0035/2023/1
Vereinbarung über ein Pilotprojekt zur Reinigung schadstoffbelasteter Luft in Städten
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Mitteilung Ausschuss
2510 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 08.05.2023 0035/2023/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Vereinbarung über ein Pilotprojekt zur Reinigung schadstoffbelasteter Luft in Städten Die Stiftung „Lebendige Stadt“ hat die Stadt Köln eingeladen, sich für ein Pilotprojekt zur Reinigung stickoxidbelasteter Luft zu bewerben. Bei dem Pilotprojekt geht es um die Errichtung einer stickoxidbindenden Textilfassade zur Reinigung schadstoffbelasteter Luft. Die Verwaltung hat gegenüber der Stiftung für die Stadt Köln Interesse an dem Pilotprojekt bekundet. Die Stiftung wiederum zeigte Interesse, das Pilotprojekt mit der Stadt Köln umzu- setzen. In der Folge kam es zu Abstimmungsgesprächen mit der Stiftung. In Abstimmung mit der Stiftung und der Firma Schüco International KG, welche die Herstel- lung und Montage der Textilfassade finanziert und übernimmt, hat die Verwaltung eine Koope- rationsvereinbarung zum Pilotprojekt erarbeitet. Die Kooperationspartner beabsichtigen mit der Errichtung und laufenden messtechnischen Begleitung und Validierung einer stickoxidbindenden Textilfassade ein wegweisendes und innovatives Pilotprojekt zur Reinigung schadstoffbelasteter Luft in Städten zu realisieren. Ziel ist es, mit dem photokatalyischen Luftfilter valide Messdaten zu erheben, die andere Städte vom Einsatz luftreinigender Textilfassaden überzeugen und zur Nachahmung animieren. Die Textilfassade wird an der Nordfassade des im Eigentum der Stadt befindlichen Studien- hauses am Neumarkt, Cäcilienstraße 35, 50667 Köln angebracht (s. Anlage). Die Kosten für das Pilotprojekt werden von den Kooperationspartnern getragen. Die Leistungen der Stadt Köln betragen neben der Zurverfügungstellung der Fassadenfläche ca. 20.000 Euro für die Erstattung der anfallenden Verwaltungsgebühren und Kosten der Absperrmaßnahmen. Der Betrag wird über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert. Als Projektstart ist der 01.06.2023 vorgesehen. Das Projekt endet mit dem vollständigen Fas- sadenrückbau nach Ende des Messzeitraumes, jedoch spätestens zum 31.12.2024. Seitens der Stadt Köln wurde die Vereinbarung bereits unterzeichnet. Aktuell befindet sich die Vereinbarung im Unterschriftengang bei den anderen Vertragspartnern. 2 Anlage Gez. Greitemann
Anlage 1 - Einbausituation
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Anlage 2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0035/2023/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 09:06