0618/2025
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 70384/03 Arbeitstitel: Eygelshovener Str. in Köln-Rodenkirchen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Das Planverfahren zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nummer 70384/03 mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Str. / Sürther Str. in Köln-Rodenkirchen wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) nach § 3 Abs. 2 BauGB sind gesetzlich vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im vorliegenden Bebauungsplanverfahren bereits vom 09.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 in Form einer Aushangs Abendveranstaltung am 30.10.2024 in der Gesamtschule Rodenkirchen (Modell 2), sowie durch Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 70384/03 Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln - Rodenkirchen 0 10050 200 300 Meter
Anlage 5 FNP-Gegenüberstellung
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Gegenüberstellung FNP-rechtskräftig und FNP-Entwurf Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln - Rodenkirchen März 2025Maßstab: - ohne - Stadtplanungsamt Anlage 5 FNP-rechtskräftig FNP-Entwurf Schule M W W W M W GE SO Heim d. Inn. Miss. SO Reha-Zentr. W M GE Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 251. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Eygelshovener Straße" in Köln-Rodenkirchen Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Grünfläche Kindereinrichtung Kirche Schule Spielplatz Sporthalle/-anlage Sportplatz W GE MI SO Schule W W M W GE SO Heim d. Inn. Miss. SO Reha-Zentr. W M GE W MI Anlage 2 - bisherige Darstellung - 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 251. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Eygelshovener Straße" in Köln-Rodenkirchen Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Mischgebiet Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Grünfläche Kindereinrichtung Kirche Schule Spielplatz Sporthalle/-anlage Sportplatz MI W GE SO M FNP-rechtskräftig FNP-Entwurf Maßstab: - ohne - März 2025
Anlage 3 Begründung
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1 Anlage 3 Begründung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Num- mer 70384/03 im Zuge des Vorgabenbeschlusses Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen 1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen, die südlich der Eygels- hovener Straße zwischen dem Neubaugebiet Sürther Fe ld im Osten und den Einrichtungen der Diakonie Michaelshoven an der Sürther Straße im Westen liegt, ist seit Niederlegung des ehema- ligen Schulgebäudes und Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 brach gefallen. Die Fläche wird seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zugeführt. Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche im Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll zukünftig einer dauerhaften Nutzung zugeführt und städtebaulich neugeordnet werden. Vorgesehen sind die Re- alisierung eines Nahversorgungszentrums in Kombinat ion mit Büros und Dienstleistungen sowie einer Wohnbebauung mit Kindertageseinrichtung und e iner öffentlichen Grünfläche. Der gewerb- lich orientierte Nutzungsbereich soll zukünftig die neue Mitte Michaelshoven bilden. Im Bereich des Plangebietes gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Planungsrechtlich befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereic h gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Ent wicklung ist die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich. Beabsichtigt ist, die im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Grundstücks- flächen im Erbbaurecht an die Doetsch & Hellinger I mmobilien GmbH zu vergeben und einen in- vestorenunterstützen Angebotsbebauungsplan nach § 2 BauGB in Verbindung mit einem städte- baulichen Vertrag aufzustellen. 2 VERFAHREN 2.1 Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.05.2018 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 BauGB mit dem Arbeitstitel „Eygelshovener Straße / Sürther Straße“ in Köln-Rodenkirchen gefasst. Ziel dieses Beschlusses war, ein Sondergebiet mit der Zweckbe- stimmung „Nahversorgungszentrum", ein Allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule/Kita" festzusetzen. Auf der Grundlage dieser städtebaulichen Zielsetzung wurde vom 13.03.2019 bis zum 09.04.2019 eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zwischenzeitlich konnte der Flächenbedarf der Gesamtschule Rodenkir- chen durch die Errichtung eines Erweiterungsschulbaus nördlich des Schulhauptgebäudes ge- deckt werden, so dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans kein Bedarf einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mehr besteht. 2.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö ffentlicher Belange Unter den veränderten Rahmenbedingungen – ohne den Bedarf einer Fläche mit der Zweckbe- stimmung „Schule“ – wurde vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 eine erneute Beteiligung der 2 Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 2.3 Qualifizierungsverfahren Um ein zukunftsfähiges städtebauliches Konzept zu finden, wurde 2024 von der Investorin in Zu- sammenarbeit mit der Stadt Köln ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt. De r durch ein Gremium von Fach- und Sach- preisrichtern gewählte Siegerentwurf von DEWEY MULL ER Architekten und Stadtplaner mit Lill+Sparla Landschaftsarchitekten (Anlage 4) soll als Grundlage für den Bebauungsplan dienen. 2.4 Beteiligung der Öffentlichkeit Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.09.2024 de n Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 A bsatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveran- staltung) auf Grundlage des städtebaulichen und fre iraumplanerischen Planungskonzeptes von DEWEY MULLER Architekten und Stadtplaner mit Lill+S parla Landschaftsarchitekten (Anlage 4) gefasst, welches aus der durchgeführten Mehrfachbeauftragung hervorgegangen ist. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB fand in Form einer Abend- veranstaltung am 30.10.2024 in der Gesamtschule Rodenkirchen statt und wurde in einer Nieder- schrift (Anlage 7) dokumentiert. Der Öffentlichkeit wurde in der Informationsveranstaltung und im Zeitraum vom 09.10.2024 bis zum 06.11.2024 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die aus der Öffentlichkeit eingegangen Stellungnahm en, betreffen im Wesentlichen die Themen Verkehr / Erschließung, städtebauliche Dichte, öffe ntliche Plätze, Umwelt / Klima, großflächiger Einzelhandel, Anteil öffentlich gefördertem Wohnung sbau und die derzeitige Schulzwischennut- zung auf dem Grundstück. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANGEBIET 3.1 Lage und Plangebietsgröße Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Köln (Bezir k Rodenkirchen, Stadtteil Rodenkirchen) im Innenbereich zwischen der Eygelshovener Straße im Norden, der Gesamtschule Rodenkirchen im Süden, der Sürther Straße im Westen und der öffentlichen Grünfläche des Neubaugebiets Sürther Feld im Osten. Die für die Planung erforderliche Fläche ist aus den Grundstücken der Stadt Köln auszuparzellie- ren. Der Flächenbedarf zur schulischen Nutzung gilt mit Inbetriebnahme des Erweiterungsschul- baus der Gesamtschule Rodenkirchen im Jahr 2023 im südlichen Teilbereich des Flurstücks 2075 als gedeckt. Der nördliche Teilbereich steht somit als Plangebiet zur Verfügung. Im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant. Nach aktuellem Kenntnisstand wird durch den Umbau eine städtische Fläche in der Grö- ßenordnung von über 900 m² zukünftig nicht mehr zur Verkehrsnutzung benötigt, so dass diese dem Plangebiet zugeschrieben werden kann. Der städt ebauliche Entwurf sieht vor, diese Fläche im Wesentlichen als öffentlich zugängliche Platzfläche zu nutzen und so die Neue Mitte Michaels- hoven zu stärken. Nach Umlegung der Flurstücke ist das gesamte Plangebiet nach heutigem Kenntnisstand in etwa 27.300 m² groß. 3.2 Vorhandene Nutzungen Das Plangebiet wird derzeit zwischengenutzt. 3 Seit 2019 unterliegt ein ca. 3.000 m² großer, westlich gelegener Teilbereich des Grundstücks einer Zwischennutzung durch den Verein WiSü-Willkommen im Rheinbogen e.V. - eine Willkommens- initiative, die ehrenamtlich einen Bürgertreff betreibt. Dem Wunsch des eingetragenen Vereins, die Arbeit vor Ort als Anlaufstelle in verkleinerter Fo rm fortzusetzen wird Rechnung getragen, indem innerhalb des städtebaulichen Konzept Flächen in Form eines Bürgertreffs berücksichtigt wurden. Im Nordosten des Plangebiets befinden sich derzeit drei temporäre Schulersatzbauten. Die schu- lische Interimsnutzung des Grundstücks soll durch weitere temporäre Modulbauten und eine Sport- halle erweitert werden. Der Rückbau der temporären Schulbauten soll nach Inbetriebnahme der geplanten weiterführenden Schule in Rondorf-Nord-West - voraussichtlich ab dem Jahr 2029 - er- folgen. In der westlichen und nördlichen Umgebung des Plangebiets sind verschiedenste Nutzungen der Diakonie Michaelshoven zu finden: ein IV-geschossig es Gebäude mit integrierter KITA und ein Internat an der Sürther Straße sowie das IV-geschos sige Berufsförderungswerk und eine II- geschossige Hochgarage an der Eygelshovener Straße. Im Osten des Plangebiets befindet sich das Wohnbaug ebiet „Sürther Feld“ (B-Plan Nr. 71380/03 Blatt 2), das im Wesentlichen aus Geschosswohnungsbau (III-IV-geschossig) und II-geschossigen freistehenden Einfamilienhäusern und Reihenhäusern besteht. Südlich angrenzend an das Plan- gebiet liegt die Gesamtschule Rodenkirchen (III-geschossig) mit mehr als 1.600 Schülerinnen und Schülern. 3.3 Bestehende Verkehrserschließung Das Plangebiet wird derzeit über die Sürther Straße und die Eygelshovener Straße erschlossen und an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Die Erreichbarkeit des Plangebiets durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist über die Stadtbahnlinie 16 durch die 600 m entfernte Haltestelle „Köln-Michaelshoven“ gegeben. Die nächstgelegene Bushaltestelle „Sürther Straße“ der Linie 130 befindet sich an der Eygels- hovener Straße im Bereich des Plangebietes für die Fahrrichtung Sürth. Für die Fahrtrichtung Universität der Buslinie 130 liegt die Haltestelle „Friedhof Rodenkirchen“ ca. 300 m nördlich der Eygelshovener Straßess. 3.4 Natur und Landschaft Trotz wechselnder Zwischennutzungen haben sich innerhalb des Plangebietes Grünstrukturen und schützenswerter Baumbestand entwickelt. Im Kreuzung sbereich der Sürther und Eygelshovener Straße befindet sich ein baumbestandener Wall. Im südöstlichen Bereich befindet sich eine Grün- fläche, die unmittelbar an den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzug „Sürther Feld“ an- schließt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden insgesamt 73 Bäume erfasst. Davon fallen 42 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln in der Fassung vom 18. Juli 2023. 4 PLANUNGSVORGABEN 4.1 Raumordnungsplan Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt außerhalb des überschwemmungsgefährdeten Gebietes des Rheins und da- mit außerhalb der Vorbehaltsgebiete des vorbeugende n Hochwasserschutzes. Das Plangebiet liegt jedoch innerhalb des Extremhochwasser-Bereich s außerhalb der Überschwemmungsberei- che (Rhein). Die vorgesehene Planung ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. 4 4.2 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet ist nicht Bestandteil des Landschaftsplans der Stadt Köln. 4.4 Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet im westli- chen Teil als Mischgebiet (MI) und im östlichen Teil als Wohnbaufläche (W) dar. Entsprechend den entwickelten städtebaulichen Ziels etzungen soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan für den westlichen Teil des Plangebietes eine Gemischte Baufläche (M) und f ür den östlichen Teil eine Wohnbaufläche (W) darstellen. Südlich des Plangebietes ist unter Berücksichtigung des bereits errichteten Erwei- terungsbaus der Gesamtschule Rodenkirchen die Vergr ößerung der Gemeinbedarfsfläche „Schule“ vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 70384/03 wird somit aus den k ünftigen Darstellungen des Flächennut- zungsplans entwickelt sein. 4.5 Planungsrechtliche Grundlagen Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Plangebiet ist dem unbeplan- ten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. 4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte 4.6.1 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Für das Verfahren kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 2017plus in der Fassung der Be- kanntmachung vom 05.05.2022 zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat den Verfahrensgrund- sätzen des „Kooperativen Baulandmodells Köln“ in der Fassung vom 10.05.2017 mit Schreiben vom 09.12.2024 zugestimmt. Gemäß den Vorgaben des KoopBLMs ist der Planbegünstigte insbesondere verpflichtet, mindes- tens 30% der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden. Die Investorin beabsichtigt auf freiwilliger Basis 50 % der Geschossfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. Unter anderem verpflichtet sich der Planbegünstigte zur Realisierung einer integrierten Kinderta- geseinrichtung für sechs Gruppen. 4.6.2 Köln Katalog Die städtebauliche Planung steht in Übereinstimmung mit einer nachhaltigen Siedlungsflächen- entwicklung des „Köln-Katalogs“, welcher Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere vorgibt und folgt dem Grundsatz, mit vorhandenen Flächenpotentialen bzw. mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1a (2) BauGB). 4.6.3 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der St adt Köln (Fortschreibung EHZK, Ratsbe- schluss 9.2.2023) weist innerhalb des Plangebietes das Nahversorgungszentrum Michaelshoven als strukturprägende Einrichtung aus: „Im Rahmen der Wohngebietsentwicklung Sürther Feld ist hier die Ansiedlung von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel sowie Komplementärnutzungen 5 an der Ecke der Eygelshovener Straße / Sürther Straße, südlich Eygelshovener Straße, vorgese- hen. Geplant sind ein Geschäftszentrum mit Lebensmittelmarkt, kleineren Läden, Dienstleistungen und Gastronomie sowie die Gestaltung eines zentrale n Platzes mit Aufenthaltsqualität. Das ge- plante Zentrum soll zukünftig die Stadtviertel Michaelshoven, GE Michaelshoven, Künstler-Viertel sowie das Stadtviertel Sürther Feld versorgen.“ 4.6.4 Klimaschutzleitlinien (KLL) Der Rat der Stadt Köln hat am 17. März 2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Für das Planverfahren gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen. Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien Köln am 09.12.2024 unterzeichnet. Für neu zu errichtende Gebäude ergeben sich folgende, verbindliche Anforderungen: • Einhaltung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 EE o der besser Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht we rden kann: KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fernwärmenetz nicht gegeben ist: KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-Wer- ten (Opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) / Transparente Bauteile < 0,8 W/(m²K)) • Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung m it der Koordinationsstelle Klimaschutz) • Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mindestens 1 kW p pro Gebäude, gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar) 5 STÄDTEBAULICHES KONZEPT 5.1 Städtebau und Nutzungsgliederung Der aus dem Qualifizierungsverfahren ausgewählte Entwurf wurde städtebaulich aus der orthogo- nalen Grundstruktur des Sürther Feldes abgeleitet und sieht vier rechtwinklige organisierte Baufel- der, einen großzügigen, keilförmigen öffentlichen G rünraum sowie zwei öffentlich zugängliche Platzflächen vor. Dabei bildet jedes der vier Baufe lder eine klare und überschaubare Nachbar- schaft, die sich um einen gemeinschaftlichen Freiraum legt. Die Baustruktur orientiert sich typologisch an der umgebenden Bebauung und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Maßstäben, Anforderungen und Qualitäten. Sie ist so gewählt, dass zu den Lärmquellen im Norden und Westen klare, geschlossen e Raumkanten entstehen, die das Innere des Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Nach Süden und Osten öffnet sich die Baustruktur, um direkte Bezüge zu den äußeren öffentlichen Grünräumen und den inneren, gemeinschaftlichen Freiräumen herzustellen. Die sich wiederholenden St rukturen sorgen für Orientierung und eine gleichmäßige, ruhige Silhouette zu den Straßen- und Grünräumen. Alle Gebäude sind mit vier Vollgeschossen geplant. Lediglich im Bereich der Ne uen Mitte Michaelshoven - Ecke Sürther Straße / Eygelshovener Straße - wird die Anzahl der Geschosse auf fünf erhöht, um diesen zent- ralen Bereich städtebaulich zu akzentuieren. Der Baukörper an der Sürther Straße wird durch Vor- und Rücksprünge gegliedert, so dass stadt- räumlich zwei Plätze mit unterschiedlichen Qualität en entstehen, die durch einen Arkadengang miteinander verbunden sind. Hier wird die Neue Mitt e Michaelshoven den Auftakt in das neue Quartier bilden. Der nördliche „Marktplatz“ an der Eygelshovener Straße soll die Adresse für Einzelhandelsnutzun- gen wie den Vollsortimenter und den Drogeriemarkt sowie weitere publikumsintensive Einrichtun- gen werden. Für eine zusätzliche Belebung des Platzes könnte eine Außengastronomie sorgen. 6 Der Zugang zur öffentlichen Grünfläche wird durch d en im Südwesten gelegenen Quartiersplatz eingeleitet und stellt eine fußläufige Verbindung d urch den Grünzug zwischen dem neuen Stadt- teilzentrum und dem Wohngebiet „Sürther Feld“ im Osten her. Dem Platz wurden Bürgerverein und Außengastronomie zugeordnet. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit der südlich angrenzende Schulvorplatz in die Gestaltung des Qua rtiersplatzes einbezogen und aufgewertet werden kann. Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzuordnen. Die Dienstleistungsnutzungen sind in den zentralen Bereichen an der Sürther Straße / Ecke Eygelshovener Straße in den Obergeschossen zugeordn et, während in den übrigen Baufeldern die Wohnnutzung dominiert. Die 6-zügige Kindertagesstätte befindet sich im Erdgeschoss des öst- lichsten Baufeldes im 2. Bauabschnitt im Übergang z u den Bestandsquartieren und ist so ange- ordnet, dass sich der Außenspielbereich in Richtung der bestehenden und geplanten Grünzüge orientiert. Hinsichtlich der Wohnungsverteilung wird eine Misch ung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau in beiden Bauabschnitten und Baugebieten angestrebt. In den Baufeldern entlang der Eygelshovener Straße sind geförderte und freifinanzierte Wohneinheiten jeweils um einen ge- meinschaftlichen Freibereich gruppiert. Im Bereich der Neuen Mitte Michaelshoven ist aufgrund der hier untergebrachten Zentrumsfunktionen ein ger inger Anteil an Wohnen (gefördert) aus- schließlich in den obersten Geschossen vorgesehen. Alternativ eignet sich dieser Baustein für eine altengerechte, urbane Wohnnutzung der Diakonie Mich aelshoven. Im östlichsten und den südli- chen Baufeldern ist zur Erreichung des Wohnungsmixes ausschließlich freifinanzierter Wohnungs- bau geplant. Aufgrund der Interimsnutzung des nordöstlichen Teils des Plangebietes zu Schulzwecken soll das Plangebiet in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Der westliche Teilbereich des Plangebiets bil- det den 1. Bauabschnitt, so dass hier die geplanten Nutzungen (Nahversorgungszentrum, Einzel- handel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen, Quartiers- und Marktplatz) und damit die Neue Mitte Michaelshoven zeitnah realisiert werden können. Die Realisierung der im 2. Bauabschnitt vorge- sehenen Wohnbebauung mit integrierter Kindertageseinrichtung wird erst nach Rückbau der tem- porären Schulbauten möglich sein. 5.2 Erschließung Im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße ist die Errichtung eines Kreisverkehrs vorgesehen. Nach aktuellem Kenntnisstand führt dies zu einer Verringerung der öffentlichen Ver- kehrsfläche um ca. 945 m², welche dem Plangebiet zugeschrieben wird. Das Quartier bleibt im Innern autofrei und wird übe r ein Wegenetz aus Rad- und Fußwegen er- schlossen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnwege bieten begrünte Begegnungs- und Verweilräume mit Sichtbeziehungen zur öffentlichen Grünfläche. Sie schließen an den übergeord- neten Fuß- und Radweg an, der das neue Quartier mit den bestehenden Freiräumen, den Be- standsquartieren des Sürther Feldes, der Schule, de n Sportanlagen und in Richtung ÖPNV- Haltestellen vernetzt. 5.3 Freiraumplanung Vom südwestlichen Quartierseingang entwickelt sich zwischen der bestehenden Gesamtschule und dem neuen Quartier ein großer, zusammenhängender Grünzug, der an die bestehenden, keil- förmigen Freiräume des Sürther Felds östlich des Pl angebietes anbindet. Er integriert die für das Neubauquartier erforderlichen öffentlichen Kindersp ielplätze und berücksichtigt erhaltenswerten Baumbestand. Gemeinschaftliche Freibereiche mit privaten Kleinki ndspielflächen nach § 8 BauONRW (Landes- bauordnung Nord-Rhein-Westfalen) und Treffpunkte für nachbarschaftliche Kommunikation sind in 7 den Innenhöfen und auf den eingeschossigen Gebäudet eilen vorgesehen. Durchgesteckte Trep- penräume gewährleisten die leichte Zugänglichkeit zu den gemeinschaftlichen Freibereichen. Auf- grund der bestehenden Geländehöhen wird zur Eygelsh ovener Straße eine Hochparterre-Ebene vorgesehen. Die Freiräume im Quartiersinnern sind ebenerdig erreichbar. Hier sind die gut einzu- sehenden Kleinkinderspielflächen geplant. Zur Entwässerung der Innenhöfe wird eine als Feucht- wiese und Spielraum vorgesehene Transportmulde zwischen den Gebäuden geplant. Diese erhält Anschluss an die linearen Versickerungseinrichtungen entlang der öffentlichen Grünfläche, welche auch als Puffer zu den privaten Gartenflächen fungiert. Zudem werden die Dachflächen über den erdgeschossigen Handelsnutzungen für die Bewohner:innen nutzbar gemacht. Die Süd- und Ost- fassaden des Nahversorgungszentrums werden nach Mög lichkeit mit selbstrankenden Pflanzen begrünt. Private Freibereiche werden zum Park und nach Süden ausgerichtet. Die Erdgeschosswohnungen erhalten private Gartenflächen, die mit gemischten Hecken und frei wachsenden Gehölzen einge- fasst werden. Sofern möglich, werden versiegelte Flächen als wassergebundene Decken bzw. mit Sickerpflaster ausgestattet. Auf allen obersten Dachflächen sind Dachbegrünungen vorgesehen, die zusammen mit einem Anteil an begrünten Fassaden die Biodiver sität fördern. Oberhalb der Dachbegrünung sind Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. 6 PLANINHALTE 6.1 Art der Nutzung Sondergebiet (SO) Mit der Ausweisung eines Sondergebietes soll sichergestellt werden, dass im Bereich Eygelshove- ner Straße / Sürther Straße ein neues Nahversorgung szentrum entstehen kann, das die Versor- gung des Quartiers und der Umgebung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs decken kann und gleichzeitig Wohnnutzungen in den O bergeschossen ermöglicht. Mit der Reali- sierung eines Nahversorgungszentrums wird zudem das planerische Ziel verfolgt, die Aufenthalts- qualität der zentralen Straßen- und Platzbereiche entlang der Sürther- und Eygelshovener Straße über geeignete Gestaltungsmaßnahmen aufzuwerten und die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Quartier zu erhöhen. Es ist eine Bebauung mit ca. 2.300 m² Verkaufsfläch e im Erdgeschoss ausschließlich für Handel vorgesehen. Als Magnetnutzung wird ein großflächiger Lebensmittelmarkt mit ca. 1.200 - 1.400 m² Verkaufsfläche – im Sinne des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln - zugelassen. Darüber hinaus sind ergänzende Nutzungseinheiten wie beispielsweise Drogeriemarkt, Apotheke, Postfiliale/Kiosk oder Bäckerei/Café mit Außengastronomie geplant. Im ersten Obergeschoss sind Flächen für Büros oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Arztpraxen vorgesehen. Ab dem zweiten Obergeschoss soll Wohnen ermöglicht werden. Der Ber eich wird künftig als SO (Sondergebiet) festgesetzt. Die Grundstücksfläche des SO wird ca. 7.400 m² betragen. Allgemeines Wohngebiet (WA) Östlich des Sondergebietes soll eine Wohnbebauung a ls Geschosswohnungsbau entstehen. Die Größe der Fläche des WA (Allgemeines Wohngebiet) wi rd in etwa 13.800 m² betragen. Am östli- chen Rand des Plangebiets sieht der Entwurf eine in s Erdgeschoss eines IV-geschossigen Bau- körpers integrierte 6-gruppige Kita vor. 6.2 Maß der Nutzung Sondergebiet (SO) Im Sondergebiet sollen eine GRZ von 0,6 und eine GF Z von 2,4 nicht wesentlich überschritten werden. Der Entwurf sieht eine IV-V-geschossige Bebauung vor. Die V-geschossige Bebauung ist ausschließlich im Sondergebiet als städtebaulicher Akzent vorgesehen. 8 Es ist beabsichtigt neben der Zahl der zulässigen V ollgeschosse auch die maximale Höhe der baulichen Anlagen für die IV-geschossige Bebauung auf maximal 16 m und für die V-geschossige Bebauung auf maximal 19 m (OK Attsika) zu beschränken, so dass eine zusätzliche Aufstockung durch Nichtvollgeschosse ausgeschlossen wird. Allgemeines Wohngebiet (WA) Es werden eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,4 angestrebt. Um die städtebaulich erwünschte Mindesthöhe der Bebauung zu sichern, ist beabsichti gt vier Vollgeschosse (IV) festzusetzen und die Errichtung von Nichtvollgeschossen durch eine B egrenzung der Gebäudehöhen auszuschlie- ßen. Insgesamt soll eine maßvolle Bebauung entstehe n, die sich in den umgebenden Gebäude- bestand einfügt. Es ist beabsichtigt, neben der Zah l der zulässigen Vollgeschosse die maximale Höhe der baulichen Anlagen in Anlehnung an die best ehenden Geschosswohnungsbauten im Sürther Feld auf 13,50 m (OK Attika) zu beschränken. 6.3 Erschließung und ruhender Verkehr Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfo lgt ausschließlich über die Eygelshovener Straße. Die nachzuweisenden PKW-Stellplätze für den Geschosswohnungsbau und die KiTA werden bis auf einige wenige Besucherstellplätze für die Kindertagesstätte in einer Tiefgarage untergebracht. Kunden- und Mitarbeiterparkplätze werden ebenfalls unterirdisch angeordnet. Der Stellplatzschlüssel erfolgt gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung. Der Stellplatznachweis kann unter Berücksichtigung eines ÖPNV-Reduktionsfaktors von 25% erfolgen. Ein sogenannter Tief- garagen-Bonus nach § 21a Abs. 5 BauNVO wird nicht g ewährt. Weitere Reduzierungen für den geförderten Wohnungsbau und zusätzlich durch die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes sollen im Verfahren geprüft werden. Fahrradabstellplätze sind in einer Anzahl von minde stens einem Stellplatz je 30 m² Wohnfläche vorzusehen. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von E- Bikes sollen die Fahrradabstellmöglich- keiten auch für zukünftige Zunahmen des Radverkehrs ausreichend dimensioniert und leicht zu- gänglich sein. Private Ladestationen für PKWs sowie Abstellmöglichkeiten für Sonderfahrräder sind einzuplanen. 6.4 Freiflächen Einen wesentlichen Bestandteil der geplanten Freiräume bildet ein öffentlich zugängliches Wege- netz für den Fuß- und Radverkehr innerhalb einer Grünanlage, die als öffentliche Grünfläche fest- gesetzt wird. Hierdurch wird der östlich des Plange biets liegende Grünzug des Sürther Felds in Ost-West-Richtung mit dem neuen Nahversorgungszentrum vernetzt. Die Größe der in den Grünzug integrierten Kinderspi elflächen werden gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ermittelt und werden mit der Zweckbestimmung -Spielplatz- festge- setzt. 6.5 Energie / Technische Infrastruktur Ver- und Entsorgungsleitungen wie Abwasserkanal, St rom-, Telekomunikations-, Wasser- und Gasleitungen sind in den umliegenden Straßen in ausreichendem Umfang vorhanden. Im benachbarten Plangebiet „Sürther Feld“ befindet sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Im wei- teren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit das bestehende BHKW zur Versorgung des Plan- gebiets Eygelshovener Straße herangezogen werden kann. Nach einer ersten Auskunft des Ener- gienetzbetreibers, wird die Kapazität des BHKW höch stwahrscheinlich nicht zur Versorgung des Plangebietes ausreichen. Insgesamt wird eine nachhaltige Energieversorgung angestrebt. 9 7 UMWELTBELANGE Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüf ung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb- nisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauG B und der Anlage 1 zum BauGB darge- stellt. Zu den Umweltbelangen liegen bisher die nachfolgend dargestellten Informationen und Erkennt- nisse vor. Diese sollen im weiteren Verfahren überprüft und weiter detailliert werden. 7.1 Auswirkungen auf den Klimaschutz / Klimawandel Die Planung sieht die Errichtung einer VI-V-geschossigen Bebauung auf einer heute zu 2/3 ver- siegelten, jedoch weitestgehend unbebauten Fläche vor. Die Durchführung der Planung zieht eine Zunahme der Flächenversiegelung wie auch eine Erhöhung des heute vorhandenen Ver- kehrsaufkommens nach sich. Die Produktion der erforderlichen Baumaterialien und der Betrieb der Gebäude ist verbunden mit einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes. Zur Minderung des Ausstoßes beabsichtigt der Investor die Gebäude in Holzhybridbauweise zu errichten und er verpflichtet sich die „Leitlinien zum Klima- schutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ anzuwenden. Durch die Umsetzung der Planung gehen Freiflächen verloren. Der vorhandene Baumbestand kann nicht vollständig erhalten werden. Die Planung sieht die Anlage eines großen zusammen- hängenden Grünzugs und den Erhalt von ca. 14 Bestandsbäumen vor. Durch die Ausweisung von Pflanzflächen und begrünten Dach- und Fassadenflächen im Bebau- ungsplan werden die Kühlung, die Rückhaltung von Niederschlagswasser und die ortsnahe Ver- dunstung ermöglicht und die negativen Auswirkungen auf das Kleinklima werden gemindert. Auf den Flachdächern der Neubauten wird eine Dachbegrünung umgesetzt. Diese und weitere Ausgleichsmaßnahmen werden im Zuge einer Umweltprüfung ermittelt. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird möglichst innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. 7.2 Pflanzen und Tiere Der vorhandene schützenswerte Baumbestand wurde im Mai 2021 weitestgehend erfasst und so- weit wie möglich in die Planung integriert. Insgesa mt können voraussichtlich 14 Bestandsbäume in die Planung integriert werden. Die Freiräume, di e an diese Bäume angrenzen (z.B. Marktplatz und die beiden Spielplätze) erhalten so eine besondere Identität mit Ortsbezug. Eine große Stiel- Eiche mit einem Stammumfang von 2,3 m einem Kronendurchmesser von rund 24 m im südöstli- chen Bereich des Plangebiets wird in den Grünzug in tegriert und mit einer Rundbank zum neuen Quartiers-Treffpunkt. Im weiteren Verfahren wird ein Grünordnungsplan erstellt werden. Für die vorliegende Planung wurde ein artenschutzre chtlicher Fachbeitrag (Artenschutzprüfung Stufe I, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Aachen, 15.11.2024) erstellt, der untersucht, ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planun gsrelevante Arten betroffen sein könnten. Die Artenschutzprüfung Stufe I – kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben, unter Berück- sichtigung der aufgezeigten Vermeidungsmaßnahmen, keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Ab- satz 1 BNatSchG ausgelöst werden. Beim Erhalt der Altgehölze werden keine Maßnahmen erfor- derlich werden; andernfalls werden Nistkästen für S tare und Ersatzquartiere für Fledermäuse er- forderlich. 7.3 Landschafts- und Ortsbild Das Ortsbild wird sich durch die beabsichtigte Beba uung verändern. Eine negative Beeinträchti- gung ist jedoch aufgrund der unmittelbar angrenzenden, mehrgeschossigen und Landschaftsprä- genden Bebauung nicht zu erwarten. 10 7.4 Klima und Luft In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukü nftigen Wärmebelastung ist der Planbereich als (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Fol- gen des Klimawandels - hier insbesondere die sommerliche Überwärmung innerstädtischer Quar- tiere – sieht die geplante Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vor. Neben dem Erhalt möglichst vieler Bestandsbäume, di ent der zusammenhängende Grünzug als Frischluftschneise. Zur Unterstützung der Kaltlufte ntwicklung werden die Vegetationsflächen mit Rasen- und Wiesenflächen geplant, die punktuell mit Einzelbäumen ergänzt werden. Weitere stadtklimatische Minderungsmaßnahmen sind i n Form von Dachbegrünungen, Baum- pflanzungen, Minimierung von versiegelten Flächen im Freiraum, Versickerung von Niederschlags- wasser vor Ort und Fassadenbegrünung geplant. 7.5 Luftschadstoffe Derzeit liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Planbereich die Grenzwerte der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verord nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. Aufgrund der geplanten Nutzungen werden auch künftig keine Betriebe und Anlagen zulässig sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissionen aus Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. 7.6 Erneuerbare Energien / Energieeffizienz, Abfäll e und Abwasser Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerecht e Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsam e und effiziente Nutzung von Energie sind in der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswirkungen. 7.7 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke- rung insgesamt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. 7.8 Gefahrenschutz Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III de r Wassergewinnungsanlage Weißer Bogen. Bei der weiteren Planung (Entwässerung) ist die Was serschutzgebietsverordnung zu beachten. Die Wasserschutzzone wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Das Plangebiet ist nicht durch ein seltenes Hochwasserereignis des Rheins (11.90 m Kölner Pegel) betroffen. Erst bei einem extremen Hochwasserereignis (12.50 m Kölner Pegel) ist mit Überflutun- gen in Teilbereichen zu rechnen. Aufgrund der Nähe zum Rhein können ab 11,30 m Kölner Pegel im Plangebiet auch höhere Grund- wasserstände auftreten. Die Überflutungswahrscheinlichkeit durch ein mittleres Grundhochwasser im östlichen Teilgebiet ist gegeben. Die vorliegend e städtebauliche Planung bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte werden im weiteren Verfahren mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abgestimmt. Es sind keine Oberflächengewässer im räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs- planes vorhanden. Des Weiteren sind keine Nutzungen geplant, die als grundwassergefährdend einzustufen wären. Für das Umweltmedium Wasser erge ben sich keine Änderungen durch die Planung. Das Plangebiet liegt außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes der Firma Shell Oil. 11 7.9 Starkregen und Oberflächenwasserbewirtschaftung Im Hinblick auf die zunehmenden Folgen des Klimawan dels wird grundsätzlich eine wassersen- sible Stadtplanung als wesentlich erachtet. Innerhalb des Plangebietes ist das Überflutungsrisiko (0,10 - 0,30 m) im Starkregenfall (100-jährli- ches Ereignis) als gering eingestuft. Insbesondere auf der bestehenden Freibereichsfläche im Zentrum des Planungsgebiets kann sich bei Starkregen jedoch Niederschlagswasser stauen. Bei mittleren Starkregenereignissen ist das Plangebiet im zentralen Bereich aufgrund einer Senke durch Überflutung gefährdet. Vor dem Hintergrund der neu entstehenden Versiegelung und da die vorhandene Kanalisation nur einen Teil des Niederschlagswassers aufnehmen kann, werden geeignete Schutzmaßnahmen zur Risikovorsorge und zusätzlich Versickerungsflächen bzw. Retentionsflächen vorgesehen und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) sowie dem zu ständigen Fachamt im weiteren Planver- fahren abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Erstellung einer Entwässerungsuntersuchung mit Überflutungsnachweis und Regenwasserbilanz. Die Quartierskonzeption sieht vor, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlags- wasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern. Dadurch soll der städtische Entwässerungskanal entlastet werden und das Wasser vegetationsverfügbar gemacht werden. Durch Transportmulden gelangt der Niederschlag von den Dachflächen zu den differenziert bepflanzten Versickerungsmul- den, welche die privaten Gartenbereiche von der öff entlichen Grünfläche separieren. Begleitend zu allen Wegen verlaufen Vegetationsbänder, die den anfallenden Niederschlag lokal versickern und den notwendigen Mindestabstand zum hohen Rheing rundhochwasser einhalten. Durch spe- zielles Pflanzsubstrat mit erhöhtem Porenvolumen kö nnen die ca. 72 neuen Baumstandorte Nie- derschlagswasser aufnehmen und speichern. Für den Spitzenabfluss sollen Retentionsboxen auf der Tiefgarage und schadlos überflutbare Freiflächen vorgesehen werden. 7.10 Lärm Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. Neben den bereits vorhandenen Lärm- quellen ist zu berücksichtigen, dass relevante Lärm einwirkungen durch die geplanten Nutzungen selbst erzeugt werden. (z.B. Gewerbelärm Nahversorgungszentrum). Zukünftige Lärmemissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sollen gutachterlich ermittelt und bei Bedarf entsprechende Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. Im Wesentlichen können derzeit folgende Emissionsquellen benannt werden: • Verkehrslärm • Fluglärm • Gewerbelärm Vollsortimenter (Anlieferung, TG-Rampe , Haustechnik etc.) • Gewerbelärm Parkpalette Diakonie (nördlich) • Lärm durch Zufahrt Lehrerparkplatz • Tiefgaragenzufahrt(en) • Gesamtschule Rodenkirchen (südlich) Ob noch weitere Einwirkungen auf das Plangebiet ber ücksichtigt werden müssen, ist im weiteren Verfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zu prüfen. Grundsätzlich ist die Baustruktur des städtebaulichen Entwurfs so gewählt, dass zu den Lärmquel- len im Norden und Osten klare, geschlossene Raumkanten entstehen, die das Innere des Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Die Wohngebäude so llen in Holzhybridbauweise ausgeführt werden. Die großzügigen Laubengänge erhalten je nac h Ausrichtung und schalltechnischem Er- fordernis Prallscheiben oder bleiben offen. Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzuordnen. 12 7.11 Altlasten Es sind keine Anhaltspunkte für eine altlastenrelevante Vornutzung des Grundstücks gegeben. Es ist davon auszugehen, dass nach Niederlegung des ehemaligen Schulgebäudes aus den 1965/70er Jahren noch partiell Abbruchmaterial zu finden ist. In einem Bericht zur baugrundtech- nischen Hauptuntersuchung für den Schulneubau wurde festgestellt, dass in den aufgefüllten San- den, Kiesen und Schluffen teilweise Fremdbestandteile (Beton-, Schwarzdecke-, Metall-, Styropor- und Schlackereste) sowie organisches Material / Wurzelreste und teilweise auch Steine zu finden waren. Hinweise auf im Untergrund vorhandene zusamm enhängende Bauwerks- bzw. Funda- mentreste ergaben sich bei den stichprobenartigen Erkundungen jedoch nicht. Das Vorhandensein derartiger oder ähnlicher Hindernisse zwischen den Untersuchungspunkten kann wegen der be- kannten Vornutzung des Geländes jedoch nicht ausgeschlossen werden. 7.12 Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet haben bisher keine archäologischen Untersuchungen stattgefunden, so dass derzeit keine konkreten Erkenntnisse zu Bodendenkmälern ode r archäologischen Fundstellen vorliegen. Allerdings ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vorbebauung des Geländes durch die Ge- samtschule Rodenkirchen potentiell fundführende Bod enschichten bereits in erheblichem Maße beeinträchtigt worden sind. Es liegen somit keine H inweise auf Bodendenkmäler vor, die bei der Planung zu berücksichtigen wären. Baudenkmale sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von Bodenfunden sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten. Ein entsprechender Hin- weis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 8 PLANVERWIRKLICHUNG UND KOSTEN Die Umsetzung der Nutzungen im Plangebiet erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst soll der westliche Teilabschnitt des Plangebietes mit dem Nahversorgungszentrum (Bau- abschnitt 1) realisiert werden. Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein Kanal, wel- cher zur Nutzbarmachung des Grundstücks unter die ö ffentliche Straßenverkehrsfläche verlegt werden muss. Die Übernahme der Kosten und der zeitliche Ablauf werden derzeit geklärt. Die Umsetzung des östlichen Teilabschnitts inklusive der Kindertageseinrichtung erfolgt im 2. Bau- abschnitt nach Beendigung der schulischen Interimsn utzung des Grundstücks. Der Rückbau der temporären Schulbauten soll nach Inbetriebnahme der geplanten weiterführenden Schule in Ron- dorf-Nord-West erfolgen. Es ist beabsichtigt das Planungsrecht in Form eines investorenunterstützten Angebotsbebauungs- plans nach § 2 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu schaffen. Damit werden die Planungskosten einschließlich der Mehrfachbeauftragung sowie die Erschließungskosten vom Vorhabenträger übernommen.
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf
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Anlage 4Stadtplanungsamt Maßstab - ohne - N 1. Rang Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner, Köln Ergebnis der Mehrfachbeauftragung des städtebaulichen Entwurfs zum Planverfahren Eygelshoverner Straße in Köln - Rodenkirchen Bauabschnitt 2 Bauabschnitt 1
Anlage 7 Protokoll Abendveranstaltung
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ANLAGE 7
Anlage 6 Abwägung Stellungnahmen-TÖB
14625 Zeichen
ANLAGE 6 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 – Arbeitstitel: Eygelshovener Str. / Sürther Str. in Köln-Rodenkirchen – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 IHK Köln (Nr. 18) Im Grundsatz bestehen keine Bedenken gegen das Pla- nungskonzept und die Änderung des FNP. Die IHK rügt jedoch die ausdrückliche Festsetzung eines Vollsortimenters unter ausdrücklichem Ausschluss eines Discounters für das im Plangebiet vorgesehene Nahver- sorgungszentrum. Eine solche Festlegung ist im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. ja Die Prüfung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit erfolgt im wei- teren Planverfahren in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern. Hierbei wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln zugrunde gelegt. BP-Abwägung B41 Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2 2.1 Stadtwerke Köln GmbH (Nr. 19) RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Gegen o.g. Verfahren bestehen grundsätzlich keine Be- denken. Wir weisen aber darauf hin, dass sich im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Eygelshovener Straße und Sürther Straße Gas- und Stromleitungen sowie ein Stromtrennkasten befinden. Diese Anlagen dürfen nicht überbaut werden und müssen auch nach der geplanten Neuparzellierung betrieben werden können. Die Anlagen müssen also gegebenenfalls umgelegt oder grundbuchlich gesichert sowie als Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungs- rechten bzw. Fläche für Versorgungsanlagen im Bebau- ungsplan festgesetzt werden. Abstimmungen in diesem Zusammenhang inklusive der Kostenklärung bei gegebe- nenfalls notwendiger Umlegung der Leitungen oder Anla- gen sind an nachfolgende Stellen zu richten. Dort sind auch aktuelle Kartenunterlagen mit der Lage der Leitun- gen oder Anlagen anzufordern: • Strom: RheinEnergie AG, Zentrale Leitungsaus- kunft, 50606 Köln, Tel: 0221 - 178 3332, Mail: leitunqsauskunft@rheinenergie.com • Gas: GVG Rhein-Erft, Netzmanagement, Tel. 02233 - 79090, Mail: netze@gvg.de Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir den von Ihnen beigefügten Fragebogen zu benötigten Trafostationen nicht beantworten werden, um Missverständnissen und Fehlinformationen vorzubeugen. Die Notwendigkeit und benötigte Anzahl von Trafostationen hängt allein von den Strombedarfen der zukünftigen Nutzer bzw. der Bauher- ren ab und wird durch diese bestimmt. Wir haben keinerlei Einfluss auf die gebäudetechnischen oder sonstigen strominfrastrukturellen Einrichtungen (z.B. E-Ladesäulen, Wärmepumpen oder Klimaanlagen) der Bauherren und ja Grundsätzlich sollen die geforderten Geh-, Fahr- und Leitungs- rechte bzw. die Fläche für Versorgungsanlagen im Bebauungs- plan festgesetzt werden. Die aktuellen Kartenunterlagen mit der Lage der Leitungen oder Anlagen werden angefordert (Investor). Damit die zur Gebietsversorgung erforderlichen technischen An- lagen (wie z.B. Trafostationen etc.) gestalterisch gut in den Städ- tebau eingebunden werden können, soll so früh wie möglich der Bedarf ermittelt und eine Versorgungsanfrage unter Angabe der Bedarfe gestellt werden (Klärung durch Investor). Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung können den Fragebogen daher nicht seriös beantworten. Die Bauherren müssen frühzeitig eine Versorgungsan- frage unter Angabe ihrer Bedarfe stellen. Auf Grundlage der angemeldeten Bedarfe sind dann Planungen und Aus- sagen zu den erforderlich werdenden Trafostationen mög- lich. Die Versorgungsanfrage ist an nachfolgende Stelle zu richten: RheinEnergie AG, 50606 Köln, Tel. 0221 178- 2515, E-Mail: netzanschluss@rheinenergie.com 2.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus Sicht der Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 3 AWB Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer- den. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbeson- dere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge. ja Die Standplätze für Abfallbehälter sollen bereits im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) Teil der Aufga- benstellung sein. 4 4.1 StEB – Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Nr. 20) Entwässerungskonzept Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Das anfallende Schmutzwasser kann über die Kanäle in der Eygelshovener Straße (B600) sowie Sürther Straße (B500) entwässert werden. ja Die Niederschlagsversickerung soll bereits im Rahmen des Wett- bewerbsverfahrens Teil der Aufgabenstellung sein. Die Informati- onen der StEB werden dabei berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu ver- sickern. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Unsere Prüfung hat ergeben, dass in dem Planungsgebiet ein bestehender öffentlicher Abwasserkanal liegt (vgl. An- hang). Bitte beachten Sie dies in der weiteren Planung. Wir bitten um Beachtung der Vorgaben, die in dem Merk- blatt erläutert sind, sowie um nachrichtliche Darstellung des Schutzstreifens in der künftigen Plandarstellung. Die Notwendigkeit der Kanalverlegung bzw. des Rückbaus auf Flurstück 2075 ist noch mit der StEB zu klären. Die StEB wurden nach Angaben des Amtes für Straßen- und Radwegebau (66) be- reits darüber informiert, dass es sich im Rahmen der Baumaß- nahme anbietet, den Kanal in den Bereich der Fahrbahn zu verle- gen. Aus Kostengründen wurde das bislang abgelehnt. Die Kos- tenübernahme sowie der zeitliche Ablauf werden im weiteren Verfahren geklärt. 4.2 Überflutungsvorsorge Starkregen Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge sind bereits in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder- schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei- chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Wie der Starkregengefahrenkarte (vgl. Anhang) zu ent- nehmen befindet sich an der Eygelshovener Straße eine Senke mit erhöhter Gefährdung. Dies ist für die weitere Planung zu berücksichtigen. Es sollten angemessene Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Planung inte- griert werden. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: • Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nic ht am Tiefpunkt der Straße liegen und ggfs. durch Schut- zelemente ausgestattet werden • Wahl der Straßenführung ja Das Amt für Straßen- und Radwegebau (66) hat am 04.04.2022 auf Anfrage mitgeteilt, dass die Höhen der Eygelshovener Straße in Bezug auf die Senke nicht angepasst werden. Die Hinweise für das Plangebiet werden im Laufe des Verfahrens berücksichtigt und bereits im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens an die Teil- nehmer weitergereicht. Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregener - eignissen über Grünflächen • Rückhaltung von Niederschlagswasser • Notüberläufe • Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten • Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge- bäude Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „ Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“,“, in der Broschüre „ Wassersensibel planen und bauen in Köln “ sowie in der Arbeitshilfe „ MURIEL – Multi- funktionale Retentionsflächen “. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen ab- rufbar. Hochwasser- & Grundhochwasserschutz Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das Pla- nungsgebiet teilweise in einem Risikogebiet außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rhei- nes. Aufgrund der Geländehöhe können Bereiche bei ext- remen Hochwasser 12,90 m Kölner Pegel) geflutet wer- den. Die potenziell betroffenen Bereiche sind der Hoch- wassergefahrenkarte zu entnehmen: https://www.steb- koeln.de/hochwasser-und-ueberflutungsschutz/akutes- hochwasser/ueberflutungsgefahrenkarten/ueberflutungs- gefahrenkarten.jsp Aufgrund der Nähe zum Rhein können auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grundwasser- modellrechnung der RWTH Aachen aus dem Jahre 2015 wurde ein Grundwasserstand von ca. 45,50 m NHN im Bereich des Planungsgebietes ermittelt. Berechnet wurde der Grundwasserstand auf Basis der Randbedingungen Der Leitfaden der StEB zum Thema wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung wird im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens mit den Auslobungsunterlagen zur Berücksichtigung an die Teil- nehmer weitergegeben. Die Informationen zum Hochwasser- und Grundwasserschutz werden im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens in den Auslo- bungsunterlagen zur Berücksichtigung an die Teilnehmer weiter- gereicht. Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der bisher höchstgemessenen Grundwasserstände von 1988 und einer Hochwassersimulation von 11,30 m KP. Weitere Informationen zum Thema Grundwasser erhalten Sie bei dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bzw. im Portal „NRW Umweltdaten vor Ort“ (www.uvo.nrw.de). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Rhein- wasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für die tatsächlichen Wasserstände kann somit nicht über- nommen werden. Informationen : Weitergehende Informationen zur angepassten Bauweise können aus den nachfolgenden Broschüren entnommen werden: • „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, • „Wassersensibel Planen und Bauen in Köln“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. 4.3 Für Risikogebiete außerhalb von festgesetzten Ü ber- schwemmungsgebieten gilt Folgendes und dies bitten wir als Auflage in die Baugenehmigung aufzunehmen: Auflagen : § 5 Absatz 2 WHG „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen …“ § 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG „Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete …“ § 78 c Satz 2 WHG „Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen …“ Kenntnisnahme Die bauordnungsrechtlichen Themen - h ier Auflagen zur Bauge- nehmigung - sind nicht Gegenstand der städtebaulichen Planung. Die Stellungnahme wird an das Bauaufsichtsamt (63) weitergelei- tet. Darstellung und Bewertung der zum investorengestützten Angebotsbebauungsplan Nr. 70384/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP-1) abzu- stimmen. ja Im weiteren Planverfahren ist vorgesehen, die st ädtebauliche Planung mit einem konkreten Entwässerungskonzept mit der StEB abzustimmen. 5 Dezernat 53 Bezirksregierung Köln (Nr. 17) Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept beste- hen bezüglich bundes- und landeseigener Denkmäler keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt Stand 07.04.2022
Beschlussvorlage Ausschuss
7646 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1
Vorlagen-Nummer
0618/2025
Freigabedatum 10.04.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 70384/03 Arbeitstitel: Eygelshovener Str. / Sürther Str. in
Köln-Rodenkirchen
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener
Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen auf der Grundlage des städtebaulichen
Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen investorengestützten Bebauungsplanent-
wurf auszuarbeiten. Die eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeit nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Ab-
satz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 8) zu be-
rücksichtigen;
2. beauftragt die Verwaltung, aufgrund der großen, quartiersbildenden Bedeutung der öf-
fentlichen Plätze an der Sürther Straße, Zuschnitt, Größe und Qualität der Platzflächen
ergebnisoffen zu überprüfen und den städtebaulichen Entwurf dahingehend zu optimie-
ren.
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Anlass und Ziel der Planung
Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen an der Sürther
Straße, die südlich der Eygelshovener Straße liegt, ist seit Niederlegung des ehemaligen Schul-
gebäudes und Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 brach gefallen. Die Fläche wird
seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zugeführt.
Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche
im Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll zukünftig
einer dauerhaften Nutzung zugeführt und städtebaulich neugeordnet werden.
Es soll ein Quartiersmittelpunkt als Neue Mitte Michaelshoven entstehen, der über einen
Grünzug das östlich gelegene Wohngebiet Sürther Feld mit den westlich gelegenen Einrich-
tungen der Diakonie Michaelshoven miteinander verbindet. Ziel des Bebauungsplanverfah-
rens ist, die Errichtung eines Nahversorgungzentrums in Kombination mit Büros und Dienst-
leistungen mit einer qualitätsvollen Architektur zu ermöglichen und dringend benötigten Wohn-
raum mit integriertem Kita-Standort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen planungsrecht-
lich zu sichern.
Durch die Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum im
Kölner Stadtgebiet geleistet werden. Es ist vorgesehen entsprechend dem Kooperativen Bau-
landmodell der Stadt Köln (KoopBLM) mindestens 30 % der Geschossfläche der Wohnnut-
zung als öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen.
Es ist beabsichtigt, einen investorenunterstützen Angebotsbebauungsplan nach § 2 BauGB in
Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag aufzustellen und die im Eigentum der Stadt Köln
befindlichen Grundstücksflächen im Erbbaurecht an die Doetsch & Hellinger Immobilien GmbH
zu vergeben.
Verfahrensverlauf
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 17.05.2018
den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst (Beschlussvorlage Nr.
0158/2018).
Im Jahr 2024 führte der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Planungsbüros
durch, aus der der Entwurf von DeweyMuller Architekten mit LILL + SPARLA Landschaftsar-
chitekten als beste Planung (s. Anlage 4) hervorging. Dieser soll als Grundlage für die Erar-
beitung eines Bebauungsplan-Entwurfes dienen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs.1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.01.2022 bis 28.02.2022.
Am 19.09.2024 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Abendveranstaltung (Model 2) gemäß § 3 Absatz 1
BauGB (Beschlussvorlage Nr. 2165/2024). Diese wurde in dem Zeitraum vom 09.10.2024 bis
06.11.2024 durchgeführt. Die Öffentlichkeitsveranstaltung hat am 30.10.2024 stattgefunden.
Die Planung weicht von den aktuellen Darstellungen des FNP ab. Daher wird der FNP im Pa-
rallelverfahren geändert (Anlage 5).
3
Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung
Im Beteiligungszeitraum sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegan-
gen (Anlage 8), die sich auf folgende Themenschwerpunkte konzentrieren:
Lage, Nutzung, und Größe der öffentlich zugänglichen Plätze
Verkehrliche Situation und Auswirkungen des Vorhabens
Städtebauliche Dichte
Großflächiger Einzelhandel / Lebensmittelvollsortimentermarkt
Inklusion
Nutzungsmischung und Nutzungswünsche
Neue Mitte Michaelshoven
Im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße ist die Errichtung eines Kreisver-
kehrs vorgesehen. Hierdurch ergeben sich Planungsspielräume, die im weiteren Planungspro-
zess genutzt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand wird durch den Umbau eine städtische
Fläche in der Größenordnung von über 900 m² zukünftig nicht mehr zur Verkehrsnutzung be-
nötigt, so dass diese dem Plangebiet zugeschrieben werden kann. Der städtebauliche Entwurf
sieht vor, diese Fläche im Wesentlichen als öffentlich zugängliche Platzfläche zu nutzen und so
die Neue Mitte Michaelshoven zu stärken.
Aufgrund der großen, quartiersbildenden Bedeutung der geplanten Plätze an der Sürther
Straße und des großen Interesses der Öffentlichkeit an Zuschnitt, Größe und Qualität der Platz-
flächen, soll der städtebauliche Entwurf diesbezüglich ergebnisoffen überprüft und falls erfor-
derlich optimiert werden.
Die Umsetzung der Nutzungen im Plangebiet erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst soll der
westliche Teilabschnitt des Plangebietes mit dem Nahversorgungszentrum realisiert werden.
Die Umsetzung des östlichen Teilabschnitts inklusive der Kindertageseinrichtung erfolgt im 2.
Bauabschnitt nach Beendigung der schulischen Interimsnutzung des Grundstücks. Der Rück-
bau der temporären Schulbauten soll nach Inbetriebnahme der geplanten weiterführenden
Schule in Rondorf-Nord-West erfolgen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der
Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Ein-
haltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen
Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Um-
weltgutachten erstellt.
Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitli-
nien Köln am 09.12.2024 unterzeichnet.
Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan
Anlage 3 Erläuterungstext
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf
Anlage 5 FNP-Änderung
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 7 Niederschrift der Abendveranstaltung vom 30.10.2024 im Rahmen der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Anlage 8 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlich-
keit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0618/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.04.2025
- Erstellt
- 25.02.2025 14:32