0323/2026
Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung - Ergänzungsbeschluss
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0323/2026 Freigabedatum 19.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung - Ergänzungsbeschluss Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt ergänzend zu seiner Beschlussfassung vom 27.01.2026 zur Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2026/27 (Session- Nr.: 3573/2025): 1. Im Kindergartenjahr 2026/27 werden in Kindertageseinrichtungen folgende mit öffentli- chen Mitteln geförderte Betreuungsplätze für Kinder mit (drohender) Behinderung vor- gehalten: o U3: 48 Plätze o Ü3: 1.162 Plätze 2. Für das Kindergartenjahr 2026/27 werden Landesfördermittel für 3.400 Betreuungs- plätze in der Kindertagespflege auf Grundlage von 780 voraussichtlich tätigen Kinder- tagespflegepersonen beantragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Angaben fristgerecht im elektroni- schen Antragsverfahren (KiBiz.web) zu hinterlegen. Der Beschluss erfolgt ergänzend und klarstellend zur Beschlussfassung vom 27.01.2026 und vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Anpassungen bis zur abschließenden Landesmel- dung. Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 (Session-Nr.: 3573/2025) die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2026/27 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfa- len (KiBiz) beschlossen. Im Rahmen dieser Jugendhilfeplanung lagen der Verwaltung bereits auch die Daten zu den Betreuungsplätzen für Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertagesein- richtungen sowie zur Anzahl der im Kindergartenjahr 2026/27 voraussichtlich tätigen Kindertagespflege- personen vor und wurden fachlich berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wurde deutlich, dass diese Angaben nach den Vorgaben des Landesju- gendamtes explizit und getrennt nach Altersgruppen (U3 / Ü3) sowie unter Ausweisung der Anzahl der Kin dertagespflegepersonen Bestandteil der formellen Beschlussfassung des Ju- gendhilfeausschusses sein müssen, um die Anforderungen im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) vollständig zu erfüllen. Mit der vorliegenden ergänzenden Beschlussfassung werden die bereits vorliegenden und ge- prüften Angaben konkret benannt und rechtssicher in die bestehende Beschlusslage einbezo- gen. Eine inhaltliche Änderung der am 27.01.2026 beschlossenen Jugendhilfeplanung ist hier- mit nicht verbunden. Die Ergänzung dient ausschließlich der Erfüllung der landesseitigen for- mellen Anforderungen und der Sicherstellung der fristgerechten Beantragung der Landeszu- schüsse für das Kindergartenjahr 2026/27.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vorlage betrifft eine fachliche beziehungsweise verwaltungsinterne Angelegenheit im Rahmen der laufenden Jugendhilfeplanung. Es werden keine grundsätzlichen konzeptionellen Änderungen oder Maßnahmen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Bürgerschaft beschlossen. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird daher nicht vorgeschlagen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0323/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 12:08