AN/0275/2017
Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0275/2017 Stand: 31.12.2017 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelvertreters Schuster (Deine Freunde) vom 16.02.2017 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Tempo- reduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durch- geführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung 3124/2017, TOP 12.4): Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung der Höchstge- schwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am 29.05.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln am 21.09.2017 abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen. Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt zusammengefasst werden: Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die Grundlage für die Anwendung dieser Lärm- schutzrichtlinien, an die die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs-behörde gebun- den ist, bilden die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks-regierung macht deut- 2 lich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtlinien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen Gründen liegen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf nicht die lärm-rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregie- rung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindig- keitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann. Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt sich die Umset- zung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung durch die Verwaltung. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2017 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
2017-03-20-Temporeduzierung A 57-1
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Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 4 Harald Schuster DEINE FREUNDE in der Bezirksvertretung 4 Herrn Herrn Bezirksbürgermeister Oberbürgermeister J. Wirges J. Roters 50825 Köln 50667 Köln Köln, den 16. Februar 2017 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 8.2 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 8.6 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Einzelmandatsträger Harald Schuster stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20. März 2017: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. Begründung: Nach den amtlichen Karten gehört die Autobahn A 57 einschließlich des östlichen Grünstreifens zum Stadtbezirk Ehrenfeld. In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.09.2016 hat die Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 23.06.2016 „Lärmschutz für den Blücherpark und die Kleingärten an der A57“ Stellung bezogen. Darin wurde mitgeteilt: „Der Park ist erheblich durch Lärmimmission belastet. Der Beurteilungspegel liegt am Tage zwischen 65 und 75 dB(A), vom Ostrand des Parks zur Autobahn ansteigend.“ Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen zu verzeichnen sind. Sie legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der Stadt Köln zu errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren ist. Außer Temporeduzierungen sieht sie keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren. Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die A57, der Bezirksregierung Köln, einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO zu stellen. Da sich der §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO auf die Wohnbevölkerung bezieht, schätzt die Verwaltung die Chancen des Antrags allerdings eher gering ein. Deshalb ist es sinnvoller, den Antrag nach §45 Absatz 1b Nr.5 einzureichen. Eine hilfsweise Beantragung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 ist dennoch sinnvoll. „§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie… (1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen… 5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.“ Quelle: Internet http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen- und-verkehrseinrichtungen Der Blücherpark und die Kleingärten werden gerade auch von der Ehrenfelder Bevölkerung intensiv genutzt. Es wird auf den Rasenflächen gepicknickt und der Biergarten lädt zu einem Besuch ein. Der Spielplatz direkt an der Autobahn allerdings wird von Eltern und Kindern gemieden, weil Lärm und Abgase zu hoch sind. Die Bevölkerung, die den Park und die Kleigärten aufsucht, hat ein Recht auf Schutz vor Abgasen und Lärm. Ein erneuter Anlauf mit diesem Antrag, die Aufenthaltsqualität für den Blücherpark und die der Kleingärtner*innen zu erhöhen, ist somit mehr als gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende Gez. Harald Schuster, Bezirksvertreter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deine Freunde
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0275/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27