0149/2017
Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
7100 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0149/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 Integrationsrat 23.01.2017 Gesundheitsausschuss 24.01.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein- Westfalen" Die Verwaltung hat sich erfolgreich um eine Teilnahme der S tadt Köln am Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein -Westfalen“ beworben. Am 11.01.2017 ist bekannt gegeben worden, dass Köln zu den 22 Kommunen gehört, die neu an der Landesinitiative partizipieren werden. 1. Hintergrund Das Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ (Kekiz) wu r- de von 2012 bis 2016 in einer Modellphase in 18 Modellkommunen in NRW (u.a. Düsseldorf, Dortmund, Wuppertal, Gelsenkirchen und Münster) durchgeführt. Das Programm wird nunmehr ab Anfang 2017 in die Fläche gebracht werden und heißt in der ausgeweiteten, zweiten Phase „Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW!“. Das Vorhaben hat die Ziele, Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbe s- sern und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Vorh andene Ressourcen und Programme so l- len optimiert und Akteure vernetzt werden. Kommunen werden beim Aufbau kommunaler Pr ä- ventionsketten unterstützt. 2. Stadtvorstands-Beschluss vom 26.04.2016 Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 eine Teilnahm e der Stadt Köln an der zweiten Phase des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen“ befürwortet und beschlossen, eine Bewerbung auf den erwarteten Aufruf des Landes vorzubereiten. 3. Verbindungslinie zu Integriertem Handlungskonzept „Starke Veedel – starkes Köln“ Eine Anerkennung des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“ durch die Interministerielle Arbeitsgruppe des Landes ist zwischenzeitlich ausg esprochen worden. Die beabsichtigte Teilnahme der Stadt Köln an Kekiz wird seitens der M inisterien MBWSV NRW 2 (Städtebau), MAIS (Arbeit und Soziales) und MFKJKS (Familie, Kinder, Jugend) sehr begrüßt. Die zentrale Wichtigkeit der Themen Präventionskette, integrierte Planung und wirkungsorie n- tierte Steuerung wurde auch mit Blick auf das IHK der Stadt Köln und EFRE -/ESF-Fördermittel unterstrichen. 4. Aufruf des Landes vom 06.09.2016 Mit Schreiben Frau Ministerpräsidentin Kraft an Frau Oberbürgermeisterin Reker und Schreiben Frau Ministerin Kampmann (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur u nd Sport NRW) an Frau Dr. Klein, jeweils vom 06.09.2016, ist die länger erwartete offizielle Einladung ausgespr o- chen worden, sich um eine Teilnahme am Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen“ zu b e- werben. Im ersten Schritt können 22 Kommunen neu in das Lern netzwerk mit den bisherigen 18 Model l- kommunen aufgenommen werden. Frist für Interessenbekundung war der 15. November 2016. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre (mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre). Voraussetzung für Teilnahme: SV-Beschluss (liegt vor), Ratsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt erwünscht. 5. Ziele/ konkrete Inhalte des Landesprogramms Kekiz stellt insbesondere auf drei zentrale Entwicklungsaufgaben ab: Entwicklung eines Präventionsleitbilds Aufbau/ Weiterentwicklung von Maßnahmen einer kommuna len Präventionskette bei g e- samtkommunaler Steuerung und integrierter Planung Etablierung eines Präventionsmonitorings inklusive wirkungsorientierter Steuerung Der Bericht der Landeskoordinierungsstelle über die Modellphase Kekiz bietet einen Qualität s- rahmen mit 6 „Stationen“ und 7 „Standards“ für den Aufbau einer kommunalen Präventionskette 6. Förderung des Landes im Rahmen Kekiz Die Förderung des Landes beinhaltet insbesondere: Einzelkommunale Begleitung und Beratung durch Landeskoordinierungsstelle Kekiz im federführenden MFKJKS NRW Erfahrungsaustausch in einem Lernnetzwerk der beteiligten Kommunen Personalkostenpauschale von rund 30.000 Euro/Jahr kommunale Koordini erung – durch entsprechend hohen Anteil zu ergänzen (personalisierbar) – bei IV/2/ Integrierte Jugend- hilfe- und Schulentwicklungsplanung Weitere externe Unterstützungsleistungen, z.B. Finanzierung Strategieworkshops bei pr o- fessioneller Moderation 7. Chancen einer Teilnahme der Stadt Köln an Kekiz Es ergeben sich zwei große Chancen: Inhaltlich bietet Kekiz die Chance, an aktuelle Fachdebatten zu Prävention sowie zur G e- staltung von Bildungsstrukturen und -prozessen in Kommunen anzuschließen (Wissen s- transfer). Auf dieser Basis könnten die vielen guten, häufig aber auch unverbunden n e- beneinander stehenden Ansätze und Programme in Köln in ein strategisches Gesamtko n- zept eingepasst werden (Strukturierung). Der grundlegende Ansatz „vom Kind her de n- ken“ befördert ämter- und dezernatsübergreifendes Denken und Handeln (Abbau der Ve r- säulung, Verwaltungsmodernisi erung). Indikatoren gestützte Analysen und Evaluationen von Präventionsmaßnahmen helfen, die Wirkungen besser in den Blick zu nehmen (Wi r- kungsorientierte Steuerung). 3 Fördertaktisch: Es zeigt sich verstärkt, dass kommunale Gesamtkonzepte der Bildung und Prävention in weiteren Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes als Fö r- dervoraussetzungen formuliert werden. Eine Teilnahme an Kekiz kann weitere Förde r- möglichkeiten erschließen, die sonst verwehrt bleiben könnten bzw. erleichtert den Z u- gang zu weiteren/ verbesserten Förderungen. 8. Bewerbung der Stadt Köln vom 31.10.2016 Mit Schreiben Frau Oberbürgermeisterin Reker vom 31.10.2016 hat sich die Stadt Köln um eine Teilnahme an „Kein Kind zurücklassen“ beworben. Eine positive Rückmeldung ist nunmehr e r- folgt. Die Bewerbung ist vorab mit dem zuständigen MFKJKS vorabgestimmt worden. Ämter - und dezernatsübergreifende Abstimmungen erfolgten im März und Oktober 2016. 9. Weiteres Vorgehen nach positiver Rückmeldung des Landes Ab Anfang 2017 sind insbesondere folgende erste Arbeitsschritte vorgesehen: Auftaktgespräch Landeskoordinierungsstelle und MFKJKS mit der Stadtspitze inklusive Kontrakt/ Zielvereinbarung 1-2 kommunale Planungsworkshops (auf der Ebene Stadtvorstand und Amtsleitungen) zur Entwicklung Präventionsleitbild und Aktionsplanung Konstituierung einer ämter - und dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe in der mi n- destens die Bereiche Kinder - und Jugendhilfe, Schule, Schulpsychologischer Dienst/ F a- milienberatung, Soziales, Gesundheit und Stadtentwicklung – wie seitens des Landes empfohlen hochrangig auf der Ebene von Amtsleitungen/ Dezernent/ -innen plus wichtige Fachebenen – vertreten sind. (Mindestens) drei Lernnetzwerktreffen aller Kekiz -Kommunen im Jahr; (mindestens) drei einzelkommunale Begleittermine im Jahr mit Landeskoordinierungsstelle 10. Berichterstattung Die Verwaltung beabsichtigt, die politischen Gremien regelmäßig über Aktivitäten im Rahmen von Kekiz zu informieren.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0149/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27