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2335/2020

Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie

Beschlussvorlage Ausschuss 18.12.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2021, TOP 3.2

Sachstandsbericht

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Anlage 1 - RPA-Stellungnahme vom 20.07.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht

900 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
III/691/691/11 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 2335/2020 
 Stand: 12.09.2022 
Sachstandsbericht  
Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von 
Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß 
Nachrechnungsrichtlinie 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung der Se-
verinsbrücke nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in 
Höhe von rund 350.000 € brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erfor-
derlichen Vergabeverfahrens. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung sind beauftragt. 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 1 - RPA-Stellungnahme vom 20.07.2020

814 Zeichen

14 20.07.2020
143

69 über Dez. Ill

Severinsbrücke

Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie
hier: Bedarfsprüfung

RPA-Nr.: 2020 / 0887

eingereichte Kosten: 292.650 € [netto]

bestätigte Kosten: 292.650 € [netto]

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau legt eine Bedarfsprüfung für Prüfingenieur-
leistungen vor, die im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungs-
richtlinie notwendig werden. Die Fachdienststelle beabsichtigt im zuständigen politischen
Gremium einen Bedarfsfeststellungsbeschluss zu erwirken.

Es bestehen keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme.
Die zur Prüfung eingereichten Unterlagen sende ich Ihnen in der Anlage zurück.
Mit freundlichen Grüßen

gez. ausgefertigt:

Anlage: wie erwähnt

Beschlussvorlage Ausschuss

4557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
III/691/691/11 
Vorlagen-Nummer 
 2335/2020 
Freigabedatum 
 18.12.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Severinsbrücke (B55), Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Vergabe von 
Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß 
Nachrechnungsrichtlinie 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung der Se-
verinsbrücke nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in 
Höhe von rund 350.000  € brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erfor-
derlichen Vergabeverfahrens. 
 
 
Verkehrsausschuss 19.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  350.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für die Planung der Gesamtinstandsetzung der Severinsbrücke ist als eine der Grundlagen die Nach-
rechnung des gesamten Brückenzuges (inklusive Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chungen) nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nach-
rechnungsrichtlinie) Ausgabe 05/2011, erforderlich. Die Ergebnisse hieraus bilden, neben einer Viel-
zahl weiterer, vertiefender Untersuchungen die Entscheidungsgrundlage für die grundsätzlich auszu-
führenden Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen des Brückenzuges „Severinsbrücke“ 
(links- und rechtsrheinische Rampe und Strombrücke). 
Die Nachrechnung muss durch einen zugelassenen bzw. anerkannten Prüfingenieur, bzw. durch eine 
Prüfingenieurin auf Richtigkeit und Vollständigkeit statisch und konstruktiv geprüft werden. 
 
Kosten und Vergabe 
Die Kosten der Prüfingenieurleistungen basieren auf der Grundlage von vorab geschätzten anre-
chenbaren Kosten anhand der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der AHO-
Schriftreihe Nr.1 „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“. Das Honorar für die Prüfingenieurleistun-
gen wurde gemäß der Richtlinie für die „Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von 
Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Perso-

3 
nenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“ (RVP), Ausgabe 04/2019 ermittelt. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert beläuft sich dabei auf rund 350.000 € (brutto). 
 
Die endgültige Höhe des Honorars für die Prüfingenieurleistungen ergibt sich im Zuge der Auftrags-
abwicklung „Nachrechnung und Machbarkeitsstudie der Severinsbrücke“ nach Vorliegen der Ergeb-
nisse und Kostenermittlung. 
 
Der Brückenzug „Severinsbrücke“ besteht aus drei Bauwerken, die aus verschiedenen Werkstoffen 
hergestellt sind (Spannbetonbrücken: links- und rechtsrheinische Rampe, Schrägseilbrücke aus 
Stahl: Strombrücke). Daher sollen aufgrund der Fachrichtungen und deren unterschiedlichen, erfor-
derlichen Qualifikationen (Massiv- und Stahl- bzw. Metallbau) zweckmäßigerweise die Prüfingenieur-
leistungen in zwei bis drei Prüfaufträgen vergeben werden. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 20.07.2020 unter der Nr.2020/0887 die Notwendig-
keit dieser Leistungen bestätigt; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Das voraussichtliche 
Honorar wird dabei in Summe mit rund 350.000  € brutto bestätigt. 
 
Finanzierung 
 
Die Aufwendungen in Höhe von rund 350.000 € brutto zur Realisierung der Maßnahme sind im Rah-
men der städtischen Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 inklusive der Finanzplanung 2022 bis 2024 
im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021, berücksichtigt. 
 
 
Anlage 
RPA-Stellungnahme vom 20.07.2020

Beratungsverlauf (1)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2335/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.12.2020
Erstellt
30.07.2020 06:38