Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Sportausschusses am 28.09.2023 von Herrn Schmitz, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, betreffend "Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Lifter in Kölner Bädern"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0972/2024 vom 13.03.2024
Stand: Am 03.12.2024 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 13.03.2024 0972/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 14.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Sportausschusses am 28.09.2023 von Herrn Schmitz, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, betreffend "Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Lifter in Kölner Bädern" Herr Schmitz, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, erkundigt sich nach der Ausstat- tung der Kölner Bäder mit Liftern für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Er fragt, in wel- chen Schwimmbädern der KölnBäder GmbH es bereits einen Lifter gebe, sowie wann die rest- lichen Schwimmbäder mit einem Lifter nachgerüstet werden. Die KölnBäder GmbH teilt hierzu wie folgt mit: „Lifter für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden in allen Bädern betrieben, deren Becken den Einsatz eines Standard-Lifters für Menschen mit Mobilitätseinschränkung erlauben und auch einen entsprechenden Bedarf haben. Nachfolgende Bäder sind mit Behinderten-Liften ausgestattet: - Chorweilerbad - Ossendorfbad - Zollstockbad - Lentpark Bis auf die Behinderten-Lifte im Chorweilerbad, die aufgrund der sehr guten Ausstattung des Bades für behinderte Menschen hier regelmäßig im Gebrauch sind, werden die Geräte in den anderen drei Bädern nur selten bis gar nicht nachgefragt. Dies gilt auch für die Bäder, die nicht mit Liften ausgestattet sind. Da es hier an der entspre- chenden Nachfrage fehlt, wurde von der Anschaffung bislang abgesehen. Für das Agrippabad wird zurzeit nach einem Gerät gesucht, das die spezifischen Beckengestaltungen meistern kann. Darüber hinaus erlaubt die KölnBäder GmbH in Einzelfällen auch den Einsatz personenindivi- dueller Lifter für außergewöhnliche Mobilitätseinschränkungen.“ gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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03.12.2024 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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