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SV-2010/0068

Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 11.11.2010 betr. Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten

Antrag 11.11.2010

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SV-2010/0068

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SV-2010/0068

6369 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0068 
 
      STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38    64289 DARMSTADT 
TELEFON: 0 61 51/6 14 30    TELEFAX: 0 61 51/6 14 01 
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE 
 
 
 
11.11.2010 
 
ANTRAG 
Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten 
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsicherung fu/i1r Arbeitssuchende ist nicht geeignet, das 
menschenwürdige Existenzminimum angemessen sicherzustellen. Die vorgelegte Grundsicherung ist 
unzulänglich und Ausdruck einer obrigkeitsstaatlichen Haltung. Die Bundesregierung will die 
Regelsätze für Erwachsene nur um fünf Euro erhöhen, für Kinder gar nicht. Statt die tatsächlichen 
Bedarfe zu decken, zu denen auch die soziale Teilhabe zählt, streicht die Bundesregierung Freizeit 
und Kultur weitgehend. Mit paternalistischer Haltung rechnet sie auch noch das durchaus übliche Glas 
Bier am Wochenende für die Erwachsenen oder den wöchentlichen Besuch der Eisdiele für Kinder 
aus den Berechnungsgrundlagen heraus.  
Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind daher für Erwachsene und Kinder in 
einem transparenten Verfahren sach- und realitätsgerecht neu zu ermitteln. Das hat das 
Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 angeordnet und dem ist die 
Bundesregierung bislang nicht nachgekommen. 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert sich gegen den Gesetzentwurf zur 
Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu wenden. Der Gesetzentwurf der 
Regierungskoalition ist nicht geeignet das menschenwürdige Existenzminimum angemessen 
sicherzustellen. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert die Hessische Landesregierung - auf dem 
Weg über den Bundesrat - und die Bundesregierung auf, ein menschenwürdiges Dasein durch 
folgende Maßnahmen zu gewährleisten: 
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert den Regelsatz für erwerbsfähige Hilfebedu
/i1rftigen 
dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband (auf Basis der Daten von 2003) errechnete 
Regelsatz von 420 Euro anzuheben und in einem weiteren Verfahren die Bedarfe nach dem 
SGB XII und SGB II einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen 
geschichteten Haushalte zu ermitteln - nachdem alle EmpfängerInnen von Leistungen nach 
dem SGB XII und SGBII sowie die verdeckt Armen heraus gerechnet wurden. Dabei werden 
die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte zugrunde gelegt. Diese beinhalten auch den 
gelegentlichen Besuch einer Eisdiele und den bescheidenen Konsum etwa von Alkohol, wie 
sie in allen Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind. 
2. Der Anspruch jedes Kindes und jedes Jugendlichen auf individuelle Förderung wird 
umgesetzt. Das lässt sich am besten über gezielte Sachleistungen und einen schnellen und

2 
qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Schulen, einem echten 
Bildungschancenpaket, erreichen. Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen: 
• Es wird ein Bundesprogramm „Regionale Bildungspartnerschaften“ eingeführt. Im Mittelpunk 
des Programms stehen die individuelle Förderung von allen Kindern und Jugendlichen und 
der Aufbau einer engen Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und 
außerschulischen Trägern vor Ort. 
• Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und Schüler/innen werden gezahlt 
• Die Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen 
werden massiv aufgestockt. 
• Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund 
und Ländern im Bereich der Bildung ein, damit u.a. ein neues Ganztagsschulprogramm 
aufgelegt werden kann. 
• Das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder wird entsprechend dem tatsächlichen 
Bedarf ausgebaut, die Qualität in den Einrichtungen verbessert und ein Rechtsanspruch auf 
einen Ganztagsbetreuungsplatz für alle Kinder festgeschrieben. 
3. Um einen Lohnabstand zu angemessenen Regelsätzen sicher zu stellen, wird ein  
allgemeiner Mindestlohn in der Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde eingeführt. Diese 
Lohnuntergrenze ist für alle verbindlich und darf von keinem Betrieb und in keinem 
Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze wird zukünftig auch 
Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert.  
 
Begründung: 
Hätte die Bundesregierung sich – wie bisher - am Verbrauch der unteren 20 Prozent der nach 
Einkommen geschichteten Haushalte orientiert, müsste der Regelsatz nach ihren eigenen 
Berechnungen 384 Euro betragen. Würde zudem auf Abschläge für Genussmittel und den Besuch 
eines Cafés oder einer Eisdiele verzichtet, müsste der Regelsatz mindestens 400 Euro betragen. 
Ohne Rechentricks und bei Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe halten wir die Orientierung an 
dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband (auf Basis der Daten von 2003) errechnete Regelsatz von 
420 Euro für richtig. Grundlage fu
/i1r die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines 
menschenwu/i1rdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen 
Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale und kulturelle Teilhabe, für Kinder 
insbesondere die Teilhabe an Bildung, für Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Würde 
des Menschen ist unantastbar. Als Grundrecht begründet sie nicht nur Abwehrrechte gegen Eingriffe 
des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen. Gerade in Deutschland ist 
der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg besonders hoch. Hier muss eine 
Reform ansetzen, die, wie das BVerfG in seinem Urteil formuliert hat, Lebenschancen gewährleisten

3 
muss, weil Kinder „ohne hinreichende staatliche Leistungen (in) ihre(n) Möglichkeiten eingeschränkt 
werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.“ Ziel der 
Grundsicherung im SGB II ist auch, „dazu bei[zu]tragen, dass [die erwerbsfähigen Hilfebedu
/i1rftigen] 
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten 
können.” 
 
Ellen Schüßler        Brigitte Lindscheid 
Yücel Akdeniz        (Fraktionsvorsitzende) 
Hildegard Förster-Heldmann 
(Stadtverordnete)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0068
Typ
Antrag
Datum
11.11.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00