V/0921/2021
"Horizont" - Angebot für Zugewanderte mit intensiver (sozial-)pädagogischer/psychosozialer Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0921/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage holt die Verwaltung die Entscheidung der Politik über die Ausschreibung des Angebotes „Horizont“ ein. Die Vergabe des Angebotes soll für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 erfolgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das geplante Angebot richtet sich an Zugewanderte aus dem Rechtskreis SGB II, die i.d.R. 25 Jahre und älter sind und eine intensive (sozial-)pädagogische/ psychosoziale Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit benötigen. Flankierend zu einem Einzelcoaching sollen die T eilnehmendenim Rahmen eines Gruppenangebotes ihre berufspraktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen ausloten. Die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts, die Unterstützung bei der Aneignung berufsbezogener Sprachkompetenzen und die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind übergeordnete Ziele der zu konzipierenden Maßnahme. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das Angebot „Horizont“ wird aus Bundesmitteln finanziert. Der kommunale Haushalt ist nicht betroffen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das geplante Angebot richtet sich ausschließlich an zugewanderte erwerbsfähige leistungsberechtigte Männer und Frauen. Auch zugewanderte Menschen mit Schwerbehinderung/gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein-)Erziehende und Ältere können von dem Angebot profitieren.
Beschlussvorlage
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V/0921/2021 V/0921/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Horizont" - Angebot für Zugewanderte mit intensiver (sozial-)pädagogischer/psychosozialer Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III Beratungsfolge 26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot “Horizont“ für Zugewanderte mit intensiver (sozial- pädagogischer/psychosozialer) Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III für den Angebotszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 (zuzüglich einer optionalen Vertragsverlängerung vom 01.06.2023 bis 31.05.2024) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Horizont“ über der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren (VgV) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Horizont“ für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 als Verpflichtungsermächtigungen im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Jobcenter 22.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schmalöer T elefon:492-9189 Schmaloeer@stadt- muenster.de - 2 - V/0921/2021 Begründung: I. Zielgruppe und Unterstützungsbedarfe: Das Angebot “Horizont“ richtet sich an Zugewanderte aus dem Rechtskreis SGB II, die i.d.R. 25 Jahre und älter sind. Viele Zugewanderte haben große Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den „normalen“ Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Begebenheiten und dem „Leben in Deutschland“ nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/ der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei etlichen T eilnehmenden ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale T eilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden wird. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigen Gelegenheiten und Impulse, damit sie ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. II. Angebotsziel Durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung soll die Lebenssituation der T eilnehmenden stabilisiert und ihre Beschäftigungsfähigkeit gesteigert werden. Berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen sollen ausgelotet werden. Die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarktes, die Unterstützung bei der Aneignung berufsbezogener Sprachkompetenzen und die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind übergeordnete Ziele. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des geplanten Angebotes haben die Teilnehmenden berufliche Perspektiven entwickelt und setzen ihre Berufswegplanung um. III. Rahmenbedingungen Das Angebot „Horizont“ beginnt am 01.06.2022 und endet am 31.05.2023. Die Angebotsdauer des Gesamtangebotes beträgt 12 Monate. Das Angebot gliedert sich in zwei Module. Alle T eilnehmenden nehmen an Modul 1, dem Case Management als Einzelcoaching mit vorgeschalteter Kompetenzfeststellung und parallel stattfindenden Gruppenangeboten, teil. Einige der T eilnehmenden münden nach erfolgreicher Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Modul 2 ein. Das Angebot „Horizont“ wird in T eilzeitmit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden angeboten. Der individuelle Umfang der wöchentlichen T eilnahmedauer richtet sich nach der Bedarfslage der T eilnehmenden. Es besteht die Möglichkeit einer Optionsziehung. Der Optionszeitraum beginnt am 01.06.2023 und endet am 31.05.2024. - 2 - V/0921/2021 Modul 1: Case Management - Ganzheitliche Betreuung als Einzelcoaching mit vorgeschalteter Kompetenzfeststellung und parallel stattfindenden Gruppenangeboten In Modul 1 stehen 40 Plätze für T eilnehmendeje Monat zur Verfügung. Das Modul 1 gliedert sich in zwei Phasen. In Phase 1 erfolgt eine Kompetenzfeststellung und in Phase 2 werden neben dem Case Management zwei Gruppenangebote vorgehalten. Die Kompetenzfeststellung und das Case Management werden in Form eines Einzelcoachings mit einem Umfang von mindestens zwei Beratungseinheiten pro Woche (à 45 Minuten) durchgeführt. Diese Beratungseinheiten können an einem T erminerfolgen. Die T eilnehmenden werden im Case Management motiviert, an den Gruppenangeboten teilzunehmen. In dem Gruppenangebot „Lernwerkstatt“ stehen 15 Plätze für T eilnehmendeje Monat zur Verfügung. Es ist täglich in der Zeit von 08:30 – 12:30 Uhr vorzuhalten. Zudem können allgemeine berufsorientierte Themen (z.B. „Arbeitsmarkt in Deutschland“, „Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse“, etc.) in wiederkehrenden Modulen für Kleingruppen angeboten werden. Die T eilnehmendenkönnen Modul 1 für 12 Monate zugewiesen werden. Modul 2: Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Das Modul 2 ist nach Bedarf der jeweiligen T eilnehmendenund unter Voraussetzung der Aufnahme einer (nicht nach § 16i/e SGB II geförderten) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anzusteuern. Es werden keine festen Platzzahlen je Monat vorgegeben. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass 10 T eilnehmendeim Angebotszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 zugewiesen werden. Die Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung umfasst maximal 2 Beratungseinheiten pro Woche à 45 Minuten und kann maximal für 6 Monate erfolgen. IV. Inhalt: Modul 1: In Modul 1 – Phase 1 werden mit Hilfe der „Kompetenzfeststellung“ sowohl die Potentiale und Fertigkeiten als auch die Unterstützungsbedarfe der T eilnehmenden identifiziert. Zudem wird die Lebenssituation der T eilnehmenden eruiert. Die Ziele, die sich aus der „Kompetenzfeststellung“ ableiten lassen, werden daraufhin gemeinsam mit den T eilnehmenden erarbeitet und in einem individuellen Förderplan festgehalten. Das Modul I – Phase 2 besteht aus dem „Case Management - Ganzheitliche Betreuung“ und „Gruppenangeboten“. Im Case Management wird der Blick auf die individuelle Lebenssituation der T eilnehmenden(und ggf. der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften) gerichtet. Die Verringerung oder Beseitigung der Problemlagen und die Vermittlung in ein Praktikum/ in eine Qualifizierung/ in eine Beschäftigung oder Ausbildung sind zentrale Aspekte. Neben dem Einzelcoaching können die T eilnehmenden an Gruppenangeboten mitwirken. Ein wesentliches Gruppenangebot ist die „Lernwerkstatt“. In der „Lernwerkstatt“ erfolgt eine praktische Berufsorientierung durch sinnstiftende Tätigkeiten mit individueller Sprachförderung (allgemein und fachsprachlich). In diesem Kontext soll ein Spracherwerb im Alltag und „learning by doing“ erzielt werden, um keine „Sprachkurs-Atmosphäre“ aufkommen zu lassen. Modul 2: Die T eilnahmean Modul 2 stellt eine Option (individuell nach Bedarf) für diejenigen T eilnehmenden dar, die eine (nicht nach § 16i/e SGB II geförderte) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. - 2 - V/0921/2021 IV. Erfolgserwartung: Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren: Das Modul 1 ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn: 90 Prozent der T eilnehmenden nach Beendigung von Modul 1 lokale Unterstützungsmöglichkeiten zum Abbau unterschiedlicher Integrationsbarrieren und ihre arbeitsmarktbezogenen Fähigkeiten und Stärken kennen. 60 Prozent der T eilnehmendenlokale Unterstützungsmöglichkeiten nutzen und Strategien zur Beseitigung unterschiedlichster Integrationsbarrieren umsetzen 30 Prozent der T eilnehmenden ihre Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II durch Erzielung eines Erwerbseinkommens verringern Das Modul 2 ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn: 80 Prozent der T eilnehmendenihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stabilisieren Auswertungs- bzw. Analysemethoden sowie entsprechende Indikatoren werden im Rahmen der Leistungsbeschreibung festgelegt bzw. von den Bietenden gefordert. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0921/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2021
- Erstellt
- 14.12.2021 11:19