3574/2022
Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln-Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3574/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln-Mülheim Die Fraktion Die Linke hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 19.09.2022, TOP 7.2.6 einen Antrag (AN/1639/2022) gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates gestellt. Details: 1. Warum stehen für den Bezirk Köln – Mülheim bislang nur drei stationäre Geschwindigkeitsüberwa- chungsgeräte zur Verfügung und nach welchen Kriterien hat sich die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln bei der Auswahl der Standorte (Holweide - Neufelder Straße/ beim Krankenhaus in Fahrtrichtung Schwabstraße, Holweide –Bergisch Gladbacher Straße/ Höhe Steyler Straße in Fahrtrichtung Mül- heim und Höhenhaus Honschaftsstraße / an der Gemeinschaftsgrundschule in Fahrtrichtung Am Pfropfbusch) gerichtet? 2. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen und einer Ver- änderung des Fahrverhaltens im Bereich dieser drei Standorte und wie sehen die Ergebnisse aus? 3. Wieviel Geld hat die Stadt Köln durch die Verhängung der entsprechenden Bußgelder im Bezirk Köln- Mülheim eingenommen? 4. Unter welchen Voraussetzungen würden weitere stationäre Geschwindigkeits- messgeräte installiert werden und wie teuer wäre ein solches Unterfangen pro weiterem Gerät? 5. Welche Unterhaltungs-, bzw. Wartungskosten gibt es bei stationären Geschwindigkeitsmessgerä- ten und wie hoch sind dies pro Gerät und Jahr? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1: Im Stadtbezirk Mülheim sind mehr als drei Anlagen vorhanden. Seit Dezember 2018 ist zusätzlich eine stationäre Anlage auf der Paffrather Str. in Köln-Dellbrück im Einsatz. Aktuell wurden zudem vier weitere Anlagen in Köln-Stammheim auf der Kreuzung Düsseldor- fer Str./ Dünnwalder Kommunalweg/ Stammheimer Ring aufgestellt und diese werden zukünftig ne- ben Geschwindigkeitsverstößen auch Rotlichtverstöße überwachen. Darüber hinaus ist eine weitere Anlage auf der Dellbrücker Hauptstr. im Tempo-20-Bereich in der Planung. Zu 2: Die Anlagen werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Nach einer gewissen Einsatzzeit ist ein Rückgang der registrierten Verstöße festzustellen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ist gegeben, da die dauerhafte Überwachung das Geschwin- 2 digkeitsniveau senkt und somit das Unfallaufkommen reduziert. Standort: Holweide Neufelder Straße in Fahrtrichtung Schwabstraße Jahr Geschwindigkeitsverstöße 2019 5397 2020 5916 2021 4590 2022 2601 (bis Ende September) Standort: Holweide Bergisch Gladbacher Straße/ Höhe Steyler Straße in Fahrtrichtung Mühlheim Jahr Geschwindigkeitsverstöße 2019 1884 2020 1173 2021 721 2022 318 (bis Ende September) Standort: Höhenhaus Honschaftsstraße/ Gemeinschaftsgrundschule Fahrtrichtung am Pfropfenbusch Jahr Geschwindigkeitsverstöße 2019 3681 2020 2263 2021 3371 2022 2263 (bis Ende September) Zu 3. Eine Einzelauswertung auf einzelne Stadtteile der Einnahmen durch festgestellte Verwarn- und Buß- gelder mittels der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist nicht durchführbar. Zu 4. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden zum Teil aufgrund politischer Beschlüsse oder im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit durch Beschlüsse seitens der Unfallkommission oder aufgrund eigener Feststellungen von hohen Verstoßquoten aufgestellt. Die Maßstäbe für die Beschaffung/Installation von stationären Anlagen werden wie folgt angelegt: Bekannte „Raserstrecken“ Verstoßquoten über 50% nach Messungen mit Seitenradar (reine Datenerfassung) Strecken mit erhöhter Unfallhäufigkeit Die Installationskosten können nicht konkret beziffert werden, da diese in Abhängigkeit der baulichen Voraussetzungen des Standortes sowie hinsichtlich der gewählten Messtechnik stark variieren kön- nen. Hier ist immer im Einzelfall eine separate Prüfung erforderlich. Zu 5: Die Stadt Köln betreibt vier unterschiedliche stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Das sind Anlagen mit Piezosensorik in den Fahrbahnen, radarbasierte Anlagen, laserbasierte Anlagen sowie mit Induktionsschleifen in den Fahrbahn versehende Kombianlagen für Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessungen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Zulassungen seitens der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB) entstehen auch unterschiedliche Kosten für erforderliche eich- 3 pflichtige Komponenten sowie den dazugehörenden Eichunterstützungen und erforderlichen War- tungskosten seitens der jeweiligen Hersteller. Bei Anlagen mit Piezosensorik unterliegt der Messstandort mit jeder einzelnen Fahrspur einer ½ jähr- lichen Wartung und jährlichen Eichung, während bei einer laserbasierte Anlage lediglich die Mess- technik jährlich geeicht werden muss. Für stationäre Anlagen entstehen Stromkosten, welche eben- falls variieren. Zudem fallen für Verschleißmaterialien, wie zum Beispiel Blitzbirnen und dergleichen weitere Kosten an. Anfallende Instandsetzungskosten nach Defekten und Sabotageaktionen können stark variieren und sind nicht mit einem Durchschnittswert abbildbar. Eine detaillierte Zuordnung der jeweilig anfallenden Unterhaltungs- und Wartungskosten auf einzelne Standorte ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Vorgaben nicht möglich, sodass auch keine kon- kreten Angaben zu einer etwaigen Höhe pro Gerät und Jahr gemacht werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3574/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.11.2022
- Erstellt
- 25.10.2022 10:17