AN/0777/2022
Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) "Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag FDP - Aktionsplan kinderfreundliche Kommune
2244 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Bezirksrathaus Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln, den 22. März 2022 Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 hier: Ergänzungsantrag TOP 7.8 Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ – Vorlage 0961/2022, Anlage 2 Kinder- und Jugendversion Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung Porz möge beschließen, in der Anlage 2 Kinder- und Jugendversion, Seite 13 folgende Ergänzung vorzunehmen: Die Stadt ist wie eine große, komplizierte Maschine, in der ein Rädchen ins andere greift. Und damit diese Maschine funktioniert, hat jeder Mensch, ob groß oder klein, auch Pflichten zu erfüllen, damit sich alle in der Stadt wohlfühlen. Diese Pflichten können für Kinder und Jugendliche zum Beispiel sein, ihre Kaugummis, Sonnenblumenkerne und Schokoriegel-Verpackungen – also ihren Müll – in die nächste Mülltonne zu werfen oder auch die Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen und in der Schule sorgsam zu benutzen und nicht mit Farbe zu beschmieren, damit eine Stadt für alle freundlich wirkt. Und im Aktionsplan, Seite 7 und in der Erwachsenen-Version, Seite 13, Punkt 4. sind der Text der Begründung sowie die Beispiele sinngemäß einzufügen. Begründung: Jeder Einwohner einer Stadt ob Erwachsene, Jugendliche oder Kinder hat Rechte aber auch Pflichten. Eine Stadtverwaltung sollte immer beides im Auge behalten und ihre Bevölkerung verantwortungsvoll nicht nur auf ihre Rechte hinweisen, sondern auch auf ihre Pflichten, damit sich alle in dieser Stadt wohl fühlen. Pflichten zu erläutern bedeutet nicht unfreundlich zu sein, sondern unterstützt das Zusammenleben einer Gemeinschaft und zeigt Kindern und Jugendliche, dass man schon in jungen Jahren auf seine Umwelt achten kann. Mit freundlichen Grüßen Elvira Bastian Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0777/2022
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 05.04.2022 14:24