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AnM/0001/2017

Anwohnerparken im Bereich Dortmunder Straße und Hansaviertel

Anregung in der BV Mitte 29.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.09.2017, TOP 6.1

Originalanregung

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Stellungnahme

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Originalanregung

1046 Zeichen

Anregung AnM/0001/2017 
SPD-Fraktion 
In der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prüfauftrag an die Verwaltung 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Dortmunder Straße auf der 
Seite mit geraden Hausnummern weitere Anwohnerparkzonen eingerichtet werden können. 
Außerdem soll geprüft werden, ob Anwohnerparkplätze, die aktuell im Hansaviertel durch diver-
se Baumaßnahmen immer wieder für längere Zeit wegfallen, an anderer Stelle im Viertel tem-
porär (eben für die Dauer dieser Bauarbeiten) ausgewiesen werden können.  
Es wäre wünschenswert, diese Ersatzregelung zu einer generellen Regel in Wohnvierteln mit 
Anwohnerparken zu machen. 
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Mitarbeiter 
des Ordnungsamtes ein spezielles Augenmerk auf offensichtlich gewerbliche Pkw-Anhänger 
zur richten, die von Anwohnern im Hansaviertel als „Dauerparker“ wahrgenommen werden. 
 
 
 
 
Marita Otte 
Martin Honderboom 
Monika Mayweg 
Thomas Schmidt 
Inga Bußkamp
 
 
27.06.2017

Stellungnahme

3089 Zeichen

61.41.00030 02.08.2017

Frau Schepers 6155
Amt für Bürger- und Ratsservice Art für Bürger- und Ratssgryiee

Bezirksverwaltung Mitte
Bezirksvertretung Münster-Mitte

| 14, Aug. 9917

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anregung Ifd. Nr. AnM/0001/2017 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte
vom 27.06.2017

Prüfauftrag an die Verwaltung

hier: Bewohnerparken im Bereich Dortmunder Straße

Mit der Anregung Ifd. Nr. AnM/0001/2017 der SPD-Fraktion vom 27.06.2017 wurde die Verwaltung
um Prüfung weiterer Bewohnerparkzonen im Bereich der Dortmunder Straße, das Einführen von
Ersatzparkregelungen während der Bautätigkeiten sowie um Kontrollen von „dauerhaft“ abgestell-
ten gewerblichen Pkw-Anhängern gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu
beachten. Danach dürfen nicht mehr als 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkflächen
innerhalb eines Quartiers für Bewohner reserviert werden. Die Dortmunder Straße in dem Teilstück
Wolbecker Straße - Hansaring liegt innerhalb der Bewohnerparkzone H. Wie in allen anderen Be-
wohnerparkzonen im Stadtgebiet, ist hier bereits die maximale Anzahl von Bewohnerparkplätzen
ausgeschöpft. Daher ist die Einrichtung weiterer, zusätzlicher Bewohnerparkplätze momentan lei-
der rechtlich nicht möglich.

Im Zusammenhang mit dem Antrag Ifd. Nr. A-M/0017/2015 „Anwohnerparken Hansaring/Wol-
becker Straße/Kanal“ bereitet die Verwaltung zurzeit die Vergabe einer umfangreichen Parkraum-
‚ untersuchung/Bewohnerparken an einen externen Gutachter vor. In diesem Rahmen sollen auch
eine Erweiterung der vorhandenen Parkzone H im Bereich Wolbecker Straße/Bremer Straße/
Hansaring um die Straßenzüge Soester Str., Dortmunder Str. und Hafenweg sowie die Einrichtung
von weiteren Bewohnerparkplätzen auf der Dortmunder Straße untersucht werden,

Gerade im innerstädtischen Bereich kann es aufgrund von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen
zu Einschränkungen des Parkraumes kommen. Dies geschieht stets unter Abwägung aller Interes-
sen und nur soweit, wie es tatsächlich erforderlich ist. Dabei wird die Ausweisung zusätzlicher Be-
wohnerparkplätze nur im Einzelfall - z.B. bei langandauernden Großbaustellen — vorgenommen.
Von einer generellen temporären Ausweisung von Bewohnerparkplätzen wird jedoch abgesehen,
da ein solches Vorgehen dann auch für die freien Parkplätze gelten müsste. Zudem zeigt die Er-
fahrung, dass temporäre Parkregelungen häufig zur Verwirrung bei Verkehrsteilnehmern führen.
Die hier erforderliche zusätzliche Verkehrsüberwachung kann jedoch nicht garantiert werden.

Für das Abstellen der als Dauerparker wahrgenommenen Pkw-Anhänger gibt es keine Unterschei-
dung zwischen privat oder gewerblich. Gemäß Straßenverkehrsordnung (8 12, Abs. 3b) gilt eine
14 Tage Regelung. Das heißt, dass Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als
zwei Wochen geparkt werden dürfen. Diesbezüglich werden vom Ordnungsamt (Verkehrsüberwa-
chung) im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

1. A.

Franke

Ka

|

Beratungsverlauf (1)

12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dortmunder Straße
  • Hansaring
  • Hafenweg
  • Wolbecker Straße
  • Bremer Straße

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Details

Aktenzeichen
AnM/0001/2017
Typ
Anregung in der BV Mitte
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37