AN/0717/2021
Verlängerung Linie 13
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lothar Müller / Die Linke
3959 Zeichen
gez. Lara Schneider Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gez. Lothar Müller Die Linke 1 Klettenberg*Sülz*Lindenthal*Braunsfeld*Müngersdorf*Junkersdorf*Weiden*Lövenich*Wi ddersdorf Köln, 12. April 2021 Antrag Machbarkeitsstudie der Gürtelbahnverlängerung Linie 13 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 26.04.2021 zu setzen: Die Bezirksvertretung fordert die Aufhebung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudie der Stadt Köln, Amt 65, Abt 692 Stadtbahn von Dez 2020 Ausbau Gürtel Da Tunnellösungen baulich, finanziell und zeitlich aufwändiger sind beschließt die Bezirksvertretung stattdessen, dass die Verwaltung eine neue Machbarkeitsstudie für die Gürtelbahnverlängerung (Stadtbahnlinie 13) zur Machbarkeit einer oberirdischen Verlängerung der Straßenbahn von der jetzigen Endhaltestelle Sülzgürtel über Klettenberggürtel, Zollstockgürtel etc. bis zum Rheinufer vergibt. Die Machbarkeitsstudie soll mit der Maßgabe des möglichst vollständigen Erhalts der vorhandenen Baumstruktur / Alleestruktur insbesondere in Klettenberg und Bayenthal, sowie unter Berücksichtigung der dauerhaften Sicherstellung des der Nahversorgung dienenden Klettenberger Marktes erfolgen. Dieser Antrag ist den zuständigen Ausschüssen des Rates zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Antrag wird gleichlautend in der Bezirksvertretung Rodenkirchen gestellt. An: Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Lindenthal Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lothar Müller/Die Linke gez. Lara Schneider Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gez. Lothar Müller Die Linke 2 Klettenberg*Sülz*Lindenthal*Braunsfeld*Müngersdorf*Junkersdorf*Weiden*Lövenich*Wi ddersdorf Begründung: Eine Machbarkeitsstudie der Gürtelbahnverlängerung Die Verlängerung der Linie 13 ist einer der großen fehlenden Bausteine im schienengebundenen ÖPNV. Im gesamten Linksrheinischen existiert derzeit mit der Linie 15 nur eine durchgehende Tangentialverbindung. Während mit den Linien 1, 3, 4, 5, 7, 9, 16 und 17/ 18 ein guter Ausgangspunkt für ein radiales Netz besteht, ist die Ausgangslage im Tangentialverkehr noch völlig unzureichend. Mit einem weiteren „Gürtel“-Ausbau d er Linie 13, lässt sich diese mit den Linien 12, 5 und 16 / 17 verbinden und somit eine deutlich verbesserte Netzstruktur generieren, die nicht nur zu einer Kapazitätserweiterung führt, sondern auch zusätzliche Potenziale für die Generierung neuer Fahrgäst e schafft. Soweit die S-Bahnhaltestelle Klettenberggürtel, wie im NVR Verkehrsplan 2030 + vorgesehen, realisiert wird, könnte eine deutliche Entlastung der weiter nördlich gelegenen Haltestellen Südbahnhof und Hauptbahnhof erfolgen und eine schnellere Anbindung der angrenzen Stadtteile an den Regionalverkehr erfolgen, was wiederum weitere Verdrängungseffekte des MIV zur Folge haben wird. Die Fortführung der Gürtelbahn bis zum Rheinufer und der Verknüpfung mit der Linie 5 (Nord-Süd-Bahn), war ein maßgebliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit des Baus der Nord-Süd-U-Bahn. Die Machbarkeitsstudie soll die oberirdische Führung der Straßenbahn untersuchen. Dabei sind verschiedene Führungsvarianten auf der Fahrbahn / Verkehrsflächen und Haltestellenoptionen zu untersuchen. So können die wertvollen Alleen am Klettenberggürtel und Bayenthalgürtel erhalten bleiben und d er Wochenmarkt auf dem Klettenberggürtel gesichert werden . Durch einen weiteren Ausbau der schienengebundenen Netzstruktur und eine damit einhergehende Verdichtung, schafft Köln eine hervorragende Alternative zum MIV, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. Um in Köln bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen, ist die Fortführung der Linie 13 ein wichtiger Baustein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0717/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 12.04.2021 15:45