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AN/0777/2022

Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) "Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 04.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.04.2022

Änderungsantrag FDP - Aktionsplan kinderfreundliche Kommune

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Änderungsantrag FDP - Aktionsplan kinderfreundliche Kommune

2244 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Frau  
Bezirksbürgermeisterin  
Sabine Stiller  
Bezirksrathaus Porz 
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
Köln, den 22. März 2022 
 
Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 
hier: Ergänzungsantrag TOP 7.8 Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als 
„Kinderfreundliche Kommune“ – Vorlage 0961/2022, Anlage 2 Kinder- und Jugendversion 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die FDP bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 zu setzen.  
 
Die Bezirksvertretung Porz möge beschließen, in der Anlage 2 Kinder- und Jugendversion, Seite 13 
folgende Ergänzung vorzunehmen: 
 
Die Stadt ist wie eine große, komplizierte Maschine, in der ein Rädchen ins andere greift. 
 
Und damit diese Maschine funktioniert, hat jeder Mensch, ob groß oder klein, auch Pflichten 
zu erfüllen, damit sich alle in der Stadt wohlfühlen.  
Diese Pflichten können für Kinder und Jugendliche zum Beispiel sein, ihre Kaugummis, 
Sonnenblumenkerne und Schokoriegel-Verpackungen – also ihren Müll – in die nächste 
Mülltonne zu werfen oder auch die Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen und in der 
Schule sorgsam zu benutzen und nicht mit Farbe zu beschmieren, damit eine Stadt für alle 
freundlich wirkt.   
 
Und im Aktionsplan, Seite 7 und in der Erwachsenen-Version, Seite 13, Punkt 4. sind der 
Text der Begründung sowie die Beispiele sinngemäß einzufügen.  
 
Begründung:  
Jeder Einwohner einer Stadt ob Erwachsene, Jugendliche oder Kinder hat Rechte aber auch 
Pflichten. Eine Stadtverwaltung sollte immer beides im Auge behalten und ihre Bevölkerung 
verantwortungsvoll nicht nur auf ihre Rechte hinweisen, sondern auch auf ihre Pflichten, damit sich 
alle in dieser Stadt wohl fühlen. Pflichten zu erläutern bedeutet nicht unfreundlich zu sein, sondern 
unterstützt das Zusammenleben einer Gemeinschaft und zeigt Kindern und Jugendliche, dass man 
schon in jungen Jahren auf seine Umwelt achten kann.  
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
Elvira Bastian  
Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0777/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
04.04.2022
Erstellt
05.04.2022 14:24