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V/0659/2017

Ersatzneubau der Brücke BW 0800391 Twenteweg / Gievenbach

Vorlagen 02.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.09.2017, TOP 7.1

BV_0659_2017_Ersatzneubau_Brücke_Twenteweg_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

BV_0659_2017_Ersatzneubau_Brücke_Twenteweg_Anlage

2265 Zeichen

Seitenansicht _M. 1:50

Regelquerschnitt_M. 1:50

Rüschhausweg Twenteweg
17 2.50 17
+ t
E 3 FFK-Belag HD Planke Fa. Fiberine
= EA 140
1
sT a
10 2.65 10
2.85
M. 150 ı ı ı
ET) 20 30 [Mn 50 on
Querschnitt _M. 1:50
Wiederlager Achse 10 Baustoffangaben
Bauteil: Beton Entwicklung| Baustahl Beton-| Sonst.
IH Sittemetz Festigkeits-| Expositions- | der Beton- stahl
"| X-Tend 100/60mm 3,30 klasse klasse festigkeit
45 3.00 1
2
mi % 40 2.20 40
+67.35° = min UK HQ 100= +66.72 8 t t Brückendeck IGFK
2 Überbau 18355 J2+N| [FZ + Beschichl
Kammerwände | C 30/37 XDAIXF2/XCA |r > 0,30 — |B500Bl ——
! ! Lagersockel C 30/37 XDAXF2/XCA Ir > 0,30 —— |B500Bl ——
Rohr 355,6xmm Widerlager C 30/37 XC2/XF1/XCA |r > 0,30 — }B500Bl ——
! Yo Pfähle 8235 R Fz
- NH H Sauberkeitsschicht| C 8/10 x0 = = | > |
\ ' E33 = = Vorspannung) Tängs /quer
‚Absotzliofe nach statischen Erfordernissen D
v
Bauwerksdaten
wasserkanal =
I” Bauart: ) ‚Stahlbeten—Spannbeton - Stahl-Verbund
Einwirkungen DIN EN 1991 Gehweg inkl. ARS:Dienstfzg
Gesamtlänge zw. Endauflagern 11,00 m
Lichte Weite zw. Widerlagern 10,12 m [EM
Kleinstes Freibord HQ100 0,63 m
_ — ron 355,618mm Breite zw. Geländern 2,50 m
=. Absotziefe nach statischen Erfordemissen Brückenfläche 27 50m?
Datum | Name
n bearbeitet [25.03.2017 |Pı
LINDSCHULTE gezeichnet | 19.05.2017 |pe
. . Querschnitt _M. 1:50 Fresnostraße 18 - 48159 Münster geprüft
Draufsicht M. 1:50 Untersicht‘ M. 1:50 Wiederlager Achse 20 Tel. 0251/6180999-0 - Fax: 0251/618999-9
N 11.00 &) 4 3.30 h
: - _ 5 3.00 15 .
„40 2.20 40 <
e d
| ©
| b
| a
1 ai Index] Art der Änderung Datum | Name
2| e H
21 2 |. N N
DE & ® Maßstäbe Lageplan 1:50
—_ Länge  1:- |
es a STADT ||| m
togenwasserkanal Grundriss 1:50
R = em ie Ansicht 1:50 Tiefbauamt
© ndvorban Schnitt 1:50
ek ren ee ZZ om 1
15 | 15.0 Fachwerkaustachun \ .
8 RO IS Primera Banana Ersatzneubau Brücke
80 . Abseizüefo nach salischen Erfordemisson Entwurf über den Gievenbach
Brücke Twenteweg Twenteweg
Var.11 0 Stadtteil Gievenbeck
Fachwerkkonstruktion
mit GFK Belag
Projekt Nr.
Anlage Nr.:  Registr.-Nr
Datum Name Bao
bearbeitet Bauwerk 01
gezeichnet BWN. 0800391
geprüft Bezeichnung: _Überführungsbauwerk
genehmigt : Unterlage Phase Bit
Münster, den _.__.____
LA 1 E 1 D 1
Tiefbauamt

HIB = 594 1841 (0.50m°) Allplan 2017

Beschlussvorlage

13479 Zeichen

V/0659/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ersatzneubau der Brücke BW 0800391 Twenteweg / Gievenbach 
- Baubeschluss Brückenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Das  vorhandene  stark  beschädigte  und  abgängige  Brückenbauwerk  Twenteweg  über den Gie-
venbach wird durch einen Ersatzneubau mit einer Stahlkonstruktion erneuert.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 104.000, - € 
(brutto) entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
   
Auszahlungen 
 
  2018 104.000  
Saldo 104.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0659/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0659/2017 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 8 bzw. der mitte lfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das Bestandsbauwerk wurde 1985 als Holzbauwerk errichtet. Es handelt sich um eine Einfeldbrü-
cke mit einer Gesamtlänge von 11,4 m und einer Brückenbreite von 2,60 m. Die Brücke steht den 
Fußgängern und Radfahrern zur Überquerung des G ievenbachs zur Verfügung. Die Brücke liegt 
im Zuge des Weges vom Rüschhausweg durch eine Grünanlage zum Twente weg und in unmit-
telbarer Nähe zur Bushaltestelle Asbeckweg.  
 
Die vorhandene Konstruktion besteht hauptsächlich aus Bongossiholz ohne konstruktive n Holz-
schutz. Die Gründung der Brücke besteht aus Holzrammpfählen. 
 
Das Bauwerk ist aufgrund seiner Lage dauerhafter Beschattung und Feuchte ausgesetzt. Di eser 
Umstand führt zu umfangreichen Schädigungen am Bauwerk. Die Haupttragkonstruktion hat Pil z-
befall mit sichtbaren Fruchtkörpern und Fäulnis. Dies führt insbesondere bei den Kreuzungspun k-
ten der Tragkonstruktion und den Gründungskörpern für Verlust der Substanz des Holzque r-
schnittes. Die Geländerkonstruktion weist ebenfalls Schädigungen durch Fäulnis auf.  
Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit wurde 2014 ein rutschhemmender Belag auf den vorhand e-
nen Holzbohlen verlegt sowie einzelne Füllstäbe des Geländers getauscht. Bei fortschreitender 
Fäulnis können die Verbindungsmittel der Bauteile nicht mehr kraftschlüssig verbunden werden. 
Die Palisaden seitlich der Widerlager sind zwischenzeitlich vollständig verrottet. 
 
Holzbrücken ohne konstruktiven Holzschutz besitzen eine theoretische Nutzungsdauer von 30 
Jahren. Diese Brücke hat ihre Nutzungsdauer damit 2015 erreicht. 
 
Bei den vorliegenden Schädigungen ist eine Instandsetzung des Bauwerks wirtschaftlich nicht 
sinnvoll. Der Schädigungsgrad der Brücke insbesondere an den tragenden Hauptbauteilen und 
der Gründung ist so hoch, dass ein vollständiger Rückbau erforderlich ist. 
 
2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung  
 
Seitens der Verwaltung wurden mehrere Varianten untersucht und die Rahmenbedingungen für 
die Planung vorab mit den anderen beteiligten Ämtern abgestimmt. Mit dem Amt für Grü nflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit wurde festgelegt, dass für den Ersatzneubau eine neue Genehmigung 
nach § 22 LWG beantragt wird. Des Weiteren wird für den Ersatzneubau die HQ 100 Prognose für 
diesen Gewässerabschnitt zu Grunde gelegt. Sie liegt bei 66,72 m+NN. Die Konstruktionsunte r-
kante (KUK) wird noch 50 cm Freibord berücksichtigen, sodass die neue Unterkante bei 67,22 
m+NN liegen darf. Heutiger Bestand ist KUK = 67,02 m+NN. 
Im Bauwerksbereich befinden sich mehrere Versorgungsleitungen, die beim Neubau in ihrer Lage 
berücksichtigt werden müssen und in ihrer Lage nicht verändert werden sollen. 
Ebenso soll der Böschungsbereich in seiner jetzigen Gestaltung möglichst erhalten bleiben und 
nicht bis zur Gewässerkante befestigt werden. 
Aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse sind unabhäng ig vom Werkstoff alle Konstru k-
tionen mit einer Tiefgründung zu versehen. 
 
Seitens der Verwaltung wurden verschiedene Varianten unter den vorstehenden Bedingungen e r-
arbeitet:

- 3 - 
V/0659/2017 
 
 
Ersatzloser Rückbau des Bauwerks: 
Das Brückenbauwerk als Rad -/Fußwegverbindung v erbindet die Wohngebiet e nord-östlich und 
süd-westlich des Rüschhausweges. Hierdurch können Anwohner beider Seiten auf deutlich red u-
zierten Wegstrecken unterschiedliche Buslinien an den Haltestellen Asbeckweg und Twenteweg 
erreichen. Die Querung des Rüschh ausweges am Brückenbauwerk ist auf Anforderung signal i-
siert, sodass hier eine sichere Querung der Straße möglich ist. In der Grünfläche befinden sich 
zwei Spielplätze, die somit für Kinder sicher zu erreichen sind. 
Die nächsten Möglichkeiten den Gievenbach  zu queren, befinden sich in ca. 200m Entfernung 
und sind nicht signalisiert.  
Des Weiteren befinden sich im näheren Umkreis um die Grünanlage am Twenteweg mehrere 
Kindertageseinrichtungen und eine Grundschule. Die Brücke wird ggf. auch als Schulweg genutzt. 
Die Kosten für den Rückbau belaufen sich auf ca. 12.000,- Euro. 
 
Ersatzneubau als Stahlbetonbrücke 
Die heutige Oberkante der Konstruktion liegt bei 67,58 m+NN. Da die neue Konstruktionsunte r-
kante zur Sicherstellung des Hochwasserabflusses bei 67,22 lieg en muss, stehen für die neue 
Konstruktion einschließlich Belag ohne Veränderung der Anschlussbereiche lediglich 36 cm zur 
Verfügung. Bei Stahlbetonbrücken wird bei der Stützweite von ca. 11,0 m eine Trägerhöhe von 
ca. 55 cm benötigt. Die Differenz von ca. 20 cm muss nach oben aufgebaut werden, sodass die 
umliegenden Wege in ihren Höhenlagen alle angepasst werden müssten. Auf der östlichen Seite 
grenzt direkt ans Bauwerk ein Kreuzungsbereich, der in alle Richtungen ang epasst werden muss. 
Zur Einhaltung der B arrierefreiheit müsste die Höhe auf einer Länge von ca. 4 m ausgeglichen 
werden, ansonsten werden die Rampen zu steil um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Alle im 
Straßenbereich befindlichen Einbauten, wie Schächte etc. liegen ebenfalls unmittelbar am  Bau-
werk und müssen in ihrer Höhe angepasst werden. 
Die Herstellung des Stahlbetonüberbaus ist in Werksfertigung möglich und kann somit in einem 
Stück zur Baustelle verfahren werden. Aufgrund des hohen Eigengewichtes von Beton sind große 
Hebezeuge erforderlich. 
Die Gründung erfolgt als Tiefgründung an gleicher Stelle. 
Die Stahlbetonkonstruktion hat eine theoretische Nutzungsdauer von 80 Jahren.  
Die Kosten für eine Stahlbetonkonstruktion betragen ca. 92.000, - € zzgl. der Anpassung der 
Gehwegbereiche. 
 
Ersatzneubau als Holzbrücke 
Das Bauwerk befindet sich in einer beschatteten Lage, beidseitig ist dichter Baumbestand s owie 
Bewuchs und Gehölze im Böschungsbereich. Des Weiteren überführt das Bauwerk ein Gewässer, 
sodass Holzbauteile einer erhöhten Belastung dur ch Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Die schattige 
und feuchte Umgebung ist ein geeignetes Milieu für Holzschädlinge, dies wird auch an der B e-
standskonstruktion durch die vorhandenen Schäden deutlich.  
Die vorhandene Holzkonstruktion hat eine Konstruktionshöhe  von 56 cm. Bei einem Ersatzne u-
bau aus Holz muss eine ähnliche Konstruktionshöhe umgesetzt werden, dies erfüllt nicht mehr die 
neuen Anforderungen an den Hochwasserschutz. Daher müsste vergleichbar mit der Stahlbeto n-
variante eine Anpassung des umgebenden Geländes erfolgen.  
Auch die Gründung der Holzbrücke muss als Tiefgründung erfolgen. Aufgrund der vorhandenen 
Versorgungsleitungen und der beengten Verhältnisse ist eine Gründung aus  Stahlrohren an glei-
cher Stelle einzubauen.  Eine Gründung aus Holzpfählen k ommt aufgrund der fehlenden Daue r-
haftigkeit nicht in Betracht.  
Als Belag können Holzbohlen oder glasfaserverstärkte Kunststoffbohlen zum Einsatz kommen.  
Die theoretische Nutzungsdauer einer geschützten Holzkonstruktion beträgt ca. 60 Jahre. 
Die Kosten fü r eine Holzkonstruktion betragen ca. 36.000 ,- € zzgl. der höhenbedingten Anpas-
sung der Gehwegbereiche mit Kosten von ca. 16.000,-€.  
Bei Holzbrücken in Gewässerbereichen ist eine jährliche Hauptprüfung vorgeschrieben, daher 
sind die Unterhaltungskosten (ca. 500, - €/Jahr) etwa dreimal so hoch wie be i den übrigen Ko n-
struktionen.

- 4 - 
V/0659/2017 
 
 
Ersatzneubau als Stahlkonstruktion 
Um eine möglichst schlanke Brücke zu erhalten kann eine Fachwerkträger-Konstruktion mit ei-
nem  austauschbaren  Belag  aus  glasfaserverstärkten  (GFK)  Bohlen  mit  einer  griffigen Abs-
treuung umgesetzt werden. 
Die Stahlkonstruktion wird mit einer Tiefgründung versehen. Aufgrund der vorhandenen Verso r-
gungsleitungen und der beengten Verhältnisse wird vorgesehen die Holzpfähle zu kürzen und mit 
Stahlrohren als neue Gründungskörper an gleicher Stelle einzubauen. Die Brücke e rhält Auflager 
aus Stahlbeton. 
Der Überbau kann im Werk gefertigt und als ein Teil zur Baustelle geliefert werden.  
Die Fachwerkkonstruktion bietet statt dem geforderten Freibord von 50 cm ein Freibord von über 
60 cm. Eine Anpassung der Umgebung ist hierbei nicht erforderlich. 
Für die Absturzsicherung wird die Fachwerkkonstruktion aus Diagonalen seitlich sichtbar und mit 
einem Handlauf und einem  engmaschigen Netz aus Edelstahl verse hen, so ist die Absturzsich e-
rung auch gleichzeitig tragendes Bauteil der Brücke. 
Als Belag wird ein austauschbarer Bohlenlag aus glasfaserverstärktem Kunststoff  mit einer griff i-
gen Oberfläche montiert. 
 
Für die Stahlkonstruktion wird eine theoretische Nutzungsdauer von 90 Jahre n in Ansatz g e-
bracht. Die Baukosten für die Stahlkonstruktion mit Fachwerkträger und GFK-Belag beziffern sich 
auf ca. 89.000, -€.  Jährliche  Unterhaltungskosten  für Bauwerksprüfung liegen ca. bei 140, - 
€/Jahr.  
 
Nach Überprüfung der Varianten schlägt die Verwaltung aus wirtscha ftlichen, bautechnischen 
und insbesondere unterhaltungstechnischen Gründen vor, den Ersatzneubau als Stahlko n-
struktion mit Fachwerkträgern und einem GFK-Belag zu realisieren. Die Fachwerkkonstruktion 
ist eine wirtschaftliche Lösung, die für den Standort gu t geeignet ist. Sie stellt eine schlanke 
und offene Bauweise dar, die sich gut in die vorhandene Umgebung int egriert. Gleichzeitig 
bietet sie eine zusätzliche Reserve für den Hochwasserschutz.  
 
Gesamtkosten 
Für die vorgeschlagene Variante des Ersatzneubau s werden Kosten in Höhe von ca. 89.000, - Euro 
erforderlich. 
Die Anlieferung des Bauwerks und der benötigten Geräte und Materialien erfolgt über die Pflasterfl ä-
che zwischen der Brücke und dem Twenteweg. Diese Fläche ist für diese Lasten nicht ausgelegt und 
bereits in keinem guten Zustand mehr. Nach Beendigung des Ersatzneubaus wird diese Fläche 
grundhaft instandgesetzt. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 15.000,- Euro erforderlich. 
Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 104.000,- Euro. 
 
Verkehrliche Auswirkungen 
 
Für die Gesamtdauer der Bauzeit wird eine Vollsperrung der Brücke erforderlich. Es werden Umle i-
tungsstrecken über die beiden alternativen Querungen des Gievenbachs ausgewiesen. Der direkt am 
Bauwerk verlaufende Weg in der Grünanlage muss ebenfal ls auf einem kurzen T eilstück g esperrt 
werden, hier ist eine Umleitung innerhalb der Grünfläche über vorhandene Wege möglich. 
Die Anlieferung und Andienung der Baustelle soll vom Twenteweg aus erfolgen. Der Verkehr ei n-
schließlich der Buslinien muss daher nicht eingeschränkt werden. Am Twenteweg selber muss le dig-
lich ein zeitlich und r äumlich begrenztes Parkverbot eingerichtet werden. Dies wird hauptsächlich 
während der Anlieferung der im Werk hergestellten Brücke erford erlich. Weitere Einschrä nkungen 
sind insbesondere für die Anwohner nicht zu erwarten. 
 
1. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2018  ge-
plant. Als Bauzeit werden max. 12 Wochen veranschlagt.

- 5 - 
V/0659/2017 
Der Leitungsbestand wurde im Zuge der Planung abgefragt, es sind keine Leitungsverlegungen g e-
plant. 
Der Kanal- und Straßenbau, sowie das städtische Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
und die U ntere Wasserbehörde wurden ebenfalls bei der Planu ng beteiligt und di e Belange werden 
berücksichtigt. Dies umfasst insbesondere den Hochwasserschutz und den Schutz von Grünfl ächen 
und Gehölzbestand. 
 
2. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
3. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem L andeswassergesetz  erforderlich, die nach 
Baubeschluss beantragt wird. 
 
4. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Entwurfsplan, verkleinert auf A3

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Fresnostraße 18
  • Twenteweg 17
  • Rüschhausweg
  • Holzbrücke
  • Asbeckweg

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Details

Aktenzeichen
V/0659/2017
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37