modellkommunen in NRW (u.a. Düsseldorf, 
Dortmund, Wuppertal, Gelsenkirchen und Münster) durchgeführt. Das Programm wird nunmehr 
ab Anfang 2017 in die Fläche gebracht werden und heißt in der ausgeweiteten, zweiten Phase 
„Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW!“. 
 Das Vorhaben hat die Ziele, Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbe s-
sern und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Vorh andene Ressourcen und Programme so l-
len optimiert und Akteure vernetzt werden. Kommunen werden beim Aufbau kommunaler Pr ä-
ventionsketten unterstützt. 
 
2. Stadtvorstands-Beschluss vom 26.04.2016 
 Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 eine Teilnahm e der Stadt Köln an der 
zweiten Phase des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen“ befürwortet und beschlossen, 
eine Bewerbung auf den erwarteten Aufruf des Landes vorzubereiten. 
 
3. Verbindungslinie zu Integriertem Handlungskonzept „Starke Veedel – starkes Köln“ 
 Eine Anerkennung des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“ durch 
die Interministerielle Arbeitsgruppe des Landes ist zwischenzeitlich ausg esprochen worden. Die 
beabsichtigte Teilnahme der Stadt Köln an Kekiz wird seitens der M inisterien MBWSV NRW

2 
 
(Städtebau), MAIS (Arbeit und Soziales) und MFKJKS (Familie, Kinder, Jugend) sehr begrüßt. 
Die zentrale Wichtigkeit der Themen Präventionskette, integrierte Planung und wirkungsorie n-
tierte Steuerung wurde auch mit Blick auf das IHK der  Stadt Köln und EFRE -/ESF-Fördermittel 
unterstrichen. 
 
4. Aufruf des Landes vom 06.09.2016 
 Mit Schreiben Frau Ministerpräsidentin Kraft an Frau Oberbürgermeisterin Reker und Schreiben 
Frau Ministerin Kampmann (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur u nd Sport NRW) an 
Frau Dr. Klein, jeweils vom 06.09.2016, ist die länger erwartete offizielle Einladung ausgespr o-
chen worden, sich um eine Teilnahme am Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen“ zu b e-
werben. 
 Im ersten Schritt können 22 Kommunen neu in das Lern netzwerk mit den bisherigen 18 Model l-
kommunen aufgenommen werden. Frist für Interessenbekundung war der 15. November 2016. 
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre (mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre). Voraussetzung für 
Teilnahme: SV-Beschluss (liegt vor), Ratsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt erwünscht. 
 
5. Ziele/ konkrete Inhalte des Landesprogramms 
 Kekiz stellt insbesondere auf drei zentrale Entwicklungsaufgaben ab: 
 Entwicklung eines Präventionsleitbilds 
 Aufbau/ Weiterentwicklung von Maßnahmen einer kommuna len Präventionskette bei g e-
samtkommunaler Steuerung und integrierter Planung 
 Etablierung eines Präventionsmonitorings inklusive wirkungsorientierter Steuerung 
 Der Bericht der Landeskoordinierungsstelle über die Modellphase Kekiz bietet einen Qualität s-
rahmen mit 6 „Stationen“ und 7 „Standards“ für den Aufbau einer kommunalen Präventionskette 
 
6. Förderung des Landes im Rahmen Kekiz 
 Die Förderung des Landes beinhaltet insbesondere: 
 Einzelkommunale Begleitung und Beratung durch Landeskoordinierungsstelle Kekiz im  
federführenden MFKJKS NRW 
 Erfahrungsaustausch in einem Lernnetzwerk der beteiligten Kommunen 
 Personalkostenpauschale von rund 30.000 Euro/Jahr kommunale Koordini erung – durch 
entsprechend hohen Anteil zu ergänzen (personalisierbar) – bei IV/2/ Integrierte  Jugend-
hilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 Weitere externe Unterstützungsleistungen, z.B. Finanzierung Strategieworkshops bei pr o-
fessioneller Moderation 
 
7. Chancen einer Teilnahme der Stadt Köln an Kekiz 
 Es ergeben sich zwei große Chancen:  
 Inhaltlich bietet Kekiz die Chance, an aktuelle Fachdebatten zu Prävention sowie zur G e-
staltung von Bildungsstrukturen und -prozessen in Kommunen anzuschließen (Wissen s-
transfer). Auf dieser Basis könnten die vielen guten, häufig aber auch unverbunden n e-
beneinander stehenden Ansätze und Programme in Köln in ein strategisches Gesamtko n-
zept eingepasst werden (Strukturierung). Der grundlegende Ansatz „vom Kind her de n-
ken“ befördert ämter- und dezernatsübergreifendes Denken und Handeln (Abbau der Ve r-
säulung, Verwaltungsmodernisi erung). Indikatoren gestützte Analysen und Evaluationen 
von Präventionsmaßnahmen helfen, die Wirkungen besser in den Blick zu nehmen (Wi r-
kungsorientierte Steuerung).

3 
 
 Fördertaktisch: Es zeigt sich verstärkt, dass kommunale Gesamtkonzepte der Bildung und 
Prävention in weiteren Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes als Fö r-
dervoraussetzungen formuliert werden. Eine Teilnahme an Kekiz kann weitere Förde r-
möglichkeiten erschließen, die sonst verwehrt bleiben könnten bzw. erleichtert den Z u-
gang zu weiteren/ verbesserten Förderungen. 
 
8. Bewerbung der Stadt Köln vom 31.10.2016 
 Mit Schreiben Frau Oberbürgermeisterin Reker vom 31.10.2016 hat sich die Stadt Köln um eine 
Teilnahme an „Kein Kind zurücklassen“ beworben. Eine positive Rückmeldung ist nunmehr e r-
folgt. 
 Die Bewerbung ist vorab mit dem zuständigen MFKJKS vorabgestimmt worden. Ämter - und 
dezernatsübergreifende Abstimmungen erfolgten im März und Oktober 2016.  
 
9. Weiteres Vorgehen nach positiver Rückmeldung des Landes 
 Ab Anfang 2017 sind insbesondere folgende erste Arbeitsschritte vorgesehen: 
 Auftaktgespräch Landeskoordinierungsstelle und MFKJKS mit der Stadtspitze inklusive 
Kontrakt/ Zielvereinbarung 
 1-2 kommunale Planungsworkshops (auf der Ebene Stadtvorstand und Amtsleitungen) 
zur Entwicklung Präventionsleitbild und Aktionsplanung 
 Konstituierung einer ämter - und dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe in der mi n-
destens die Bereiche Kinder - und Jugendhilfe, Schule, Schulpsychologischer Dienst/ F a-
milienberatung, Soziales, Gesundheit und Stadtentwicklung – wie seitens des Landes 
empfohlen hochrangig auf der Ebene von Amtsleitungen/ Dezernent/ -innen plus wichtige 
Fachebenen – vertreten sind. 
 (Mindestens) drei Lernnetzwerktreffen aller Kekiz -Kommunen im Jahr; (mindestens) drei 
einzelkommunale Begleittermine im Jahr mit Landeskoordinierungsstelle 
 
10. Berichterstattung 
 Die Verwaltung beabsichtigt, die politischen Gremien regelmäßig über Aktivitäten im Rahmen 
von Kekiz zu informieren.

Beratungsverlauf (6)

17.01.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2017 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
24.01.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0149/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27