3561/2020
Standards für barrierefreie Spielplätze
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 21.12.2020 3561/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Standards für barrierefreie Spielplätze Ende August wurde bei einem weiteren Treffen der Kinder- und Jugendverwaltung mit Ver- treter*innen des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“ und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln eine einvernehmliche Formulierung der Standards abgestimmt. Diese Standards werden den politischen Gremien jetzt als Mitteilung vorgelegt –siehe Anlage. Generell gilt für die Planung und den Bau von öffentlichen Spielplätzen in Köln - neben den gesetzlichen Vorgaben - die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln in der aktuellen Fas- sung von 2018, in der Richtwerte, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards festgelegt sind. Hier finden sich u. a. auch Auszüge aus den mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ entwickelten Standards für barrierefreie Spielplätze. Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Damit sind Spielplätze gemeint, welche allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit des Miteinanderspielens bieten – ohne Ausgrenzung, un- abhängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seeli- scher Gesundheit. Integratives Spiel bedeutet, allen Kindern zur gleichen Zeit den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen; es hängt nicht ausschließlich von spezifischen Ausstat- tungsgegenständen ab. Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilgenommen haben, und Erfahrungen mit inklusiven Kindertagesstätten haben klar gezeigt, dass sich die Spielinteressen von Kin- dern mit Beeinträchtigungen nicht wesentlich von denen anderer Kinder unterscheiden. Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht und die Begeg- nung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird. 2 Lediglich die Nutzung der Spielgeräte ist unterschiedlich und vereinzelt auch nur mit Hilfestel- lung möglich. Der inklusive Gedanke beinhaltet auch immer das gegenseitige Helfen. Derzeit gibt es ungefähr 700 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln. Hinsichtlich der Zugänglichkeit besitzen bereits ungefähr 95% einen Zugang für Mobilitätseingeschränkte. Der restliche Teil der Spielplätze wird sukzessive überarbeitet und - wo topografisch möglich - stufenfrei umgebaut. Barrierefreiheit der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen bedeutet für die Kinder- und Ju- gendverwaltung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner Spielzonen ermöglicht als auch eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden realisiert wird. Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder an Stelle der bisherigen Spielplatz- ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die vorrangig von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden können. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät- zung der Kinder und Jugendlichen. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder als auch für jüngere, kleinere, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wich- tig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. Das gemeinsame Spiel, das für die behinderten und nicht behinderten Kinder und Jugendlichen im Fokus steht, ist der Weg, der zur Inklusion führt. Damit werden Spielplätze zu Orten des inklusiven Miteinanders. Gez. Voigtsberger
Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08-26
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/ 2 Standards für barrierefreie Spielplätze - Stand: 26.08.2020 - Vorbemerkung „Für die Planung und Gestaltung von ‚Spielplätzen für Alle‘ sind nicht ‚Sonderlösungen‘ ge- fragt, sondern Maßnahmen, die Integration begünstigen. Behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche sollen eigenständig und miteinander spielen können, Erwachsene und behinderte Eltern sollen sie dabei begleiten können und am Spiel teilnehmen können.“ Netzwerk barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen: Spielplatz für alle. Technisches Informationsblatt 4, 2004 Grundsätzliche Anforderung und Zielbestimmung Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW ergibt sich, dass Zugang zu und Nutzung von Spielplätzen für Menschen mit Behinderung in der allgemein übli- chen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe mög- lich sein muss. Zielgruppen barrierefreier Spielplätze Es geht in erster Linie um Kinder und Jugendliche, insbesondere um die Kinder und Jugend- lichen mit Behinderung. Es geht auch um die Begleitpersonen der Kinder und Jugendlichen, die auch selbst behindert sein können. Barrierefreiheit zielt nicht nur auf Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Mobili- tätshilfen oder Rollstühle benutzen, ab. Es geht um alle Menschen mit Behinderung . Da- her sind auch die spezifischen Anforderungen von • Menschen mit sensorischen Einschränkungen wie Sehb ehinderung, Blindheit, Hörbe- hinderung • Menschen mit kognitiven Einschränkungen. bei der Planung zu berücksichtigen. Planungsgrundlagen Bei der Planung barrierefreier Spielplätze sind die einschlägigen DIN-Normen zu beachten. Zu diesen gehören insbesondere: • DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen • DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Ver- kehrs- und Freiraum • DIN 1176 Spielgeräte und Spielplatzböden • DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte • DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Wer wird an der Planung barrierefreier Spielplätze beteiligt An der Planung von Spielplätzen sind natürlich Kinder und Jugendliche aus der Nachbar- schaft, dem angrenzenden Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen etc. zu beteili- gen. Es ist dabei auch darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein- bezogen werden. Auf die Beachtung ihrer Erfahrungen und Wünsche wird besonderer Wert gelegt. - 2 - / 3 Barrierefreie Erreichbarkeit Barrierefreie Erreichbarkeit wird durch barrierefreie ÖPNV-Haltestellen und Parkmöglichkei- ten in zumutbarer Entfernung, barrierefreie Informationen vorab (im Internet) und vor Ort und barrierefreie Zugangswege gewährleistet. Der Spielbereich muss an das bestehende Wege- und Leitsystem angeschlossen und aus- geschildert sein. Barrierefreie Zugänglichkeit Der Zugang erfolgt nicht ausschließlich über Treppen. Zwischen Umlaufschranken (Drängelgittern) ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m sicherzustellen. Der Eingang und Ausgang von Umlaufschranken und der Durchgang von Rahmensperren sowie bei Anordnung von Pollern muss eine lichte Breite von mindes- tens 90 cm aufweisen. Der Zugang ist taktil und visuell wahrnehmbar gestaltet. Barrierefreie Nutzbarkeit Wichtige Zielpunkte sind barrierefrei auffindbar zu gestalten. Dies wird beispielsweise er- reicht durch Leitelemente und Bodenindikatoren nach DIN 32984. Hindernisse und Gefahrenstellen sind taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend zu gestalten. Vor allem auf großen Spielplätzen mit stadtweiter Bedeutung sollte zur besseren Orientie- rung für blinde und sehbehinderte Menschen ein taktiler und visuell stark kontrastierender Plan (Tastmodell oder Reliefplan) aufgestellt werden. Bewegungsflächen und Gehwege sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-3 gestaltet. Wassergebundene Decken bzw. Deckschichten ohne Bindemittel kommen als barrierefreie Lösung nur dann in Betracht, wenn eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung ge- währleistet ist. Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden können. Dies wird beispielsweise erreicht mit Rasenkantensteinen von mindestens 3 cm Höhe oder einem Materialwechsel, z.B. zwischen Oberflächenbelag und Rasen. Barrierefreie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden sind Rampen. Treppen al- lein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Sind Rampen oder Treppen vorgesehen, sind diese den Anforderungen der DIN 18040-1 entsprechend gestaltet. D.h. beispielsweise, dass alle Treppenstufen markiert sein müssen. Diese Anforderungen gelten grundsätzlich auch für Rampen und Treppen an Spielgeräten. Bodenbeläge Bodenbeläge sollten möglichst erschütterungsarm, berollbar, eben und rutschhemmend sein. Wo möglich sind als Belag um die Spielgeräte auch Alternativen zu Sand zu erproben. So- weit möglich sind mit Rollstühlen befahrbare Bodenbeläge zu verwenden. - 3 - / 4 Spielen Spielplätze sollten integrative Orte sein. Damit ist ein Spielplatz gemeint, der die Möglichkeit des Miteinanderspielens für alle Kinder und Jugendlichen bietet – ohne Ausgrenzung, unab- hängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seeli- scher Gesundheit. Spielplätze sollten daher so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht wird, die Begegnung aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird und das gegenseitige Helfen angeregt wird. Spielgeräte Bei der Auswahl der Spielgeräte ist zu beachten: • Grundsätzlich sollen Spielgeräte von behinderten u nd nicht behinderten Kindern und Ju- gendlichen gemeinsam genutzt werden können. • Im Einzelfall, vor allem auf großen Spielplätzen m it überörtlicher Bedeutung, können „Spezialgeräte“, also Spielgeräte, die speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinde- rung entworfen worden sind, aufgestellt werden. • Kontakt und Kooperation sollen gefördert werden. Es sollen alle Sinne angesprochen werden, z.B. durch Klanggeräte. Beispiele für weitere Auswahlkriterien: - Schaukelkörbe (Vogelnester) oder ähnliche Spielgeräte bieten allen Nutzer*innen, vor allem auch körperbehinderten, vielfältige Spielmöglichkeiten. - Seitliche Ein- und Ausstiege mit Griffmöglichkeiten erlauben Rollstuhlfahrer*innen das Wechseln aus dem Rollstuhl auf die Rutsche und zurück. - Die Spielgeräte sollen eine Motivation zum Aussteigen aus dem Rollstuhl bieten. Sand- und Matschspiele Eine geeignete Liege- und Sitzfläche ermöglicht Kindern und Jugendlichen bäuchlings lie- gend oder sitzend mitzuspielen. Eine Alternative bzw. Ergänzung sind unterfahrbare Matsch- tische. Ballspiele Bei beengten Platzverhältnissen sind Abgrenzungen vorzusehen. Mobiliar Bänke und andere Sitzgelegenheiten sollten mit Arm- und Rückenlehnen ausgestattet sein. Sie müssen so ausgebildet sein, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig wahrnehmen können. (Vgl. Grünhandbuch der Stadt Köln) Tische sollten grundsätzlich unterfahrbar sein. - 4 - Informationstafeln Alle Informationen müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugäng- lich und nutzbar sein. Barrierefreie WC-Anlage Sollten zumindest in der Nähe von großen Spielplätzen mit stadtweiter Bedeutung vorhan- den sein. Barrierefreiheit erfordert Pflege Durch eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung ist beispielsweise zu gewährleis- ten, dass kein Unkraut in den Sandbereich wächst oder die Rasenkantensteine überwuchert, dass Erosionsrinnen die Befahrbarkeit der wassergebundenen Wegedecken beeinträchtigen oder dass die kontrastreichen Farben abblättern. * * * * * Literatur: Kinderland Emsland Spielgeräte: Spielplatz für Alle! http://www.emsland-spielgeraete.de/70-Prospekte.html Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit: Spielen für alle. Barrierefreie Gestaltung von Spiel- und Erlebnisangeboten. Pla- nungsleitfaden, Erfurt, 2007 Netzwerk barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen: Spielplatz für alle. Technisches Informationsblatt 4, 2004 http://www.escif.org/files/documents/members_downloads/spielplatz_fur_alle.pdf Georg Agde / u.a.: Spielplätze und Freiräume zum Spielen: Ein Handbuch für Planung und Betrieb, Berlin, 2013 AK Barrierefreies Köln, Arbeitsgruppe Barrierefreie Spielplätze Köln, 26.08.2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3561/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.03.2021
- Erstellt
- 08.12.2020 11:20