0348/2026
Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Widmungsplan
123 Zeichen
Widmungsplan Pützlachstr. (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) Aktenzeichen: W-2026-01954 Legende
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1436 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.9.W-2026-01954 Vorlagen-Nummer 0348/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, ein Teilstück der Pützlachstraße (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) in Köln-Mülheim als Gemeindestraße ohne Be- nutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu wid- men. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Pützlachstraße (Gemarkung Stammheim, Flur 45, Flurstück 1708) gilt als vor dem 01.01.1962 gewidmet. Der nördlich gelegene Wendehammer wurde nachträglich ausgebaut. Das Flurstück steht im Eigentum der Stadt Köln und wurde entsprechend ausparzelliert. Pla- nungsrechtliche Festsetzungen bestehen für die zu widmenden Straßenlandflächen nicht. Die Fläche des nördlich gelegenen Wendehammers ist, der Widmung der übrigen Straße entspre- chend, als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Widmungsplan
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1087 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW). Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Pützlachstraße
- Brückenstraße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0348/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 10:15