2335/2020
Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht
900 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691
III/691/691/11
___________________________
Vorlagen-Nummer
2335/2020
Stand: 12.09.2022
Sachstandsbericht
Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von
Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß
Nachrechnungsrichtlinie
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung der Se-
verinsbrücke nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in
Höhe von rund 350.000 € brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erfor-
derlichen Vergabeverfahrens.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung sind beauftragt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 1 - RPA-Stellungnahme vom 20.07.2020
814 Zeichen
14 20.07.2020 143 69 über Dez. Ill Severinsbrücke Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie hier: Bedarfsprüfung RPA-Nr.: 2020 / 0887 eingereichte Kosten: 292.650 € [netto] bestätigte Kosten: 292.650 € [netto] Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau legt eine Bedarfsprüfung für Prüfingenieur- leistungen vor, die im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungs- richtlinie notwendig werden. Die Fachdienststelle beabsichtigt im zuständigen politischen Gremium einen Bedarfsfeststellungsbeschluss zu erwirken. Es bestehen keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme. Die zur Prüfung eingereichten Unterlagen sende ich Ihnen in der Anlage zurück. Mit freundlichen Grüßen gez. ausgefertigt: Anlage: wie erwähnt
Beschlussvorlage Ausschuss
4557 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691 III/691/691/11 Vorlagen-Nummer 2335/2020 Freigabedatum 18.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung der Se- verinsbrücke nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von rund 350.000 € brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erfor- derlichen Vergabeverfahrens. Verkehrsausschuss 19.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 350.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die Planung der Gesamtinstandsetzung der Severinsbrücke ist als eine der Grundlagen die Nach- rechnung des gesamten Brückenzuges (inklusive Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersu- chungen) nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nach- rechnungsrichtlinie) Ausgabe 05/2011, erforderlich. Die Ergebnisse hieraus bilden, neben einer Viel- zahl weiterer, vertiefender Untersuchungen die Entscheidungsgrundlage für die grundsätzlich auszu- führenden Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen des Brückenzuges „Severinsbrücke“ (links- und rechtsrheinische Rampe und Strombrücke). Die Nachrechnung muss durch einen zugelassenen bzw. anerkannten Prüfingenieur, bzw. durch eine Prüfingenieurin auf Richtigkeit und Vollständigkeit statisch und konstruktiv geprüft werden. Kosten und Vergabe Die Kosten der Prüfingenieurleistungen basieren auf der Grundlage von vorab geschätzten anre- chenbaren Kosten anhand der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der AHO- Schriftreihe Nr.1 „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“. Das Honorar für die Prüfingenieurleistun- gen wurde gemäß der Richtlinie für die „Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Perso- 3 nenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“ (RVP), Ausgabe 04/2019 ermittelt. Der prognostizierte Kostenorientierungswert beläuft sich dabei auf rund 350.000 € (brutto). Die endgültige Höhe des Honorars für die Prüfingenieurleistungen ergibt sich im Zuge der Auftrags- abwicklung „Nachrechnung und Machbarkeitsstudie der Severinsbrücke“ nach Vorliegen der Ergeb- nisse und Kostenermittlung. Der Brückenzug „Severinsbrücke“ besteht aus drei Bauwerken, die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind (Spannbetonbrücken: links- und rechtsrheinische Rampe, Schrägseilbrücke aus Stahl: Strombrücke). Daher sollen aufgrund der Fachrichtungen und deren unterschiedlichen, erfor- derlichen Qualifikationen (Massiv- und Stahl- bzw. Metallbau) zweckmäßigerweise die Prüfingenieur- leistungen in zwei bis drei Prüfaufträgen vergeben werden. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 20.07.2020 unter der Nr.2020/0887 die Notwendig- keit dieser Leistungen bestätigt; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Das voraussichtliche Honorar wird dabei in Summe mit rund 350.000 € brutto bestätigt. Finanzierung Die Aufwendungen in Höhe von rund 350.000 € brutto zur Realisierung der Maßnahme sind im Rah- men der städtischen Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 inklusive der Finanzplanung 2022 bis 2024 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021, berücksichtigt. Anlage RPA-Stellungnahme vom 20.07.2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2335/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.12.2020
- Erstellt
- 30.07.2020 06:38