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Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0348/2026 vom 06.02.2026

Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Widmungsplan Pützlachstr. (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) Aktenzeichen: W-2026-01954 Legende
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.9.W-2026-01954 Vorlagen-Nummer 0348/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, ein Teilstück der Pützlachstraße (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) in Köln-Mülheim als Gemeindestraße ohne Be- nutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu wid- men. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Pützlachstraße (Gemarkung Stammheim, Flur 45, Flurstück 1708) gilt als vor dem 01.01.1962 gewidmet. Der nördlich gelegene Wendehammer wurde nachträglich ausgebaut. Das Flurstück steht im Eigentum der Stadt Köln und wurde entsprechend ausparzelliert. Pla- nungsrechtliche Festsetzungen bestehen für die zu widmenden Straßenlandflächen nicht. Die Fläche des nördlich gelegenen Wendehammers ist, der Widmung der übrigen Straße entspre- chend, als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Widmungsplan
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW). Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2026

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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