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3561/2020

Standards für barrierefreie Spielplätze

Mitteilung Ausschuss 17.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.4.1

Mitteilung Ausschuss

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Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08-26

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Mitteilung Ausschuss

3795 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer  21.12.2020 
 3561/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Standards für barrierefreie Spielplätze 
Ende August wurde bei einem weiteren Treffen der Kinder- und Jugendverwaltung mit Ver-
treter*innen des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“ und dem Behindertenbeauftragten der 
Stadt Köln eine einvernehmliche Formulierung der Standards abgestimmt. Diese Standards 
werden den politischen Gremien jetzt als Mitteilung vorgelegt –siehe Anlage. 
Generell gilt für die Planung und den Bau von öffentlichen Spielplätzen in Köln - neben den 
gesetzlichen Vorgaben - die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln in der aktuellen Fas-
sung von 2018, in der Richtwerte, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards festgelegt 
sind. Hier finden sich u. a. auch Auszüge aus den mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ 
entwickelten Standards für barrierefreie Spielplätze. 
Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Damit sind Spielplätze gemeint, welche allen Kindern 
und Jugendlichen die Möglichkeit des Miteinanderspielens bieten – ohne Ausgrenzung, un-
abhängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seeli-
scher Gesundheit. Integratives Spiel bedeutet, allen Kindern zur gleichen Zeit den Zugang 
zum selben Ort zu ermöglichen; es hängt nicht ausschließlich von spezifischen Ausstat-
tungsgegenständen ab.  
Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilgenommen haben, und Erfahrungen 
mit inklusiven Kindertagesstätten haben klar gezeigt, dass sich die Spielinteressen von Kin-
dern mit Beeinträchtigungen nicht wesentlich von denen anderer Kinder unterscheiden. 
Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht und die Begeg-
nung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird.

2 
 
Lediglich die Nutzung der Spielgeräte ist unterschiedlich und vereinzelt auch nur mit Hilfestel-
lung möglich. Der inklusive Gedanke beinhaltet auch immer das gegenseitige Helfen. 
Derzeit gibt es ungefähr 700 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln. Hinsichtlich der 
Zugänglichkeit besitzen bereits ungefähr 95% einen Zugang für Mobilitätseingeschränkte. 
Der restliche Teil der Spielplätze wird sukzessive überarbeitet und - wo topografisch möglich 
- stufenfrei umgebaut. 
Barrierefreiheit der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen bedeutet für die Kinder- und Ju-
gendverwaltung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass sowohl die barrierefreie 
Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner Spielzonen ermöglicht als auch eine 
vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden realisiert wird. 
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder an Stelle der bisherigen Spielplatz-
ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die vorrangig von einer gehandicapten 
Zielgruppe genutzt werden können. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes 
Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für 
die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät-
zung der Kinder und Jugendlichen. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte 
Kinder als auch für jüngere, kleinere, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wich-
tig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. 
Das gemeinsame Spiel, das für die behinderten und nicht behinderten Kinder 
und Jugendlichen im Fokus steht, ist der Weg, der zur Inklusion führt. Damit 
werden Spielplätze zu Orten des inklusiven Miteinanders.  
Gez. Voigtsberger

Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08-26

8552 Zeichen

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Standards für barrierefreie Spielplätze 
- Stand: 26.08.2020 - 
 
Vorbemerkung 
„Für die Planung und Gestaltung von ‚Spielplätzen für Alle‘ sind nicht ‚Sonderlösungen‘ ge- 
fragt, sondern Maßnahmen, die Integration begünstigen. Behinderte und nicht behinderte 
Kinder und Jugendliche sollen eigenständig und miteinander spielen können, Erwachsene 
und behinderte Eltern sollen sie dabei begleiten können und am Spiel teilnehmen können.“ 
Netzwerk barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen 
und Bauen: Spielplatz für alle. Technisches Informationsblatt 4, 2004 
 
Grundsätzliche Anforderung und Zielbestimmung 
Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW ergibt sich, dass Zugang zu 
und Nutzung von Spielplätzen für Menschen mit Behinderung in der allgemein übli- 
chen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe mög- 
lich sein muss.  
 
Zielgruppen barrierefreier Spielplätze 
Es geht in erster Linie um Kinder und Jugendliche, insbesondere um die Kinder und Jugend- 
lichen mit Behinderung. Es geht auch um die Begleitpersonen der Kinder und Jugendlichen, 
die auch selbst behindert sein können. 
Barrierefreiheit zielt nicht nur auf Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Mobili- 
tätshilfen oder Rollstühle benutzen, ab. Es geht um alle Menschen mit Behinderung . Da- 
her sind auch die spezifischen Anforderungen von 
• Menschen mit sensorischen Einschränkungen wie Sehb ehinderung, Blindheit, Hörbe- 
hinderung 
• Menschen mit kognitiven Einschränkungen. 
bei der Planung zu berücksichtigen. 
 
Planungsgrundlagen 
Bei der Planung barrierefreier Spielplätze sind die einschlägigen DIN-Normen zu beachten. 
Zu diesen gehören insbesondere: 
• DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen 
• DIN 18040-3 
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Ver- 
kehrs- und Freiraum  
• DIN 1176 Spielgeräte und Spielplatzböden 
• DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte 
• DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum 
 
Wer wird an der Planung barrierefreier Spielplätze beteiligt 
An der Planung von Spielplätzen sind natürlich Kinder und Jugendliche aus der Nachbar- 
schaft, dem angrenzenden Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen etc. zu beteili- 
gen. Es ist dabei auch darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein- 
bezogen werden. Auf die Beachtung ihrer Erfahrungen und Wünsche wird besonderer Wert 
gelegt.

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Barrierefreie Erreichbarkeit  
Barrierefreie Erreichbarkeit wird durch barrierefreie ÖPNV-Haltestellen und Parkmöglichkei- 
ten in zumutbarer Entfernung, barrierefreie Informationen vorab (im Internet) und vor Ort und 
barrierefreie Zugangswege gewährleistet. 
Der Spielbereich muss an das bestehende Wege- und Leitsystem angeschlossen und aus- 
geschildert sein. 
 
Barrierefreie Zugänglichkeit 
Der Zugang erfolgt nicht ausschließlich über Treppen. 
Zwischen Umlaufschranken (Drängelgittern) ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 
1,50 m sicherzustellen. Der Eingang und Ausgang von Umlaufschranken und der Durchgang 
von Rahmensperren sowie bei Anordnung von Pollern muss eine lichte Breite von mindes- 
tens 90 cm aufweisen. 
Der Zugang ist taktil und visuell wahrnehmbar gestaltet. 
 
Barrierefreie Nutzbarkeit 
Wichtige Zielpunkte sind barrierefrei auffindbar zu gestalten. Dies wird beispielsweise er- 
reicht durch Leitelemente und Bodenindikatoren nach DIN 32984. 
Hindernisse und Gefahrenstellen sind taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend zu 
gestalten. 
Vor allem auf großen Spielplätzen mit stadtweiter Bedeutung sollte zur besseren Orientie- 
rung für blinde und sehbehinderte Menschen ein taktiler und visuell stark kontrastierender 
Plan (Tastmodell oder Reliefplan) aufgestellt werden. 
 
Bewegungsflächen und Gehwege sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-3 
gestaltet. 
Wassergebundene Decken bzw. Deckschichten ohne Bindemittel kommen als barrierefreie 
Lösung nur dann in Betracht, wenn eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung ge- 
währleistet ist. 
Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Langstock leicht und sicher 
wahrgenommen werden können. Dies wird beispielsweise erreicht mit Rasenkantensteinen 
von mindestens 3 cm Höhe oder einem Materialwechsel, z.B. zwischen Oberflächenbelag 
und Rasen. 
 
Barrierefreie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden sind Rampen. Treppen al- 
lein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. 
Sind Rampen oder Treppen vorgesehen, sind diese den Anforderungen der DIN 18040-1 
entsprechend gestaltet. D.h. beispielsweise, dass alle Treppenstufen markiert sein müssen. 
Diese Anforderungen gelten grundsätzlich auch für Rampen und Treppen an Spielgeräten. 
 
Bodenbeläge 
Bodenbeläge sollten möglichst erschütterungsarm, berollbar, eben und rutschhemmend sein. 
Wo möglich sind als Belag um die Spielgeräte auch Alternativen zu Sand zu erproben. So- 
weit möglich sind mit Rollstühlen befahrbare Bodenbeläge zu verwenden.

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/ 4 
 
Spielen 
Spielplätze sollten integrative Orte sein. Damit ist ein Spielplatz gemeint, der die Möglichkeit 
des Miteinanderspielens für alle Kinder und Jugendlichen bietet – ohne Ausgrenzung, unab- 
hängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seeli- 
scher Gesundheit. 
Spielplätze sollten daher so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht wird, die 
Begegnung aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird und 
das gegenseitige Helfen angeregt wird. 
 
Spielgeräte 
Bei der Auswahl der Spielgeräte ist zu beachten: 
• Grundsätzlich sollen Spielgeräte von behinderten u nd nicht behinderten Kindern und Ju- 
gendlichen gemeinsam genutzt werden können. 
• Im Einzelfall, vor allem auf großen Spielplätzen m it überörtlicher Bedeutung, können 
„Spezialgeräte“, also Spielgeräte, die speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinde- 
rung entworfen worden sind, aufgestellt werden. 
• Kontakt und Kooperation sollen gefördert werden. 
Es sollen alle Sinne angesprochen werden, z.B. durch Klanggeräte. 
 
Beispiele für weitere Auswahlkriterien: 
 
- Schaukelkörbe (Vogelnester) oder ähnliche Spielgeräte bieten allen Nutzer*innen, vor allem 
auch körperbehinderten, vielfältige Spielmöglichkeiten. 
- Seitliche Ein- und Ausstiege mit Griffmöglichkeiten erlauben Rollstuhlfahrer*innen das 
Wechseln aus dem Rollstuhl auf die Rutsche und zurück. 
- Die Spielgeräte sollen eine Motivation zum Aussteigen aus dem Rollstuhl bieten. 
 
Sand- und Matschspiele 
Eine geeignete Liege- und Sitzfläche ermöglicht Kindern und Jugendlichen bäuchlings lie- 
gend oder sitzend mitzuspielen. Eine Alternative bzw. Ergänzung sind unterfahrbare Matsch- 
tische. 
 
Ballspiele 
Bei beengten Platzverhältnissen sind Abgrenzungen vorzusehen. 
 
 
Mobiliar 
Bänke und andere Sitzgelegenheiten sollten mit Arm- und Rückenlehnen ausgestattet sein. 
Sie müssen so ausgebildet sein, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig 
wahrnehmen können. (Vgl. Grünhandbuch der Stadt Köln) 
Tische sollten grundsätzlich unterfahrbar sein.

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Informationstafeln 
Alle Informationen müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugäng- 
lich und nutzbar sein. 
 
Barrierefreie WC-Anlage 
Sollten zumindest in der Nähe von großen Spielplätzen mit stadtweiter Bedeutung vorhan- 
den sein. 
 
Barrierefreiheit erfordert Pflege 
Durch eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung ist beispielsweise zu gewährleis- 
ten, dass kein Unkraut in den Sandbereich wächst oder die Rasenkantensteine überwuchert, 
dass Erosionsrinnen die Befahrbarkeit der wassergebundenen Wegedecken beeinträchtigen 
oder dass die kontrastreichen Farben abblättern. 
 
* * * * * 
 
Literatur: 
Kinderland Emsland Spielgeräte: Spielplatz für Alle! 
http://www.emsland-spielgeraete.de/70-Prospekte.html 
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie 
und Gesundheit: Spielen für alle. Barrierefreie Gestaltung von Spiel- und Erlebnisangeboten. Pla- 
nungsleitfaden, Erfurt, 2007 
Netzwerk barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen: 
Spielplatz für alle. Technisches Informationsblatt 4, 2004 
http://www.escif.org/files/documents/members_downloads/spielplatz_fur_alle.pdf 
Georg Agde / u.a.: Spielplätze und Freiräume zum Spielen: Ein Handbuch für Planung und Betrieb, 
Berlin, 2013 
 
AK Barrierefreies Köln, Arbeitsgruppe Barrierefreie Spielplätze 
Köln, 26.08.2020

Beratungsverlauf (3)

26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3561/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.03.2021
Erstellt
08.12.2020 11:20