SV-2010/0068
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 11.11.2010 betr. Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten
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SV-2010/0068
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Vorlage-Nr. SV-2010/0068
STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38 64289 DARMSTADT
TELEFON: 0 61 51/6 14 30 TELEFAX: 0 61 51/6 14 01
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE
11.11.2010
ANTRAG
Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsicherung fu/i1r Arbeitssuchende ist nicht geeignet, das
menschenwürdige Existenzminimum angemessen sicherzustellen. Die vorgelegte Grundsicherung ist
unzulänglich und Ausdruck einer obrigkeitsstaatlichen Haltung. Die Bundesregierung will die
Regelsätze für Erwachsene nur um fünf Euro erhöhen, für Kinder gar nicht. Statt die tatsächlichen
Bedarfe zu decken, zu denen auch die soziale Teilhabe zählt, streicht die Bundesregierung Freizeit
und Kultur weitgehend. Mit paternalistischer Haltung rechnet sie auch noch das durchaus übliche Glas
Bier am Wochenende für die Erwachsenen oder den wöchentlichen Besuch der Eisdiele für Kinder
aus den Berechnungsgrundlagen heraus.
Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind daher für Erwachsene und Kinder in
einem transparenten Verfahren sach- und realitätsgerecht neu zu ermitteln. Das hat das
Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 angeordnet und dem ist die
Bundesregierung bislang nicht nachgekommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert sich gegen den Gesetzentwurf zur
Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu wenden. Der Gesetzentwurf der
Regierungskoalition ist nicht geeignet das menschenwürdige Existenzminimum angemessen
sicherzustellen.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert die Hessische Landesregierung - auf dem
Weg über den Bundesrat - und die Bundesregierung auf, ein menschenwürdiges Dasein durch
folgende Maßnahmen zu gewährleisten:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert den Regelsatz für erwerbsfähige Hilfebedu
/i1rftigen
dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband (auf Basis der Daten von 2003) errechnete
Regelsatz von 420 Euro anzuheben und in einem weiteren Verfahren die Bedarfe nach dem
SGB XII und SGB II einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen
geschichteten Haushalte zu ermitteln - nachdem alle EmpfängerInnen von Leistungen nach
dem SGB XII und SGBII sowie die verdeckt Armen heraus gerechnet wurden. Dabei werden
die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte zugrunde gelegt. Diese beinhalten auch den
gelegentlichen Besuch einer Eisdiele und den bescheidenen Konsum etwa von Alkohol, wie
sie in allen Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind.
2. Der Anspruch jedes Kindes und jedes Jugendlichen auf individuelle Förderung wird
umgesetzt. Das lässt sich am besten über gezielte Sachleistungen und einen schnellen und
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qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Schulen, einem echten
Bildungschancenpaket, erreichen. Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen:
• Es wird ein Bundesprogramm „Regionale Bildungspartnerschaften“ eingeführt. Im Mittelpunk
des Programms stehen die individuelle Förderung von allen Kindern und Jugendlichen und
der Aufbau einer engen Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und
außerschulischen Trägern vor Ort.
• Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und Schüler/innen werden gezahlt
• Die Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen
werden massiv aufgestockt.
• Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund
und Ländern im Bereich der Bildung ein, damit u.a. ein neues Ganztagsschulprogramm
aufgelegt werden kann.
• Das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder wird entsprechend dem tatsächlichen
Bedarf ausgebaut, die Qualität in den Einrichtungen verbessert und ein Rechtsanspruch auf
einen Ganztagsbetreuungsplatz für alle Kinder festgeschrieben.
3. Um einen Lohnabstand zu angemessenen Regelsätzen sicher zu stellen, wird ein
allgemeiner Mindestlohn in der Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde eingeführt. Diese
Lohnuntergrenze ist für alle verbindlich und darf von keinem Betrieb und in keinem
Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze wird zukünftig auch
Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert.
Begründung:
Hätte die Bundesregierung sich – wie bisher - am Verbrauch der unteren 20 Prozent der nach
Einkommen geschichteten Haushalte orientiert, müsste der Regelsatz nach ihren eigenen
Berechnungen 384 Euro betragen. Würde zudem auf Abschläge für Genussmittel und den Besuch
eines Cafés oder einer Eisdiele verzichtet, müsste der Regelsatz mindestens 400 Euro betragen.
Ohne Rechentricks und bei Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe halten wir die Orientierung an
dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband (auf Basis der Daten von 2003) errechnete Regelsatz von
420 Euro für richtig. Grundlage fu
/i1r die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines
menschenwu/i1rdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen
Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale und kulturelle Teilhabe, für Kinder
insbesondere die Teilhabe an Bildung, für Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Würde
des Menschen ist unantastbar. Als Grundrecht begründet sie nicht nur Abwehrrechte gegen Eingriffe
des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen. Gerade in Deutschland ist
der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg besonders hoch. Hier muss eine
Reform ansetzen, die, wie das BVerfG in seinem Urteil formuliert hat, Lebenschancen gewährleisten
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muss, weil Kinder „ohne hinreichende staatliche Leistungen (in) ihre(n) Möglichkeiten eingeschränkt
werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.“ Ziel der
Grundsicherung im SGB II ist auch, „dazu bei[zu]tragen, dass [die erwerbsfähigen Hilfebedu
/i1rftigen]
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten
können.”
Ellen Schüßler Brigitte Lindscheid
Yücel Akdeniz (Fraktionsvorsitzende)
Hildegard Förster-Heldmann
(Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 38
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0068
- Typ
- Antrag
- Datum
- 11.11.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00