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AN/0275/2017

Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 8.2

Sachstandsbericht BV

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2017-03-20-Temporeduzierung A 57-1

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Sachstandsbericht BV

3078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0275/2017 
 Stand: 31.12.2017 
Sachstandsbericht  BV 4 
Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: 
Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelvertreters Schuster 
(Deine Freunde) vom 16.02.2017 
Beschluss:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne 
des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwischen dem 
Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung 
„Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Tempo-
reduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird.  
 
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durch-
geführt werden.  
 
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand zum 31.12.2017: 
Die Verwaltung hat folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung 3124/2017, TOP 12.4): 
Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung der Höchstge-
schwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am 29.05.2017 bei der Bezirksregierung 
Köln eingereicht.  
In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln am 21.09.2017 
abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen.  
Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt zusammengefasst 
werden:  
Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm 
sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die Grundlage für die Anwendung dieser Lärm-
schutzrichtlinien, an die die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs-behörde gebun-
den ist, bilden die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks-regierung macht deut-

2 
 
lich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtlinien weder Parkanlagen noch 
Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen Gründen liegen für den Streckenabschnitt im 
Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf nicht die lärm-rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Ge-
schwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregie-
rung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindig-
keitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen 
kann.  
Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt sich die Umset-
zung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung durch die Verwaltung. 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2017 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

2017-03-20-Temporeduzierung A 57-1

4211 Zeichen

Fraktion B 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung 4 
 
 
 
Harald Schuster 
DEINE FREUNDE 
in der Bezirksvertretung 4 
 
 
 
 
 
 
Herrn     Herrn 
Bezirksbürgermeister  Oberbürgermeister 
J. Wirges     J. Roters 
50825 Köln    50667 Köln 
 
Köln, den 16. Februar 2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 8.2 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 8.6 
 
Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der 
StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Einzelmandatsträger Harald Schuster 
stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20. März 
2017: 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen 
Antrag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, 
dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden 
Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet 
wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine 
Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der 
Inbetriebnahme durchgeführt werden. 
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt 
werden.

Begründung: 
Nach den amtlichen Karten gehört die Autobahn A 57 einschließlich des östlichen 
Grünstreifens zum Stadtbezirk Ehrenfeld. 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.09.2016 hat die Verwaltung zum 
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 23.06.2016 „Lärmschutz für den 
Blücherpark und die Kleingärten an der A57“ Stellung bezogen. 
Darin wurde mitgeteilt: 
„Der Park ist erheblich durch Lärmimmission belastet. Der Beurteilungspegel liegt am 
Tage zwischen 65 und 75 dB(A), vom Ostrand des Parks zur Autobahn ansteigend.“  
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen 
zu verzeichnen sind. Sie legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der 
Stadt Köln zu errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren ist. Außer 
Temporeduzierungen sieht sie keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren.  
Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei der zuständigen 
Straßenverkehrsbehörde für die A57, der Bezirksregierung Köln, einen Antrag im 
Sinne des §45 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 der StVO zu stellen. Da sich der §45 Absatz 1 
Satz 2 Nr.3 der StVO auf die Wohnbevölkerung bezieht, schätzt die Verwaltung die 
Chancen des Antrags allerdings eher gering ein. Deshalb ist es sinnvoller, den Antrag 
nach §45 Absatz 1b Nr.5 einzureichen. Eine hilfsweise Beantragung nach §45 Absatz 
1 Satz 2 Nr.3 ist dennoch sinnvoll.  
„§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen  
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder 
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs 
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben 
sie… 
(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen…  
5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer 
geordneten städtebaulichen Entwicklung.“  
Quelle: Internet http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-
und-verkehrseinrichtungen 
Der Blücherpark und die Kleingärten werden gerade auch von der Ehrenfelder 
Bevölkerung intensiv genutzt. Es wird auf den Rasenflächen gepicknickt und der 
Biergarten lädt zu einem Besuch ein. Der Spielplatz direkt an der Autobahn allerdings 
wird von Eltern und Kindern gemieden, weil Lärm und Abgase zu hoch sind. Die 
Bevölkerung, die den Park und die Kleigärten aufsucht, hat ein Recht auf Schutz vor 
Abgasen und Lärm.  
Ein erneuter Anlauf mit diesem Antrag, die Aufenthaltsqualität für den Blücherpark und 
die der Kleingärtner*innen zu erhöhen, ist somit mehr als gerechtfertigt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende Gez. Harald Schuster, Bezirksvertreter 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deine Freunde

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0275/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27