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V/0921/2021

"Horizont" - Angebot für Zugewanderte mit intensiver (sozial-)pädagogischer/psychosozialer Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs.

Vorlagen 21.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.01.2022, TOP 8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1687 Zeichen

Anlage A zur V/0921/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage holt die Verwaltung die Entscheidung der Politik über die Ausschreibung des
Angebotes „Horizont“ ein. Die Vergabe des Angebotes soll für den Zeitraum vom 01.06.2022
bis 31.05.2024 erfolgen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Das geplante Angebot richtet sich an Zugewanderte aus dem Rechtskreis SGB II, die i.d.R. 25
Jahre und älter sind und eine intensive (sozial-)pädagogische/ psychosoziale Betreuung zur
Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit benötigen.
Flankierend zu einem Einzelcoaching sollen die T eilnehmendenim Rahmen eines
Gruppenangebotes ihre berufspraktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen ausloten.
Die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts, die Unterstützung bei der
Aneignung berufsbezogener Sprachkompetenzen und die Vermittlung in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind übergeordnete Ziele der zu konzipierenden
Maßnahme.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Das Angebot „Horizont“ wird aus Bundesmitteln finanziert. Der kommunale Haushalt ist nicht
betroffen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das geplante Angebot richtet sich ausschließlich an zugewanderte erwerbsfähige
leistungsberechtigte Männer und Frauen. Auch zugewanderte Menschen mit
Schwerbehinderung/gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein-)Erziehende und Ältere können
von dem Angebot profitieren.

Beschlussvorlage

9084 Zeichen

V/0921/2021
V/0921/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
"Horizont" - Angebot für Zugewanderte mit intensiver (sozial-)pädagogischer/psychosozialer
Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit
gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Beratungsfolge
26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot “Horizont“ für Zugewanderte mit intensiver (sozial-
pädagogischer/psychosozialer) Betreuung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und Steigerung
ihrer Beschäftigungsfähigkeit gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr.
1 und Nr. 5 SGB III für den Angebotszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 (zuzüglich einer
optionalen Vertragsverlängerung vom 01.06.2023 bis 31.05.2024) im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung zu beschaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen,
- dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Horizont“ über der
Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt.
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten
Vergabeverfahren (VgV) erfolgen wird.
- dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Horizont“ für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024
als Verpflichtungsermächtigungen im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Der
kommunale Haushalt wird nicht belastet.
Jobcenter
22.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schmalöer
T elefon:492-9189
Schmaloeer@stadt-
muenster.de

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V/0921/2021
Begründung:
I. Zielgruppe und Unterstützungsbedarfe:
Das Angebot “Horizont“ richtet sich an Zugewanderte aus dem Rechtskreis SGB II, die i.d.R. 25 Jahre
und älter sind.
Viele Zugewanderte haben große Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit
einzumünden. Hier kommen zu den „normalen“ Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und
Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu.
Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Begebenheiten und dem
„Leben in Deutschland“ nicht verinnerlicht.
Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche
Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/ der deutschen Sprache schwer.
Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des
Arbeitsalltags in Deutschland entspricht.
Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei etlichen T eilnehmenden
ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale T eilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete
Maßnahmen unterstützt werden wird.
Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigen Gelegenheiten und Impulse,
damit sie ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können.
Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den
individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung
zu tragen.
II. Angebotsziel
Durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung soll die Lebenssituation der
T eilnehmenden stabilisiert und ihre Beschäftigungsfähigkeit gesteigert werden. Berufspraktische
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen sollen ausgelotet werden. Die Heranführung an die
Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarktes, die Unterstützung bei der Aneignung berufsbezogener
Sprachkompetenzen und die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind
übergeordnete Ziele.
Nach dem erfolgreichen Absolvieren des geplanten Angebotes haben die Teilnehmenden
berufliche Perspektiven entwickelt und setzen ihre Berufswegplanung um.
III. Rahmenbedingungen
Das Angebot „Horizont“ beginnt am 01.06.2022 und endet am 31.05.2023. Die Angebotsdauer des
Gesamtangebotes beträgt 12 Monate.
Das Angebot gliedert sich in zwei Module. Alle T eilnehmenden nehmen an Modul 1, dem Case
Management als Einzelcoaching mit vorgeschalteter Kompetenzfeststellung und parallel
stattfindenden Gruppenangeboten, teil. Einige der T eilnehmenden münden nach erfolgreicher
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Modul 2 ein.
Das Angebot „Horizont“ wird in T eilzeitmit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden angeboten.
Der individuelle Umfang der wöchentlichen T eilnahmedauer richtet sich nach der Bedarfslage der
T eilnehmenden.
Es besteht die Möglichkeit einer Optionsziehung. Der Optionszeitraum beginnt am 01.06.2023 und
endet am 31.05.2024.

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V/0921/2021
Modul 1: Case Management - Ganzheitliche Betreuung als Einzelcoaching mit vorgeschalteter
Kompetenzfeststellung und parallel stattfindenden Gruppenangeboten
In Modul 1 stehen 40 Plätze für T eilnehmendeje Monat zur Verfügung.
Das Modul 1 gliedert sich in zwei Phasen. In Phase 1 erfolgt eine Kompetenzfeststellung und in
Phase 2 werden neben dem Case Management zwei Gruppenangebote vorgehalten.
Die Kompetenzfeststellung und das Case Management werden in Form eines Einzelcoachings mit
einem Umfang von mindestens zwei Beratungseinheiten pro Woche (à 45 Minuten) durchgeführt.
Diese Beratungseinheiten können an einem T erminerfolgen.
Die T eilnehmenden werden im Case Management motiviert, an den Gruppenangeboten
teilzunehmen. In dem Gruppenangebot „Lernwerkstatt“ stehen 15 Plätze für T eilnehmendeje Monat
zur Verfügung. Es ist täglich in der Zeit von 08:30 – 12:30 Uhr vorzuhalten. Zudem können allgemeine
berufsorientierte Themen (z.B. „Arbeitsmarkt in Deutschland“, „Anerkennungsverfahren für
ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse“, etc.) in wiederkehrenden Modulen für Kleingruppen
angeboten werden.
Die T eilnehmendenkönnen Modul 1 für 12 Monate zugewiesen werden.
Modul 2: Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Das Modul 2 ist nach Bedarf der jeweiligen T eilnehmendenund unter Voraussetzung der Aufnahme
einer (nicht nach § 16i/e SGB II geförderten) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
anzusteuern. Es werden keine festen Platzzahlen je Monat vorgegeben. Die Auftraggeberin geht
davon aus, dass 10 T eilnehmendeim Angebotszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 zugewiesen
werden.
Die Nachbetreuung zur Stabilisierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung umfasst
maximal 2 Beratungseinheiten pro Woche à 45 Minuten und kann maximal für 6 Monate erfolgen.
IV. Inhalt:
Modul 1:
In Modul 1 – Phase 1 werden mit Hilfe der „Kompetenzfeststellung“ sowohl die Potentiale und
Fertigkeiten als auch die Unterstützungsbedarfe der T eilnehmenden identifiziert. Zudem wird die
Lebenssituation der T eilnehmenden eruiert. Die Ziele, die sich aus der „Kompetenzfeststellung“
ableiten lassen, werden daraufhin gemeinsam mit den T eilnehmenden erarbeitet und in einem
individuellen Förderplan festgehalten.
Das Modul I – Phase 2 besteht aus dem „Case Management - Ganzheitliche Betreuung“ und
„Gruppenangeboten“.
Im Case Management wird der Blick auf die individuelle Lebenssituation der T eilnehmenden(und ggf.
der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften) gerichtet. Die Verringerung oder Beseitigung der
Problemlagen und die Vermittlung in ein Praktikum/ in eine Qualifizierung/ in eine Beschäftigung oder
Ausbildung sind zentrale Aspekte.
Neben dem Einzelcoaching können die T eilnehmenden an Gruppenangeboten mitwirken. Ein
wesentliches Gruppenangebot ist die „Lernwerkstatt“. In der „Lernwerkstatt“ erfolgt eine praktische
Berufsorientierung durch sinnstiftende Tätigkeiten mit individueller Sprachförderung (allgemein und
fachsprachlich). In diesem Kontext soll ein Spracherwerb im Alltag und „learning by doing“ erzielt
werden, um keine „Sprachkurs-Atmosphäre“ aufkommen zu lassen.
Modul 2:
Die T eilnahmean Modul 2 stellt eine Option (individuell nach Bedarf) für diejenigen T eilnehmenden
dar, die eine (nicht nach § 16i/e SGB II geförderte) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufnehmen.

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V/0921/2021
IV. Erfolgserwartung:
Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren:
Das Modul 1 ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn:
 90 Prozent der T eilnehmenden nach Beendigung von Modul 1 lokale
Unterstützungsmöglichkeiten zum Abbau unterschiedlicher Integrationsbarrieren und ihre
arbeitsmarktbezogenen Fähigkeiten und Stärken kennen.
 60 Prozent der T eilnehmendenlokale Unterstützungsmöglichkeiten nutzen und Strategien zur
Beseitigung unterschiedlichster Integrationsbarrieren umsetzen
 30 Prozent der T eilnehmenden ihre Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II durch Erzielung
eines Erwerbseinkommens verringern
Das Modul 2 ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn:
 80 Prozent der T eilnehmendenihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stabilisieren
Auswertungs- bzw. Analysemethoden sowie entsprechende Indikatoren werden im Rahmen der
Leistungsbeschreibung festgelegt bzw. von den Bietenden gefordert.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0921/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2021
Erstellt
14.12.2021 11:19