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V/0712/2005

Vorabgewinnausschüttung 2005 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlage 25.08.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 13.09.2005, TOP 4.1

Anlage zur Vorlage Nr. V/0712/2005

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage Nr. V/0712/2005

1589 Zeichen

Münster, 22.8.2005
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 30/2005
Betreff
Vorabgewinnausschüttung 2005
Berichterstatter
Herr Dr. Spickenheuer
Herr Dr. Ohlms
Antrag
Der Aufsichtsrat wolle beschließen:
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen:
Auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2005 wird ein
Vorabgewinn in Höhe von 1.000.000 €  abzüglich Steuern ausgeschüttet.
Als Zahlungstermin wird der 30.9.2005 festgesetzt.
Begründung
Die Vorabgewinnausschüttung setzt sich zusammen aus einem Betrag in Höhe von 990
T€  aus der Gewinnausschüttung der Westfälische Bauindustrie GmbH für das Jahr
2004, der gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der WBI vom 17.8.2005
Mitte 9/2005 an die Stadtwerke ausgezahlt wird.
Darüber hinaus werden 10 T€  aus dem voraussichtlichen übrigen Ergebnis der Stadt-
werke Münster GmbH ausgeschüttet.
Nach dem Wirtschaftsplan 2005 der Stadtwerke Münster GmbH beträgt das Planergeb-
nis der Gesellschaft 8,2 Mio. € . Nach dem derzeitigen Stand der Geschäftsentwicklung
wird das Ergebnis erreicht werden.
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beträge gezahlt:
Gewinnausschüttung 1.000.000 €
Kapitalertragsteuer ./.     200.000 €
Solidaritätszuschlag ./.       11.000 €
Netto Auszahlungsbetrag 789.000 €

Nach Absprache zwischen der Kämmerei der Stadt Münster und unserer Gesellschaft
sollen Gewinnanteile der WBI wie bereits in den vergangenen Jahren möglichst zeitnah
an die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadtwerke ausgeschüttet werden.
Stadtwerke Münster GmbH
gez. Dr. Spickenheuer gez. Dr. Ohlms

Beschlussvorlage

2081 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung 2005 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Es wird eine Vorabgewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Jahr 2005 in Höhe von 1.000.000 € abzüglich Steuern vorgenommen. Als Zahlungstermin 
wird der 30.09.2005 festgesetzt. 
 
Begründung: 
 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) hat in 2005 entsprechend der Beteiligung der Stadt-
werke Münster GmbH 99 % ihres Gewinns aus dem Jahre 2004 (= 99 % von 1 Mio. €) an die 
Stadtwerke Münster GmbH ausgeschüttet. Durch den o.g. Beschlussvorschlag soll in Form einer 
Vorabgewinnausschüttung eine Weiterleitung des Gewinns noch im Jahre 2004 an die Stadt 
Münster erfolgen. Die restlichen 1 % sind der Stadt Münster bereits aufgrund der direkten Beteili-
gung zugeflossen. 
 
Darüber hinaus wird die Vorabgewinnausschüttung aus der Weiterleitung des Gewinns der WBI 
noch um einen Betrag von 10.000 € aus dem zu erwartenden übrigen Ergebnis der Stadtwerke 
Münster GmbH aufgestockt. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 200.000 € und des Solidari-
tätszuschlages von 11.000 € wird somit ein Betrag von 789.000 € an den Betrieb gewerblicher Art 
“Bäder” der Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Zur weiteren Begründung wird auf die als Anlage beigefügte Aufsichtsratsvorlage Nr. 30/2005 der 
Stadtwerke Münster GmbH verwiesen. Der Aufsicht srat der Stadtwerke Münster GmbH berät über 
die Angelegenheit in seiner Sitzung am 07.09.2005. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
I. V.  
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0712/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Heilemann 
Ruf: 
492 20 35 
E-Mail: 
Heilemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0712/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37