Mandari Insight

3445/2021

Verkehrsberuhigung Friesenstraße/Friesenwall

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.12.2021, TOP 3.8

Anlage 2 Übersichtsplan Konzept

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan Bestand

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Übersichtsplan Konzept

483 Zeichen

Friesenstraße Konzept Verkehrliche Maßnahmen
 Anlage 2
geplante
Fahrradstraße
Fußgängerzone
Friesenstr
.
Verkehrsberuhigter
Bereich
Taxistand
Parkhaus,
Ver- und 
Entsorgung
Sartory-Säle
und Mercure-
Hotel
(       )
Fahrradstraßenachse
Wälle
Fahrradstraßenachse
Wälle
(       )
Neuer autofreier
Bereich
 Lieferverkehr
   werktags
von 6-11h frei
 Lieferverkehr
   werktags
von 6-11h frei
Erweiterung Fahrradparken.
Einrichtung von Flächen für 
Bike-Sharing, E-Scooter und 
Lastenräder.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11910 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3445/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsberuhigung Friesenstraße/Friesenwall 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer autofreien Ver-
kehrsführung im Bereich Friesenstraße/Friesenwall zwischen Römergasse und Im Klapperhof gemäß 
des Konzepts der Verwaltung in Anlage 2, dessen wesentliche Bausteine sind: 
 
1. Die Friesenstraße zwischen Römergasse und Friesenwall wird zur Fußgängerzone mit Zu-
satzzeichen „Radfahrer frei“ sowie „Lieferverkehr werktags von 6-11 Uhr frei“. 
2. Der Friesenwall zwischen Friesenstraße und Im Klapperhof verbleibt als Fahrradstraße, das 
Zusatzzeichen „Kfz frei“ wird ersetzt durch „Lieferverkehr werktags von 6-11 Uhr frei“. 
3. Im genannten Bereich der Friesenstraße werden das Fahrradparken erweitert und Flächen für 
Bike-Sharing, E-Scooter und Lastenräder geschaffen. 
4. Es wird zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung über das Konzept durchgeführt. Die gegebe-
nenfalls nach der Öffentlichkeitsbeteiligung angepasste Planung wird der Bezirksvertretung 
Innenstadt zum Umsetzungsbeschluss erneut vorgelegt. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer autofreien Ver-
kehrsführung im Bereich Friesenstraße/Friesenwall zwischen Römergasse und Im Klapperhof gemäß 
des Konzepts der Verwaltung in Anlage 2, dessen wesentliche Bausteine sind: 
 
1. Die Friesenstraße zwischen Römergasse und Friesenwall wird zur Fußgängerzone mit Zu-
satzzeichen „Radfahrer frei“ sowie „Lieferverkehr werktags von 6-11 Uhr frei“. 
2. Der Friesenwall zwischen Friesenstraße und Im Klapperhof verbleibt als Fahrradstraße, das 
Zusatzzeichen „Kfz frei“ wird ersetzt durch „Lieferverkehr werktags von 6-11 Uhr frei“. 
3. Im genannten Bereich der Friesenstraße werden das Fahrradparken erweitert und Flächen für 
Bike-Sharing, E-Scooter und Lastenräder geschaffen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Verkehrsversuch zeitnah umzusetzen. Die Öffentlichkeit 
wird über das Vorhaben in geeigneter Form informiert. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 beschlossen, eine nach ihren 
Vorgaben geänderte Verkehrsführung im Bereich Friesenstraße/Friesenwall zu prüfen (s. 
AN/1474/2020). 
 
Sperrung des Abschnitts für den Kfz-Verkehr 
 
Kern des beschlossenen Vorschlags ist, den Bereich Friesenstraße/Friesenwall autofrei zu gestalten. 
Der Lieferverkehr soll entsprechend der üblichen Regelung für autofreie Bereiche in der Innenstadt 
zwischen 6-11 Uhr zugelassen bleiben. Die Sperrung des Abschnitts für den Kfz-Verkehr ist grund-
sätzlich möglich, da der Straßenzug für die Erschließung des sonstigen Quartiers entbehrlich ist, da 
Alternativrouten genutzt werden können. 
 
Kurz hinter der Kreuzung Friesenstraße/Römergasse befindet sich die Zufahrt zu dem gemeinsamen 
Wirtschaftshof und Parkhaus der Sartory-Säle und des Mercure-Hotels. Diese Zufahrt muss rund um 
die Uhr befahrbar bleiben. Aus diesem Grund kann der autofreie Bereich erst hinter der Zufahrt, rund 
25 Meter hinter der Kreuzung beginnen. Das Konzept sieht vor, die Ausfahrt aus der genannten Zu-

3 
fahrt über die Römergasse abzuwickeln. Das bedeutet, dass in diesen 25 Metern ein kurzer Zweirich-
tungsverkehr gelten würde. 
 
Darüber hinaus befindet sich im weiteren Verlauf der Friesenstraße eine weitere Grundstückszufahrt. 
Diese muss ebenfalls ganztägig erschlossen bleiben. Dies kann jedoch auch durch eine entspre-
chende Zusatzbeschilderung bewerkstelligt werden, die die Zufahrt zu dieser Grundstückszufahrt 
gestattet. Im Friesenwall befinden sich keine Zufahrten. 
 
Durch die Maßnahme ist das Ausfahren von der Friesenstraße aus Osten kommend sowie für den 
ausfahrenden Verkehr aus dem Hof der Sartory-Säle nur noch zur Römergasse möglich. Dort ist heu-
te ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. Da die Römergasse die einzige Möglichkeit zur Aus-
fahrt aus der Friesenstraße darstellt, nimmt die verkehrliche Bedeutung der Straße zu. Die Verwal-
tung wird prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Insgesamt ist die zu erwartende zusätzli-
che Verkehrsbelastung der Römergasse als Nachteil zu sehen. 
 
Anordnung der autofreien Bereiche 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt schlägt vor, den Bereich der Friesenstraße zwischen Römergasse 
und Friesenwall als Fußgängerzone mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ anzuordnen. Die Verwaltung 
schließt sich dem Vorschlag an, da diese Anordnung der Nutzung der Straße am meisten gerecht 
wird. Damit ist der durch zu Fuß Gehende nutzbare Bereich nicht auf die zu schmalen Gehwege be-
schränkt. Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist dieser Abschnitt nicht Teil eines Radnetzes. Mit dem 
neu eingerichteten, 2,5 Meter breiten Radfahrstreifen auf der Magnusstraße besteht eine sehr gute 
Radverkehrsführung in Ost-West-Richtung. 
 
Der Friesenwall zwischen Friesenstraße und Im Klapperhof muss aus Sicht der Verwaltung dagegen 
als Fahrradstraße verbleiben. Die Straße ist Teil der Fahrradstraßenachse Wälle und wurde erst kürz-
lich als Fahrradstraße eingerichtet. Die Gehwege weisen hier zudem eine größere Breite auf.  
 
Durchfahrsperre an der Ecke Friesenstraße/Friesenwall 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt schlägt im Beschlusspunkt Nr. 1 vor, dass die Durchfahrt an der 
Ecke Friesenstraße/Friesenwall durch eine Durchfahrtssperre (Pollerreihe) unterbunden wird. Gemäß 
der Beschlusspunkte Nr. 2 und 3 soll der Lieferverkehr dort weiterhin zeitweise zulässig sein und die 
Straßenabschnitte jeweils zur Sackgasse werden. 
 
Dies ist verkehrstechnisch nicht umsetzbar, da entlang des Straßenzugs keine Wendemöglichkeiten 
bestehen. Dies würde Lieferfahrzeuge zwingen, rückwärts aus der Straße herauszufahren. Dies ist 
aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgrund der daraus resultierenden Gefahren für Fußgän-
ger*innen und Radfahrende nur mit Einweisung sicher abwickelbar und erlaubt (siehe auch § 9 Abs. 5 
StVO), was nicht immer bewerkstelligt werden kann. 
 
Versenkbare Poller an der Ecke Friesenstraße/Römergasse 
 
Die Verwaltung empfiehlt der BV 1 von einer Durchfahrtsbeschränkung mittels versenkbarer Poller 
abzusehen. Hintergrund der Empfehlung ist die hohe Störanfälligkeit, und die damit verbundenen 
dauerhaften Kosten für Wartung und Reparatur. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass für den 
Einbau eine gewisse Tiefe benötigt wird (abhängig von der Art der Versenkung und Anforderung an 
die Stabilität). Diese kann nicht überall problemlos gewährleistet werden (vorhandene Leitungen, Ka-
näle, Bauwerke, etc.). 
 
Des Weiteren sieht die Verwaltung die Positionierung von Durchfahrtsbarrieren an dieser Stelle kri-
tisch. Aufgrund der Zufahrt für Wirtschaftsverkehr und Gäste zum Sartory können die Poller o. ä. nicht 
an die Ecke Friesenstraße/Römergasse platziert werden. Außerdem müssen die LKW, die den Wirt-
schaftshof beliefern, zunächst an der Zufahrt vorbei und rückwärts einfahren. Letztendlich könnte eine 
Durchfahrtsbarriere erst ca. 40 Meter hinter der Ecke Friesenstraße/Römergasse installiert werden. 
Bei einer solchen Positionierung ist zu befürchten, dass regelwidrig vor dieser Durchfahrtsbarriere 
geparkt wird. Dies würde Radfahrende, zulässige Anlieger*innen und Rettungswege blockieren. Aus

4 
Sicht der Verwaltung ist eine Beschilderung ausreichend. 
 
Verlegung des Taxenstands 
 
Gemäß Beschlusspunkt Nr. 5 soll geprüft werden, ob der Taxenstand auf die andere Straßenseite 
gegenüber von den Sartory-Sälen verlegt werden kann mit dem Ziel, so eine repräsentative Vorfahrt 
zu den Sartory-Sälen zu ermöglichen. 
 
Die Fahrbahn neben der baulichen Vorfahrt vor den Sartory-Sälen ist 4,00 Meter breit. Dies lässt die 
Anordnung jeglicher Stellplätze nicht zu, sodass der Vorschlag verkehrstechnisch nicht umsetzbar ist. 
Darüber hinaus befürchtet auch die Geschäftsführung der Sartory-Säle, dass der Taxistand dann 
durch andere Fahrzeuge belegt sein wird und die Nachteile damit schwerer wiegen.  
 
Ruhender Verkehr 
 
Durch die Maßnahme entfallen in der Friesenstraße 13 Kurzzeitparkstände mit Rotem Punkt sowie 
drei Stellplätze in Ladezonen (zwischen 18 und 8 Uhr freies Parken). Im Friesenwall entfallen 13 
Kurzzeitparkstände mit Rotem Punkt sowie nächtlicher Bewohnerreservierung (18-9 Uhr). Insgesamt 
entfallen also 29 Stellplätze. 
 
Erweiterung des Fahrradparkens 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Flächen auf der Friesenstraße, die vom Ruhenden Verkehr freige-
räumt werden, für eine bedarfsgerechte Erweiterung des Fahrradparkens zu nutzen. Des Weiteren 
sollen Flächen für Bike-Sharing, E-Scooter und Lastenräder eingerichtet und die Querbarkeit der 
Straße für zu Fuß Gehende verbessert werden. Im Friesenwall wurde bereits mit Einrichtung der 
Fahrradstraße das Fahrradparken erweitert. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die Verwaltung empfiehlt, zu dem Vorhaben zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 
Hierfür würde die Verwaltung analog zum Verkehrsführungskonzept Ehrenstraße/Apostelnviertel eine 
entsprechende Seite auf dem Online-Beteilungsportal meinungfuer.koeln einrichten. Damit können 
vollumfänglich die Belange der Bürger*innen, Gewerbetreibenden, Gastronom*innen und Grund-
stückseigentümer abgefragt und berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung 
Innenstadt eine Auswertung der eingegangenen Meinungen und eine ggf. daran angepasste Planung 
zum Umsetzungsbeschluss vorlegen. Der geschätzte Zeitbedarf hierfür beträgt vier Monate. 
 
Alternativ beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt mit dieser Vorlage die zeitnahe Umsetzung. Die 
Anlieger*innen würden dann eine Information zur Umsetzung erhalten. 
 
Kostenschätzung 
 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen konsumtiven Finanzmittel für Beschilderung und 
Poller in Höhe von rd. 6.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
 
Aufgrund des Wegfalls von bewirtschafteten Kurzzeitparkständen entfallen jährliche Einnahmen aus 
Parkraumbewirtschaftung in Höhe von ca. 11.200 €. 
 
Auswirkungen für den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme trägt dazu bei die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu 
reduzieren. Gleichzeitig wird der Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr gestärkt und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri-
vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.

5 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
 
1. Übersichtsplan Bestand 
2. Übersichtsplan Konzept

Anlage 1 Übersichtsplan Bestand

268 Zeichen

Friesenstraße Bestand Anlage 1
Fußgängerzone
Friesenstr
.
Verkehrsberuhigter
Bereich
Taxistand
Einfahrt
Fr + Sa
ab 21 Uhr
verboten
Fahrradstraßenachse
Wälle
Fahrradstraßenachse
Wälle
geplante
Fahrradstraße
Parkhaus,
Ver- und 
Entsorgung
Sartory-Säle
und Mercure-
Hotel

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3445/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2021
Erstellt
28.09.2021 17:54