4262/2022
Strukturförderfonds steigende Personal- und Energiekosten
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 25.01.2023 4262/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.02.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Strukturförderfonds hier: Sport Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 (3258/2022, Punkt II) folgenden Beschluss gefasst: „Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehen- der Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushalts- jahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf- tragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierba- res Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturer- haltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für er- höhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Ener- gieeinsparung zu benennen." Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen wurden dem Dezernat Bildung, Jugend und Sport jährlich rd. 2.375.000 € zugeteilt (siehe Mit- teilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022). 455.000 € entfallen daraus auf den Bereich Sport. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Sportam- tes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplan- zeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 455.000 € zur Verfügung gestellt. Für Personalkosten plant die Sportverwaltung gem. den Voraussetzungen des Ratsbeschlus- ses eine Erhöhung der bestehenden Zuschüsse im Jahr 2023 um 5 %, im Hinblick auf Ener- giekosten um 10 %. Des Weiteren soll eine erhöhte Bezuschussung auf grundsätzlich maxi- mal 80 % der nachzuweisenden Kostensteigerung begrenzt sein. Die Erweiterung des Basis-Zuschusses für gestiegene Energiekosten der antragsberechtigten Sportvereine um 10% weicht von den Zuschusssätzen vergleichbarer Förderprogramme ab, da die Sportvereine durch den Betrieb eigener oder angemieteter Sportanlagen und den damit einhergehenden Energiebedarfen besonders betroffen sind. Der erhöhte Energiebedarf ergibt 2 sich insbesondere durch den Dusch- und Heizbedarf als auch durch den Betrieb von Trai- ningsbeleuchtungsanlagen usw. Ein Energie-Einspar-Konzept ist vorzulegen. Empfänger von erhöhten Personalkostenzuschüssen aus dem Budget der Sportverwaltung ist alleine der StadtSportBund Köln. Im Bereich der Energiekosten sind folgende Fallgruppen relevant: - Sportvereine, die eine Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe erhalten - Ankauf von Wasserzeiten - Ankauf von Eiszeiten - Ankauf von Schwimmzeiten im Schwimmleistungszentrum - Betriebskosten Führungsakademie DOSB - Kölner Seniorengemeinschaft - Kölner Sportstätten GmbH (Süd-, Reit- und Baseballstadion sowie Olympiastützpunkt) Für die vorstehenden Fälle hat die Sportverwaltung entsprechende Anträge und Verwen- dungsnachweise korrespondierend zu den Anforderungen des Ratsbeschlusses definiert, siehe Anlagen 1 – 4. Der Förderzeitraum der Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festge- legt. Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in das notwendige Än- derungen infolge von möglichen Landes-/ Bundesregelungen oder Erfahrungen im Verfah- rensablauf einfließen werden. Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kos- tensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befris- tete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. Alle Träger, Vereine und Institutionen müssen schriftlich einen Verwendungsnachweis führen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. gez. Voigtsberger Anlagen
Anlage 4 - Muster Verwendungsnachweis Personalkostenzuschuss 2023
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Fortsetzung s. nächste Seite Anlage 4 Verwendungsnachweis zur städtischen Beihilfe zu den Personalkosten 2023 Name des Vereins Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon E-Mail Vertreten durch Name, Vorname Funktion im vertretungsberechtigten Vorstand Kontakt (Mobil/E-Mail) Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise verursachten Personalkostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen Jahresabrechnung 2022 zu 2023), höchstens jedoch 5 % des im Jahr 2022 erhaltenen Personalkostenzuschusses begrenzt. Ich erkläre, dass der Verein alle anderen verfügbaren Förderungen auf Bundes und Landesebene vorrangig beantragt hat. Ich erkläre als antragstellender Verein rechtsverbindlich, dass die Kostensteigerung von meinem Verein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies unmittelbar dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. Es wurden durch meinen Verein Mittel auf Bundes- oder Landeförderung zum gleichen Zweck beantragt: ja nein Personalkosten 2022 __________________ (Nachweise bitte beifügen ) Personalkosten 2023 __________________ (Nachweise bitte beifügen) = Mehraufwand 2023 __________________ ./. erhaltene Förderungen Dritter (Landes-/Bundesförderung) __________________ Seite 2 Verbleibender Mehraufwand __________________ Davon 80% (Höchstförderung) __________________ Erhaltene Förderung 2023 __________________ Mit ist bekannt, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) zur Folge haben können. Köln, den______________ Unterschrift Name in Klarschrift ______________________________________ ____________ ___
Anlage 3 - Muster Antrag Personalkostenzuschuss 2023
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Anlage 3 Antrag auf Gewährung einer städtischen Beihilfe zu den Personalkosten 2023 Name des Vereins Straße, Hausnummer P ostleitzahl, Ort T elefon E -Mail V ertreten durch Name, Vorname F unktion im vertretungsberechtigen Vorstand K ontakt (Mobil/E-Mail) I ch beantrage als vertretungsberechtigter Vorstand des o. g. Vereins die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Personalkosten im Jahr 2023. Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise verursachten Personalkostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen Jahresabrechnung 2022 zu 2023), höchstens jedoch 5 % des im Jahr 2022 erhaltenen Personalkostenzuschusses begrenzt. Die städtische Förderung erfolgt nachrangig zu möglichen Landes- oder Bundesförderungen. Ich erkläre weiter, dass der Verein alle anderen verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Bundes und Landesebene beantragen und später nachweisen wird. Beantragte Fördersumme (max. 80% des Mehraufwands) __________________ (höchstens jedoch 5 % des Personalkostenzuschusses 2022) Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. Ebenso ist mir bekannt, dass ich gewährte Zuschussmittel zurückerstatten muss, sollte ich bis zum 1. Quartal des Folgejahres den Verwendungsnachweis nicht vorgelegt haben. Seite 2 Ferner bin ich informiert, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) zur Folge haben können. Köln, den______________ Unterschrift Name in Klarschrift __________________________ _______________
Anlage 1 - Muster Antrag Energiekostenzuschuss 2023
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Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer städtischen Beihilfe zu den Energiekosten 2023 N ame des Vereins Straße, Hausnummer P ostleitzahl, Ort T elefon E -Mail V ertreten durch Name, Vorname F unktion im vertretungsberechtigen Vorstand K ontakt (Mobil/E-Mail) I ch beantrage als vertretungsberechtigter Vorstand des o. g. Vereins die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Kosten für die Energieversorgung im Jahr 2023. Mir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise verursachten Energiekostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen Jahresabrechnung 2021 zu 2023), höchstens jedoch 10 % der im Jahr 2022 erhaltenen Unterhaltungsbeihilfe begrenzt. Die städtische Förderung erfolgt nachrangig zu möglichen Landes- oder Bundesförderungen. Ich erkläre weiter, dass der Verein alle zumutbaren Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs umsetzen wird. Ferner wird er alle anderen verfügbaren Förder- möglichkeiten auf Bundes und Landesebene beantragen und später nachweisen. Beantragte Fördersumme (max. 80% des Mehraufwands) __________________ (höchstens jedoch 10 % der Unterhaltungsbeihilfe 2022) Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. Ebenso ist mir bekannt, dass ich gewährte Zuschussmittel zurückerstatten muss, sollte ich bis zum 1. Quartal des Folgejahres die Jahresrechnung nicht vorgelegt haben. Seite 2 Ferner bin ich informiert, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) zur Folge haben können. Köln, den______________ Unterschrift Name in Klarschrift __________________________ _______________
Anlage 2 - Muster Verwendungsnachweis Energiekostenzuschuss 2023
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Anlage 2 Fortsetzung s. nächste Seite Verwendungsnachweis zur städtischen Beihilfe zu den Energiekosten 2023 N ame des Vereins Straße, Hausnummer P ostleitzahl, Ort T elefon E -Mail V ertreten durch Name, Vorname F unktion im vertretungsberechtigten Vorstand K ontakt (Mobil/E-Mail) M ir ist bekannt, dass nur die Mehrkosten, die sich aus der durch die Ukrainekrise verursachten Energiekostensteigerung ergeben, bezuschussungsfähig sind. Die Förderung ist auf maximal 80 % der nachzuweisenden Mehrkosten (Differenz zwischen Jahresabrechnung 2021 zu 2023), höchstens jedoch 10 % der im Jahr 2022 erhaltenen Unterhaltungsbeihilfe begrenzt. Ich erkläre, dass der Verein alle zumutbaren Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs umgesetzt hat. Ferner hat er alle anderen verfügbaren Förderung auf Bundes und Landesebene vorrangig beantragt. Ich erkläre, dass die Mehraufwendungen nur mit der Steigerung des Verbrauchspreises und nicht auf der Ausweitung des Energieverbrauchs begründet sind. Folgende Maßnahmen hat der Verein getroffen, um die notwendige Energieeinsparung zu erreichen: Einstellung der Nutzung von verzichtbaren Elektrogeräten ( z. B. Kühlgeräte/Fritteusen/Elektrische Haartrockner) Wartung der Heizungsanlage Bedarfsgerechter Betrieb (1/2 Feld-Beleuchtung von Trainingsbeleuchtungsanlagen / Optimierung Platznutzung) Abschalten von Warmwasserbereitern zum Händewaschen (nicht Duschanlagen) Seite 2 Absenken der Raumtemperatur um 2 Grad im Vergleich zum Jahr 2021 Verzicht auf die Nutzung gasbetriebener oder strombetriebener Zusatzheizgeräte (z. B. Heizpilze, Heizradiatoren) Monitoring der Energieverbräuche Sensibilisierung der Mitglieder über Energieverbräuche und Aufzeigen der Einsparpotentiale. Ich erkläre als antragstellender Verein rechtsverbindlich, dass die Kostensteigerung von meinem Verein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht und ich im Falle einer nachträglichen Gewährung von Förderungen Dritter dies unmittelbar dem Sportamt mitzuteilen habe und zu viel erhaltene Zuschussmittel zurückerstatten muss. Es wurden durch meinen Verein Mittel auf Bundes- oder Landeförderung zum gleichen Zweck beantragt: ja nein Summe Jahresrechnungen 2021 (Strom/Gas/Öl/Fernwärme) __________________ (Nachweise bitte beifügen ) Summe Jahresrechnungen 2023 (Strom/Gas/Öl/Fernwärme) __________________ (Nachweise bitte beifügen) = Mehraufwand 2023 __________________ ./. erhaltene Förderungen Dritter (Landes-/Bundesförderung) __________________ Verbleibender Mehraufwand __________________ Davon 80% (Höchstförderung) __________________ Erhaltene Förderung 2023 __________________ Mit ist bekannt, dass vorsätzliche oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzlich oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) zur Folge haben können. Köln, den______________ Unterschrift Name in Klarschrift ______________________________________ ____________ ___
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4262/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 10:50