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0348/2026

Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 9.1.1

Widmungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Widmungsplan

123 Zeichen

Widmungsplan 
Pützlachstr. (Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) 
Aktenzeichen: W-2026-01954 
 
 
Legende

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1436 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02.9.W-2026-01954 
Vorlagen-Nummer 
 0348/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Pützlachstraße in Köln-Mülheim (Gemarkung 
Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, ein Teilstück der Pützlachstraße (Gemarkung 
Stammheim-Flittard, Flur 44, Flurstück 1536) in Köln-Mülheim als Gemeindestraße ohne Be-
nutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu wid-
men. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Pützlachstraße (Gemarkung Stammheim, Flur 45, Flurstück 1708) gilt als vor dem 
01.01.1962 gewidmet. Der nördlich gelegene Wendehammer wurde nachträglich ausgebaut. 
Das Flurstück steht im Eigentum der Stadt Köln und wurde entsprechend ausparzelliert. Pla-
nungsrechtliche Festsetzungen bestehen für die zu widmenden Straßenlandflächen nicht. Die 
Fläche des nördlich gelegenen Wendehammers ist, der Widmung der übrigen Straße entspre-
chend, als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. 
 
Anlagen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Widmungsplan

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1087 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pützlachstraße
  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
0348/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.02.2026
Erstellt
03.02.2026 10:15