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4262/2022

Strukturförderfonds steigende Personal- und Energiekosten

Mitteilung Ausschuss 25.01.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.02.2023, TOP 2.19

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 - Muster Verwendungsnachweis Personalkostenzuschuss 2023

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Anlage 3 - Muster Antrag Personalkostenzuschuss 2023

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Anlage 1 - Muster Antrag Energiekostenzuschuss 2023

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Anlage 2 - Muster Verwendungsnachweis Energiekostenzuschuss 2023

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Mitteilung Ausschuss

4682 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer                25.01.2023 
 4262/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 02.02.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
Strukturförderfonds 
hier: Sport 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 (3258/2022, Punkt II) folgenden 
Beschluss gefasst: 
 
„Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge 
des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehen-
der Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushalts-
jahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten 
Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierba-
res Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche 
Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist 
sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturer-
haltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für er-
höhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen 
Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Ener-
gieeinsparung zu benennen." 
 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen 
wurden dem Dezernat Bildung, Jugend und Sport jährlich rd. 2.375.000 € zugeteilt (siehe Mit-
teilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022). 455.000 € entfallen daraus auf den 
Bereich Sport.  
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Sportam-
tes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplan-
zeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 455.000 € zur Verfügung gestellt. 
 
Für Personalkosten plant die Sportverwaltung gem. den Voraussetzungen des Ratsbeschlus-
ses eine Erhöhung der bestehenden Zuschüsse im Jahr 2023 um 5 %, im Hinblick auf Ener-
giekosten um 10 %. Des Weiteren soll eine erhöhte Bezuschussung auf grundsätzlich maxi-
mal 80 % der nachzuweisenden Kostensteigerung begrenzt sein. 
 
Die Erweiterung des Basis-Zuschusses für gestiegene Energiekosten der antragsberechtigten 
Sportvereine um 10% weicht von den Zuschusssätzen vergleichbarer Förderprogramme ab, 
da die Sportvereine durch den Betrieb eigener oder angemieteter Sportanlagen und den damit 
einhergehenden Energiebedarfen besonders betroffen sind. Der erhöhte Energiebedarf ergibt

2 
 
sich insbesondere durch den Dusch- und Heizbedarf als auch durch den Betrieb von Trai-
ningsbeleuchtungsanlagen usw. Ein Energie-Einspar-Konzept ist vorzulegen. 
 
Empfänger von erhöhten Personalkostenzuschüssen aus dem Budget der Sportverwaltung ist 
alleine der StadtSportBund Köln.  
 
Im Bereich der Energiekosten sind folgende Fallgruppen relevant: 
 
- Sportvereine, die eine Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe erhalten 
- Ankauf von Wasserzeiten 
- Ankauf von Eiszeiten 
- Ankauf von Schwimmzeiten im Schwimmleistungszentrum 
- Betriebskosten Führungsakademie DOSB 
- Kölner Seniorengemeinschaft 
- Kölner Sportstätten GmbH (Süd-, Reit- und Baseballstadion sowie Olympiastützpunkt) 
 
Für die vorstehenden Fälle hat die Sportverwaltung entsprechende Anträge  und Verwen-
dungsnachweise  korrespondierend zu den Anforderungen des Ratsbeschlusses definiert, 
siehe Anlagen 1 – 4. 
 
Der Förderzeitraum der Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festge-
legt. 
 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in das notwendige Än-
derungen infolge von möglichen Landes-/ Bundesregelungen oder Erfahrungen im Verfah-
rensablauf einfließen werden.  
Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kos-
tensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt 
sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befris-
tete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 
2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 
 
Alle Träger, Vereine und Institutionen müssen schriftlich einen Verwendungsnachweis führen. 
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Belege sind über einen 
Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.  
 
 
gez. Voigtsberger 
 
 
Anlagen

Anlage 4 - Muster Verwendungsnachweis Personalkostenzuschuss 2023

2158 Zeichen

Fortsetzung s. nächste Seite  
Anlage 4 
Verwendungsnachweis  
zur städtischen Beihilfe zu den Personalkosten 2023 
 
 Name des Vereins 
 Straße, Hausnummer 
 Postleitzahl, Ort 
 Telefon 
 E-Mail 
 
Vertreten durch 
 Name, Vorname 
  Funktion im vertretungsberechtigten 
Vorstand 
 Kontakt (Mobil/E-Mail) 
 
Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise 
verursachten Personalkostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die 
Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen 
Jahresabrechnung 2022 zu 2023), höchstens jedoch 5 % des im Jahr 2022 erhaltenen 
Personalkostenzuschusses begrenzt. 
 
Ich erkläre, dass der Verein alle anderen verfügbaren Förderungen auf Bundes und 
Landesebene vorrangig beantragt hat. 
 
Ich erkläre als antragstellender Verein rechtsverbindlich, dass die Kostensteigerung von 
meinem Verein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Mir ist 
bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und 
ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies unmittelbar 
dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten 
muss. 
Es wurden durch meinen Verein Mittel auf Bundes- oder Landeförderung zum gleichen 
Zweck beantragt:  
 ja   nein 
  
Personalkosten 2022 __________________ 
(Nachweise bitte beifügen ) 
Personalkosten 2023 __________________ 
(Nachweise bitte beifügen) 
= Mehraufwand 2023 __________________ 
./. erhaltene Förderungen Dritter (Landes-/Bundesförderung) __________________

Seite 2 
Verbleibender Mehraufwand __________________ 
Davon 80% (Höchstförderung) __________________ 
 
Erhaltene Förderung 2023 __________________ 
 
Mit ist bekannt, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben 
sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in 
diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) 
zur Folge haben können. 
 
Köln, den______________ 
 
Unterschrift Name in Klarschrift 
______________________________________ ____________ ___

Anlage 3 - Muster Antrag Personalkostenzuschuss 2023

2003 Zeichen

Anlage 3 
Antrag auf Gewährung einer städtischen Beihilfe zu den 
Personalkosten 2023 
Name des Vereins 
Straße, Hausnummer 
P ostleitzahl, Ort 
T elefon 
E -Mail
V
ertreten durch 
Name, Vorname 
F unktion im vertretungsberechtigen 
Vorstand 
K ontakt (Mobil/E-Mail) 
I
ch beantrage als vertretungsberechtigter Vorstand des o. g. Vereins die Gewährung 
eines städtischen Zuschusses zu den Personalkosten im Jahr 2023.  
Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise 
verursachten Personalkostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die 
Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen 
Jahresabrechnung 2022 zu 2023), höchstens jedoch 5 % des im Jahr 2022 erhaltenen 
Personalkostenzuschusses begrenzt. Die städtische Förderung erfolgt nachrangig zu 
möglichen Landes- oder Bundesförderungen. 
Ich erkläre weiter, dass der Verein alle anderen verfügbaren Fördermöglichkeiten auf 
Bundes und Landesebene beantragen und später nachweisen wird. 
Beantragte Fördersumme (max. 80% des Mehraufwands) __________________ 
(höchstens jedoch 5 % des Personalkostenzuschusses 2022) 
Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht 
und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies dem 
Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. 
Ebenso ist mir bekannt, dass ich gewährte Zuschussmittel zurückerstatten muss, sollte 
ich bis zum 1. Quartal des Folgejahres den Verwendungsnachweis nicht vorgelegt 
haben.

Seite 2 
 
 
 
 
Ferner bin ich informiert, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige 
Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über 
Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 
Strafgesetzbuch) zur Folge haben können.  
 
 
 
Köln, den______________ 
 
Unterschrift Name in Klarschrift 
__________________________ _______________

Anlage 1 - Muster Antrag Energiekostenzuschuss 2023

2101 Zeichen

Anlage 1 
Antrag auf Gewährung einer städtischen Beihilfe zu den 
Energiekosten 2023 
N ame des Vereins 
Straße, Hausnummer 
P ostleitzahl, Ort 
T elefon 
E -Mail
V
ertreten durch 
Name, Vorname 
F unktion im vertretungsberechtigen 
Vorstand 
K ontakt (Mobil/E-Mail) 
I
ch beantrage als vertretungsberechtigter Vorstand des o. g. Vereins die Gewährung 
eines städtischen Zuschusses zu den Kosten für die Energieversorgung im Jahr 2023. 
Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise 
verursachten Energiekostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die 
Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen 
Jahresabrechnung 2021 zu 2023), höchstens jedoch 10 % der im Jahr 2022 erhaltenen 
Unterhaltungsbeihilfe begrenzt. Die städtische Förderung erfolgt nachrangig zu 
möglichen Landes- oder Bundesförderungen. 
Ich erkläre weiter, dass der Verein alle zumutbaren Maßnahmen zur Verminderung des 
Energieverbrauchs umsetzen wird. Ferner wird er alle anderen verfügbaren Förder-
möglichkeiten auf Bundes und Landesebene beantragen und später nachweisen. 
Beantragte Fördersumme (max. 80% des Mehraufwands) __________________ 
(höchstens jedoch 10 % der Unterhaltungsbeihilfe 2022) 
Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht 
und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies dem 
Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. 
Ebenso ist mir bekannt, dass ich gewährte Zuschussmittel zurückerstatten muss, sollte 
ich bis zum 1. Quartal des Folgejahres die Jahresrechnung nicht vorgelegt haben.

Seite 2 
 
 
 
 
Ferner bin ich informiert, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige 
Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über 
Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 
Strafgesetzbuch) zur Folge haben können.  
 
 
 
Köln, den______________ 
 
Unterschrift Name in Klarschrift 
__________________________ _______________

Anlage 2 - Muster Verwendungsnachweis Energiekostenzuschuss 2023

3198 Zeichen

Anlage 2 
Fortsetzung s. nächste Seite 
Verwendungsnachweis  
zur städtischen Beihilfe zu den Energiekosten 2023 
N ame des Vereins 
Straße, Hausnummer 
P ostleitzahl, Ort 
T elefon 
E -Mail
V
ertreten durch 
Name, Vorname 
F unktion im vertretungsberechtigten 
Vorstand 
K ontakt (Mobil/E-Mail) 
M
ir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise 
verursachten Energiekostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die 
Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen 
Jahresabrechnung 2021 zu 2023), höchstens jedoch 10 % der im Jahr 2022 erhaltenen 
Unterhaltungsbeihilfe begrenzt. 
Ich erkläre, dass der Verein alle zumutbaren Maßnahmen zur Verminderung des 
Energieverbrauchs umgesetzt hat. Ferner hat er alle anderen verfügbaren Förderung 
auf Bundes und Landesebene vorrangig beantragt. 
Ich erkläre, dass die Mehraufwendungen nur mit der Steigerung des Verbrauchspreises 
und nicht auf der Ausweitung des Energieverbrauchs begründet sind. 
Folgende Maßnahmen hat der Verein getroffen, um die notwendige Energieeinsparung 
zu erreichen: 
 Einstellung der Nutzung von verzichtbaren Elektrogeräten ( z. B.
Kühlgeräte/Fritteusen/Elektrische Haartrockner) 
 Wartung der Heizungsanlage
 Bedarfsgerechter Betrieb  (1/2 Feld-Beleuchtung von
Trainingsbeleuchtungsanlagen / Optimierung Platznutzung) 
  Abschalten von Warmwasserbereitern zum Händewaschen (nicht Duschanlagen)

Seite 2 
 Absenken der Raumtemperatur um 2 Grad im Vergleich zum Jahr 2021 
 Verzicht auf die Nutzung gasbetriebener oder strombetriebener Zusatzheizgeräte 
(z. B. Heizpilze, Heizradiatoren) 
 Monitoring der Energieverbräuche 
 Sensibilisierung der Mitglieder über Energieverbräuche und Aufzeigen der 
Einsparpotentiale. 
Ich erkläre als antragstellender Verein rechtsverbindlich, dass die Kostensteigerung von 
meinem Verein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Mir ist 
bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und 
ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies unmittelbar 
dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten 
muss.  
Es wurden durch meinen Verein Mittel auf Bundes- oder Landeförderung zum gleichen 
Zweck beantragt:  
 ja   nein 
  
Summe Jahresrechnungen 2021 (Strom/Gas/Öl/Fernwärme) __________________ 
(Nachweise bitte beifügen ) 
Summe Jahresrechnungen 2023 (Strom/Gas/Öl/Fernwärme) __________________ 
(Nachweise bitte beifügen) 
= Mehraufwand 2023 __________________ 
./. erhaltene Förderungen Dritter (Landes-/Bundesförderung) __________________ 
Verbleibender Mehraufwand __________________ 
Davon 80% (Höchstförderung) __________________ 
 
Erhaltene Förderung 2023 __________________ 
 
Mit ist bekannt, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben 
sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in 
diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) 
zur Folge haben können. 
 
Köln, den______________ 
 
Unterschrift Name in Klarschrift 
______________________________________ ____________ ___

Beratungsverlauf (2)

02.02.2023 Sportausschuss
TOP 6.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4262/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2023
Erstellt
15.12.2022 10:50